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und
sa- Qdomiemeut beträgt 4 „K 50 H sitt da- Vierteljahr.
. h Infection-prei- in: m nsmu einer neun-zeu- 30 45. f
Berlin, Freitag,
‘ · Deutscher Reichs-Anzeiger
öniglich Preussischer Staats-Anzeiger.«
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Alle Rost-Anstalten nehmen bestellmig an; T
für ßtflin außer den Rost-Anstalten mich die Expe-
ditipux sw. Wilheimfiraßc Str. 32. J
den 26. Februar, Abends
1886.
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Sz Majestät der Kaiser und König haben Aller- “""“: S an Eis es h it . , ö i rem tatt a er in a - ot ringen, cfür en “„“flfßgeßcbnungefeiert zu Straßburg ein., bie s- ni zur Anlegung der von Jhrer Majestät der Königin
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par-TIERE
Deutsches Reich.
Bekanntmachuiig. am 1. März d. J. werden im Bezirk der Großherzoglichen
und Vechta die ·Haltepuiikte K a lv es la g e und
Fa ienrott eröffnet. Berlin, den 25. evebruar 1886. immun des Präsidenten des Reichs-Eisenbahnamts:
Korte.
Wsdirektion zu Oldenburg zwischen den Stationen
Essöuigreich Preußen.
St mich“ ber König haben Allergnädigst geruht- w WAssessor W eizmanii zum Staatsanwalt zu
sei des bisherigen Dingenten der Reals ule zu
en, ugusl Strehlow, zum Direktor dieser nstalt die ste Bestätigung zu ertheilen; und den—creisthsikus Dr. Lesser Rosenthal zu Memel den Charakter s s Sanitäts-Rath, sowie
demsPemessungsRevisor Gellhorii zu Brilon den »Mutter als Rechnungs-Rath zu verleihen.
P r i v i l e g i u m regen eventueller Ausfertigiing auf den« Inhaber sliiiteiider Kreis- Anleihescheiiie des Kreises Tuchel bis zum Betrage von 150000 &
Wirstlheliih von Gottes Gnaden König von Preußen ic.
_ nem die »vertretung des Kreises Tuchel, im Re- MW Marienwerder, aus den Kreistagen am 6. Juni und ldtteveiiibrr 1885 beschlossen hat, zur Deckung der Koiteii ver- Watt—nen erbauter Chausseen bei dem Reichs-Invalidenfonds m in Höhe von 150000 „% aufzunehmen, wollen Wir auf MAuragder Kreisvertretung zu Tuchel, u ein Zwecke auf verlangen der verwaltung des Reichs- idenfonds bezw. dessen Rechtsnachfolgers auf jeden In- _ läutende, mit Zinsfcheinen versehene, sowohl Seitens der . getals auch Seitens des Schuldners unkündbäre Anleihe- em einem GefammtiNennbetrage, welcher dem noch nicht , Betrage der Schuld gleichkommt, also von höchstens ‚M ausstellen zu dürfen, » Jliiitutgegen weder im Interesse der Gläubiger noch des NOT-Etwas zu erinnern gefunden hat, —- in Gemäßheit des '? UOefetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihe- Ö“!!! von höchstens 150000 „%., in Buchstaben: .Cinhundert- — liiktllseiid Mark', durch gegenwärtiges Privilegium Unfere landes- WtGknehmi ung ertheilen. MdDusiinleih eine IFind in Abschnitten von 2000, 1000- 59.0 W200“ na der estimmiing des Darleihers beziehungsweise mNOchtsnachfolgers über die ahl der Schuldscheinejeder dieser Nitsch dem anliegenderr uster äuszufertigen, mit vier voui MI die?) zu verzinsen und mittelst verloofung vom Jahre der Wm C jährlich mit wenigstens Einem und höchitens Sechs . Hundert des ursprünglichen Schuldkapitals, unter Zuwachs der M ‘bon den getilgten Schuldbeträgen, zu tilgen. Die WWW erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder In- “MKII“; Illkxhefcheine die daraus hervorgehenden Rechte geltend zu G Mist nt, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des ?““)qu verpflichtet zu sein. » Mt Ich· vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der !ul'e Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhäbek der wii?“ eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht uber-
·Ukkundlich unter Unserer ö ftei en ändigen Unterschrift nnd hulitzzikiickteiii Königlichen Insiegå ch g h elieben Berlin, den 3. Februar 1886. (us.) Wilhelm.
von S})nttfnmer. von Scholz.
vVol-insZiLeftpkeiißen· Regierungsbezirk Marienwerder·
Anleihescheiii des Kreises Tuchel, A Buchftabe . . . Nr. . . über . . . Mark. « _ » zzm sggslembt M Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums Wer“ . gebruar 1886 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu ©“ leniverdee vom ......... 188 . Seite . . . und setz- mmlung fl“ 188 . Nr. . . . Seite . . . ).
Auf Grund des vo _ ' " ' «
- n dem Bezirksausschufse des Regierungsbezirks
ÆFEHUWSMT unter·dem 3. Oktober 1885 bestätigten Kreistags- « fire des KWTSB Tuchel vom 6. Juni desselben Jahres
'n von Spanien ihm verliehenen Kette des Ordens _ am I. zu ertheilen.
Regen Ausnahme einer Schuld von 150000 „46. aus dem Reichs- Invalidenfonds bekennt sich ' ber Kreisausschuß des Kreises FucheL Namens des Kreises, durch diesen für jeden Jiihäber gultigen, sowohl Seitens des Gläubigers als auch Seitens des Schuldners unkuiidbaren» Anleihefchein zu einer Darlehnsfchuld von .. . Mark Reichswährung welche an den Kreis bäar ge- zahlt worden und mit vier vom Hundert jährlich zu verzinsen ist.
o Die Rückzahlung der lganzen Schuld von 150000 „n. erfolgt vom Jahre . . .. ab nach Maß afe des genehmigten Tilguiigsplanes aus einem Tilgungsfonds, welcher a rlich mit Einem voin Hundert des ursprünglichen Schuldkäpitalsz unter uwachs der Zinsen von den getilgteii Schuldbeträ- gen, gebildet wird. Dem Kreise bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen um höchstens fünf vom Hundert des Nennwerthes des ursprünglichen Schuldkapitals fiir jedes Jahr zu »verftarken. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilguiigsfonds zu. Die jähr- lichen Tilgungsbetrage werden auf 500 bezw. 00 JG ab- gerundet. ·Die Folgeordnun der Einlösung Anleihe- scheine wird durch das _ oos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 18 . . ab im Monat ...... jeden Jahres, die Auszahlung des Nennwcrths der ausgeloosten Stücke an dem auf die Ausloojung folgenden . . . ten .
Die ausgeloosten Anleihescheine „werben unter Bezeichnung ihrer Buchstaben» Nummern und Betrage« sowie des Termins, an welchem die Rückzahlun erfolgen soll, öffentlich bekannt ge- macht. Diese Bekanntma ung erfolgt spätestens sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem cwälligkeitstermine in dem ,,Dcutschen Reichs- mid Königlich Preu ifcheu StaatsiAnzeigemC in dem .?!an blatt der Königlichen Regierung zu Marieiiwerder« und in dem .Tucheler Kreisblatt«, oder in den an die Stelle dieser Blätter tretenden Organen, außerdem in einem zu Ber- lin und in einem zu Danzig erscheinenden -öffentlichen Blätte. Sollte eines dieser letzteren Blätter eingehen, so wird von der Kreisvertretung mit Genehmigung des Königlichen Regierungs- Präsidenten zu Marienwerder ein anderes Blatt bestimmt und die veränderung in dein ,,Dcutsehen Reichs- md! Kömäslich Preußis schen Staats-Anzeiger« bekannt gemacht.» « _ _ · Durch die vorbezeichneten Blätter erfolgen auch die sonstigen,
der
diese Anleihe betreffenden Bekänntmachungen, insbesondere die Be- zeichnung der Einlöfeftellen für die Zinsscheine und die ausgeloosten Anleihef cheine.
_ Bis zu dem Tage, wo folchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in hälbjährlichen Terminen am ..... _nn ‚am _. . . . . . von heute an gerechnet, mit vier vom Hundert jahrlich in Reichs- münze verzinst.
Die Auszahliing der Zinsen und des Kapitals erfolgt ge en bloße Rück- gabe der ausgegebenen Zinsscheine beziehungsweise diesess nleihescheines
ei der Kreis-Kommunalkässe in Tuchel und den in den vorgedachten
Blättern bekannt gemachten Einlöfestellen in Berlin und Danzig, nnd zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit den zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihe- fcheiiien sind auch die dazu gehörigen ansscheine der späteren Fällig- keitstermine zurückzuliefem Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. _ » «
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb drezßigJahren nach dem Rückzahluiigstermine nicht erhoben werden, sowie die inner- halb vier Jahren nach Ablauf des· Kalendeejahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verfahren zu Gunsten des Kreises Tuchel. _ «
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver- nichteter Anleihefcheine erfolgt nach Vorschrift der §§. 838 und ff. der Civilproze"ordnung für das Deutsche Reich vom 30.»Januar 1877 (Reichs- efetzblatt S· 83) bezw. nach %. 20 des Ausfuhrungss
Sammlung S. 281) _ _
Zinsscheine können weder aufgebotem noch fur kraftlos erklärt werben. Doch soll Demjenigen, w»c cher den verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen verjähruiigsfrist bei ‚ber Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung des Anleihescheines oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ab- lauf der verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werben.
Mit diesem Anleihescheine sind hälbjahrliche Zinsscheine ·bis zum Schlusse des ausgegeben; die erneren Zinsscheine werden für fünfjährige Zeitabschnitte ausgegeben werben. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei den mit der ins- zahlung betrauten Stellen gegen Ablieferunåzdender älteren ins- scheinreihe beigedruckten Anweisung Beim erluite der Anweisung erfolgt die Aushändigung ber neuen ansfcheinreihe an den Inhäber des Anleihescheines, iofern dessen Vorzeigung rechtzeiti geschehen ist.
Zur Sicherung der hierdurch eingegangenen verp ichtungen haftet der Kreis TucheLmit seinem gegenwärtigen und zukünftigen vermögen und mit seiner Steuerkraft· _ _ «
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Tuchel, den . . ten. ............ Der Kreisausschuß des Kreises Tuchel.
Anmerkung Die Anleihescheine·sind außer mit den Unter- schriften des Landraths und zweier Mitglieder des Kreisausschusses mit dem Siegel des Ländraths zu versehen·
.........
s Provinz Westpreußen. RegierungsbezirkMarienwerder. i ...Zinsschein
.. . F ei e zum Anleiheschein des Kreises Tuchel, Buchftäbe . . .
. Nr ..... uber ...... Mark Reichswährung zu vier vom Hundert Zinsen über ‘. . . . . Mark ...... Pf.
Der Inhaber dieses Zinsfcheines empfängt gegen dessen Rückgabe
am . .ten ...... unb späterhin die Zinsen des vorbenaiinten An- leihefcheines für das Halbjahr vom . . ten ...... _ bis . . ten ...... mit (in Buchstaben) . . . . Mark . . Pf. bei der Kreis-
Kommunalkaffe zu Tuchel und bei den öffentlich bekannt zu inachendeir Eiiilöiestelleii in Berlin und Danzig. Tuchel, den . . ten ....... ' _. Der Kreisausschuß des Kreises Tuchel
Dxefer Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetra nicht inner- halb vieit Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit er- hoben wird.
«Anmer«kung. Die Namensunterschriften der ·Mitglieder bei Kreisausschufes können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, »do « mu jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namens- unterschrift eines oiitrolbeamten versehen werden«
Provinz Westpreußen. RegierungsbezirkMarieiiwerder.
_ _ » A n w e i f u n g zum Anleihescheiii des Kreises Tuchel, Buchstabe . . . . über ..... Mark Reichswährung
Nr ..... -
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgäbe zu dem obigen Anleihescheine die . . te Reihe von Zinsscheinen für die fünf Jahre vom . ten .......... 18 . . bis . . . ten . ‚_ ....... 18 . . bei der Kreis-Kommunalkässe zu Tuchel oder bei den öffentlich bekannt zu machenden Stellen in Berlin und Da ig, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden R- haber des Anleihefcheins dagegen Widerspruch erhoben wird.
Tuchel, den . . ten ...........
Der Kreisausschuß des Kreises Tiichel
Anmerkung Die Namensunterfchriften der Mitglieder des Kreisausschusses können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werben, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namens- unterfchrift eines Kontrolbeamten versehen werben.
Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blättbreite
gesetzes zur Deutschen Civilprozegordnung vom ‘34. März 1879 (Gesetz- _
unter den beiden letzten Zinsfcheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudriickent
. . ‚m Zinsschein. f . . . ter Zinsschein
Anweisung
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. ‘
Der bisherige Privatdozent Dr. Wilhelm Schimper in Bonn ist zum außerordentlichen Professor in der philo- sophischen Fakultät der dortigen Universität ernannt worden.
Dem ordentlichen Lehrer Dr. Scholz an der Realschule zu Otteiisen ist der Titel Oberlehrer beigelegt worden.
Der praktische Arzt Dr. med. Hermanii Bertheau zu Schleswi ist zum Kreis-Physikus des Bezirks Oldesloe, nrit dem Wo nsitz in Oldesloe, ernannt worden-
Königliche Akademie der Künste.
Bekanntmachung Sommerkurfus der Lehranstalten für Musik.
A. Akadeinische Meisterschulen für musikalische Komposition Vorsteher: die Professoren Bargiel, Grell, Ober- Kapellmeister Taubert
Die Meisterschulen haben den Zweck, den in sie auf- genommenen Schülern Gelegenheit zu weiterer Ausbildung in ber Rämpnfition unter unmittelbarer Leitung eines Meisters zu ge en.
Genügend vorbereitete Aspiranten, welche fich« einem der enannten Meister an uschließen wünschen, haben sich bei dem- elben in den ersten ochen des April persönlich zu melden
und ihre Kompositionen und Zeugnisse (insbesondere den Nach-- weis einer untadelhaften sittlichen Führung vorzulegen.
Ueber die künstlerische Befähigung _ er Bewerbet im? Aufnahme in die Meisterschule entscheidet der betreffende
Meister. ' · » Der Unterricht ist bis auf weitere Bestimmungen unent-
”um" B. Hochschule sur Musik.
Direktoriuin: die Professoren Joach1m- RUDOfo- Schulze, Seitdta ‚e, b P ospekt ' Au nalmebedingungen in au em r KfichFich, welchet im Bureau der· Anstalt, W. Potsdamer- {trage 120, unentgeltlich zu habe-nist- ,
Die Anmeldungen sind schriftlich und portofrei unter Bei ügung der unter Nr. VIII ‚bee Prospekts angegebenen nöthigen Nachweife spätestens bis zum 2i. Marz. an das Direktorium der Anstalt, Potsdainerstraße 120, zu richten.
Die Aufnahmeprüfungen finden statt--
1) ·'r Klavier und Orgel-am 5- April, Moråens 9Uhr, 2 ür Gesang am 5. April, Nachmittags 4 hr Z; ür die Orchesterinstrumeiite am 6. April, Morgens U r, · .
h4 ür Komposition am 6· April, Nachmittags 4· Uhr,
53 ür die Chorschule und. den Chor am 8. April, Mor- gens von 11 Uhr an.
Die Aspiranten haben sich ohne weitere Benachrichtigung zu den Aufnahmeprüfungen einzufinden.