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1854 / 208 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger)

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j es Transports von dem Fabricationsorte nah dem S Ls “Ausstellungs - Kommission , beziehungsweise nah dem durch dieselbe bestimmten Versendungsorte , so wie die Kosten der Rücksendung von hier an den Aussteller, fallen dem leßteren zur Last, E : 5 h De

7) Die kaiserlich französische Ausstellungs-Kommission wird die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um die ausgestellten Gegen- stände vor Beschädigungen zu bewahren, dieselben auch beaufsichti- gen und bewachen lassen (Art. 35, 36 des Reglements). Eine Gewährleistung für etwaige Beschädigungen oder Entwendungen, mögen diese während der Dauer der Ausstellung oder während des Transports vorgekommen sein, wird seitens der Staatsregierung nicht übernommen.

Indem ich diese Bestimmungen zur öffentlichen Kenntniß bringe, spreche ih zugleih den Wunsch aus, daß diese Ausstellung eine vielseitige und rege Theilnahme finden und daß es auf derselben der preußischen Judustrie an einer würdigen Vertretung nicht fehlen möge, und daß die vaterländische Gewerbsamkeit, welche auf der ersten allgemeinen Judustrie-Ausstellung in Loudon eine so wür= dige Stelle einnahm, auch bei der bevorstehenden Welt-Ausstellung durch eine vollständige und gediegene Vertretung den Beweis füh- ren möge, daß sie die Zwischenzeit benußt habe, um durch immer weitere Fortschritte den ihr gebührenden Rang zu behaupten.

Berlin, den 17. August 1854. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. In Vertretung : von Pommer=-Ef}che,

Allgemeines Neglemeut, betreffend die Gewerbe: Ausstellung zu Paris im Fahre 185%,

Allgemeine Bestimmungen

Ab: 1.

Die in Paris im Jahre 1855 zu veranstaltende allgemeine Ausstel- lung wird sich auf Erzeugnisse des Acerbaues und der Jndustrie, so wie auf Kunstwerke aller Nationen erstrecken. :

Sie wird am 1. geschlossen werden, i

Art 2

Die allgemeine Ausstellung von 1855 steht unter der Leitung und Aufsicht der durch Verordnung vom 24. Dezember 1853 ernannten Kai serlichen Kommission.

A 3.

Jn jedem Departement wird durch den Präfekten nah den Anwei

sungen der Kaiserlichen Kommission ein Comité ernannt, welches die zur | Beförderung der Ausstellung dienenden Maßregeln U Lesen Und, zur |

geeigneten Zeit über die Zulassung und die deten Erzeugnisse zu entscheiden hat. __ Außerdem sollen nach dem Ermessen der Kaiserlichen Kommission in den gewerbreichen Städten und Distrikten wo das Bedürfniß dazu an- erkannt wird, lokale Sub-Comité's oder Spezial-Agenten bestellt werden. At 4: Spezial - Jnstructionen follen Namens der an die Herren Minister des Krieges und der Mitbewerbung Algiers und der französischen Kolonieen bei der Ausstel- lung zu organisiren.

Kaiserlichen Kommission

i; U O.

Die fremden Regierungen sollen eingeladen werden, Auswahl, der Untersuchung Landesangehörigen Comité's zu errichten, deren Vildung und Zusammen- seßung der Kaiserlichen Kommission baldmöglichst mitzutheilen sind, damit sie sich mit diesen Comité's unverzüglich in Verbindung seßen könne.

: Art. 6. T “2 Mo Departemental - Comité's, so wie die fremden dur ihre bezuúg- lichen Regierungen bevollmächtigten Comités, forrespondiren direkt mit der Kaiserlichen Kommission, Korrespondenz mit den Ausstellern oder anderen Privatpersonen, seien es Franzosen oder Fremde, einlassen. WEU T:

Zurückweisung der angemel- |

l

Marine ergehen, um die |

1 zum Zwecke der | und der Absendung der Erzeugnisse ihrer |

| |

Î

Dagegen kann sich die leßtere nicht auf eine |

Franzosen oder Ausländer, welche si bei der Ausstellung betheili-

gen. wollen, haben fich an das Comité

oder Me L zu P enden, ivorin fie wohnen. e in Frankreich ansässigen Ausländer können fich an die amtlichen Comité's ihrer bezüglichen Länder wenden. E : f ai vas! q Ar 1, 8, Zu der Ausstellung werden keine Erzeugnisse zugelassen, welche nicht

mit der Ermächtigung und dem S; -Comité' der fremden Comi 66 verseben find ex Dehgrremental-Comite's, ose

S Art. Y, Die fremben und Departemental - Comité‘ O j Zahl der mité's werden die vermuthlich e

fen glauben, baldmöglichst mittheilen.

Arr, 10 Auf diese Mittheilung wird die Kaiserliche Kommis i hei Kaiser nmission die Verthei- lung, des Gefammtraumes pr rata der R An ic E reich und den übrigen Nationen unverzüglich vornehmen. j

des Departements, dexr Kolonie |

Aussteller, ihres Bezirks und den Naum, welchen sie zu bedür-

l

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Mai eröffnet und am 31. Oktober desselben Jahres |

74 Art. 11.

Nach geschehener Vertheilung wird die Anzeige davon den franz hen und ausländischen Comité's unverzüglich gemacht werden E bleibt es diesen überlafsen, unter den Ausstellern ihres Bezirks S solchergestalt festgestellten Raum zu vertheilen. “n

E Wri 12

Die Listen der zugelassenen Aussteller müssen der Kaiserlichen Kon mission spätestens am 30. November 1854 zugesandt werben

Sie müssen enthalten :

1) die Namen, Vornamen (oder Firmen),

Wohnsiß der Ansuchenden ;

2) die Art und die Zahl oder die Menge der Erzeugnisse, welche f. auszustellen wünschen ; i E ae, 3) den dafür exforderlichen Raum, und zwar Höhe, Breite und Tiefo

Diese Liste, so wie die übrigen aus dem Auslande kommende, Schriftstücke müssen, so weit möglich, von einer französischen Uebersehung begleitet sein. E L

AULEuUng Und Na TTSTTCU T B er Erzeugnisse. E 4

Zur allgemeinen Ausstellung werden alle Erzeugnisse des Ackerbaus der Jndustrie und der Kunst zugelassen, mit Ausnahme der unter s. nachfolgenden Kategorieen fallenden : : “eas

1) lebende Thiere und Pflanzen ; 2) frische vegetabilishe und animalische Stoffe, welche dem Verderbe,

unterworfen sind ; E

3) detonirende Stoffe,

Substanzen ; i

1) endlich Erzeugnisse, welche durch ihre Menge den Zweck der A stellung überschreiten. :

Gewerbe, Wohnort oder

so wie überhaupt alle als gefährlich erkannt»

Us

Art. 14 Spirituosen oder Alkohole, Oele und Essenzen, Säuren und äßend Salze, und im Allgemeinen leicht entzündliche oder feuergefährliche Stoffe

können zur Ausstellung nur in festen und vollkommen verschlossenen Ge-

fäßen zugelassen werden; außerdem haben sich die Eigner dieser Erzeug:

nisse den Sicherheitsmaßregeln zu unterwerfen, welche thnen vorgeschrieben

werden. T7 Art 45

Die Kaiserliche Kommission hat das Necht, auf den Antrag der kom petenten Beamten, solche französische Erzeugnisse zu streichen und auszu- schließen, welche sie füx shädlih oder mit dem Zwecke der Ausstellung unverträglich erachtet, so wie solche, welche über das Bedürfniß oder die passenden Verhältnisse der Ausstellung eingesandt worden sind. S

c V4: 46;

Die Erzeugnisse bilden zwei verschiedene Abtheilungen: „die Er zeugnisse der Jndustrie“ und die „Kunstwerke“: fie werden für jedes Land in aht Gruppen und dreißig Klassen eingetheilt, als:

1. Abtheilung. Erzeugnisse der Jndustrie. 1 Or Uy e Gewerbe, deren Hauptzweck die Herstellung oder Erzeugung von Nohstoffen ist. E Berg- und Hüttenbau. Forst- und Jagdwesen, Fischerei und Gewinnung von zeugnissen ohne weitere Bearbeitung. j Di f Ackerbau.

1. Klasse:

_. ,

2 Ore

Gewerbe, welche die Anwendung mechanischer Kräfte zum besondern Gegenstande haben. | |

4. Klasse. Gewerbliche Maschinen im Allgemeinen.

9 „Besondere Maschinen und Materialien zum Gebrauch

Eisenbahnen und andere Transportarten :

6. „dergleichen für industrielle Werkstätten;

T dergleichen für die Fabrication von Geweben 2 Qr Ube Þ e:

Gewerbe, welche auf die Anwendung physikalischer und chemischer Kräfte besonders begründet sind oder mit den Wissenschaften und dem Unter- richte in Verbindung stehen.

3. Klasse: Feine Mechanik (arts de précision), Gegenstände für wissen- schaftliche und Unterrichts-Zwecke; ÿ ; ötfonomishe Erzeugung und Anwendung der Wärme , des Lichts und der Elektrizität: i 10) ; chemische Fabrication, Färberei und Druckerei , Papie! Fabrication, Verarbeitung der Häute, des Cautchoucs 2c; 11 „Bereitung und Erhaltung der Lebensmittel. 4, G1 U6p 9 é; Hewerbe, welche mit den gelehrten Berufen besonders in Verbindung stehen. (Gesundheitspflege, Pharmacie, Arznei- und Wundarznti Wissenschaft ; i Seewesen und Kriegskunst. Civil-Bauwesen. 2 O Wre Bearbeitung der Mineralien. . Klasse: Fabrication des Noh- und des verarbeiteten Stahls. ) x Hrobe Metallarbeiten. Goldarbeiter-, Juwelier-, Arbeiten aus künstlicher Bronce.

(lasse:

A

Glas- und Porzellan-Fabrication.

6, GivU pp e Fabrication von Geweben,

Klasse: Baumwollenwaaren. Wollenwaaren. Seidenwaaren. Gewebe aus Flachs und Hanf. Strumpfwirkerei, Teppiche, Posamentier-Arbeiten , Stickere! und Spißen.

19, 20, lo Bas 23.

44

n

[4

1575

Wu lement, Decorations - Gegenstände, Modeartikel Fabrikmuster, A N 105 Buchdruterei, Musik. H ! Ameublement und Decorations-Gegenstände. 5. Kleidungsstücke, Gegenstände der Mode und der Phantasie. G Muster und Formen zur Benukßung für die Gewerbe, Typen- y und Kupferdruck, Photographie. D Musikalische Jnstrumente. 4 2. Abtheilung. Kunstwerke. 8, O a a A SMPOlt Un. Malerei, Kupferstecherkunst und Steindru. Bildhauerkunst und Stechen von Medaillen. Baukunst.

94, Klasse:

(Schluß folgt.)

Verfügung vom 27. August 1854 betreffend die

Benennung der mit dem Namen „Karge“ Lis

neten. Stadt m Ober 2 PofsteBDirections Béi ft

Pole Mil. dent, aus [Won blbher gebr auch li an Namen „Unruhstadt““,

Die im Regierungs-Bezirk Posen belegene, früher gewöhnlich mit dem Namen Karge bezeichnete und mit diesem Namen auch in den Porto =- Taxen und Post - Anstalten - Verzeichnissen aufgeführte Stadt soll künftig im postdienstlichen Verkehre zur Vermeidung von Frrthümern und zur Herbeiführung einer Uebereinstimmung mit den verschiedenen Behörden , auss{hließlich mit dem auch schon bis= her gebräuchlichen Namen

Unruhstadt benannt werden. Die in diesem Orte befindliche Post-Expedition hat demgemäß jeßt ab nur den Namen Unruhstadt zu führen, und wird sich die Folge auch nur mit diesem Namen bezeichneter Stempel Siegel bedienen, | Die Post - Anstalten werden hiervon mit der Anweisung in

von für und

Kenntniß gefeßt, in den Porto-Taxen und Post-Anstalten-Verzeich= |

nissen den Namen Karge in Unruhstadt umzuändern und dem leß- teren Namen die frühere Bezeichnung Karge in Parenthese hinzu- zufügen, U A

Berlin, den 27, August 1854.

General-Post-Amt. Schmüdctert,

Das 35e Stück der Geseß-Sammlung, welches heute aus-=

gegeben wird, enthält unter A S

“Nr. 4070, das Geseß, betreffend die Eheschließung und die Beur= fundung des Personenstandes evangelischer preußischer Unterthanen in außereuropätschen Ländern. Bom Iten Avril 18543 unter / : die Bestätigungs-Urkunde, betreffend den zweiten Nach- trag zu dem Statute der Bonn = Cölner, Eisenbahn= gesellschaft. Vom 4. August 18543 unter i das Privilegium wegen Ausgabe von 750,000 Rthlr. auf den Inhaber lautender Prioritäts - der Bonn - Cölner Eisenbahngesellschaft. gust 18543 unter E 8 die Bestätigungs-Urkunde , betreffend den neunten Nach= trag zu dem Statute der Oberschlesischen Eifenbahn- gesellschaft. Vom 12. August 1854z und unker

4074. das Statut des Verbandes der Wiesenbesiber in der

Gemeinde uerzig, im Kreise Wittlich des Regierungs=- bezirks Trier. Vom 12. August 1854.

)

Berlin, den 4. September 1854.

Vom 4. Au=

Debits-Comtoir der Geseß-Sammlung,.

Angekommen: Se. Excellenz der Staats - Minister und Minister des Junern, von Westphalen, von Marienbad.

Se. Excellenz der General-Lieutenant und Chef des General» stabes der Armee, von Reyher, von Musfqu. S

Der Kaiserlich russishe General - Major à la suite Sr, Ma- jestät des Kaisers, für die Militair - Angelegenheiten Der hiejtgen

Kaiserlich russischen Gesandtschaft attachirt, Graf von Bencken -

dorff, von St, Petersburg.

Der General-Major und Commandeur der ken nad Schi

2D Aar E T V 2ur0 S Garde - Kavallerie - Brigade, von Schleemüller,

d, D N

Obligationen

Berlin, 5. September. Se. Majestät der König haben Aller- gnädigst geruht: dem außerordentlichen Gesandten und bevollmäch- tigten Minister in München, Kammerherrn von Bockelberg, die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Majestät dem Könige von Baiern ihm verliehenen Großkreuzes des Verdienst - Ordens der baierishen Krone zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen, Berlin, 4. September. Se. Hoheit der Herzog von Braunschweig traf heute Vormittag über Magdeburg hier ein und seßte ohue Aufenthalt die Reise nah Shlesien fort.

Danzig, Freitag, 1. September, Der Dampfer „Bulldog““ ist von Ledsund hier eingetroffen und berichtet: Die russische Flotte, welche von Kronstadt zur Recognoszirung ausgelaufen war, kehrte, von den Alliirten verfolgt, ohne Kampf nach Krons’adt zurück, Darauf segelte die verbündete Flotte nah Hangoe, wo die Russen selbst, eine Landung befürchtend, die Festungswerke \prengten. Demnächst ist wahrscheinli ein Unternehmen auf Abo E

(Kön. Z.)

Dldenburg, 1. September, Mit der von der d ettDèn

Hafenbau - Verwaltung vorläufig hergestellten Landungsbrücke im Dauensfelder OGroden vor-Heppens if zugleih ein neuer Verkehrsplaß entstanden. Da es nun zur außerordentlichen Be- \chwerde gereichen würde, wenn die dort seewärts eingehenden Gegenstände, jeien dies Konsumtibilien für die Hafenarbeiter oder Materialien für die Hafenbau-Verwaltung, erst an den nah beiden Seiten hin entfernt liegenden Zollstätten ihre zollamtliche Abferti= gung erhalten könnten, so wird auf den von der Zollverwaltung gestellten Antrag im nächsten Frühjahr und noch vor Wiedererbf= nung der Schifffahrt die Errichtung eines Nebenzollamts 1. Klasse im Dauenssfelder Groden bewerkstelligt werden. Bis dahin sind die den Verhältnissen entsprechenden und geseßlich zulässigen provisori= hen Erleichterungen in der Behandlung der eingehenden Gegen-= stände getrossen worden. Auf jene Weise wird, zumal wenn erst die Verbindungs-Chaussee von Heppens mit der Varel - Jeverschen Chaussee hergestellt ist, eine neue Zollstraße entstehen, die eine nicht geringe Benußung finden wird, (Wes. Ztg.) __ Frankfurt, 1. September. Se. Majestät der König von Portugal und dessen Bruder, ver Herzog von Oporto, sind heute früh auf der Main-Weserbahn hier angekommen. Im Bahn- hof wurde Se, Majestät von vem Königlich portugiesischen General= Konsul Herrn Raphael Erlanger empfangen und stieg dan1 im Russischen Hof ab. Se. Majestät der König hat Abends die Reise über Mainz fortgeseßt. (Fr. P. Ztg.)

Baden, 1, September, Heute mit dem ersten Bahnzug hat Se. Königl, Hoheit der Prinz von Preußen nah mehrwüchent- [lichem Aufenthalt unsern Kurort wieder verlassen. Gestern wohnte der Prinz einem Diner bei, welches Se. Königl. Hoheit der Regent auf dem alten Schlosse gab. Abends besuchten Ihre Königl. Ho- heit der Regent, der Prinz und die Prinzessin von Preußen ein glänzendes Fest, welches der Fürst Sturdza ihnen zu Ehren in seiner hiesigen Villa veranstaltet hatte, und zu welhem die Nota= hilitäten der hiesigen Badewelt geladen waren. Se. Königl. Ho= heit der Prinz von Preußen begiebt sich von hier aus direkt na Saarbrücken zu der dort stattfindenden Truppen=-Insyection, und von da zu gleichem Zweck nah Koblenz. Jhre Königl. Hoheit die Prinzessin von Preußen ist hier zurückgeblieben, und wird noch län= gere Zeit hier verweilen. (Karlsr. Ztg.) 2 4

Mawn heit, 4, Sthitmbtr.: HLUe gegen Mittag iam Se, Königliche Hoheit der Prinz von Preußen von Baden hier an, nahm fein Absteigequartier im „Europäischen Hof“, und wird, dem Vernehmen nach, diesen Nachmittag nah Saarbrücken

veitèr tese! (Karlôr. Ztg.) : D Br, L c Verg 30 Nau Ar Statthalter von Ober =- Oesterreih und Kaiserlicher Civilkommissair in den Do= naufürsteuthümern, Freiherr von Bach, ift gestern hier eingetroffen, Lemb. Z.

G R E „„ Ier D. Rent Berichte aus Zara vom 27, Auguist entnimmt, is im Gebiete der österreichischen Gemeinde Novosello , Distrikt Pastrovich, Kreis Cattaro, in der Nacht vom 21, bis: 22, August ern Montenegriuer erschossen und ein anderer schwer verwundet worden, und zwar während beide Montenegriner quf einem den Dorfbewohnern von Novosello gehörigen Maisfelde bei einem Feuer lagerten und von der Fruchi des Feldes zehrten, Der Verdacht der That muß sih natürlich gegen diese Dorfinsassen rihten, welche übrigens {hon längere Zeit verschiedene Beschädi- gungen ihrer Gründe und ihres Anbaues bemerkt haben.

Die Bewohner des nahen montenegrinishen Dorfes Bercellï, dem jene beiden Männer angehörten, sammelten sih hieraus, zogen ungefähr 200 Mann stark gegen die dstertFidßfde Orünze uno stellten fi zwischen den befestigten Oränzposten Copacs uud Prefica