1871 / 55 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Jul 1871 18:00:01 GMT) scan diff

1051 wird nach geschehener Reparation der entsprechende Theil der Kaution zurück- i'stellt. ' - 4) Die Subskribenten erhalten vom 1. Juli 1871 ausgestellte, vom Königl. ungar. Finanz-Minister Unterzeichnete Pfandbriefe mit Coupons, deren erster am 1. Fe- i uar 1872 fällig ist und können die auf ihre Zeichnung entfallenden Stücke vom fl. August an bis längstens 15. September d. «1. jederzeit im Ganzen oder jn Theilbeträgen gegen Erlag des Emissionspreises und Vergütung der an den Effek- ten haftenden 5prozentigen Zinsen beziehen. 5) Am 16. September 1871 erlischt das Bezugsrecht für die bis dahin nicht behobenen Pfandbriefe und verfallt die erlegte Kaution. 6) Der Bezug der Stücke hat an denselben Stellen zu geschehen, an welchen die Subskription stattgefunden hat. 7) Baar - Kautionen werden bei Einzahlung des ganzen auf die Subskription entfallenden Betrages sofort, bei theilweisem Bezüge jedoch erst bei Abnahme der letzten Stücke eingerechnet und bis dahin mit 3 pCt. pro anno verzinst. In Effekten erlegte Kautionen werden nach dem Bezüge der sämmtlichen Stücke zurückgestellt. S) Blanquette zur Subskriptions-Erklärung und Prospekte können an allen Sub- skriptionsstellen in Empfang genommen werden. Wien, 1. Juli 1871.

Ifninn

Bank

1050 Das oben angeführte Anlehens-Gesetz verpflichtet die König!, ungar. Regierung, die durch das Anlehen zu beschaffenden Kapitalien ausschliesslich zur theilweisen Deckung der Herstellungskosten der Königl. ungarischen Gömörer Eisenbahn zu verwenden; es normirt den Betrag der für diese Bahn aufzunehmenden Hypothekenschuld auf Gulden 311,000 Nom. per Meile, und bestimmt, dass auf dieses Objekt vor gänz- licher Tilgung dieses Anlehens weder eine weitere Schuld in Pfandbriefen oder Prioritäten noch eine wie immer geartete andere Anleihe aufgenommen wer- den kann.

Mskriptioos - Bedingungen. i) Die Subskription findet am §« Juli *1891 _ , 1 1 -W T m. —— ~

in Wien Pest Prag Triest Brünn Graz Augsburg Basel

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bei der Union-Bank, Franco-Ungarischen Bank, Filiale der Union-Bank,

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Breslau Dresden

Mähr. Bank für Industrie und Handel, Steiermärkischen Escompte-Bank, Herrn J. J. Obermayer, Baseler Handelsbank, Deutschen Union-Bank« j beim Schlesischen Bankvereine und bei Herren Gebr. Guttentag, bei der Sächsischen Creditbank und Herren M. Schie Nachfolger, Oesterr.-Deutschen Bank, Herren L. Behrens et Söhne, Herrn H. C. Plaut und Herren Becker et Comp., der Bayerischen Vereinsbank und Herrn J. N. Oberndörffer, der Königl. Württembergischen Hofbank und Herren Pflaum et Comp, in den gewöhnlichen Geschäftsstunden statt. Im Falle der Ueberzeichnung tritt eine verhältnissmässige Reduktion sämmt- licher Zeichnungen ein. 2) Der Subskriptionspreis für je Einen Pfandbrief über 150 Gulden österr. Währ, in Silber beträgt U9 %, d. i. in W16D und an allen österreichisch- ungarischen Zeichnungsstellen 118-Fl. 50 Kr. ö. W. Silber, oder in Noten ö. W. zum Silbercourse des jeder Einzahlung vorhergehenden Tages, an den ThfliorplätZUU 39 Thlr. preuss. Courant, in Sttddeutscllland 138 Fl. 15 Kr. südd. Währ., in der Schweiz 396 Frcs. 35 Ctms. 3) Jeder Subskribent hat 10 °/ 0 des gezeichneten Nominalbetrages bei der Subskription in Baarem, in Hypothekar-Anweisungen, Cassascheinen der verschie- denen Geldinstitute, oder in Effekten zum Werthe, wie dieselben im Coursblatte vom 7. Juli a. c. notirt sind, als Kaution zu erlegen. Im Falle der Ueberzeichnung

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Frankfurt a. M. Hamburg Leipzig München Stuttgart

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Auszug aus dem Prospekt« Indem die Union - Bank im Aufträge der Königlich ungarischen Regierung die Staats- Pfandbriefe der Gömörer Eisenbahn zur Subskription auflegt, bietet sie dem Publikum sowohl mit Rücksicht auf die Hypothek, als auf die unbedingte staatliche Garantie, ein Anlagepapier von eminenter Sicherheit. Die Gömörer Eisenbahn, ZHm Theile eine Fortsetzung, zum Theile eine Verbindung der Königlich ungarischen nördlichen Staats-Eisenbahn, welche letztere derzeit ein Reinerträgniss von 12 bis 14 % giebt, ist eine Industrie - Bahn ersten Ranges. Nach den offiziellen Daten des Königlich ungarischen Ministeriums werden in den von dieser Bahn durchzogenen Comi- taten jährlich 1V 2 Millionen Centner Roheisen mit einem Ertrage von 9 Millionen Golden produzirt. Der daselbst fftr lokal - Fuhrlohn ausgegebene Betrag beläuft sich auf 2,500,000 Gulden jährlich. Die Königlich ungarische Regierang, überzeugt von der grossen Ertragsfähigkeit dieser Bahn, fand sich nicht bewogen, dieselbe einer Aktiengesellschaft za übertragen, sondern baut sie ans Staatsmitteln und wird auch den Betrieb für Rechnung des Staates führen. Die gesammten Herstellungskosten der Bahn werden per Meile ungefähr das Doppelte des Betrages in Anspruch nehmen, welcher gemäss dem Gesetzartikel IXIVII. vom Jahre 1871 mit 311,000 Golden Nominale per Meile durch das Pfandbrief-Darlehen aufgebracht wird. Es ist somit ausser Zweifel gestellt, dass die Spezial-Hypothek allein schon eine mehr als ausreichende Garantie für das anfzunehmende Anlehen bietet. Die Königlich ungarische Regierung hat sich ausserdem des Rechtes begeben, unter-irgend einem Titel auf die Gömörer Bahn eine neue Schuld aufzunehmen, insolange das Pfandbrief-Anlehen nicht vollständig zorückgezählt ist.