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1874 / 260 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Nov 1874 18:00:01 GMT)

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loss! Actien⸗-Gesellschaft Bergwerks⸗Verein Friedrich⸗Wilhelms⸗Hütte zu Mülheim a. d. Ruhr.

Bilanz vom 3G. Juni 18274. ng

2 etiva.

An Immobilien ⸗Grundbesitz Conto vorigjähriger Saldo. ab: Uebertrag auf Gruben ⸗Conto. 163. 206 29 1 225 18 163 435 171 3135 171

hierzu pro 1873/74

ab: 2x vom vorigjährigen Saldo

Immobilien Gebäude Conto vorigjähriger Saldo. ab: Uebertrag auf Gruben⸗Conto

71,434 29 9 260113 5 13, 186 13 5

hierzu pro 1873/74

ab: 5 vom vorigjährigen Saldo 164,750

Maschinen Mobilien & Geräthe⸗Conto ö vorigjähriger Saldo ab: Uebertrag auf Gruben⸗Conto

hierzu pro 1873/74 234 995 10 4 16 555 165 2

ab: 77x vom vorigjährigen Saldo. 218, 00 Gruben⸗Conto vorigjäã hriger Saldo hierzu pro 1873/74

400 5600 - öl 2 1 40, 116 2851

16 11535 1

ab: 23* vom vorigjährigen Saldo.

400,000 Dornaper Kalksteinbruch Anlage⸗Conto

vorigjähriger Saldo w

ab: Amortisation

12,500

8, 43520 7

13, 165 23 6

bl8. 315 24 9

134,627 1 6

Sõ, 643 22 3

44, 4025 4

Gruben Erwerbs ⸗Conto nge nn,, Neue Hachofenanlage⸗Conto Locomotivbahnanlage Conto.. Nene Röhrengießereianlage⸗Conto Zinkhütten Erwerbs ˖ Couto Effecten · Conto

vorigjähriger Saldo

hierzu pro 1873/74

5, 7ʒ00

1e- ; 16,0973 24 7 k 800 JJ . 9.592 28 1 Sandlungsunkosten · Conto . Pränumerando⸗Zahlungen und Papier⸗Vorrathe. 2,712 25 - Vorräthe an Erz d

„Kalkstein

„Kohlen.

,, Abschreibung Nin 6. pr. däm Pfd. auf ausländ. Roheisen . ;

für Lothringen

M, S8 Jos.

Sb. 288 19 4 129339 19 8

do. Waaren. Debitoren 2,616,751

FE a ssiüiva.

Per Actien⸗Kapital⸗Conto ab: noch nicht

Prioritats ⸗Actien⸗Conta

Reservefond Kapital Conto vorigjähriger Saldo hierzu aus 1872, 75

NMln He p.

1,205, 00 327 00 53 341 8 8 . 2391 2 6 716 2321 2

1, 250 9000 15,6060

.

begebene

Deleredere · Conto vorigjähriger Saldo ab: pro 1873/74

107342011 5 4 Obligations Anleihe ⸗Conto Interessen · Conto Zurücktellung.

Dividenden Conto . 3 i ih Un fall Versicherungs⸗ & Invaliditätsfond⸗Conto Hochofen · Ernenuerungs · Conto kJ , ,, Arbeiter Kranken- K Unterstützungscassa⸗Conto-

Creditoren . JJ ol ß 2 1

107251611 23,526 10 -

2000 957 178 18

8,596 9 8 273 26 600

13 560

bbs, 41429 9

Gewinn & Verluft⸗Conto 1 davon ab:ͤ᷑ᷣ .

Amortisationen wie nebenstehend

Abschreibung auf ausländisches

Roheisen wie nebenstehend ).

Ar 39584. 8. 9. 1212 o2ꝛ 19s 24 9

.

NB. Die Amortisationen betragen; bis zum 1. Juli 1873 Mar 281,726. die außerordentlichen Abschrei⸗ bungen . . 372,764 14 6 395784 9 9

Töss R J

hiezu vorstehende Amortisationen.

zusammen Min

Toi s si. - in diesjähriger ordentlicher

Der Verwaltungsrath unserer Gesellschaft besteht nach der General ⸗Versammlung stattgehabten Erneuerungswahl aus den Herren: I) Rentier Franz Merkens von Cöln, 2) Hüttenbeßsttzer Carl von Beulwitz von Trier, 3) Gerichts⸗Rath Emil Vorster von Broich, 4 Gewerke Friedrich August Dens jumisr von Düsseldorf, 5) Kaufmann Otto Meurer von Cöln,

Grundbesitz ˖ Conto

24]

Activa.

BVergische Stahl⸗Industrie⸗Gesellschaft „9Otemscheid⸗

Passiva.

ur ge nr. 7031411 3 223 71 129378 13 6 2811 1 126 46 1 6 44 13 7

107 60611 6456 ii = 101, 159 - 9 . zo 15 1218 251 316 13 3

390213 8 25172 1

Zugang

Immobilien ⸗Conto.

ab 37 Amortisatlon pr. anne

Zugang

Maschinen · Cgentoo.·. ... ab 8æ. Amortisation pr. anno

Zugang

Gerãthschaften⸗ u. Mobilien⸗Conto ab 10* Amortisation pr. anno

Zugang

Cassa· Conto . Ziegelei⸗Betriebs⸗Conto 1874. Inventarium: ertige Fabrikate. 53, 223 24 3 60, S 3 13 - 12,503 27 66H98 7 6

albfabrikate und Rohmaterialien kleine Werkzeuge und Reservestücke Ziegelsteine . J

Seb,

*

oder bei der Westfälischen Bank in Bielefeld.

Bilanz pro 30 Juni 1874

155,031 14

1 142 2 3. ur e m. Actien⸗ Capital. 54 Conto . 500 000 - 72,3546 19 2 Hypotheken⸗Conto 11,604 14 5 1 Accepten⸗Conto 43,566 20 - Garantie u. Del⸗ ö credere⸗Conto 6,000 . Creditorren 36,307 21 ö Gewinn · und ö 25 1 DVerlust ⸗Conto

ö

ö

132,211

10s 103 15 11

6220 7 565 8 1,155 2]

1. 554 19 3

133,289 11 9

bos, 222 23 3

sos 22223 3

Die Auszahlung. der durch Beschluß der Generalversammlung vom 31. Oktober a. e. auf Thlr; 4. ver Aktie festgesetzt? Dividende erfolgt vom 1. Dezember ab bei der Gesellschaftskaffe

3 Sta nil

der Badischen Bank. amm 31. GOetober 1824.

Passiva.

Aeti6va.

1I7, 786, 045 26

39, 0632 19,834, 684 51 2, 51, 125 - 194,528 34

lsa os

Geprägtes Geld w Staatspapiergeld & Privatbank- . . RVechsel-Bestände w Vorschüsse gegen Unterpfand Werthpapiere. w Discontirte verlooste Werth- R Immobilien in Mannheim & Carls- K,, Diverse Debitoren

. 1,218,471 16 Rffecten des Reservefond.

635, 957 44 H2 552.730 16

193 07331

10,500. 000

30, 732,333 20 663, 325 34 657, 1 22

Actien- Capital Banknoten in Umlauf Diverse Creditoren Reservefond

.

Ri .

528

der ritterschaftlichen Privatbank in Pommern, gemäß 8. 40 der Statuten vom 24. August 1849.

. C Cto 32/1) ACti va.

I) Baarbestãände: a. an gemünztem Gee,

b. an Kassen⸗An⸗ weisungen, No⸗

ten der Preußi⸗

, Thlr.

He l,, Lombardbestãndde o.

Staatspapiere und andere Bör⸗ sen⸗Effekten 6 S7 4, 162

Thlr. 374,364

75, 150

449,494

Verschiedene Forderungen und K 6) Staatsschuldscheine bei der König⸗ lichen General⸗Staatskasse laut §. 8 der Statuten. ö Hass va. 7) Banknoten und Depositenscheine mit 8) Verzinsliche Depositenkapitalien 9) Guthaben verschiedener Institute und Privatpersoneͤesn . 10 Gegen die Staatsschuldscheine ad 6 vom Staat realisirte 5⸗Thlr⸗Bankscheine. 295,000

; ö

Stettin, den 31. Oktober 1874.

Direktorium der ritterschaftlichen Privatbank in Pommern. Hindersin. Pabst.

löse! Braunschweigische Bank. Geschäfts⸗Uebersicht ultimo Oktober 1874. Kassen⸗Bestand Thlr. 1,360, 225. 18. —. Lombard⸗Bestand 001,126. —. 1 ; 2.981, 724. 2. lusw. Wechsel⸗Bestand. 1,201,378. 29. Debitoren in Conto⸗Cor⸗

rent (gegen Sicherheit) 2,452,939. 11. Kreditoren in Conto⸗

963,870. 1.

4,444, 800. —.

295,000

9gͤbö 7, 985 2,463,955

647, 106

6) Fabrikbesitzer Friedrich von Rauch von Heilbronn, welches in Gemäßheit des §. 2 der Statuten hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Dividenden Zahlung.

Die in der ordentlichen General⸗Versammlung vom 51. October er. festgesetzte Dividende für das Geschäftsiahr 1873/74 von 6 pCt. oder Thlr. 6. Mark 18. —. pro Prioritäts - Actie kann gegen Auglieferung des Dividenden⸗Coupons Nr. 4 J. Serie vom 2. Januar 1875 ab

bei dem A. Schaaffhansen'schen Bankverein in Cöln, oder bei unserer Gesellschaftskasse hierselbst erhoben werden. Mülheim a. d. Ruhr, den 2. November 1874. Die Direction. Zerwes. Schlink.

Banknoten⸗Cirkulatio J. . Braunschweig, den 31. Oktober 1874.

Die Direktion.

Stettin⸗Riga. Passagierbeförderung. A. I. Dampfer „Melida“, Kapt. R. Klock. A. L. Dampfer „Stadeshda“, Kapt. C. Günther. Abfahrt jeden Sonnabend Mittags sowohl von

Stettin als von Riga. . 3 K 12 Thlr. II. Kajüte 8 Thlr. Deck

6 Thlr. Rud. Christ. Griebel in Stettin.

14811

9 Monats⸗Nebersicht

Anhalt-Dessauische Landesbank.

Lebersicht amm 31. Oktoher 1824. AeciRü6 va. Geprägtes Geld Thlr. 253,979. Kassen- Anweisungen

und fremde Bank-

J Wechselbestãnde Lombardbestãnde .

Effe ktenbestände . Forderungen in laufen-

den Rechnungen . Hypothekenforderungen,

Abth. für Realkrèedit-

w ö. 2, 040, 868. Immobilien . ö 20,000.

. E as sir a.

Aktien- Kapital Thlr. 2, 90,000. Emittirte Pfandbriefe . 1,851, 550. Noten im Umlauf 994,459. —. Depositen-Kapitalien 5 Guthaben in laufenden

Rechnungen . 365,069. e,, ö 13,427. 17. Special-Reservefond . ö 18.608. 14 3.

PDessnarIn, den 31. 0ktober 1874. (Ag. Dss. 90 5259 Die Direkstiom. Ossent.

16,313.

1, 325,ů 040. 25,380. 310.

2, 440, S35.

Hermann Kühn.

2 . * ( 2 ( Monats-Uebersieht 5243] vom 31. Oktober 1874. ( Gemãss Art. 34 alin. 2 des Statuts.) a. Erworbene unkündbare hypothekarische und Renten-Forderungen .. Thlr. 23, 973 860. 20. Er worbene Kündbare bhypothekarische For- derungen Ausgegebene unkünd- bare Ffandbriefe Ausgegebene kündbare Pfandbriefe 1,078,200. —. —. Gotha, den 31. 0Oktober 1874. (a. 74/10.)

Deutsche Grundkredit-Bank.

v. Holtzendorff. Landsky. F. Frieboes.

Vom 1. November er. n. St. ab wird der Arti⸗ kel „Thee im Bremer,, resp. Hamburg⸗Moskauer Verband⸗Verkehr in die ermäßigte Klasse B. 2 ver⸗ setzt. Bromberg, den 22. Oktober 1874. Königliche Direktion der Ostbahn. Wex.

1, 731, 200. 23, 232, 000. —.

5271] . Im Verlage von Georg Reimer in Berlin ist soeben erschienen und durch jede Buchhandlung zu

beziehen: Theorie und Praxis des heutigen gemeinen preußischen

Privatrechts

auf der Grundlage des gemeinen deutschen Rechts, von Franz Förster, Dr. der Rechte, Ministerialdirektor. Vierter Bang. Dritte Auflage. Preis: 2 Thlr. 20 Sgr.

Complet (Band J. IV.) 12 Thlr.

10743 27 109

Beilage zum Deutschen Neichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 5. November

Nr. 260.

1 Gentral-Handels-Register für das Deutsche Reich.

.

Entwurf eines Gesetzes über Markenschutz. Zeichens vermerkt werden.

Motive. IV.

Zu 8. 3. Die Vorprüfung, welche der Eintragung der angemel— deten Zeichen vorausgeht, beschränkt sich auf die hier hervorgehobenen Punkte und ist daher, soweit es sich nicht um die Feststellung der Voraussetzungen handelt, welche die Anwendung des eirsten Absatzes

bedingen, rein äußerlicher Natur.

Zahlen, Buchstaben und Wörter sollen von der Eintragung aus— geschloffen sein, weil sie Zeichen darstellen, welche, ihrer Entstehung

1

entrückt, im Gemeingebrauche sich befinden.

Wörter, welche geographische Bezeichnungen bilden.

Auch

des Entwurfes nicht geeignet.

Was die öffentlichen Wappen betrifft,

ketten verboten.

Der Gebrauch derartiger Wappen wird dadurch erschwert, jedoch anderweiter

nicht ausgeschlossen. In dem Gebrauche

und Bedeutung nach, der willkürlichen Bestimmung des Einzelnen Letzteren zu Gunsten einzelner Gewerbetreibenden zu beschränken, wird weder durch das Bedürfniß des Verkehrs gefordert, noch könnte es den allgemeinen Interessen gegenüber gerechtfertigt werden. Ohnehin würde jede in dieser Beziehung etwa eingeräumte Bevorrechtung auf praktische Schwierigkeiten stoßen. Durch ein etwaiges Recht auf ausschließ— liche Benutzung gewisser Zahlen zur Waarenbezeichnung würde die allgemeine Freihest nicht beschränkt werden können, für wicht⸗ oder Maßangaben, in vollständiger oder abgekürzter Form, die nämlichen Zahlen auf die Waaren zu setzen. Bezüglich der Buch— staben treffen ähnliche Verhältnisse in noch weiterem Umfange zu. Was endlich den Gebrauch von Wörtern betrifft, so würde es unter allen Umständen unerläßlich sein, im Wege der Gesetzgebung gewisse Wörter der freien Benutzung ausdrücklich vorzubehalten; dahin ge— hören insbesondere diejenigen Wörter, welche im Verkehre vielfach üblich, eire gewisse Qualität der Waaren ausdrücken, fein, gut, prima, best, first u. dergl, Wörter ferner, welche eine empfehlende Bezeichnung enthalten patent, warranted, à l'épreuye oder Schon diese Bei⸗ spiele ergeben die Schwierigkeit, eine Grenze zu finden, welche die all. gemeinen Rücksichten gegenüber den Einzelinteressen wahrt.

in Verbindung mit anderen, rein figürlichen Zeichen erschei⸗ nen Zahlen, Buchstaben und Wörter für eine Bevorrechtung im Sinne Es würde dadurch nur der Weg ge— geben sein, durch die Verbindung von Zahlen, Buchstaben und Wör— tern mit ganz untergeordneten figürlichen Zeichen ein Vorrecht für den Gebrauch der ersteren als Waarenzeichen zu erlangen.

e ist im §. 360, 7 des Strafgesetzbuchs die unbefugte Verwendung de' Wappen von Bundes- fürsten zur Bezeichnung von Waaren mf Aushängeschildern und Eti⸗

*

der Eintragungen regeln sein.

gerichts verlegt und demgemäß

letztere angemeldet werden.

theilung einer Werth legen.

werden.

: Zu 5. 5. Zeit⸗, Ge⸗ zichtet, kann entweder ausdrücklich

sein muß nach dem Willen des Unterstellung rechtfertigt sich in

zu erlangen. Zu 5. 6. über die bestehenden Zeichen aus

Blatte zu gewähren.

öffentlicher

Im Uehrigen wird Art und Inhalt im Wege der Ausführungsbestimmungen zu

Da die Eintragung eines Zeichens stets in des Orts der Hauptniederlassung erfolgen soll, so muß Fällen, in welchen letztere aus dem Bezirke des betreffenden Handels

register übertragen wicd, das Zeichen ebenfalls zur Eintragung in das . . ! . Als Titel dieser neuen Eintragung kann nicht die neue, sondern muß die erste Anmeldung gelten, weil andern. falls eine von einem anderen Gewerbetreibenden nach der eren und vor der zweiten Anmeldung erfolgte Anmeldung desselben Zeichens das Recht des eigentlichen Inhabers beseitigen würde.

Wer ein Zeichen angemeldet hat, wird in der Regel auf die gerichtlichen Bescheinigung über die erfolgte Eintragung n. Die Art, wie diesem Interesse zu genügen ist, kann am zweckmäßigsten im Wege der Ausführung des Gesetzes bestimmt

zu Die Löschung bildet, ohne das zu beseitigen, ähnlich wie die Eintragung, Akt; sie dient dazu, in solchen Fallen, in welchen auf ein Zeichen ver— i oder in welchen unzusässiger Weise eine Eintragung erfolgt ist, das Handelsregister zu reinigen. erklãrt

Fällen aus dem Spystem des Entwurfes, welches den Besitz Zeichens unter Loslösung von der Firma nicht kennt, in dem Falle unter Nr. 3 durch das Interesse, Zeichen, aufgegeben sind, möglichst rasch aus dem Register zu entfernen. Sicher⸗ heit darüber, ob auf ein eingetragenes Zeichen noch Anspruch erhoben wird, ist nur im Wege einer zeitweise sich wiederholenden Anmeldung

: Die dem Entwurfe der Eintragungen bringt es mit sich,

winnen ist. Der Entwurf sucht einen Ersatz durch die Bekanntmachung aller Eintragungen und Löschungen . Die Bekanntmachung ist Sache des register⸗ führenden Gerichts; die Art, wie sie zu erfolgen hat, bleibt im Wege der Aus⸗ führung zu bestimmen. Es liegt in der Absicht, das mit dem Deutschen Reichs Anzeiger verbundene Central-Handelsreagister dafür zu benutzen, welches bereits jetzt eine große Zahl der den Handelsstand berührenden hbandelsgerichtlichen Bekanntmachungen in fich vereinigt. Organe des Handelsstandes nach Maßgabe der Bekanntmachungen die Eintragungen, soweit sie die Industrie ihres Bezicks vornehmlich

aus de eine dem Handelsregister sein. in denjenigen heblichkeit des Maßstab. einer Menge zweifelhaftem

die Firma in ein anderes Handels⸗

diese Zeichen Er⸗

Denn der wo sich ein erhebliches

Nur

von Zeichen zu verhindern, welche elnerfeits felbst von

e m Werthe und andererseits durch

Zeichen zu beeinträchtigen geeignet sind.

Die Erhebung einer Gebühr für die Eintragung derjenigen Zeichen, welche landesgesetzlich geschützt sind, r

187A.

= 2 ö ö 2 ( 9 Einrichtung ein Mittel gegeben ist, um ohne weitere Aufwendungen ein werthvolles Recht zu erwerben. Vom wirthschaftspolitischen Standpunkte

niedrige Bemessung der Gebühr als verfehlt zu bezeichnen Schutz der Waarenzeichen lätzt sich nur dort rechtfertigen, bl Interesse an dieselben knüpft, und für die Er⸗ Interesses ist die Höhe der Gebähr der brauchbarste

6

so ist ferner die Belastung der Handelsregister mit

ihre Zahl aus werthvolle

erscheint nicht gerechtfertigt, weil

ihren vermögensrechtlichen Werth nicht erst durch die neue Anmeldung erhalten. bühr für die Eintragung unter allzemeiner Anerkennung thatsäͤchlsch Firmen geführt worden sind.

Ebenso kann in der Echebung einer Ge— solcher Zeichen eine Härte liegen, welche bisher nur von bestimmten Die Beurtheilung, ob der Erlaß der

Gebühren durch Billigkeitsgründe hier gerechtfertigt ist, wird am

Recht auf ein Zeichen lediglich einen formellen

agu Zu §. 8. Der Perzicht auf ein Zeichen die Eintragung klärt sein, oder sein Da⸗ Gesetzes unterstellt werden. Diese den unter Nr. 1 und 2 enthaltenen

sitz eines Akt welche von dem Irhaber

zu Grunde liegende Lokalisirung daß eine allgemeine Uebersicht den amtlichen Nollen nicht zu ge—

der Sicherheit,

in einem bestimmten öffentlichen Besitz

Zu 5. 9. Wenn die

sichersten durch die Landesreglerungen geschehen; darüber kann ihnen um so eher übertragen werden, als die Gebühren den Landeskassen zufließen.

Für den Erwerb eines Zeichens ist die Anmeldung, nicht

Landesgesetze bereits erworbenen Zeichenrechte unter neuen Gesetzes aufrecht erhalten. fälischen Provinzial⸗Gesetzgebung innerhalb der Eisen— und Stahl⸗

die Entscheidung

entscheidend. Der Vortheil mancher Vereinfachungen,

welche die Wahl des entgegengesetzten Prinzips geboten hätte, mußte gegen die Erwägung zurückstehen, . des Zeichenrechts an einen, der Einwirkung der Betheiligten genen und mancheu

daß in diesem Falle der Erwerb entzo⸗

für sie nachtheiligen Zufälligkeiten ausgesetz ten

geknüpft sein würde.

Eine ausdrückliche Bestimmung, daf bene Zeichenrecht von dieser Firma nicht losgelöst und selbständig übertragen werden könne, ist System schließt die Möglichkeit einer solchen Uebertragung aus. Man würde durch ihre Einführung die Zeichenrechte in nicht empfehlens⸗ werther Weise zu voͤllig selbständigen Vermögenzrechten erheben. die Allgemeinen Interessen liegt die Bedeutung der Waarenzeichem in

3 das für eine Firma erwor⸗

Sein

in dem Entwurf nicht en halten.

Für

welche sie dem Publikum bieten, daß die von ihm

begehrte Waare aus einer bestimmten, geschätzten Erzeugungs⸗ oder Handelsstelle herrührt

Diese Sicherheit ist verloren, sobald der

/ zeines Zeichens im Wege des Vertcages an eine andere Erzeu⸗ gungs oder Handelsstelle gelangen s die dem Zeichen gewonnene Werthschätzung zum Nachtheil des Pu⸗ blikums in jpekuiativer

kann, welche geneigt sein könnte,

ul Weise auszubeuten.

Die Bestimmung will zunächst die auf Grund der - der Herrschaft des 9 9 9 = in is ch⸗ . Autzer den nach der rheinisch⸗-west⸗

Wappen ist Niemand gehindert. Ein Anderes ist aber die Legalisirunz dieses Gebrauches zu Gunsten einzelner Gewerbetreibenden. Sie wird schon durch die Rücksicht untersagt, daß derartige Zeichen einer öffent⸗ lichen Autorität nicht zum Gegenstande privater Spekul ationen ge— macht werden sollen. Es würde aber auch den Inhabern öffentlicher Wappen, z. B. einer Stadtgemeinde, selbst im Falle ihrer Eintragung

in das Handelsregister zu Gunsten eines Dritten, weder der eigene Gebrauch Lerselben zu gewerblichen Zwecken namentlich zur Be⸗

zeichnung der Erzeugnisse einer in ihrem Besitze befindlichen Fabri⸗ kationsanstalt noch auch die Befugniß entzogen werden können, den Gebrauch nach ihrem Ermessen dritten Personen zu gestatten. Die Ausnahmen, welche der Entwurf nach den hier erörterten Bezie⸗ hungen zu Gunsten der landesgesetzlich geschützten Zeichen macht, beruht

in der Anerkennung des in diesen Zeichen einmal erworbenen Vermögens. In der preußischen Gesetzgebung ist der rheinisch⸗-westfälifchen

rechtes. Eisen⸗ und Stablindustrie gegenüber der Versuch gemacht worden, über diese Rücksicht im Interesse der Freiheit des Verkehrs hinweg⸗ zugehen; gleichwohl führten die empfindlichen Vermögensverlufte, welche daraus für die Betheiligten zu erwachsen drohten, auch hier zu einer nachträglichen Anerkennung der einmal erworbenen Rechte.

Zu §. 4. Die Eintragung der Zeichen dient zur Beurkundung ihrer Anmeldung; durch sie in Verbindung mit der Bekanntmachung (G. 6) wird die Absicht, ein gewisses Zeichen für bestimmte Waaren zu er werben, amtlich konstatirt und deren Veröffentlichung vermit— telt. Um anderen Betheiligten die Würdigung der Anmeidung zu

ermöglichen, müssen sie von dem Zeitpunkte ihres Einganges Kennt. . 9 u. . . stand ist eine Härte darin nicht zu erblicken, weil ihm durch die neue

niß nehmen können; diese Zeit soll daher bei der Eintragung des

berühren, in bestimmter Ordnung zusammenstellen und steiig berich⸗ ich Betracht, welche in Elsaß-Lothringen bestehen; eine Beschränkung des

tigen, so erhalten sie ein Zeichen Inventarium, welches eine bequeme Drientirung über die stattet.

für ste besonders wichtigen Zeichenrechte ge⸗ Recht nicht.

Für Firmenänderungen, die in dem Zeichenregister vermerkt wer⸗ den, bedarf es der Anordnung einer Bekanntmachung nicht; ihre Veröffentlichung hat bereits im Anschluß an die Berichtigung der

Firmenregister zu erfolgen.

Ebensowenig ist die Bekanntmachung

erforderlich für die Uebertragung der Zeichen in ein anderes Register

vorzeitigen Löschung (5. 5, Nr. 2, 3). eingetragen worden ist, bietet erst dessen Löschung wieder ein allge · meines Imeresse dar.

Während bei der Eintragung eines Zeichens ausschließzlich ein Interesse der anmeldenden Firma obwaltet, ist dies nicht der Fall bei

SG. und für deren wiederbzolte Anmeldung zum Schutz vor einer Nachdem ein Zeichen einmal

Industrie erworbenen Zeichen kommen hier nur diejenigen Zeichen in Zeichenschutzes auf gewisse Industriezweige kennt das bier geltende ͤ bt. Die Anerkennung dieser Zeichen wird einer Rechtfertigung nicht bedürfen. Der Entwurf macht diefe Anerkennun indeß von der Voraussetzurg abhängig, daß die Inhaber der Zeichen die Ein— tragung ihrer Firmen in das Handelsregister bewirkt haben Wo solches mit Rücksicht auf den beschränkten Geschäftsverkehr des Zeichen⸗ inhabers nicht geschehen und nicht möglich ist, erscheint der Werth der Zeichen auch nicht von der Bedeutung, um fernerweit noch einen be— sonderen Rechtsschutz begründen zu können.

Der den Zeichen bisher ben ährte Schutz wird nach der Absicht

des Entwurfs durch die Ausdehnung auf das ganze Gebiet des Reichs eine

Theile des

der Löschung; daher sind nur für die Bekanntmachung jener die Kosten der Firma zur Last gelegt, so daß die Kosten für die Bekanntmachung Deren Wege vor der Gefahr zu schuͤtzen, daß mit dem Augenblicke, wo

der Löschung aus öffentlichen Mitteln bestritten werden müssen. . Entwurf schreibt nur für die erste Einiragung die Entrichtung einer Gebühr voc

. jung das neue Gesetz in Kraft tritt, Uebertragungen in andere Regifter

(S. 4M wiederholte Anmeldungen (§. 5 Nr. 2 und 3), Berichtigungen

und Löschungen sollen gebührenfrei erfolgen.

Die Kestenverrechnung wird dadurch erheblich vereinfacht. Um— somehr ist es aber auch gerechtfertigt, die Gebühr für die erfte Ein- tragung nicht zu niedrig zu bemessen. Für den betheiligten Handels—

l

Erweiterung erfahren. Es erscheint billig, daß den seither in einem Reiches allein berechtigten Inhabern dieser Zeichen das Vor⸗ recht gewährt wird, die letztecen nunmehr auch für dessen Gesammt⸗ umfang zu erwerben. Zudem sind jene Zeicheninhaber auf keinem an—

ue Gesetz in Kra außerhalb des Geltungsgebiets der gegenwärtig sie schützenden Landesgesetzgebung dritte Personen, ihnen zuvorkommend, die von ihnen gefuhrten Zeichen anmelden, den Ruf der Zeichen unverdientermaßen ausautzen und' die ursprünglichen In⸗ haber mit Hülfe ihrer eigenen Zeichen von einem Absatzgebiete der— drängen, welches ihnen gegenwärlig weniagstens unter gleichen Be⸗ dingungen, wie ihren Konkurrenten geöffnet ist.

(Fortsetzung folgt.)

Handels ⸗Register.

Ker ir. Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 4. November 1874 siad am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: Die Gesellschaster der hierselbst unter der Firma: Kretzschmar & Schwabacher am 31. Oktober 1874 begründeten Handelsgesellschaft (ietziges Geschäftslokal: Kanonierstraße 17 20) sind die Kaufleute: LD Carl Herrmann Kretzschmar, 2) Adolph Schwabacher, Beide zu Berlin. Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 5126 eingetragen worden.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Jerusalem & Hail am 1. September 1874 begründeten Handelsgesellschaft llietziges Geschäftslokal: Stralauerstraße 41) sind die Kaufleute: IN Woldemar Romeo Jerusalem, 2) Jacob Hail, . Beide in Berlin. Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 5127 eingetragen worden. z

In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 1356 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Krüger & Kraetke vermerkt steht, ist eingetragen: Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Ueber—⸗ einkunft aufgelöst. Der Kaufmann August Wilhelm Krüger setzt das Handelsgeschäft unter unveränderter des Firmenregisters. Demnaͤchst ist in unser Firmenregister unter Nr. S387 die Firma: Krüger & Kraetke und als deren Inhaber der Kaufmann Auzust Wil⸗ helm Krüger hier eingetragen worden.

In unser Firmenregister ist Nr. 8388 die Firma: Fritz Wienecke . . und als deren Inhaber der Kaufmann Friedrich Wil helm Eduard Wienecke hier ö (etziges Geschäftslokal: Markgrafenstraße 20) eingetragen worden.

Firma fort. Vergleiche Nr. 8387

Gelöscht ist: Firmenregister Nr. 6939: die Firma Emil Hedrich. Berlin, den 4. November 1874. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

KErantlemhnnrz. Bekanntmachung.

In unser Gesellschaftsregister ist heute bei Nr. 10 (Potthoff & Comp) folgender Vermerk ein—⸗ getragen worden:

Der Kaufmann Wilhelm Christoph Adolph Potthof, der Kaufmann Gerhardus Hermannus Bene— dictus Postmeyer, der Kaufmann Joseph Bendick und der Kaufmann Heinrich Herrmann Bendick sind, Letzterer durch Tod, die Uebrigen durch Uebereinkunft aus der Gesellschaft ausgeschieden, dagegen ist der Kaufmann Carl Heinrich Bernhard Post— meyer zu Brandenburg

als Gesellschafter in dieselbe eingetreten.

Brandenburg, den 31. Oktober 1874.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

Kxeslam. Bekanntmachung.

In unser Prokurenregister ist bei Nr. 504 und 505 das Erlöschen der dem Salo Steiner von den Nr. 70 und Nr. 40 des Gesellschaftsregisters ein—⸗ getragenen Handelsgesellschaften Meyer, Kauffmann und Breslauer, Baumwollenspinnerei, hier, er= theilten Prokuren heute eingetragen worden.

Breslau, den 39. Oktober 1874.

Königliches Stadtgericht. Abtheilung J.

Res. Bekanntmachung. In unser Prokurenregister ift Nr. S53 der Kauf—

mann Guido Löwy hier als Prokurist der verehe—

lichten Kaufmann Marianne Löwy, gebornen blumauer, hier, für deren hier bestehende, in unserem Firmenregister Nr. 3799 eingetragene Firma: R. Löwy ser. heute eingetragen worden. Breslau, den 30. Oktober 1874. Königliches Stadtgericht. Abtheilung J.

KRreslau. Bekanntmachung. ; In unser Firmenregister ist Nr. 3798 die Firma E. Boethelt und als deren Inhaber der

Kaufmann Emil Boethelt hier, heute eingetragen worden. ; Breslau, den 30. Oktober 1874. Königliches Stadtgericht. Abtheilung J. KR regliaan. Dekanntmachung. In unser Gesellschaftsregister ist bei Nr. 226 die Reisse⸗Brieger Eisenbahn⸗Geselischaft betreffend, Folgendes: Die Liquidation ist beendet und die erloschen, heute eingetragen worden. Breslau, den 31. Oktober 1874. Königliches Stadtgericht. Abtheilung J. KRreslazz. Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist heute a. bei Nr. 3616 der Uebergang der Firma gt. Löw sem. durch Kauf auf die verehelichte Kaufmann Marianne Löwy, geborene blumauer, hierselst und b. unter ar. 3789 die Firma R. Löw sem. hier und als deren Inhaberin die verehelichte Kaufmann Marianne Löwy, geborene blumauer, hier, sowie in unser Prokuren⸗ register bei Nr. 823 und 822 das Erlöschen der dem Benno Löwy und dem Guido Löwy für die Nr. 3616 des Firmenregisters eingetragene Firma R. Löw sem. ertheilte Prokurg eingetragen worden. Breslau, den 30. Oktober 1874. Königliches Stadtgericht. Abtheilung J.

Rreslaræ. Bekanntmachung. In unser Firmenregister ist Nr. 3800 die Firma: D. Schlesinger jr. und als deren Inhaber der Kaufmann David Schle— singer hier, heute eingetragen worden. Breslau, den 31. Oktober 1874 Königliches Stadtgericht. Abtheilung J.

Creteld. Zwischen der Wittwe Peter Knüfer⸗ mann, Henriette, geb. Pollems, zu Crefeld wohnhaft. Inhaberin der Firma P. Knüfermann dahier, und deren beiden Söhnen Emil Knüfermann und Rudolph Knüfermann, Kaufleute, ebenfalls zu Crefeld wohn haft, ist unterm 1. November J. Is. eine offene Handelsgesellschaft mit dem Sitze in Crefeld und unter der Firma P. Knüfermaun in der Weise er richtet worden, daß die Wittwe Knüfermann ihre genannten Söhne in das von ihr unter obiger Firma dahier geführte Handelsgeschäft als Mitgesellschafter

Firma

aufgenommen hat, und dieses Geschäft mit allen

Rechten und Verbindlichkeiten auf die errichtete Ge— sellichaft übergegangen ist. Vorstehendes wurde auf vorschriftsmäßige Anmeldung am heutigen Tage bei Nr. 1037 des Handels Firmen- und resp. Zub' Rr. 995 des Gesellschafts Registers des hiesigen König⸗ lichen Handelsgerichts eingetragen und ist gleichzeitig bei Nr. 339 des Prokurenregisters vermerkt worden, daß die dem Emil Knüfermann ertheilte Prokurch zur Zeicbnung der Firma P. Rtuüfermann erloschen ist. Crefeld, den 2. November 1874. Der Handelsgerichts⸗Sekretär.

Ens hoff.

Cregfeld. Auf Grund der erfolgten vorschrifte— mäßigen Anmeldung wurde am heutigen Tage sub Nr. 2233 des Handels- Firmen. und resp. sub Nr. 684 des Prokuren⸗Registers hiesigen Königlichen Handelsgerichtes eingetragen, daß der zu Thelen wohnende Landwirth Theodor Döhmer für das von ihm zu Neuß errichtete Möbel. und Polsterwaaren⸗ geschäft die Firma Th. Döhmer angenommen, und seinem Bruder Franz Döhmer, Sattler, zu Neuß wohnhaft, die Ermächtigung ertheilt hat, die Firma Th. Döhmer per procura zu zeichnen. Crefeld, den 3. November 1874. Der Handelsgerichts⸗Sekretär. ns holt. Danæziꝶ. Bekanntmachung. In unser Gesellschaftsregister ist heute unter Nr. 211 bei der Aktiengesellschaft in Firma: Preußische Portland Cement ⸗Fabrit Actien⸗Gesellschaft. folgender Vermerk eingetragen worden: An Stelle des Kaufmanns Leopold Liepmann ist der Kaufmann Johann Friedrich Giesbrecht zu Danzig zum ersten Stellvertreter des Direk— tors gewählt worden. Danzig, den 2. November 1874. Königliches Kommerz und Admiralitäts Kollegium.

HBanzig. Bekanntmachung.

In unser Prokurenregister ist heute unter Nr. 295 eingetragen worden, daß die dem Herrmann August Richard Depner hierselbst für die Firma:

Porsch & Ziegenhagen ertheilte Prokura erloschen ist. Danzig, den 2 November 1874. .

Königliches Kommerz⸗ und Admiralitäts Kollegium.