1918 / 270 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Nov 1918 18:00:01 GMT) scan diff

n maun g, Schuldverschreibungen München auf den

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getenpfandbriefe: vom Aus- jettens der are Hyp9o-

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1 orden.

Die von heute ab zur Ausaabe gelangende Nummer 151 des „Neichs-Gesegblatts“ enthä!t unter

Nr 6524 eine B kanntmachung, betreffend Ankauf von M-e?nschznhzaren im Umyherziehen vom 4. November 1918 und unter

Ne. 0525 eir. e Bekanntmachung, betreffend den Rüttritt Luxemburgs von dem am -31. Oktober 1911 in Luxemburg unteizeihneten Branntweinabfommen, vom 5. November 1918.

De: lin W. 9, den 12. November 1918.

E I A Ai " Postzeitungsamt. Krüer.

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Preußen. An das preußische Voll!

Preußen ist wie das Deutsche Reih und die anderen deutschen Bundesstaaten durch den Volkswillen zum freien Staat geworden.

Aufgabe der neuen preußischen Landesregierung ist, das alte, von Grund auf reafti-näte Preußen so rash wie möglich in einen völlig demofialishen Destandteil der einheitlichen Volksrepublif zu verwandeln.

Uever die zufünstigen Staatseinrichtungen Preußens, seine Bezi- hungen zum Reih zu den anderen Siaaten und zum Ausland wird eme ve-fassunggebende Vecsamml:ng entscheides ; ihre Wah! erfolt auf G:undlaze des gleichen Wahlrechts für alle Mäaner und Fcauen und nah dem Verhältniswahlsystem.

Vis zum Busammentriit dieser verfassunggebenden Ver- sammlung hat ewe vorläufige Regierung, die getragen ift vom Vertrauen der Arbeiter und Soldatemäie, die Geschäfte über- nommen. Sie sieht ihre erste Aufuabe darin, im engen Zu- sammenhang mit der neuen Reichs!eitung für die Ordnung und Sicherheit im Lande und für die Volksernährung zu forgen. Sie ist dabei angewiesen auf das Vei ständnis und den guten Willen der Bevölkerung im all emeinen und insbesondere auf die gewissenhafte Mitarbeit aller Beamten des Staates und der Selbstoerwaltungskör per haften. Alle Beamten, die sich der neuen Regierung zur Verfügung stellen. sind ausdrü@lich in ihren Nechten bestätigt und auf ihre Pflichten hingewiesen worden.

Von den zahlreichen Aufgaben, vor die sich das neue, freie Preußen jeßt und in der Zukunft gestellt sieht, scien nur diese bervorgehoven :

Du! chführung der uneingeschränkten Koalitionsfreiheit für alle Staarsarbeiter und Beamten. Gründlihe Reform der Besoldungs- und Lohnverhältnisse der Arbeiter und Beamten, einschließlich der Pensionäre und Alipensionäre, und bis zur endgültigen Regelung die Gewährung ausreichender Teuerungs- zulagen. :

Ausbau aller Bildungsinstitute, insbesondere der Volk3- schule. Schaffung der Einheits\{hule. Befreiung der Schule von jeglicher firchlichen -Beoormundung. Trennung von Staat und Kirche.

Demotratifierung aller Verwallungskörpershaften. Be- seitigung der Gu1sbezirke. Völlig gleiches Wahlrecht beider Geschlechter für alle Kemeindevertretungen in Stadt und Land. Entsprechende demokratische Umgestaltung der Kreis- und Pro- vinzialverwaltungskö-rper.

Naschester Ausbau und Entwicklung aller Verkehrsmittel, insbesondere der Eifenhahnen und Kanäle.

Hebung und Veodernisterung von Jadustrie und Landwirt- schaft. Vergesellshaftung de: dazu geeigneten industriellen und landwirischaftlichen Grofbeiriebe.

Umgestaltung der Rechtspflege und des Strafoollzugs im Geisie der Demokratie und des Sozialismus. NReform des gesamten Steuerwesens nah den Grundsäßen strengster sozialer Gerechtigkeit.

Es ist eine errsie und \Ywere Zeit, in der die neue Regierung k Arbeit gehen muy. Bedrückend ist die Fülle der Aufgaben, vor die sie sich gestellt sieht Jn den vier Jahren l 1 Krieges haben sih die menschlichen

j f Kräfte des Landes erschöpft. Nur durch einmütiges Zusa Untergang abgewendet werden.

tmenstehen des oesamten Volkcs kann der

Nur fo können wir denen, die jezt aus dem Felde zurüdckfehcen sollen, zwar nicht ihre Leiven und Opfer vergelten, wohl aber die Fortsetzung dieser Leiden ersparen. Nur so können wir das Gespenst des Hungers bannen, dos vornehmlich unsere Frauen, Kinder und Kranken schon jegt auf das shwerste bedroht.

Was wir ale haben wollen: Freiheit, Frieden und Brot nur nelcheit werden, wenn das wirtschaftiihe Leben în di Und L:

Darum steht zu helft mit zum Wohle des

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S lin A é Y bs 7s §4 2 9 D

All, VS li L V,

Regierung. E

__ Eugen Ernst. Hoffmann,

BekanutmaGung:

Auf Grund des 8 2. der Bund2sratsverordnung vom November 19!8 über Wohnungsverbände habe ih die

tadtgemeinden Berlin, Charlottenburg, Berlin-Schöneberg, euiölln, Berlin-Wilmersdorf, Berlin: Lichtenberg und Spandau ie die Landkreise Teltow und Niederbarnim zu einem nungSverbande Groß Berlin“ zusammengeshlossen f Grund des 8 3 der genannten Bundesrat8verordnung ür 1 Wohnungsvoerband G-oß Berlin die nahst:henden Bestimmurgen, über welche die Beteiligten wiederholt angehört worden nd, erlaffen:

h dog MopLandos 11 B dev GBerbandes 1/t

Mf A1 Loh Morkandot «UTN0De des ZYervandes

armmpint mor Maf krt gCITEIn ammer ZZiaBnatmen

Borbereitung und Durchführung ampfung der infolge des Kriegs e 1 ndere die Förderung und Unter- stüßung des Kleinwohnungs soweit sie niht von gemeinnüßigen Bau- und Siedlungsgesell|baften übernammen wird.

An Maßnahmen des Verbandes sind Gemeinden und Gemeinde- verbände, unter Berüéüchtigung des vorhandenen Bedürfnisses, gleih- mäßig zu beteiligen. Dabei ist jedoh anzustreben, daß die Beteiligung der einzelnen Gemeinden in gleihem Verbältnisse steht wie ibre Einwohnerzahl zu der Gefsamteinwohnerzahl des Verbandsgebiets.

_ Nach Ablauf des vierten Jahres nah Beendigung des Kriegs- zuitandes mit der lezten der europäischen Großmächte hat der Verband f &,

c nur noch die bis dahin vom Verbandéausschusse beschlossenen Maß- nabmen durchzuführen.

G e B a

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Veber die Angelegenheiten des Verbandes beschließt der Ver- bandéauss{chuß. Dieser besteht aus 11 Abgeordneten der Stadt Berlin und je 2 Abgeordneten der übrigen Verbandsglieder. Dem Ver bandéaus\chuf, gehören ohne Wahk an die ersten Bürgermeister der Verbandsstädte und die Vorsitzenden der Kreisauésschüsse. Im Fal ibrer Bebinderung können sie sih durch ein Mitglicd ihres Magistr oder Kreisausshusses vertreten lassen.

Die übriaen Abgeordneten werden auf 2 Jahre von den Ver- tretungetörpershaften der Verbandsglieder, in Städten unter Zutritt des Magistrats, gewählt.

_Für jeden gewählten Abgeordneten wird nach Mafgabe der vorstehenden Bestimmungen ein Ersaßmann gewählt, der im Falle der Bebinderung des ersteren auch ohne besondere Einladung ‘befugt ist, für thn einzutreten.

_ Wählbar find mit Ausnahme der Beamten des Zweckverbandes Groß Berlin alle Angehörigen der beteiligten Stadt- und Landkreise, welche in den Stadtfkreisen die Wählbarkeit für den Gemeindevorstand oder die Gemeindevertretung, in den Landkreisen die Wählbarkeit für den Kreistag besigen.

S4

Den Vo!siß im Verbandsausshuß führt der erste Bürgermeister von LVerlin. Sein Stellvertreter wird alljährliG vom Verbands- aussbuß bestimmt.

Ausfübrende Behörde des Verbandes ist der Verbandsdirektor des

Zweckverbandes Groß Berlin 322 Zweverbandsgeseßes für Groß Berlin vom 19. Juli-1911 G.-S. S. 123) der sich hierbei im Einzel- fall durch einen von ihm bestellten oberen Beamten des Zweverbandes8 Groß Berlin vertreten lassen kann. Die Vertretung des Werbandes nach aufen liegt dem Vei bandédirektor des Zweckverbandes Groß Berlin ob. Die rechtsverbindliche Verpflichtung des Verbandes erfolgt durch den Vorsißenden des Verbandsaus]chusses und den Berbands- direftor des Zweckverbandes Groß Berlin. __ Der Vorsißende des Verbandsaus\{Gusses ist berebtigt, zum Zwede der Erfüllung seiner Obliegenheiten über die Gegenstände der Berwaltung Auskunft zu fordern und Einsicht in die Ukten zu nehmen.

Wegen der Beschlußfähigkeit und der Ar die BVörschriften der 88 23 und 31 des Z Groß Berlin vom 19. Juli 1911 (G.-(

R

S0. __ Zur Vorbereitung der Beschlüsse des Verbandsaus\{usses ist der Verband befugt, die Mitwirkung der einzelnen Verbandsglieder in Anspruch zu nehmen.

t der Berufung finden weckoerbandsgesczes für . S. 123) Anwendung.

S6.

Der Verband übernimmt den auf die Gemeinden entfallenden Anteil der Ueberteuerungsbethilfe für Wohn-, Behbelfs- und Notbauten, welche nicht von gemeinnützigen Bau- und Siedlungsgesellschaften aus- geführt werden, und verteilt ihn ebenso wie die Anteile des Neichs und des Staats an- die Verbands8gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Gebiet die Bauten ausgeführt werden, naß Maßaabe der vom etch und Staat aufgestellten Grundsäße. Wenn ein Berbands- alted erklärt, auf die Uebernahme: des Gemeindeanteils dur den Verband verzichten zu wollen, jo ist der Verbandsaus\chuß gehalten, den ihm von dem Verbandsgliede vorgelegten Antrag auf Ge- währung einer Ueberteuerungsöbeihilfe der zuständigen Staatsbehördé zur Entscheidung über die Reichs- und Staatsbeibilfe vorzulegen.

Dem Verbandsaliede sind die von ibm allein für Wohnbauten auf gemeinnügiger Grundla. e aufgewendeten Anteile an ter Neber- teuerungsbeihilte auf die Beträge anzurebnen, welche es dem Verbande sUr die von diesem übernommenen Gemeindeanteile an der Ueber- leuerungébeihilfe nah § 10 zu erstatten hat.

Q 9

De __Die Vorbereitung und die Ausführung bauliler Maßnabmen auf Grund der Beschlüsse des Verbandsaus\{chu}ses erfolgt durch das- jenige Verbandsglied, in dessen Gebiet sie vorzunehmen sind. Der Beschluß ist dem betreffenden Verbandsglied zuzustellen. chehauptet ein Verbandsglied, daß ihm eine Maßnahme gemäß S 2 billigerweise nicht zugemutet werden dürfe, so kann es binnen 2 Wochen nah Zustellung des Beschlusses dessen Aufhebung beim Ver- bandsaus\{chuß beantragen. Der Beschluß gilt als aufgeboben, wenn mindestens 7 Mitglieder des Verbandéausshusses für die Aufbebung sUmmen, darunter mindestens 3 V.rbandsglieder mit der ibnen nach J 3 zustebenden Stimmenzahl. Stellt Berlin als Berbandsglied die im Saz 1 dieses Absatzes genannte Behauvtung auf, fo gilt der Beschluß als aufgehoben, wenn mindestens 10 Mitglieder des Ver- bandsaus\schusses für die Aufhebung stimmen, darunter mindestens b g , darunter . mindestens

2 Verbandsglieder mit der ihnen nach § 3 zustehenden Stintmenzahl, S 8. Grztelt das Verbandsglied eine Aufhebung des Beschlusses des

_Verbandsaus\cusses nah § 7 Absag 2 nicht und erklärt es binnen

2 Wochen hei seiner Weigerung beharren zu wolien oder gibt es eine Erklärung über seine Bereitwilligkeit zur Ausführung der Maßnahmen innerhalb der genannten Frift überhaupt nicht ab, fo kann der Ver- bandéaué\chuß ihre Ausführung selbst übernehmen.

Die Entscheidung über die Frage, ob die Voraussetzungen des Absazes 1 vorliegen, trifft der VBerbandsaus\Guß. Jur Befahun

der Frage ist cine Mehrheit von ?/; der Erschienenen erforderlich. l |

S 9

y

D'e von einem BVerbantsglied zur Gründung des Woh

verbandes Groß Berlin im Sinne des Ÿ 2 autgeführtca ode,

gonnezen Maßnahmen können durh Beschluß des Verband

als V rbandsmnaßnahmen anerktaunt werden : foweit es f f

nabmen bandeit, für welche Reberteuerungsbeibilfen in Frage ton üssen sie anerfannt werden. 5

E S 10.

Soweit cigene Einnahmen des Verbandes nicht zur Verfi, steben, werden die Verbandéauëgaven auf die Verbandeglieder 5 Hälfte nah dem Maßstabe threr Einwohnerzahl auf Grund de: gebnisses der leßten allgemeinen Voilszählung, zur anderen Hz) nah dem Maßstabe ihrer steuerlichen Leistungsfähigkeit im Sinne dp: Zweckverbandügesezes jür Eroß Berlin umgelegt. | Die Rechtsmittel gegen die Heranziehung richten sich nach & des Zweckverbandsgeseßes für Groß Berlin vom 19. Juli 1911" ck Aufbringung des Umlagebedarjs dur die Verbandeglieder 8 12 dajeld!t. :

S1

Ohne neue Vereinbarung dürfen die Beschlüsse des Verbande. aus\cusses den Verband über ein Viertel deejen!gen Betrags hinaus der ibm rom Neich und Staat und aus fonftigen, durch Maßnabm-- von Neih und Staat eröffneten Quellen zufließt, niht belaster fkeineffalls aber über 30 Millionen Mark. A

Die Autsicht des Staats über die Verbands8angelegenheiten 1: in erster Instanz voin Oberpräfidenten geübt.

Berlin, den 12. November 1918.

Der Staatskommissar für das Wohnungswesen. p. Coels.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Die am 23. Juni 1915 (Erlaß ITb. A T1OTL T) für die dem Jagenieur Sergius von Galkowsky in Jekaterinoslaw ge- hörigen Bftien der Aktiengesellschaft "Metallwerke von Ga}- fowsîy und Kielblok in Heegemühle angeordnete Zwangs- verwaitung ist aufgehoben.

Berlin, den 4. November 1918.

Der Minister für Handel und Gerverbe. M Neuhaus:

BetanntmaPbun a

Das unterm 7. Juli 1917 geaen den Bäckermeister Jol ann Tomczynski in Gnesen, Brombergerstr. Nr: 16, erlassene Verbot der Ausübung des Handels mit Nahrungs- und Futtermitteln aller Art, insbesondere des Bäckereibetrieb3, wird hier mit unter Auferlegung der Kosten des Verfahrens auf Grund des L: Abfay 2 der Verordnung vom 23. September 1915 (Ne¡ihë-Geieß blatt S. 603), mit der Wirkung vom 15. November ds. Îs. auf? gehoben.

Gnesen, den 7. November 1918.

Die Polizeiverwaltung. Nollnér.

BebanntmaPaun a

Auf Grund der Bundesrats8verordnung voin 23. September 1915, betreffend Fernhalitung unzuverläifiger Personen vom Handel (RGBi, S. 603), in Verbindung mit Ziffer 1 der Auësführungébcstimmunge des Pandelsministe1s vom 27. September 1915 habe ich dem Aitfiter und Schöffen Gustav Schneider (Vater) in Kummersdo1f durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegen ständen des täglihen Bedarfs und des Kriegdöbedarfs, insbesondere mit Vieh und Fleishwaren, sowie jede mittelbare oder * unmitteibare Beteiligung an cinem solden Handel wegen Unzuverlässigkeit bis auf weiteres untersagt. Eme UÜcbertr-tung dieses Verbo1s ist strafbar.

Berlin, den 12. November 1918.

Der Landrat des Kreises Teltow. von AGenba c.

—_— 4

Dea man

Auf Grund der Bundesratsvero: dnung vom 23. September 1915, betreffend Fernbaltung unzuverläsiger Personen vom Hand«c l (1GBl. S. 693), in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungsbestimmungen des Handelsministers vom 27. September 1915 habe id dem Viet ändler Gustav Schneider (Sohn) und dessen Ehefrau Frida geb. Noack in Kummersdorf durch Verfügung vom beut gen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarts und des Kriegsbedarfs, insbesondere mit Vieh und Fleisc- waren, sowie jede mittelbare oder unmittelbare Beteiligung au einem folchen Handel wegen Unzuverlässigfeit bis auf weiteres unici sagt. Cine Uedertretung dieses Verbots it strafbar.

Verkin, den 12. November 1918.

Der Landrat des Kreises Teltow. von Achenbach.

BVebanntmachb1un a Der Bahnbofswirtin Frau Marie Gramberg, geb. Becer, in Diepholz habe ich auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläisiger Personen vom Handel vom 23, Sep- tember 1915 (RGBi. S. 603) dur Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit frischem Obst wegen Unzuverlässigkeit in bezug

_auf diesen Handelsbetricb untersa 0E

Diepholz, den 1. November 1918. Der Landrat. J. V.: von Wuthenau, Negicrungsassessor.

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DSetanntmacouin o

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 19!©, betreffend „die Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), haben wir den Eheleuten Max Löffler in Dortmund, Nordstraße Nr. 48, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit Jonjitgen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetzicb untersagt. Die Unter'agung wirkt für das Neichsgebiet. Die Kosten der amtlichen Bekaunk-

B S A c; C , 47

machung dieser Verfügung im „Neichsanzeiger" und im amilie Kreisblatt find von dem Betroffenen zu tragen.

Dortmund, den 12. Ncvember 1918.

Leben8mittelpolizeiamt. T\chackert.

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i D E e S P ane ar fa E S /

Auf Grund ter Bundesratsverordnung vom 23. September 191%, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Hantel (NGB. S. 603), habe ih dem Dahdecker Michael Hoi, bier, Gesundheitstr. 93, Ren Handel mit Lebens- und Futtermitteln aller Art wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Vandelsbetrieb untersagt. Elberfeld, den 5. November 1918.

«Vie Polizeiverwaltung. F. V.: Dr. Kirschbaum.

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Berat muna Grund del Bundebrai8berorTnu g vom 23. Scptember 1915 % ven Ebeleuten Franz 2+ phat, E--Altencssen, Hospital il t ' I N L P h : e 4 H E em Fabrilbeamkten Fa Tod ter Schmitten, hierselì st, 4 10 den Ande E Pebans- Und Füttel irt und (53 Cg E N 1a 1 O en d Sa ; q [ j dh en D ¿ ¿Vermittlertäligleit hierfür untersagt. ven 12. November 1918. »- Städtische Polizeiverwalturg. J. V.: Nath.

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BetanntmachuUn a der Bundesratsperordnung vom 23. September 1915,

“id die Fernhaltung unzuverlä)siger Perionen vom Haudel þetrensel blatt Seite 603), Ut dem TFaorikbesißer Arthur Nei- qus K roishwtt, Krets Schweidniß dui cl) Verfügung vom pat Tage r O C M Que End onstigen l reiprodukten wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen p ahetrieb untersagt worden.

uf Grund

Middgele V LeIe

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woqniß, den 6. November 1918, Uy F S Es C . Ï Die Polizeiverwaltung. Andrigky.

Nichtamtliczes.

Dentsches Neich. Preufen. Berlin, 14. November 1918.

Die deutshen Bevollmächtigten haben bci “der E nterzeichnung des e wu Meldung v) „Wolfsschen Telegraphenbüros“ folgende Erklärung ab- P outsche Negierung wird felbstverständlich bestrebt sein, mit (len Kräften für die L urchführung der auterlegten Berpflichtungen ive zu tragen, Vie unterzetchneten Bepollmächtigten erkennen 1 daß in einigen Punkten auf ihre Anregung hin Gntgegen- fnmen gezeigt worden ist. (Es folgt Bezugnahme auf einen u 9. und 10. November stattgehabten Austaush von Schrift- ¡iten zwischen den deut!chen Waffen!tillstandsbevollmächtigten und Marsdail Foch.) Sie dürfen aber keinen Zweifel darüber lassen, n insbesondere die Kürze der „aumungssristen jowie die gabe unentbehrlicher V-ranéportmittel einen Zustand herbeizuführen oben, der ohne Verschulden der deutschen Regierung und des deut- den Volkes die weitere Grfüllung der Bedingungen unmöglich haden kann. Die unterzeichneten BevoiUmächiigten erachten es ferner

Pflicht, unter Berufung auf ihre wieterhoiten mündlichen und hen Erklärungen noch einmal mit allem Nachdruck darauf hin- uveisen, daß die Durchführung dieses Abkommens das deut\che Volk in arte und Hungerenot stürzen muß. Nach den Kundgebungen, die den Vase stilistand eingeleitet baben, mußten Bedingungen erwartet

1, die bei voller militärischer Sicherung unserer Gegner die Dulen der am Kampfe Unbeteiligten, der Fcauen und Kinder, be- det hätten. Das deutsche Volk, ) 50 Monate lanz s\tand- behalten hat geaen cine Welt von inden, wird ungeachtet jeder Vevalt seine Freiheit und Einheit wahren. Ein Velk von 1) Millionen leidet, aber es stirbt nicht.

Ciberger Graf Derr vonWBinterseldt. Van selow.

Vertreter der Entente sind in Spaa eingetroffen, um dirt mit unseren Vertcetein die mit dem Abschluß des Waffen- iltandes zusammenhängenden Fragen weiter zu besprechen. )r Staaiss-krelär a. D. von Hinze ist, wie „Wolffs Tele- huhenbüro“ gegenüber irriümlihea Annahmen festhellt, an den Verhandlungen nicht beteiligt.

{estern naht hat durch Funkspruch der Chef der eng- lu Flotte dem Chef der Hochseestreilkräfte Anweisung ge- (m, ih mit einem Kreuzer an einer bestimmten Stelle ein- sen, um Besprechungen zur Ausführung der Vifenstillstandsbedingungen aufzunehmen. Der kleine fruzer „Königsberg“ ist um 1 Uhr Mittags mit den Bevoll- nähligten des Arbeiter- 11d Soldatenrats dec Flotte zur Zu- smmenfunft mit Vertreter ci cüglischen Admiralität in See gan Den Vertretern ift eine Vollmacht mitgegeben, in bet es vd wor Q ‘ell+ zufolge hej:

Der if er- und Soldatenrat der Nordseestation und der flelte e tut biermit dem Obermatro'en Wilhelm Wengora, dem p erleuermann Aifred Jans und dem Torpedoobermaschinistenmaat “lobrmann die Vollmacht, im Namen des Arbeiter- und Soldaten- 10 der Nordseestation, dem si die Flotte unterstellt hat, an den «lungen über die Ausführung der Waffenstillstandöbedingungen lelunehmen und Verträge abzu!chließen. Unterzeichnet ist die Voll- nat bon dem Präsidenten der Neyublik Oldenburg-—Ostfriesland “nard Kuhnt und dem Chef der Hochseestreitkräfte von Hipper. Ir ever nunmt nur als fachmänuisher Berater an den Ver- B e während das ausführende Organ der Arbeiter- und alenrat ist. j

Gu our Ziffer AXITI ber Waffenstillstandsbedingungen vlernierung deutscher Krieas\chiffe in neutralen e oder Häfen der verbündeten Mächte) sind von England nd folgende Kriegs\cife namhast gemacht: „Bayern“, i ' Großer Kurfürst“, „Kconprinz Wilhelm“, „Mark- M „Vrledrih der Große“, „König Albert“, „Kaiserin“, "el, „Prinzregent Luitpold“, „Hindenburg“, „Derfflingec“, Mien , „Moltle“, „von der T annt, Brummer, „Brem, f M „Dresden“, „Emden“, „Frankfurt“, „Wiesbaden“, nber 5 1 Derstörer. Die Abfayrt muß bis zum 18. No- M L Vormittags erfolgen. Das Ziel ist noch nichl

e C} ( r G ge V 4 Vi N Schiffe sollen mit verminderter Besatzung fahren 16 Lunition.

y : b en linksrß einischen Landesteilen wird ge- thig e Bev ölkerung durch Gerüchte beun- Veehung diofor ae), deten die Alliierten beabsichtiglen, bei der leut eier Gebiete die wehrpflichtige deutsche Bevölkerung zu io" mite ogeemgegenüber wird durch „Wolffs Telegr aphen- As A elt, daß diese Besürchlung gänzlich haltlos ist. tdt dis ager Entente bestehen für eine solhe Maßregel ® geringsten Grüße.

Die Arbeiter- id 2 P D -Tucht Men Data Soldatenräte werden ersucht zu ilrun d ay die Kriegsgefangenen von folgender Er- „De Re E Regieru ng in Kenntnis gesegt werden: lien Kri ‘Pierung wird dafür sorgen, daß die im Inlande befind- bien, die oe angenen, welche nit die Absicht haben, hier zu gerung in oenheit erhalten, nah dem Friedens\{luß ohne Ver- «0 der RriegggoF ein at zurüczufehren. Sie empfindet das harte ler deutschen genen, in unserem Lande ebenso, wie dasjenige die S), Nrieggefangenen im Auslande. Sie erwartet, Weiden, und cségefangenen überall auf das humanste behandelt d ird nachdrütlich cingreifen, sobald von untergeordneten

Behörden und Privatpersonen ein Ucbergriff ge. en sie erfolgt. Sie ¿órdort aber die Kriegegetangenen 1m eiger en Interesse auf, bei ibrer Deschäftigung bia zu dem angegebenen Zeitpunkt! auszubarren. Das urüfluten der Krie1tgefangenen tmter Mißachtung des gezo„enrn Plans fün die Nückbeförderung müßte zu den schwersten Schäden für nie Jelbit wie für die Veydikerung führen.

Las Reichsamt für wirtschaftlihe Demobil- machung gibt durch „Wolffs Telezraphenbüco“ unter dem 13. November folgende Verfügung bekannt:

_Von allen am Tage des Erlasses dieser Berfügung vorhandenen beschlagnahmten Beständen an: Kupfer, Alu- mun e Antimon B Q Chro, Platin Svbablhartunmetal wo allen Le gterungen der vorstehend aufgeführten Metalle dürfen inégesamt bis zu 20 vH eines jeden Meetalls ohne besondere Berwendungs erlaubnis für Friedenszwete verarbeitet, an Weiterverarbeitung geliefert und dem Verbrauch zugeführt werden. Von jeweiliger Neu- produftion werden gleichfalls laufend 20 vH wie oben fizeigegeben. VBeitraglih an die Kriegsmetall-Aktienaesellshaft zu Uefernde Mengen müssen voll zur Ablieferung gebracht werden. Es wird von der Einsicht der eins{lägigen Industrie erwartet, daß Sparmetaälle nur soweit Verwendung finden, als Ersaßmaterial niht anwendbar erscheint. Weitere Maßnahmen folgen.

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Aus Anlaß mehrerer Einzelfälle hat die Reichsregierung entschieden, daß Arbeiter- und Soldatenräte nicht be- fugt sind, Zahlungen aus RNegierungskassen und Kreis fassen anzuweisen und zu erheben. Ebenso sind die Arbeiter- und Soldatenräte nicht befugt, bisherige Gebühren selbständig zu erhöhen.

Zmmer wieder verlautet, dem Drange des Vublikums zu Abhebungen bei den Bankhäusern und Sparkassen liege zu einem großen Teil die Befürchtung zugrunde, künftig das Verfügungsrecht über die Einlagen zu verlieren. Die Regierung legt Wert darauf, solchen gärnzlih unbegründeten Mutmaßungen mit aller Entschiedenheit entgegenzutreten. Jn feiner Weise wird eine Beschlagnahme von Bank- und Sparkassenguthaben oder sonstigen Depots irgendwelcher Art beabsichtigt oder auch nur ers wogen.

Die preußische Regierung erläßt folgende Bekannt- machung, betreffend Beschlagnahme des preußischen Kronfideikommißvermögens:

Sämtliche zum preußishen Kr onfideikemmißvermögen gehörige Gegenstände werden hierdurch mit Besch1ag G E /

Die Verwaltung wird dem preußischen Finanzministerium über- tragen.

Das nicht zum Kronsfideikommißvermögen A im Sonder- eigentum des Königs und der Königlichen Familie stehende Vermögen wird hierdurch nicht berührt.

Die preußische Regierung (gez. Hirs, Ströbel) hat an alle Overpräsidenten und Regierungspräsidenten folgendes Telegramm gerichtet:

In einer Neihe von Stadtgem-inden ist die Stadtverordneten- versammlung und sind die Deputationen aufgehoben, und an ihre Stelle sind für die gesamte Gemeindeverwaltung die zur Durch- führung der Revolution gebildeten Organe geseßzt worden.

Ein derartiges Vorgehen widerspricht den grundlegenden Erlassen der neuen Zentralorgane in Neih und Staat. Es gefährdet aufs höchste den ruhigen Fortgang der Volfksernährung, der Unterstützung beoürstiger Familien, der Krankenfürsorge und aller sonsttgen fom- munalen Aufgaben.

Selbstverständlih können grundlegende Aenderungen in der Or- ganisation einzelner Gemeindeverwaltungen nur infolge einheitlichen geseßgeberischen Vorgehens erfolgen. Nachdem am gesilrigen Tage der Nat der Volksbeauftragten ein bestimmtes Programm für Wahlen zu öffentlichen Körperschaften vorge sehen hat, bleibt bis zu dessen Durch- führung die bisberige Organisation in allen Stadtgemeinden und sonstigen Kommunalverbänden bestehen.

Folgende Herren sind zu pädagogishen Fachbeiräten für das preußishe Unterricht8ministerium ernannt: Dr. M. H. Baege, Dozent, Dr. Blankenburg, Oberlehrer, Friß Kunert, Volksschullehrer, Dr. Gustav Wyneken, Schuldirektor.

Der Vollzugs3rat des Arbeiter- und Soldatenrats in Berlin gibt durch „Wolffs Telegraphenbüro“ bekannt, daß für das ausgeschiedene Mitglied des Vollzugsrais des Arbeiter- und Soldatenrate von Beerfelde das Mitglied des ehemaligen Aktionsausshusses der Großberliner Truppen Gefreiter Friedrih Trippe in den Vollzugsrat eingetreten ist.

Bayern.

Dem Ministerium des Volksstaates Bayern i} der „Korrespondenz Hoffmann“ zufolge nachstehende Thron- verzichterklärung des Königs Ludwig zugegangen:

Zeit Meines Lebens habe Jch mit dem Volk und für das Volk gearbeitet. Die Sorge für das Wohl Meines geliebten Bayern war stets Mein höchstes Streben.

Nachdem Ich infolge der Ereignisse der leizten Tage nicht mebr in der Lage bin, die Ne. ierung weiter zu führen, stelle Jh allen Beamten, Offizieren und Soldaten die Weiterarbeit unter den gegebenen Verhältnissen frei und. entbinde sie des Mir ge- leisteten Treuetdes.

Añif, 13; Nobèmber 1918.

Nuf diese Kundgebung wurde folgende Antwort erteilt:

Der Ministerrat des Volksstaates Bayern nimmt den Thron- verziht Ludwigs 1T. zur Kenntnis. Es steht dem ehemaligen König und seiner Familie nichts im Wege, sich wie jeder andére Staatsbürger frei und unangetastet in Bayern zu bewegen, sofern er und scine Angehörigen sich verbürgen, nichts gegen den Bestand des Volksstaates Bayern zu unternehmen.

Der Ministerrat des Volks\taates. Kurt Eisner, Auer, von Frauendorfer, Jaffs, Noßhaupter, Timm, Unterleitner.

Wie die „Bayerische Staatszeitung“ berichtet, geht die Entwicdllurg der revolutionären Bewegung in Bayern durch- weg ihren ruhigen Gang. Ueberall herrscht Ordnung. Die neue Regiennasform wird im ganzen Lande ohne Widerstreben angenommea 11d alles paßt fih ihr willig an.

Ludwig.

er seine Aufaabe, Rute und Or drung wiederberzustellen, erfü It es G er 4 4 C h 9 , 6 sieht, tas Oberfommando- über die baer) M Arme: niedergelegt. Das Qberkfommando geht auf das Lil- nistzium sür militärische Angelegenheiten üver.

die bayerish2 Grenz? zurüdziehen. i eiaen Befehl veranlaßt, der in der Naht vom 8. zum 3 vember 1918 von der Negierune des Volksstaates Bayern gangen ift.

{ in Groß Dresden ist, wie „Wolfs Teleg? folgendes Schreiben, betreffend diz Abdanf zugeo- ngen: |

fortschrittlide Abgeordkéte Henrich-Darmstadt, die

Der Leulnant d N. Kurt Königsbauer hot, rahdem

I f

S j ; c { Ä L Ae Amtiich wird befannt acgeb.n, daß die bayeri hen Truppen, die sich in Tirol bejauden, sich gegenwärtig U9e1

Der Rückzug ist our

V, N c- y

Sachsen.

Dem Vereinigten revolutionären Arbeiter- und Soldatenra!

aphenbüro“ meldet

A

4 ung des Köón1gs,

5

An den Arbeiter- und Soldatenrat Dreéden, Auf die heute früh miuündlid an Se. ( Finanzminister gerichtete Anfragè teile ih der König auf den Thron verzichtet hat. Majestät alle Offiziere, Beamten, Geistlichen un ihm geleisteten Treucid entbunden und se gebeten des Baterlandes auch unter den veränî Dienst weiter zu tun.) Dresden, 13. November. 1918. ! Der Pêinister des

Dr, Ko

Heffen. Das neue Ministerium ift gestern vormitiag gebildet! worden. Ministerpräsident ‘und Minister des Aeußeren wurde, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, der sozialdemokratiia'e Abgeordnete Ulrich. Die Leitung des Ministeriums des Jnuert und des Finanzministeriums übernahm der deutid

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Zustizministeriums der Zenirums3abgeordnete Justizrat von Brentäno-Offenbach, die deg'Knltuäminifteriums der deutsch- fortschrittlihe Abgéórdnete P: fessor Ubrstadt-Gießen. Die Leitung der Minifterialabteilung für Ernähruúngswesen Üüber- nahm der sozialdemotcatis{é" Abgeordnete Neumann, die des Arbeit8amts der fozialdemokratishe Abgeordnete Rab.

ZBaldeck. Der Fürst Friedrich hat dem „Kasseler Tageblail® zufolge auf die Regierung freiwillig verzichtet.

Samburg. Der Hamburger Arbeiter- und Soldatenrat ver-

öffentliht laut Meldung des „Wolffshen Telegraphenbiütos“ folgende Bekanntmachung: E

Die Mitglieder des früheren Senats hoben ihre Tätigkeit dem Atbeiter- und Soldatenrat zur Verfügung gestellt. Zweck8 Ueber leitung in die neuen Verhältnisse i eine Kommission gebildet, die aus Vertretern des Arbeiter- und Soldatenrais und Mitgliedern des früheren Senats zusammengesetzt ist. Ihr gebören aus dem früheren Senat die Herren Dr. von Melle, Dr. Schäfer, von Berenberg Goßler, Or. Distel und Dr. Petersen an. A :

Alle Verwaltungsbehörden und Verwaltungskfommissionen bleiben bestehen. Das Publikum bat sich wie bisher an die zuständigen Be börden zu wenden. Vie Ge'eue b'eiben in Kraft, das Eigentum wird ge{chüßt. Verträge und geseul'he Verpflichtungen find zu er- füllen. Alle Steuern sind zu entrichten. Die Gerichte bleiben in Tätigkeit.

Parlamentarische Nachrichten."

Der der Zenirumepartei angehörige Reichs8taa8abaeordnete Graf von Galen, der den 3. Oldenburgischen Wahlkreis ver- trat, und der der Deutschen Fraktion angehörige Reichstaqs- abgeordnete Freiherr von Gamp-Massaunen, Vertreter des Wahikreises Deu!isch-Krone (8. Reg.- Bez. Marienwerder), find laut Meloung des „Wo! ffschen Telegraphenbüros“ an der Grippe gestorben.

Kunft und Wissenschaft.

Die Stodtholmer Akademie der Wissenschaften beschloß, den Nobelpreis für Physik für das Jahr 1917 dem Professo! Charles Barkla in Edinburg zuzuteilen als Belohnung für seine Entdeckung der charakteristischen Röntgenbestrahlung der Elemente. Der Preis für Chemie desselben Jahres wurde zu den besonderen Fonds der chemischen Preisgruppe gelègt. Die Preije für Physik und (Shemie für das Iahr 1918 wurden zurückgelegt.

Verkehr®wesen.

Nach einer Mitteiluug des Handelsministeriums in Wien ist der Feldpostverkehr gänzlich eingestellt. Feldpost- sendungen nah Oesterreich-Ungarn werden daher nich! mehr angenommen. Etwa aufgelieferte Sendungen werden an die Absender zurücgeleitet. Die mit Oefierreih-Ungarn im Feldpostverkehr vereinbarten Portofretiheiten und Porlo- vergünstigungen fallen künftig weg.

Außer Feldposibriefen mit Wareninhalt (Päckchen) können auch sonstige Feldpostsendungen (Briefe, Postkarten usw ) an deut\che Heeres- und Marineangehörioe auf dem Ballar, in der Türkei, in Rumänien und Oesterreich-Ungarn bis auf weiteres niht angenommen werden Etwaige troßdem noch aufgelieferte derartige Sendungen werden an den Absender zurückgegeben.

Privattelegramme nah der Wesifront werden nicht mehr angenommen, na der Ostfront nur noch, soweit und solange es möglich ift.

Theater und Musik.

Im Opernbause wird morgen, Freitag, „Figaro8 HocWzcit“ mit den Damen Artôt de Padilla, Dux, Hansa, von Scheele: Müllcr und den Herren Vronsgeest, Henke und Stock in den Hauptrollen aufgeführt. Mußsikali\cher Leiter ist: Dr. Nichard Strauß. Anfanz T Ub

Im Schauspielhause wit morgen „Die Judasalocé nit den Damen Dora, Steinfieck und den Herren Mannstädt, Müh hojer, Sommerstorff, Vespermann und Zimmercr in den Hauvtrolten

gegeben, Spielleiter ist Albert Patry.

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