1917 / 226 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Sep 1917 18:00:01 GMT) scan diff

Sammelwerke, Einzelwerk-, Jugendchiiften usw.), Musi- talien, Zeitungen, Zeits&riiten und sonstigen p?rtodisch{ er- \veinenden Druckslhrif!en verwendet wird, soweit nicht in den anl'egenden Frog-bogen anderes bestimmt {stt. Soweit die K | gswirtichatiestelle Ausnazmen von ten in den Be- kanntm-chu gen über Dr ckyapier g-gebenen Vorschriften in bezug aur die Meldepflicht zugeluässen hat, werden dieje Nusnabm-en alluemein aufg hoben,

. Spi--n- vnd Nitrieryovier? jeder Art, Robckackbpovpen und Dachpoppen jeder Arx sowie alle natronzelli1offhaltigen Papiere. L

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Mit Sefängnis bis zu ses Vèonaten und mit Geldstrafe bis zu zehniausend Mark oder mit éiner dieter Strafen wird beitraft:

1. wer die ibm nah 88 1, 2 und 6 Abs. 2 obli-genden An- zeigen nicht erstatter oder wer wissemlih umichtige oder unvollstänèdige Angaben ma@t,

2. wr d-m § 6 Abs. 1 zuwider Bücher nit oder wissent!lich unrichtig ührt.

Im F-lle der Zuwiderhandlung aegen § 1-kann neben der Strafe auf Etiniteh1ng der Gegenstände erkannt werden, auf die sih die \strafoare Handlung beziegt, ohne Unterschied, od sle dem Täter ge- hôren oder nicht. i

Die Beslimmungen treten mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 20. September 1917. | Der Stellvertreter des Reichs kanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung

über die Buchführung für den Bezug und Verbrauch von Papier, Karton und Pappe.

Vom 21. September 1917.

Auf Grund des § 6 der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers übèr Pöpier, Karton und Pappe vom 20. Sep- tember 1917 (Neichs-Geseßbl S 841) wird folgendes bestimmt:

8 1.

Aus den noch § 6 Abs. 1 der BekanntmaXuna über Papter, Karion und Pappe vom 20. Septewber 1917 (Reibs-Fescgbl. S. 841) zu führenden Ansreibungen muß folgendes ersihtlich sein:

1. Name und Wokno1t de9 Lieferers jeder einzelnen Lieferung von P ,pter, Karton und Papp?,

2. der Tag des Eingangs jeder Liejerung von Papier, Karton und Pappe,

3. die von jedem Lieferer be¡cg-ne Menge in Kilogramm jeder einzelnen Sot1te v3n Papter, Karton und Pappe,

4. tie in einem Kalendermonat ve: b.archte Menge Kilegramm jeder eirz-Ilven Sorte von Povier, Karton und Papve. Zu desen Aufzeihrurgen sind Hersteller und Händier vcn Papter nur verpflihtet, wenn sie einen Nebentdetrtieb der Papierverarbeitung oder des Druck „ewerbes haken.

8 2,

Die einjelaen Sorten von Papter, Kaiton und Pape müfsen en!sprechend den Bezeichnungen, die in den nah & 6 Atsf. 2 der Bekanntmachung über Papier, Karton und Pappe vorgeschriebenen Meldéebogen g: braucht sind, bezeichnet werden.

. Kommunalhebhörden sowie di:jenigen Kriezsorgantisationen, dle bon Reichs- oder Staatsbehörden mit der. Durch- fübrung friegswirtihafiliher Viaßnohmen beaufiragt sind, haben diejertgen Bezeichnur gen anzuwendep, die in dem oucch § 6 Abs. 3 der Bekanntmaxhung über Papier, Karton und Pappe vorgeshrierenen Meldebogen ge- brau#t sind.

Berlin, den 21. September 1917. Kriegswirtschaftsstelle für das Deutsche Zeitungsgewerke.

Reiß.

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Bekanntmachung=.

über die Geltendmachung von Ansprüchen von.Per- sonen, dis im Ausland ihren Wohnsiy haben.

Vom 20. September 1917.

Der Bundesrat hat auf Grund des §3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlihen Maß- nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs: Geseßbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 8

Die Wirksamkeit der Bekanntmahungea über die Geltent- mahuyrg von Ansprüchen von P-.rionên, die im Ausland ihren Wobnsiz haken, vom 7. August und 22. Oktober 1914, 21. Januar, 22. April, 22. Jui und 21. Oftober 1915, 6. Januar, 13. April, 13. Juli und 5. Oktober 1916, 4. Janua-, 26 März und 28. Juni 1917 (Neice-Gesepbl. für 1914 S 360, 449; für 1915 S, 31, 236, 451, 679; für 1916 S. 1, 273, 694, 1132; für 1917 S. 5, 277, 566) wird in der Weise ausaedebnt, daß an die Stille des 31. Okiober 1917 ter 31. Januar 1918 tritt.

Berlin, den 20. September 1917.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Dr. Helfferich.

Movenzaemnemamamas

Bekanntmachung, betreffend die Fristen des Wechsel- und Scheckrehts

für Elsaß-Lothringen. Vom 20. September 1917.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlihen Maß- nahmen usw. vom 4. August 1914 (Re1chs:Gesepbl. S. 327) im Anschluß an die Bekanntmachung vom 28. Juni 1917 (Reichs-Geseßbl. S. 566) folgende Verordnung erlassen:

Die Fristen für ti: Vo: nal me eirer Handlung, dercn es zur Ausübung oder Ecbaltura bes W-chselrech1s oder des NRegreßrechts aus tem Slheck bedarf, werde? soweit sie nidt am 31. Juli 1914 abgelaufen waren, für die in Eljaß-Lo h irgen zablbaren Wechsel oder Schch:ck3 in der W'ise verlängert, daß si mft dm 31. Javuar 1918

5 abläufen, sofern sich ui: aus andercn-Vorschui}ten eln späterer: Ab-;

lauf eratibt.

Diese Vorschriit findet k: ine Anwendung auf die Frist, innerhalb deren rah den ge!eklihen Vor\chriften der Regrteßpflichtige von der Nichtzahlung des Wechsels eder Sceclls zu benach! ichtigen ist.

Bei Wedbseln, bet denen die Frist zur Erhebung des Protesles mengels Zahlung n«ch Ab). 1 verlängert ift, verjährt der wechse]- mößiae Anspruch ggen den Akfzertar.ten oder, soweit es fh um etaene Wechsel handeit, geaen den Aussteller frühestens am 31. Januar 1919.

Berlin, den 20 September 1917. Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Dr. Helfferich.

BékanntmackchGung

über Preise für Karpfen und Shhleien und deren Mindestgewicht.

Der Aufsichtsrat der Kriegvgesellshast für Teichfisch- verwertung m. b. H. hat beschlossen, bei der nah der Bundes- ratsverordnung vom 8. August 1916 (Reichzgeseßblatt Seite 925)

von ihm zu erteilenden Genehmigung die folgenden Preise für

Fische der neuen Ernte von 1917 zugrunde zu legen:

I. Spetsefishe. ‘Kür dez Erzeuger wird der Vezkaufspreis für Spelsefisde fret

Eisenbahnwagen der Abzauogsstaiion gemäß den von der Geselle \cha!t festgesezten WLerkaufsbedtngungen auf 160,— # bei Karpfen und 185,— M bei S(hleien für 50 kg al3 Höchslpreis festgeseyt. Die Ländler werden verpflihtet, bei Abgabe an die Ver- brauher bet Karpfen den Pre's von 2,— # für 0,5 kg und bet Swleien von # 2,30 für 0,5 kg nicht zu übershieiten. Als Ver- bravher ta diesem Sinne gelien außer Haushaltungen au folche Verbraucher, welche obne Bezahlung abgehen, wie zum Beispiel die Heeresvermaltung; feraerhin so!he, welch- zubereitete Fische gegen Beiablung in ergenen Näumlichteiten abueden, wie Gastbäuser usw. Wo Fisde au Kommunen oder an solde Händl-r, deren U ber- wach: ng seitens der Kommune ausdrücklich übernommen ist, abgeseßt werden, bestimo t die Kommune den Kletinhant e szu. shiag, joweit die- selbe nah der Bekannimachung vom 1. Pai 1916 über die Regelung der Fiichp! eise hierzu tefugt ist. Verkaust ein Händler im freien Handel in solben Kommunen, ia welchen ein Höh1preis für Karpfen und Schlesen festgeießt ist, der bôher ist als 2 M46 bezw. 2,30 für n kg, so ist der Handler ‘an die Einkaltung diejes Héchstprelses ge-

unden.

. Diese Preise erhöhen sich beim Absay vom 1. Januar 1918 an in jedem Vèonat bis Cnde Mat 1918 bet Karpfen um 3,— und bet Sthleirn um # 5,— fux 50 kg. Sie gelten noch der Ver- orcnung des Präsidenten des K'iezzerr ährungtamtes vom 9. Sep- tembec 1916 (Reichs-Geseßblatt Seite 1005) auch für Karpfen und Sclcien aus inländishen Teichwiitschasten dis 3 ha Größe und aus inländishen Wildaewässern, die mit Genehmigung der #&riegtgesell- \haft für Teicikfi chverweriung virkauft werten. Als Speise fische dürfen nur Karv!'en von einem Stückgewiht über 0,5 kg und Schleten über 100 g verkauft werden. Solche Fishe dürsen als Saxfische niht verkauft werden.

II. Besatfische. Als Besabfishe dürfen nnr verkauft werden: / Karpjen bis 0,5 kg Stückgewicht einsließli, St&leien bis zu 100 g Stückgewicht einschließli. Für Bejayfische werden die 1 ahstehenden Richtpreise bestimmt :

A. für Besaßkarpfen bet Herbstlieferung 1917: :

für Mengen bis. zu 10 Zentner einshiießlich ....... . 200 p. 50 kg fïr Mergen von mehr als 10 Zentner einschiti 6lih E bei Frübjaht8lieferung 1918: für Mengen bis zu 10 Zentner . . . 210 für Mengen über 10 Zentrer . . 200 , B. für Besaßschleien unfortiert : jür Herbstlieferung 1917 ._. . . « 210 « «- für Frübjahi8lieferung 1918 . . . . 230 »- für 1\ömmr. Ka!pfen und Schleien werden Richtpreise nicht festgeseyt. Berlin, den 20. September 1917.

Kriegsgesellschaft für Aae na m. b. H. ee.

f

Bekanntmachung,

| E Verbot der Herstellung und dés Vertriebes

ohlenshonern und Sohlenbewehrungen, die ganz oder zum Teil aus Leder bestehen.

Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Ausführungs- bestimmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit Schuh- \sohlen, Sohlenschonern, Sohlenbewehrungen und Ledérersaß- stoffen vom 4. Januar 1917 (Reichs-Geseßbl. S. 10) *), in Verbindung mit der Bekanntmachung, betreffend Aenderung dieser Ausführungsbestimmungen vom 1. August 1917 (Reichs- Gesegbl. S. 679), sowie auf Grund der Bekannimachung über die Auskunftopfliht vom 12. Juli 1917 (Reichs:Gesegzbl. S. 604) **) wird folgendes bekannt gemacht: :

von

8 1. Von der Bekanntmachuug betrosfene Gegenstände.

Von der Bekanntmachuna werden betroffen alle ganz- oder zum Teil aus Leder hergestellten Sohlenshoner und Soblenbewehrungen beliebiger Art, Fo1m und Herkunft, d. h. alle zum Schute der Lauf- sohle b:stimmten, ganz oder zum Teil aus Leder bestehenden G1- zeuznisse, die niht den Zweck haben, : die Sohlenlausfläde in ge- \chlossener Fläche zu bedecken.

2. Herstellungsverbot.

Die gewerbsm äßig- Herstellung der im § 1 bezeichneten Gegen- stände ist vom 30. September 1917 an verboten. 4

8 3, Vertriedoverbot.

Der Verir!eb der im § 1 bezeichneten Gegenfiänte i vom 1. Dezember 1917 an rezboter. Bis zu diesem Zeitpunkte i} der Veitxicb nur unter folgenden Bedingungen gestattet : a) Der He: steller darf nicht zu höheren Preisen verkaufen 01s denjenigen, die sih aus der Zusammenrehnung der not- wedig-n Aufwendung-n fär Material, Lohn und Unkostey, zugitb bôchitens 10 vom Hundert dieser Summe als Ge- De 6 roennlée ‘darf rit méi als 20 er G: ozhânoler darf nit mehr als vom Hundert au seinen Neltoeinkaufepreis auf\hlagen; 9 | der Verkaufspreis leyter Hand daf um niht- mehr a!s 33 /z vom Hurdert höôber als der rah Z fer þ zulässige Verkaufspreis des Großhändlers sein.

*) Mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zehntausend Mak wird bestraft: ° Lal N 1, wer den Vo!s\chriften des § 1 oder den bei der Genehmigung festgeseßten Bedingungen zuwiderhandelt, 2, wer-den Vorschriften des:§-2 Abs. 2 und 3 zuwiderhandelt. - - Neben der Strafe: kann_ auf : Einziehung der Gegenstände * ekannt

‘weiden, auf \die sich? dié? strafbare; Händlüng: beieht, : ohne«Niterschied, ob“

sie der Thier gehen T 48 f x ___"") Wer vorsäßlich die Auskunft, zu der er nach §§ 1, 2 verpflichtet ist, niht in der geseßten Frist erteilt oder wissentlih unrichtige o I vollständige Angaben macht, oder wer vorsätlih der Vorschrift im § 3 1 zuwider die Einsicht in die Geschäf1sbriefe oder Gescbäftebücher oder die Besichtigung oder Untersuchung der Betriebseinricbtungen oder Räume verweigert, oder wer vorsählih die aemäß § 3 Absak 2 vorge- schriebenen Lagerbücher einzurichten oder zu führen unterläßt, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Ma1k oder mit einer dieser Strafen bestraft; auch können Vorräte, die verschwiegen worden sind, im Urtcil als dem Staate verfallen erklärt werden, ohne Unterschied, ob sie dem AuRNunftspflichtigen gehören oder nicht. __ Wer fah1läisig die Auskunft, zu der er gemäß §8 1, 2 verpflichtet ist nicht in der gesezten Frist erteilt oder umichtige oder un!ollstäudige Ah- gaben macht, oder wer fahrlässia die gemäß § 3 Ab). 2 vorg -\chriebenen

Lagerbücher einzurichten oder zu führen unterläßt, wird mit Geldstr i au dreitausend Maik bestraft. j 4 Geldstrafe bis

Der Nettoeinkaufspreis {ließt Fracht und Verpackung ein; alle etwaigen Vergütur g?n sind abzuzleben. : Sie Preisp1üfunasftellen fiud erfucht worden, d zu Fn Ly: Ns biernan zuläsfigen Gewinnzuschläge nicht Gbr werden.

8 4, Meldepflicht.

Personen und Firmen, die beim Eint:itt des Vert febsverbotes (also mit Ablauf des 30. November 1917) Gegeustänte der im 8 1 be¡cihueten Art im Besitz oder Gewahrsam haber, haben tieseck Bors- râte binnen 10 Tagen (\pätesters also am 10. Dezember 1917) der Ersaßzsohlen-Gesellshaft zu meldey, scfern die Mengen an Soblen- \{onern und Sohlenbewehrur gen all:r Arten zusan.men windesterg 100 kg betragen. Aus der Meldung müssen die von jeder Art vortandenen Mengen (nach Kilegramm) und die Velkaufspreise

ersichtlich sein.

5. j durnotm ia muagen Durch die Bestimmungen der §8 2, 3 und 4 nicht berührt

werden : ersieller und Großhändler bezüglih de: jenigen im § 1 be- iet Gegenftände, die sie an die G sapfob1@-Geseli&aft oder

infolge \chriftliher Abmachungen mit dieser Gesellschaft qn Drit'e zu kefern haben,

Þ) die in dec Liste der weiter arbeitenden Betriebe des Ut ber wachungsausshufses der Schuhindustrie auf,eführten Firmen, hinsidt- lih derj-enigea Sohlenschoner, die sie. im eigenen Betricbe zur Au- fertigung neuer Schuhwaren verarbeiten.

Anmerkung: Soblenschoner und Sohlenbewehrungen, zu deren Herstellung Holz verwandt wird, dürfen nur mit Zustimmung der Eisaß- sohlen-GBetellshaft gewerbsmäßig hergestellt, zur gewerbsmaßigen Her- stellung oder Ausbesserung von Schuhwaren oder Schuhwarenbej|tandteilen verwandt oder sonst in den Verkehr gebracht“ werden, Eine Liste der

irmen, denen diese Zustimmung erteilt worden ist, wird demnächst ver- öffentlicht werden.

8 6, Inkrafttreten.

Diese Bekanntmachung tritt mit dem 30. September 1917 fn Kraft. Gleichzeitig tuitt die Bekanntmachung der Ersaßsohlea-Gesell- \chait Nr. I Jahrgang 2917 ‘vom 27. Januar 1917, „betreffend die ga zur Herstellung und den Verkehr mit Ersaßsohblen,

ohlenshonern und Soblenbewehrungen aus Leder“, außer Kraft.

Berlin, den 23. September 1917.

len-Gesellshaft m. b. H. Sd

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 26. No- vember 1914 in Verbindung mit der Verordnung vom 4. März 1915 ist die Hamburger Zweigniederlassung der Firma J. J. Tschurin & Co. in Moskau unter

wangsweise Verwaltung des Kausmanns Eduard Soltau 1. F. Soltau u. Meine, O gestellt. Die bis» herige Ueberwachung ist ausgehoben. j Hamburg, den 15. September 1917. Der Präses der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. : Garrels.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnungen vom 26. No- vember beziehungsweise 22. Dezember 1914 isst die Firma D. W. Karn, Hamburg, eine Tochterfirma der Firma Karn-Morris Piano & Organ Co. Ltd, Woodstock (Ontario, Kanada), unter zwangsweise Verwaltung des Kaufmanns W. Janke, Hamburg, Speersort 17, gestellt.

Hamburg, den 17. September 1917. Der Präses der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Garrels.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Geheimen Registrator, Rechnungsrat Dulce im Kriegsministerium den Charakter als Geheimer Rechnungsrat, _ dem Geheimen expedierenden Sekretär Greiffenberg im Kriegsministerium den Charakter als Rechnungsrat, dem Remontedepotadministrator, Oberamtmann Reimann in_ Brakupönen den Charakter als Amtsrat sowie aus Anlaß des Uebertriits in den Ruhestand dem Lazarettoberinspektor S ch ol zin Hagenau, und dem Oberzahlmeijier von Gahlen vom Lothringischen Fußartillerieregiment Nr. 16 den Charaflter als Rechnungsrat zu verleihen. i

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Geheimen Kanzleiinspektor im Ministerium des König- p Hauses Langner den Charakter als Kanzleirat zu ver- eihen.

Ministerium der geistlichen und Unterrihts- angelegenheiten.

Der bisherige Privatdozent Bene Dr. Mollison in Heidelbera ist zum außerordentlichen Professor in der medi- zinischen Fakultät der Univ.rsität in Bresiau ernannt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwan gs- weise Verwaltung britisher Unternehmungen, vom 22. Dezember 1914 (RGBl. S.556)" und 10. Februar 1916 E S::89) habe ih na. Zustimmung des? Herrn Reichs.

Tanzlers über das in Deutschland“ befindliche Vermögen. des ' rieen. Staatgangehörigen,: prakt. Ae H. BEE serbera,

z. Zk. unbekannten Aufenthalts, insbesoridere das Grundstü Gr. Franfkfurterstr. 106, Blumenstr. Nr. 57 in Berlin die: wangsverwaltung angeordnet (Verwalter: Kaufmann Ernst riedrich Kopp, Berlin W,, Eisenacherstr. 23). : : Berlin, den 18. September 1917. Der Minister für Händel und Gewerbe. J. A.: Huber. cus

Ministerium des Jnnern. Die Tetañus-Sera mit den Kontrollnummern:

321 bis 823 einschließli, geschrieben: „Dreihundetteinund- zwanzig bis Drelhukdertbreitabeonge einshließlih“,

_ bükdete uns“aufgédrünßene! Nötwe

4

325 bis 345 einschließli, geschrieben: „Dreihunderifünf- udzwanzig bis Drei n ne einschl aal

349 bis 378 einschließlih, geschrieben: Db erineun- undoierzig bis Dreihundertdreiundsiebzig einschließlih“ aus den Höchster Farbwerken, ferner mit den Kontrollnummern

111 bis 116 einschließlich, 118, 120 und 121, geschrieben: Einhundertelf his Einhunderisechszehn einschließlih, Einhundert- atzehn, Einhundertzwanzig und Einhunderteinundzwanzig“ aus den Behringwerken n O alias à

sind wegen aus der Jstaatlihen Gewährdauer vom 1, Oktober d. J. ab zur Einziehung best

Die Diphtherie-Heilsera mit den Kontrollnummern:

1753 bis 1764 einschließlih, geschrieben: „Eintausendsieben- undertdreiundfünfzig bis Eintausendsiebenhuadertvieremdseei, einschließlih“, aus den Höchster Farbwerken,

342 bis 345 einschließlih, geschrieben : „Dreihundertzwei- undoierzig bis Dreihundertfünfundvierzig einschließlih“, aus der Merckschen Fabri? in Darmstadt,

427 bis 435 einschließli, geschrieben: „Vierhundertsieben- undzwanzig bis Vierhundertfünfunddreißig einschließlich“, aus dem Serumlaboratorium Ruete-Enoh in Hamburg, |

254, geschrieben: „Zweihundertvierundfünfzig“, aus dèr Fabrik vormals E. Schering in Berlin,

141 bis 147 einschließli, geschrieben: „Einhunderteinund- vierzig bis Einhundertsiebenundvierzig einschließlih“, aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden,

1 bis 4 einschließlih, geschrieben: „Eins bis vier ein- shließlih“, aus den Behringwerken in Marburg

sind, soweit sie nicht bereits früher wegen Abschwächung usw. eingezogen sind, vom 1. Oftober d. J. ab wegen Ablaufs der staatlihen Gewährsdauer zur Einziehung bestimmt.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Dem Stadtgärtner Mohr in Wandsbek is der Titel Garteninspeltor verliehen worden.

Bekanntmachung.

Ja Verfolg der Verordnung des Herrn Staatssekretärs des Kriegs8ernährungsamts über die Preise von Schlacht- \chweinen vom 15. September 1917 („Deutscher Reichs- und Königl. Preuß. Staatsanzeiger“ 19. September Nr. 223) wird unsere Bekanntmachung über den Handel mit Schweinen und Schweinepreisen vom 5. September 1917 dahin abgeändert, daß der zweite Absay der Nr. T lautet wie folgt:

Für sämtliche Schweine über 25 kg Lebendgewicht können. vom 1. Oktober bis einschließli 30. November 1917 für 50 kg Lebendgewiht 75,— #6 [einheitlich im Verbandsbezirîk] gezahlt werden. '

Berlin, den 22. September 1917.

Brandenburg: Berliner Viehhandelsverband. Der Vorsißende: Gosling, Regierungsrat.

(Fortseßung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

- Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 22. September 1917.

Die Antwort der deut\shen Regierung auf die Friedenskundgebung S. H. des Papstes lautet nach „Wolffs Telegraphenbüro““, wie folgt:

Berlin, 19, September 1917.

Herr Kardinal,

Guere Eminenz haben die Geneiglheit gehabt, Seiner Majestät

dem Kaiser und König, meinem Allergnädigsten Herrn, mit Schreiben bom 2. v. M. eine Kundgebung Seiner Heiligkeit des Papstes zk übermitteln, worin Seine Heiligkeit voll Kummer über die Ver- heerungen des Weltkrieges einen eindringlichen Friedensappell an die Staatsoberhäupter der kriegführenden Völker richtet.

Seine Majestät der Kaiser und König hat geruht, mir von dem Sthreiben Euerer Eminenz Kenntnis zu' geben und mir die Beant- wortung aufzutragen.

Seit geraumer Zeit verfolgt Seine Majestät mit hoher Ahtung und aufrichtiger Dankbarkeit die Bemühungen Seiner Heiligkeit, im Geiste wahrer Unparteilichkeit die Leiden des Krieges nah Kräften zu lindern und das Ende der Feindseligkeiten zu beschleunigen. Der Kaiser erblickt in dem jüngsten Schritte Seiner Heiligkeit einen neuen Beweis edler und menschenfreundliher Gesinnung und hegt den leb- haften Wunsch, daß zum Heile der ganzen Welt dem päpstlichen Nuf Erfolg beschieden. sein möge.

Das Bestreben des Papstes Benedikt XV., eine Verständigung unter den Völkern anzubahnen, konnte um so sicherer auf \ympathische Aufnahme und überzeugungsvolle Unterstüßung durh Seine Majestät renen, als der Kaiser von der Uebernahme der Regierung an Seine vornehmste und heiligste Ausgabe darin gesehen hat, dem deutschen Volke und der Welt die Segnungen des Friedens zu erhalten. In der ersten Thronrede bei Eröffnung des Deutschen Reichstages am 25, Juni 1888 gelobte der Kaiser, daß die Liebe zum deutschen Heere und Seine Stellung zu demselben Ihn niemals. in Versuchung führen

würden, dem: Laideidie®Wohltaten ¡des Friedens? zu; verkümmérn,: wenn

ale D (

ber: Krieg ‘nit ‘eineidutch: den! Angriff ‘aufdas; Réich:oder ‘dessen Ver- hoben nbigkeitiwülide, 4 Das. deutsche; Deer | 4H sollé‘uns.den'Ffieden: sichern und, ménit' er dennoch gebröchenkmürde,m-;

löbnis, das Er tamalsablegte” in 26 Jahren“ segensretcher: Regierzing, aller Anfeindungen und Versuchungen ungeachtet, dur Taten erhärtet, Auch in der Krisis, die zu dem gegenwärtigen Weltbrand führte, ist das

Vestreben Seiner Majestät bis zum lehten Augenblick dahin gegangen,

den Streit dur friedlihe Mittel zu s{lihten; nachdem der Krieg egen Seinen Wuns und Willen ausgebrochen war, hat der Kaiser im Verein mit Seinen hohen Verbündeten zuerst die Bereitwilligkeit zum Eintritt in Frieden8vérhandlungen feierlich kundgegeben. ; Hinter Seiner Majestät stand in werktätigem Willen zum Frieden das deutsche Volk, Deutschland suchte innerhalb der nationalen Gronzen freie Entwicklung seiner geist:gen und materiellen Güter, außerhalb des Reichsgebiete ungehinderten Wettbewerb mit gleihberechtigten und dleihgeachteten Reli “Ein ungehemmtes Spiel der friedlih in

den erstreben,

der Welt miteinander ringenden Kräfte hätte zur höchsten Vervoll- kfommnung der edelsten Menschheitsgüter geführt. Eine unheilvolle Verkettung von Ereiguisson hat im Jahre 1914 einon hoffnung®- reihen Entwicklungsgang jäh unterbroen und Europa in einen blutigen Kampfplaß umgewandelt.

In Würdigung der Bedeutung, die der Kundgebung Seiner Heiligkeit zukommt, hat die Kaiserlihe Regierung nicht verfehlt, die darin enthaltenen Anregungen ernster und gewissenhafter Prüfung zu unterziehen; die besonderen Maßnahmen, die sie in engster Fühlung mit der Vertretung des deutschen Volkes für die Beratung und Be- antwortung der aufgeworfenen Fragen getroffen hat, legen davon Zeugnis ab, wie sehr es ihr am Herzen liegt, im Einklang mit den Wünschen Seiner Heiligkeit und der Friedenskundgebung des Neichs- tages vom 19. Juli d. I. braubare Grundlagen für einen gerechten und dauerhaften Frieden zu finden.

Mit besonderer Sympathie begrüßt die Kaiserlihe Regierung den führenden Gedanken des Friedensrufs, worin Sich Seine Heilig- keit in klarer Weise zu der Ueberzeugung bekennt, daß künftig an die Stelle der materiellen Macht der Waffen die moralishe Macht des Rechtes treten muß. Auch wir sind davon durchdrungen, daß der kranke Körper der menshlihen Gesellschaft nur durch eine Stärkung der sittlichen Kraft des Rechtes gesunden kann. Hieraus würde nah Ansicht Seiner Heiligkeit die gleichzeitige Herabminderung der Streit- kräfte aller Staaten und die Einrichtung eines verbindlihen Schieds- verfahrens für internationale Streitfragen folgen. Wir teilen die Auffassung Seiner Heiligkeit, daß bestimmte Regeln und gewisse Sicherheiten für eine gleickzeitige und. gegenseitige Begrenzung der Rüstungen zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie für die wahre Freiheit und Gemeinsamkeit der hohen See diejenigen Gegenstände darstellen, bei deren Behandlung der neue Geist, der künftig im Ver- hältnis der Staaten zueinander herrschen soll, den ersten verheißungs- vollen Ausdruck finden müßte. Es würde sich sodann ohne weiteres die Aufgabe ergeben, auftauchende internationale Meinungsverschieden- heiten niht durch das Aufgebot der Streitkräfte, sondern dur fried- liche Mittel, insbesondere auch auf dem Wege des Schiedsverfahrens entscheiden zu lassen, dessen hohe, friedensstiftende Wirkung wir mit Seiner Heiligkeit voll anerkennen. Die Kaiserlihe Regierung wird dabei jeden Vorschlag unterstübßen, der mit den Lebensinteressen des Deutschen Reiches und Volkes vereinbar ist. Deutschland ist durch seine geographische Lage und seine wirtschaftlichen Bedürfnisse auf den friedlihen Verkehr mit den Nachbarn und mit dem fernen Ausland angewiesen. Kein Volk hat daher mehr als das deutshe Anlaß zu wünschen, daß an die Stelle des allgemeinen Hasses ‘und Kampfes ein versöhnliher und brüderliher Geist zwischen den Nationen zur Geltung kommt.

Wenn die Völker, von diesem Geist geleitet, zu ihrem Heile er- kannt haben werden, daß €s gilt, mehr das Einigende als das Trennende in thren Beziehungen zu betonen, wird es ihnen gelingen, auch die einzelnen noch. offenen Streitpunkte so zu regeln, daß jedem Volk befriedigende Dafeinsbedingungen geschaffen werden und damit eine Wiederkehr der großen Völkerkatastrophe ausgeschlossen erscheint. Nur unter dieser Vorausseßung kann ein dauernder Friede begründet werden, der die geistige Wiederannäherung und das wirtschaftliche Wiederaufblühen der mensck#lichen Gesellshaft begünstigt.

Diese ernste und aufrichtige Ueberzeugung ermutigt uns zu der Zuversicht, daß au unsere Gegner in den von Seiner Heiligkeit zur Erwägung unterbreiteten Gedanken. eine geeignete Unterlage sehen möchten, um unter Bedingungen, die dem Geiste der Billigkeit und der Lagé Europas entsprehen, der Vorbereitung eines künftigen Friedens nähexrzutreten.

Genehmigen Euére Eminenz usw.

(Name des Reichskanzlers.) Seiner Eminenz dem Staatssekretär Seiner Heiligkeit des Papstes Benedikt XV. Herrn Kardinal Gasparri Rom.

Der Königlich dänische Gesandte Graf Moltke ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Oesterreich-Ungarn.

Die von dem Minister des Aeußern dem päpstlichen Nuntius am 10. d. M. übergebene Antwort Seiner Majestät des Kaisers auf die Note des Hei- ligen Vaters“ vom 1.“ August d.*J. lautet ï in deutscher S wie Wolffs Telegraphenbüro meldet, folgender- maßen:

Heiliger Vater! Mit \chuldiger Ehrerbietung und tiefer Be- wegung haben Wir von dem neuen Schritte Kenntnis genommen, den Cure A in ae Ihnen von Gott anvertrauten heiligen Amtes bei Uns und bei den Oberhäuptern der anderen feivaflbrenbeh Staaten in der edlen Absicht unternommen haben, die chwergeprüften Völker zu einer Einigung zu führen, die ihnen den Frieden wiedergibt. Danbaren Herzens empfangen Wir dieje neuer- ihe Gabe väterlicher Fürsorge, welhe Sie, Heiliger Vater, allen Völkern stets unterschiedslos angedeihen lassen, und begrüßen aus der M unserer Seele den. ergreifenden Mahnruf, dew Guro Hol keit an ‘die Regiérungen der kriegführendèn Völker ergehen ließen. 2 äh- rend dieses grausamen Krieges: haben „Wir, stets zu Curer Heiligkeit

hödjsten ? Pio aufgeblidt, welche; kraft“ ihrer ¿dische » hinäubreichenden | Sendung , und | dank § ihrer

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alleáTeile- h Seit‘ Besteigung“des ‘Thodnes Unserer“ Ahnen “der ‘Verantwortlichkeit voll bewußt, welche Wir vor Gott und den Menschen für das Uns anvertraute Shidfsal der Tre engen e tragen, haben Wir nie das hohe Ziel aus den Augen verloren, Unsere Völker baldigst der Segs- nungen des Friedens teilhaftig werden zu lassen. Bal Unserem Regierungsantritte war es Uns denn au vergönnt, in Gemeinschaft mit Unseren Verbündeten einen hon von Unserem erhabenen Vor- gänger, weiland Kaiser und König Franz Joseph T. erwogénen“ und vorbereitetên Schritt. zur Anbahnung ‘eines ehrenvollen und dauer- haften Friedens zu unternehmen. Jn Unsever bei GONaang ges öster- reichishéèn Reichsrats gehaltenen Thronrede haben Wir diesem Wunsche Ausdruck verlieben und hierbei betont das Wir eien Frie- ei welcher das fernere Leben der Völ er von Groll und Nachedurft befreit und: der sie auf Generationen-hinaus- vor Anwen- dung der Waffengewalt fer nsere. ae Regierung hatte es inzwischen nitht unterlassen, in wiederholten und. eindringlichen, in

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der aanzen Welt hörbaren Kundgebungen Unseren und den Willeri der 2 ölfer der österreichisch-ungarishen Monarchie ¿um Rusdrucke zu brivgen, dem Elutvorgieken dur einen rieen, wi sy Éurts iligfeit selbft vorschwebt, oin Ends zu boreiton. Lou dom Gedanian eglüdt, daß Unsere Wünsche von Anbeginn an auf das gleichs Zie gerichtet waren, das Eure Heiligkeit heute als das anzustredende be- zeichnen, haben Wir die Uns jungst zugekommenenen konkreten s pra tischen Anregungen Eurer Heiligkeit einer eingehenden (Fr- wägung unterzogen, die zu dem folgenden Ergebnisse geführt hat: Mit der Kraft tief wurzelnder Üeberzeugung begrüßen Wir den leitenden Gedanken Eurer Heiligkeit, daß die künftige Weltordnung unter Ausschaltung der Waffen auf der moralischen Weltmacht des Rechtes, auf der Herrschaft der internationalen Gerechtigteit und Ge- seßmäßigkeit ruhen müßte. Auch sind Wir von der Hoffnung durch- drungen, daß eine Hebung des Hechtsbewußtseins die Menschheit sitt- lid regenerieren würde. Wir treten daher der Auffassung Curer Heiligkeit bei, daß Verhandlungen der Kriegführenden zu einer BVer- \sländigung darüber führen sollten und könnten, wie unter Schaffung entsprechender Sicherheiten die Nüstungen zu Lande, zu Wasser und in den Lüften gleichzeitig, wechselseitig und successive auf ein bestimmtes Maß herabzuseßen seien und wie die von Nechts wegen allen Volkern der Grde gehörende hohe See von der Herrschaft oder Vorherrschaft einzelner befreit und der gleihmäßigen Benüßung aller. zu eröffnen wäre. Der friedenstiftenden Bedeutung des von Eurer eiligkeit vorgeschlagenen Mittels, internationale Streitfragen der 0 [igatori- hen Schiedsgerichtsbarkeit zu unterwerfen, vollbewußt, sind Wir be- reit, auch über diesen Vorschlag Eurer Heiligkeit in Verhandlung zu treten. Wenn es, wie Wir von ganzem Herzen wünschen, gelingen sollte, zu Vereinbarungen der Kriegführenden zu gelangen, welche diese behren Gedanken verwirklichen und damit der österreicis-ungarischen Monarchie die Sicherheit für ihre ungehemmte weitere Cntwicklung geben, dann kann es auch nicht {wer fallen, sonstige zwischen den friegführenden Staaten noch zu regelnde Fragen im Geiste der Gerech- ligkeit und billigen Rücksichtnahme auf die wechselseitigen Daseins- bedingungen einer befriedigenden Lösung zuzuführen. Wenn die Völker der Étrde im Sinne dieser Vorschläge Eurer Heiligkeit friedfertig miteinander in Verhandlungen träten, dann könnte hieraus der dauernde Frieden erblühen. Sie können vollkommene Bewegungs- freiheit auf hoher See erlangen, {were materielle Lasten könnten von ihnen genommen und neue Quellen des Wohlstandes für sie er- öffnet werden. Vom Gebot der Mäßigung und Versöhnlichkeit ge- leitet, erbliden Wir in den von Eurer Heiligkeit gemahten Vors schlägen geeignete Grundlagen für die Einleitung von Verhandlungen zur Voxbereitung eines für alle gerehten und dauerhaften Friedens und erhöoffen lebhaft, daß auch unsere heutigen Feinde von dem gleichen Gedanken beseelt sein mögen. Jn diesem Sinne bitten Wir den All- mächtigen, er möge das von Curer Heiligkeit eingeleitete Friedens werk segnen. Wir haken die Ehre zu zeichnen als Gurer Heiligkeit sehr gehorsamer Sohn Karl m. p. Die Verhandlungen zwischen dem ungarischen Kultuss ministerium und den rumänischen Bischöfen haben laut Mels dung des „Wolffshen Telegraphenbüros“ zu dem Ergebnis aeführt, daß der Kultasminister Graf Albert Apponyi die Wiedereröffnug der rumänischen Lehrerbildungs- anstalten am 1. Oktober gestattet hat. Jede der genannten Anstalten erhält jedoch einen Regierungskommissar, der den Unterricht und die Erziehung der Zöglinge überwachen soll.

Das Präsidium des kroatisch-slavonisch-dalmatinischen Landtags hat am 17. September dem König eine Adresse des Landtags überreicht. Jn seiner Anjzport auf die An- sprache des Landtagspräsidenten gab der KMiq seiner Freudè Ausdruck darüber, daß die Kroaten als Grundlage ihres politischen Wirkens die alte geshihtlihe Vergangenheit und die geseßlich gefestigten Bande bezeichnen, die ein und dieselbe staatliche Gemeinschaft der Krone des heiligen Stephan ums fassen. Bei Wahrung dieser staatlichen Gemeinschaft könnten die Kroaten in dem geseßlich festgelegt2n Rahmen sür ihre auf Festigung sowie au auf kulturelle wirtshaftlihe Entwicklung der fkroatischen Nation abzielendé Tätigkeit auch seinerseits auf wohlwollende Gefühle renen.

Rußland.

Der General Alexejew ist nach Blättermeldungen aus St. Petersburg von seiner Stellung als Generalstabschef zurückgetreten, da Kerenski darauf besteht, daß alle Offiziere, die verdächtig sind, sich an der Vershwörung Kornilows beteiligt zu haben, aus dem Generalstab ausscheiden, ohne zu berücksichtigen, daß es schwierig ist, sie zu ersezen.

Der Krieg3minister Werkowski hielt im Haupt- ausshuß des Arbeiter- und Soldatenrates eine Rede, in der er laut Meldung der „Petersburger Telegraphenagentur““ erklärte, seine Hauptaufgabe werde der innere Wiederaufbau eines Heeres sein, das Rußland gegen die äußeren und inneren Feinde verteidïgen könne. Die gesamte Oberste Heeresleitung werde durch würdige Persönlichkeiten erseßt werden, die das Vertrauen der Mannschaft genössen. Der. Bestand der leßteren im Hinterlande werde beträchtlich vermindert und an der Front würden diejenigen Bestände aufgestellt werden, die geeignet seien, den Sieg über: den Feind davonzutragen.

Nach dem „Daily Telegraph“ versuchen die Bols- \chemwiki die-Verhandlungen der:dem.o kratishen:Versamms lung in ihrem Sinne zu beeinflussen. Es ift ihnen darum zu tun, die Versammlung in eine Art Parlament umzuwandeln, das ein sozialistishes Ministerium wählen und alle Macht an sih reißen würde. Die Bolschewiki allein sind nicht zahlreich genug, werden aber durch die Sozialrevo- [lutionáre unter Führung von Tschernow unterstügt, der seit seinem Ausiritt aus der Regierung lebhaft für sih Stims- mung gemacht hat. Das Zustandekommen der demokratischen Versammlung wird hauptsächlich M seinen Einfluß zurück- geführt. Auch aus anderen Städten fommen Berichte, daß die Bolschewiki än Einfluß gewinnen und die revolutionären Ausschüsse die Macht an sich reißen. Der Arbeiter- und Soldatenrat in Moskau hat erheblih radi- kalere Beschlüsse gefaßt als der von St. Petersburg. Er

¿verlangte: nicht - nur: eine - sozialistishe Regierung, sondern „auch. die Veröffentlichung * der .. geheimen - Verträge, einen

‘sófortigen: Friedens\chluß,*: die sofortige - Verteilung: des. Grund- ibesißes unter: die Bauern-und die Ausstattüng der demokratischen

Versammlung mit geseßzgeberisher Gewalt. Jn Charkow und in verschiedenen anderen Städten haben die Sowjets sich der Verwaltung bemächtigt und in Tiflis wurden die Regierungs- kommissare für den Kaukasus von sozialistishen Aus- len abgeseßt. Ja Finnland halten die Parteien geheime Versammlungen ab unter dem Vorwand, daß sie über die Erklärung der Republik in Rußland beraten wollen. Eie beabsichtigen, ihre Aeu nach Unabhängigkeit Finnlands zu wiederholen. ‘Inzwischen trifft die Regierung ihrerseits Maßregeln. Es soll noch diese Woche eine Koalitionsregierung gebildet werden, um die demokratishe Versammlung vor eine vollendete Tótsache zu stellen.

__ Wie die „Petersburger Telegraphenagentur“ meldet, hielt der Hetmán Kaledin in der allgemeinen Versammlung von Abgeordüeten der militärischen Selbstregierung der Kosaken in