1872 / 4 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Jan 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Wertheim chfc Gompertz, in Holland. Gulden,

' .98 Rai)ein oder umgerechnet zum festgesetzten Course von 5 Rubel|98 Kop. für Halb- Imperial = 11,500,000 Rubel Metall. Hiervon sind 7,054,300 Rubel-Papier in 70,543 Stück Aktien k 100 Rubel emit- tirt und 5,424,632,35 Rubel Metall zz 5,902,000 Thlr. Preuss. Court, werden in 5%igen Prioritäts-Obligftttonen in Stücken von 200 Thlrn. resp. 1000 Gulden Holl, ausgegeben. Die Bahn ist im vollen Bau begriffen, die Vollendung derselben hat konzes- sionsmässig bis Ende des Jahres 1872 zu erfolgen, ]doch ist mit Bestimmtheit anzu- nehmen, dass die Eröffnung schon wesentlich früher wird stattfinden können. i Die innerhalb 81 Jahren al pari rückzahlbaren Obligationen geniessen vom Tage der Emission 5% Zinsen und 1 / 10 % Amortisation per annum. Die Tilgung geschieht durch alljährliche Verloosungen, deren erste am 1/13. «fall 1873 stattfindet. Diese Anleihe wird, den Stamm-Aktien in erster Linie vorausgehend, durch alles, sowohl gegenwärtiges, als auch mit dem Obligations-Kapitale anzuschaffendes unbewegliches und bewegliches Eigenthum der Brest-Grajewo Eisenbahn-Gesellschaft sichergestellt. Zu letzterem gehört namentlich das laut §. 13 der Statuten in minimo aus 44 Passagier- und Güter-Lokomotiven und 758 Personen- und Güter - Waggons und Plateformen bestehende Betriebsmaterial.

Während der Rauzeit und bis zur Hetriebseröffniing garantiren die 8t. Petersburger Privat - Handelsbank in 8t. Petersburg und die Rerliner Handels-Gesellschaft in Rerlin die Zinszahlung der Priori- täts-Obligationen. Die zur Zinszahlung und Amortisation dieser Obligationen nöthigen Gelder werden, vor Auszahlung jeglicher Dividende auf die Stamm- Aktien, aus den Betriebs-Rein-Einnahmen entnommen.

Die Obligationen sind mit halbjährlichen, vom 1./13. Januar und 1./13. Juli jedes Jahres zahlbaren Coupons versehen und sichern dem Inhaber ein Jahres-Erträgniss von 5pCt. des Nominal-Kapitals. Die Bezahlung der Coupons erfolgt in St. Petersburg bei der Verwaltung der Brest-Grajewo-Eiseobahn-Gesellschaftund bei der St. Petersburger Privat-Handelsbank zum Tagescourse von Thalern,

Berlin Berliner Handels-Gesellschaft in Thalern, Amsterdam bei den Herren Lippmaun, Rosenthal & Go.

woselbst auch die Einlösung der verloosten Obligationen und zwar am 1/13. Oktober jeden Jahres, ipit dem 1/13. Oktober 1872 beginnend, zum vollen Nennwerth in Preussisch Courant resp. Holländischen Gulden, frei von allen Spesen, erfolgen wird.

Auf Grund der durch die Kaiserlich Russische Regierung ertheilten Autorisation sind die Unterzeichneten beauftragt, auf diese fünfprozentigen Obligationen zu nach- folgenden Bedingungen Subskriptionen entgegen zu nehmen: 1) Die Subskription findet gleichzeitig statt

am Hontag, den 8. nnd Dienstag, den 9. Januar er. a) für Stücke von 1000 Gulden Holländ. Crt. in Amsterdam bei den Herren Uppmann, Rosenthal & Go., » » » » » Wertheim & Gompertz,

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Dresden Frankfurt a* M. Hamburg Königsberg I. Pr« Leipzig München Nürnberg Stuttgart Warschau

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b) für Stücke von 200 Thlr. Preuss. Court. St* Petersburg bei der St. Petersburger Privat-Handelsbank, Berlin bei der Berliner Handelsgesellschaft, Sächsischen Kreditbank, Deutschen Vereinsbank, Norddeutschen Bank, bei Herrn J. Simon Wwe. & Söhne, bei der Allgemeinen Deutschen Kreditanstalt, bei der Bayerischen Vereinshank, Vereinsbank, Württembergischen Vereinsbank, bei Herrn Leopold Kronenberg. 2) Der Subskriptionspreis ist auf 78 pCt. festgesetzt; die laufenden Zinsen vom 1./13. Januar 1872 sind demselben bei der Abnahme der Obligationen hin- zuzurechnen. 3) Bei der Subskription sind 10 pCt. des Betrages in Baar oder in gangbaren, nach dem Tagescourse zu veranschlagenden Effekten als Kaution zu depo- -niren. 4) Im Fall einer Ueberzeichnung tritt eine Reduktion der gezeichneten Beträge ein und wird das Resultat spätestens acht Tage nach der Subskription be- kannt gemacht werden. 5) Die Subskribenten sind verpflichtet, die Interimsscheine über vollgezahlte Obligationen bei den bezüglichen Zeichenstellen spätestens bis 31. Januar er. gegen Zahlung des Betrages und laufenden Stückzinsen abzunehmen und wird die bei der Zeichnung hinterlegte Kaution alsdann verrechnet resp. zurück- gegeben. Die Abnahme der Interimsscheine soll jedoch auch schon vom Tage der Bekanntmachung des Zeichnungs-Resultats in Theilbeträgen von einer oder mehreren Obligationen gestattet sein. Im Falle der nicht erfolg- ten Abnahme bis zum 31. Januar verfällt die hinterlegte Kaution. 6) Die definitiven Obligationen mit Zinscoupons und Talons werden durch die Äaiserl. Ross. Staats-Druckerei baldthunlichst fertig gestellt und nach erfolgter Bekanntmachung gegen Rückgabe der Interimsscheine kosten- frei an den Emissionsstellen umgetauscht. St. Petersburg und Berlin. 0t. Petersburger prioat-ljanbelsbank. JSerliuer fjanöels-GBefeUfdjaft,