1917 / 245 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Oct 1917 18:00:01 GMT) scan diff

S3 t Die Vor!b:iften über die Ablieferung der bergesieilten Erzeug- nisse an die T:odenkartofel-Verw-rtuogs-Sefellshaft 1m. b. H., die Spiritu3zertiale ode: die Süddeutihe Sptritu3iadustrie, Kommandit- Laas auf Astien, Zweigniedeilassung München, bleiben un- ehrt.

8 4 Diesz Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 11. Oktober 1917.

Der Staatssekretär des Kriegsernährung8amts. von Waldow.

Bekanntmachung,

betreffend Aenderung der Bekanntmachung über die Beschlagnahme von Fässern vom 28. Juni 1917 (Reichs-Geseßbl. S. 577).

Vom 12. Oktober 1917.

Auf Grund der Verordnung des Bundes3rais über den Verkehr mit Fässern vom 6. Juni 1917 (Neichs-Geseßbl. S. 473) wird folgendes bestimmt :

Artikel 1

Im § 5 Abf. 1 Zeile 15 der Bekarntmohung ber die Beiloa- nabme von Fâfsein vom 28, Juni 1917 (N-iche-Geseybl. S. 577) werden die Wor'e:

__e€) eiserne Fässer, Kübel, BottiGe uad ähnlihe Gebinde gestrichen. Artikel 2

Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 12. Oktober 1917.

Der Stellvertreter des Neichskanz!ers. Dr. Helfferich.

stan

Bekanntmachung

über die Gewährung von Sterbegeld und Hinter- bliebenenrenten bei Gesundheits\hädigung durch aromatishe Nitroverbindungen.

Vom 12. Oktober 1917.

Mer Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Geseyes über die Ermächtizung des Bundesrats zu wirtschaftlißhen Maß- nahmen usw. vom 4. August 1914 (Neichs-Gesezbl. S. 327)

e

folgende Verordnung erlassen:

&1

Wenn eine nach dem dritier Buche der ns, o-daung versih»rte Person bei Herstellung von Kriegsbedarf si eine Geiundheitä!hädiaung turch nitrterte Koblenwass rslofe der cro- mati‘ch-n Reihe (z. B, Dinitrobenzol, Trinitrotoluol, Trinitroanisol) zus" ht und infolge ihrer Einwkrkung füirít, so sind Sterbegeld und H!nterbliebenenrenten unfer entlpre cher dex Änwendung der Vorschriften der Neicbsyersiherung2o- dnung aub dann zu gewähren, wein tex Tod vicht als Folge cines Unf.„lls, sondern als olge elner alimähliczen Ginwirkung der ger annten Sicffe anzusehen ist.

8 2 Mar der Nerstorbene in mehreren Betrieben lesFäftigt, welGe die im § 1 gerannten Stoffz herstellen oder verarbeiten, so hat der- jenige Veisicherung8träger die Bezüge festzuschen und ju gewährer, dem d-r Beirieb anget öt, tn weichem ver Veistorbene zulcht mi jenen Stoffen beschäftigt worden ift.

§3 Der RetEskanz\er kann hesondere Vorschriften iur Ausführung Las Vei1ordnun 2, {insbesondere über die Aufbringung ber Mittel eclassen.

8 4 Diese Verordnung gilt 1ücckxirkend für die seit demn 1. August 1914 etngeiretenen Todesfälle. Die Frist ¡ur Armelckung von An- sprüßen aus zurüdlieyenden Todesfällen läuft frühestens mit dem 1. F bru 1918 ab. Ansprüche auf Sterbegeld und Hinterbltebeneorenten, die seit dem 1. Augusi 1914 rechts!räftig abgelehnt worden find, weil die hähdtgente Einwirkung der îm § 1 gevarnten Stoffe nicht die Folge eines Unfalls g-welen ist, hat der VersiWerungäträger nah den Verschrifien dieser Verordnung zu prüfen. Führt die Prüfung zu einem dem Berechtigten ünfitgeren Ergebnis oder to!rd es vou dem Berechtigten verlanut, so ist ihm ein neuer Bescheid zu eiteiler. 8 5 _Der R-itekanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrasttreterns diefer V-rordnung. /

Berlin, den 12. Oktober 1917.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferi ch.

A

Bekanntmachung über den Absag von Strandaustern.

Vom 183. Oktober 1917.

_Auf Grund des § 2 der Bekanntmohung über die Be- aufsichtigung der Fiscbversorgung vom 28. November 1916 (Reichs-Vesetbl. S. 1303) wid folgendes bestimmt:

8 1. Der Absay von Strandaustern (Piepaustera), die in ten im §2 bezeichneten Küftengebieten gewonnen werden, darf nur mit Genebmiguna der nach § 2 zusiTndigen Stelle erfolzen. Diese Borschrift findet keine Ariwendurg auf den W:iterakbsaßz pon Strandaustecn, die mit der G:nehmigung der zuständigen Stelle abgeseßt sind. g 9

Als zusländige Siellcn im Sinne des § 1 werden bezeichnet für Sirantausterr, tte gelandet werden im G. biet:

1) ter \dlesmwir-holfeinishrn West- die Sthle2wltg - Holsteinishe lüste, der nordfriesisfen J sela Kriegs-Schalitei-Gesi llschaft vnd des Noroufers der Eibe mit m. b. H. tu Heide i. Holst, Auenabme des Stadtgebietes von Hamburg und Altona

2) des Südufers der Elbe, im Stadk- die Muschel - Einkaufs - Ge- gebiei von Hambur, und Altona nossca\chaft ec. E. m. b. H. sowte an der Ierdîeefüste von der ta Cuxhaven, E!bmündurg bis Kappel (Bezkik Dn

3) von Keppel (Bezirk Stade) kiz MWMuschelvertrieb3gesellsBast zur Grenie ber oldenturgis@en „Uiterweser* m. b. H. in

Aemter Jever und Barel Geestemün*e,

4) von ber Gienze der olenvburgishen die Flsck- und Muschelver- Aemter Jever uud Vare!ï bis zur tr'ebécese)\{haft m. b. H. helländishen Grenze „Oslfri-sland®“ in Norter.

W r Zyb-reitungin bon Strendaustern, insbesordere Strard- aufternwrrft, herstellt, darf die Zubereitungen nur mit meiner Gc- nehmigung abfeyen.

8 4. Z wide: ßantlu-gen geaen die Vo!sch'iften tiefer B kannt» mochung werden na § 6 der Befonntmachuna Üer die Beautsi-

bis ¡1! zehntausend Mark oder mit etner diwer Strafen bestraft. Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die fih die stcaf-

bare Hantlang bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ov sie

dem Täier gehören oder niht.

8 5. Diese Bekanntmahung triut mit dem 1. November 1917 in Kraft.

Berlin, den 13. Oktober 1917. Der Neichskommissar für Fischversorgung. von Flügge.

Bes@luß, betreffend Betriebssperrung der Mehgerei des Leo Eisele in Füssen.

Die Difiriktêpolizeibehörde Füssen besckließt in obiger Sache: I. Die mit Bescluß vom 13. Jult cr. verfügte polizeilihe Sperre des Metgereibetriebes des Leo Eisele in Füssen wird mit Wirkung vom 15. Okicber ab aufgeboden uad dem Vorgenannten die Wieder- aufnahme des Betrieb3 seiner Meggerei von diesem Tage ab verstattet. T1. Genannter bat die Kosten gegenwärtigen Verfahrens zu tiagen. 111. Gebühren baben oußer Anfay zu bleiben. Dies in der Erwäguna, taß mit 15. Oktober seit der Verfügung der Sperrung drei Monate, die Mindestfrist einer solchen nah Bundes- ratôverordnung, verstrihen sind, daß Eisel?2 sich seither ohne Be- anstanbung geführt hat und angenoramen werden kann, daß bie Straf- maßnahme ihren Zweck erreitt hat, sonah sch mit der Mindestfrist becnúgt werden- kann,

Füssen, den 6. Oktober 1917. KönigliHes Bzezirktamt Füssen. Freiherr von Kreußer.

Köuigreich Prenßen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Oberkriegsgerihtsrat Hottendorff vom stellver- tretenden Generallommando II. Armeekorps aus Anlaß seines Vebertriits in den Ruhestand den Charakter als Geheimer und Oberkriegsgerichtsrat zu verleihen.

Paten)

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Leiters des in der Entwicklung begriffenen Gymnasiums in Berlin-Tempelhof Professors Dr. Hobein zum Direktor dieser Anstalt durch das Staats- ministerium bestätigt worden.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Kreuznach getroffenen Wahlen den Rentner Schneider daselbst als unbesoldeten Bei- geordneten der Stadt Kreuznah auf fernere sechs Jahre und den Stadtverordneten Wenzel daselbst als un- Ae Beigeordneten der Stadt Kreuznah auf sechs3 Jahre

estätigt.

Ministerium des Königlichen Hauses.

Dem Konzertmeister in der Kapelle des Königlichen Theaters zu Wiesbaden Nowak ist auf Grund Allerhöchster E1mächtigung Seiner M, des Königs der Titel König- licher Musikdirektor verliehen worden.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts- angelegenheiten.

Dem Direktor der Königlichen Baugewerkschule in Aachen L Hartig ist der Titel Professor verliehen worden.

Havptverwaltung der Staatsschulden.

Bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden sind

der Renoant der Staatsschuldentilgungskasse, Geheime Rechnungsrat Hahn zum Dirigenten der Kontrolle der Staats- papiere und

__der Geheime expedierende Sekretör und Kalkulator, Ge- heime Rechnungsrat Siebert zum Rendanten der Staats- \chuldentilgungskafse ernannt worden.

Justizministerium.

Dem Landgerichtsdirektor, Geheimen Justizrat Rusche in Stettin und dem Amtsgerichtsrat, Geheimen Justizrat N ie- mann in Goslar ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit RNuhegehalt, dem Notar, Geheimen Justizrat Stephan Fröhlich in Cöln die nahgesuhte Entlassung aus dem Amte mit Ablauf des 20 Oktober 1917 erteilt.

Jn der Liste der Rechtsanwälte sind gelösht die Rechts- anwälte: Geheimer Justizrat Wellenkamp bei dem Land- gericht in ODsnabrück, Justizrat Th omsen bei dem Amtsgericht in Kappeln, Dr. von Damm bei dem Landgericht II in Berlin, Carthaus bei dem Amtsgericht in Rathenow und Dr. Berg bei dem Amtsgericht in Wiesbaden.

Mit der Löschung des Justizrats Thomsen in der Rechtsaumwaltsliste ijt zugleih sein Amt als Notar erloschen.

Jn die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Amtsgerichisrat a. D. Hoheisel bei dem Amtsgericht in Jlfeld, der Rechtsanwalt Dr. von Damm vom Landgericht II bei dem Landgericht T in Berlin, der Nechtsanwalt Dom- browsfi aus Braunsberg bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Königsberg i Pr. sowie die Gerichtsassessoren: Erwin Siber bei dem Landgerichte II[ in Berlin, Or Bund- \chuh bei dem Landgericht in Magdeburg, Dr. Herbert Golß bei dem Amtsgericht und dem Landgeriht in Cöln und Or. Plankemann bei dem Amtsgericht in Bensberg.

Bekanntmachung.

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengeseßzes vom 14. Zuli 1893 (G. - S. S. 152) wird zur öffentlichen C bracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunal- abgaben einshäßbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1916 bei der Z\chipkau-Finsterwalder Eisenbahn und der Zweigbahn Sallgast—Lauchhammer auf

: 170 000 46 fesigeseßt worden ist.

Halle (Saale), den 10. Oktober 1917.

Der Königliche Eisenbahnkommissar. J. V.: Scheringer.

ligung der Fis@versorgung vom 28, Nivemder 1916 (N.ic5-Gefeßtl.

Seite 1303) mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe |

Bekanntmachung.

Auf Srund der §8 6 und 7 der Bundebratsverordnun 24. Sun 1916 über dea Handel mit Lebens- und Futtermitteln 8 zur Bekämpfung des Kettenhantels (Reis-B sr S. 581) sowte des § 1 der Bundesratsvero:-bnung vom 23. September 1915 zy Fernbaltung unzuve!lä}siger Personen vom Handel (Reiche -Gesegb] Seite 603) habe ih dec Firma Tb. Hahn & C'vo., Inbaber Fadit, fant Johannes Hahn in Charlottenburg, Goetbesiraße 69 mit Zweigniederlassung in Schwedt die Erlaubnis zum Handel mit Lebens- und Xuttermttteln aller Art und mit Gegen, ständen des täglihen Bedarts wegen Unzuverlässigkeit und Beteiligung am Ketteabandel entzogen. Au habe tch der Firmg jede Betätigung in diesem Handelebetried mit dem beutigen Tage untersagt. l

Angermünde, den ò. Oktober 1917.

Der kommissarishe Landrat. Freiherr von Erffa.

Bekanntma@Gungs.

Der Wkttin Gertrud Wimmers kn Crefeld, Blumen, siraße 84, habe ih den Handel mit Lebensmitteln wegen Un, zuverlässigkeit untersagt und gleiieitig- die von ibr betriebene Wirtschaft mit Wirkung vom 12. Oktober 1917 geschlo sen. Die Kosten der Untersagung fallen der Gertrud Wimmers zur Last,

Crefeld, den 8. Oktober 1917.

Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Pringen,

Bekanntmachung.

Der Semüsehäudlerin Witwe Heinrich Langen zy Crefeld, Gelderashe Straße 37, habe ich den Handel mit Lebensmitteln wegen Unzuverlä!sigkeit mit Wirkung vom 12. Oktober 1917 untersagt. Dte Kosten der Untersagung fallen der Witwe Heinri Laagen zur Last.

Crefeld, den 8. Oktober 1917. Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Prinzen,

Bekanntmachung.

Der Händlerin Ehefrau des Paul Viehmeyer, Else geb, RNöhriht, ta Dortmund, Mühlenstraße 22, haben wir auf Gruyd der Bundetratsverordnung vom 23. September 1915 betreffend die Fernhaltung ünzuverlässiger Personen vom Hande (RGBI. S. 603), durch Verfügung vom beuttgen LTaze den Handel mit Lebensmitteln aller Art wegen Unzuver- lässigkeit untersagt. Die Kosten der amtlihen Bekanntmachung sind von der Betroffenen zu erstatten.

Dortmund, den 10. Oktober 1917. / Lebensmittelpolizeiamt. J. A.: Schwarz.

Bekanntmachung.

Dem Vädlermeister Wilhelm Lagemann in Dortmund Hoßhensyburgstr. 62, haben wir mit Verfügung vom heutigen Tage auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betr, die Fernbatung unzuverläisizer Personen vom Handel (XGB[, S. 603), den ‘Handel mtt Lebensmitteln und Artikeln des täglichen Lebensbedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen A untersagt. Vie durch die Veröffentlichung e ekanntmachung verursahten Kosten sind von dem Betroffenen ¡u tragen.

Dortmund, den 10. Oktober 1917. Das Lebentmittelpolizeiamt. J. A.: Schwarz.

BekanntmacGung.

Der Händlerin Ebefrau des Viktor Kiehn în Bottrop, Germaniairaße 78, deren Mutter, Frau Witwe Maria Berge- mann, ged. Shumacder, deren Sch pester, Ghefrau Barbara Bergemann, beide in Bottrop, Onerfeldecstraße Nr. 69, wobn- haft, und der S@oteuerrautter, der Händlerin Kiehn, Frau Witwe Auguste Kiehn, geb. Srull, in Bottrop, Germantastrafe Nr. 78, it auf Grund d?r Bundesratsverordnung vom 23. Sep- tember 1915 (N S8B!. S. 603) und der Ausführungöanweisung vom 27. September 1915 der Handel mit Lebens- und Futter- mitteln und soastiaen Gegenständen des täglichen Be- darfs wegen Urzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt worden. Frau Kiehn hat dîie durch das Verfahren perursachten baren Auslagen, insbesondere die Gebühren für die im § 1 der obengenannten Verordnung vorgeschriebene öffentli@e Bekannt- machung, zu erstatten.

Necklinghausen, den 9. Oktober 1917.

Der Landrat. Bürgers.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 15. Oktober 1917.

Die vereinigten Aus\hüsse des Bundesrats für Zoll- und Een und für Handel und Verkehr hielten heute eine ung.

Der Reichskanzler Dr. Michaelis hat sich, wie „Wolffs Telegraphenbüro“' meldet, gestern nachmittag nach den besezten Gebieten des Ostens begeben.

Einer Meldung des „Wolffschen Telegraphènbüros“ zufolge erklärte auf dessen Anfrage der Unterstaatssekretär Freiherr von dem Bus\che:

Die von dem frau¡ösisGen Minist:rpräsidenten Ribot in seiner Rede in der franzisishen Kammer vom 12. d. M. aufgestellte Be- bauptung, Deutscbland habe d-r französischen Regterung tn die Ohren flüstera lassen, fi: könne durch Vermittlung eines Politikers Ber- handlungen über die Rückgabe Elsaß-Lothringens ein L iten, entbehit jeder Unterlage. Die Kaiserliche Negierung hat, w0 immer Sondierungen über Friedenomöglichkeiten an sie herantreten, keinen Zweifel darüber gelassen, doß deutsher Grund und Boden niemals den Gegenstand von Verhandlungen mit elner fremden Macht bilden könne.

Das „Reutersche Büro“ verbreitet folgende Meldung:

Der Schifferaum, der der Regierung zwr Verfügung steht, wurde vermehrt dur eine neuer!ih getroffene Entscheidung, nah der die Regterung tol&e Schiffe in brittichen Häfen in Gebravch nebmen kann, die ganz oder vorwiegend britisches Etgentum sind, jedo hieber unter neutraler Flagge fuhren. 9tachdem die teutshe Regierung

Prisengerichtsurteilen dabin entihieden hat, daß ungeachtet pi 1eutralen Flagge dtese Fahrzeuce als bzitishè behanrelt n lônren, ist es zum Schuß des britischen Kapitals, das in die

Siffin arbti et, notwendia, daß fie tie englische Flagge führen, Auf Grund dieser Suietmes fat die Regierung folgende

iffe beshlagnahmt: „Sphinx®, „Bellgrove“, idwetilns v A Die Etgenatümer werden für die Be-

Ï E ihrec Schiffe enishädigt werden:

Hierzu bemerkt „Wolffs Telegraphenbüro“:

Die Meldung des „Ne-uterschen Büros* {s eine Muster- tung englisher Heuchelei und Verdrebunga. Durch jet Verordnuvg vom 20. Oktober 1915 batte die britisde Negterung C Artitel 57 der Londoner Deflaration aufgehoven, wonach über pen teindlihe oder neutrale Nationalität cines Handel4s{chifes M Flagge entscheidet, die c zu führen berechtigt ist. - An Stelle dieses Artikels war die frühere Praxis der englisen Prisen- T Lait wieder eingeführt worden, die auch neutrale Shiffe als iadliche behamnbelte, wenn feindlihes Kavital in ihnen angelegt war. Dur dieje Maßregel wurden neutrale Yeedereien veranlaßt, deuise Beteiligungen abzustoßen, während das englishe Bestreten, sih reutrale Yeedereien durh Kapitalbeteiltgung dienstbar zu magen, feinem Hindernis begegnete. Als notwendige Vergeltunatmaß- regel wurde deshalb von deutscher Seite eine neue Besiim- mung (Ziffer 11a) in bie Prisenortnung aufgenommen, wona neutrale Siffe als feindliche zu behandein find, weun überwiegend feindliches K,pital an iónen beteiligt is. Die Reutermeldung dreht ja bekannter Weile den Spieß um und khezeichnet die Vergewalti- gungen neutralen Schiff38xaumes durch- England als Vergelturgs- maßregel geaen die neue deutsche Bestimmung. Das Manöver ist aber die!mal so plumy, daß die deutliche Absicht, den gerehten Zorn der betroffenen Neutralen auf Deutschland abzulenken, {chwerlich Er-

folg haben wird,

Durch die Bekanntmachung vom 13. Oktober d. J. im heutigen „Reichsanzeiger“ ist im Anschluß an die Bekannt- machung vom 2. Februar 1917, betreffend das Aus- und Durchfuhrverbot für Waren des 1. Abschnitts des

olltarif s, diesem Verbote neu unterstellt: Die Ausfuhr von Polfshunden, lebend, aus Nr. 125 b des Statistischen Waren-

verzeichnisses. i

Der Kriegsausschuß für pflanzlihe und tierishe Dele und Fette, Beclin NW. 7, wird, laut Mitteilung des „Wolffschen Telegraphenbüros“’ während des Monats Oftober 1917 große Mengen von Knochenbrühextrakt, der àls Zusaß zu Suppen, Saucen und Gemüse sowohl füc den Einzelverbrauch als auch für Zwecke der Massenspeisung verwendet werden kann, dem freien Verkehr übergeben. Der Verkauf3preis des inländischen Knochenbrühextrakis an den Verbraucher ist auf 3— 6 für. das Kilo, des gemischten dänischen Extrak1s auf 580 /6 für das Kilo festgeseßt. Bei Abgabe in kleineren Packungen (Dosen) if ein Aufschlag für- die Verpackung mit 50 bezw. 70 „Z zulässig. Die Abgabe - an Jateressenten zum Zwecke des Weiterverkaufs / erfolgt nur . während' des Monats

ftober nah den Weisungen des Kriegsausschusses für Dele und Fette durch folgende Firmen:

Geselishaît für Gewinnung von Fett- wnd Nebenprodukten

G. m. b. H., Altona, Königstraße 215/217,

Louis Wolf, Haanovexr, Aiternstraße 2,

Paul Kasper, Braunschweig, Karl-Schmidtstraße 16.

A». Wwenberg, Mainz, i

Patentverwertungs - Gefen m. b. H., Crimmitsdbau, Sachsen,

M E G. m. b. H., Berlin NO. 27, Andtrcas-

raße 92, Heine & Co., Halberstadt.

Die Kriegsamtsstelle in den Marken gibt über die Er- weiterung des Wirkungsbereihs der Transport- g¡entrale des Oberkommandos in den Marken folgendes vekannt : Der Wirkungsbereich der Transporizentrale des Oberkommandos in den Marken war durch die Bekanntmachung vom 15 September d. I. (Abt. Ta Nr. 51197) genau begrenzt worden. Da jeyt zur Behebung don Schwierigkeiten bei der Güterb f*rderung in Groß Berlin mehr Vilfskeäfte als bither zugesichert sind, wird der Wirkungsbereih der R A derart erweitert, daß er künftig folgende Bahnhöfe umfaßt : Auh lter, Charlottenburger, Cöpenick, Frankfurter Allee, Frie- denau, Gd:lper, Haleniee, Hamburg» sehrter, Lichtenberg-Friedrihs- felde, Moabit, Neukölln, Neuksölln-Treptow, Niedershöneweide-Io- parni8thal, No:dbbahnhof, Ostbahnhof, Pankow-Scchönhausen, Pankow» Ber\chiebebahnhof, Potsdamer, Yeintckendorkf, Rummelsburg bei Berlin, Schlesischer, S&öneberg, Schöneberg-BMilitärbabnhof, Shön- holz-Reinickendorf, Stegliß, Stettiner, Teael, Tempelhof-Rangter- bahnhof, Wedding, Weißensee b. Berlin, Zentralvtehhof, Wilmers- dorf-Friedenau. / B n Dien e e Mee zu avs Bas dim

ahnhöfen nachsuhen will, ha aus/cklie an die Trantport- jentrale des Oberkommantos in den Marker, Berlin W. (Schône- berger Ufer 16) zu wenden.

Bei allen anderen Bahnhöfen im Beitrk der Kriegsamisstelle in den Marken können die Gemeinden und nur ia einzelnen, besonders dringlien Notféllen die Garnisonkommandos oder das zuständige stelvertretende Generalkommando um Hilfeleistung angerufen werden.

Die Gem inden sind verpflihtet, den Anforderungen der Güter- abfertigungen auf Stellung von Wagen und Gespannen zur Durch- führung der Güterabfuhr nachzukommen.

Die Güterabfertigungen sind infoweit als Organe der Milttär- gewalt anzu|ehen. 4 5

Die früher ergangenen dtesbezüglihen Ausführungsanweisungen werden hierdurch aufgehoben. y

KriegsSnachrichten.

Berlin, 13. Oktober, Abends. (W. T. B.)

In Flandern wechselnd starke Feuertätigkeit, keine Jafanterie A : An den übrigen Landfronten nichts von Bedeutung.

Ja gemeinsamer Unternehmung von Teilen des Heeres und der Flotte A wir auf der Jnsel Oesel (Rigaischer Meerbusen) Fuß gefaßt.

, Die nuylose Massenopferung englishen Blutes an der &vlandernfront hält an.

Der fortgeseßzte Regen der leßien Tage hat das flandrische Kampfgelände völlig in einen sumpfartigen See verwandelt. Troß der ungeheuren Schwierigkeiten, die sih hieraus für die

ngreifer ergeben, haben die Engländer ihre verzweifelten An- trengungen fortgeseßt, in Flandern an irgend einer Stelle der Kampsfront einen entscheidenden Erfolg gzu erzielen. Durch Verringerung der Breite ihrer Angriffsfront auf 10 Kilometer versuchten sie, durh massierten Einsaß a artilleristishen und infanteristishen Kräfte zwischen en Straßen Lanaemarck Houthoulst und Zonnebeke— Morslede einen Entscheidungsstoßh zu führen, der je-

do auch diesmal an dem heldenhaften Widerftand der deutschen Flandernkämpfer zerschellte. Die Feuerverberei- tung zu diesem Stoß übertraf béi weitem die der legten Tage. Wiederholt brachen die mehrfahen Angrisse der englishen: Jnfanierie zwischen Bahnhof und Dorf Poel- fapelle unter s{chwersten blutigen Verlusten in unserem Sperr- und Abwehrfeuer zusammen. Durch rücksichtslosen Einsay immer frischer Kräfte gelang es dem Feinde chließlih, hier im Trichtergelände in unbedeutender Titfe vorzukommen. Die erbitterten Kämpfe dauerten - bis zum Abend an. Jm Verlauf dieser Kämpfe gelang es uns, einen Teil des nördlich Poelkapelle verlorenen Geländes wieder zu nehmen und erneute feindlihe Angriffe in Gegend Poel- fapelle und südlih davon abzuweisen. Auch bei Passchendaele wurde bis zum späten Abend mit größter Erbitterung ge- kämpft. Die geringen Einbuchtungen unserer Front, die der Masseneinsaß der englishen Kräfte als einzigen Gewinn erzielte, mußte der Feind wiederum mit den s{hwersten Blut- opfern bezahlen. Außerhalb der verengerten Hauptkampf- front versuhte der Gegner ebenfalls am Morgen. des 12. Oktober einen Teilangriff bei Gheluvelt, der verlustreich zusammenbrach. ; 4

Auf dem Kampffelde blieb das Feuer auh Nachts über sehr stark. Am frühen Morgen des 13. Oktober seßte wiederum s\chlagartig von Mercem bis Zandvoorde stärkstes A S ein, dem bisher keine neuen Jnfanterieangriffe olgten.

Im Artois und an der Aisnefront war tagsüber das feindliche Feuer lebhafi. Am Abend des 12. Oktober brachen nah kurzer Feuervorbereitung unsere Sturmtruppen westlich Craonne in 400 m Breite und bis zu 500 m Tiefe in die feindlihe Stellung ein, fügten dem Feind s{hwere Verluste zu und kehrten mit zahlreichen Gefangenen zurü.

Jm Osten und in Magzedonien wurden: an mehreren Stellen feindlihe Patrouillen durch Feuer vertrieben.

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müssen gezeichnet werden!

Der Frieden kann nicht besser de- \chleunigt werden, als dur einen großen Erfolg der 7. Kriegsanleihe. Drum noch einmal alle Kraft zu- sammengenoninen, noch einmal den Feinden gezeigt, daß unisre lien zu Hause genau so gut zu fechten ver- ehen wie unsre herrliche Jugend draußen! Auf zum Endïampf!

Alle müssen zeichnen!

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Großes Hauptquartier, 14. Oktober. (W. T. B.).

Wesstlicher Kriegsschauplaß. Heeres8gruppe Kronprinz Rupprecht.

Auf dem Kampffeld in Flandern sind dem Trommel- feuer zwishen Lys und Deule am gestrigen Morgen Angriffe nicht gefolgt. L

Tagsüber blieb die Feuertätigkeit an der Küste und vom Houthoulster Walde bis Gheluvelt lebhaft und war vornehmlich am Abend gesteigert.

Starke französische und englische Erkundungsabteilungen stießen an einigen Stellen gegen unsere Linien vor; sie wurden abgewiesen.

Jm Artois und nördlih von St. Quentin lebte das beiderseitiae Feuer in Verbindung mit Aufklärungsgefechten vorübergehend auf. -

Heeres8gruppe Deutscher Kronprinz.

Jm westlichen Teil des Chemin-des-Dames zeitweitig starker Artilleriekampf an der Straße Laon—Soiss\ons.

Gegen die von uns nördlich der Mühle von Vauclerc genommenen Gräben führten die Franzosen gestern ö starke Gegenangriffe, die sämtlih ergebnislos und verlust-

| reich scheiterten.

Oestlicher Kriegsschaupla 8. Nach wohldurchdachter Vorbereitung hat in vorzüglichem Zusammenwirken von Armee und Marine ein gemeinsames

Unternehmen gegen die dem Rigaischen Meerbusen vorgelagerte, als Etügpunki stark ausgebaute russische Insel Oesel begonnen. n

Nach umfangreichen Minenräumarbeiten in den Küsten- gewässern wurden am 12. Oktober Morgens die Befestigungen auf der Halbinsel Sworbe, bei Kielkond an der Tagga- bucht und am Soelesund unter Feuer genommen: nach Niederkämpfung der ruffishen Batterien wurden Truppen gelandet. 4 i

Hierbei wie bei dem Geleit der Transportflotte durch die russischen Minensperren haben die beteiligten Seettreit- kräfte den frishen Unternehmungs8geist und das Können der Flotte trefflich bewährt; ohne jeden Schiffsverlust ist dieser erste Teil der Operation voll gelungen. O

Die in der Tagga-Bucht an der Nordwestküste der Jnsel auszgeschifften Truppen haben in srishem Draufgehen Widerstand der Russen {chnell gebrochen und find im weiteren Vordringen nach Südosten.

Zerel, an der Südspißge der Halbinsel Sworbe, und Arensburg, die Hauptstadt der Insel Oesel, brennen.

Zwischea Ostsee und Schwarzem Meer ist die Lage

unverändert. Mazedonische Front.

Bei heftigen Regengüssen nur bei Monastir und im Cerna-Bogen lebhafie Artillerieiätigkeit.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Berlin, 14. Oktober, Abends. (W. T. B.)

Im Westen wechselnd starker Feuerkampf in F!«rndern und nordöstlih von Soissons.

U Operationen auf der Jnsel Oesel verlaufen plan- gemäß.

An der flandrischen Front folgte dem starken Trommel- feuer. vom 13. Oftobec nur ein feindliher Vorstoß am Hout- houlster Walde, der verlustreih zusammenbrach. Jm Laufe des Tages nahm bei zeitweise aufllärendem Wetter die Artillerie- tätigkeit auf dem Hauptkanmpffelde zu und lag in besonderer Stärke auf unseren Stellungen von Merckem bis Mangelare sowie zeitweise auf dem Gelände östlih und südöstlih von Ypern. Gegen Abend drangen vorübergehend bei Draaibank und in Gegend Poelkapelle feindlihe Großpatrouillen in unsere Stellungen ein. Sie wurden im Handgranatenkampf unter schweren Feindoerlusten wieder geworfen. :

Bei lebhaftem Feuer im Artois und nördlih St. Quentin wurden feindlihe Patrouillen bei Hulluch und südlih des La Bassée-Kanals abgewiesen.

An der Aisnefront hielt das tagsüber mehrfah zu größerer Stärke gesteigerte feindliche Artilleriefeuer on der Laffauxece bis zum Einbruch der Dunkelheit an. Bei den fünf Gegenangriffen, die der Franzose mit starken Krästen gegen die von uns nördlih der Mühle von Vaucleurc ge- nommenen Gräben führte, und die restlos \scheiterten, hatte der Feind \{chwere Verluste, während eigene Stoßtrupps in apa Braye und Craonne zahlreiche Gesangeue einbringen onnten. 4

Trotz der forigesezten gewalligen english-französischen An- griffe an der Flandernfront, in der fast die gesamte englische Armee unter Aufbietung aller Kräfte um die Entscheidung ringt, hat die deutsche Führung von neuem sich völlige Hanidelsfreißeit bewahrend im Ojten die Jnitiative erariffen. Im Vexein mit der Marine wurden auf der als Stüßzpunkt star? ausgebauten russishen Jnsel Oesel Truppen gelandet.

Die Vorbereitung zu diejem Unternehmen war mustergültig. In schwieriger, harter Arbeit gelang die Räumung des Minen- feldes, und sofort, nachdem diese Arbeit beendet war, seßte am 19. 10. unser fonzentriertes Feuer gegen die Befestigungen auf der Holbinsel Sworbe, bei Kiel: Kond, an der Tagga-Bucht und am Soelesund ein. Die Wucht unseres Feuers kämpfte in kurzer Zeit die feindlichen Batterien der Befestigungsanlagen nieder. Nach vollendeier Ausbootung warfen fich unsere Landungstruppen im frischen Ansturm den feindlichen Be- aag entgegen, brahen deren Widerstand und sind n unaufhaltsamem Vordringen in südöstliher Richtung.

Großes Hauptquartier, 15. Oktober. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplas. Heere8sgruppe Kronprinz Rupprecüt.

Die Kampstätigkeit der Artillerien in Flandern war wehselnd stark. An der Küste und in einzelnen Abschnitten der Front zwischen Lys und Deule wurde das Feuer zeitweilig zu kräftiger Wirkung zusammengefaßt. Jn den ausgedehnten Trichterfeldern kam es mehrfah zu Erkundungs- efechten. gel Im Artois griffen die Engländer mit starken Kräften zwischen der Scarpe und der Straße Cambrai—Arras in 4 km Breite an. Auf den Flügeln scheiterte der Ansturm im Feuer ; in der Mitte drang der Feind in unsere Linien. Von dort wurde er Nachts durch Geaenstöße wieder vertrieben.

Bei St. Quentin lebte das Feuer vorübergehend auf. Die Kathedrale erhielt wieder 15 Granaitreffer.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

Zwischen Ailette-Tal und Braye sowie im mitileren Teil des Chemin-des-Dames spielten sich tagsüber heftige Artilleriekämpfe ab.

Auch nördli von Reims, in der Champagne und an der Maas steigerte sich zeitweise das Feuer.

Oestliher Kriegsschaupla ß.

Auf der Jnsel Oesel wurden \schnelle Fortschritte erzielt. Jn ungestümem Vorwärtsdrängen warfen unsere Jnfanterieregimenter und Radfahrbataillone, vielfah ohne das e der Artillerie abzuwarten, den Feind, wo er ich stellte.

G Die Halbinsel Sworbe wurde von Norden her ab- geshnürt, während das Feuer unserer Schiffe die Landbatterien niederhielt.

Wir stehen vor dem brennenden Arensburg und sind im Vordringen im östlihen Teil der Jnsel, nah deren Ostküste die russishen Kräfte eilig zurückweichen, um über den Damm, der Oesel mit der Jnsel Moon verbindet, zu entkommen.

S E E CA S E P i E E S T R D R L rio E 4 L R