This is a cache of https://digi.bib.uni-mannheim.de/periodika/reichsanzeiger/ocr/film/tesseract-5.0.0-20211201/1865-07-01--1871-05-02---079-102/092-9973/0508.hocr. It is a snapshot of the page at 2023-10-19T22:41:16.470+0200.
1868 / 287 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger)

1868 / 287 p. 6 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1806

Fonds und Staats-Papiere. Bank- und Industrie- Actien.

Eisenbahn- brioritãts Aectien und 0

FTrerrssige Xnseine . 7) 7 bz G Sler l. von 16 1627 bꝛ 10 *, fas. g, iz zar . 1857 94 * ba 1559 43 gar bz 1856 * 947 bs von 1861 d * bz von 1867 4 * bꝝ Danz. Privat- B. v. 1850, 52 S7 4b Darmstädter ... von 1853 S7 gbꝛ do. JTettel von 1862 S7 bꝛ Dess. Gredit- B.. do. von 1868 S7 * bz do. Gas Staats Schuldseheine Sl abe do. Landes- B. Pr. Anl. 1855 2100 Th. Sz bꝛ Diseonto- Com... Hess. Pr. Sch. à 40 Th. Eisenhahnbed. . . Kur- u. Neum. Sehldv. S0ꝝ ba Genfer Credit .. Oder-Deiehb. Obligat. enn, e,, Berlin. Stadt- Obligat. 10223 b2 C. B. Sehust. u. C. do. do. h bꝛ Gothaer TLettel. do. do. 765 b2 do. Grundkr. Pf. 10172 925 B

Vir. ro ish Berl. Cassen - V. 12 do. Hand. -G. . do. Pferdeb. . . Braunschweig. . Bræmer

Coburg. Credit. .

*

; 1573 6 . 7. 129etw G 63 B 11062 1114 6 78 6 16675 6 a. 7. 10735 b2z 6G 1. 97 6 24 6 1687 B 87 B 122352 Il153 B 19352 3d B 10235 6 IP92bz I. 1002 S847 B 1002 1. 1075 6

I00

Von Von Vokh

We e =

ö . D co

=

——

e CD enn

* = . .

2

R

r* -

i

Sdehldv. d. Berl. Kaufm. Uannöverseche .. i Hoerd. Hütt. - V. ar. (Hübner). o. Certisieate Ostpreussisehe. .. do. A. I. Preuss. do. . do. Pfdb. unkd. do. = . Königsb. Pr. -B. Pommersche . . .. Leipziger Credit do. ; lLuxemb. do. S Posensche, neue. Ugd. F. Ver. G. Sächsische ..... . Magdeb. Privat. Schlesische Meininger Cred. do. it. ; Minerva Bg. - A. do. neue.. 4 Noldauer Fank. Westpr., ritts chftl. 3 Veu-Schottland. do. do. 4 Vorddeutsehe .. DNesterr. Credit. A. B. Omnibus- G. Phönix Berg w.. Posener Prov.. Preussische B. .. Renaissance. . .. Kitterseh. Priv.. Rostocker ...... Sichsisehe Schles. B.- V. .. LIhüringer ..... Vereinsb. Hhg.. 10. B. Wasserwerke Weimarisehe ... 44

/

* 121

8

Kur- u. Neumärk. do.

t G s

ö

112 6G 109bz 1063 6 IZõetwbꝝę 8S8 6

J. 10452 35 B

.

8

83

. * . 2 =. 8 8

3

24

t

Ffandbriefe.

INbetw bꝛ 1273 6

695 B

1455 6

1015 B Ih IIb

p79 B ii 1174 118 6 73 B 1123 B 14 9 6

Sam I 828

do. 4 II. Serie Kur- u. Neumärk. Pommersche . ... PFosensche Preussis che Rhein. u. WMestph. Si chsisehe Schlesische . ... .. Badisehe An]. de 1866 sa i. . Tf. p do. Pr. Anl. de 1867 4 12. n. 116. Ii00ba do. 35 FI.-Oblig. . .. pr. Stück 3027 ba Bayer. St. A. de 1 859 gb B

. M R -

22 2

S8 —=— * .

7

Rentenbrlefe.

2 4 7 7 0 . 3

17b2 vl. 60 B Stargard Posen

1095214 043ba Ehüringer

Cöln- Mindener - J do. V. En. 4 Nagdeburg Halberstadier 6 lo. von 1865. 4 do. Wittenberge

... 34 y ; 4 40. 351141 uI0 761 do. it. 44 do.

do. it. Gd. ..... ... 45 /. . . Ostpreuss. 5 40. Rheinisehẽ 40. do. v. St. garant. .....

*

3. Em. v. 58 u. 60 do. v. 62 u. 64 do. v. 1865 ...

. 8St. g

Zhein- Nahe v. St. gar. .. do. 40. h Em. Ruhrort. Cr. K. G14. I. Ser. do. II. Ser. do. III. Ser. Schleswig Holsteiner...

*

* .

do. . 114.10

do.

do. 114. u. 7. do. do.

r, .

do.

do.

C . . 8 5 4. S

do. do. kJ do. IV. Se

Wilhehnsbh. Cage - OQderb. . do. III. Em. 10. IV. Em.

e = m

Beltz. GbI. J. dc TF... do. Samb. u. Meuse hüntkirehen-Bares . ...... Galiz. Carl- lnidwigsbahn.

do. do. nene lemberg- Czerne witz. do. vox 1867

do. Prämien-Anl.. 103 ba Eisenbahn- Friorstãts-Tencz T. Obligationen

8 Sr G , , G n .

Nainz Lud vigsha fen

Braunsch. Anl. del 656 101 B Dess. Si. Prim. Anl z i. 96 getwwbr ehe mn nn ö. . . u.]. ö Aamb. Pr. A. de ssß6s3 13. 44463 do. IIs. Em. 8355. Lübecker Främ. Anl. S/. B. Stek. 473 B . 8er, g Manheimer Stadt- Anl. 4 i. u. 17. 93 zb a. jj. zim᷑ 8a. 9 Siehs. Anl. 4. 1536s B34 21. z. irg i. II. Etn. 63 66 Schwed. 10Q Rthl. Er. A pr. Stijeß IOvdctb Bergis ek - Mark . 3. 8565 5 * 9 3. ; ö 7

Hesterr. Metalsiques. S Verschieden ssõj d do. II. Serie gI5bz do. National- Anl. .. 5 4 ʒ bꝛ do. III. Ser. v. Stat 3 gar. 775 b2 do. 250 EI. 1854... 4 715 B do. do. Lit. B. 77 h do. Credit. 0. 1858 - 83 0 60“ lo. Lott. Anl. 186016 IJ S⸗za7 Sd bꝛ do. do. 1864 oö9ba B ; IJ. ao. Silber- Anleihe . 5 ; 60 6 Diisseld. Elhf. Priorit.

Italienische Rente. .. 5 n. 1sM7. 55 z ba . do. II. Serie

do. Tabaks-0Oblig do. Dortmund- Soest..

Rumãnier. . . . do. II. Serie

Kuss. Engl. Anleihe. do. Nordb. Fr. M

do. de 1862 Berlin Anhalter. do.

do. J

Berlin- Görlitzer... ... ....

Berlin- Namburger

Il. Em.

do. de 18665 iz. qo. 5. Anl. Stiegl. . B. Potsd. Magd. Lit. A.n.B. 2 do. Lit. C. 6

6. do. . 9. Anl. Engl. St. Berlin- Stettiner I. Serie. II. Serie.

do. oll. * do.

Bodenkredit ... do. III. Serie. RNieolai - Obligat. do. II. 8. v. St. gar.

do. VI. do.

Rutz. Poln. e . do. do. leine hreslau-Schweid.-Freib. . Foln. Pfandb. Ill. Eñm. q 22j6. u. 22 /. 2565 b Cöln- Crefelder... ö. do. Liquid. d 16. u. 1/12. 657 B Cõln- Mindener 141. . 1s7. 923 ba do.

r

. P =

——— 5

.

W

**

3 *.

ö

. m

Ce C . d d 3 . .

J. 2

,, 11 u. 7. 933 ba 14 ui 0 S82bz 1/1 u. 7. 873 ba

do.

g7tzetwbꝛ B II10 13 6 do. 843 6 114 ni0S825ba do. J925etw ba

63 b

do. Cert. A. R 300 FI. üo. Part. Ob. 35001. Türk. Anleihe 1865. rr erik. rück. 188216 ,½5. n. 111.8052

6

83

Oestr. franz. Staatsbahn .. o. neue

Kronprinz Rudolk-Bihn ..

Sũdostl.· Bahn (Lomb. ) . ..

do. Lomb. Bons 1

do. do. ;

1M. u.. 175. n. 9.

do. do. Charko w- Aso 5 ; do. 787 B K 7Szę hz B 785 6 797 B 79etwbra CG Kursk- Kiew 65 1e. n. 8. 79h Moseo.-Rjäsan ...... 6 do. S653 B bon. Tiffi⸗ 14 ut0==*— 16 6, 14. ul M S822 I7Sz bz 788 6 785 B So0ꝛrbz

kleine. Warseh. Wien. Silb. Prior.

lmperials ....

Geld- Sorten nun d Banknoten.

Erie rie hs ot T Fx 1Imperials p. pf Ti p gold- Kronen 9 9b Fremd. Bankn. ggg bꝛ Louisd'or .... 11245 6 do. einlösh. Pueaten Leipziger .. gz ba So vereigns... 6 243 etba ö

remde kleine Napoleons drr 5 121bx Nest. Bankn.. Sb & ba 5 183 6

Kuss. Bankn. S3 5 ba 1 1262

dilber in Barren n. Sort. p. Pfd. fein. Bankpr.:

. 29 Thlr. 2335 8 Linsfuss der Prenss. Banz ki Fre eher 4 Ct.,

Do ATS. ...

für Lombard 45 pt.

Berichtigung. Der gestrige Co s der Galizi J ö. bahn muss ö M2* . ' enn, der Caieleehen Cart Endwigh

k—

Redaction und Rendantur: S chwieg er.

R. v. D

Berlin, Druck und Verlag ö. J . Ober ·˖ Hofbuchdruckerei er).

Folgen zwei Beilagen

1807

Er

we Beilage zum Königlich Preußischen Staats⸗-A,nzeiger. Freitag, den 4. Dezember

1868.

M* 287. 1

Landtags⸗Angelegenheiten.

3 9 Hir en Eiugg des Abgeordneten erklärte der inister des Innern

J Solger, v. Diest und

die Selbstverwaltung

Berlin, 4. Dezember. Haus . u Eulenburg, nach den Abgg uf orf über den Solgerschen Anträg, er Provinzen u. s. w. betreffend: . Die Gesichtspunkte, welche von den bisherigen drei Rednern

ehoben worden, sind so mannigfaltiger Art, daß . 3 jetzt einzugehen mir versagen muß. Ich will zu⸗ nächst einen faßbaren Gegenstand ergreifen und daran meine Fetrachtungen anknüpfen. Das ist der Antrag des Herrn Abg. Solger und Genossen. Vom Standpunkte der Regierung 6 würde ich der Annahme dieses Antrages widersprechen, und zwar aus, dem Grunde, weil er in seinem ersten Theile Etwas ausdrückt, was der Regierung gegenüber nicht mehr be— sonders ausgedrückt zu werden braucht (die Regierung ist ganz lamit einverstanden); dann aber, weil der Antrag in seinem zweiten Theile eine Forderung stellt, die die Staatsregierung nz unmöglich erfüllen kann; und für einen Antrag zu men, dessen Erfüllung unmöglich ist, könnte ich doch nicht nahen. Meine Herren Das Drängen nach sofortiger Re⸗ uiganisation der Verwaltung kann doch nur dann gerechtfertigt ersheinen, wenn entweder die bisherige Organisation so ver— ute ift, daß sie keinen Tag weiter aufrecht erhalten werden kann, oder wenn für eine neue Organisation, alle diejenigen Vasen und Grundlagen bestehen, auf welche die neue Srgani—⸗ sation gegründet werden kann. Nun ist von allen Seiten des Hauses betont, daß der Ruf nach Selbstverwaltung und dezentralisation täglich allgemeiner, täglich lauter werde, und

in Fol ge einer solchen auch eine Reorganisation der Be⸗

hörden im preußischen Staate eintreten müsse. Laut und all— gemein ist der Ruf nach Dezentralisation und Selbstverwal—⸗ lung, aber meiner Ansicht nach etwas wüst; denn so oft man lanach fragt, was der Einzelne darunter versteht, so hört man ine andere Ansicht, und der Herr Abg. Solger selbst hat gesagt, penn man nach Reorganisation fragt, so wird man von tau⸗ snd Gefragten tausend Meinungen hören. Ich hoffe, darüber werden die Herren einig sein, daß man unter dem Wunsche nach Eelbstwerwaltung nicht das versteht, daß nach und nach die sanze Staatsverwaltung in die Hände von Korporationen ihergehen soll. . . Ich glaube, das meinen Sie nicht. Ich meine vielmehr, zi, Selbstverwaltung kann nur darin bestchen und in der Ärt lingeführt werden, daß nach und nach der Staat diejenigen Branchen der Verwaltung, deren er nicht bedarf, in die Hände hbmmunaler Verbände legt und daß er außerdem die kom— munalen Verbände insofern begleitend an die Staatsverwaltung herantreten läßt, als fie für gewisse Akte der Staatsverwaltung nntweder begutachtend, oder im Wege, wenn ich mich so aus—⸗ lrücken darf, einer administrativen Justizverwaltung entschei⸗ dend einwirken. Ich kann eine gleichzeitige Verwaltung kom⸗ munaler und staatlicher Behörden nur für etwas durchaus hetzerbenbringendes halten; es würde, der Grund zu fort— währenden Ressortstreltigkeiten und zu einer Schwäche der Ver⸗ saltung sein, die gewiß diejenigen Herren am wenigsten wün— Ein 6 den Ruf nach Selbstverwaltung am lautesten er— nen lassen. . a Sie unter Selbstverwaltung das verstehen, was ich zuerst präzisirt habe, dann ist die Regierung nicht bloß nit dem Gedanken einverstanden, sondern sie hat bereits die zand ans Werk gelegt, um diesem Gedanken einen praktischen lurdruck zu geben, denn die Selbstverwaltung wird, wenn sie hisam werden soll, vor allen Bingen der Organe bedürfen

d dann der Personen, die zu einer Selbstver waltung und zan Ausführung sich eignen. Es ist dem Landiage den Pro. uin Hannover ein RKegulativ vorgelegt worden, welches darauf aht. der Selbstverwaltung des provinzialständischen Ver⸗ andes der Provinz Hannover das nöthige Organ zu schaffen. Bie der dicses Regulativs ist vielfach besßrocheh, aber, glaube h dielfach sehr 6h aufgefaßt worden. Das provinzialstän⸗ iishe Gesetz von Hannover enthielt bereits Paragraphen, welche en Probinzialstünden das Recht geben, auch über die Sitzungs⸗ heriode hinaus das Vermögen und die Interessen der Provinz verwalten und sich Organe dafür zu schaffen. Wenn die ffierung dem Provinzial Candtage von Hannover ein Regu— u vorlegte, so legte sie ihm das! nicht ver wie eine Gesetzes. lage, wie eine Verordnün .sondern ste legte es ihm vor 6 einen Plan, als einen Gedanken. Sie fühlte sich bewogen, nit einer soichen Vorlage hervorzutreten, weil sie wünschen

mußte, daß die verschiedenen Provinzen, deren Landtage in diesem Herbste zusammentraten, nach einer Richtung hin ihre provinzielle Verwaltung organisirten. Diese regulativen Grund⸗ züge, wis sie damals genannt wurden, haben bei dem hanno⸗ verschen Provinzial Landtage Annahme gefunden; sie sind von denselben durchberathen worden und sind als dasjenige der Re⸗ gierung unterbreitet worden, was im Interesse der Provinz liege, demnächst haben sie die staatliche Genehmigung erhalten. Ich glaube, daß die Provinz im Allgemeinen mit dieser Ein⸗ richtung sehr wohl zufrieden ist, und ich glaube, daß, wenn man dergleichen Einrichtungen auf die übr gen Provinzen nach und nach übertrüge, man in ihnen ein sehr gutes Mittel fin⸗ den würde, das provinzielle Leben in einer für die Provinzen heilsamen und dem Staate genehmen Form sich entwickeln zu lassen. Was für die Provinz Hannover jetzt fertig geworden ist, das denkt die Regierung mit allen übrigen Provinzen nach und nach zu vereinbaren. Ich spreche nicht davon, daß dies mit den jetzt bestehenden Provinzial Landtagen geschehen soll, ich sage nür, daß diese Institutionen die für Hannover und für das ehenialige Kurfürstenthum Hessen bereits ins Leben ge⸗ treten ist, auf alle übrigen Provinzen nach und nach üher⸗ tragen werden soll. Die Regierung denkt Provinzial⸗ Ausschüsse sich bilden zu lassen, welche zunächst die Aufgabe haben, das provinzielle Vermögen und das pro— vinzielle Interesse in voller Selbstverwaltung zu ordnen, und dabei eine staatliche Aufsicht nur insoweit eintreten zu lassen, als es unbedingt nothwendig ist. Die ö, hat aber dabei den zweiten Gedanken, diesen Verwaltungsausschuß zugleich als dasjenige kommunale Organ zu benutzen, welches der Stqatsverwaltung in dem von iir vorhin, angedeuteten Sinne begleitend zur Seite stehen soll. Es ist die bsicht der Regierung, mit der Zeit auf diese provinziellen Ausschüsse einen Theil der Arbeiten, die jetzt von den staatlichen Behörden be⸗ sorgt werden, abzubürden und ihnen zur Begutachtung und zur Entscheidung zu überweisen, und dadurch nicht nur eine Erleichterung der Staatsbehörden eintreten zu lassen, sondern manche r , en, n. in die Hände eines Organs zu legen, das möglicherweise in bestimmten Branchen sachkundiger urtheilt als die Staatsregierung selbst. . .

In gleicher Weise wie diese Organisation für diese Pro⸗ vinzen angebahnt ist, denke ich mir, wird es angemessen sein, aus den Kreis vertretungen heraus dergleichen Ausschuͤsse sich bilden zu lassen, welche im Kleinen für den Kreis dasjenige leisten sollen, was ich eben für die provinziellen Ausschüsse angedeutet habe. Die Kreisordnung, welche Ihnen vorgelegt werden wird, wird einen solchen Plan enthalten; dann haben Sie Provinzialaus— schüsse und Kreisausschüsse und es kommt dann nur darauf an, hinterher im Wege der Gesetzgebung dasjenige auszu⸗ sondern, was nach und nach auf diese Organe, ganz abgesehen von dem, was sie sonst in Bezug auf ihre kommu⸗ nalen Verhältnisse zu thun haben, abgebürdet werden soll. Ich bemerke dabei, daß, wenn darauf hingedeutet wird, daß es eigenthümlich sei, daß die Kreisordnung dem Hause noch nicht vorgelegt worden sei, ich dies dadurch motiviren kann, daß es bei einem Gesetze von so enormer Tragweite, wie es gerade die Kreisordnung für die acht alten Provinzen des Staates ist, gerechtfertigt erscheint, wenn die Staatsregierung die Vorlage nicht ohn Zustimmung des Minister⸗Präsidenten macht, so⸗ bald derselbe Zeit gewonnen haben wird, sich mit derselben zu beschäftigen, was wohl in den nächsten Tagen geschehen wird, und sobald derselbe sein Einverständniß mit den vom Staats- Ministerium aufgestellten Grundsätzen erklärt haben wird, soll die Vorlage der ee m ohne Weiteres erfolgen.

Außerdem bemerke ich, daß ich nicht recht weiß, worauf der Zweifel . Herrn von Diest gebaut ist, daß in der Kreisord-⸗ nung kein Plan existire. Ich glaube, er hat die Kreisordnung noch nicht gesehen, er weiß nicht, was darin steht, und wenn sie nichts weiter enthielte, als den Gedanken, daß der Kreis ver⸗ treten sein solle durch einen Kreisausschuß, und wenn dieser Gedanke angeknüpft würde an dasjenige, was ich über die Aus⸗ schüsse der Provinzial⸗Stände gesagt habe, so scheinen mir darin allein schon ziemlich viel Gedanken zu liegen. Meine Herren, wir können an die Reorganisation der Verwaltungs Behörden im Allgemeinen nicht eher feste Hand anlegen, als bis wir die Basis festgestellt haben, auf welche eine Aenderung derselben gestellt werden soll. Es sagen ja alle die Herren, daß sie eine Reorganisation der Verwaltungsbehörden ohne eine daneben laufende Selbstverwaltung nicht wünschen und nicht wollen; wenn sie das als Grundsatz proklamiren, so bin ich damit ganz

6b0lꝝę