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1868 / 183 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger)

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Bekanntmachung., ; Mit dem 1. August e. ist nachstehender Fahrplan der Westfälischen Eisenbahn in Kraft getreten:

Nachts Morg. Nchm. Nchm. Nchm. Vorm Früh. Abd Holzminden Abf. 12.301 7.13 3.12 510 Emden Abf. 4.25 8. 10 5 6.4 Höxter 12.44 J. 24 321 5.22 Oldersum 1. 30 8.25 2.22 6) Godelheim y ö. . 5. 32 Neermoor 4.52 8.30 5.40 7.141 Brakel w deer 6 8.60 3— 8.12 7 Driburg y 1.34 8.8 3.558 6.12 Ihrhove . 9.14 6.31 7.1 Altenbeken Ank. L530 822 438 621 . ; . Antt apenbur 6755.39 39 7.9 7. Nachts Morg. Nchm. Nchm en ee! K 952 728 Abd Warburg Ar. J 34. 5. 50 Kluse⸗Dörpen » 6. 10.16 8. Bonenburg z 1. . 638 Lathen 66.21 10.38 8. 22 . ö 14 7.41 ) 268 ö Kellerberg 4 10.57 8.50 uke y 40 . 3.45 2 66.53 Morg. 11.20 9. 28 Altenbeken Ank. 140] Zis 335 Abds. 33 . ö . ö Abf. 2.3 8.30 4.11 6.40 8. 25 deschede 44 5.32 12.36 11.4 Paderborn 2.38 8.56 4.31 7.20 914 Salzbergen e. ü,, 11.338 Salzkotten 2.57 9.1 743 Abds. Ankft. Gesecke 3. 924 70 Rheine 822 8.18 1.40 1I. 55 Lippstadt y 3.33 9.41 5.3 8. 23 Mesum 5 8.28 1.52 Benninghausen » ., 2 8.37 Emsdetten 13.39 8.36 2.3 , Sassendorf wd Greven „S3 Morg. S. 1] 2.19 Mitt. Soest Ank. 415 10.131 5241 95.65 Meorg Münster 1 9.18 4.35 9.15 2.458 12.3 417 Abf. 420 10.458 5.40 9.18 5.58 Filtrup / 96 ha 1a Welver x 4.39 11.1 5.56 9.38 6. 32 Finkerode . 4. ö Hamm Ank 5 11417 56.13 19— 738 Drensteinfurt » 9.3 451 9.46 3.12 1.2 5. Abf. 5.18 11.22 6.20 10.16 7.40 Ermelinghof J . . ; 1301 538 wi n sl . . J Hamm Ank. 102 5.7 10.7 3.33 140 5.50 Drensteinfurt x 5.38 11.42 6.40 10.40 8.21 Abf. 10. 1s 5.17 10.19 3.338 Nchm. 6.50 Rinkerode J Welver 16.533 5.38 16.31 3.37 728 iltrup 121 . Soest Ank 1606.48 5.56 104145 4.13 7.567 rünster * 6.11 12.11 7.8 11.10 9. 6 Abf. JI. 6.9 11.3 4.28 8.42 . Ank. Ank Sassendorf . , 5.37 Greven y 6. 30 1230 7.27 ö. Benninghausen » I. 28 6.38 4.51 9.21 Ems detten ö 6.45 1248 7.42 J Lippstadt 1.42 6.50 11.28 5.5 9.57 Mesum 86588 1256 7.83 . Morg. Gesecke x 1.58 7.9 5. 22 10.41 Rheine 715 133 8.1 2410 5.43 Salzkotten 2.104 7.22 5.31 11— Salzbergen 7311 1.54 8. 40 3.12 5. 3 Paderborn 2.32 7.51 12.3 KH. 86 11.30 deschede 2 J7.438 2.9 X2 3. 36 Ank. Altenbeken Ank. 3.1 8.20 12.26 6.26 Abds. Lingen y 8.4 2.38 9. 30 4.35 Abf] 3.17 9.15 12.37 6.38 Meppen 38320 3.7 Abds. 5. 30 Buke 3.29 59.31 56.416 Kellerberg 342 328 5566 Willebadessen * 351 16.16 12.33 77 Lathen 353 3.41 56.2 Bonenburg » 4.10 15.31 IJ.10 TZ20 , ,. ; . 1. ö Früh Warburg Ank. 430 11.209 123 7.35 . 9. 15 . y Tri 8 8 3. . ; . . Früh. Vorm. Nchm. Abds. Ihrhove x 9.45 4.45 8.247 5.535 Altenbeken Abf. 3.15) 8.31 12.29 6.39 / deer 10— 5. id n Driburg 330 ga7 12411 987 Neermoor .. 30 gas Brakel wd Oldersum 10.21 5.28 9.48 6.55 Godelheim 458 9.27 2.464 Emden Ank. 10.33 5.40 ,, 6 Höxter 1419 dae 1s 7.87 Vorm. Nchm. Abds. Morg. Holzminden Ank 430 9.50 1.28 8. 0! Früh. Vorm. Nchm. Abds.

Königliche Direction der Westfälischen Eisenbahn.

Die Grundsteinlegung des neuen Anstalts-Gebäudes für das Wilhelmsstift soll Montag, den 19. August, Nach— mittags 5 Uhr, auf unserm Grundstück hinter dem Kirchhofe zwi— schen dem alten Hause und dem Märtens'schen Lokale stattfinden, und die vielen Freunde des Werkes, Jung und Alt, Arm und Reich, welche durch ihre Hülfe es möglich gemacht haben, daß wir endlich dieses Fest feiern können, werden herzlich zu demselben eingeladen. Der Vorstand hat mit dem Beginne des Baues nicht länger zögern dürfen, wenn das Vertrauen, welches, trotz der drei Jahre lang hingehaltenen Hoffnung von mehr als Hundert Familien oder Gemeinden auf Aufnahme ihrer armen Glieder uns noch erhalten worden ist, nicht endlich dennoch schwinden und dadurch das ganze Unternehmen gefährdet werden sollte. Nur der dritte

Theil der für den Bau und die Einrichtung erforderlichen Summe ist bis jetzt vorhanden, und es wird sich jetzt erst zeigen, ob die barm-

herzige Liebe in der Provinz kräftig genug sein wird, das in Segen begonnene Werk auch durchzuführen. Wir bitten Alle, die gegeben haben, jetzt, noch einmal und womöglich mehr als früher zu geben und die, welche noch nicht gegeben haben, nun, da es endlich mit der Erfüllung unserer eigentlichen Aufgabe vorwärts geht, nicht länger zu zögern, sondern bald ihre Gaben einzusenden. Wir haben gerade jetzt eine Glaubensstärkung durch solche Beweise der ungeschwächten Theil—

nahme aus der Propinz dringend nöthig. Und es sind ja der Ursachen

vielen welche in diesen Tagen die Christen zum Abgeben für die Un— glücklichen, von dem ihnen geschenkten Segen zu Dankopfern er— muntern. Wir bitten so dringend, wie nie zuvor: Helft jetzt kräftig, daß dieser schwerste Berg, der Neubau, überstiegen werde. Dann wird es ja wie bisher fröhlich weiter gehen, Für unsere jetzigen 19 Pfleglinge reichen, Gott sei Dank, die für sie gezahlten Beiträge und Pflegegelder zur Unterhaltung aus. Und mit der Erziehung und Bildung geht es über Erwarten gut. Zu Michaelis hoffen wir die beiden ältesten Pfleglinge mit guter Zupersicht zur Eonfir— mation zulassen und in die Lehre bringen zu können. Und mehrere der Jüngeren versprechen noch besseren Ert der geduldigen und verständigen Arbeit. In diesem Jahre ist das 18 Morgen große Grundstück von einem Knechte und den älteren Kindern allein bestellt

stellen

stand d

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zeitiger

unterri

worden und die Lust an der Arbeit, der Muth zum selbstständige! Anfassen bei den meisten Kindern ist unsere größte Freude und de sicherste Beweis, daß die Mühe nicht vergeblich ist. die Gaben an den zeitigen Rendanten, Herrn Geheimen Rechnung , Gröbler, Breite Straße Nr. I, oder an den Unterzeichnet zu senden. bau oder von Beiträgen zur Stiftung von halben oder ganzen Fre

des Kapital von 2500 Thlr.) würden mit dem innigsten Danke entg gengenommen werden.

An der in der Organisation begriffenen höheren Bürgerschule de hier ist die neu gegründete Lehrerstelle, mit welcher ein Gehalt vo 450 Thalern verbunden, zu besetzen. Meldungsgesuche innerhalb 4 Wochen dahier einzureichen, mit glei

auch außer der Befähigung zum Anterricht in der Mathematik und; den Naturwissenschaften, die Qualification für den lateinischen Sprach

Rotenburg in Hessen, am 29. Juli 1868.

Es wird gebete⸗

Anerbietungen von unverzinslichen Darlehen für den Neu durch eine Jahres⸗Rente pon 160 Thlr. oder ein sicher zu stellen

Potsdam, den 1. August 1868. Der

es Wilhelmsstifts. Schultze, Superintendent, zeit. Vorsitzende

Bewerber um solche haben ih

Lieferung des Nachweises, daß sie die facultas docendi besitzet

cht in den unteren Klassen haben.

Der Schulvorstand.

Schantz. Hellwig. Michaeli. Stöltzing.

In meinem erlgge ist erschienen: Das preußische Jagdrecht u. d Jagdpolizei. Zum Gebrauch

für Verwaltungs Forst', Jagd- und Polizeibeamte, Behörde und Jagdfreunde, bis 1867 systematisch zusammengestellt vo J. Schönig, Polizeiampalt. 6 Bogen gr. So. Preis 135 S

Bei direkter Geldsendung per Postanweisung liefere i das Werk franco nach allen Orten der Monarchie.

A. Appun's Buchhaudl. in Bunzlau.

Das Abonnement beträgt A Thlr. sür das Vierteliahr. Ansertionspreis für den Raum einer

Druckzeile ST Sgr.

Alle Post-Anstalten des An und Auslandes nehmen SGestellung an, für Zerlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats- Anzeigers Behren⸗Straste Nr. 1a, Ecke der Wilhelmsstraße .

dd

2. 8 1 83 8

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem General-Major 4. D von Rozynski-Manger, bisherigen Commandeur der 8 Artillerie- Brigade, den Stern mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe zum Rothen Adler— Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern, und dem Seconde - Lieutenant von Berken im Westfälischen Füsilier— Regiment Nr. 37 die Rettungs-Medaille am Bande zu ver— leihen; sowie . . Den Consistorial-Rath Dr. theol. et phil, Düsterdieck unter Belassung in seinem Amte bei dem Provinzial-Consisto— rium in Hannover zum außerordentlichen Mitgliede des evan— gelisch⸗Uutherischen Landes-Consistoriums daselbst zu ernennen.

Modrddeunutscher Bund.

Se. Majestät der König haben im Namen des Nord— deutschen Bundes den preußischen General-Konsul Louis Will in Havana zum General-Konsul des Norddeutschen Bundes, sowle den bremischen Konsul Carl Wilhelm Schumann in San Jago, den bremischen Konsul Ernst Rudolf Mün— der in Trinidad und den hamburgischen Konsul Carl Ru⸗ dolf August Kobbe in Matanzas zu Konsuln des Nord⸗ deutschen Bundes zu ernennen geru t.

Se. Majestät der König haben im Namen des Nord— deutschen Bundes: den preußischen, sächsischen und mecklen⸗ burgischen Konsul Gustav Adolph Lübbers in Santander, den preußischen, bremischen und hamburgischen Konsul Joss Pastor in Corunna, den preußischen Konsul Antoine Merry in Sevilla, den Kaufmann Adolph Pries in Malaga, den preußischen Konsul Bartholomeus Spottorno in Cartha—⸗ gena, den hamburgischen Konsul Alexander Harm en in Ali— tante, den preußischen Konsul Rafael Sanchez in Torrevieja, ben bremischen Konsul Harald. Johan Dahlander in Valencia, den preußischen Konsful August von Müller in Tarragona, den preußischen Vice⸗Konsul und sächsischen Konsul Hermann Vollmar in Barcelong, den preußischen Konsul J. Almirall in Palma (Insel Maloreg), den bremischen Ronsul Celestino G. de Ventoso in Port Orotava (Insel Teneriffa zu Konsuln des Norddeutschen Bundes, und den preußischen Vice⸗Konsul Heinrich Diaz in Huelva, den preußischen Vice⸗-Konsul Jean Colom in San Lucar de Barrameda und den hamßurgischen Vice-Konsul Juan A. Duarte in Algeciras zu Vice-Konsuln des Norddeutschen

Bundes zu ernennen geruht.

Dem zum General-Konsul für den Norddeutschen Bund ernannten Konsul der Republik Liberia in Hamburg, C. Goe—⸗ delt, ist das Exequatur zu dieser Ernennung im Namen des

Bundes ertheilt worden.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Herrn Johann Tobias Romminger in Dresden ist unter dem 1. August 1868 ein Patent ; auf eine Regulirungs-Vorrichtung für die Zuführung von Kessel⸗Speise⸗Wasser in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung . auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

M oinisteriun des Innern. Cirkular-Verfügung vom 29. Juli 1868 betreffend das Verfahren bei der Aufnahme von Angehörigen eines Bun— desstaats in den Unterthanen-Verband eines anderen Bundesstaats.

Von dem Herrn Bundeskanzler ist in dem abschriftlich bei⸗ gefügten (a.) Schreiben an das Königliche Staats-Ministerium vom 4. Juli d. J. der Beschluß des Bundesraths des Nord⸗ deutschen Bundes über das bei der Aufnahme von Angehöri⸗ gen eines Bundesstaats in den Unterthanen-Verband eines an— deren Bundesstaats einzuschlagende Verfahren mitgetheilt worden.

Die Königliche Regierung wird veranlaßt, die darin fest⸗ gestellten Grundsätze zu beachten, und die Anlage durch Ver— öffentlichung in den Amtsblättern zur Kenntniß des betheiligten Publikums zu bringen.

Berlin, den 29. Juli 1868.

Der Minister des Innern. Im Auftrage: Sulzer.

An sämmtliche Königliche Regierungen der Monarchie und die Landdrosteien zu Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade, Osnabrück und ÄWurich (an die Landdrosteien per CLouv. des Königl. Ober-Präsidenten zu Hannover).

Abschrift erhält das Königliche Polizei⸗Präsidium zur gleich— mäßigen Beachtung. Der Minister des Innern. Im Auftrage: Sulzer. An das Königliche Polizei⸗Präsidium hierselbst. a

In Folge der Präsidial⸗Vorlage vom 13. Juni er,, das bei der Aufnahme von Ungehörigen eines Bundesstaats in den Unterthanen⸗-Verband eines anderen Bundesstaats einzuschla— gende Verfahren betreffend, (Nr. G8 der Drucksachen des Bundes⸗ raths) hat der Bundesrath des Norddeutschen Bundes den Be— schluß gefaßt, sich mit folgenden Grundsätzen einverstanden zu erklären: ;

a) Von Angehörigen eines Bundesstaats, welche die Auf nahme in den Unterthanenverband eines anderen Bundesstaates nachsuchen, kann auch künftig der Nachweis der Entlassung aus ihrem bisherigen Unterthanen-Verhältniß verlangt werden;

vj Für Angehörige eines Bundesstaats, welche in einen anderen Bundesstaat auszuwandern beabsichtigen, kann das Aufgeben des bisherigen Unterthanen-Verhältnisses auch ferner⸗ hin an die Ertheilung einer förmlichen Entlassungs-Urkunde ge⸗ knüpft werden. K

Dem Königlichen Staats-Ministerium beehre ich mich unter Bezugnahme auf mein Schreiben vom 13. v. Mts. von diesem Beschlusse ganz ergebenst Kenntniß zu geben.

Berlin, den 4. Juli 1868. ; .

Der Kanzler des Norddeutschen Bundes. In Vertretung; (gez) Delbrück. An das Königliche Staats-Ministerium.

Angekommen: Se. Excellenz der Staats- und Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Graf v. Itzen— plitz, von Clausthal.

Der Ober -Berghauptmann Krug von Nidda, von Clausthal.

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