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1900 / 128 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 May 1900 18:00:01 GMT)

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Dentscher Neichs ⸗Anzeiger

Königlich Preußischer St

und

Ber Gezugspreis beträgt vierteljährlich 4 M 50 3.

Alle Rost-Anstalten nehmen Kestellung an;

für Gerlin außer den Post⸗Anstalten auch dir Expedition

8wW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Uummern kosten 25 8.

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aats⸗Anzeiger.

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die Königliche Expedition des Aeutschen Reichs · Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats- Anzeigers

Berlin 8I., Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Mittwoch, den 30. Mai, Abends.

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1900.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Seiner Durchlaucht dem Fürsten Maximilian Egon

h Fürstenberg zu Donaueschingen das Großkreuz des othen Adler⸗Ordens zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Geheimen Rechnungsrath Schrön im Reichs⸗-Marine⸗ amt den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Regierungs- und Baurath Gerhardt zu Königsberg i. Pr. und dem Fabrikanten Adolf Werth zu Barmen den Roihen Adler⸗Orden vierter Klasse,

dem Kammergferichtsrath, Geheimen Justizrath Giese zu Berlin den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse,

dem Regierungs- und Forstrath Bock zu Königsberg i, Pr., dem Ersten Anstaltsgeistlichen an der evangelisch⸗lutherischen Diakonissen⸗Anstalt Bethanien in Breslau, Pastor Ulbrich und dem Ackerbauschul Direktor a. D. Winkelmann zu Elsey im Kreise Iserlohn, bisher zu Quakenbrück im Kreise Bersenbrück, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse,

dem Direktor Franz goerke zu Berlin den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,

den emeritierten Lehrern Clasing zu Cassel, bisher zu Hohenkirchen im Kreise Hofgeismar, und Schmitz zu Tiefen⸗ broich im Landkreise Düsseldorf den Adler der Huh be. des Königlichen Hauet⸗Ordens von Hohenzollern, Dem Gesammtvot steher Karl Depker zu Ostenfelde im Kreise Melle das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem Eisenbahn⸗Zugführer a. D. Beissel zu Wittenberge, dem Eifenbahn⸗Weichen fleller a. D Lütt zu Eutin, den Bahn⸗ wärtern a. D. Körner zu Hinternholz, Möller zu Hahnen⸗ kamp, Suhr zu Wilster im Kreise Steinburg und Wagnitz zu Oldendorf im Kreise Bleckede, dem Gutswirthschafter Stein⸗ 6 zu Adl⸗Quiram im Kreise Dt ⸗Krone, dem Hofmeister

chnauß zu Klannin im Kreise Bublitz und dem Waage⸗

meister Peter Bogatzek zu Laurahütte im Kreise Kattowitz das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie

dem Tischlergesellen Wilhelm Feise zu Hildesheim die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Offizieren und Beamten des Militär⸗

kabinets die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu ertheilen und zwar:

des Großkreuzes des Kaiserlich österreichischen Franz⸗Joseph⸗-Ordens: Allerhöchstihrem General à la suite, Generalmajor und Abtheilungs-Chef von Villaume; des Oesterreichisch-Kaiserlichen Ordens der Eisernen Krone zweiter Klasse: dem Obersten und Abtheilungs⸗Chef Freiherrn von und zu Egloffstein, à la snite des Königin Elisabeth Garde— Grenadier⸗Regiments Nr. 3, und dem Oberstleutnant von Hartung, à la suite des km Herzog von Holstein (Holsteinsches) r. 85; des Komthurkreuzes des Kaiserlich österreichischen Franz⸗Joseph⸗Ordens: dem Major von Heydebreck, à la suite des 2. Leib⸗ Husaren⸗Regiments Nr. 2, und dem Geheimen Registrator, Geheimen Hofrath Weiß; des Oesterreichisch-Kaiserlichen Ordens der Eisernen Krone dritter Klasse: dem Hauptmann von Geyso, la suite des Füsilier⸗ Regiments Fürst Karl Anton von Hohenzollern (Hohen⸗ zollernsches) Nr. ; des Ritterkreuzes des Kaiserlich österreichischen Franz Joseph⸗Ordens: dem Geheimen Registrator Trakat, dem im Militärkabinet beschäftigten Militär⸗Intendantur⸗ Sekretär Beschorner und dem Geheimen Kanzlei⸗Sekretär Geyer;

des Kaiserlich . österreichischen gol denen Verdienstkreuzes:

dem Geheimen Kanzleidiener Kraus; des Kaiserlich Königlich österreichischen silbernen Verdienstkreuzes mit der Krone: dem Geheimen Kanzleidiener Wiese; sowie des Kaiserlich 6e gn österreichischen silbernen Verdienstkreuzes: dem Hausdiener Herrmann.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Marine⸗Baurath für Maschinenbau Eickenrodt zum Marine⸗Ober⸗Baurath und Maschinenbau⸗Bꝛtriebsdirektor, sowie die Marine⸗Hafenbau⸗Inspektoren, Marine Baurãthe Gromsch und Schöner, jenen bei dem Kaiserlichen Gouvernement Kiautschou, diesen bei der Kaiserlichen Werft in Wilhelmshaven, zu Marine-Bauräthen und Hafenbau— Betriebsdirektoren zu ernennen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Gerichts-Assessor Minetti zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht in Saarburg, den Gerichts-Assessor Seydel Amts gericht in Pfalzburg und den Gerichts-⸗Assessor Hipp zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht in Dammerkirch zu ernennen.

zum Amtsrichter bei dem

Gesetz, betreffend Postdampfschiffsverbindungen mit Afrika. Vom 25. Mai 1900.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:

841.

Der Reichskanzler wird ermächtigt, nach Ablauf des gegen⸗ wärtigen, auf Grund des Gesetzes, betreffend eine Postdampf⸗ schiffsverbindung mit Ost⸗Afrika, vom 1. Februar 1890 Gieichs Gesetzbl. S. 19) abgeschlossenen Vertrags die Ein⸗ richtung und Unterhaltung einer vierzehntägigen Postdampf⸗ schiffsverbindung mit Ost⸗Afrika und einer vierwöchentlichen Poftdampfschiffsverbindung mit Süd⸗Afrika auf eine Dauer bis zu fünfzehn Jahren an einen geeigneten deutschen Unter⸗ nehmer zu übertragen und in dem hierüber abzuschließenden Vertrag eine Beihilfe bis zum Höchstbetrage von sährlich Einer Million dreihundertundfünfzigtausend Mark aus Reichsmitteln zu bewilligen. 8

Diese Verbindungen können durch eine ahwechselnd von Osten und von Westen um Afrika fahrende Hauptlinie und eine durch den Suezkanal nach und von Ost⸗-Afrika fahrende Zwischenlinie hergestellt werden.

Die Fahrgeschwindigkeit muß für neu zu erbauende Schiffe im Durchschnitt mindestens betragen

I) auf der Hauptlinie

a. in der westlichen Fahrt sowie auf der Strecke zwischen Neapel und Dar⸗es⸗Salaam in der östlichen Fahrt ) . ü . ; h auf den übrigen Strecken der östlichen Fahrt 10/ Knoten, dah Y auf der Zwischenlinie . Knoten.

Der Unternehmer ist zu verpflichten, auf Verlangen des Reichskanzlers innerhalb der Vertragsdauer auf der Haupt— linie für neu zu erbauende Schiffe eine Erhöhung der vertrags—

mäßigen Fahrgeschwindigkeit eintreten zu lassen, soweit auf einer ausländischen Konkurrenz-⸗Postlinie eine Steigerung der vertragsmäßigen Fahrgeschwindigkeit erfolgt.

Diese Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit hat ohne be— sondere Gegenleistung des Reichs zu erfolgen, soweit der Unter⸗ nehmer der ausländischen Postlinie die für seine Dampfer vor⸗ geschriebene Fahrgeschwindigkeit ohne Erhöhung der vertrags— mäßigen Gegenleistung steigert.

Im übrigen finden die Vorschriften des Gesetzes vom 1. Februar 1899 auch auf die nach dem gegenwärtigen Gesetz einzurichtenden Postdampfschiffs verbindungen Anwendung. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Wiesbaden, den 25. Mai 1900. (L. S.) Wilhelm.

Fürst zu Hohenlohe.

Dem Kaiserlichen Konsul Krien in Hiogo⸗Osaka ist auf Grund des 8 1 des Gesetzes vom 4 Mai 1870 für seinen Amtebezirk die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs angehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von a, zu beurkunden.

Dem Königlich niederländischen Konsul Otto von n,, in Aachen ist namens des Reichs das equatur ertheilt worden.

Verordnung, betreffend die Einfuhr und Durchfuhr von Thieren aus der Schweiz.

Artikel 1.

Die Verordnung vom h. November 1899 IV 975 /III 13193 Central⸗ und Bezirks-Amtsblatt A Seite 138 wonach Ausnahmen von dem Verbote der Ein- und Durchfuhr von Rindvieh und Ziegen aus der Schweiz auch für Zuchtvieh nicht mehr zulassig waren, wird aufgehohen.

Für die Einfuhr und Durchfuhr der genannten Thier⸗ gattungen aus der Schweiz sind künftighin wieder die Be⸗ stimmungen der Verordnung vom 26. Mai 1899 LX 4101! fif 6330 (Central⸗ und Bezirks Amtsblatt A Seite 79) maß⸗

gebend. Artikel 2. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Straßburg, den 20. Mai 1900. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abtheilung für Landwirthschaft Abtheilung für Finanzen, und öffentliche Arbeiten. Gewerbe und Domänen.

Der Unter⸗Staatssekretär: Der Unter⸗Staatssekretär: Zorn von Bulach. von Schraut.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 18 des „Reich s⸗Gesetzblatts“ enthält unter Nr. 2671 das Gesetz, betreffend Postdampfschiffs⸗ verbindungen mit Afrika, vom 25. Mai 1900. Berlin W., den 30. Mai 1909. Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Polizei-Assessor Massow in Frankfurt a. M. zum Polizeirath zu ernennen, sowie dem Arzt Dr. méd. Ernst Bickel in Wiesbaden den Charakter als Sanitätzrath zu verleihen.

Minister iLum der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-⸗Angelegen heiten.

An der Präparanden⸗Anstalt zu Schlochau ist der bis⸗ herige ordentliche Seminarlehrer Ehlert zu Berent als Vor⸗ steher und Erster Lehrer und

am Schullehrer⸗-Seminar zu Münsterberg der Lehrer Teschner zu Langenbielau als ordentlicher Seminarlehrer an⸗ gestellt worden.

Ministerium des Innern. Dem Polizeirath Massow ist die Stelle eines solchen bei dem Königlichen Polizei⸗Präsidium in Königsberg i. Pr. Über⸗ tragen worden.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10 April 1872 (GesetzSamml. S. 357) sind bekannt gemacht: ;

1) das am 26 Mär 1900 Allerhöchst vollzogene Statut für die Drainagegenossenschaft ju Althofdürr im Keeise Breslau durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breslau Nr. 18 S. 173, aus⸗ gegeben am 5 Mai 1809;

2) der Allerböchste Erlaß vom 2. April 1909, betreffend die Uebernahme des Baueg und Betriebs von Kleinbahnen, durch die Westfälische Landeseisenbabngesellschaft, durch die Amtsblätter

der Königlichen Regierung zu Münster Nr. 18 S. 139, aus— gegeben am 3. Mai 1900,

der Königlichen Regierung zu Minden Nr. 18 S. 143, aug-⸗ gegeben am 5. Mal 13909;

3) der Allerböchste Eclaß vom 18. April 1900, betreffend die Verlelhung des Gateignungsrechts an den Kreis Teltow zur Ent- nehung und zur dauernden Beschränkung des zum Baue, zum Betrieb und jur känftigen Uaterhaltung eines Schiff ahrts. und Entwässerungs⸗ kanals von der Glienicker Lake bei Potsdam nach der wendischen Spree bei Grünau mit einer Abzweigang nach der Treptower Spree beim Baumschulenwege sowie für die an dem Kanal herzustellenden Hafen. ꝛc. Anlagen in Anspruch ju nehmenden Grundeigenthums, durch daz Amtsblatt der Königlichen Regierung ju Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 19 S. 231, ausgegeben am 11. Mai 1900.

Die Personal⸗Veränderungen in der Armee befinden sich in der Ersten Beilage.