This is a cache of https://digi.bib.uni-mannheim.de/periodika/reichsanzeiger/ocr/film/tesseract-5.0.0-20211201/1858-01-01--1865-06-30---061-078/067-9948/0511.hocr. It is a snapshot of the page at 2023-10-20T06:17:59.994+0200.
1861 / 123 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger)

1861 / 123 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

982 Berliner Börse vom 22. Nai 1861.

Amtlicher Wechsel-, Fonds- und Geld-Cours. isenbahn - Actien.

Brt. G14. Er Brt. , . Gld.

Aachen- Düsseldorfer 3 I6 (Berlin- Anhalter .... Aachen - Mastriechter. 195 Berlin-Hamburger .. Amsterdam ; Berg. -Märk. Lit. A. 913 do. II. Em. dito . . ; 9 Kur- und Neumärk. ; 1 1 B. 7193 Berlin- Potsd. Magdb Hamburg ...... ö. : do. do. Berlin-Anhalter .... 3123 do. Litt. B. dito 5 ö Ostpreussische ) Berlin- Hamburger.. 115 do. Litt. C. do. Berl. - Pots d. Mgd. .. 139 , , Pommersche ! 887 Berlin- Stettiner . . .. Berlin- Stettiner ..... Bresl. - Schw. - Freib.. do. II. Serie krieg · Neisse do. III. Serie Cöln - Mindener .... Brsl. Schw. Frb. Lt.P. Magdeb. -Halberst. .. Cöln- Crefelder Magdeb.-Wittenb. .. Cöln- Mindener Münster Hammer .. Niederschles. Märk.. Niederschl. Lweigb. . III. Em. Ido. (Stamm-) Prior. - ; do.

, C. k ; o. Litt. B. 3 Magdeburg -Wittenb. Renten briefe. Oppeln - Tarnowitzer 2 . Mãrk.. rinz Wilh. (St. V.) 53 do. Conv.

Rheinische 33 do. do. do. (Stamm-) Prior. do. IV. Serie Rhein-Nahe ...... . * Ober- Schles. Litt. A. hrt. Erf. Kr. Gdb. 3 do. Litt. B. Stargard- Posen . ... 35 do. Litt. C. Schlesisehe . ö do. Litt. D. e . ilh. (Cos. - ö . do. Litt. E. Er. Bk. Auth. Scheine do. (Stamm- . do. Litt. F. Friedriehsdꝰ or S do. do. do. 7653 Pr. Wilh. (St.- V.) I. S. Gold- Kronen do. II. Serie Andere Goldmünzen III. Serie 2 5 7Thli

8 S

MWeechsels- Ceœorrse. Pfandbriefe.

x a- e r e =

ar dm e =

Wien, osterr. Währ. 150 EI. dito 150 FI. Augsburg südd. W. 100 Fl. Frkf. a. M. dd. W. 100 RFI. Leipzig in Cour. im 14 Thl. uss 100 Thlr Fetersburg 100 S. R.... P

& d O d 88 nE E

Vom Staat garanti rte Litt. B

20

333 = G = e M- e - e

Wars ehau 90 S. R. ..... 100 Th. G...

O O—

Bremen

Fonds- C Gears e.

Freiwillige Anleihe .... .... 41 Staats-Anleihe von 1859... Staat? Anleihen v. 1859, 1852, 1854, 1855, 1857, 1859 4! dito von 1856 dito von 1853 Staats- Schuldseheine ; Prämien- Anl. v. 1855 100 Th. Kur- u. Neum. Schuldverschr. Oder-Deichbau- Obligationen 4 Berliner Stadt-Obligationen. 4 do. do. 37 5

Kur- und Neumärk.“« Pommersche ... ..... Posensche Preussische ..

Rhein. und Westph. Sächsische ..... .....

rer

III. Serie

S . M .

C O O c c ö.

D 8

Mm de r

or- D, , =

Wo vorstehend kein Zinssatz notirt ist, werden usancemässig 4 pCt. berechnet. do.

Rheinische Frioritäts-Oblig. do. Aaehen-Düsseldorf. . do. II. Emission do. III. Emission Aachen-Mastrichter. do. II. Emission h ergisch- Märkische. do. II. Serie bei einem Eeingehalte von 6, 9so und darüber 29 Thlr. 21 Sgr. do. III. S. v. St. 3x gar. bei einem Feingehalte unter 0, 9s ...,... .... ... 29 Thlr. 20 Sgr. do. IV. Serie do. Düsseld.-Elbf. Pr. do. do. II. Serie do. (Dortm. - Soest) Berg. rk. de. II. Ser. Berlin- Anhalter . . . .

1E

3 3 8 , r .

De

Rhein- Nahe v. St. gar. 4 khrt. - Crf. Kr. Gladb. 4 do. II. Serie do. III. Serie 8Stargard-Posen ..... do. II. Emission do. III. Thüringer

do. II. Serie do. III. Serie do. IV. Serie Wilk. (Cosel-(Odbg.)

do. III. Emission

XV

.

8

Möünzprels dos Silbers hel der Königl. Hänze. Das Pfund fein Silber

SC G n =

ö

1111181288

c

6

8 32 S

C i e s m = . me mem, 2.

r

i

Nichtamtliche Votirungen.

7 m7. ; Tr Ausl. Eisenbahn- Inländ. Fonds. Ausl. Fonds. Oester. Nation. Anleihe

gelen. do. Prm.-Anleihe . Stamm · Allen Kass. Vereins-Bk. -Aet. e. Braunschweiger Bank. 68 go. 1. 100 El. Loose

Danziger Privatbank. Bremer Ban. .. ...... do. neueste Loose .. Königsberg. Privatbank Coburger Creditbank. . 503 Russ. Stiegl. 5. Anl.. 2 Magdeburger do. Darmstädter Bank 72 8 de de 6. ul. Posener do. Dessauer Credit 13 do. v. Rothschild Lst. Berl. Hand. Gesellsch. do. Landesbank. 23 do. Neue Engl. Anleihe Disc. Commandit-Anth. 33 Genfer Creditbank. . . . 267 257 do. do.

Schles. Bank- Verein. . ; Geraer Bank 70 do. Poln. Schatz -Obl. Pommersch. Ritterseh B. Gothaer Privatbank. . . 4 70 do. do. Cert. L. A. Hannoversche Bank. . . 927 913 do. do. L. B. 200 RI. Leipziger Credit bank. . 623 Poln. Efandbr. in S. -R. Luxemburger Bank. .. 4 S5 d rf hn n, Meininger Creditbank. 71 Dessauer Prämien-Anl. Norddeutsche Bank. . . Hamb. St.- Präm. -Anl. Oesterreich Credit. ... 5 62 Kurhess. Pr. Obl. 40 Th. Thüringer Bank 54 Neue Bad. do. 35 FI. Weimar. Bank 74 73 Schwed. 10 RI. St. Pr. A. Oesterreich. Metall. . .. 5 49

Amsterdam - Rotterdam Loebau - Zittau

Ludwigshafen Bexbach Ma. Lud wgh. Lt. A.u. C. 4 Mecklenburger. .. ... .. Nordb. (Friedr. Wilh.) 4 Oester. franz. Staats bahn 5

dor

& r =

Ausl. Prioritäts- Actien. Inlustrie · Actien.

Nordb. (Friedr. Wilh.) 43 100 Hoerder Hüttenwerk. . Belg Oblig. J. de PEst4 74 73 Minerva 4 3

d 9 3 6 6 n , = 38 3 39

do. Samb et Meuse 75 74 Fabrik v. Eisenbahnbed. Oester. kranz. Staatsbahn 3 254 253 Dessauer Kont. Gas...

Bresl. Schweidn Freib. 1027 a 1025 gem. Cöln- Mindener 1515 2 1525 gem. Aachen-Mastrichter Prior II. Emiss. 64 Läadwigeh. Litt. A. u. C. 1046 a2 . gem. Oesterr. Franz., Staatsbahn 131 2 133 2 134 gem. Oestr. Credit 62 a2 3 2a gem.

485 2 49 gem. Oesterr. National-Anleihe 56 a gem. Herlkim, 22. Mai. Die Börse war heut günstig gestimmt, das s schweren, fanden einige Umsätze statt; österreichische Sachen waren Geschäft aber nicht belebt, nur in einzelnen RisenbahRsen, besonders kest aber still; Fonds behaupteten sich ohne Leben.

Redaction und Rendantur: Schwieger.

Berlin, Srudã und Verlag der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei. ; (Rudolph Decker.)

Das Abonnement beträgt: 1 Thlr. für das vierteljahr in allen Theilen der Monarchie ohne ö 9 preis - Erhöhung. 2.

m n

8tagats-

Königlich Preußischer 8 Te

Alle Post⸗Anstalten des In und

Auslandes nehmen r , an

für gerlin die Expedition des 5nigl. Preußischen Staats- Anzeigers:

, Wilhelm s⸗Straße No. 1.

. (nahe der Ceipzigerstr)

Anzeiger.

=

5 123.

1861.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Die Kreisrichter von der Becke in Soest, Schubert in

Essen, Geck in Werden, Heintzmann in Essen, Meiling in ing und te Peerdt in Wesel zu Kreisgerichts-Räthen zu ernennen;

Den Rechtsanwalten und Notaren Köster in Schwelm, Ax in Mühlheim a. d. Ruhr und Schröder, genannt von Schirp,

in Essen den Charakter als Justizrath, Stöhr in Soest den Charakter als Rechnungs-Rath und

als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

Berlin, 23. Mai.

Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Karl von Preußen,

ist, von Weimar kommend, hier wieder eingetroffen.

Berlin, 23. Mai.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Adalbert von Preußen ist nach Carlsbad abgereist.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Verfügung vom 12. Februar 1861 . betreffend die Meldungen der Schiffer in den Konsulaten. Da die in §. II. des Allgemeinen Preußischen Konsular⸗ Reglements vom 18. September , ni über die Meldung der Schiffer in den Konsulaten in verschiedenen Faͤllen zu Zweifeln Veranlassung gegeben haben, es auch ange—

als dies mit den Zwecken, für welche dieselbe vorgeschrieben wor⸗ den, vereinbar ist, so sind jene Bestimmungen einer Rerision ö. worfen, und auf Grund Allerhöchster Ermächtigung er gestet ö läutert und beziehungsweise abgeändert V wie 3 ei⸗ geschlossene Bekanntmachung vom 31. v. M. (Anl. a. ergiebt.

kanntmachung durch Ihr

u bringen. . . en, den 12. Februar 1861.

Der Minister der auswär— tigen Angelegenheiten. von Schleinitz.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.

An die Königlichen Regierungen zu Stral— sund, Stettin, Köslin, Danzig und Königsberg.

fordert diejenigen Schiffspapiere vorzulegen, welch k . des Schiffes erforderlich sind, nämlich den Beylbrief, den Meßbrief und die Musterrolle. . . . 6 die . bezüglichen Papiere und Rechnungen ist er nur

ĩ 3 chiff tichter durch eine schriftliche Meldung ersetzt werden, messen erschlen, die Meldepflicht der Schiffer soweit zu erleichtern, Wrch e sch ien ber. hindert ist, an Land zu gehen oder wenn er bei einem nicht über dreimal

2.

Bekanntmachung. Nachdem das Bedürfniß hervorgetreten ist, die Vorschriften, welche

über die Meldung der Schiffer in den Konsulaten im §. II. des Allge⸗

meinen Preußischen Konsular-Reglements vom 18. September, 1796 (Edik⸗ ten⸗Samml. für 1796 Nr. 97 S. 651 squ.) getroffen sind, in Beziehung auf einzelne Punkte abzuändern und zu erläutern, wird hiermit auf Grund

Dem Kreisgerichts-Saldrien- und Depositalkassen-Rendanten Allerhöchster Ermächtigung Folgendes zur Nachachtung bekannt gemacht:

J. Die im F§. il. des Konsular⸗Reglements vom 18. September 1796

allgemein vorgeschriebene An⸗ und Abmeldung der Schiffer in den Konsu⸗

Dem Kreisgerichts-Secretair Baltz in Bochum den Charakter ,

1) wenn in dem Orte, an welchem das Schiff vor Anker geht, ein diesseitiger Konsularbeamter oder amtlich anerkannter Vertreter des⸗ selben nicht in Person wohnhaft ist; J wenn das Schiff einen Ort nur angelaufen hat, um auf Wind oder Fluth zu warten; ; ö. ö den Bedarf an Proviant, Wasser oder Feuerungs⸗Material zu ergänzen;

oder um Lootsen einzunehmen oder abzusetzen; .

oder um Passagiere einzunehmen oder abzusetzen, sofern hiermit nicht ein längerer als vier und zwanzigstündiger Aufenthalt ver⸗ bunden ist; .

oder um Briefe oder Ordres in Empfang zu nehmen oder abzu⸗

senden; . um etwaigen Zollvorschriften des fremden Staates nachzu⸗

kommen. r 3. . Außerdem findet keine Meldung statt, wenn ein Schiffer sein Schiff

verloren hat, oder aus irgend einer anderen Veranlassung ohne sein Schiff in einen fremden Hafen kommt.

II. Für periodische Fahrten, mit regelmäßigen, im Voraus angekün⸗

digten Abfahrts- Terminen bewendet es bei der ergangenen Bestimmung, e. ein . welches ohne Abänderung des vorgelegten Fahrplaus den⸗ selben Hafen wiederholt im Laufe des Jahres besucht, wenn es sich bei der ersten Jahresfahrt gemeldet hatte, von einer wiederholten Meldung im Laufe des Jahres befreit ist,

Der Schiffer hat bei seiner Meldung dem Konsulat unaufge⸗ Ill. Der. Schiff I. h welche zum Ausweise über

Zur Vorlegung aller übrigen auf das

dann verbunden, wenn der Konsul dienstliche Veranlassung hat, deren

Einsicht zu fordern, oder wenn die Reederei oder die Ladungs⸗Interessen⸗

ten deren Visirung vorgeschrieben haben. 9e 1796 enthaltenen Bestimmungen Bestimmung, wonach der. Konsul die Einsicht der Connossemente zu fordern

Uebrigens bewendet es bei der

nicht befugt ist. . z 8 sönliche Meldung des Schiffers bei dem Konsul kann IV. Die persönlich ; ] wenn der erstere durch

Quarantaine-Bestimmungen oder andere Umstände höherer Gewalt be⸗

bier und zwanzig Stunden dauernden Aufenthalt durch die Lage des

Ankerplatzes bei der persoönlichen Communication mit dem Lande besondere

Schwierigkeiten finden würde. In dergleichen Fällen hat der Schiffer

in ssiner schriftlichen Meldung dem Konsulate über diejenigen Punkte er⸗ Die Königliche Regierung wird hierdurch veranlaßt, diese Be⸗ schöpfende Anzeige zu machen, über welche er bei persönlicher Meldung Amtsblatt zur stenntniß der Betheiligten er nach der unter Rr. III. vorstehen den Bestimmung unaufgefordert vor⸗ zulegen haben würde.

nentsmäßi i ü d eine Speeifi⸗ reglementsmäßig Auskunft zu ertheilen gehabt hätte, und e 1 . in seinen Händen befindlichen Papiere beizufügen, welche

V. Es macht rücksichtlich der Meldepflicht der Schiffer keinen Unter⸗

schied, ob der Ort, an dem sie Anker werfen, ein geschlossener Hafen oder

ei ene Rhede ist. . 3 ,, ö. von den Königlichen Postschiffen zu leistenden Miel. dungen, desgleichen über das Verhalten, wenn Sr. Majestät üriegsschiff⸗

fee, Häfen einlaufen, sind besondere Instructionen ergangen, auf

in ! l 6. die hiermit verwiesen wird. Durch Befrachtung für Rechnung der König

lichen Regierung wird ein Privat-Kauffahrtelschiff von der Meldepflicht nicht entbunden.

VII. Sofern sich ein Schiffer in Fallen, wo die Meldung unter⸗