1918 / 257 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Oct 1918 18:00:01 GMT) scan diff

«l

+ rv (

3 s ey

10

Ha s

(E 2 O)

4

sentorsiandet

T:

park jak jd O5) f) . q

G J) =) C G5 C5 j 0

Pn bak prak F) 4 (F) A O C5

4+; 4-4

u) D O

pat e ps

en A _ } [—)

|

_—

p C

pt bt jd P L)

I N C)

C5 O0 da d G3 [e p 42 wr

c

en E wo

eo

G

! Y, 57 eine uni

(Bebzeten

1 +. Aktien

Oktober. (W. T. B.)

E Z-TiO02€ r ite

Züri 230,50 G., Stcckbeclm 328,90 G., 32 950 2

Ar

)

931 e “Kopenba ag

O Go

anows 195 o G. “4

ps C5 T) Ma

O

I

A S E

est t c) two c) C

auf Amst terdam 146 00, S auf f on 16,59, do. auf Paris 63,5

R

C

- e © N “i

. O

| M omn

L

[L

A 7H

woro D . ry Lr) D 28 t—

s

D ce 7

Lar) Lay) 7 Z ry S _ s

a “o Las] ry + L s | me

C

O Sn O A G 0

ry S N A - en N O0 C H

T e s

4) A 00 L T2 O0

(0) E [A

Y (—

_. Fs d: 7 cy

Emtlihe Noti Berlin 169,35 G., 169, 55 B,, Araf erdam

gen 298 5

; Gbristiania 300,50 nitantinopel R —,— B., Mearkaoten 169,

ce 23

r

5)

) g L) F

e D 5 O (A

s

TS ce

ey Cy

t 4 A D e D 6 s

ry tre -

N C R

et e

ry C r

479,00 G.

Theater, Schauspiele. D Mittwo:

Otonst. 11nd Nis Hi

E

ed t (D

e O Ly

Bacbimann mde l4iAiiie Uri -

L a Gorr Brotolinr E tir SckLOCO

fang

L _ T 5

/Soffmanns

Vrnlna

tor :Svorfteluna.

L L L Mus N 4TH

ine Frau, me e Hofichaufpielerin

[Tfrod N Als

S t G mit Hrn.

L. AOEE von

di

wt L

T

Mis

2 F

N

XSCTAIT Art, ai. ¿IDOTT k

E t 5 D; ¡lbe im a N - *

Fünf s (eius{licßli@ Warenzeichenbeilage Nr.

S3),

f G D T S

x) Q À 0A D:

(

Parlamentsberickt,

Deutscher Reichstag.

197. Sißung vom 26. Oktober 1918.

I c

E

Die Nede des Staatssekretärs Gröber, die gestern wegen verspäteten Eingangs des Ste enogramms nicht mitgeteilt werden tonnte, hai folgenden Wortlaut

Meine Herren ! Als Kon sl sar habe ih vor allem die Erklärung der Neichsleitung abzugeben, daß, wenn der Abänderu1 ngs- Nr. 1984 Unna in diesem hohen Hause findet, die Neichs- leitung im Bundesrat sür die Annahme d diescs Geseßentwurfs ein- treten wird. (Bravo! links.)

E den Inhalt der vorgeschlagenen Verfassungsänderungen be-

so habe id) folgendes zu E Die ‘Abänderun des ; 11 will einer alten und von der jeßigen “Veglerang durchaus Htigt anertannten Forderung des Reichstags entsprechen, indem anderung dem Reichstag die unbeschränkte Miten!tscheidung über die Crklârung des Krieges und über den Friedens\{luß zus{reibt. er einen folhen {weren Krieg miterlebt hat, kann nit mebr im Zweifel darüber sein, daß die Verautw ortung für einen Krieg nicht auf die Schultern einer einzigen Person, und mag sie noh D hervorragend sein und mgg sie noh fo gewissenhaft ihrer Aufgaben walten, gelegt werden ‘darf. (Sehr richtig! links.) Diese ungeheuren, els grenzenlosen Opfer an Blut und Gut müssen nebradit werden vom ganzen Volk. s tann hbeutz: utage ein großer Krieg nur geführt werden, wenn er ein wahrer Bolkskrieg ist. Anders aßt sich ein solcher Krieg heutzutage nicht mehr denken. (Sehr richtig! links.) Und daraus foigt, daß dieser Krie g auch nur mit der vollen Zustimmung des Volks erklärt werden tann, und daß über den Fri O luß unbedingt und unbeschränkt auch die Zustimmung der Bo févertret lung zu erfolgen hat.

Was sodann die Bestimmung im Art. 15 De 0 t

neue Absatz, der dahin lautet :

Jeichstanzler bedarf zu seiner Amtsführung des

Neichstags nur die formelle Konsequenz der Srklärung des Herrn Neichskg anzlers, die er neulih gegeben hat. (Sehr richtig! links.) Es ist das also niht etwa eine neue &orderung, es ist vie lmehr nur die Formu- lierung der Erklärung des Herrn! Reichskanzlers zu einem Nechts\au, jener Erklärung, die dahin gelautetr hat, daß nah seiner Ueber- geugung nicht bloß jeßt, sondern in aller Zukuuft ein Neichs- kanzler seines Amtes nur’ walten kann, wenn er des Vertrauens der Mehrheit des Neichstags sicher sei. (Sehr richtig! linfs )

Wenn sodann die Verantwortlichkeit des HNeichétfanzlers in dem ziveiten neuen Absay auf alle Handlu: igen des Kaisers, soweit ie e von politischer Bedeutung 2A ausged chnt wird, fo entspricht dies / dehnung der richtig au zefaßten Auslegung des bisherigen Sehr 1 chtig! links.) T iese Ausdehnung s{neidet nur Zwei

ist insotern allerdings von großer Bedeut tung ; sie sichert die 4 Ba A der Aufgabe ‘de s Reihsfanl ¡lers gegen jede mögliche Ein- chränkung. Wenn die F 7rage aufgeworfen worden ist, was unter den D M ingen von politis U Bedeutung zu ve rstehen sei, so ist das ja

R schon von dem Herrn Sprecher der Autra: gsteller, dem errn Abg. Müller (Mé einingen), fiarge maht worden. Ich nöchte meinerseits noch ein anderes Beispiel beifügen, wenn

eutihland z. B. Truppen nah Finnland entsendet, fo ist das eine rage nit bloß von mit itärifcher Bedeutung (\ehr ric A !), fondern uh von großer politisher Bedeutung. (Sehr wahr! Und hier le Verant) wortung des YMeichsfanzlers auch auf eine E Aktio: : Vei der egierung durchaus gerechtfertigt zu sein: Die Behandlung der beseßten Gebiete ift ein weiteres (fehr richtig !) ; die Einrichtuag Maa [tung der beseßten Ge- te (f ebr 1H P die Behandlung der Bey ölferung in diesen besetzten teten (sebr richtig), das alles sind Fragen von so großer politischer daß dafür eine verantwortlide Stelle dêm Neichêtag nüber vor rhandén sein muß. Ohnedies ist ja hon heute außer weifel, daß die Kriegtührung nicht ohne die von seiten des Neichs- ags gefBele nde Verwil ligung der notwendigen Gelder erfolgen kann. don in dieser Notwendigkeit der Verwilligung der Gelder liegt ine Nechtsgrundlage für die Mv itBing des Neichstags und für die Berant) wortung des Neichsk kanzlers, der für die e ordnungsgemäße Ver- endung dieser Gelder ei inzutreten bat.

Sh kann auch nach der Nichtung auf ein paar Vorg Jjänge zurück- fermeisen, die in diesem Augenblick, wo der Reichstag diese Formu- terung beschließen soll, von großem Interesse sind. Der rfte Neichsfan izler des Deutschen Neiches, Fürst -Bismarck, hat jn 24. Februar 1878 in der „Post“ einen Artikel ersceinen lañtéd: Fr war veranlaßt durch die damals im Vordergrund der öffentlichen E stehende Wobn casfâre. Und dieser Artikel lautet in fein Teile, der hier von Interesse ift, folgendermaßen :

Bir legen Ge)vi t auf eine Verwahrung unseren englischen Freunde! n gegenüber. Diese \{heinen so über rzeugt zu sein, daß eutschland entschlossen sei, einer für unabwendbar gehaltenen

G jefahr d demnächst zuvorzukommen, daß sie seit einigen Wochen mit d die Frage des Schutzes der belgishen Neutralität erortier E her England in Gemein [chaft mit anderen Großmächten A A Man fommt zu dem Nesultat, daß die Verl eßung der belgischen Veutral ität zu gesiatten sei, wenn der © ieger sich verpflichtet, beim Frieden die Unabhängigkeit Belgiens nicht anzuta|\ten. Das sind

sebr verfr ruhte, und nicht nur verfrühte, fondern selbst grund dlose Sorgen UNd Pl

antrag

Abän 1d

Bertrauens

ile S x

y

ane. Daß die deutsche Politik ents{lossen ist, niht darum einen Krieg zu beginnen, weil sie glaubt, daß er ihr aufgedrungen wird erll art. Außerdem aber würde Deutschland uie einen Kricg mit vel Berletz ung eines europdischen Vertrages beginnen.

(Hört! Hört !)

, hat Fürst Bismarck am 11. Januar mit allem Nachdruck

M TPRRTEEAA

Man nimmt in England an, durch Frankreichs WBerteidigungsän lich E und daß folalid bruch durch Belgien ins A Q j glauben nur nicht, daß nglische Tagesschrif1stelle ei Rg sein mögen, so E î Kom! inati onen des deutschen Generalsta denfalls efin de ste sich. imIrr T meinen é E tig Der Politik set tus CTn DeutsMhland) den Gesicht C aa des Generalsta S New orfen, und niht umgekehrt. (Hört! Hört !)

Also Fürst Bismarck hat damals öffentlich in dem inspirterten Artikel erflären lassen: die Politik, die er verantwortlich zu führen habe, stehe über de n Gesichtspunkten des Generalstabs. Sehr ri

Sodann nehme ih Bezug auf eine Aeußerung, die der kanzler Fürst Bülow in der Nei i)stagssißung vom 19. Januar 1903 gemacht hat. Sie lautet

Ich werde es niemals ablehmen, die V sorantwortung zu über-

nehmen für die Hückwirkung, welche folhe persönlihen Kund- gebungen

gemeint find Kundgebungen Seiner Majestät des Kaisers baben können auf den E Gang der Politik; denn A bin demBundesrat wie diesem hohen Hause verant- wortlidh für eine Gührungder Geschäfte, welche e den äußeren, noch den inneren Frieden

des Neichs gefährdet.

ati die allgemeine und unbeschränkte Verantwortung

tanzlers für die Politik des Deutschen Neichs, auch für alle

Kundgebungen des Kaisers.

Sodann hat der Herr Borredner, der Herr Abg. von Graefe, Anstand daran genommen, daß der Abg. Müller (Mei- ningen) ausgeführt hat, die Erklärung des unbeschränkten Ünterseebootkrieges würde nach seiner Annabme auch unter die Verantwortung des Neichstanzlers fallen. Ich möchte nah der Nichtung doch daran erinnern, was uns allen als Abgeordneten im Gedächtnis ift, wie damals, als im Hauptauss{huß die Ve rhandlung über die Frage ginns des unbeschränkten Unte tseebootktieges stattfand, ganz tio 8 lar dem Neichstag Gele egenheit geboten worden ist, fih über diese Frage auszusprechen, daß alîo der Neichs- kanzler von Bethmann Hollweg anerkannt bat, daß er zu diesem N Schritt der Deckung durch den Beschluß des Meictétags

bezw. seiner Hauptkommis ission bedürfe. Sonst hätte die ganze Aktion gar keinen Zweck gehabt.

Was sodann die Verantworiung des Neis S rs gegenüber dem Bundesrat und d-m Meidstag betrifft, so ist dies hohen Hause {on fo oft behandelt worden, daß, 4 notwendig sein wird. über die G1age jeßt noch Ausfül hrungen zu machen. Die Frage ist ja e in der Hauptsache, was den Neichstag angeht, {on in der Verfassung entschieden. Es handelt sich nur darum, den dea L geseulich zu regeln auf dem diese staa! Srechtlihe Verantwortung geltend gemacht werden kann. Nach der Nichtung liegt die ZMigun des Herrn Neichs- kanzlers vor, daß er dem boben Haufe eine Vorlage unterbreiten werde, Ae die'en Weg regelt. Alo eiwas Neucs wird nach der ichtung in dem Anttiag nicht enthalten sein.

Wenn aber der Herr Vorredn er, der Derr Abg. L G zu den Ziffern 4 bis 6, welce die Gegenzei{nung E Krie gêmin behandeln, die Behauptung airtatfic Ult hat, daß mit d mungen die gesamte Komm E des Kaisers eiti so befindet erx sich in einem Irrtum. Davon ift nit die N Kriegführung und die Ausübung der Kommandogewalt auh im Frieden bleibt nah wie vor, soweit es sich um Konti igents angelegenheiten handelt, bei den ctt S betreA bleibt, soweit cs sich um Jeich8angelegenheiten Handelt, na ah wie vor beim Kaiser. Es scheidet nur aus dieser K Jewalt aus was schon bisher bei rihtiger Auffassung des ! Hts garnicht darunter hätte gebracht werden sollen (sehr richtig! links es die Frage der Ernenn1 ung, Vers Beförderung u! abschiedung der Offiziere und der M j irrige 2

ele Frage im

1 be ih, nit f,

{1

C25

T D \f LCRE, UTe

Auslegung des geltenden Hechts, wenn gt worden ist, gehöre wesentlich zur Ausüb: ung der Kommandogewalt. Bekann 1t lich war die Auffassung in den anderen Kontingen tsheeren eine entgegen- gesezte. Sowohl in Bc yern wie in Sachjien und W! irttemberg findet * jeßt \chon eine Gegenzei{nung der Ernennungen, forderungen, Verseßungen und Berabschiedungen der f

und Militärbeamten statt. (Sehr richtig!) Man hat

nie anders gekannt und hat es nie anders (

und ih kann mitteilen, daß die Königlich y preußische, iva iche württembergische Negierung ihre Zustimmung zu ei Aendernng bereits gegeben haben. (Hört, hört! links.) Fe daran nicht beteiligt, niht als ob man ein neues Privilegium für Bayern schaffen wollte, sondern weil hier einfach unverändert bleibt was am Schluß des Abschnitts gesagt ist, daß nämlich die Be- stimmungen über das Krieg8wesen auf Bayern nur Anwend dung „finden, soweit der Bündnisvertrag nicht etwas anderes bestimmt. Da run alle diese Artikel, soweit sie hie in dem Abänderungsantrag enthalten sind, in diesem Abschnitt stehen, und nur diese Artikel, niht aber die Schlußbestimmung bezüglich des bayerischen Bündnisvertrags ab ändern, so ist Elargestellt, daß bezüglih des bayerisden Bündnts- vertrags nicht das geringste abgeändert wird. Jch darf hervor- heben, daß auch die M tilitärkonvention mit Würt ttemberg durch diese Beschlüsse formell keine Abänderung erhält. Es mag späterhin, wenn dieses Gesez zustande tommt, über- legt werden, ob nicht vielleicht doc die eine oder andere Bestimmung dieser Militärkonvention besser ab geändert wird. Das ist aber cine spätere Frage. Formell wird auch die Milüiärkonvention mit Württemberg dur folche Beschlüsse, wenn das hohe Haus sie fassen sollte, nicht abgeändert.

S A

ea

—_

A +5 e

diesen Bestim

g übe in allen Fál

Ls rTABt L Bueeia en

wortlich diese Gg aae tu n oder der Neich8tag ? und von Sachsen Ve1 von dem württembergische; die Erklärung abgegeben worde] formelle a eza Jahr 1915 und geordnetenhaus seine gewisse Nückwirkungen des über die man den . flärt, er werd habe ihn nidts hause nichts res ninister t] Ul

geben c

Le, a eine rechtlid;

dem Abgeordnetenhaus

schehen. Nach meiner

tage nicht den Anspruch

minister formell verantwortliche Wenn das aber richtig ist, wo eine rechtliche Ve

Im Reichstage aber, wo fanden, wo die E antwortliche

venn die geseBg -

nachdem \chon

Lil

Mtflinbei und nachdem wir e ti lo 0 chaf »y

daßz ein

seinen Etat

ah Ga und die Dur(führ

rantwortitng besteht 2

zu

ad

epa C S D bir

t ER f

25 A y

ana BuA L A A: 5 PO L LE 9 ¡Edi AEU E a E Cs de O B A ASAIT

statt-

ck Hor 1E Vere

fequenz,

Ton

T) FAHUTWAANn t L VELUILDOYIIen Bais

Macht man si das klar, dann wird man s nicht verhehlen fönnen, daß der von dem Herrn Abg. Ebert und Gene ossen vorgelegte Antrag