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1867 / 114 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger)

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1930

Frankfurt 9. M., 10. Mai. (Fr. J) Von der Bundes⸗ Liquidations-Kommission war schon früher die Des⸗ armirung der Festung Landau in soweit genehmigt worden, als die betreffenden Arbeiten die Konservirung des beweglichen Eigenthums, die Beseitigung und Deponirung der Pallisaden und Barrieren, sowie die Ueberführung der Pulvervorräthe aus den Kriegs- in die Friedens⸗Magazine bezweckten, neuerdings ist nun von der damals gleichfalls beantragten, aber vorerst ver⸗ schobenen Einrichtung einiger Blockhäuser 24 zur friedensmäßigen Pulverlagerung nach dargelegtem Bedürfniß die Einrichtung einer Baracke zur Lagerung von Eisenmunition gestattet worden. Wie eigenthümlich und weit zurückgehend die Ansprüche an die Liquidations-Kommission mitunter sind, zeigt eine von den Erben des Handelsmanns Joseph Pfungst von hier eingereichte Forderung, betreffend die Bezahlung von 45,947 Fl. 56 Kr. für in den Jahren 1795 bis 1797 an die Kaiserlich österreichi⸗ schen Truppen gelieferte Naturalien. Auf diese Eingabe wurde von der Kommission in ihrer Sitzung vom 1. d. zu erwidern be⸗ schlossen, daß die Liquidations-Kommission nicht in der Lage sei, dem Ansuchen auf die besagte Ersatzleistung irgendwie zu ent⸗ sprechen. Die Kaufleute Schwarz und Nicolai aus Mainz und Deiß aus Offstein haben eine Restforderung von 59,322 Fl. für nach Mainz verbrachte Proviantvorräthe des vormaligen achten deutschen Armeecorps, mehrere Private von Mainz eine Forderung von 3418 Fl. für bei der vorjährigen Armirung der Festung geleistete Fuhrdienste eingereicht. Gelegentlich einer Mittheilung des württembergischen Bevollmächtigten in der Sitzung vom; 1. d, daß der Kriegskommissär Gaupp von hier abberufen sei, kam zur Anzeige, daß die für die Zusam⸗ menstellung und Berechnung der tabellarischen Nachwelsungen der Localkommissionen als Hul* uren im Januar früher be⸗ rufenen Beamten ihre Aufgabe in den nächsten Tagen vollendet haben werden.

Coblenz, 11. Mai. (Fr. J.) Gestern rückte von hier ein Detachement von 80 Mann Pioniere der achten Pionier⸗Abthei⸗ lung nach Luxemburg. Das Füsilier⸗Bataillon des 68. In⸗ fanterieRegiments, welches vor sechs Wochen nach der preußisch⸗ holländischen Grenze zur Verhütung der Einschleppung der Rinderpest ausgerückt war, trifft morgen wieder hier ein.

Sachsen. Dresden, 11. Mai. In voriger Nacht ver— starb hierselbst plötzlich der Königlich preußische General-Lieute⸗ nant, Commandeur der 5. Division, v. Kamiens ki. Die Beerdigung findet Montag statt.

Die Erste Kammer hat in ihrer heutigen Sitzung die Er⸗ höhung der Steuern und Abgaben in Uehereinstimmung mit den Beschlüssen der Kammer der Abgeordneten, genehmigt.

Heute Nachmittag wird der Landtag bis zum November

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seuß. Gera, 19. Mai. E. Stg.) Der Landtag für Reuß j. 8. wird zu einer voraussichtlich nur kurzen Session auf den 22. Mai hierher einberufen werden.

Der Erbprinz ist heute Vormittag von Paris, wo Se. Durchlaucht von Baden- Baden aus, zum Besuch der Industrie⸗Ausstellung einige Zeit anwesend waren, auf Schloß Osterstein zuruͤckgekehrt.

Hessen. Darmstadt, 11. Mai. Eine heute erschienene Kriegsministerial-Verordnung erhöht vom 1. Juni an den Dienststand jeder Compagnie auf 6 Gemeine, Und be—⸗ stimmt, daß von jedem Infanterie⸗Regiment J Hauptmann, 1 Ober Lieutenant, 1 Lieutenant und 10 Unteroffiziere, zusam⸗ men 12 Offiziere und 40 Unteroffiziere, sich nächste Woche nach Mainz begeben, um theoretisch und praktisch die Dienstverhält— nisse der preußischen Truppen, insbesondere die Behandlung und den Gebrauch des Zündnadelgewehres zu erlernen. Daß Exerzier-⸗Reglement wird bei friedlichen Zeiten auch bald einge— führt werden, wie unsere Reiterei bereits seit 14 Tagen nach preußischen Vorschriften eingeübt wird.

Bayern. München, 11. Mai. Se. Majestät der König Ludwig II. ist heute Vormittag zum Landaufenthalt nach Schloß Berg abgereist.

Oesterceich. Wien, 11. Mai. Die heutige »Wiener Zeitung« veröffentlicht in ihrem amtlichen Theile ein König— liches Restript vom 11. April wegen Einberufung des kroaͤ—⸗ tischen Landtags auf den 1. Mai 1867, so wie ein zweites , . den kroatischen Landtag, betreffend

eziehungen zwi o a⸗ . 6 hungen zwischen Ungarn und Croa⸗

»Von der väterlichen Absicht geleitet, die billigen getreuen Völker thunlichst zu erfüllen, haben . ,, Unsere Aufgabe erachtet, die historischen Rechte Unserer geliebten Kö⸗ nigreiche Crogtien und Slavonien ungeschmälert aufrecht zu erhalten ihnen jenes Maß der Selbstständigkeit zu sichern, welches den Vedurf⸗ nissen ihrer nationalen Entwicklung entspricht und ihrer berechtigten Autonomie allen Schutz angedeihen zu lassen, den Wir mit den In⸗ teressen Unseres Gesammtstaates für vereinbar hielten.

Hiebei hat Uns das wichtigste Grundgesetz der Monarchie, die

pragmatische Sanction, zur Richtschnur gedient, welche nicht nur die Untheil barkeit aller unter Unserem Scepter vereinigten Königreiche und Länder gewährleistet, sondern auch insbesondere die Integrität der ungari⸗

Nachdrücklichste betont.

Allein Wir können es Uns nicht verhehlen, daß die in Euerer a. u. Adresse vom 19. Dezember 1866 ausgesprochenen Wünsche mit dem Geiste der pragmatischen Sanction nicht in Einklang zu bringen sind, daß dieselben sogar mit dem von Uns zufolge Euerer Bitte dem ungarischen Landtage mitgetheilten Artikel 42 vom Jahre 1861 im Widerspruche stehen.

Den grundsätzlichen Bestimmungen der pragmatischen Sanction und des ungarischen Staatsrechtes entsprechend, wurde in diesem Ar⸗— tikel die Krone und der Akt der Krönung, dessen wesentliches Moment die Ausfertigung des Inauguraldiploms bildet, als mit Ungarn ge⸗ meinschaftlich anerkannt.

Desgleichen hat der Landtag von Croatien und Slavonien in seinen 9. u. Adressen vom 24. September 1861 und vom 10. Februar 1866 die Bereitwilligkeit ausgesprochen, dem historischen Verbande mit dem Königreiche Ungarn Rechnung zu tragen und an demselben auch fernerhin festzuhalten.

Diese wiederholten feierlichen Erklärungen berechtigen Uns zu der zuversichtlichen Eiwartung, daß Wir bei der im Interesse aller Völker der Monarchie angestrebten Lösung der schwebenden staatsrechtlichen Fragen von Seiten Unserer geliebten Königreiche Croatien und Sla— vonien auf keine Schwierigkeiten stoßen, und daß Ihr nicht auf solchen ,,, bestehen werdet, welche diese Cösung unmöglich machen vürden.

Und da Unser eifrigstes Streben und Unser entschiedener Wille dahin gerichtet ist, alle Hindernisse sofort zu beseitigen, welche der Her— beiführung gesetzlicher Zustände und Unserer U. sehnlichst ge⸗ wünschten Krönung bisher entgegenstanden, so fordern Wir Euch im Vertrauen auf Eurere Uns stets bewiesene treue Anhänglichkeit hiemit väterlich auf: für die Vertretung Croatiens und Slavoniens bei dem bevorstehenden Krönungsakte an dem ungarischen Landtage Sorge zu tragen, dem mit dem gedachten Landtage vereinbarten Beschlusse über die staatsrechtliche Stellung der Länder Meiner ungarischen Krone hin⸗ sichtlich der gemeinsamen Angelegenheiten und ihrer Behandlung auch Euererseits in gesetzlicher Weise beizutreten und hierdurch auch den Weg zu der mit beiderseitigem Einverständnisse zu erfolgenden gründ— lichen Beseitigung aller noch obwaltenden Differenzen anzubahnen.«

gram, 10. Mai. Wie man vernimmt, stellt sich der Entwurf der Majorität der vereinten Nationalen der Adreß— Kommission in der Beantwortung des Königlichen Eröffnungs— Reskriptes durchaus auf den Standpunkt der vollständigen

„Parität mit Ungarn, die vorgängige Vereinbarung über die

Bedingungen und die entsprechende Fassung des Inaugural⸗ Diploms von diesem Standpunkte . As . 9 . In d

. ai, In der heutigen Landtagssitzung wurde beschlossen, Allerhöchsten Orts durch das W g g, im telegraphischen Wege zu bitten, daß der vom Landtage des Jahres 1861 Sr. Majestät unterbreitete Gesetzartikel bezüglich der Unverantwortlichkeit und Unverletzbarkeik der Nakional⸗ vertreter um so mehr ungesäumt sanctionirt werde, als sich die Nationalvertreter von jedweder Abstimmung insolange enthal— ten, bis nicht der erwähnte Gesetzartikel die Allerhöchste Sanction erhalten haben wird.

„Nach erfolgter Authenticirung des Protokolls erklärte Vice⸗ präsident Suhaj die Sitzung mit dem Bemerken für geschlossen, er werde Sorge tragen, daß der heutige er n a bes fr, un⸗ verweilt zur Allerhöchsten Kenntniß gebracht werde. Der Tag der Abhaltung der nächsten Plenarfitzung wurde nicht festgesetzt.

Großbritannien und Irland. London, 10. Mai In der gestrigen Sitzung des Oherhauses gab Lord Derby, auf das Ansuchen Lord Russells, hinsichtlich der Konferenz die bereits in Nr. 112 d. Bl telegraphisch mitgetheilte Erklärung ab. Der übrige Theil . . . , über die Vorgänge im Hyde—

erhalten der Regierung gegenüb iga i

dr, ,,,. g g geg er der Reformliga in

Im Unterhause stellte La bouchre seine angekündigte Inter⸗ pellation: ob die Luxemburger Ggrantiefrage, . sie il if 6. ledigt sei, dem Parlamente zur Erörterung vorgelegt werden werde. Lord Stanley s bereits telegraphisch signalisirte Antwort lautet wortgetreu folgendermaßen: »Die beste Erwiderung, die ich dem ehren⸗ werthen Mitgliede geben kann, ist, daß die in London gegenwärtig tagende Konferenz heute Sitzung hielt, und wenn ich es auch nicht mit meiner Stellung vereinbar erachte, die zwischen den Vertretern der einzelnen Mächte vorgefallenen Details anzugeben, darf ich doch mittheilen, daß in Wesenheit ein Uebereinkommen erzielt worden ist / und daß wenig mehr als blos formell Geschäftliches zu erledigen übrig bleibt. Vor zehn Tagen getraute ich mir, in Beantwortung einer hier an mich Lrichteten Frage, die Hoffnung auszusprechen, daß diese Luxemburger Frage / welche damals Europa in Aufregung hielt, sich aͤuf gutem Wege freundlicher Ausgleichung befinde, und ich glaube, ohne allzu kn nnch zu sein, sagen zu dürfen, daß die damals ausgesprochene Hoffnung thatsächlich verwirklicht ist. Ich glaube, dem Haufe Glück wünschen zu können, und darf auch dem Lande grgtuliren, daß der 6 Sinn und die Mäßigung der in diesem Streite in erster Neihe Betheiligten, verbunden mit dem gesunden Sinne und der

Mäßigung der mit jenen in dieser Konferenz tagenden neutra a das unaussprechliche Unglück eines eren er, Krieges, 1

schen Krone und die Zusammengehörigkeit aller ihrer Länder auf das

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wenigen Tagen in drohender Nähe schien, abzuwenden vermocht haben. In . auf den Antheil, den Ihrer Majestät Regierung an diesen Arrangements genommen hat, darf ich sagen, daß wir in Gemäßheit des verfassungsmäßigen Brauches gehandelt haben, nämlich au unsere Verantwortlichkeit als Räthe der Krone. Wir haben uns dieser Ver antworlichkeit bedient, wo immer die Nothwendigkeit der. Lage sie erheischte, und vor der Rechtfertigung unserer Handlungen in dieser Beziehung, wofern sie nothwendig sein sollte, wünschen weder meine Kollegen noch ich selber zurückzuweichen. Ich liebe es, nicht, ein Geheimniß aus An⸗ gelegenheiten zu machen, zu denen ich in amtlichen Beziehungen stehe, oder dem Hause unnöthigerweise Geheimnisse vorzuenthalten; der gegen wärtige Fall jedoch war so dringend, daß einige Zurückhaltung absolut geboten erschien. Mit jeder Woche stieg die Dringlichkeit der Lage, mit jeder Woche wurden, wie man uns sagte, die Chancen eines Krieges drohender. Es ist demnach offenbar, daß ein e der Verhandlungen zu sehr gefährlichen Verwickelungen geführt haben würde und ich fühlte, daß ich es nicht allein auf mich nehmen konnte, die Unter⸗ handlungen auf unbestimmte Zeit zu vertagen, weil der Aufschub viel⸗ leicht nicht zu einer allen Betheiligten gleich erwünschten Lösung ge⸗ führt haben würde. Jetzt, was die Garantiefrage betrifft. Es wun⸗ dert mich nicht und thut mir gewiß nicht leid, daß in diesem Hause in Bezug auf die Gewährung von Garantieen starke Bedenken sich kundgeben. Aber was diese besondere Frage angeht, weiß das Haus wohl, wie ich für ausgemacht annehmen darf, daß ngland in Gemeinschaft mit den übrigen Unterzeichnern des Vertrages von 1839 das Großherzogthum Luxemburg dem Könige von Holland in vollster, absolutester und rücthaltlosester Weise wirklich garantirt hat. Dles ist eine Verbindlichkeit, welche wir heutzutage nicht eingegangen sind; wir haben einfach jene Verbindlichkeit den veränderten Zeitumständen und der Stellung, welche das Großherzog= thum in Folge der Auflösung des deutschen Bundes jetzt einnimmt, angepaßt. Damit hahen wir keine neue Verantwortlichkeit übernommen; wir haben sie näher begrenzt und umschrie⸗ ben; in der That sollte ich denken, daß wir. die Verant⸗ wortlichkeit, die früher im Zusammenhang mit Luxemburg auf England ruhte, gleichviel wie groß oder gering sie war, verengert haben. Dies ist jedoch ein Gegenstand, den ich künftig, wenn eine Erörterung darüber gewünscht wird, vor das Haus zu bringen be—⸗ reit sein werde; aber es ist offenbar ein Gegenstand, auf den ich nicht eingehen kann, wenn ich mich in den Grenzen einer Interpellations⸗ Beantwortung bewege. Ich kann nur die Hoffnung aussprechen, daß die Unterhandlungen in wenigen Tagen so weit vorgerückt sein wer⸗ den, daß ich . hw 2 . n Angelegenheit betreffenden Schriftstücke auf den Tisch des Hauses zu legen.“ . . hin einigen kleinen parlamentarischen Episoden über das Meeting im Park und einigen Bemerkungen über das neue vom Schatzkanzler eingebrachte Amendement zur Reformbillklausel über die Compound Haushaltung, wird das Comité fortgesetz. Das Amendement des Schatzkanzlers lautet, »daß die Abgaben der Hausmiether unter 10 Pfd. denselben Prozentsatz vom Pfd. Sterl. betragen sollen, wie die Abgaben der andern gewöhnlichen Hausmiether« Nach. längerer Diskussion wurde dieser Verbesserungsantrag mit 322 gegen 256 Stim⸗ men angenommen. , . 37 Dublin wie in Cork werden von katholischen Geist⸗ lichen Maßregeln getroffen, um auf dem Wege öffentlicher Verfanimlung' eine Petition um Begnadigung ber züm Tode verurtheilten Fenier mit möglichst vielen Unterschriften zusam⸗ menzubringen und an die Königin zu richten. Die Mayors beider Städte haben die Initiative z den Meetings genommen, Ueber die Thätigkeit des Mun it ions-Departements zur Herstellung der nothwendigen, Vorxäthe für den Snider⸗ schen Hinterlader liegen gegenwärtig Ausweise des Kriegs⸗ Ministeriums vor. Es erhellt aus denselben, daß bis zum J. März d. J. im Königlichen Laboratorium 124439 598 scharfe patronen für das neue Gewehr angefertigt worden sind. Es kommen dazu allerdings noch 204710 Probe⸗patronen andrer⸗ seits gehen aber auch 3,949,525 Hülsen und 5/045, 000 Zündhut⸗ hülsen, die im Wege kontraktlicher Lieferung beschafft wurden, ab. Die Ausgaben für die 12.439, 598 fertigen patronen stellen sich auf 49,570 Pfd. Sterl. Wie es scheint, haben diese ersten patronen, theils aus Mangel an den nöthigen Vorrichtungen und Maschinen, theils wegen der anfänglichen Ungeschicklichkeit der Arbeiter, theils auch wohl wegen gemachter Irrthümer es mußten später gegen 1,100,000 in Platzpatronen umgewan, delt werden bedeutend mehr gekostet, als man jetzt für die später anzufertigenden aufwenden wird. Auch der Preis der erer nn n ist 25 pCt. herabgedrückt worden, was auf die große Masse schon einen sehr bedeutenden Unterschied macht. Der Monat Mai ist die Saison für die verschiedenen re⸗ ligiösen Gesellschaften Englands, und gestern tagten an verschiedenen Orten 5. verschiedene Vereine, die sich, wenn auch auf verschiedenen Feldern, doch alle zu dem Zwecke gebildet haben, das englische Kirchenthum zu fördern und zu verbreiten.

In der heutigen Oberhaus-Sitzung erwiederte Lord Derby

auf ein? Interpellation Tord Clanricarde's, es sei eine neue, vom 2 hic zan Hirn; der spanischen Regierung über den Torngzo. Fall eingetroffen, die er jedoch noch nicht vorlegen könne. Eine andere Frage betreffs der fen g rr igt k dahin, daß die Prozeß-Akten ihrer Zeit veröffentlicht werden . .

1 . , machte der Schatzkanzler sich anheichisch,

rath hat in seiner gestrigen Sitzun Amendements der Prüfungs⸗Kommisston zu Ende gebracht und schließlich den ganzen Gesetzentwurf über die Reorganisation

dem Hause am nächsten Montag mitzutheilen, was die Regierung mit e. en ihr 4, die Parks betreffenden Bill, zu thun

beabsichtige. Auch der Kriegs minister beabsichtigt, am Montag drei Bills einzubringen, welche n die Kreirung einer Reserve und andere einschlägige Gegenstände zum Zweck haben.

ie Solderhöhnng der Armee und Miliz,

II. Mai. Die Taufe der jungen Prinzessin,

Tochter des Prinzen von Wales, fand gestern in Marlborough House in Gegenwart der hier anwesenden Mitglieder der König⸗ lichen Familie, so wie der Königin von Dänemark, des Groß⸗ herzogs und der Großherzogin, so wie des Prinzen Adolph von Mecklenburg⸗Strelitz statt.

Die »Nationale Reform Union« hielt auf Veranlassung

der National Union in Manchester, die eigens eine Deputa⸗ tion hierhergesandt hatte, ein Meeting, um die Zweckmäßig⸗ keit großer Reformversammlungen zur Ausübung eines Druckes auf das Parlament und seine Arbeiten an dem Werke der Re⸗ form zu berathen. ist, auch die mittleren Klassen für die Reform anzuregen und zwischen ihnen und den Arbeitern eine Art liberale Vereinigung

anzubahnen.

Hauptzweck der Deputation aus Manchester

Von den Feniern, die zunächst vor die Schranken der

Special-Kommission gezogen wurden, nachdem die Proze⸗ dur gegen M'Afferty beendigt war, hatte keiner außer seiner Betheiligung an den letzten Ruhestörungen irgend etwas Erheb⸗ liches begangen, so daß die Krone nicht wegen Hochverraths, sondern wegen des Vergehens bewaffneter Zusammenrottung unter der sogenannten Whiteboy⸗Akte gegen sie klagbar wurde. Da die ersten drei Gefangenen, ganz junge Leute, die gegen sie vorgebrachte Anklage nicht in Abrede stellten, so war das Ver⸗ fahren ein sehr kurzes. Nach etwa einstündiger Verhandlung wurde Carolan zu f

naten Zwangsarbeit verurtheilt. t Sheridan, kam mit dreimonatlicher Zwangsarbeit weg, während . , ,. gegen seinen Nachfolger Fitzpatrick auf 12 Mo⸗ nate lautete.

8 und Mitchell und Matthews zu 12 Mo⸗ Der nächste Verurtheilte,

Das eiserne Fahrzeug, welches von der Expedition zur

Aufsuchung Livingstone's auf den afrikanischen Flüssen und dem See Nyassa benutzt werden soll, wird heute in Chatham in Angriff genommen. Das Boot wird n aus Stahlplatten, H Zoll dick, in Stücken von ungefähr 2 Fuß Lä— ergesi

Das Schwerste der Stücke soll 40 Pfund Gewicht nicht über⸗ steigen, so daß die Theile leicht über Land von den Negern transportirt und an Ort und Stelle mit Schrauben und Pflöcken zusammengefügt werden können. Der Kiel wird aus

Länge, hergestellt.

ebenfalls zerlegbaren z Zoll starken Eisenplatten bestehen und

erhält das Fahrzeug in vollständiger Ausrüstung Mast und Segelwerk.

(W. T. B.) Die Unterzeichnung des Vertrages über

Luxemburg ist heute Abend gegen 7 Uhr erfolgt.

estern unterzeichneten

12. Mai. Die Ratifizirung des

Vertrages wird binnen Monatsfrist stattfinden.

Frankreich. Paris, 11. Mai. (K. Ztg.) Der Staats⸗ 1 . die Wißkusston über die

der Armee bis auf unerhebliche Abänderungen angenommen. Die wesentlichsten Bestimmungen, über welche die Vereinbarun⸗ gen zwischen Staatsrath und Kammer-Ausschuß nunmehr ein⸗ getreien find, betreffen, den Bestand des Landheeres, aktive Armee und Reserve, zu 800000 Mann; auf dieser Basis soll jährlich das Kontingent durch Gesetz herufen werden, die Mi— e, Tro rr ion fallt weg und das Einstellungs-System nach dem Gesetze von 1832. Doch soll für 200 Fr.,, welche in die Dotationskasse kommen, ein Einsteher gestellt werden. Außerdem wurden noch folgende Artikel angenommen: I) Die jetzt in aktivem Dienste stehenden Militairs, die am 1. Januar 1868 fünf Jahre gedient haben, gehen vier Jahre in die Reserve über; 3 die Ratlonalgarde besteht aus den Leuten, die nicht zum aktiven Dienste berufen waren, entweder ihrer Nummer oder eines legalen Exemptionsfalles wegen, so wie aus den Leuten, die fünf Jahre in der Reserve waren; 3) in der mo⸗ bilen Rationalgarde ist freiwilliges Engagement und Stellver⸗ tretung zulässig; 4) die Revisionsräthe können junge Leute, die als Stützen der Familie erwiesen sind, bis zu 10 pCt., vom Dienste der Nationalgarde entbinden; 5) die mobile National⸗ garde kann außerhalb des Arrondissements nur durch Kaiser— liches Dekret, und wenn es auf mehr als 20 Tage gilt, nur durch Gesetz zusammengezogen werden; 6) die Leute von den Klassen 1866 bis 1863 inkl. werden, wenn sie unverheirathet oder kinderlose Wittwer sind, zur mobilen Nationalgarde auf vier⸗, drei⸗ oder zweijährigen Dienst je nach der Klasse heran⸗ gezogen werden.

In seiner heutigen Sitzung nahm der gesetzgebende Körper das Gesetz Betreffs der Revision der Kriminal⸗ Prozesse an, wodurch es ermöglicht wird, daß Leute, welche