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1916 / 1 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Jan 1916 18:00:01 GMT)

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mn Berlin

Deutscher Neichsanzeiger

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Königlich Preußischer Staatsanzeiger.

g ; Der Bezugspreis heträgt

Einzelne Nummern kosten 25 3.

vierteljährlich 5 M 40 5. 2 k . 9 7 .

Alle Rostanstalten nehmen Kestellung au; für Berlin außer den Rostanstalten und Zeitungsspeditenren für Selbstabholer auch die Expedition s8W. 18, Wilhelmstraße Nr. 32.

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Berlin, Montag, den 3. Januar, Abends.

Anzeigrnpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits-

20 3, einer 3 gespaltenen Einheitszeie 50 3.

ö Anzeigen nimmt an:

die Königliche Expedition des Reichs- und staatzanzeigerz

Be ße Nr. 32.

Inhalt des autlichen Teiles: DOrdensverbeihungen ꝛc.

Dentsches Reich. Ernennungen ꝛc.

Bekanntmachung über die Verwendung von Milch zur stellung von Süßigkeiten und Schokolade.

Bekanntmachung über die Festsetzung der Preise für Wild.

Bekanntmachung über Auskunftserteilung auf Grund der Ver—

Her⸗

ordnung, betreffend die private Schwefelwirtschaft, vom

15. November 1915.

Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Bekanntmachung vom 15. November 1915 wegen Aenderung der Ausführungs⸗ bestimmungen zu der Bekanntmachung, betreffend Ein⸗ und Durchfuhr von Erzeugnissen feindlicher Länder, vom 12. Februar 1915.

Aenderung der Anordnung vom 25. September 1915 zu der Bekanntmachung über zuckerhaltige Futtermittel vom 25. Sep⸗ tember 1915.

Bekanntmachung, betreffend Aenderungen in der Zusammen⸗ setzung der Verteilungsstelle für Rohzucker.

Bekanntmachungen, belreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.

Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummern 189 und 190 des Reichs⸗Gesetzblattz.

Erste Beilage:

Bekanntmachung des Ministerlums für Elsaß⸗-Lothringen, be⸗ treffend die zwangsweise Verwaltung französischer und eng— lischer Unternehmungen.

Personalveränderungen in der Armee.

Königreich Preuszen. lennungen, Charatterverleihungen, Standeserhöhungen und

ung

Seine Mae stät der König haben Allergnädigst geruhl; dem Generalleutnant z. D. von Brietz ke, Kommandeur einer Landwehrbivision, die Schwerter zum Roten Adlerorden

zweiter Klasse mit Eichenlaub und dem Stern, .

dem Superintendenten Barkowski in Preußisch Friedland, ö den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife, .

9 dem Paslor und Kreisschulinspektor Harder in Ziezeneff, Kreis Helgard, dem Rektor Büttner in Bad Oeynhausen, Kreis Minden, und dem Amtsgerichtssekretär a. D., Rech⸗ . Steffen in Hannover den Roten Adlerorden vierter

lasse,

dem Oberregierungsrat a. D. von Borstell in Berlin⸗ Schöneberg den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse,

den Landgerichtsräten a. D, Geheimen Justizräten Evers in Bielefeld und Kriegk in Verden und dem Gerichtskassen⸗ rendanten a. D., Rechnungsrat Ha ensch in Harburg den König⸗ lichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Gemeinderentmeister Feckter in Overath, Landkreis Mülheim a. Rh., dem Landgerichtsassistenten a. D., Gerichts⸗ sekretär Freyg ang in Potsdam, dem Amtsgerichtsassistenten a. D., Gerichtssekretär Hüb ner in Frankfurt a. O. und dem Ge richts oollzieher a. D. Deu bert in Frankenstein den König⸗ lichen Kronenorden vierter Klasse,

dem Kanzlessekretär und Kangleiinspeklor a. D. Kallies

den Gerichtsvollziehern a. D Radtke in Fꝛiank— B. und Sieben wirth in Berlin⸗Schöneberg das reuz in Gold, . ichtsdienern a. D. Hennen in Cöln⸗Riehl und

weiter , * isrgt Dr. von Rosenberg, vor⸗ Luzmärligen Amt:

.

ferner: des Großherrlich Türkischen Osmanisordens erster Klasse: dem Gesandten a. D., Wirklichen Geheimen Nat Prinzen Hans zu Hohenlohe⸗Oehringen; der dritten Klasse des selben Ordens: dem Konsul in Haiffa Dr. Loytved⸗Hardegg, zurzeit Ver⸗ weser des Konsulats in Damaskus; des Großherrlich Türkischen Medschidjeordens zweiter Klafse: dem Wirklichen Legationsrat Dr. von Rosenberg, tragendem Rat im Auswärtigen Amt, und dem Konsul mit dem Charakter als Generalkonsul Humbert in Smyrna; der dritten Klasse desselben Ordens: dem Wahlkonsul Springer, bisher in Palermo; der vierten Klasse desselben Ordens: dem Bureaudiätar Kühn bei der VBotschaft in Washington, früher bei der Gesandtschaft in Athen; des Chinesischen Chia⸗ho⸗Ordens vierter Klasse: dem Konsul in Itschang Dr. Walter, zurzeit im Auswärtigen Amt beschäftigt; der fünften Klasse desselben Ordens: den Dolmetschern Schirmer und Dr. Pernitz sch beim Generalkonsulat in Schanghai; sowie des Großoffizierkreuzes mit Brillanten des Königlich Bulgarischen St. Alexanberordens: Legatignsra 2 Ro senberg, vor⸗

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vor⸗

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Bei bem Kahsertichin Patentamt t der Königlich prenische

. Oberbibliothekar mit dem Range der Räte vierter Klasse Dr. Paul Otto zum Ständigen Mitarbeiter ernannt und gleichzeitig zum Vorsteher der Bibliothek bestellt worden.

Bekanntmachung

*

von Süßigkeiten und Schokolade. Vom 29. Dezember 1915.

Auf Grund des 7 Abs. 2 der Verordnung des Bundes⸗ rats über die Herstellung von Süßigkeiten und Schokolade vom 16. Dezember 1915 (Neichs⸗Gesetzbl. S. 821) wird folgendes bestimmt:

Von dem Verbote der Verwendung von Milch zur Her⸗

stellung von Süßigkeiten und Schokolade werden ausgenommen:

1) ausländische Trockenmilch und Trockensahne sowie in

Gefäßen von 5 kg Gesamtgewicht und mehr ein⸗ geführte eingedickte Milch;

2) die am 18. Dezember 1915 in den unter die Ver⸗ ordnung fallenden Betrieben vorhandenen Vorräte von inländischer Trockenntilch, Trockensahne und ein⸗ gedickter Milch; ;

3) die am 165. Dezember 1815 bei Herstellern von Trockenmilch und Trockensahne vorhandenen Vorräte von inländischer Trockenmilch und Trockensahne.

11 Die Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Ver⸗ kündung ( Kraft. Berlin, den 29. Dezember 1915.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: Freiherr von Stein.

Bekanntmachung über die Festsetzung der Preife für Wild. ö. Vom 30. Dejember 1915. Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 28. Ok— tober 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. 6. 71I6) wird in Abänderung der

Der Drels für Wild darf folgende Sätze nicht überschreltes;⸗ bei Net., und Damwih

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bei Wildschweinen im Gewichte biz zu 30 Kilo⸗ gramm einschließlich (Frischlinge) für 0,5 Kilogramm mit Deck (Schwarte) J. 070 Mark, Hasen für das Stück mit Fell (Balg) . . 4, Kaninchen für das Stück mit Fell (Balg). . 120 Fasanenhähnen für das Stück mit Federn.. 2,50 Fasanenhennen für das Stück mit Federn.. 2. Diese Preise schließen die Bahn⸗ und Wasserfrachtkosten, die vor dem ersten Verkauf entstehen, die Abrohkosten am Ankunstz orte sowie etwaige Vermittlungskosten beim Verkaufe nicht ein. Si gelten nicht für den Verkauf an den Verbraucher, soweit er nicht Mengen von mehr als 10 Kilogramm zum Gegenstande hat.

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ü 2661

Insowelt für Wild gemäß 4 der Verordnung deg Bundesrat vom 28. Oktober 1915 (Reichs⸗Besetzbl. S. 718) Höchsspreise für die Abgabe im Kleinhandel an den Veibraucher festgesetzt werden, dürfen sie für beste Ware folgende Sätze nicht überschreiten: bei Rot⸗ und Bamwild für 0,5 Kilogramm 1,40 Mark, Rehwild für 0,5 Kilogramm 1.80 Wildschweinen im Gewichte von mehr als 30 Kilogramm für 0,5 Kllozramm 1,20 Wildschweinen im Gewichte bis zu 30 Kilo gramm (Frischlinge) für 0,5 Kilogramm 1,ů60 Hasen ohne Fell, im ganzen für das Stück 4,75 Hasen ohne Fell, zerlegt, für das Stück 5.00 Hasen mit Fell, im ganjen, für daz Stück . b, 2h Kaninchen ohne Fell für das Stäck .. 1,590 Kaninchen mit Fell für das StüciiOth. . . 1,60 Fasanenhähnen für das Stück mit Federn . 3,00 Fasanenhennen für das Stück mit Federn 3,90 z Bei abweichender Anordnung der Grundyreise gemäß 5 3 der Verordnung des Bundesrats vom 28. Ollober 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 716) tritt eine entsprech ende Aenderung dieser Sätze ein. 1141 Diese Bestlmmung tritt am 1. Januar 1916 in Kraft. Berlin, den 30. Dezember 1915 6

d Bekanntma über Auskunftserteilung auf Grund der V betreffend die private Schwefelwirtschaft, vom 13. November 1915 53 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 761). ; Gemäß S3 der Verordnung, betreffend die priogte S

fel wirtschaft, vom 13. November 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 163

über die Verwendung von Milch zur Herslellung Ind die für die Berechnung der Umlage erforderlichen Aug⸗

künfte erstmalig bis zum 15. Januar 1916 zu ertellen. Die nach S8 2 und 3 der Verordnung Melde⸗ und Um lagepflichtigen haben die Zustellung von Fragebogen für die Auskunfteer keilur

unverzüglich bei der Verwastungsstelle für , 3 wirtschaft, Berlin W. 66, Mauerstraße 63 65, zu beantragen,JW soweit sie ihnen nicht unmittelbar zugegangen sind.

gemäß 5 10 der Ausführungsbestimmungen vom 14. No⸗ . 1915 (Zentralblatt für das Deutsche Reich & 46 vorliegt, . a. von den Erzeugern von Schwefelsäure und Oleum die in der betreffenden Rechnungsperiode verarb Mengen von Schwefel und schwefelhaltigen Ro von denjenigen Betrieben, in denen Abfallsänre fällt, saweit sie aus dem Wirtschaftskreise des an erkannten Heeres⸗ und Marinebedarfs heraustr in die private Wirtschaft übergeht, und zwar in der betreffenden Rechnungsperiode a Mengen, J „von den Eigentümern von Schwefelsä einschließlich Abfallsäure für die 16 November 1915 vorrätigen dem einzelnen Eigentümer gehöri 10 000 Kg Schwefelinhalt nicht unte

betreffend e n 15. No nem ber 1915 ( S. 1463), wegen A bestimmungen zu der Bekam Ein- unb Durchfuhr von Er Länder, vom 12. Februar 1915

,,, vember 19 entralblait für das erforderliche n n, des deutschen okkupierten Gebieten Belgiens von

dessen Bezirk der Erzengungsort der W

Berlin, den 8. Jam ar 1 ö

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Dle Umlage ist zu entrichten, soweit nicht eine Ausnahm J