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1908 / 89 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Mar 1908 18:00:01 GMT)

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ibrer Verwandten, die sie in ihrem Testament zu bedenken bat, alles erfährt, wag sie wissen will, um ihre letztwilligen dr,, . in gerechter Weise zu treffen. Im Mittelpunkt der . tehen das resolute, ehrliche Dienstmädchen Caroline Hansen und ihr schüchterner Verehrer, der Lagerist Sörensen, mit seiner stotternden Sprache und seinem stereotypen Ausdruck unbedingt!. Beide sind nahe Verwandte der Benedixschen ‚Dienstboten, und werden, wie jene, durch unverhofften Reichtum hier durch die Freigebigkeit der Erbtante in die Lage versetzt, zu heiraten. n Marie Wendt und Toni Impekoven hatten die beiden geradezu ideale Darsteller gefunden. Die Vertreter der Herrschaft sind bei Hoyer minder gut weggekommen. Im allgemeinen sst es eine ziemlich harmlose und farblose Gesellschaft von Tagedieben, die er da vorführt, unter denen ein verbummelter Musstker, der seinen Hang jum Alkohol und zur Gesindestube nicht unterdrücken kann, die belustigendste Figur ist. Ernst

als Regisseur das Stück vortrefflich in Szene hatte, spielte sie mit jändendem Humor. Aber auch Vertreter der anderen Rollen trugen an ihrem Teil sämtlich zum Gelingen des Abends bei. Der alten Erbtante verlieh Fräulein Marba feine und sympathische Züge, k Adele Hartwig gab eine elegante, lebeng⸗ lustige Weltdame, Franz Schönfeld einen siets schönredenden Ober- lehrer. Mit ihnen vereinigten sich die Damen Fels, Cerigiolt, Gutmar, die Herren Paul, Ritter u. a. zu tadellosem Zusammenspiel. Lebhafter Beifall rief den anwesenden Verfasser mehrfach mit den Darstellern auf die Bühne.

Theater an der Spree.

Eine alte Berliner Posse wurde am Sonnabend im Theater an der Spree unter dem Titel Der Onkel aus Kottbus“ auf. geführt Das Werk war neu zugestutzt worden, um es dem Geschmack der Gegenwart näher ju bringen. Bei dieser Verarbeitung hatte die derbluftige altväterische Posse nicht nur ihre äußere Gestalt, sondern auch ihr inneres Wesen bis zur Unkenntlichkeit verändert. Flotte Scherze und niedrige Wltze füllen 1st die lose aneinander gereihten Szenen aus. Die Darsteller gaben sich redlich Mühe, eine luftige Stimmung zu erzwingen; es gelang ihnen jedoch kaum, mit den gut vorgetragenen Kuplets hin und wieder eine einigermaßen freundliche Wirkung zu erzielen. Der Vorzug, rückbaltlose Fröhlichkeit zu er⸗ zielen, blieb dem alten urkomischen Bendix vorbehalten, der in einer eingelegten Kabarettsjene mitwirkte.

Im Königlichen Opernhause wird morgen, Dienstag, Die Walküre“, J. Tag des Bühnenfestspiels Der Ring des Nibe⸗ lungen“, gegeben. Die Herren: Bachmann, Kraus, Mödlinger, die Damen. Goetze, Hiedler, Plaichinger sind Vertreter der Hauptrollen. Das Ensemble der Walküren besteht aus den Damen: Destinn, Dietrich, Herzog, Ober, Parbs, Rothauser, Rose, von Scheele⸗Müller. (Anfang 7 Uhr.)

Im Königlichen Schaulsspielhause wird morgen ‚Wallen⸗ steins Tod“, mit Herrn Matkoweky als Wallenstein und den Herren Kraußneck, Staegemann, Arndt, Zimmerer. Molenar, Vollmer, Patiy, Sommer storff, den Damen von Arnauld, Wachner und Lindner in den anderen Hauptrollen, aufgeführt. .

Der 10. (letzte Symphonieabend der Königlichen Kapelle in dieser Spieljeit findet unter Leitung des Kapellmeisters Robert Laugs am Sonnabend, den 18. d. M., Abends 74 Uhr, statt. Die Vorau ffübrung ist nicht, wie gewöhnlich, an demselben Tage, sondern am Donnerstag, den 16. d. M, gleichfalls Abends 73 Uhr.

In den Richard Wagner und Mojart-⸗Festspielen, die in der Zeit vom 1. August bis 14. September d. J. im Prinz—⸗ regententheater und im Königlichen Residenztheater zu München stattfinden, werden mitwirken die Damen: Viktoria Blank (München). Hermine Bosetti (München), Charlotte Brunner (München). Frau Burg Zimmermann (München) Marie Burk⸗ Berger (München), Sophie David (Cöln), Zdenka Faßbender München). Maude Fay e,. Ella Gmeiner (Munchen),

rene von Fladung 2 rleda Hempel (Berlin), Louise öfer 9 Irma Koboth (München), Betty Koch (München), erta Morena (München), Thila Plaichinger (Berlin), Marg. Preuse⸗ Matzerauer (München), Ella Tordek (München), Lisbeth Ulbrig (München) Marie Wittich (Dresden); die Herren: Alfred Bauberger

6 aul Bender (München), Hans Breuer (Wien), Dr. Otto riesemeister (Berlin), Fritz Brodersen (München), Alols Burg⸗ staller (New Jork), Jean . (München), Fritz Feinhals München), Maximilian Felmy ( * Joseyh Geis ,

ax Gillmann (München), Hermann Gura (Schwerin), Otfried

gen (München), Sebastian Hofmüller (München) Heinrich Knote (München) Ernst Kraus (Berlin), Dr. Kubn (München), Robert Lobsing (München) Emm Schreiner (München), 4 (München) Leo Slejak (Wiler), Dr. Raoul Walter (München), Clarence Whitehill (Cöln). Desider Zador (Berlin). Die voll ständigen Besetzungs pläne sind durch die Generalagentur, Reisebureau Schenker u. Co. in München (Promenadeplatz 16), durch die auch die Billette zu beziehen sind, kostenfrei erhältlich.

Mannigfaltiges. Berlin, 13. April 1908.

Der ö5ffentliche Wetternachrichtendienst in Nord⸗ deutschland. Der während der Sommermonate der letzten beiden Jahre durchgeführte öffentliche Wetterdienst wird im laufenden Jahre mit dem 1. Mai wieder eingerichtet. Er soll durch Ausgabe von Wette rvorhersagen und durch rasche Veibreitung von Wetterkarten in erster Linie den Landwirten Gelegenheit geben, das jeweils bevor stehende Wetter bei ihren Arbeiten besser berücksichtigen zu können. Den beteiligten Kreisen seien nachstehend die wichti sten Punkte über die Einrichtung des Wetterdienstes und seine Auf⸗ gaben ins Gedächtnis zurückgerufen: Das Gebiet Nerddeutsch⸗ lands ist in zehn Wetterdienstbeztrke eingeteilt, deren 5 eine Wetter⸗ dienststelle besitzt. Die Dienststellen haben ihren Sitz in Königsberg i. Pr., Bromberg, Breslau, Berlin, Hamburg, Magdeburg, Ilmenau, Weilburg, Frankfurt a. M. und Aachen. Alle diese Dienststellen empfangen an jedem Morgen durch Vermlttlung der Hamburger Seewarte telegraphisch die Wetterbeobachtungen, die um 8 Uhr 2 an etwa 70 über ganz Europa verteilten Wetterstationen angestellt sind. Außerdem . sie telegraphische Morgenberichte von einer Anzahl wichtiger Orte ihres Bezirks und Postkarten von einer größeren Zahl über Deutschland verteilter Stationen, die das Wetter des Vortages melden. Mittels dieser verschiedenen Angaben werden Karten über die Witterungsvpertellung in Europa hergestellt. Auf Grund von Vergleichungen dieser Karten mit denen der vorange⸗ angenen Tage sowie auf Grund genauer Beobachtungen der

ifterungsvorgänge am Orte der Wetterdienststelle werden alsdann Wettervorhersagen für den nächsten Tag (von Mitternacht bit Mitternacht) aufgeftellt. Diese Vorhersagen, die nach den klima⸗ tischen Unterschieden innerhalb des ejirk; für verschiedene Gebietsteile oft verschledene Fassung erhalten, werden der nächst-⸗ gelegenen Telegraphenanstalt bis 11 Uhr Vormittags mitgeteilt, von dieser telegraphisch an alle Telegraphenanstalten des Be⸗ irks weitergegeben und während der Sommermonate dort vor 12 Ubr Mittags öffentlich ausgehängt. Sie sind außerdem gegen mäßige Abonnementagebühren durch die Post zu beziehen oder tele⸗ phonssch zu erfragen. Die Vorhersagen kennzeichnen das Wetter kurz und sollen außerdem nach Möglichkeit regelmäßig aussprechen, ob am nächften Tage Niederschläge zu erwarten sind. Außer der Vorher- sage wird während des ganzen Jahres eine gedruckle Wetterkarte in den Vormittagsstunden hergestellt und baldmöglichst durch die Post ver⸗ breitet. Die Wetterkarte ist eine Landkarte, die mit einfachen und auf jedem Blatt erklärten Zeichen die Verteilung des Luftdrucks über ganz Europa darstellt und Angaben über Temperatur Bewölkung, Niederschlag und Wind an den einzelnen Beobachtungsstationen enthält. Sie gibt also einen Ueberblick über die Wetterlage in Europa um 8 Uhr Vormittags des Kartenausgabetages. Außerdem enthält die Karte eine kurze sach⸗ liche Schilderung der Witterunge verteilung und eine allgemein gehal. tene Wettervorhersage. Diese Karten erleichtern somit dem Leser das Verständnis für die am eigenen Wohnort beobachteten Witterunge⸗ vorgänge und geben ihm die Möglichkeit, seine eigenen Anschauungen über das Wetter zu vervollkommnen. Es wäre sehr zu wünschen, daß seitens der Gemeinden auf die Wetterkarte abonniert würde, um sie an allen Telegraphenanstalten, Dienstgebäuden, Schulen oder an sonst geeigneten Plätzen öffentlich auszuhängen. Auch ist zu hoffen, daß jahlreiche Private von der Möglichkeit des billigen Abonnements⸗ bejuges (monatlich 50 8) Gebrauch machen. Sämtliche Post⸗ anstalten nehmen Bestellungen entgegen. Da der Wert der

Wetterkarten durch tunlichst beschleunigte Zustellung erhoht wird, wird alles versucht werden, um die 3 6 die nenten noch im Laufe des n, . zu bewirken, soweit dies überhaupt nach den postalischen richtungen mögl

Es muß auch jetzt wieder ausdrücklich hervorgehoben

daß der Wetternachrichtendienst eine neue Einrichtung ist,

noch mehr oder weniger den Chbarafter eines Versuchs trägt entsprechend zu beurteilen ist. Wenn demnach zur Zeit nicht

werden kann, daß sich der Wetieworhersagedienst als eine durch einwandfreie Einrichtung erweist, so wird doch dies Ziel um so eher und um so vollständiger erreicht werden, je mehr die beteiligte Be⸗ völkerung durch verstaͤndnisvolles Eingehen auf die geschil derten Ver⸗ hältnisse zur Ueberwindung der Schwierigkeiten und zur Förderung des Gelingen beiträgt. ö

Als letzter der vom Verein Berliner Kaufleute und

Indu strieller in diesem Winterhalbjahr veranstalteten Vorträge

findet am Mittwoch, Abends 8 Uhr, im Oberlichtsaale der

b ilharmonie ein er,. des Universitätsprofessors Dr. Hermann trauß über ‚„Ernährungekunst und Grnährungsfehler“ fiatt.

Erfurt, 13. April. (W. T. B.) Hier herrscht seit heute morgen Schneefall. Meldungen über weitere starke Schneefälle laufen aus den verschiedensten Teilen Thüringens ein. An einzelnen Orten liegt der Schnee bis 10 em boch.

Barmen, 11. April. (W. T. B.) Heute nachmittag fuhr auf der Station Rathausbrücke ein von Elberfeld kommender Wagen der Schwebebahn auf einen stilliegenden Wagen. Vier Per sonen wurden leicht verletzt. Der Materialschaden ist ziem⸗ lich bedeutend. Das Unglück soll auf ein Versagen der Bremse zurückzuführen sein. Die Verwaltung hat den Betrieb eingestellt.

Lon don, 11. April. (W. T. B) Wie dem Reuterschen Bureau“ aus Hongkong gemeldet wird, hatte infolge des Boykotts gegen die Japaner der japanische Postdampfer America Maru“ auf seiner letzten Fahrt nach San Franctteo keinerlei chinesische Ladung an Bord und nur 25 Reisende gegen 730 der Empreß of India“, die am Donnerstag in See ging.

Paris, 12. April. (W. T. B.) In Suregnes wurde heute eine Büste Emile Zolas enthüllt. Der Minifterpräßdent Clsmenceau hatte zu der Feierlichkeit einen Vertreter entsandt. Es sprachen mehrere Redner. Während der Reden wurden von einer Anzahl junger Leute mehrfach Rufe ausgestoßen, die sich gegen Zola richteten. Zehn Verhaftungen wurden vorgenommen, don denen aber nur vier aufrecht erhalten werden sollen.

Tourcoing, 12. April. (W. T. B.) Vergangene Nacht explodierte im Eingang ju dem Gebäude des Polizei kom missgriats des dritten Arrondissements eine Bom be, die auf die Schwelle gelegt worden war. Ein Chauffeur, der den Zünder der Bombe hatte auslöschen wollen, wurde . schwer im Gesicht verwundet. Im Kommiffariat und den benachbarten Gebäuden jersprangen sämtliche Fensterscheiben. Ein aus Belgien stammender Anarchist wurde verhaftet.

Oparto, 12. Iyril. (W. T. B.). Durch eine Feuers brun ft ist das Theater Saint Jean vollständig zerstört worden. Verluste an Menschenleben sind nicht zu beklagen, da der Brand ju einer Zeit ausbrach, wo keine Vorstellung war.

Bo ston (Massachuselts), 12. April. (W. T. B.) Ein früh aus⸗ gebrochener Brand hat gegen 250 Haäuser der Vorstadt Chelsea zerstört; bis jetzt ist man des Feuers noch nicht Herr geworden. Der Materialschaden ist sehr groß, Men schen sind dagegen nicht umgekommen.

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.)

Freitag: Der Messias.

Comische Oper. Dienstag, Abende 8 Uhr:

Theater.

Aöbnigliche Schauspiele. Dienstag: Opern- haut. 98. Abonnements vorstellung. Dienft⸗ und Frei⸗ plätze sind aufgehoben. Der Ring des Nibelungen. Bühnenfestspiel von Richard Wagner. Erster Tag: Die Walküre. In 3 Akten. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister Dr Strauß. Regie: Herr Ober⸗ regisseur Droescher. Anfang? Uhr.

Schauspielhaus. 102. Abonnementgvorstellung. Wallensteins Tod. Trauerspiel in 5 Aufzügen emu Regie: Herr Regisseur Keßler. Anfang

e

Neues Operntheater. Die Christen. Schau ppiel in 5 Akten von Walther Nithack. Stahn. Anfang 71 Uhr. Am 15. April: Die Christen.

Mittwoch: Opernhaus. 99. Abonnementsvorstellung. Dienst, und Freiplätze sind aufgehoben. Die

ugenotten. Große Oper in 5 Akten von Giacomo

everbeer. Tert nach dem Französischen des Eugene Seribe, äbersetzt von Ignaz Castelli. Anfang 74 Uhr.

Schauspielbaus. 103. Abonnementa vorstellung. Wil⸗ = Tell. Schauspiel in 5 Aufjügen von Schiller.

nfang 74 Uhr.

Neues Sperntheater. Sonntag: 107. Billettreserve⸗ satz. Dienst und Freiplägze sind aufgehoben. Nathan der Weise. Dramatisches Gedicht in 5 Auffügen don Lessing. Anfang 76 Uhr. Montag: 109. Billett⸗ reservesatz. Dienft and Freiplatze find aufgehoben. Doktor Klaus. Schauspiel in 5 Aufjügen von Adolf LArronge. Anfang 74 Uhr. Der Billett⸗ borverkauf hierzu findet von Donnerstag ab an der Tageskafse des Königlichen Schauspielbauses von 10 bis 1 Uhr Vormittags gegen Zahlung eines Aufgeldes von 50 4 für jeden Sitzplatz statt.

Neues Operntheater. Montag, Nachmittags 25 Uhr: 105 Billeitreseroesatz. Dienst. und Freipläße sind aufgehoben. Dänsel und Gretel. Märchenspiel in 3 Bildern von Engelbert Humperdinck. Text von Adelheid Wette. - Die Puppen fee. Pantomimisches Ballettdivertissement von Haßreiter und Gaul. Musik von Joseyh Bayer.

Nentsches Theater. Dienstag: Das Winter ·

wärchen. Anfang 74 Uhr. Mittwoch: Was ihr wollt.

stammerspiele. Dlengtag: Lyfistrata. Anfang 8 Uhr. Mittwoch: Lysistrata.

Nenes Schanspielhaus. Dienstag, Abends 8 Uhr: Der Dummkopf.

Mittwoch: Der Dummkopf.

Donnertztag: Judith.

Sonnabend, Abends 7 Uhr: Alt⸗Heidelberg. Ostersonntag und Ostermontag: Der Dumm

kopf.

Cessingtheater.

Der Teufel. Mittwoch, Abendz 8 Uhr: Glocke. ̃ Donnergtag, Abends 8 Uhr:

gesindel.

Berliner Theater. Gastspiel des Neuen Schau spielhauses. Dienstag, Abends 8 Uhr: Wintersport.

Mittwoch: Winter sport.

Donner tag, Abends 78 Uhr: Alt⸗Heidelberg.

Freitag: Geschlossen.

Sonnabend: Judith.

Dstersonntag und Ostermontag: Wintersport.

Abends 8 Uhr:

Die versunkene Das Lumpen⸗

Dientztag,

Hebbeltheater. (5niggrätznr Straße 57 68) Diengtag, Abends 8 Uhr: Liebe.

Mittwoch: Liebe.

Donnerstag: Frau Warrens Gewerbe.

Freitag: Geschlossen.

Sonnabend: Frau Warrens Gewerbe.

Schillertheater. O. (Balsnertheater) Dienstag, Abends 8 Uhr: Der Wider spenstigen Zähmung. Lustspiel in 5 Aufjügen von Willlam

Shakespeare. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Kollege Crampton. Donnertztag, Abends 8 Uhr: Kaiser und Galiläer.

Charlottenburg. Dienstag, Abends 8 Uhr: Vhilister. Lustspiel in 3 Aufjügen von Johannes Wiegand. Hierauf: Die Lore. Komödie in 1 Akt

von Dtto Grich Hartleben. Mittwoch, Abends 8 Uhr: Der Weg zum

Herzen. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Stein unter Steinen.

Theater des Mestens. ( Station: Joologlscher Garten. Kantstraße 12.) Dienstag, Abends 8 Uhr: Ein Walzertraum.

Mittwoch: Ein Walzertraum.

Freitag: Aufführung des Pfannschmidtschen Chore. Paulus. Anfang 8 Uhr.

Ostersonntag, Nachmittags 31 Uhr: Zu halben Preisen: Die lustige Witwe. Abends 8 Uhr: Ein Walzertr aum.

Ostermontag, Nachmittags 361 Uhr: Zu halben Pieisen: Die lustige Witwe. Abendg 8 Uhr: Ein Walzertraum.

Die Fledermaus. Donnerstag: Tiefland. Heeg. Geschlossen.

onnabend: Tosca.

Abends 8 Uhr: Tiefland.

Cnsspielhaus. ( Friedrichftraße

Donnerstag: Zum re : Geschlossen.

Der Brandstifter. Ostersonntag,

Testament.

Testament.

Dienstag, Abend 8 Uhr:

von Wolff Jacoby. Mittwoch: Der Flob im Ohr.

Freitag: Geschlossen.

Floh im Ohr.

Floh im Ohr. Thaliatheater.

uymphe.

Nora.

a 6 Geschlossen. John Gabriel Borkman.

nymphe.

Miltwoch: Die verkaufte Braut.

Ostersonntag, Nachmittags 3 Uhr: Carmen.

Ostermontag, Nachmittags 3 Uhr: Die verkaufte Braut. Abends 8 Uhr: Die Fledermaus.

tag, Abends 8 Ubr: Tante Cramers Testament. Mittwoch: Tante Cramers Testament.

ersten Male:

Freschbolzen. Hierauf: Der Brandstifter.

onnabend: Fräulein Freschbolzen.

Nachmittags 3 Uhr: Schöller. Abends 8 Uhr: Taute Cramers

Ostermontag, Nachmittags 3 Uhr: Ein toller Einfall. Abends 8 Uhr: Tante Cramers

Nesidenzthean er. (Direktion: Richard Alexander. Der Floh im Ohr. Schwank in 3 Akten von Georges Feydeau. Deutsch

Donnerstag: Der Hüttenbesitzer.

Sonnabend: Der Hüttenbesitzer. Ostersonntag, Nachmittags 3 Uhr: Haben Sie nichts zu verzollen? Abends 8 Uhr: Ter

Ostermontag, Nachmittags 3 Uhr: Haben Sie nichts zu verzollen? Abends 8 Uhr: Der

Dienstag, Abend

Doktor Klapperstorch. Posse mit Gesang und Verw. Tanz in 3 Akten von J. Kren und G. Okonkowsky. Mittwoch: Zum ersten Male: Die Brunnen

Donnerstag: Ensemblegastspiel des Lessingtheaters.

onnabend: Ensemblegastspiel des Lessingtheaters.

Dstersonntag, Nachmittags 3 Uhr: Fünfe! Abends S Ubr: Die Brunnennuymphe. Ostermontag, Nachmittags 3 Uhr: Ihr Sechs- Uhr⸗Onkel. Abends 8 Uhr: Die Brunnen

Trianontheater. Seorgenstraße, nahe Sabnhof Friedrichstraße. ) Dienstag, Abends 8 Uhr: Gastspiel von Charlotte Wiehs. Seine erste Frau. Die Hand. (La main)

Mittwoch und Donerstag: Gastspiel von Charlotte Wiehs Seine erste Frau. Die Hand.

Lee; Geschlossen.

onnabend: Das Ende der Liebe.

Ostersonntag, Nachmittags 3 Uhr:

Josette meine Frau.

Theater an der Spree. Dienstag, Abends 8 Uhr: Der Onkel aus Kottbus. Posse mit Gesang und Tanz.

Mittwoch und folgende Tage: Der Onkel aus Nottbus.

Freitag: Geschlossen.

Konzerte.

Geethonen ˖ Saal. Dienetag, Abends s Ubr: Populäre Soiree von Sven Scholander.

Birkus Schumann. Nur noch kurre Zeit. Dienstag, Abendg 746 Ubr: Brillante Vorstellung. Der menschliche Schimpanse, Konsul Peter. Resisto, das elettrische Rätsel. Amerika, große Ausstattungsvantomime mit eigener Truppe 120 schwarzer Leute.

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Rutb Baensch mit Hrn. Leutnant Frithiof Tamms (Magdeburg Lych. = Geboren: Ein Sohn: Hrn. Regierungtsassessor Wilhelm von Born⸗Fallois (Posen). Hrn. Amtsrichter Kullmann (Kattowitz). Gine Tochter: Hrn. Major Alfred von Schaumann (Darmstadt ). Hrn. Pastor Karl r e Gestorben: Hr. Oberleutnant Otto Beck (Konftan c. Josephine Eggeling, geb. von Frl. Lnise von

Frãnlein

236.) Diens⸗

Frãulein

Hierauf:

Pension

8 Uhr:

Skrbensky (Fũrstenwal de). Kamele Köslin).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verlag der Grpedition (deidrich) in Serin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlag Anstalt Berlin 8W., Wilbelmfstraße Nr. 32. Dreizehn Beilagen lelaschlle ßlich Börsen · Beilage)

Bis frũh um

G7 19)

zum Deuts hen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Königreich Preußen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 28. März 1908 werden hierdurch ft die Königliche Bergakademie u Clausthal nachstehende Satzungen nebst Aus⸗ fähre er tmn en von mir erlassen. Berlin, den 6. April 1908. Der Minister für Handel und Gewerbe. Delb rũck.

Satzungen der Königlichen Bergakademie zu Clausthal.

Vom 6. April 1908.

(Zu den mit einem * versehenen Paragraphen sind Ausführungs⸗ immungen erlassen.)

A. Zweck, Unterrichtsweise, Lehrkräfte.

§1. Zweck.

Die Königliche Bergakademie ju Clausthal ist eine Hochschule mit dem Zweck, eine wissenschaftliche Ausbildung für den höheren Staatsdienft in der Berg., Hütten und Salinenverwaltung nach Maßgabe der hierfür 5 besonderen Vorschriften, für die Leinen, von Berg., Hütten ˖ und Salinenwerken des vatbetriebes und für das Markscheiderfach zu gewähren und die einschlägigen Wissenschaften und Künste zu pflegen. 562

Unterrichtsweise. ur Grreichung dieses Zweckes dienen Vorlesungen, Uebungen und Ausflũge.

eee. Unterricht ist teils nach Jahres, teils nach Halbjahreskursen geordnet.

Den Studierenden steht die Wahl der Vorlesungen und Uebungen, an denen sie teilnehmen wollen, frei. Doch wird ihnen die Inne⸗ haltung der ff die einzelnen Fachrichtungen aufgestellten Studien pläne fohlen. Die Zulassung zu Vorlesungen und Uebungen, deren Verständnis die Erledigung anderer vorbereitender Unt ts gegenstände voraussetzt, kann von der vorherigen Teilnahme an letzteren

abhängig gemacht werden. ö.

Lehrkräfte. Der Unterricht wird von dem Direktor, von etatsmäßigen Pro⸗ fessoren, Dozenten und Privatdozenten erteilt.

Zur Unterstützung der etatsmäßigen 9 essoren und der Dozenten o

werden nach Bedürfnis Assistenten und sonstige Hilfsarbeiter bestellt.

B. Verfassung und Verwaltung.

§ 4. Rangstellung. Die . untersteht unmittelbar dem Minister für Handel

§ 5. Kurator.

Der jeweilige Königliche Berghauptmann zu Clausthal ist Kurator der Bergakademie und erledigt als solcher an Stelle des Ministers alle Geschäfte, deren Wahrnehmung ihm von diesem übertragen wird.

Alle Berichte der Bergakademie an den Minister sind durchlaufend bei dem Kurator zu erstatten.

§ 6.* Direktor.

Die Leitung der Bergakademle und die Aufsicht über sie liegt dem Direktor ob, sowelt nicht einzelne Geschäfte dem Kurator von dem Minister übertragen werden.

§ 7.

Ernennung und Berufung der Lehrer, Zulassung der Privatdozenten. Der Direktor und die etatsmäßigen Professoren werden vom

König ernannt. . Dozenten werden vom Minister unter Vorbehalt des Wider⸗

rufs mit der Abhaltung einzelner Vorlesungen beauftragt.

Das Verfahren bei der Habilitation sowie die Rechte und Pflichten der Privatdozenten regeln sich nach den vom Minister darüber zu er⸗ lassenden Vorschriften. .

Allgemeine Obliegenheiten des Direktors.

Der Direktor vertritt die Bergakademie nach außen, verhandelt in ihrem Namen mit Behörden und . führt den Schrift⸗ wechsel und unterzeichnet die Schriftstücke.

Er überwacht die Beobachtung der Satzungen und der sonstigen Vorschriften sowie den geregelten 5 des Unterrichts und ist 5 die ordnungsmäßige Verwendung der für die Zwecke der Bergakademie überwiesenen Mittel sowie für die Einhaltung der durch den Etat vorgeschriebenen Grenzen verantwortlich.

Vertretung des Direktors.

6 den Fall der Abwesenheit oder der ee, . Behinderung des Direktors ernennt der Minister einen ständigen Vertreter aus der Zahl der etatgmäßigen Professoren.

Bei Behinderung des ständigen Vertreters werden die Geschäfte von dem jeweilig anwesenden dienstältesten etatsmäßigen Professor wahrgenommen. 80

Obliegenheiten des Direktors gegenüber den Besuchern der Bergakademie. Der Direktor bewirkt die Aufnahme der Studierenden (5 12) und 3 Hin rer Hörer und sonstigen Besucher der Bergakademie 8 ö Er handhabt die akademische Disziplin nach den vom Minister erlassenen Vorschriften. z io

Befugnisse des Kollegiums der etats mäßigen Professoren und Dozenten.

Vor der Bearbeltung der nachstehend aufgezäblten Gegenstände hat der Tirektor dem Kollegium der etatz mäßigen Professoren und derjenigen Dozenten, welche vom Minister in das Kollegium berufen werden, Gelegenheit zur gutachtlichen Aeußerung zu geben.

Der Direktor beruft das Kollegtum nach Bedürfnis. Er muß es berufen, wenn dies mindestens der dritte Teil der Mitglieder be—⸗ antragt. In den Versammlungen des Kollegiums führt er den

Vorsitz.

und

Erste Beilage

Berlin, Montag, den 153. April

Das Kollegium tritt zusammen bei h ö. In, der Lehrerstellen; ulassung von Privatd h

3) allgemeinen Lehr⸗ und er, wefengen:

4 ff slmen der Studien und Stundenpläne;

5) Verteilung der Hörsãle;

6) Verteilung der für Lehrmittel, Sammlungen und Studien reisen zur Verfügung geftellten Geldmittel;

9 Entscheidungen über Gebührenerlaß und Gewährung außer ordentlicher Un ungen an Studierende sowie Zuteilung bon Preisen und Reisebeihilfen;

8) Vorschlägen über die im Etat für die einzelnen Lehrzweige wor e, gien rule, me er Eat ö der

en über er ungen un zu ihrer Ausführung vom Minister . Anordnungen;

ö. sonstigen ihm vom Direktor r e, Vorlagen.

Die Mitglieder des Kollegiums befugt, auch ihrerseits bei Beratung von An , . die unter die Pugkte 1 bis 10 fallen, Anträge an den . r zu richten.

Ver Kurator (5 5 ist befugt, an den Sitzungen des Kollegium teiljunehmen. Zu dem werden ihm vom Direktor Zeit und Tagezordnung der Sitzungen vorher angezeigt.

O. Besucher.

§ 11. Einteilung der Besucher.

Die Besucher zerfallen in Studierende, Hörer und sonstige zur Annahme von Unterricht berechtigte oder zugelassene Personen. !

8 12. Aufnahme der Studierenden.

Als Studierende werden 9 Reichsinländer aufgenommen, die im Besitz des Reifezeugnisses eineg deutschen Gymnasiums, Real- vmnastumg oder einer deutschen Oberrealschule, einer bayerischen ginge r oder der Königlich Sächsischen Gewerbeakademie in emn ind. fr händen, die eine außerdeutsche Lehranstalt besucht haben, werden als Studierende zugelassen, wenn ihre Vorbildung in dem Staate, in dem sie erwor jum Besuch einer . be⸗ rechtigt und der in Absatz 1 geforderten Vorbildung im wesentlichen leichwertig ist. Ueber das Vorhandensein dieser Voraussetzung ent⸗ ber en greif ren e rn, Reichs ausländer können unter den gleichen Bedingungen wie Reichginländer zugelafsen werden. Diese Bessimmungen gelten auch für diejenigen, die von einer

anderen Hochschule auf die Bergakademie übergehen.

§ 13. Besuchsbescheinigung für Studierende. Am Schlusse jedes Studienhalbjahres und beim Verlassen der Bergakademie wird den Studierenden vom Direktor auf ihren Antrag

den eine Bescheinigung über den Besuch der Anstalt und die vorschrifts⸗ mäßig an⸗ un emeldeten e, n, Uebungen ene .

8585 14.

Diplomprüfung für Studierende. e,, , ,

wesen ein er vorzuschre en pra zurückgelegt und mindeftens ein Studienjahr an der Bergakademie in Clausthal zugebracht haben, können auf Grund einer Prüfung ein . erhalten, das ihre Kenntnisse und ihre technische Ausbildung

ndert.

Die Diplomerteilung und die dafür zu bestehenden Prüfungen werden durch besondere, vom Minister zu erlassende Vorschriften

geregelt. § 15.

Zulassung von Hörern.

Personen, welche die für die Zulassung als Studierende vorge⸗ schriebene Vorbildung nicht besitzen, können unter der Voraussetzung, daß das Unterrichtsinteresse nicht leidet, als Hörer zugelassen werden. Die Zulassung ift von dem Nachweis genügender Vorbildung abhängig. Ueber die Zulassung entscheidet der Direktor.

Den Hörern kann der Besuch der von ihnen 896 Vorlesungen und Uebungen bescheinigt werden. Sonstige akademische Zeugnisse werden ihnen nicht erteilt.

Markscheiderjöglinge, die die in 5 12 Abs. 1, geforderte Vor⸗ bildung nicht besitzen, werden als Hörer eingeschrieben.

§ 16. Zur Annahme von Unterricht berechtigte Personen. Zur Annabme von Unterricht berechtigt sind 336 en, welche die erste Staatsprüfung für das Bergfach oder eine Dip n , an einer Bergakademie oder technischen Hochschule des Deutschen Relches bestanden haben. 51

Zur Annahme von Unterricht jzugelassene Personen. Personen, die an einzelnen Vorlesungen oder Uebungen teilzu⸗ nehmen wünschen, ihrer Lebensstellung nach aber weder als Studierende noch als Hörer eintreten können, dürfen von dem Direktor im Ein⸗ verständnis mit dem beteiligten Lehrer als Gastteilnehmer zugelassen werden.

D. Unterricht sgebühren.

§ 18. * Berechnung der Gebühren.

Die 6 für die Berechnung der Unterrichtsgebühren werden durch den Minister festgestellt. Die Gebühren sind halbjährlich im voraus zu entrichten.

§ 19. * Gebũhrenerlaß. Der Minister ist ermächtigt, Anordnungen über den Erlaß von Unterrichtsgebühren ju treffen. § 20. Ausschluß bei Nichtzahlung der Gebühren.

Besucher, die die Unterrichtsgebühren trotz wiederholter Mahnung nicht entrichten, können durch den Direktor von dem weiteren Besuche der Vorlesungen und Uebungen ausgeschlossen werden.

E. Bibliothek und Sammlungen.

§ 21. Bibliothek.

Die Bibliothek ist außer für die Lehrer, Beamten und Studierenden der Bergakademie auch für andere perfonen jur Be⸗ nutzung und Entleihung von Büchern nach den vom Direktor ju

erlassenden Vorschriften zugänglich.

1908.

Sammlungen.

Oie Sammlungen der Bergakademie sind besonderen Vorstehern unterstellt, und jzwar die Lehrsammlungen unter Berücksichtigung der

entsprechenden Unterrichtsfächer. F. Schlußbestim mungen.

S 23. Zeitpunkt des Inkrafttretens. Diese Satzungen treten mit dem 1. April 19808 in Krast.

§ 24. Ausführungsbestimmungen.

Der Minister erläßt die jur Ausführung dieser Satzungen er⸗ forderlichen Bestimmungen. 1 6

Aus führungsbestim mungen

zu den Satzungen der Königlichen Bergakademie zu Clausthal

vom 6. April · 1908.

Zu § 5.

Zu den Obliegenheiten des Kurators der Bergakademie gehören:

I die Berichte und Verfügungen in Rechtgfragen und in Dig⸗ niplinarangelegenheiten,

die Anträge auf Berufung des Direktors, der etatgmäͤßigen Professoren und der Dozenten, 3) die Berichte und Anweisungen in Besoldungsangelegenheiten sowie die Ernennung der mittleren und unteren Beamten, ) die Anweisungen der Reisekostenrechnungen, 5 die Abnahme der Jahresrechnung der Bergakademiekasse, 8 6eme ihm als Kurator jufallende oder noch zujuweisende

eschaͤfte.

Der Kurator ist befugt, jederjeit an den Vorlesungen, den Prü⸗ fungen und den Sitzungen des Kollegiums der ordentlichen Professoren und Dozenten (5 10, letzter Absatz der Satzungen) teil junehmen.

Zu §6. Urlaub.

Der Direktor ist befugt, den Lehrern und Beamten der Berg- akademie Urlaub innerhalb des Deutschen Reichs bis zur Dauer von 6 Wochen und nach dem Auslande bis zur Dauer von 4 Wochen zu erteilen, insoweit dadurch keine Kosten fuͤr die Staatskasse erwachsen. Ist dieses der Fall oder wird Urlaub für längere Zeit begehrt, so ist die Entscheidung des Ministers einzuholen und der Antrag junächst dem Kurator mit gutachtlicher Aeußerung vorzulegen.

Der Direktor ist berechtigt, sich selbst bis ju 3 Tagen zu be⸗ urlauben. Dienstliche oder sonstige Abwesenheit des Direktors oder Behinderung desselben in der Wahrnehmung der Dienstgeschäfte von langer als n fg ehen Dauer jst dem Kurator anzuzeigen.

Der Direktor hat während der Ferien keinen amtlichen Urlaub.

Ist ein Lehrer der Bergakademle durch Krankheit oder andere Gründe veihindert, die angekündigten Vorträge oder Uebungen abju⸗ halten, so hat er dies, soweit er dazu imstande ist, vor Beginn der Unterrichtsstunden am schwarzen Brett bekannt zu machen.

Können im Falle einer Verhinderung durch Krankheit die an⸗ gekündigten Vorträge oder Uebungen nach einer Unterbrechung von drei Tagen noch nicht wieder aufgenommen werden, oder ist von vorn⸗ herein anzunehmen, daß die Krankheit länger als drei Tage dauern wird, so ist dem Direktor darüber eine Anzeige ju machen, welche die nãheren , . über die Krankheit, deren voraussichtliche Dauer und die etwaige Notwendigkeit einer Vertretung enthält.

Bei anderen Verhinderungen, welche die Dauer von drei Tagen überschreiten, ist bei dem Direktor Urlaub .

Während der Ferien bedürfen die Lehrer der Bergakademie des Urlaubs nur dann, wenn ihnen die Leitung von Instituten übertragen ist, welche während der Ferien in Tätigkeit bleiben.

Die Dozenten im Nebenamt bedürfen keines Urlaubs, sie haben aber, wenn durch Amtsgeschäfte oder einen Urlaub im Hauptamt eine mehrtägige Unterbrechung ihrer Tätigkeit an der Bergakademie herbei⸗ geführt wird, mit dem Direktor rechtjeitig in Verbindung ju treten.

Zu § 8. Kasse.

Die Bergakademie hat ihre eigene Kassenverwaltung; die Kassen⸗ anweisungen vollzieht der Direktor, soweit sie nicht dem Kurator (ju F§z 5) vorbehalten sind.

Die Geschäfte der Bergakademiekafse werden bis auf weiteres von der Königlichen Oberbergamtekasse ju Clausthal mit wahrgenommen.

Im Übrigen finden die für den Bereich der Berg⸗, Hutten und Salinenverwal tung erlassenen Etats. und Kassendorschriften vom 2. Nobember 1895 auf die Bergakademie zu Clausthal sinngemäß Anwendung.

Zu 15. ö

Im allgemeinen sollen Hörer im Besitze der Berechtigung jum einjährig⸗ freiwilligen Militärdienft sein und eine mindestens halb- ährige praktische Tätigkeit auf Bergwerken oder Hütten ausgeübt

aben. Zu § 18.

Für den von Privatdozenten erteilten Unterricht bleibt die Fest⸗ setzung der Höhe der Gebühren der Vereinbarung mit dem Direkter nach den näheren Bestimmungen der Habilitationgordnung überlassen.

Eine Rückjsahlung eingejahlter Gebühren findet nur dann statt, wenn eine Vorlesung nicht justande gekommen ist, oder innerhalb der ersten Hälfte des Studienhalbjahres hat abgebrochen werden müssen. Der e . Fall ist nicht als vorhanden anzusehen, wenn die Vor- lesm], urch einen anderen Lehrer zu Ende geführt wird.

er Anspruch auf Rückerstattung geht verloren, wenn er nicht innerhalb desselben Studienhalbjahres geltend gemacht wird.

Zu § 19.

Studierende, welche Inhaber von e, * oder von solchen sind, die jenen von dem nister in dieser Be⸗ ziehung gleich gestellt werden, sind von der Gebührenjahlung befreit.

Beihilfen ju Studienreisen aus den im Etat der Bergakademie ausgeworfenen Mitteln können Studierenden, welche Reichs angehörige sind und mindestens im jweiten Halbjahr die Bergakademie besuchen, gewährt werden.

Hörer und Gastteilnehmer erhalten keine Beihilfen.

Zu 20. Die Namen der Studierenden, die sich weder abgemeldet 34 fi das betreffende Semester Vorlesungen belegt * werden dur e

nschlag am schwarzen Brett bekannt gemacht, bevor der Studierenden gestrichen werden. Berlin, den 6. April 1908.

Der Minister für Handel und Gewerbe. De lbrüũck.

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