This is a cache of https://digi.bib.uni-mannheim.de/periodika/reichsanzeiger/ocr/film/tesseract-4.0.0-20181201/014-7933/0082.hocr. It is a snapshot of the page at 2023-10-31T17:39:27.126+0100.
1874 / 12 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Jan 1874 18:00:01 GMT)

1874 / 12 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Jan 1874 18:00:01 GMT) scan diff

“T S E T L C M ¿L s P E n S E R M i ramatia he y n Tegen) Ed gf E ny; At Is Ma , D nitt Mat S: E e E L R N fA B s es ELeK A SENHE L D IE E x Es ie

Negierung8bezirk Potsdam.

1 C E U RELT : ; Wablkreis. Kreis West - Prizgniß: von Jagow*, Wirkl. Geh.

Rath und Ober-Präfident zu 2. Kreis Ost-Priegniß: Engere L La.

3. Kreise Rupvin, Templin: Graf voh Arnim-Boytzenburg r

Präsident von Lothringen

4. Kreite Preuzlau, Angermünde: von Arnim-Kröclendorff ; 1

Kammerherr. 9. Kreis Ober-Barnim: Graf Hacke* auf Ranf.

6. Kreis Nieder-Barnim: St. Paul*, Korvetten-Kavita i 7. Stadt Potsdam, Kreis Ost-Havelland: Wulfsl b cine, Gebetwn

Ober-Regierungs-Rath a. D. i n 8. Kreis Wejt-Havelland: Engere "e dies 9. Kreise Zauh-Belzig, Jüterbogk-Luckenwalde: 10. Kreise Teltow, Beeskow-Storkow: (Engere Wahl.

Regierungsbezirk Frankfurt Wahlkreis: Kreise Arnswalde, Fr? : Engeré Kreise Landsberg, Soldin: E nee M Rath a. D. in Berlin.

Kreis Königsberg: Schröder, Staats-Anwalt i i Stadt Frankfurt, - Kreis Lebus: Dr. Sims\ O L

gerihts-Präsident. : besißer und Kreis-Deputirter zu Königswalde.

Kreise Züllichau, Krossen: Uhden*, Amtsrath und Ritterguts-

besißer zu Sorge bei Krossen a. O.

Kreise Guben, Lübben: Schulz *, Rittergutsb. auf Groß-Drewiß.

Kreis Sorau : zu Posen. 9. Kreije Cottbus, Spremberg: 10. Kreise Calau, Luckau:- Engere Wahl.

i C. Provinz Pommern. Regierungsbezirk Stettin.

1. Wahlkreis. Kreise Demmin, Anklam: Frhr. von Malßahm,

Rittergutsbesißer zu Gül bei Trept ; 2. Kreise U:ckermünde, Wedont, Wollin: Engere Wahl.

3. Kreise Randow, Greifenhagen : Kolbe, Kreisgerichts - Rath a. D.

auf Priblow. 4. Stadt Stettin: Schmidt *, Oberlehrer zu Stettin.

9. Kreise Pyriß, Saaßig: von Schöning*, Landrath und Ritter-

gutsbesißer zu Pyrit.

6. Krei)e Naugard, Regenwalde: Ritter fi i i gard, él é: gutsbesißer Fl 7. Kreise Greiffenberg, Cammin: von Woeuter es Ptccunttite

zu Weedtke bei Greiffenberg in Pommern. Regierungsbezirk Cösli

1. Wahlkreis. Kreise Stolp, Lauenburg: voz

tergutsbesißer in Lgueuburg.

2. Kreise Bütow, Rummelsburg, Schlawe: Engere Wah!

3. Kreis ZFürst.nthum: Landrath von Gerlach* zu Cöslin

4. Kreise Belgatd, Schievclbein, Dramburg. Engere Wahl.

5. Kreis Neustettin: Engere Wahl. i

Regierungsbezirk Stralsun |

1. Wahlkreis. Kreise Rügen, Franzburg: Con Behr, K

F

und Rittergutsbesißer zu ‘Schmoldow bei Güßkow.

2. Kreise Grimmen, Greifswald: von Vahl, Rechtsanwalt in

Greifswald.

D. Provinz Posen. Regierut gsbezirk Posen.

1. Wahlkreis. Stadt Posen, Kreis Posen: Dr. jur. von Niego-

lewsfi*, Rittergutsbesißer zu Murownica bei Schwiegel.

2. Kreise Samter, Birnbaum, Obornik: Zientkiewicz, Probst in

Obiezierze.

3. Kreise Meseriß, Bomst: Freiherr von Unruhe-Bomst *, Land-

rath und Rittergutsbefißer zu Holstein.

4. Kreise Buck, Kosten: Dr. jur, von Zóltowski*, Rittergutsbesiber

zu Orzewce bei Kröben.

9. Kreis Kröben: Prinz Roman von Czartoryski*, zu Rokossowo

bei Punit.

6. Kreis Fraustadt: vou Vuttkamer*, Appellationêgerichts-Nath

in Colmar.

7. Kreise Schrimm, Schroda: Rittergutébef. v. Rogalinski in

¿A E . Kreise Wreschen, Pleshca: Wladislaw von 3 i Rittergutsbesißer zu Szyplow bei Neistadt n R a A Q Kegel, Probst in Krotoschin. j j e E e Schildberg: Fürst Ferdinand Radziwill in | Regierungsbezirk Bromber y E A r afi Chodziesen: Eugére Wahl S riß, Schubin: von Bethmann- ; itte e gutsbeiie auf Dunenco 1 Bethmann-Hollweg, Ritter- . Krets Dromberg: Oskar Wehr-Kensau, Gutsbesi L R s : e enlau, Gutsbesißer. L D guf Jaroniy Mogilno: von Kozlowski, Rittergutsbesitzer ; rei F N, ÿ . (9. F . V: z » U Has Pon groWwig von Choslowsfi, Riitergutsbesißzer glet U E ungsbezirk Bresl|l ; Kreite MUlitiE L L S Wohlau: (Fngere Wahl Í , Trebniß: Gra ver-ErbÈä / “erer von Schlesien t Mon Maltzan*, Ober-Erbkäm- . Kreije Wartenberg, 3: ; i 5 2 Mabnid he Bernstadt Kardorff*, Rittergutsbesitzer zu . Kreise Naméêlau, Brieg: Allnoch* scholtiseibesißer in Beigni Kreise Oblau, Simi, Strelert Eu an eivesveo in Beignik, «Stadt Breélau, östlicher Theil: von Kirchmann®*, Appellations- Í Sr See Beiden a. D. in Berlin. 0 4 L : L D: in Berim Theil: Ziegler * ; Ober-Bürgermeister . Kreise Breslau, Neumarkt: Herzog von Ratibor* ner E Lieutenant à la suite, zu Schloß Rauden bei E reu Kreise Striegau, Schweidniß: Graf von Pückler*, Königlich yreugiGer Sit e Male faupi maun, Landeshaupt- nann n zu Vber-Weistrißz bei idniß. 10. Kreis Waldenburg: Fürst von Pleß*, ‘hene Saebrinetfter / Ghef des Hof-Jagdamtes, Oberst-Lieutenant ¿. D., in Plef 1. Kreise Reichenbach, Neurode: Engere Wahl. —" E 1 Kreise Glaß, Habelschwerdt: von Ludwig-Waltersdorf 3. Kreise Fränkenstein, Münsterberg: Graf Chamare Stolz : - : Regierungsbezirk Oppel y Li Wahlkreis. Kreise Creußburg, Roiubag: Graf von Bethusy- Q Hu c*, Landesältester zu Bankau bei Creußburg, R.-B. Breslau / O Graf Ballestrem*,- Rittmeister a. D. in 3. Kreise Gr.-Strehliß, Kosel: Fürf lohe- l S j 4: Hurst zu Hobenlohe-Uj 4. Kreise Lubliniß, Tojt-Gleiwiß: Be Ale u T a Ingelfingen auf Klein-Drowinowig. \ ; A O E, LEe (Wahlkreis Beuthen): Edmund 6. Kreis Beuthen, \üdliher Theil (Wahlkrei iß): L Pfar zu Bujaow. Theil (Wahlkreis Kattowiß): Edler, . Kretse Pleß, Rybnik: Müller*, Geistlicher Rath in Berli 8. Kreis Ratibor: Carl, Fürst von Lichn owsty*, uen der

Kavallerie à la suite der S L EYT ; Kreis Ratibor, Armee, zu Kuchelna hei Krèczanowitz,

9. Kreis Leobschüß: Graf Nayhauß-C f e At E N 7 Ado -Dormons 6 pt A i: Ls i & d t ch Graf zu S t Tbe i Thorlagvaldait 7 Seh Salb Bbecg ie Sriedrich Graf Prashma auf . Kreis Neisse: Horn, Fürstbischöflicher Stiftsassessor in Neisse. Regierungsbezirk Liegni 1. Wahlkreis. Kreise Grünb Freistadt: Ande th-B ae A At erg, &Sreistadt: Fürst Carolath-B-1-

Geheimer Admiralitäts-

L: 2: Ai 4. 5. Kreis Sternberg: von Waldaw-Reitenstein*, Nittergutsz- 6. T 8.

von Puttkamer*, Appellationsgerichts « Rath

von! Denzin*, Rit-

ammerlherr

3. Kreis Glogau: Engere Wahl.

rungs-Rath in Liegniß.

Rektor der Universität zu Be 8. Kreise Schönau, Hirschberg. Dr. rungs-Rath und Professor in

hauptmann zu Görliß. F. Provinz

Berlin.

: in Berlin. - 3. Kreife Jerichow L, Jerichow II. :

rungs- und Baurath a. D. in Bürgermeister zu Breslau.

bei Berlin.

auf Roibsc. 2. Kreise f 19 Berlin.

Volkstedt.

9. Mansfelder Seekreis, Mansfelde _ Rittergutsbesißer in Ermsleben. 6. Kreise Sangerhausen,- Eckartsberga : zu Reinsdorf bei Artern.

befißer zu Etoldshayn bei Zeiß

Worbis,

Gutsbesißer zu Gic8mannsdorf. 4. Kreise Erfurt, Schleusingen, Ziegenr

1. Wahlkreis.

besißer in Beftoft bei Hadersleb 2; Kreise Apenrade, Sn A erêlel

4. Kreise Tondern, Husum, Eiderstedt :

6. Kreite Pinneberg, Steinburg, d G pu Berlin.

7. Kreite “Kiel, Plön: Engere Wahl. 8, Stadt Ultona. Kreis Stoncen:

garrenmacher in Altona.

T 4 Y. Provinz Ha 1, Wahlbezirk. Amt Weener. Aemter

Hamburg. 2. Aemter und Städte Esens und Au Stickhausen. Stadt Papenburg: in- Barum, 3. Aemter Aschendorf, Hümmling zu

9. Amt Grönenberg zu Melle.

rath in Berlin.

6. Aemter Freudenberg, S B \ D ude , Syke, Bruchhaufen, Hoya. Amt und Stadt Verden. Amt Achim: Precht, Vollmayer in Jübter. :

7. Amt und Stadt Nienburg. Amt

9, Amt Linden. (ldagsen, Pattensen.

Bran de in Hannover.

10. Amt und Stadt Hildesheim. Aemter Marienburg, Gronau,

Alfeld, Bockeuem: Römer, Sen

11. Aemtec und Städte Eimbcck und Nordheim Amt Uslar. Amt und Stadt Osterode: Albrecht® Syndikus,

in Hannover.

12, Aemt:x und Städte Götti-gen und Münden. Aemter Rei s ; ( ) ) r Rein Gieboldchausen. Stadt Duderstadt: vou Adel eb sen Gua:

besißer zu Friedland.

13, Aemter Herzberg, Hohnstein, Zellerfeld, Elbin i r Her; Hoh1 ; gerodé, Liebenbur Wöltingerode. Stadt Gosíar. Der Hmninsver-BrauniGwkbigische sogenannte Komtnunion-Harz: Graf zu Stolbetg-W ernige-

Y rod e, Ober.Präsident. 14. Amt Fallersleben, Amt und Stadt Aemter und Städte Peine, Burg

Schuega. 16. Aemter Neuhaus i, L., Bleckede.

Hannover.

berg * zu Gemen. 4. Kreise Lüdinghausen, BeŒum, Warendo

bèrg*, Landrath in Lüdinghausen.

2. Kreise Sagan, Sprottau: Graf Bethus ä 2 L. p e e P T Baukau bei Creuzburg, R.-B. Bedi D E

4, Kreise Lüben, Vunzlau; Dr. Fal k*, Sta der geistlichen, Unterrichts- - und Medizinal-Angelegenheiten in

in. 5. Kreis Löwenberg: Kreisgerihis-Rath Mihaelis i 6. Kreise Haynau-Goldberg, A C Ba in Bunzlau.

7, Kreise Landshut, Jauer, Bolkenhayn: Dr. Gneist*,

_ Regierungsbezirk Magdeb 1. Wahlkreis. Kreise Salzwedel, Gardelegen: Dr, &

4. Kreise Stadt Magdeburg mit Zubehör:

6. Kreis Wanzleben: von Benda*,

7. Kreise Aschersleben, Calbe: Düeßze*, Amts-Nath in L 8. Kreise Ofchersleben, Halberstadt, ete, E B Staaté-Minister a. D. zu Berlin. ,

A Regierungsbezirk Mersebur 1. Wahlkreis, - Kreise Liebenwerda, Torgau: Gro be, Rittergutsbesißer 4. Aemter Dicz, Limburg, Runkel, Weilburg, Hadamar:

7. Kreise Querfurt, Merseburg: Wolfe[* alt in Mers 3. Kreise Naumburg, Weißenfels, S U

i _… - Regierungsbezirk Erfurt. L. Wahlkreis. Kreis Nordhausen: Jaeger, Stäbivath: 2. Kreise Heiligenstadt, Worbis: Streder*, Kreisgerichts-Rath in

3. Kreise Mühlhausen, Langensalza, Weißensee: Dr. Friedenthal,

befißer zu Kleinballhausen bei Gebese.

- G. Provinz Schleswig-Holstein ; Kreise Hadersleben, C R Krüger *, Hof-

&. Hel ) Engere Wahl. 3, Kreis Schleswig: Dr. Wallichs, Gymnasiallehrer in Flensburg.

9, Kreise Norderdithmarschen und Süderdithma:\chen: Engere Wahl. Segeberg! Dr. jur, G. Bexler,

9. Kreise Oldenburg, Plôn, Stormarn, Segeberg: Reimers, Ci-

A Amt Berum, Stadt Nordenz von Freeden*, Direktor in_

Stadt Lingen. Aemter Haselünne, Freren, Bentheim, Neuen- Lis haus: Dr. Windthorst *, Staats-Minister a. D. 2 S ias . Aemter Fürstenau, Bersenbrück. Stadt Quakenbrück. Amt Vörden. Stadt und Amt Osnabrück. _Amt Jburg: Engere Wahl. :

j Stadt Melle. ] Diepholz, Sulingen, Uchte: Struckmann, Ober-Tribunals-

Neustadt a. R. Stadt Wunstorf. Aemter Ahld B wedel, Fallingbestel : Landdrost a. D. Dr, Nie: E Gauloue: 8. Amt und Stadt Hannover: Engere Wahl. E Aemter igten, (alenberg. L Aemter Springe, Lauenstein. L

Stadt Hameln, Amt Polle. Sade Bonereine: e R

Ober-Aypellationsgerichts-Anwaglt in Celle.

15. Amt und Stadt Lüchow, Amt Gartow. Amt und Stadt Dannen- berg. Aemter Medingen, Oldenstadt. Stadt Uelzen. Amt

JZsenhagen: Freiherr von Grote Regierungs - Assessor* in

Aemter Bergen, Soltau. Amr und Stadt Wi Si

x von Reden, Obergerichts-Assessor in “reen des

17. Amt und Stadt Harburg. Aemter Tostedt, Rotenburg, Zeven Harsefeld. Stadt Buxtehude. Amt Lilienthal : es i

18. Stadt Stade. Amt und Stadt Bremervörde. Amt Lehe. Aemter Hagen, Blumenthal, Osterhelz, Himmelpforten: von Ben -

nigfen, Lemdes-Direktoxr in Hannovex.

19, Rest des Amtes Lehe: von Bennigsen*, Landes-Direktor in

L I, Provinz Westfalen.

j Regierungsbezirk Münster.

14 Wahlkreis. Kreise Tecklenburg, Steinfurt, Ahaus; v. Mallinckrodt*

2A Regierungs-Rath a. D. in Nordborchen bei Paderborn. :

. Kreis und Stadt Münster. Kreis Coesfeld: Freiherr von H eere- mann*, Regierungs-Assessor in Münster.

3. Kreise Borken, Recklinghausen: Dt. jur. Frhr. Max von Lands-

rlin.

Breslau. \

9. Kreise Lauban, Görliß: Gutsbes. Dr. Louis Mülle:* i : 10.,Kréise Rothenburg T E Louis Müller* in Berlín.

Sachsen.

Engere Wahl. Berlin.

oth Schweiniß, Wittenberg: Siemens, Bank-Direktor in

3. Kreise Bitterfeld, Delitzsh: Thilo, Gerichts-Direktor i j 4. Saalkreis, Stadt Halle: Selb S et s

r Gebirgskzeis: Sombart*, Jüngken*, Rittergutsbesißer

Rohland*, Ritterguts-

üdck: Dr. Lucius*, Ritterguts-

en.

Enzgere Wahl.

nnoveT. und Städte Leer und Emden.

rich., Aemter Wittmund und Dr, Petersen, Gutsbesißer

Sögel, Meppen. Amt und

Aemter Wittlage,

Stolzenau. Amt und Stadt

Städte Münder, Dr. A.

ator zu Hildesheim. Stadt Moringen.

Gifhorn, Amt. Meinersen. dorf, Celle: Haarmann,

Amt und Stadt Lüneburg.

ats-Minister und Minister

, Geheimer Regie-

Professor, Tellkamp f*, Geheimer Regie-

von Seidewißz*, Landes-

I Dr. Friedr.-Ka p p* 2. Kreise Osterbnrg, Stendal: Dr. Thiel, Landes-Oekonomie-Rath

von Unruh*, Regie- 5. Kreise Wolmirstedt, Neuhaldensleben: von Forckenbeck*, Ober-

von Bernuth*,

zu Regierungsbezirk Minden.

Estel, General i i 2. Kreise Herford, Halle: E

3. Kreise Bielefeld, Wiedenbrück: Engere Wahl.

Wewer. 9. Kreise Warburg ,

Affsessor a. D. zu Gevelinghausen. Regierungsbezirk Arnsberg.

chenba S NMEA tra e 2. Kreise Olpe, Me Handels-Minister in Berlin.

Ober-Tribunals-Rath zu Berlin Z. Krise Altena, Iserlohn: Engere Wahl. B N Qügeni Ri chter, Regierungs-Assessor a. D. in Berlin. s e ochum: Dr. Lôwe*, praftisher Arzt zu Berlin - Kreis Dortmund: Louis Berger in Witten. i

Rath a. D. zu Vellinghausen bei Soest

8. Kreise Lippstadt, Brilon: BD Us Bentie die Brilon: Schröd er*,

i d Provinz Hessen-Nassau. «egterungsbezirk Wiesbad en.

Rechtsanwalt

Rüttergutsbesihér “tir Rudow 1 Miles, Aemter Usiogen, Idstein, Königstein, Höchst, H och- rünnig,

2. Aemter Weben, Langenschwalbach, Rüdesheim, Eltville, Wiesbaden :

Homburg, Ortsbezirk Rödelheim: Fabrikant in DocGst, ezirk Rödelheim: Dr. Ad. B

Schulße-Delißsch, Kreisrichter a. D. zu Potsdam.

merod, Nassau: Dr. Lieber *, zu Camberg. Gutsbesißer zu Dauborn bei Kirber

5. H. Dillenburg, Herborn, , Rennerod, Marienber 8 Hachenturg: Dr. Thilenius, Sanitäts-Rath in Soden . Stadtkreis Frankfurt a: M.;: Engere Wahl. :

Regierungsbezirk Cassel. rich ODetker* zy Cassel.

Obec-Appellationsgerihts-Rath in Berlin.

Berlin. 4. Kreise Eschwege, Schmalkalden, Witen],

] j 1 )aujen: D x Justiz-Rath und Landes Mredit e e in Cassel 9. Kreise Marburg, Frankenberg, Kirchhain: Engere Wahl :

Rotenburg.

_ Maxrgrethenhaun. 8. Kreise Hanau, Gelnhausen: Dr. Wei gel, * Advokat zu Cassel

L. Rheinprovinz. Regierungsbezirk Cöln.

1, Wahlbezirk. StadFCöln: Großmann, L i N S dh ile 1 and s i v 2 B Ben ß e É mann, Rentner und Guisbesttor in Gle Un reftor At Bren: Dr. Rudolphi *, Gymnasial-Di- . U ; t P i B : s i | in A, Bonn: von Kesseler*, Landgerichts - Rath . Siegkreis, Kreis Waldbroel : Li . 6. Kreise . Mühlheim, Wp pefiE C O Hamm zu Wippperfurth.

E Regierungsbezirk Düsseldorf.

. Wahlkreis. Kreise Lennep, Mettmann: D i; —,„slal-Direkior a. D. und Stadtrath iu Ba at . Städte Elberfeld, Barmen: Engere Wahl :

3. Kreis Solingen: Engere Wahl /

4. Kreis und - Düffeldorf: i re f Düisfeltaes Düeldrf: BVernards*, Landgerichts-Assessor

5. Kreis Essen: F ¿#4 : 4 Berlin, von Forcade de B iaix, Ober-Tribunals-Rath in . Kreis Duisburg: Schulte Professor. 7. Kreise Mörs, Rees: Grütering, Kreiäri R A. ' f: ring, Kreiérichter in z

9. Meis Kemvent Pfa fteror Atti eer De zu Klaudthal

( s 0 mtsrihter in Li i: 11 Sreis in Stet C A Legations-Rath. a. D” zu Berlin

. re : C . . .

lationsgerit-Ratb L S Reichensperger*, Appel-

12. Kreise Neuß, Grevenbroich: Freiherr v. Thimus*, Apellations-

alt zu Aachen. Gummersbach: Fabrikbesißer

gerichts-Rath in Cöln.

S Regierungsbezirk Coblenz. . Wahlkreis. Kreise Weßlar, Altenkirchen und Hi is: Beug hem, Präsident zu Sbrenbecii Es S

2. Kreis Neuwied: Graf ¿ ; besiber An Gib Stolberg-Stolber g*, Ritterguts-

3. Krei S ; i irÉli i atl A Goar: v. Savigny*, Wirklicher Geheimer

4. Kreise (reuz ) Sit . : s Geib d! Simmern: Dr, v. Treit\chke*, Professor in

É ; g ¿isr * : ; 5; geei Mayen, Ahrweiler: Ko chann, Stadtgerichts-Rath in 6. Kreise Adenau, Cochem, Zell: von Grande-R y*), Gutsbesißer. L Regierungsbezirk Trier.

Wahlkreis. Kreise Daun, Prü itburg: i a S Mei, Bitlurgs Graf Cajus Stol- 2. Kreise Wittlich, Berncastel : Dieden, Kaufmann in uerzig.

3, Kreis Trier, St F ; naci Es Paul Majunke, Redagcteur der „Ger«

4. Kreise Sc ig, S is: F

Z io Merzig, Saarlouis: Rentner Haanen* aus ». sireis Saarbrücken: Engere Wahl.

6. Kreise Ottweiler, St. Wendel, Meisenheim : Engere. Wahl. Regierungsbezirk Aachen.

1, Wahlkreis. Krei j E A R Sr SMUG Malmedy, Montjoie: Franzen,

2, Kreise Eupen, Aachen: Dr. jur. Adam#iBock*, Gutsbesißer zu

Aachen.

3. Stadt Aachen: Friedrich Baudri in Cöl 4. Kreise Düren, Jülich: Freiherr von Lo fa f : 9. Kreise Geilenkirchen, Heinsberg, Erkelenz Rar Lund en

ner zu Aachen. M. Hohenzollern. s

1. Regierungsbezirk Sigmaringen: ‘von Klein sorge, [Kreisrichter

zu Hechingen.

Redaktion und Rendantur: Schwieger.

Berlin: Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Drei Beilagen

rf: Freiherr von. Lands-

(eiuschließlich Börsen-Beilage.)

1.-Wahlkreis. Kreis Minden, Jade-Gebiet. Kreis Lübbede: von

4. Kreise Paderborn, Büren: Freiherr von und zu Brenken, auf

Hörxter: Freiherr von Wendt, Regierungs-

t Murreesis. Kreise Wittgenstein und Siegen; Hinterlandkreis +:-DE chede, Arnsberg: Peter Rei ch ensperger*, Geh.

7. Kreise Hamm, Soest: von Bockœum-Dol ff 3* Dber-Regierungs-

3. Aemter St. Goarshausen, Braubach, Nastätten, Montabaur, Wall-

Knapypy*,

4, Selters,

. Wahlkreis. Kreise Rinteln, Hofgeismar, Wolfhagen: Dr. Fried- 2. Stadt- und Landkreis Caffel, Kreis Melsungen: Dr. Bähr* 3. Kreise Friflar, Homburg, Ziegenhain: Dr. Wehr-rupfennig* in

jur, Harnier*,

6. Kreise Hersfeld, Rotenburg, Hünfeld: Rechtsanwalt Dr. Gleim 7. Kreise Fulda, Schlüchtern, Gersfeld: Herrlein,* Gutsbesißer in

Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Me 12.

Königreich Preufen. Ministerium des Junern.

Regulativ zur Ordnung des Geschäftsganges bei den Berwaltungsgerichten.

Auf Grund des §. 198 der Kreisordnung -vom 13. Dezember 1872 ergeht zur Ordnung des Geschäftsganges bei den Verwaltungsgerichten nachstehendes Regulativ.

8. 1. (Geschäfte des Verwaltungsgerichts.) gericht entscheidet:

I, in erster Instanz

1) über Streitigkeiten, welche bei der Auseinanderseßung zwischen betheiligten Kreisen in Folge der Veränderung bestehender Kreisgrenzen und der Bildung neuer, sowie der Zusammenlegung mehrerer Kreise entstehen, soweit sih- diese Streitigkeiten nicht auf privatrechtliche Verhältnisse beziehen (§. 3 Absaß 3 und §. 5 der Kreisordnung),

9) über Streitigkeiten, welche bei der Auseinanderseßung zwischen den. Betheiligten in Folge des Ausscheidens voa Städten mit min- destens 25,000 Einwohnern aus ihren bisherigen Kreisverbänden ent- stehen, soweit sih diese Streitigkeiten nicht auf privatrehtliche Ver- hältnisse beziehen (8. 4 leßter Absaß und §. 9 der Kreisordnung),

3) über Beschwerden der Gemeinden und einzelner Kreisangekt örigen wegen ihrer Heranziehung und Veranlagung zu den Kreisabgaben (8. 19 der Kreisordnung), j :

4) über Beschwerden gegen polizeilie Verfügungen und exekutivische Anordnungen der Landräthe (§. 80 der Kreisordnung),

5) über Beschwerden gegen Beschlüsse des Kreisauéschusses auf Anträge wegen Berichtigung der Verzeichnisse der Wahlberechtigten für die Kreistagswahlen (§. 110 Absatz 2 der Kreisordnung),

6) über Beschwerden gegen die von dem Kreistage vorgenommene Vertheilung der Kreistags- Abgeordneten auf die einzelnen Wahlverbände, die Bildung von Wahlbezirken für die Landgemeinden, und die zum Verbande derselben gehörigen selbständigen Gutsbezirke, Gewerbe- treibenden und Bergwerksbefißer, gegen die Vertheilung der Abgeord- neten der Landgemeinden auf dieselben, sowie gegen die Vertheilung der städtischen Abgeordneten auf die einzelnen Städte bezw. die Bil- dung von: Städte-Wahlbezirken (§8. 111 und 112 der Kreisordnung),

7) über die Seitens des Kreistages beanstandeten Wahlen von Kreistags-Abgeordneten (§. 113 der Kreiéordnung),

8) üker die Enthebung der gewählten Mitglieder der Kreisaus- schüsse von ihrer Stellung 123 leßter Absaß der Kreisordnung),

9) über Streitigkeiten, welche bei der Auseinanderseßung zwischen den Betheiligten in Folge der Veränderung der Bezirksgrenzen von Land- Gee und Gutsbezirken entstehen (§. 135 IX, 2 der Kreis- ordnung) ;

-IL in der Berufungsinstanz über Berufungen gegen die Entschei- dungen des Kreisaus\chusses in streitigen Verwaltungssachen, soweit dieselben nit endgültige find (§8. 1 und 18 des Regulativs zur Ord- nung des Geschäftsganges bei den Kreisausschüssen vom 20. November 1873). Ausgenommen sind die Angelegenheiten, betreffend die Er- richtung und Veränderung gewerblicher Anlagen, in welchen nach §. 156 der Kreisordnung die Berufung an die Bezirksregierung stattfindet.

Die Entscheidungen des Verwaltungêgerichts erfolgen in allen die- s Angelenheiten uach §. 190 Absaß 1 der Kreisordnung in öffent-

icher Sißung nach mündlicher Verhandlung unter den Parteien. Die Oeffentlichkeit der Verhandlung kann nah §8. 151 und 190 der Kreisordnung von dem Verwaltungsgerichte durch einen öffentlich zu verkündenden Bis, ausgeslo;sen werden, wenn es dies aus Grün- den des offentlichen Wohles oder rivat für angemessen erachtet. Ausgenommen hiervon sind die Streitsachen zwischen Armenverbänden, sowie die Schank-Konzessions- und Konzessions-Entziehungsfachen (F. 1 I]. 8b. und c. des Geschäftsregulatirs für die Kreitauéschüsse), in welchen nah §. 52 des Ausführungsgeseßz-s zum Bundesge|eßze Über den Unterstüßungéwohnsiß vem 8. März 1871 bezw. nah §. 21 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 die Verh audlung stets in öffent- lider Sibßung zu crfolgen hat. Haben beide Parteien darauf an- getragen, daß die Sache ohne mündlihe Verhandlung entschieden werde, so kann nah §. 190 Absaß 3 der Kreiéordnung die Entschei- dung auf schriftlichen Vortrag gefällt werden. E OSS

8, 2, Einc mündliche Berh»ndlung ist nicht erforderlich für die Erledigung der sonstigen - dem Verwaltungsgerichte obliegenden Ge- schäfte, eere i S ¿

1) der Entscheidungen über Berufungen gegen Beschlüsse, Verfü- ungen und Anordnungen des Kreiscaus\{husses in den im 8. 2 des Regulativs zur Ordnung des Geschäftsganges bei den Kreisausshüssen aufgeführten Angelegenheiten, soweit eine Berufung hiergegen zulässig ist. Ausgenommen sind die Dismembrationsangelegenheiten, in wel- chen nah §. 156 der Kreisordnung die Berufung an die Bezixksregie- rung stattfindet, i : jl

. 9) der Bestimmung: desjenigen Kreisauss{usses, welher in streiti- gen Wegebausachen, sowie in Vorflutl:8-, Ent- und Bewässerungssachen, bei denen mehrere Kreise betheiligt find, die Sache zu erledigen hat. (8. 135 II. 1e. und III. 4 der Kreisordnung),

3) der Festseßungen der gegen ungehorsame Zeugen und Sachver- [Vndige f exkenneuden Strafen (§8. 146 Absatz 2 und 194 der Kreis-

rdnung),

4) der Entscheidungen über Beschwerden wegen der Vollstreckung der Entscheidungen des Verwaltungsgerichts (8. 197 der Kreisordnung).

Dem Verwaltungsgerichte bleibt es unbenommen, auch in den vorstehend aufgeführten, dazu geeigneten Fällen die Betheiligten bezw. deren Vertreter zur mündlichen Verhandlung zu laden.

È: 3. In Betreff dcr von den Verwaltungsgerichten nah §. 187 der Kreisordnung wahrzunchmenden Befugnisse der Deputationen für das Heimathwesen bewendet cs bei den Bestimmungen der §8. 1 und 2 des für leßtere unter dem 1. Februar 1872 erlassenen Geschäfts- Regulativs. (Siehe Anlage A)

Das Verwaltungs-

8. 4. (Sibungen des Verwaliungsgerichts.) ) stim versammelt sih an regelmäßigen, im Voraus von ihm be-

Das Verwaltungs-

timmten Sibungstagen; dem Vorsißenden des Verwaltungsgerichts leibt es unbenommen, im Bedürfnißfalle außerordentliche Sihungen anzuberaumen. i ¿ i z

. 5; (Ferien.) Das Verwaltungsgeriht hält Ferien während der Zeit vom 21. Juli bis zum 1. September. Dieselben find vier- zehn Tage vor ihrem Beginne durch das Amtsblatt zur öffentlichen Kenniniß zu bringen. Während der Ferien dürfen in öffentlicher Sißung des Venvaltungsgerich{s nur schleunige Sachen zur Berhand- lung gelangen. Auf den Lauf der geseßlichen Fristen bleiben die Ferien ohne Einfluß. _ / : ae :

8. 6. (Einberufung der Stellverireter.) Ein Mitglied, welches durch Krankheit oder durch sonstige nicht zu beseitigende Umstände verhindert ist, einer ordentlichen oder außerordentlichen Sißung des Verwaltungsgerichts reizuwohnen oder si der Wahrnehmung der ihm sonst - obliegenden Geschäfte zu unterziehen, hat dies sofort, behufs Einberufung seines Stellvertreters, dem Vorsißenden anzuzeigen. Sn schleunigen Fällen hat das verhinderte Mitglied seinen Stell- vertreter unmittelbar Ma benachrichtigen; der Stellvertreter ist alsdann, auch ohne besondere Berufung von Seiten des Vorsißenden, verpflichtet, si zu der betreffenden Sihung einzufinden, bezw. die Geschäfte des Mitgliedes zu übernehmen. Sind ein gewähltes Mitglied und der für dasselbe bestimmte Stellvertreter gleichzeitig verhindert, so ist einer der beiden- anderen gewählten Stellvertreter durch den Vorsißenden ein- zuberufen, bezw. durch das verhinderte Mitglied unmittelbar zu benach- rihtigen (§. 188 Nr. 2 der Kreisordnung). E

8 7. (Urlaub der Mitglieder.) Die ernannten Mitglieder und deren Stellvertreter bedürfen zu einer, die Dauer con sechs Wochen

Donnerstag, den 15. Januar

überstcigenden Entfernung vom Sitze des Verwaltungegerichts eines von den Ministern des Innern und der Justiz gemeinschaftlich zu er- theilenden Urlaubs unbeschadet der sonstigen, hinfichtlich der Beurlau- bung der Staatsbeamten bestehenden Vorschriften. Die gewählten Mitglieder und deren Stellvertreter Haben bei beabsihtigter längerer Entfernung von ihrem Wohnorte sich mit einander zu benehmen und dem Vorsitzenden sofort entsprechende Anzeige zu machen.

8. 8. (Befugnisse des Vorsißenden. Leitung des Verfahrens.) Der Vorsitzende leitet und beaufsichtigt den gesammten Geschäftsgang bei dem Verwaltungegerihte und sorgt für die prompte Erledigung der Geschäfte. Er eröffnet die eingehenden Schriftstücke und ver- merkt auf denselben den Tag des Eingangs. Hat in fstrei- tigen Verwaltungssachen eine Partei den Schriftstücken kein Duplikat beigefügt, so verfügt er die Anfertigung desselben auf ihre Kosten.

8. 9. Verfügungen, welche, ohne der sachlihen Entscheidung vorzugreifen, ledigli die Leitung des Verfahrens vor dem Verwal- tungsgerihte bezwecken, werden der Regel nah ohne Vortrag im Kol- legium entweder von dem Norsibenden selbst cder, unter feiner Mit- zeichnung, von demjenigen Mitgliede des Verwaltungsgerichts erlaffen, welchem der Vorfißende die Bearbeitung der Sache überträgt. Er- giebt sich zwischen diesem Mitgliede und dem Vorsißenden cine Mei- nungsverschiedenheit, oder wird gegen das Verfügte Einspruch erhoben, so ist die Beschlußnahme des Kollegiums hicrüber herbeizuführen Dem Ermessen des Vorsitzenden bleibt es in allen Fällen überlassen, den vorgängigen Vortrag im Kollegium anzuordnen.

8, 10, Die Bestimmungen des -§. 9 finden gleichmäßig Anwen- dung auf diejenigen Verfügungen, welche in dea Fällen des §. 2 unter Nr. 2 dieses Regulativs und des S. 2 unter Nr. bis 5 des Ge- \häfts-Regulativs für die Heimaths-Deputationen vem 1. Februar 1872 zu erlassen sind. /

75.41, Jn den: zur follegialischen Entscheidung des Ve:rwaltungs- gerichts gelangenden Sachen besteklt der Vorsißende aus der Zahl der ernannten oder der gewählten Müitglied:r einen Referenten und nach Befinden einea Korreferenten; auch kann er sih selbst zum Referenten oder zum Korreferenten bestellen.

& 12, Der Vorsitzende leitet die Verhandlungen und Berathun- gen in den Sißungen des Verwaltungsgerichts; er stellt die Fragen und sammelt die Stimmen vorbehaltliß der Entscheidung des Kollegiums, ‘falls über die Fragestellung oder über das Ergebniß der Abstimmung eine Meinungsverschiedenheit entsteht.

8 13, In denjenigen ohne vorgängige mündliche Verhandlung zur kollegialische1 Entscheidung gelangenden Sachen, welche einer beson- ders s{chleunigen Erledigung bedürfen, kann der Vorsilzende geeigneten Falls eine s{riftliche Abstimmung der Mitglieder veranlassen ; ergiebt sich hierbei jedo eine Meinungsverschiedenheit, so ist in allen Fällen die

ollegialishe Entscheidung in einex Sißung des Verwaltungsgerichts herbeizuführen. :

8. 14, (Mündliche Verhandlung.) Die zur mündlichen Verhand- lung gelangeuden Sachen werden in der, durch den Vorsißenden be- stimmten, durch Auéhang vor dem Sitzungszimmer bekannt zu machen- den Reih-nfolge erledigt. Jn der Vorladung an die Parteien ist die zur mündlichen Verhandlung bestimmte Stunde anugeben.“ Bleiben beide Parteicn aus, so wird das: Sachverhältniß durch den Referenten vorgetragen. Dasselbe geschieht, wein nür eine Partei erscheint ; der leßteren ist nach dem Vottrage des Referenten. das Wert zu geben. Indessen hängt es von dem Ermessen des Vorsißenden ab, auch in dem Falle, wenn beide Parteien érschienen find, den Vorträgen der- selben die Darstelluug dés Sachverhältnisses durch den Referenten vorangehen zn lassen. :

8. 15 Der Vorsißende verkündigt die ergangene Entscheidung nebst den Entscheidungegründen. Hat die Verkündigung der Entschei- dung nicht sofort erfolgen können, fo bedarf es zu diesem Behufe nicht der Anberaumung - einer besonderen Sißung, vielmchr genügt allein die Zustellung der mit Gründen vecrschenen Entscheidung an die Par- teien (§8. 152 und 190 der Kreisorduung). Jedoch hat die Ber- fündigung der Entscheidung in Streitsachen zwischen Armenverbänden, sowie in Schank-Konzessions- und Konzessions-Entziehungssachen nach 8. 52 des Ausführungégeseßes zum Bundeëgeseße Über den Unterstützungs- wohnsiß vem 8. März 1871 bezw. nach §. 21 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 und dec Nr. 42 lezter Absaß der Anweisung zur Ausfüh- rung der Gewerbchordnung vom 4. September 1869 stets in üffent- licher Sißung des Verwaltungsgerichts zu erfolgen. Erscteint in der- ariigen Streitsacen die Aussezung der Entscheidung nothwendig, 10 erfolgt die Verkündigung derselben in einer weiteren Sihung, welche sefort anzuberaumen und den Parteicn bekannt zu machen ift. Die Entscheidung ist demnächst schriftlich akzufassen.

& 16. Die Kostcn des Verfahrens, sowie die zu erstattenden Auslagen und Gebühren sind durch besondere Verfügung der Regel nah zugleich mit dem Erlasse der Hauptentscheidung festzusetzen (ZS. 162 und 195 der Kreisordnung). Der Festseßung der zu erstatten- den Auslagen hat erforderlichen Falls die Anhörung des Gegners vor- herzugehen. Einer Verkündigung der Kostenfestseßungs-Berfügung in sffentliher Sitzung bedarf es nicht. : L

8. 17. Der Vorsißende handhabt die Ordnung in den öffent- lichen Sißungen des Verwaltungêgerichts; er kann aus denselben die- jenigen, welche Störungen verursachen, entfernen lassen. h

8. 18. (Ausfertigungen 2c.) Alle Entscheidungen, Verfügungen 2c. werden in der Ausfertigung mit der Unterschrift:

Ve1waltungsgericht für den Regierungsbezirk N. N. versehen und von dem Vorsißenden vollzogen. Die Urschriften der auf Grund kollegialen Beschlusses ergehenden Entscheidungen sind von wenigstens drei Mitgliedern, mit Einschluß des Vorsißenden und der beiden ernannten Mitglicder. zu vollzichen. Jn den Fällen des 8. 1 dieses Regulativs und des §. 1 des Regulativs vom 1. Februar 1872 wird die Ausfertigung der Entscheidung mit der Ueberschrift :

Im Namen des Königs und dem Siegel des Verwaltungsgerichts Preußischer Adler mit der Umschrift: Verwaltungsgericht für den Regierungsbezirk N. N. versehen; in den nämlichen Fällen find im Eingange der Ausferligung die Mitglieder des Verwaltungsgerichts aufzuführen, welhe an der Entscheidung Theil genommen haben. Fa gleicher Weise erfolgt die Ausfertigung der Entscheidung in den Fällen des §. 2 dieses Regulativs und des S. 2 des- Regulativs vom 1. Fevrnar 1872, wenn dieselbe nah mündlicher Verhandlung unter den Parteien erlassen worden ist. : :

& 19. Alle Namens des Verwaltungsgerichts zu bewirkenden Zustellungen erfolgen dur den betreffenden Kreisaus\{uß oder dur die demselben nahgeordneten Behörden (§. 16 des Geschäftsregulativs für die Kreisaus\hüsse vom 20. November 1873) oder durch die Post, erforderlichen Falls gegen Behändigungsshem.

8. 20. (Geschäfts-Kontrolbücher 2.) Die Einrichtung der erfor- derlichen Geschäfts-Kontrolbücher bleibt bis auf Weiteres dem BVor- fibenden des -Verwaltungsgerihts nach Berathung mit dem leßteren überlassen. Die Vezirksregierung am Siße des Verwaltungsgerichts hat bis auf Weiteres dem Verwaltungsgerichte die erforderlichen Ge- \häftslokale, das crforderlihe Subaltern-Personal und den Bureau- bedarf zur Verfügung zu stellen. i: /

8. 21. Am Jahresschlusse hat der Vorfißende in Gemeinschaft mit dem zweiten ernannten Mitgliede den Ministern des Innern und der Justiz durch die Vermittelung des Regierungspräsidiums eine Ucbersicht der vorgekommenen Geschäfte berichtlich arten. In derselben ist die Zahl der von dem Verwaltungsgerichte im Laufe des ahres abgehaltenen öffentlichen Sißungen fowie, nah den Haupt- fategorien gesondert, die Zahl der anhängig gemachten, erledigten und unerledigt gebliebenen Sachen anzugeben, unter Hinzufügung der-

jenigen gutatlihen Bemerkungen, zu denen die bei Handhabung der

1874.

materiellen und der prozessualishen Bestimmungen der Kreisordrung gemachten Erfahrungen Aniaß bieten. Berlin, den 29. Dezember 1873. Der Minister des Junern. Eulenburg. Anlage A.

Regulativ zur Ordnung des äußeren Geschäftsganges bei den Deputationen für das Heimathwesen (§. 43 des Geseßes vom 8. März 1871 Geseß-Sammlung Seite 130 ff.).

§. 1. Geschäfte der Deputation.

In söffentliher Sißung der Deputation und nach mündlicher Verhandlung unter den Parteien erfolgt in allen Fällen die der De- putation zustchende Entscheidung erster Instanz in denjenigen Streit- sachen, die gegen einen Armenverband ihres Sprengels von einem an- deren deutschen A-menverbande anhängig gemacht worden und in denen die Erstattung von Armenpflegekosten oder die Uebernahme eines Hülfsbedürftigen verlangt wird. (8. 38 ff. des Reichsgeseßes über den Unterstüßzungswohnsitz; §. 40 ff. des Geseßes vom 8. März 1871.)

8 2. Nicht ausschließlich den öffentlihen Sißungen vorbehalten sind die sonstigen der Deputaticn obliegenden Geschäfte, insbesendere

1) die Festseßung der gegen ungehorsame Zeugen und Sachver- ständige, vorbehaltlih des Rekurses an das Bundesamt für das Heimathwesen, zu erkcnnenden Strafen, sowie die Entscheidung der Rekurse bezüglih der von den Kreis-Kommissionen festgeseßten der- artigen Strafen (§8. 49, 61 des Geseßes vom 8. März 1871), ;

9) die Leitung des Schriftwechsels unter den Parteien nah ein- gelegter Berufung an das Bundesamt für das Heimathwefen (8. 46 ff. des Reichsgeseßes),

3) die Vollstreckung der Exekution gegen die Armenverbände ihres Sprengels gemäßz §. 53 des Reichsgeseßzes

4) die Rücckgängigmachung der Crefution, welche von einen. Armenverbande ihres Sprengels auf Grund einer vorläufig vollstreck- baren, in höherer Justauz wicder aufgehobenen Entscheidung erwirkt worden war (§8. 54 des Reichêgeseßes),

_5) das vermittelnde Einschreiten Behufs Herbeiführung einer Einigung unter den betheiligten Armenverbänden über das Verbleiben ciner nach §. 5 des Freizügigkeitêgeseßes vom 1. November 1867 aus- zuweisenden Person oder Familie an ihrem bisherigen Aufenthaltsorte (8. 55 des Reichsgeseßes), sowie :

6) bei nicht erreihter Einigung, der Erlaß der, gemäß §. 56 des Reichsgeselzes, vorbehaltlih der Berufung an das Bundesamt für das Heimathwesen, zu treffenden bezüglihez Anordnungen,

7) die endgültige Entscheidung der Streitigkeiten über die Noth- wendigkeit des Transperts - eines auszuweisenden, im Sprengel der Deputation si aufhalttndten Hülfsbedürftigen oder über die Art der Ausführung des Transports (§. 58 des Reichsgeseßzes),

8) die Entscheidung leßter Instanz in innigen Streitsachen, welche die Beschwerden gegen Verfügungen der Vorstände der Orts- armenverbände darüber, ob, in welcher Höhe und in welcher Weise Armen-Unterstüßungen zu gewähren sind, zum Gegenstande haben (8. 63 des Geseßzes vom 8. März 1871),

9) die endgültige, vorbehaltlih des Rechtsweges erfolgendè Ent- scheidung der- Rekur]e gegen Entscheidungen derx Verwoltungsbehörden in den §8. 65 und 66 des Gefeßes vom 8. März 1871 erwähnten Streitsachen zwischen einem Armenverbande und den zur Unterstüßung eines Hülfsbcdürftigen verpflichteten Angehörigen, :

10) die endgütige Entscheidung darüber, ob und welche Beihülfe einem Orts-Armeuv. rbande ihres Sprengels Behufs Erfüllung der ihm oblicgenden Verpflichtungen von deim Landarmen-Verbande zu gewähren ist (§. 36 des Geseßes vom 8. März 1871).

Der Deputat'on bleibt es unbenommen, auch in den vorstehend aufgeführten, dazu geeigneten Fällen die Betheiligten resp. deren Ver- A zum perjönlichen Erscheinen in ihre öffentliche Sißungen vor- zuladen.

Der Justiz-Minister. A. Leonhardt.

Nichtamtliches.

Grofßbritannies und Jrland. (JIahresübersicht.) In politisher Beziehung is das vergangene Jahr für England nicht von hervorragender Bedeutung gewesen, obshon die verflossene Session des Parlamentes durch die von Seiten des Ministeriums eingebrahte Bill über die irische Universität eine äußerst wichtige zu werden versprach; In Folge der Vereinigung der ultramontanen irishen Mitglieder, denen die Bill niht weit genug ging, mit den radikalen Mit= gliedern, nah deren Meinung dem Katholizismus dadurch zu große Rechte eingeräumt würden, und mit den Konservativen erlitt das Ministerium Gladstone bei der Abstimmung eine \o bedeutende Niederlage, daß dasselbe seine Entlassung einzureichen für gut befand und fih ers nach der Weigerung des Führers der Opposition, Disraeli, ein neues Kabinet zu bilden, zu einer ferneren Leitung der Staatsgeschäfte entshloß. Die allgemein erwartete Auflösung des Parlamentes fand nicht statt, es wur- den indessen während der ferneren Dauer der Parlamentssefssion nur die nothwendigsten Vorlagen erledigt und keine Bills von Vedeutung mehr eingebraht. Von den innerhalb des Mini- steriums Gladstone eingetretenen Veränderungen is die Ueber- nahme des Finanz-Ministeriums durch den Minister-Präsidenten felbst hervorzuheben, nahdem der frühere Finanz-Minister Lowe, 2n Stelle des ausgeschiedenen und zum Pair ernannten Mini= sters Bruce, das Ministerium des Innern übernommen hatte. Ein ungetheiltes Interesse beanspruchten die im Laufe des Iah- res ‘vorgekommenen Neuwahlen zum Parlamente, indem man aus dem Erfolge derselben einen Schluß auf die Stimmung des Landes und den Ausfall der allgemeinen Wahlen bei einer, wie man allgemein annimmt, im Jahre 1874 zu erwartenden Parlamentsauflôösung machen zu dürfen glaubte. Bei der Mehrzahl derselben hat die konservative Partei den Sieg davon getragen, doh hat auch die liberale Partei bei einzelnen eine Majorität aufweisen können, #o namentlich in Bath und Taun- ton, und sind diese beiden Wahlen von einer um so größeren Bedeutung, als bei ihnen die Nonkonformisten, welche sich von der liberalen Partei getrennt hatten, ihre Stimmen wieder mit dieser vereinigt abgaben. Ob in Folge der neueingeführten Art der Abstimmuug dur Stimmzettel das Verhältniß der Wähler zu den Parteien ein anderes geworden ift, läßt sich aus den bisherigen Wahlen noch nicht erkennen, da dieselben größtentheils in städ- tischen Wahlbezirken vorgenommen wurden. Erst bei den Wahlen auf dem flachen Lande wird es sih herausstellen, ob der bisher von den großen Grundbesißern auf die Pächter und kleineren Gutsbesißer ausgeübte Einfluß auch ferner derselbe bleiben wird.

Die Theilnahme des englishen Volks an dem großen Kampfe, welcher in Deutschland gegen die Herrshsuht und die Uebergriffe der katholischen Hierarchie geführt wird, ist im Laufe des Jahres cine immer regere geworden, obschon die innere Nothwendigkeit eines derartigen Vorgehens der deutschen Regie=-

rung dem englischen Volke. nah dessen bisherigen Se Es nicht ganz klar ift. Von den englischen Staatsmännern at