0%) Actien-Gesellschaft Berqwerks-Verein Friedrih-Wilhelms-Hütte | zu Mülheim a. d. Ruhr. Vilanz vom 30. Juni 1874. * |
A etiva.
S J
An Immobilieu-Grundbefit-Conto E a 164 450! —|— ab: Uebertrag auf Gruben: Conto . 1,243;—| 1 163,206/29/11 228|18|— 163,435/17/11 3435/17/11
bierzu pro 1873/74
ab: 2% vom vorigjährigen Saldo
Immobilien-Gebüude-Conto vorigjähriger Saldo
E S 173,700|—|— ab: Uebertrag auf Gruben-Conto
2,215|—| 3 171,484/29 9 2,001/13! 8 173,486/13| 5
bierzu pro 1873/74
ab: 5% vom vorigjährigen Saldo | 164,750 — —
Maschinen-, Mobilien- & Geräthe-Conto A Vot Cu ab: Uebertrag auf Gruben-Conto
bierzu pro 1873/74 234,995 10! 4 16,995 10! 4
ab: 77% vom vorigjährigen Saldo . j 218,000/— —
Gruben-Conto | vorigjähriger Saldo bierzu pro 1873/74
400,600!— |— 9,516 23| 1 410,116 28! 1
1011628 1
ab: 23% vom vorigjährigen Saldo . . , E T 400,000 — — Dornaper Kalksteinbruch Anlage-Conto vorigjähriger Saldo E E ab: Amortisation
15000 500 —|— —— 12,500|—|— 8,435 20 7 13,165 23 6 618,315/24 9 134,627 1/ 6 85,643 22 3 44/440 29 4
Gruben-Erwerbs-Conto Aläge- Co Neue Hochofenanlage-Conto Locomotivbahnaulage-Conto. . Neue Röhrengießercianlage-Conto Zinkhütten-Erwerbs-Couto Éffecten-Conuto
vorigjähriger Saldo
hierzu pro 1873/74
9,700 —'—
G : | 16,073/24| 7 Se 800|—|— E 9,592/28| 1 Handlungsunukosten-Conto ; Pränumerando-Zahlungen und Papier-Vorrath . 2,712 25 — Vorräthe an Erz A Do. „ Kalkstein do, ¡7 Kohlen . do. e (18/44 (11% A Abschreibung A4: 6. pr. %/o Pfd. auf aus[änd. Noheisen . :
für Lothringen
Pur 98,701.
86,288 19!| 4 129,339 ¡9! 8
do, „ Waaren .
Debitoren . 2,616,751'—|— PasSiva-.
Per Actien-Kapital-Conto ab: noch nicht
Prioritäts-Actien-Conto . .
Reservefond-Kapital.Conto vorigjähriger Saldo bierzu aus 1872/73
Fur pf
1,205,000|—|— 327,000|—|— 53,841/ 8' 8 4 22,391| 2! 6 | — 76,232111| 2
— —
| | Î j j |
1,250,000|—|— 45,000|—|—
j
begebene
Delcredere-Conto vorigjähriger Saldo ab: pro 1873/74
10,734/20 11 9| 4—
10,725|16/11 Oas Ne A 273,526|/10|— Interessen-Conto | Zurüdckstellung . 2,000|—|— Dividendeu-Conto N 937 1 L 178/18|— Unfall-Bersicherungs- & Invaliditätsfoud-Conto . 8,596| 9! 8 Hochofen-Erneuerungs-Conto L 273/26 Arbeiter S 600/— — Arbeiter Krauïen- & Unterstüßungs3cafsa-Conto . . | 13,600|—|— C R S | 668,414/29| 9 Gewinn & Verlust-Conto 81,862/23 1 E davon ab: E | | Amortisationen wie nebenstehend | Abschreibung auf ausländisches Roheisen wie nebenstehead z
Pr. 39,784. 9. 9. 12,412. 52,196/24 9
S j
NB. Die Amortisationen betragen ; bis zum 1. Juli 1873 4: 281,726. die außerordentlichen Abschrei- bungen E 4 D083 Ul 372,764/14! 6 39,784! 9! 9
412,548/21 3
hiezu vorstehende Amortisationen .
zusammen A4:
2616 T in diesjähriger ordentlicher
Der Berwaltungsrath unserer Gesellschaft besteht nach der General-Versammlung ftattgehabten Erneuerungswahl aus den Herren : 1) Rentier Franz Merkens von Cöln, 2) Hüttenbefißer Carl von Beulwiß von Trier, 3) Gerichts-Rath Emil Borster von Broich, 4) Gewerke Friedrich August Deus jumisr von Düfseldorf, 9) Kaufmann Otto Meurer von Cöln,
Grundbefitz-Conto
[5247
Activa.
E Tur §u pf 70,314 11| 3 2/232! 7111 129,378 /13| 6 2,911! 1|— 126,467 12) 6 5,744 12 7
107,606 11| 6,456 11|— 101,150 —| 9 ; 3,953 15/ 2 4,218 25/11 31612 3
3,902 13| 8 2,317 24 1
Zugang
Immobilien-Conto .
ab 3% Amortisation pr. anno
Zugang
Mäs@hineu-Coulo. ab 8% Amortisation pr. auno
Zugang
Geräthshaften- u. Mobilien-Conto ab 10% Amortisation pr. anno
Zugang
Cafsa-Conto . Webel Ca Ziegelei-Betriebs-Conto 1874 . Inventarium: ertige Fabrikate . 53,223 24| 3 60,863 13|— 12/5002 — 6,698 7| 6
albfabrifate und Rohmaterialien leine Werkzeuge und Reservestücke Ziegelsteine . A
f
Debit «2 |
G |
oder bei der Westfälischcu Bank in Bielefeld.
155,031 |14|—
] Vergische Stahl-Judustrie- Gesellschaft „Nemscheid--. __Bilanz pro 30. Juni 1874.
Passiva.
j 7 j F] Rur: S Fhdr S pf Actien - Capital- L | Conto 500,000|—|— 72,546 19| 2
Hypotheken-Conto 11,604/14| 5 Accepten-Conto . 43,966 20|— Garantie- u. Del- l credere-Conto . 6,000|— |— E Creditoren 36,307/21|— L Gewinn- und E | 25) 1 Verlust-Conto
j j E | t
j | 1 [4 j f î
132,211
105,103 15 11
133,289 11! 9
| | \ |
608,222/23' 3
608,222 23 sì
Die Auszahlung der durch Beschluß der Generalversammlung vom 31. Oktober a. c. auf Thlr. 4. per Aktie festg:seßt- Dividende erfolgt vom 1, Dezember ab bei der Gesellschaftskasse
L Stand
Activa.
der Badischen Bank am 831. Cetober 1874,
Passiva.
17,786,048 26
39,032 — 19,834,684 51 2,918,125 |— 194,528 34
132,808 54
Geprägtes Geld S Staatspapiergeld & Privatbank- B A E Wechsel-Bestände A Vorschüsse gegen Unterpfand Werthpapiere . E Discontirte verlooste Werth- V Immobilien in Mannheim & Carls- e S Diverse Debitoren
: 1,218,47116 Vffecten des Reservefond ,
639,957 44 . [42,552,730 16
193.073/31 ||
. 110,500,000 —
30,732,333 20 663,325 34 657,071 /22
Actien-Capital . ,, Banknoten in Umlauf Diyerse Creditoren Reservefond
| | | | j j j j j f l l
——TTLIR55373016
[528
der rittershaftlihen Privatbauk in Pommern, gemäß §. 40 der Statuten vom 24. August 1849.
ats (à Cto. 32/11) Activa.
1) Baarbestände: a, an gemunziem Geldë
b. an Kasfsen-An- weisungen, No-
ten der Preußi-
schen Bank. Thlr.
Welden L 2275/849 Lombardbestände A TOG376
Staatspapiere und andere Bör- sen-Effeften 809.142 874,162
Thlr- 374,364
75,130 449,494
Berschiedene Forderungen und Aa L 6) Staatsschuldscheine bei der König- lichen General-Staatskasselaut 8. 8 der Statuten . E FPassiva. 7) Banknoten und Depositenscheine im Ua A ¿7 907/985 8) Verzinsliche Depositenkapitalien «e 2,463,955 9) Guthaben verschiedener Institute nud Privaiperioneu ¿647,106 10) Gegen die Staatsschuldscheine ad 6 vom Staat realisirte 5-Thlr.-Bankscheine . 295,000
H S
Stettin, den 31, Oktober 1874.
Direktorium der ritterschaftlichen Privatbank in Pommern. Hindersin. Pabst.
(02%2] Braunschweigische Bank. Geschäfts-Uebersicht ultimo Oktober 1874. Kassen-Bestand . Thlr. 1,360,225. 18. —. Lombard Del. LOOUISG, = Eee tand i NOBLT2L 2. [uêw. Wechsel-Bestand . „ 1,201,378. 29. Debitoren in Conto - Cor-
rent (gegen Sicherheit) 2,402,999; 11: Kreditoren in Conto-
963,870, 1.
4,444,800. —.
295,000
6) Fabrikbesißer Friedrich von Rauch von Heilbronn, welches in Gemäßheit des §. 22 der Statuten hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebraht wird. Dividenden - Zahlung.
Die in der ordentlichen General-Versammlung vom 31. October cr. festgeseßte Dividende für das Geschäftsjahr 1873/74 von 6 pCt. oder Thlr. 6. —. =— Mark 18, —, pro Prioritäts - Actie Tann gegen Auslieferung des Dividenden-Coupons ‘Nr. 4 I. Serie vom 2. JIauuar 1875 ab
bei dem A. Schaaffhausen’shen Bankverein in Cöln, oder bei unserer Gesellsc;aftskafe hierselbst erboben werden. Mülheim a. d. Ruhr, den 2. November 1874, Die Direction. Zerwes. Sthlink.
r E
Banknoten-Cirkulatio 1 . ä Braunschweig, den 31. Oktober 1874.
Die Direktion.
Stettin-Riga. Pafsagierbeförderung. A. I. Dampfer „Melida“, Kapt. R. Klock. Á. I. Dampfer „Nadeshda“, Kapt. C. Günther. Abfahrt jedeu Sonuabend Mittags sowohl von
Stettin als von Riga. l L Dane 12 Thlr. 11. Kajüte 8 Thlr. Deck
6 Thlr. Rud. Christ, Griebel ia Stettin,
: [4811]
9] s Monuats-Ueberficht |
Anhalt-Dessauische Landesbank.
Uebersicht am 31. Oktober 1874.
Aetiva,. Geprägtes Geld Thlr. 253,979. 16. Kassen - Anweisungen
und fremde Bank-
E Cs Wechselbestände . Lombardbestände . Effektenbestände ; Forderungen in laufen-
den Rechnungen é Hypothekenforderungen,
Abth. för Realkredit-
SOSCNA O o s 2,040,358. Immobilien s d 20,000.
: Passiva. Aktien-Kapital Thlr. 2,000,000. Emittirte Pfandbriefe . 2 1,851,550. Noten im Umlauf . Z 994,459. —. Depositen-Kapitalien . Ñ D211 S0L S Guthaben in laufenden
Mengen 365,069. Reservefond 2 45 L 213,427. 17. Special-Reservefond . . D 18,608. 14. 3.
Dessau, den 31. Oktober 1874. (Ag. Dss, 90 [5259] Die Direktion. Ossent.
16,313. 1,325,040. 295,380. 310.
2,440,835.
Hermann Kühn.
_ r e ” U | L 3 Monats-Uebersicut [5243] vom 31. Oktober 1874. (Gemäss Art. 34 alin. 2 des Statuts.) a, Erworbene unkündbare hypothekarische und Renten-Forderungen ., Thlr. 23,973 860. 20. . Erworbene Kündbare hypothekarische For- derungen . Ausgegebene unkünd- bare Pfandbriefe . Ausgegebene kündbare Pfandbriefe 1,078,200. —. —. Gotha, den 31. Oktober 1874. (a. 74./10)
Deutsche Grundkredit-Bank,
v. Holtzendorff. Landsky. R. Frieboes.
Vom 1. November cr. n. St. ab wird der Arti- kel „Thee“ im Bremer-, resp. Hamburg-Moskauer Verband-Verkehr in die ermäßigte Klasse B. 2 ver- seßt. Bromberg, den 22. Oktober 1874, Königliche Direktion der Ostbahn, Wex.
1,731,200. 23,232,000. —.
[5271] : E Im Verlage von Georg Reimer in Berlin ist soeben erscienen und durch jede Buchhandlung zu
beziehen: Theorie und Praxis des heutigen gemeineu preußischen
Privatrechts
auf der Grundlage des gemeinen deutshen Rechts, von Franz Förster, Dr. der Rechte, Ministerialdirektor. Vierter Bauv. Dritte Auflage. Preis: 2 Thlr. 20 Sgr.
Complet (Band T.—IV.) 12 Thlr.
10,743/27'10 !
Beilage zum Deutschen Neichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 5. November
Nr. 260.
A E T E a hs E qo, Central - Handels - Register für das Deutsche Neis.
Entwurf eines Gesezes über Markenschuzz, Zeichens rermerkt werden.
Si Aa 448 pu “E
M otive. IY.
Zu §. 3. Die Vorprüfung, welche der Eintragung der angemel- deten Zeichen vorausgeht, beschränkt sich auf die hier hervorgehobenen Punkte und ift daher, soweit es sich niht um die Feststellung der Vorausseßungen handelt, welche die Anw-ndung des ersten Absatzes
bedingen, rein äußerlicher Natur.
Zahlen, Bustaben und Wörter sollen von der Eintragung aus- geschlofsen sein, weil sie Zeichen darstellen, welche, ihrer Entstehung
7
entrückt, im Gemeingebrauche sich befinden.
Wörter, welche geographische Bezeichnungen bilden.
Auch
des Entwurfes nicht geeignet.
Was die öffentlihen Wappen betrifft,
ketten verboten.
Der Gebrauch derartiger Wappen wird dadurch erschwert, jedo anderweiter
niht ausgesc{loss:n. Jn dem Gebrauche
und Bedeutung na, der willkürlihen Bestimmung des Einzelnen Letzteren zu Gunsten einzelner Gewerbetreibenden zu beschränken, wird weder dur das Bedürfniß des Verkehrs gefordert, noch könnte es den allgemeinen Interessen gegenüber gerechtfertigt werden. Ohnehin würde jede in dieser Beziehung etwa eingeräumte Bevorrehtung auf praktische Schwierigkeiten stoßen. Durch ein etwaiges Recht auf aus\{licß- lide Benußung gewisser Zahlen zur Waarenbezeihnung würde die allgemeine Freiheit niht beschränkt werden können, für wichts- oder Maßangaben, in vollständiger oder abgekürzter Form, die nämlichen Zahlen auf die Waaren zu seßen. Bezüglich der Buch- staben treffen ähnliche Verhältnisse in noch weiterem Umfange zu. Was endlich den Gebrauch von Wörtern betrifft, so würde es unter allen Umständen unerläßlich sein, im Wege der Gesetzgebung gewisse Wörter der freien Benußung ausdrücklih vorzubehalten; dahin ge- hôren insbesondere diejenigen Wörter, welche im Verkehre vielfach üblich, eire gewisse Qualität der Waaren ausdrücken, — fein, gut, prima, best, first u. dergl, — Wörter ferner, welche eine empfehlende Bezeichnung enthalten — patent, warranted, à l'épreuve — oder Schon diese Bei- spiele ergeben die Schwierigkeit, eine Grenze zu finden, welche die all- gemeinen Rückfichten gegenüber den Einzelinteressen wahrt.
in Verbindung mit anderen, rein figürlichen Zeichen erscei- nen Zahlen, Buchstaben und Wörter für eine Bevorrechtung im Sinne Es würde dadurch nur der Weg ge- geben sein, durch die Verbindung von Zahlen, Buchstaben und Wör- tern mit ganz untergeordneten figürlihen Zeichen ein Vorrecht für den Gebrauch der ersteren als Waarenzeichen zu erlangen.
ias ift im 8. 360, 7 des Strafgeseßbuchs die unbefugte Verwendung & Wappen von Bundes- fürsten zur Bezeichnung von Waaren Wf Aushängeschildern und Eti-
L
der Eintragungen regeln sein.
gerichts verlegt und demgemäß
leßtere angemeldet werden.
theilung einer Werth legen.
werden.
1 j U S5. Zeit-, Ge- zichtet, fann entweder ausdrücklich
Jein muß nach dem Willen des Unterstellung rechtfertigt sich in
zu erlangen. Zu §8. 6. Über die bestehenden Zeichen aus
Blatte zu gewähren.
6ffentlicer
h Im Uetrigen wird Art und Inhalt im Wege der Ausführungsbestimmungen zu
__ Da die Eintragung eines Zeichens stets in des Orts der Hauptniederlässung erfolgen soll, so muß Sâllen, in welchen leßtere aus dem Bezirke des betreffenden Handels- |
register Übertragen wicd, das Zeichen ebenfalls zur Eintragung in das | i | | . Als Titel dieser neuen Eintragung kann | nicht die neue, jondern muß die erste Anmeldung gelten, weil andern- | falls eine von einem anderen Gewerbetreibenden nah der eren und | vor der zweiten Anmeldung erfolgte Anmeldung desselben Zeichens das Recht des eigentlichen Inhabers beseitigen würde.
Wer ein Zeichen angemeldrt hat, wird in der Regel auf die gerihtlihen Bescheinigung über die erfolgte Eintragung | n. Die Art, wie diesem Interesse zu genügen ist, fann | am zweckmäßigsten im Wege der Aueführung des Gesetzes bestimmt |
Zu Die Wschung bildet, ohne das zu beseitigen, ähnlich wie die Eintragung, Aft; sie dient dazu, in solchen Fäklen, in welchen auf ein Zeichen ver- i oder in welchen unzulässiger Weise eine Eintragung erfolgt ist, das Handelsregister zu reinigen. erflärt
Sâllen aus dem System des Entwurfes, welches den Besitz Zeichenck unter Loslösung von der Firma nicht kennt, in dem Falle | unter Nr. 3 dur das Interesse, Zeichen, aufgegeben sind, möglihst rasch aus dem Register zu entfernen. Sicher- heit darüber, ob auf ein eingetragenes Zeichen noch Anspruch erhoben wird, ist nur im Wege einer zeitweise sich wiederholenden Anmeldung |
; Die dem Entwurfe der Eintragungen bringt es mit si,
winnen ist. Der Entwurf sucht einen Ersaß durch die Bekanntmachung | aller Eintragungen und Löschungen S Die Bekanntmachung is Sache des register- | führenden Gerichts; die Art, wie sie zu erfolgen hat, bleibt im Wege der Aus- führung zu bestimmen. Es liegt in der Absicht, das mit demDeutschen Reichs- | Anzeiger verbundene Central-Handelsreagister dafür zu benutzen, welches bereits jeßt eine große Zahl der den Handelsstand berührenden handelsgerihtlichezn Bekanntmachungen in fich vereinigt. Organe des Handelsstandes nach Maßgabe der Bekanvtmachungen | die Eintragungen, soweit sie die Industrie ihres Bezicks vornehnilich |
| aus wü-de eine dem Handelsregister | sein. in denjenigen beblihfkeit des Maßítab. einer Menge zweifelhaftem
die Firma in ein anderes Handels- |
diefe Zeichen Er-
Denn der wo sich ein erhebliches
Nur
von Zeichen zu verhindern, welche einerseits selbst von
€ n Werthe und andere:seits dur
Zeichen zu beeinträchtigen geeignet sind.
| Die Erhebung einer Gebühr für die Eintragung derjenigen Zeichen, welche landeêgeseßlih geschüßt sind, |
1874.
j - a Z ° . L sw | Einrichtung ein Mittel gegeben ist, um ohne weitere Aufwendungen ein werthvolles Recht zu erwerben. Vom wirthschaftspolitishen Standpunkte
niedrige Bemessung der Gebühr als verfehlt zu bezeihnen Schub der Waarenzeichen läßt fich nur dort rech:tfertigen, bl „Interesse an dieselben knüpft, und für die Er- Interesses ist die Höh2 dec Gebühr der brauchbarste
E
so ift ferner die Belastung der Handelsregister mit
ihre Zahl au# werthvolle
erscheint nit gerechtfertigt, weil
ihren vermögensrechtlichen Werth nit erst dur die neue Anmeldung erhalten. bühr für die Eintragung unter allzemeiner Anerkennung thatsächlich Firmen geführt worden sind.
Evenso kann in der Echebung einer Ge- solcher Zeichen eine Härte liegen, welche i bisher nur von bestimmten Die Beurtheilung, ob der Erlaß der
Gebühren durch Billigkeitêgründe hier gerechtfertigt ist, wird am
Recht auf ein Zeichen | lediglich einen formellen |
( agul Zu §. 8. Der Verzicht auf ein Zeichen | die Eintragung Hart ein, oder sein Das Gefeßes unterstellt werden. Diese den unter Nr. 1 und 2 enthaltenen
iß eines Aft welche von dem Jr-haber
zu Grunde liegende Lokalisirung daz eine allgemeine Uebersicht den amtlihen Nofll-n nicht zu ge-
der Sicherheit,
in einem bestimmten êfFentlichen | Besitz
| Zu §. 9. Wenn die |
siersten durch die Laudesregierungen gesehen ; darüber fann ihnen um so eher übertragen werden, als die Gebühren den Landeskassen zufließen.
&Ur den Erwerb eines Zeichens ist die Anmeldung, nit
Landesgeseße bereits erworbenen Zeichenrechte unter neuen Geseßes aufrecht erhalten. fälishen Provinzial-Geseßgebung innerhalb der Eisen- und Stahl-
die Entscheidung
entscheidend. Der Vortheil mancher Vereinfachungen,
welche die Wahl des entgegzugeseßten Prinzips geboten bätte, mußte gegen die Erwägung zurückttehen, : des Zeichenrechts an einen, der Einwirkung der Betheiligten genen und mancheu
daß in diesem Falle der Erwerb entzo-
für fie nahtheiligen Zufälligkeiten ausgeseßten
geknüpft sein würde.
Eine auëdrückliche Bestimmung, daf bene Zeichenreht von dieser Firma nicht losgel6st und selbständig übectragen werden fönne, ist System schließt die Möglichkeit einer folchen Uebertragung aus. Man ¡ würde durch ihre Einführung die Zeichenrehte in nicht empfehlens- werther Weise zu völlig selbständigen Vermögensrecten erheben. die allgemeinen Interessen liegt die Bedeutung der Waarenzeichen in
; das für eine Firma erwor-
Sein
in dem Entwurf nicht en: halten.
Für
welche sie dem Publikum bieten, daß die von ihm
begehrte Waare aus einer bestimmten, geshäßten Erzeugungs- oder Handelsstelle herrührt y
Diese Sicherheit ist verlorev, sobald der
| ; eines Zeichens im Wege des Vertcages an eine andere Erzeus- | gungs- oder Handelsstelle gelangen s | die dem Zeichen gewonnene Werthschäßung zum Nattheil des Pu- | blifums in jpekulativer
kann, welche gencigt sein könnte,
ul _Weise auszubeuten,
Die Bestimmung will zunächst die auf Grund der 1] der Herrschaft des If 5 0 - nt dh- f ußer den nah der rheinisch-west-
Wappen ist Niemand gehindert. Ein Anderes ift aber die Legalisirunz dieses Gebrauches zu Gunsten einzelner Gewerbetreibenden. Sie wird schon dur die Rücksicht untersagt, daß derartige Zeichen cinzr öfent- lichen Autorität nicht zum Gegenstande privater Spekal ationen ge- macht werden sollen. Es würde aber auch den Inhabern öffentlicher Wappen, z. B. einer Stadtgemeinde, selbs im Falle ihrer Eintragung
in das Handelsregister zu Gunsten eines Dritten, weder der eigene | Gebrauch îtecsellen zu gewerbli{en Zwecken — namentlich zur Be- !
zeihnung der Erzeugnisse einer in ihrem Besitze befindlichen Fabri- fationsanstalt — noch auch die Befugniß entzogen werden können, den Gebrauch nach ihrem Ermefsen dritten Personen zu gestatten. Die Ausnahmen, welche der Entwurf nach den hier erörterten Bezie- hungen zu Gunsten der landesgeseßlich ges{üßten Zeichen macht, beruht
in der Anerkennung des in diesen Zeichen einmal erworbenen Vermögens- | In der preußischen Gesetzgebung ist der rheinish-westfälishen |
rechtes. Eisen- und Stablindustrie gegenüber der Versuh gemackt worden, über diese Rücksiht im Interesse der Freiheit des Verkehrs hinweg- zugehen; gleihwohl führten die empfindlihen Vermsgensverlufte, welche daraus für die Betheiligten zu erwachsen drohten, auch bier zu einer nahträglihen Anerkennung der einmal erworbenen Rechte.
Zu §. 4. Die Eintragung der Zeichen dient zur Beurkundung ihrer Anmeldung; durch sie in Verbindung mit der Bekanntmachung (F. 6) wird die Absicht, ein gewisses Zeichen für bestimmte Waaren zu erwerben, amtlich fonstatirt und deren Veröffentlichung vermit- telt. Um anderen Betheiligten die Würdigung der Anmeldung zu
ermöglichen, müssen sie von dem Zeitpunkte ihres Einganges Kenunt- t g L : i stand ist eine Härte darin nicht zu erblicken, weil ibm dur die neue
niß nehmen können; diese Zeit soll daher bei der Eintragung des
berühren, in bestimmter Ordnung zusammenstellen und steiig berich- | ih | Betracht, welche in Elsaß-Lothringen bestehen; eine Beschränkung des
tigen, so erhalten sie ein Zeichen-Inventarium, welches eine bequeme Orientirung über die stattet.
für sie bejonders wichtigen Zeichenrehte ges | | Recht nicht.
gür Firmenänderungen, die in dem Zeichenregister vermerkt wer- | den, bedarf es der Anordnung einer Bekanntmachung nicht; ihre | Veröffentlihung hat bereits im Anschluß an die Berichtigung der |
Firmenregister zu erfolgen.
Ebensowenig ist die Bekanntmachung |
erforderlich für die Uebertragung der Zeichen in ein anderes Register |
vorzeitigen Löschung (§. 5, Nr. 2, 3). eingetragen worden ist, bietet erst dessen Löschung wieder ein allge- meines Jnueresse dar.
Während bei der Eintragung eines Zeichens aus\ch{ließli6 ein Interesse der anmeldenden Firma obwaltet, ist dies nicht dec Fall bei
| (S. 4) und für deren wiederholte Anmeldung zum Schuß vor einer | Nacódem ein Zeichen cinmal |
Jnduftrie er:vorbenen Zeichen kommen hier nur diejenigen Zeichen in Zeichenschußtz-s auf gewisse Industriezweige kennt das bier geltende i bt. Die Anerkennung dieser Zeichen wird einer Rechtfertigung nit bedürfen. Der Entwurf macht diese Anerkennung indeß von der Vorausseßur g abhängig, daß die Inhaber der Zeichen die Ein- tragung threr Firmen in das Handelsregister bewirkt baben. Wo tolhes mit Rücksicht auf den bes@ränkte: Geschäftêverkehr des Zeich.n- inhabers nicht geschehen und nicht möglich ift, erscheint der Werth der Zeichen auch nit von der Bedeutung, um fernerweit noch einen be- sonderen Rechts\chuß begründen zu können. :
Der den Zeichen bisher be: ährte Schuß wird nah der Absicht
| des Entwurfs durch die Auédehnung auf das ganze Gebiet des Reichs eine
| Theile des
der Löschung; daher sind nur für díe Bekanntmachung jener die Kosten | der Firma zur Last gelegt, so daß die Kosten für die Bekanntmachung | | deren Wege vor der Gefahr zu schüßen, daß mit dem Augenblicke, wo
der Löschung aus öffentlichen Mitteln bestritten werden müssen. U S T Der Entwurf schreibt nur für die erste Einiragung die Entrichtung einer Gebühr voc.
: jung | das neue Geseß in Kraft tritt, Uebertragungen in andere Register |
(S. 4), wiederholte Anmeldungen (§. 5 Nr. 2 und 3), Berichtigungen |
und Löschungen sollen gebührenfrei erfolgen.
Die Kostenverrechnung wird dadur erbeblih vereinfaht. Um- somehr ist es aber auch gerechtfertigt, die Gebühr für die erste Ein- tragung nit zu niedrig zu bemessen. Für den betheiligten Handels-
l
Erweiterung ecfahren. Es ecsceint billig, daß den seither in einem _Reiwcwes allein berechtigtea Inhabern dieser Zeichen das Vor- recht gewährt wird, die leßtecen nunmebr auch für dessen Gesammt- umfang zu erwerben, Zudem sind jene Zeicheainhaber auf feinem an-
‘ue Geseß in Kra außerhalb des Geltungsgebiets der gegenwärtig fie s{hüßeaden Landesgeseßgebung dritte Perfonen, ihnen zuvockfommend, die von ihnea gefuhrten Zeichen anmelden, den Ruf der Zeichen unvecdientermaßen ausaußen und die ursprünglichen Jn- haber mit Hülfe ihrec eigenen Zeichen von einem Absaßzgebiete ver- drangen, welches ihnea gegenwäriig wenigstens unter gleihen Be- dingungen, wie ihren Konkurrenten geöffnet ift.
(Fortseßung folgt.)
Handels-Regifter.
Beri. Handelsregifter des Königlichen Stadtgericzts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 4, November 1874 siad am selbigen Tage fougenve Eintragungen erfolgt : Die Gesellscho{ter der hierselbst unter der Firma ; Krebhshmar & Shwabacher am 31, Oftobc- 1874 begründeten Handelsgesellschaft (jeßiges Geschäftslokal: Kanonierstraße 17/20) sind die Kaufleute: 1) Carl Herrmann Kreßichmar, 2) Adolph Schwabacher, Beide zu Berlin. __Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 9126 eingetragen worden.
Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma : Jerusalem & Hail am 1. September 1874 begründeten Handelsgesellschaft _ (jeßiges Geschäftslokal: Stralauerstraßze 41) sind die Kaufleute: 1) Woldemar Romeo Jerusalem, 2) Jacob Hail, / Beide in Berlin. Dies ist in unser Gesellschaftêregister unter Nx. 9127 eingetragen worden. /
In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Ver. 1336 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Krüger & Kraetke vermerkt steht, ist eingetragen: : Die Gesellschaft ist durch gegenseitige Ueber- einkunft aufgelöst. Der. Kaufmann August Wilhelm Krüger seßt das Handelsgeschäft unter unveränderter F des Firmenregisters. : Demnächst ist in unser Firmenregister unter Nr. 8387 die Firma: Krüger & Kraetke / und als deren Inhaber der Kaufmann August Wil- helm Krüger hier eingetragen worden.
In unser Firmenregister ist Nr. 8388 die Firma: Friß Wientcke S i und als deren Inhaber der Kaufmann Friedri Wil- helm Eduard Wienecke hier E …_ (jeßiges Geschäftslokal : Markgrafenstraße 20) eingetragen worden.
irma fort. Vergleihe Nr. 8387 j
Gelöscht ist: Firmenregister Nr. 60939: die Firmo Emil Hedrich. Berlin, den 4. November 1874, Königliches Stadigcricht. Abtheilung für Civilsachen.
Brandenburg. Befanntmachung.
In unser Gesellschaftsregister ist heute bei Nr. 10 (Potthoff & Comp.) folgender Vermerk ein- getragen worden:
Der Kaufmann Wilhelm Christoph Adolph Potthof, der Kaufmann Gerhardus Hermannus Bene- dictus Postmeyer, der Kaufmann Joseph Bendick und der Kaufmann Heinrih Herrmann Bendi sind, Leßterer durch Tod, die Uebrigen durch Uebereinkunft aus der Gesellschaft ausgeschieden, dagegen ist der Kaufmann Carl Heinrich Bernhard Post- meyer zu Brandenburg
als Gesellschafter in dieselbe eingetreten.
Brandenburg, den 31. Oftober 1874.
Königliches Kreisgeriht. Abtheilung T.
Breslau. Befanntmachung.
In unser Prokurenregister ist bei Nr. 504 und 505 das Erlôschen der dem Salo Steiner von den Nr. 70 und Nr. 40 des Gesellschaftsregisters ein- getragenen Handelsgesellshaften Meyer, Kauffmann und Breslauer, Baumwollenspinnerei, hier, er- theilten Prokuren heute eingetragen worden,
Breslau, den 30. Oftober 1874.
Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.
Breslau. SBefanutmaiung. In unfer Prokurenregister if Nr. 853 der Kauf-
mann Guido LWwy hier als Prokurist der verehe-
lichten Kaufmann Marianne Löwy, gebornen blumauer, hier, für deren hier bestehende, in unserem Firmenregister Nr. 3799 eingetragene Firma: R. Löwy sen. heute eingetragen worden. Breslau, den 30. Oktober 1874. Königliches Stadtgericht. Abtheiluns I.
Breslau. Befanntmaung. / In unser Firmenregister is Nr. 3798 die Firma E. Boethelt und als deren Inhaber der
Kaufmann Emil Boethelt Hier, heute eingetragen worden. / Breslau, den 30. Oîtober 1874. Königliches Stadtgericht. Abtheilung I. | reslau, Dekanntumraczuug. In unser Geiellschaftsregister ist bei Nr. 226 die Neisse-Brieger Eisenbahn-Geselischaft betreffend, Folgendes: Die Liquidation ist beendet und die erloschen, heute eingetragen worden. Breslau, den 3°). Oftober 187á. Königliches Stadtgericht. Abtheilung I. Breslau. DBefanntmaung,. In unfer Firmenregister ist heute a. bei Nr. 3616 der Uebergang der Firma R. Löwy sen. durch Kauf auf die verehelihte Kaufmann Marianne Löwy, getorene blumauer, hierselst und b. unter tr. 3799 die Firma N. Löwy sen. hier und als deren Inhaberin die verehelihte Kaufmann Marianne Löwy, geborene blumauer, hier, sowie in unfer Prokuren- register bei Nr. 823 und 822 das Erlöschen der dem Benno Löwy und dem Guido Löwy für die Nr. 3616 des Firmenregisters eingetragene Firma R, Löwy Sem. ertheilte Profura eingetragen worden. Breslau, den 30. Oktober 1874. Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.
EBresIlarz, Bekanutmachung, In unser Firmenregister ist Nr. 3200 die Firma: D. Sélesiuger jr. und als deren Jnhaber der Kaufrzann David Schle- finger hier, heute eingetragen worden. Breslau, den 31. Oktober 1874. Königliches Stadtgericht. Abtheilung I.
Creíeld. Zwischen der Wittwe Peter Knüfer- mann, Henriette, geb. Pollems, zu Crefeld wohnhaft. Inhaberin der Firma P. Knüfermaun dahier, und deren beiden Söhnen Emil Knüfermann und Rudolph Knüfermann, Kaufieute, ebenfalls zu Crefeld wohn- haft, ist unterm 1. November l. Js. eine offene Handelsgefellshaft mit dem Siße in Crefeld und unter der Firma P. Knüfermaun in der Weise er- richtet worden, daß die Wittwe Knüfermann ihre genannten Söhne in das von ihr unter obiger Firma dahier geführte Handelsgeschäft als Mitgesell schafter
Firma
aufgenommen hat, und diescs Geschäft mit allen
| Rechten und Verbindlichkeiten auf die crrihtete Ge- sellichaft übergegangen ist. Vorstehendes wurde auf vorshrift}mäßige Anmcldung am heutigen Tage bei Nr. 1037 des Handels-Firmen- und resp. sub Nr. 995 dcs Gesellschafts Registers des hiesigen König- lichen Handelsgerichts eingetragen und ist gleichzeitig bei Nr. 339 des Prokurenregisters vermerkt worden, daß die dem Emil Knüfermann ertheilte Prokura zur Zeichnung der Firma P, Knüfermann erloschen ist. Crefeld, den 2, November 1874. Der Handelsgerichts-Sekretär.
Enshoff.
Crefeld. Auf Grund der erfolgien vorschrifts- mäßigen Anmeldung wurde am heutigen Tage sub Nr. 2233 des Handels-Firmen- und resp. sub Nr. 684 des Profkuren-Registers hiesigen Königlichen Haudelêgerichtes cingetragen, daß der zu Thelen wohnende Landwirth Theodor Döhmer für das von ihm zu Neuß errihtete Möbel- und Polsterwaareu- geschäft die Firma Th. Döhmer angenommen, und seinem Bruder Franz Döhmer, Sattler, zu Neuß wohnhaft, die Ermächtigung ertheilt hat, die Firma Th. Döhmer per procura zu zeichnen. Crefeld, den 3, November 1874. Der Handelsgerichts-Sekretär. „Enshoff EBanzig. Befanntmachung,. In unser Gesellschaftsregister ift heute unter Nr. 211 bei der Aktiengesellschaft in Firma: Preußische Portland-Cement-Fabrik Actien-Desellschaft. folgender Vermerk eingetragen worden: An Stelle des Kaufmanns Leopold Liepmann ist der Kaufmann Johann Friedrih Giesbrecht zu Danzig zum ersten Stellvertreter des Direk- tors gewählt worden. Danzig, den 2. November 1874. Königliches Kommerz- und Admiralitäts - Kollegium.
anzig. Befonuntmachung.
In unser Prokurenregister ist heute unter Nr. 295 eingetragen worden, daß; die dem Herrmann August Richard Depner hierselbst für die Firma:
Porich & Ziegenhagen ertheilte Prokura erloschen ist. | „Danzig, den 2. November 1874. : Königliches Kommerz- und Admiralitäts - Kollegium.