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1894 / 283 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Dec 1894 18:00:01 GMT)

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Insertionapreian für den Raum einer Aruchzeilt 30 8. Inserate nimmt an:

die Königliche Expedition des Reutschen Reicha Anzeigers

nnd Königlich Rrenßischen Staats- Anzeiger

Berlin F., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Berlin, Sonnabend,

M 283.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Chef Allerhöchstihres Hof⸗Jagdamts und Ober⸗Jäger⸗ meister vom Dienst Freiherrn von Heintze⸗Weißenrode den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub,

dem Major Boehm im Husaren⸗Regiment Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn (Schleswig⸗ , Nr. 16, dem Major Freiherrn von Rechen⸗ erg, aggregiert dem Füsilier-Regiment Königin (Schleswig⸗ , Nr. 86, dem Hauptmann Kunau im Infanterie⸗ Regiment von Manstein (Schleswigsches7ꝰ Nr. 84, dem Sanitäts⸗Rath Dr. Hauptmann zu Peckelsheim im Kreise Warburg und dem ordentlichen Professor in der theologischen

akultät der Akademie zu Münster i. W. Dr. Fell den

Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem Premier⸗Lieutenant Ren nen im Husaren⸗Regiment Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn (Schleswig⸗Holsteinsches) Nr. I6z und dem Kreis⸗Wundarzt a. D. Hoffmann zu Obertiefenbach im Oberlahnkreise den König⸗ lichen Kronen⸗Orden vierter Külasse,

dem Feldwebel Hahn im Füsilier⸗Regiment Königin (Schleswig⸗-Holsteinsches) Nr. 86 das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold,

dem Gerichtsdiener Goerlich zu Neisse das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie

dem Baggermeister Kleß zu Posen die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Herzoglich sachsen⸗coburg⸗-gothaischen Landrath . zu Coburg den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, owie dem Herzoglich sachsen-coburg⸗-gothaischen Geheimen Regierungs⸗Rath Hierling, vortragendem Rath im Herzog⸗ lichen Stkaats⸗Ministerium zu Gotha, dem Herzoglich . coburg⸗gothaischen Geheimen Regierungs⸗ und Baurath Sberhard, vortragendem Rath in demselben Ministerium, dem Inspektor des Zentralbahnhofs in München, Königlich bayerischen Kämmerer Ludwig Gemmingen Freiherrn von Massenbach und dem Betriebs⸗Inspektor der Königlich norwegischen Staatseisenbahnen Didrikson zu Christiania den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Kabinets⸗Sekretär, Hofrath Abb und dem Geheimen Kanzleidiener im Geheimen Zivilkabinet Pörschke die Erlaubniß zur Anlegung der von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von gess?t und bei Rhein ihnen ver⸗ liehenen Insignien zu ertheilen, und zwar ersterem: der Krone zum Ritterkreuz erster Klasse des Verdienst-Ordens Philipp's des Großmüthigen, letzterem: des demselben Orden affiliierten silbernen Kreuzes.

Den tsches Reich.

Bekanntmachung. Erweiterung des Fernsprechverkehrs.

Am 3. Dezember wird der Perkehr auf der Fernsprechlinie zwischen Berlin und Frankfurt (Main) eröffnet. An dem Verkehr werden auch die in die Linie einbezogenen Stadt⸗ , in Nordhausen und Cassel theil⸗ nehmen.

Die Gebühr für das gewöhnliche Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt 1 6

Berlin W., den J. Dezember 1894.

Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts. von Stephan.

Bekanntmachung.

Am 1. Dezember d. J. werden eröffnet werden:

im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗-Direktion in Erfurt die 19,96 km lange Nebeneisenbahn von Jüterbog nach Treuenbrietzen mit den Stationen Schießplatz= Jüterbog, Tiefenbrunnen und Treuenbrietzen für den Personen⸗ und Güterverkehr, ö

im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗-Direktion in Breslau an der Strecke Glatz -Rückers⸗Reinerz der Haltepunkt Pfaffenmühle für den Personenverkehr, sowie

bei den Köni ö. wurttembergischen Staatseisenbahnen an der Strecke . ausen Calw der Haltepunkt Malms⸗ heim für den Personenverkehr.

Berlin, den 30. November 1894.

Der Praͤsident des Reichs⸗Eisenbahnamts. Schulz.

Landespolizeiliche Anordnung.

Im Anschluß an die landespolizeiliche Anordnung vom 31. Mai 1881, Maßregeln gegen die Rinderpest be⸗ treffend (Extrablatt zu Stück 2 des Amtsblatts für 1881), wird hierdurch Folgendes angeordnet:

.

Der S4 Absatz 1 der bezeichneten Anordnung wird dahin ergänzt, daß die Verladung von Rindvieh zum Zweck der Be⸗ förderung mit der Eisenbahn unter den in den 88 4 und 5 a. a. O. enthaltenen Bedingungen und Beschränkungen auch auf der Eisenbahnstation Geyerswalde im Kreise Osterode gestattet ist. .

82

Vorstehende Anordnung tritt mit dem Zeitpunkte der Be⸗ kanntmachung des Verladetags im Kreisblatt des Kreises Osterode in Kraft. ;

83.

Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des 8 328 des Reichs⸗-Strafgesetzhuchs, des Reichsgesetzes vom 21. Mai 1878 (R-G.⸗Bl. S. 95) und der Polizei⸗Verordnung vom 25. April 1890 (Stück 18 des Amtsblatts pro 1890 Seite 135).

Königsberg, den 12. November 1894.

Der Regierungs⸗Präsident. von Tieschowitz.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den bisherigen außerordentlichen Professor in der juristi⸗ schen Fakultät der Universität Greifswald Dr. Georg Frommhold zum ordentlichen Professor in derselben Fakultät zu ernennen,

den praktischen Aerzten, Privatdozenten Dr. Perl, Dr. Fornet, Dr. Heinrich Lewy, Dr. Odebrecht und Dr. Windels in Berlin, sowie dem praktischen Arzt Dr. Alt in y den Charakter als Sanitäts⸗Rath zu verleihen, owie

der Wahl des Direktors der ersten evangelischen Real⸗ schule in Breslau Dr. Wilhelm Richter zum Direktor des Realgymasiums zum heiligen Geist daselbst die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen.

Finanz⸗Ministerium.

Der bei der Provinzial⸗Steuer-Direktion zu Altona an⸗ gestellte Regierungs⸗Rath Engholm ist in die Stelle eines Mitglieds der Provinzial⸗Steuer⸗-Direktion zu Berlin, und

der bei der Provinzial⸗Steuer-⸗Direktion zu Königsberg angestellte Regierungs-Rath Richter in die Stelle eines Mitglieds der Provinzial⸗Steuer⸗Direktion zu Altona versetzt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der bisherige Kreis⸗-Bauinspektor Ochs in Köslin ist als Land⸗Bauinspektor nach Berlin versetzt, um im technischen Bureau der Bauabtheilung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten beschäftigt zu werden.

Der Kreis⸗Bauinspektor Deum ling zu Kreuzburg O.⸗Schl. ist in gleicher Eigenschaft nach Köslin versetzt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Am Schullehrer⸗Seminar zu Braunsberg ist der Lehrer Reichert aus Stobigotten als Hilfslehrer 24 worden.

Der praktische Arzt Dr. Moebius in Strausberg ist unter Belassung in seinem Wohnsitz zum Kreis⸗Wundarzt des Kreises Ober⸗Barnim ernannt worden.

Königliche Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität. Bekanntmachung.

Aus den Einkünften der bei der Universität Berlin be⸗ stehenden Johann Christian Jüngken-Stiftung sind an Studierende, insbesondere Söhne von Universitäts⸗ Professoren und von höheren Staatsbeamten, wenn . einer höheren Bildungsanstalt mit dem Zeugniß der '‚ the entlassen sind, wahrend ihrer Berliner Studienzeit und auch über ihre Studienzeit hinaus, behufs Erlangung einer höheren wissenschaftlichen Ausbildung, Unterstützungen von jährlich 00 bis 1800 S zu vergeben.

Die dem Einzelnen zu gemährende Unterstützung wird immer nur auf ein Jahr bewilligt, kann jedoch , . Stipendiaten, sofern er sich bewährt, 4 bis 5 Jahre . einander zuertheilt werden. fr Zeit der erstmaligen Bewer⸗ bung muß der Antragsteller sedenfalls auf der hiesigen Universität immatrikuliert sein. ;

Studierende haben ihrer Bewerbung das Zeugniß der Reife, das Anmeldungsbuch, die Abgangszeugnisse etwa früher besuchter Universitäten, ein Sittenzeugniß und ein Dekanats⸗ zeugniß, in welchem ausdrücklich hervorgehoben sein muß, daß die Prüfung behufs Bewerbung um eine Unterstützung aus der Johann Christian Jüngken⸗-Stiftung erfolgt ist, . en.

Wiederbewerber, welche nicht mehr auf der hiesigen Universität immatrikuliert sind, müssen ihr Reifezeugniß, ihre Universitätszeugnisse sowie Zeugnisse über ihre fig. Füh⸗ rung und ihre wissenschaftliche Tüchtigkeit einreichen. Das Kuratorium ist außerdem berechtigt, von jedem Bewerber vor der Verleihung einen eingehenden Bericht über seine wissen⸗ schaftliche Thätigkeit sowie eine Darlegung seiner wissenschaft⸗ lichen Ziele zu erfordern, kann auch im Falle der Bewerbung um eine erneute Verleihung einen Bericht über die Studien des letztvergangenen Verleihungsjahres verlangen.

Bewerbungen um die für das Jahr 1. April 1895/96 zu vergebenden Unterstützungen sind schriftlich an den unter⸗ zeichneten Vorsitzenden des Kuratoriums bis zum 31. De⸗ zember d. J. einzureichen.

Berlin, den 16. Oktober 1894.

Das Kuratorium der Johann Christian Jüngken⸗Stiftung.

Pfleiderer, z. Rektor der Universität.

Ju t iz⸗Ministeri um.

Dem Kammergerichts⸗Rath Strützki ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt. ;

Der stellvertretende Handelsrichter bei dem Landgericht in Hagen, Kommerzien⸗Rath Schwemann ist zum Handelsrichter daselbst ernannt. n

Den Notaren Trott in Freystadt i. Schl. und Dr. von Pauer in Meisenheim ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amt ertheilt.

In die Liste der Rechtsanwalte find eingetragen: der Rechtsanwalt Gustav Jacob sohn, früher bei dem Land⸗ gericht J in Berlin, bei dem Landgericht L hierselbst, der Notar Polch bei dem Amtsgericht in Zell a. M., der Gerichts⸗ Assessor Dr. Hirte bei dem Landgericht J in Berlin, der Gerichts⸗Assessor Hünewinckell bei dem Landgericht in Essen, der Gerichts⸗Assessor Stöck bei dem Amtsgericht und Land⸗ gericht in Dortmund, der Gerichts⸗Assessor Enge bei dem Amtsgericht in Hermsdorf u. K., der Gerichts⸗-AÄssessor Dr. Ivers bei dem Amtsgericht in Swinemünde.

Die Amtsgerichts⸗Räthe Oberüber in Stallupönen, Krause in Königsberg i. Pr. und Zimmermann in Cassel sind gestorben.

Bekanntmachung.

Die Aufnahme⸗Prüfung im 3 Königlichen Lehrerinnen⸗ Seminar wird am 7. und 8. März 1895 abgehalten werden. Das Nähere enthalten die Amtsblätter der Königlichen Regierungen zu Potsdam und Frankfurt a. O. Berlin, den 19. November 1894. Königliches Provinzial⸗Schul⸗Kollegium. Tappen.

Bekanntmachung.

Die Prüfung zur Erlangung der Lehrbefähigung für den franzöfischen und englischen Sprachunterricht an mittleren und höheren Mädchenschulen wird in Berlin im Lokal der Elisabeth⸗ schule, Kochstraße 65, vom 29. Mai 1895 ab stattfinden.

Das Nähere enthalten die Amtsblätter der Königlichen Regierungen zu Potsdam und Frankfurt a. O.

Berlin, den X. November 1894. ;

Königliches Provinzial⸗Schul⸗Kollegium. Tappen.

Bekanntmachung.

Die Prüfung für den Unterricht in weiblichen Hand⸗ arbeiten wird in Berlin in der Augustaschule, . straße 16ñ19, vom 13. Mai 1895 ab stattfinden. ;

Das Nähere enthalten die Amtsblätter der Königlichen Regierungen zu Potsdam und Frankfurt a. O.

Berlin, den 22. November 1894. .

Königliches Provinzial⸗Schul⸗Kollegium. Tappen.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des Reichs und Staats⸗Anzeigers“ wird ein 2 wegen A fertigung auf den Inhaber lautender nie ef e f ꝛ— Stadt Sssen im Betrage von 1 900 000 S4 veroͤffentlicht