Dieses Dokument enthält einen Vetrag zwischen dem Pariser Verleger Joseph-Gérard Barbou und Desbillons über die Einzelheiten zur Drucklegung der Fabeln Desbillons im Jahr 1759. Während sich Desbillons zur Bereitstellung seiner kommentierten und verbesserten Fabelausgabe verpflichtet, soll Barbou in der Folge eine Zahlung von 300 Livres an Desbillons entrichten. Die Vollständigkeit dieser Zahlung in drei Margen bestätigt Desbillons auf der Rückseite des Vertrags. Als weiterer Vertragsunterzeichner tritt der Jesuit Alain Xavier de Launay hervor.