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1872 / 255 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 Oct 1872 18:00:01 GMT)

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Lothringen Rübenzuckersteuer nicht erhoben worden ist. sich für 1.— 3. Quartal Thlr, von welchen 260,465 Thlr. auf im Vorjahre ergab dieselbe 636 mehr. sich eine Vergleichung der diesjährigen des Vorjahres nicht herstellen lassen,

Der Bruttoertrag der Salzsteuer stellt d. J. auf 7,368, 08? Elsaß ⸗Lotshringen treffen, Ihlr., mithin im laufenden Jahre 238,817 Thlr. Bei der Tabakssteuer hat Einnahme mit derjenigen

da der Ertrag derselben früher nur für das ganze Erntejahr

konstatirt worden ist. abgabe von Branntwein, welche im Thlr, ertrug, hat sich gegen das 698,574 Thlr. vermindert. Dagegen stellt sich bei der

Die Branntweinsteuer uͤnd Uebergangẽ⸗ laufenden Jahre 8,589,570

Vorjahr (9, 288, 144 Thlr.) um . lahr. ore, ) . Geschäfte verursacht; haben die Gemeinden und! die Schulzenguts.

masteuer und 1ebergangsabgabe' vom Bier ein erhebliches

Mehr heraus. Der Thlr. gegen 2,933 201 Thlr. im Vorjahre,

* ; . ist also um 521,57 Thlr. gestiegen. Hierbei muß

indeß bezüglich

Ertrag dieser Steuerzweige war 3,454,779

A j ö ö der Branntwein. rathung derjenigen Paragraphen,

und Braumalzsteuͤer erläuternd bemerkt werden, daß unter

den für 1 3. Quartal d. J. die Einnahme des

J ersichtlich gemachten Beträgen Großherzogthums Hessen voll unter den⸗

jenigen des Vorjahrs aber nur die Einnahme der Provinz

Oberhessen einbegriffen ist.

. Im weiteren Verlaufe der Sitzung des Herren hauses am 26. d. M. schritt dasselbe zur Beräthung des §. 23 des Entwurfs der Kreisordnung. Für denselben empfahl die Kommission folgende Fassung:

Die Schöffen, desgleichen, wo das Schulzen⸗ (Richter) Amt nicht mit dem Besitze gewisser Grundstücke verbunden ist, der Gemeinde⸗ vorsteher werden von der Gemeindeversammlung beziehungsweise der Gemeindevertretung aus der Zahl der stimmberechtigten Gemeinde⸗ mitglieder durch absolute Stimmenmehrheit gewählt.

Vater und Sohn dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder des Ge— meindeporstandes sein.

Die Wahlen erfolgen nach näherer Vorschrift eines von dem Minister des Innern zu erlassenden Wahlreglements. Dieser Paragraph wurde in Verbindung mit den §8. 36 bis 46 der Vorlage, Grundstücke verbundenen Berechtigung und Verwaltung des Schulzenamts Dem 8. 36 beantragte die Kor geben:

Den Landgemeinden; in welchen Lehn⸗ oder Erbschulzengüter be— findlich sind, sieht die Beschlußnahme darüber zu, ob die mit diesen Gütern verbundene Berechtigung und Verpflichtung zur Verwaltung . M len. Richter Amts fortbestehen oder aufgehoben wer⸗ D Dll.

Beschließt die Gemeinde, daß dieses Verhältniß fortbestehen soll, so behält es dabei nach Maßgabe der gegenwärtig geltenden Vor schriften, vorbehaltlich der Bestimmung des §. 46, sein Bewenden, bis

Indeln, zur Berathung gestellt. nission folgende Faffung zu

welche von der mit dem Besitze gewisser zutritt, daß der Ablehnende Verpflichtung zur

Vor der Entscheidung in erster und zweiter Instanz ist das Gut⸗ achten des Kreisausschuffes einzuholen und den Betheiligten zur Er⸗ klärung mitzutheilen.

8.4453. 3 das Auseinanderseßungs-⸗Verfahren zufolge §. 42 auf die Auseinandersetzungs⸗ Behörde übergegangen, so steht dieser Behörde auch die Aufnahme, Prüfung und Bestäti ung des Rezesses zu.

S. 44 In Betreff des Verfahrens 6 41 bis 43, sowie der Wirkung und Ausführung der Rezesse, gelten die hinsichtlich der Ab— lösung der Reallasten und der Regulirung der gutsherrlichen Ver— hältnisse bestehenden Vorschriften. .

8. 15. Zu den Kosten, welche die Ausführung der in diesem Geseße den Kreisausschüffen und deren Kommissarien übertragenen

besitzer nichts beizutragen. Für das Verfahren bei den Auseinandersetzungs⸗Behörden gelten die für dieselben bestehenden Kostenbestimmungen.

Ueber §. 46 wurde die Diskussion ausgesetzt bis zur Be— athur „die von der Bestätigung der Gemeindebeamten durch die Regierung überhaupt handeln.

S. 24 beantragte die Kommission' in der Fassung der Re⸗ gierungsvorlage anzunehmen:

»Die Wahl der Gemeinde ˖Vorsteher und der Schsffen erfolgt auf sechs Jahre.

Herr v. Lebenszeit.

Nachdem sich der Regierungskommissar, Geheimer Rath Persius, und Graf Sierstorpff gegen diesen Antrag ausgesprochen, wurde derselbe abgelehnt.

Für S§. 25 beantragte die Kommission folgende Fassung:

Wegen der Verpflichtung zur Uebernahme, sowle wegen der Gründe für die Ablehnung des Ames eines Gemeinde⸗Vorstehers oder Schöffen und wegen der Folgen einer ungerechtfertigten Ableh— nung finden die Vorschriften des 5. 8 mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß an die Stelle des Kreistages die Gemeinde · Versamm⸗ lung, beziehungsweise die Gemeindevertretung und an die Stelle des Kommissagrius des Kreistages der Gemeinde- Vorsteher tritt, und daß zu den Folgen einer ungerechtfertigten Ablehnung noch die hin« für einen Zeitraum von drei bis sechs ein Viertel stärker als die übrigen Ge— Gemeinde Abgaben herangezogen wer.

Kleist⸗Retzow beantragte, zu setzen: „erfolgt auf

Jahren um ein Achtel bis meinde ⸗Angehöxigen zu den den kann.

Die Herren Graf Sierstorpfr und Professor Baumstark bekämpften den Schlußpassus dieses Antrages, da in dem korre— spondirenden §. 8 die Strafbestimmungen ebenfalls gestrichen seien. Auch der Regierungskommissar, Geheimer Rath Persius, sprach sich in diesem Sinne aus, jedoch wurde der Schluß⸗ passus dieses Paragraphen bei der Abstimmung angenommen. Um 33 Uhr wurde die Diskussion vertagt.

Der heutigen, (29) Sitzung des Herrenhauses,

meinde vorsteher ist die Obrigkeit des Gemeindebezirks und sofern er nicht zugleich selbst Amtsvorsteher ist 5. 52 Absaß 3) das Organ dez Amtsvorstehers für die Polizeiverwaltüng.

Der Gemeindevorsteher hat vermöge dessen das Recht und die Pflicht, da, wo die Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit ein sofortiges polizeiliches Einschreiten nothwendig macht, 6 Erforderliche vorläufig anzuordnen und ausführen zu lassen.

§. 30. Der Gemeindevorsteher hat das Recht und die Pflicht: IN) der vorläufigen Festnahme und Verwahrung einer Person nach den , ,. des S. 2 zu 1“ und . 6 des Gesetzes zum Schuß der persönlichen Freiheit vom 13. Februar 1856 Gef. S. S. 45. Er hat aber von einer solchen Festnahme sofort und spätestens inner— halb 12 Stunden dem Amts ⸗Vorsteher Anzeige zu machen, welcher über die Aufrechthaltung der Gewahrsam ungesaumt zu entscheiden und das Weitere nach den Vorschriften des angeführten Gesetzes an.; zuordnen hat; Y) die unter Polizeiaufsicht stehenden Personen zu be⸗ aussichtigen, 3) die ihm vom Amts :-Vorsteher der Staats. oder Polizei⸗Anwaltschaft aufgetragenen polizeilichen Maßregeln auszufüh. ren und Verhandlungen aufzunehmen, é die in den §§. 8 ff. dez Gesetzes über die Aufnahme neu anziehender Personen vom 31. De— zember 1812 (Ges.-S. pro 1813 S. 6) vorgeschriehene Meldung ent⸗ gegenzunehmen.

Die heutige Sl.) Sitzung des Hauses der Ab. geordneten, der am Ministertisch der Minister der landwirth⸗ schaftlichen Angelegenheiten, v. Selchow, mit zahlreichen Kom— missarien beiwohnte, eröffnete der Präsident v. Forckenbeck durch folgende . »Unmittelbar nach Wiederaufnahme der Sitzungen hat das Präsidium des Hauses eine Audienz bei Sr. Majestät dem Kaifer und König nachgesucht, um Aller⸗ höchstdenselben das Beileid des Hauses anläßlich des Ablebenz Se. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht auszusprechen. Diese Audienz ist gestern Mittag 12 Uhr huldreichst gewährt worden, und Sr. Majestät der Kaiser und König haben mit warmen und herzlichen Worten dem Präsidium für den Ausdruck seiner JZheilnahme gedankt, auch dasselbe ermächtigt, diesen Dank dem Hause zu übermitteln.“ Sodann wurde angezeigt, daß der Ahg. Nasse sein Mandat niedergelegt und die durch die Wahl des Abg. Haebler nach dem Tode ihres Mitgliedes Dr. Kosch ergänzte Kommission für die Geschäftsordnung zu ihrem Vor— sitzenden den Abgeordneten v. Denzin, zu seinem Stellvertreter den Abgeordneten von Spankeren gewählt hat. Hierauf trat das Haus in seine Tagesordnung ein und nahm zunächst den Bericht des Referenten der verstärkten Aßrar⸗Kommission, Abg. Miquel, über den Gesetzentwurf, betreffend die Ab stellung der auf Forsten haftenden Berechtigungen und die Theilung gemeinschaftlicher Forsten für die Provinz Hannover, entgegen.

Beim Schluß des Blattes

Ferlinm, 28. Oktoher. Fleischpreiss auf dem Schlachtvieh- markt: höchste mittel niedrigste Rindvieh pro Ctr. Schlachtgew. 15 Ihr. 14 Thlr. 9-10 Khir. Schweine pro gtr. Schlachtgew. lz 15. 13 Hammel pro 20 - 23 Kilogramm 75 - 63 Thlr.

Kälber: Mittelpreise.

Mer lamm, 28 Oktober. (NiChtamtlicher üdetreide- berioht.) . logg 72 92 Thlr. pr. 1000 Kilogr. nach Qualitüt, pr. Oktober 88 - 4 - 827 Thi. bez., Oktober - Novem- bor 824 * bez., November- Dezember Sl S- Sl bez, April- Mai 81H - S2 - 25 Thlr. bez.

Konken loco 53 - 62 Thlr. nach Qualität bez., pr. Oktober 54JJ— 55 Thlr. bez., Oktober-Voveni her 545 3 4 Thlr. bez., November-Dezember 5-4 Ihlr. bez., April - Mai 555 Thlr. bez.

Borte, grotztze und Kleine d 50 —- 61 IhHir. per 1090 Kiloge, Hafer logo 40 0 Thlr. pr 1000 Kilogr- pomm. 46 bis 473 Thlr. ab Bahn bez., pr. Oktober 477 - Thlr. bez.. Gkto- ber-NoGvemhber 35 Thlr. bez, Norember-Dezember 455 Thlr. bez, April-Mai 455 Thlr. bez.

Erbsen, Kochwaare 53-— 36 Ihblr., Futterwanre a6 51 Thr.

Winterraps 192 —- 106 Thlr. Winterrübsen 96 165 Thir.

Riüböl loch 23 Thlr, pr. Oktober u. Oktober - November

K Thlr; bez., November-Dezember 23 Thlr. bez., April-Mai

235 5 Thlr. bo.

Petrolenm loco 153 Thlr., pr. Oktober, Oktober- November

* Thlr. bez, November-Dezember 155 - 5 Thlr. bez.

Leinöl loco 265 Thlr. pr. 109 Kilogr.

Spiritus leg ohne Fass 19 Ihlr bis 18 Thlr. 2s Sgr. bez, pr. Oktober 19 Thlr. 6-2 Sgr. ber., Oktober-November 13 Thlr. j7—15 Sgr bez., November- Dezember 18 Thlr. ꝗ— 5 Sgr. bez., April -Mai u. Mai-quni 18 Thlr. 20—- 18 Sgr. bez.

weizenmehl No, v 1235 12 Thlr., NG. 9 u. 1. IIZ - IIZ Ihr. koggenmeh! No. ) St = Thie,, No. O n. 1 SJ -d TkRhir., pr. Oktober 8 Thlr. 4 Sgr. bez., Oktober-November 8 Thlr. 4 Sgr. bez., November-Dezember 8 Thlr. 4 Sgr. bez.

Achau che, 28. Oktober, Vm. (W. I. B.) bie Getreidezufnh- ren vom 19. bis zum 25. Oktober betrugeß: Englischer Weizen

Hen käüm, 28. Oktober.

preis haltend.

Ec naedls- da MAMetiera - Hänge.

lich Darmstadter, Diskonto, P Deutsche Union, Berliner Bank, Preuss. Bodenkredit. ndustriepapieren wurden Oberschlesische Eisenbahnbedarf, Dortmunder Union, Laurahütte, Lorbarfen ...... J 128

*. R 454 38terr, Croditz.

Neptun, Kramsta, Freund de. ? Vietoriäahütte, Stolberger Zink, Schlesisische Zink, Nordhause- S0 ner Tapeten, Cöln-Müsener, Deutsche Eisenbahnbau, Deutcche Stahl, SVimmermann, Landré, Guerike u. A. lobhaft gehandelt, im Ganzen blieb dies Gebiet aber ruhiger. Eisenbahnen im Allgemeinen lebhaft und höher; Ober- schlesische, Rheinische, Göln-Mindener. auch Lüttich kLimbur- ger, besonders Prioritäten fest; inländische ziemlich, fremqde wenig belebt, nur russischer Maschinenbau steigend und sehr belebt.

Sommerfeld (Martini) 19228 bez. u. Gd. Dankberg 104 bez. u. G. Preussische Hyp. Pfdbr. 100 bez. u. G. In Prämien fanden auch heute sehr lebhafte Umsätze statt, namentlich wurden Rheinische stark gehandelt. FPrAMI6,nSSCHIUuES3G der gisch-Märkische. ... Berlin Görlitzer. . ... ..... 1099-22 in- Mindon

j]; à 176 - 3b

November. 13835 à 38 - 2b2 B

139 —– 362 110-3 2 177 - 462 6

Sungspreis 83 Ihlr, Roggen leg wurde zu festen Preisen mässig gehandelt, besonders sind feine GQaalitäten helieht. Kilr Termine herrschte eine feste Haltung, and mussten Eäßufer zich in die erhöhten Forderungen fügen,. Zum Schluss wurde die Stimmung etwas ruhiger. Gek. II, 000 Gtr. Kündig 55 Thlr. Hafer loco fortdauernd st Gek. 3600 Gir behauptete seinen letzten Werthstand. t Monate flan, spätere nur wenig niedriger. Gek. 110 00 Liter. Kiündigungspr. 19 Thlr. 4 Sgr.

ungspr. ark offerirt. Termine waren Kündigungspr., 477 Thlr. Rüböl Spiritus loco und nahe

Die Börse war gestern fest und höher, das Geschäft belebter; auch heut war die Stimmung so gut und das Geschäft so belebt wie seit langer Zeit ncht. Franzosen, österreichische Renten, namentlich P auch Nordwestbahn höher und in lebhaftem Verkenr. fest bei mässigem Geschäft. Banken fest und belebt, nament- reussische, Vereinsbank Guistorp,

apier-Rente, Fonds

Deze ber.

Rheinitzche

ö n a m r 9 n g. 6er In ali

Von

Grazer —. Bank 1034.

Vorbõ

Makler ban bahn ,

Malzgerste 11,304, englischer Hater 554. fremder 63 341 Orts. Englisches Mehl z6, 39 Saz, fremqdes S279 Sack und 4703 Fass.

Weizentermine höher bezahst. Gekiüänd. 2000 Otr. Kündi-

5221, tremqder 36, 85ß, engl. Gerste 2435, fremde 20, 162, engl. .

gernner lars vom 28. qlaher.

Wien, Vorbörse, 2. Depesche.) 3 * 333.90, 1860er Loose I0l.70, I864er Lootze 142.509, Galiaier 227.50, Auglo- Austrian 321 00, RFranco Austrian 130.50, Unions bank 272.50, ' Italienisch · sterreichische ; bualkin —, Lom harden 203.00, Silberrente —, Napoleons 8. 62. welter HBertiekate cler Ercdakgtem- Mandl Eom-edg-

Rumänier ...... Reichenbach Pardubiie, Schweizer Westbehn.. wann,, Berliner Bank. Csntralh. f. Genossensch. Darmstädter Bank ...... Gsntral-Bodenu-Oredit ... Er. Bod. Credit Jachm.) Provinzial-Disk.- Bank. .. Preus. Kredit- Anstalt. .. E nein-Nane

*

60r Logge .... FErrankHkFeagrt ga. MI Anfangscourse.) 1860er Loose 94.

Qesterr. Silbarronte.. Dortmunder Union ......

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Silborrente 64.

französische Anleihe —.

wien , 28. Oktober.

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Mainz · Id wi gshafen.. 86 - 30 Ohorschiosischo

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„29. Oktober. C w. T. B Best. Amerikaner 96. Franzosen 365. Lombarden 2195. Raab-

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534 360 136 - 3 b2

212 à 214-6 677-1

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Kreditaktien 3ös.

Wiener Unionbank —. Neueste

Nordwestbahn —.

(W. T. B.) Ruhig.

Oesterr. National-

Kreditaktien 329.70, Anglo - Austrian 318 50,

Oktober.

Unionbank —, Lombarden 20250, Napoleons 8.63. (w. F. B] Fest.

Kreditaktien 330.40, Franzosen

Arbitragen- und Maklerbank —, Nordwest-

B

ank —, Albrechts-

Hänge iw der S. Beilage.

1

H. Arnatlieher Theil.

Fonds nnd Staats- Papiere.

Els enbahn- Stamm- und Stamm- Prlorstats- Aktien.

Els enhahn · Friorstãts · Aktien a. GObllgationsn.

Weohzol-, Fonds- und Geld- Gonrz. Re che]. lb bege, =

2 Mt.

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26. Oktbr. 140b2 13956

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Ostpr. Südbahn. .. 0

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(und.) 5 II, 5, 8, 11 Papier - Rente 4 verschieden do.

14.

S358 pro Stũck 18605 15. u. 11. 1364 pro Stũck

14956 14185 ba 65 21bz 79iba B

7956

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ghäbe d kl.f. ö erg k. f.

do. Id u. 1110 do. do. 111 11. 1s7 14 U. 1110

welcher die Staats-Minister Graf von Roon, Graf von Itzen— plitz, Graf zu Eulenburg, Dr. Leonhardt und Camphausen, owie die Regierungs⸗Kommissare Geheimer Ober⸗Regierungs⸗ Rath Ribbeck, Geheimer Regierungs⸗Rath Persius und Gehei⸗ mer Finanz tath Rohde beiwohnten, theilte der Präsident Graf

die Gemeinde etwa einen anderen Beschluß faßt.

Beschließt die Gemeinde, daß das Verhältniß aufgehoben werden soll , so finden, in Ermangelung einer anderweiten Einigung mit den Schulzengutsbesitzern, die nachstehenden Vorschriften (§5§. 37 bis 15 Anwendung. .

Hierzu beantragte Prof. Dr. Bau mstark, die §§. 20 und

war der Gesetzentwurf mit den mannigfachen von der Kom— mission vorgeschlagenen Abänderungen bis zum §. 7 fast ohne Widerspruch der Vertreter der Staatsregierung genehmigt.

do. I175a6 et. Sh br do. Mu. I0 9 . .

Rheinische . ... .... do. St. , do. Lit. B. (gar.)

Rhein- Nane .. ..... Starg.· Posener gar. 4 Thüringer...

605 ba bhbꝛ 3b 1181b2 9432 214 6

Oesterr. do. Silber-Rente. .. de 59 Hi do. Kredit. 100. do. Lott. Anl.

do. do.

. do. 33 gar. II. Em.

2 Em. Halle - Sorau- Gubener. ..

.

710056 155 ba 6

d

30 der Regierungsvorlage wieder herzustellen, welche den 55. 23 und 36 der Kommissionsanträge korrespondiren und welche folgendermaßen lauten:

S. 20. Die Gemeindevorsteher und die Schöffen werden von der Gemeindeversammlung, beziehungsweise Vertretung aus der Zahl der

stinimberechtigten Gemeindemitglleder durch absolute Stimmenmehr⸗ heit gewählt.

§. 30. Die mit dem Besitze gewisser Grundstücke verbundene Derr h gung und Verpflichtung zur Verwaltung des Schulzen— Richter · Amts ist aufgehoben.

Bei der Diskusston, welche sehr lebhaft geführt wurde, sprachen die Herren Dr. Zachariae, Dr. Baumstark, v. Winter, Graf Sierstorpff, Dr. Dernburg und Graf zu Eulenburg gegen die Anträge der Kommission, auch der Regierungskommiffar Geh. Regierungs⸗Rath Persius äußerte sich in diesem Sinne, während der Minister des Innern die Anträge der Kommission für die Staatsregierung geradezu für unannehmbar erklärte.

Dagegen wurden die Anträge der Kommission von den Herren

v. Kleist-Retzow, Graf Brühl, Freiherr Senfft v. Pilsach und von dem Referenten Herrn v. Kröcher vertheidigt. Bei der Ab— stimmung wurden die Anträge des Dr. Baumstark durch Namensaufruf mit 72 ge Kommissionsanträge in Bezug auf die ss. und 36 ange⸗ nommen. Ohne Diskussion wurden hierauf die SS. 37 45 der Vorlage nach den Beschlüssen der Kommission angenommen. Diese Paragraphen lauten:

37. Es treten dann diejenigen Festsetzungen außer welche in Folge der

22

1

Kraft er Zerstückelung von Lehn⸗ Und ebf en felt! nach §. 198 des Gesetzis vom 8. Janugr 1815 (Ges-S. S. 25 über die Verbindung der Verwaltung des Schulzenamts mit dem Besitze eines der Theile des zerstückelten Grundstücks oder die Ausweisung eines auskömmlichen Schulzengehalts in Grundstücken oder in Geld,

beziehungsweise die Vertheilung des Geldbeitrages auf die einzelnen

Trennstücksbesitzer getroffen worden sind.

§. 38. Grundstücke, Gerechtigkeiten und Einkünfte, welche den Schulzengutsbesitzern serweiglich von der Gemeinde felbst für die Amtz ver mwwallung verliehen sind, fallen an die Gemeinde zurück.

S§. 39. Ebenso hören diejenigen Vorrechte und Befreiungen auf, welche dem Schulzengutsbesttzer für die Verwaltung des Schulzenamts in Beziehung auf die ren Verbänden, z. B. dem Kirchen- und Schulverbande, entspringen⸗ den, Dienste und Abgaben der Gemeinde sder deren Mitgliedern ge= genüber bisher zustanden.

Auf weitere Vergütigungen hat die Gemeinde keinen Anspruch.

§. 10. Die Beziehungen zwischen dem Besitzer des Schulzenguts und dritten Personen werden von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht berührt.

In keinem Falle können jedoch Grundstücke, Gerechtigkeiten oder Befrejungen, welche dem Schul engute, wenngleich mit Beziehung auf, die dem Besitzer zustehende Verwaltung des Schulzenamts, von Dritten, insbesondere vom Landesherrn oder von Gerichts- oder Guts⸗ herren, sei es bei der Fundation des Schulzenguts oder später, ohne ausdrücklichen Vorbehalt des Widerrufs verliehen worden sind, sowie die etwa an Stelle der verliehenen Gerechtigkeiten und Freiheiten ge⸗ tretenen Landabfindungen oder sonstigen Entschädigungen von den Verleihern oder deren Rechtsnachfolgern in Anspruch genommen und zurückgefordert werden. Dieselben verbleiben vielmehr dem Schulzen⸗ gutsbesitzer auch nach Aufhebung der mit dem Schulzengute verbun— denen Amtsverwaltung.

„41. Die nach den §§. 38 bis 40 etwa erforderliche Aus. einandersetzung zwischen der Gemeinde und dem Schulzengutsbesitzer wird durch einen von dem Kreisausschusse zu ernennenden Kom— missarius bewirkt.

Der über die Auseinandersetzung aufzunehmende Rezeß unterliegt der Prüfung und Bestätigung des Kreisausschusses.

„42. Entstehen bei dem Auseingnderseßungsverfahren §. 41 Streitigkeiten darüber, ob mit einem Grundstücke die Verpflichtung zur Verwaltung des Schulzenamtes verbunden ist, oder ob und welche Grundstücke, Gerechtigkeiten, Vorrechte oder ö der in den §§8. 38 und 39 gedachten AÄArt zurück zu gewähren, beziehungsweise guffuiheben sind, oder wird die Vollziehung des Reezesses' von den Be— theiligten verweigert, so sind die Verhandkungen zum weiteren Ver— fahren und zur Entscheidung an die betreffende Auseinandersetzungs⸗ behörde abzugeben.

Auf eine Appellation von der Entscheidung der General-Kom— mission beziehungsweise des betreffenden . für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten des Regierungsbezirks erkennt das K ium für Landeskustursachen endgültig und findet legen dessen Entscheidung weder ein ordentliches noch ein außerordent⸗ iches Rechtsmittel statt.

gen 64 Stimmen verworfen und die

aus dem Kommunal-Verbande oder aus ande ·¶ Dr.

P P

Otto zu Stolberg ⸗Wernigero de zunächst mit, daß Se. Maje stät der Kal fer und König gestern Mittags 12 Uhr das Präsidium des Hauses in einer Audienz empfangen haben, welches als Deputation des Hauses Allerhöchstdenenselben die Fheilnahme ausdrücken sollte, welches das Haus üben den Tod Sr. Königlichen Hoheit, des Prinzen Albrecht empfunden. Se. Majestät habe das Präsidium beauftragt, dem Hause es aus—⸗ zusprechen, wie Allerhöchstdieselben von diesen Gesinnungen des Hauses zwar im Voraus überzeugt, aber auch ganz besonders dankbar seien, daß dieselben 1 diese Weise bekundet worden. Ferner theilte der Präsident mit, daß die Adresse, welche nach em Antrage des Grafen Rittberg an die Wittwe des verstor= benen Präsidenten, Grafen Eberhard zu Stolberg, erlassen wer⸗ den soll, von heute an in dem Bureau des Hauses zur Unter⸗ schrift ausliege. Mehrere Schriften und Zusammenstellungen waren für das Bureau des Hauses aus dem Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten eingegangen. Dann trat das Haus in die Tagesordnung: die Fortsetzung Berathung des Kreisordnungs-Entwurfs für die östlichen Provinzen. . Kommission beantragte, dem §. 26 folgende Fassung zu geben: Die gewählten Gemeinde - Vorsteher und Schöffen bedürfen der Bestätigung durch den Landrath. Vor der Bestätigung ist der Amts⸗ Vorsteher mit seinem Gutachten zu hören.

Die Bestätigung kann nach Anhörung des Kreisausschusses versagt werden.

Wird die Bestätigung versagt, so is Erhält auch diese die Bestätigung nicht, fo Stellvertreter erlangt hat.

Dasselbe findet statt, wenn keine Wahl zu Stande kommt.

Hierzu beantragten die Herren Baumstark und Genossen:

2 Absatz 2 zu setzen: Die Bestätigung kann unter Zustimmung des Kreisausschusses versagt werden «.

b) im Absaßz 3 Zeile 3 hinter »Landrath« einzuschieben: »Nach

Anhörung des Amts - Vorstehers unter Zustimmung des Kreis— ausschusses . Für diesen Antrag sprachen die Herren Graf Sierstorpff, Schultze, Gobbin und v. Bernuth, während der Antrag der Kommission von den Herren v. Kröcher (als Referent), Graf Brühl und v. Kleist⸗Retzow vertheidigt und schließlich in einer namentlichen Abstimmung mit 83 gegen 60 Stimmen angenommen wurde.

Der §. 27 wurde in der von der Kommission empfohlenen Fassung:

Die Amtsantritte durch den Landrath oder in seinem den Amts⸗Vlorsteher vereidigt.

ohne Diskussion angenommen.

Für §. 28 empfahl die Kommission folgende Fassung:

Die Gemeinde⸗Vorsteher haben Anspruch auf Ersatz ihrer baaren Auslagen und auf die Gewährung einer mit ihren anitlichen Mühe—⸗ waltungen im billigen Verhältnisse stehenden Entschädigunz.

Die Aufbringung derselben liegt der Gemeinde ob!

Alle fortlaufenden Geld⸗ und Naturalbeiträge, sowie etwaige Landdotationen des Gutsherrn für die Verwaltung des Schulzenamts fallen fort. Beiden Theilen bleibt indessen die freie Vereinbarung über die Fortdauer des bisherigen Verhältnisses überlassen, wonach

der sechs

eine Neuwahl anzuordnen. ernennt der Landrath einen

auf so lange, bis eine erneuerte Wahl die Bestätigung

Gemeinde -Vorsteher und die Schöffen werden vor ihrem Auftrage durch

Aus dem Wolff'schen Telegraphen⸗Büreau.

Washington, Sonntag, 27. Oktober. Nach einer vom . veröffentlichten Nachweisung hat sich in den letzten drei Jahren die Staatsschuld jährlich um 100 Millionen Dol⸗

lars vermindert.

Fortsetzung des Nichtamtlichen in der 4. Beilage.

Königliche Schauspiele.

Dienstag, 29. Oktober. Im Opernhause. (204. Vorst.) Rienzi, der letzte der Tribunen. Große tragische Oper in 5 Abtheilun⸗ gen von R. Wagner. Ballet von P. Taglioni. Irene: Frl. Tehmann. Adriano: Frl. Brandt. Rienzi: Hr. Niemann. Colonna: Hr. Salomon. Orsini: Hr. Schmidt? Raimondo:; Hr. Fricke, Anfang halb 7 Uhr. Mittel ⸗Preise.

Im Schauspielhause. (200. Abonn.« Vorst) Der Kauf⸗ mann von Venedig. Schauspiel in 5 Abth. von Shakespeare, übersetzt von A. W. Schlegel. Anf. halb 7 Uhr. M.⸗Pr.

Mittwoch, 30. Oktober. Im Opernhause. (205) Vorst.) Neu einstudirt: Medea. Oper in 3 Akten. Musik von Che— rubini. Mit Rezitativen von Franz Lachner. In Scene gesetzt vom Direktor M. Ernst. .

Besetzung. Kreon, König von Korinth, Hr. Betz. Dirce, seine Tochter, Frl. Lehmann. Jason, Führer der Argonauten, Dirces Verlobter, Hr. Woworsky. Medea, Fr. v. Voggen⸗ huber. Zwei Knaben, Jasons und Medeas Söhne. Neris, Medeas Sklavin, Frl. Schwenke. Eucharis, Melita, Beglei⸗ terinnen Dirces, Frl. Bouquet, Frl. Weiße J. Ein korinthischer Kriegshauptmann, Hr. Basse. Mädchen in Dirces Hofstaat.

dem Gemeinde ⸗Vorsteher die Wahrnehmung der Guts vorsteher · Ge⸗ schäfte obliegt.

Insofern eine Auseinandersetzung nöthig ist, kommen die Vor— schriften der 8§. 41 bis 45 mit der Maßgabe zur Anwendung, daß zu den im ersten Absatze des §. 45 erwähnten Kosten auch die Guts—⸗ herren nichts beizutragen haben.

Die Schöffen haben ihr Amt in der Regel unentgeltlich zu ver⸗ walten und nür auf den Ersatz baarer Auslagen Anspruch.

Die Herren Baumstgrt und Genossen empfahlen dagegen

im §. 28 an Stelle der Absätze 3 und 4 die Absätze 3, 4, 5 und 6 des von dem Abgeordnetenhause beschlossenen 5 29 anzunehmen.

Dieser Antrag wurde von dem Referenten Hrn. v. Kröcher bekämpft, während der Regierungs⸗Kommissar, Geheime Rath Persius, sich fur denselben erklärte. Bei der Abstimmung wurde der Kommissionsantrag angenommen.

(ecDie SS. 2) und 35 würden bei Schluß des Blattes ohne Diskussion, nach den Anträgen der Kommission angenommen. Dieselben lauten:

§. 29. (Rechte und Pflichten des Gemeindevorstehers) Der Ge⸗

Argonauten. Korinthische Krieger. QOberpriester und Priester Junos. Volk. Nuderer der Argo. Herolde. Der Srt ber Handlung ist in Korinth. Die neuen Dekorationen des zwei⸗ ten und dritten Akts sind vom Königlichen Dekorationsmaler Lechner. Anfang 7 Uhr. Mittel⸗Preffe.

Im Schauspielhauͤse. (20. Abonn.⸗Vorst.) Zum ersten Male: Ein Schritt vom Wege. Lustspiel in 4 Akten von Ernst Wichert. In Scene gesetzt vom Direktor Hein.

Besetzung: Arthur von Schmettwitz, Gutsbesitzer, Hr. Liedtcke. Ella, seine Frau, Frl. Keßler. Kurt von Hageln, sderen Bru— der, Hr. Goritz. Egon, ein Reisender, Hr Ludwig. Dr. Rathgeber, Badearzt, Hr. Oberländer. Busch, Badekommissa⸗ rius und Polizeiverwaster in Kieferthal, Hr. Dehnicke. Schnepf, Geheimer Registrator, Clotilde, seine Frau, Bertha, seine Tochter, Blanknagel, Kaufmann, Rosette Hasenklein, Vorsteherin eines Damenpensionats, Badegäste in Kieferthal, Hr. Döring, Frau Breitbach, Frl. Schratt, Hr. Schwing, Fr. Frieb⸗blumauer. Peter Schnips, Kellner im Gasthaus zum goldenen Tannen⸗ zapfen daselhst, Hr. Hiltl. Ein Führer, Hr. Siegrist. Ein Hirte, Hr. Landwehr. Ein Stadtrath von Salzungen, Herr Krause. Eine Deputation der Bürger von Salzungen. Ein Polizeidiener. Ein Postbote. Ein Blumenmädchen. Badegãäste. Ort der Handlung: Bad Kieferthal im Fürstenthum Salzun⸗ gen und Umgegend. Anfang halb 7 Uhr— M. Pr.

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Her lin, 28. Oktober. (Harkzipr. nach Hrpnitt. d. E. Fol- Eräùs.) Von Bis Mittel von] Bis

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