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Zweite Beilage
Berlin, Freitag, den 26. Februar
nzeiger und Königlirh Preußischen Staats-Anzeiger.
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versin,»26. Februar. Ini weiteren verlauf
mit“ %aufeeber Abgeord- t
Pl . 28 Si ung des sägtetszgiskzktsetzikng derBera un des Gefetzentwurfs, n ”wenn ellung der Volkes ullehrer in den ‚. en Westpreußen und Poseu und im Regie-
, IWM irkOppelm der Ab .von.Jazdz«ewgki, die politischen till“! ‚in großen Werth darauf, daß ihre Kinderdeutsch lernten-
. estfszde aber, wie-den Kindern das Deutsche beigebracht htm le ihren Zweck und sühre zur·Ve»rduinmung.» So . {um under, daß im Lan e ber Zeit die Kenntniß des " €; ab gnommen ha e. Der Minister spreche non seinem M ach ge en die Polen, als ob die-r- aucht Pflicht und ' Mit der Flegierung wäre. Sie dürfe sich nicht wun- tab die Polen zu ihr kein vertrauen hätten bei dieser
un emetfe. Dem poliiischen Klerus werde Alles in die
ges oben, was man den Polen» schuld gebe. Redner
» haft bie politischen Geistlichen, seitdem sie dultschspxechen könnten, die deutschen Katholiken in ber . in der Predigt u. s. nt. mehr berücksichtigten als - « Ausnahmen hiervon fielen dem Kultiirkampf egiejruiig zur Last. Eine Agitation der katholisch- n Lehrer kenne er gar nicht; wohl aber wisse er, daß fischen Lehrer vielfach ihre religiösen Pflichten zum -- Vo tee vernachlässigten, ohne daß die Schul- - Me an ihre Pflicht tnahne. Was der Minister an gzekdie polnischen Lehrer gestern angeführt habe, fgesärbten verichteii und sei unwahr, so seine An- bett Einfluß des Fürsten Sulkowski »auf die Lehrer, Redner eben der Fürst schreibe· Mit diesem Gesetz an ben Lehrerftand korrumpiren Die Losreißung non den Gemeinden und Patroneii müsse M ·-vertrauen entziehenz Man mache den Geistlichen den Vorwurf polnischer Agitation. W ‚We, daß die evangelischen _ Geistlichen 1111 W Zeit unter den Katholiken Proselyten zu W Viele katholische Eltern seien genöthigt, ihre
- gwgelische Schulen zu schicken, wo ihnen evange- en cingepflanzt würden. Die Regierung diese Vorlage nicht die Germanisirung, sondern rund den Widerstand der poliiischen Bevölkerung
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un wurde geschlossen und« die Vorlage an _ soon 21 Mitgliedern vermieten
·e erste Berathuiig des Gesetzeiitwurfs, »be- zksfsz rafung der Schulversäumnifse im MW,” für die Eleineiitar-
Schulordnuii szszfkfedsrovinz Preußen vom 11. Dezember 1345 niixdezschulreglements vom LU. Mai 1801 fiiiiextkiederen katholischen Schulen in den itiltiiiiindiiuf dem platten Lande von Schlesieii iiüerctafschast Glatz. _ _ _ _ üng Szinula sprach sich gegen _ die Bestrafung der ' ' e mit Geld aus-; denn biete Geldstraer seien weißem in Oberschlesien unerschwinglich Die gengestatieteii auch nicht immer eine rechtzeitige ' bei versäumniß der Schule. Redner wandte Ins-ge en die neulicl en Ausführungen des Abg. hie oberschlesische Vevölkerung und nahm diese oruiurf der Un ultur in Schutz, Die Regierung "iiitbeifihlefische Geistlichkeit in Gold fassen lassen, _fo « „ seh-und an opferiid sei dieselbe. »Das- Deutsch-
·in den obers lesischen Städten große Fortschritte
Nur an dem Unterrichtssystem liege-» ' es,N »daß them platten Lande nicht der Fall fei. Jruher Eile Lehrer alle polniscl gesprochen »und den
bieDinge klar machen öiiiien. » Jetzt sollten die „ Lehrer polnisch sprechende Kinder im Deutschen unter:
Tciwag pädago isch verkehrteres gebe es nicht! Friiher anders geda t. Damals sei der Redner vorn General " mit der Abfassung einer politischen Reginientsp , ftragt worden, um auch den poliiischen oldateii « , ' ber Regimeiitågeschichte zu vermitteln Seine While die besten Erfolge gehabt. Die jetzige Methode “Mt Kinder zu Jdioten. Der Kulturkampf habe vollends- altWerden- Der Aiitoritätsglaube sei erschüttert Er EWgehörh wie ein Arbeiter gesagt habet Ach maß, ich
M einem Geistlichen in einer Zelle zusanimeiigesessen, mitteilt ebenso da wie friiher.
MVlzoPräsidenteii von Heereinan zur Sache gerufen, allIlltklledner nochmals, daß er und seine Freunde diesem illkauftimmuiig versagen würden. _ « _
· Ibn. Graf Schwerin-Putzar wies- daraiif hin, daß» es “.“ um gar keine priiizipiellen Fragen, sondern einfach cWDurchführung einer strengeren Schulordiiuiig ftir _ MUtGeisbeuden handele. In Schlesien iiiid der Grafschaft Mieten ie verhältnisse für katholische Schulen auf Grund umPklmmziulgefetzen geregelt, welche aber nicht genügten W, wenn ein Kind die Schule in der Woche nur einen
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_ Fkspchn könne es die übrigen 5 Tage uiibehelligt fehlen.
halte Redner den hier vorgeschlagenen Weg, die Rege- html Grund des Allgemeinen Landrechtg polizeilichen ver- Me“ in überlassen, für richtiger, ale _etwa eine Ab- “FW ber Provinziellen Gesetzgebung zu versuchen Denn verordnungen ließen sich besser und zweckentsprechender , en verhältnissen anpassen. Die Einzelheiten zu heirathen „Im“ “m besten einer Kommission ‘n übertragen fein, und eble iU biefem Zwecke dieselbe Kommission, welcher “ hm dehetgehenden Entwurf zugewiesen habe. _ Hasel Abe Spuhn glaubte auf Grund seiner»richterlichen W- aß hohe Geldstraer für viele Falle, als zu Sch Die Arbåit eilin säuan UlVekfäumni en viel mehr die u a· »ie am ”9 neuerdings sxsi anerkannt worden, _ daß » die bis- MMMMUUSM über die Schulversäuninisse sur West-
gute El l abt "tt , wo u also dieses Gesetz? ein« Meigåkeleeh oa en z
tft mb, migfinftig wirken würden.
e bem zu erlass enden allgemeinen Unter-
Kindsk 4, 5, ja bis 10 km zurückzulegen hätten, könne erein solches Gesetz nicht annehmen; zum iiiindesteii müßten die Grunde der entschuldbaren Schulverfäumnisse festgestellt werben. » Der Abg. von Schenckeiidorss meinte, er werde mit seinen zzsreunden sur die Vorlage stimmen, weil dieselbe die bisherige Ungleichheit auf dein Gebiete der Behandlung der Schulver: sauinnisse in ben betreffenden Provinzen zu beseitigen geeignet fer. Jin Uebrigen stimme Redner dem Wunsch, das Gesetz einer koinimffarischen Vorberathung zu unterziehen, zu und erachte gleichfalls die bereits von dem Abg. Grafen Schweriii einpfohlene Kommission für die geeignetefte.
_ Der Abg. Dirichlet bemerkte, wenn auch in We--·tpreußen eine sogenannte Polenfrage existireii möge-, für O-·tpreußen konne man sie _ltur künstlich konstruiren, und es sei keine ver- anlassung, die Schulordnung von 1845, welche sich auf die ganze Provinz Preußen bestehe, auch für Ostpreußen aufzuheben. Die Tendenz der Vorlage sei nichts weniger als geeignet, eine Aus- gleichung herbeizuführen, sondern eine verschärfung Seines Er- achtens trügen die Vorlagen das Zeichen an der Stirn, daß die Herren Resfort-Minister sich-in der Lage von Künstlern befun- den hatteii, denen befohlen fei, ein durch freie Phantasie her- zustellendes Kunstwerk in möglichst kurzer Zeit ab uliefern. Wie habe der Kultus-Minister, der doch die verhältni e kenne, sich dazu hergeben können, für Ostpreußen eine Polensrage zu koiistruirens Der einzige Grund sei, man gäbe eine formelle Erklärung und scheinbare Berechtigung für ie Ausweisungen aus Ostpreußen haben wollen. Man habe auf die Gefahr hingewiesen, daß _bie Littauer der Polonisirung ausgesetzt seien- Das sei ganz absurd Von Polonifiruiig sei in Ost reußen nicht nur keine Spur zu bemerken, sondern die frem sprach- lichen Elemente seien successive zurückgegangen Nach der „9 ordd. Allg. Sig.” seien im Kreis Goldap seit 1879 und im Kreis Aiigerburg seit 1880. nur deutschsprecheiide Koiifirmaiiden vorhanden gewesen. Jii allen anderen Kreisen seien die fremd- fprechendeii Konfirmandeii dauernd zurückgegangen Und das nenne inaii Polonisiruiigl An die verhältnisse in Ostpreußen könne man doch nicht denselben Maßstab legen, wie in Rhein- laiid oder in ber Mark, darum könne man doch nicht die Ve- strafiiiig der Schulversäuiiiiiisse gleichmäßig regeln. Mit »poli- zeilicheii verordnungen werde und könne man nichts erreichen, deiin die Polizei könne gar nicht die Stichhaltigkeit der Entschuldigungggrüiide begutachten, das könne allein der be- treffende Schulvorsteher. Würde man solche Vesiimmun en einführen, so würden viele Gutsbesitzer lieber die Strafgel er aus ihrer Tasche zahlen, als die Leute s ädigen lassen. Aus diesen Gründen werde Redner denn an gegen die Vorlage stimmen.
Hierauf erwiderte der Minister der geistlichen, Unterrichts- uiid Mediziual-Angelegenheiten, Dr. von Goßler: «
Meine Herren! Jch bedauere, daß der letzte Herr Vorredner»Be- denken gegen diese Vorlage an Stellen fgided wo sie nicht exiftireii. Die Vorlage ist wirklich harmloser, als sie von dem HerrnVorrediier dargestellt ift. Wenn man sich überlegt, meine Herren,«wie la t sich ein sicheres Mittel finden, um die von· allen Seiten, jedenfa S von Seiten des Hrii. Abg. Dirichlet gebilligten Ziele der Volksschule zu erreichen, und wenn man bariiber_ klar ·ist, daß ein regel- mäßiger Besuch des Volksfchulunterrichtsz heilsam, förderlich und nothwendig tft, dann steht man unmittelbar vor der Frage: Sind diejenigen gesetzlichen Vorschriften ausreichend, welche einen regelmäßigen Schulbesuch sicherstellen tollen? Wir haben auch im Jahre 1883, als wir diese Frage an der Hand eines Gesetzentwurfö berietben, nur unsere 11ebcreinftiniiiiung darüber zu konstatiren gehabt, daß die- vorliegenden Vorschriften, die Vorschriften der preußischen Schulordnung und des katholischen Schulreglementsz nicht ausreichen, und daß es ällerinaßen anzustreben ist, einen befsereiis geregelteren Volksschulbesuch wie derselbe verfassungsmäßig vorgeschrieben und vor- ausgesetzt ist, zu erzielen nnd den Eltern die Forderung des Schul- befuchs zur Pflicht zu machem _ __ _ _ __
Bei der Vorbereitung dieses Gesetzes ist in feiner Weise auch nur annähernd davon die Rede gewefen, daß Ostpreufzcn unter dein Gesichtspunkt einer ihm drohenden spolontftrungnn diese-J Gesetz hineingezogen werden sollte. Was vonfdeni Hm Abg. Dirichlet uber Masuren vorgetragen worden, _tft richtig; die Zahlen, die» er ange- geben, habe ich selbst der Presse ubermittelt und sie veroffcntlicheii lassen, nm den meines Erachtens bedauerlicheii Jrrthum einer sonst ivohlmeiiienden Zeitun etwas aufzuklären ·und _thr Momente an bie Hand zu ge en, welche sie szu einer ateigenen Kritik der von ihr vordem gemachten s)fittthetlungett befahigeiiz Jchbin gern bereit, die Schulfrage für·Masuren und Litthauen bei Gelegen- beit des Kultus-Ewig oder sonst. ‚wenn es äiigethan erscheint; zu erz örterii; im gegenwärtigen Augenblick brauche ich aber- mcht näher auf diesen Gegenstand einzugehen, weil, wie gesagt, Oftpreußen und die Polensrage bei diesem Gefetzentivurfe in gar keinem Konnex stehen- Slluch von einer Polonisirung der Liithauer ist nicht die Rede; ich muß beinahe befürchten, daß ich durch ·eiue gestern gemachte Bemer- kung dem Herrn Vorredner Anlaß zu dieser Annahme ge eben habe. Die verhältnisse in Litthauen sind mir auch aus eigener nschäuuiig ziemlich genau bekannt. Dag, was ich gestern und bei anderen Ge- legenheiten bis zum Jahre» 1d82. zuriick beklagt habe, ist, daß von Seiten der polnischsnätioiialen A itation eine Unruhe in die Litthauer hineingetragen worden tft, nt_ t_ etwa, um sie zu Polen zu machen, sondern Unzufriedeiiheit bei»ihiien bervvrzurufen, ebenso wie das mit den Wenden nnb andern Volkerschaften geschehen ist« Ich habe Jhiieii wiederholt aus polnischen Zeitungen und aus anderweitigen Quellen Mittheilungen gemacht, wo sogar die Wallonen und SJiorbfchleewiger an die Polen herangezogen werden sollen,- um in ihnen die Vorkämpfer für nationale Sonderrechte zu erkennen
Die Frage-, weshalb Oftpreußen infdiefes Gesetz hineingezogeii ist, findet durch die Erwägung ihre Erledigung,«daß, wenn der §. 4 der preußischen Schulordiiung wegen Westpreußen geändert· werden soll, die Sllenbernrtg auch sur _ben gesammteii Geltungsbereich dieser Schulordnung, also auch für Ostpeeußem vorzunehmen tft, sofern die Gründe für beide Landestheile die gleichen _fmb. Das ist der Fall- Das Gesetz ist gänz objektiv und ganz objektiv motivirt Im Jahre 1883 und auch bei anderen Gelegenheiten hat die Mehrheit dieses hohen Hauses die Auffassung bekundet, bag bie Schulordnung von 1845 nicht ausreiche, um einen regelmä igen Schulbefuch sicher zu stellen, nicht allein wegen der 4 ‚a, welche pro Tag·als Stkafe lfe t- esetzt werden, sondern auch wegen des außerordentlich umständlichen ’ warnte, welcher in Bewegung gesetzt werden mit? um die S nl-
versäumnisse zu ahiiden. ·Jch will bie _erren mit en Einzelheiten des &. 4 jetzt nicht bebe igen;· · indeß, da die Schulverwältung die liegenden PS wierigkeidtenAlfeiclsfter iäläfæikndeäiaß du bei ' n or cin ern ie ufa ung . _ fétrltlf‘ätqte nach "€"; ber Freugßifchen Schulordnung Exekutivstrafen,
möchte ich verfahren
z. B. in Westpreußen
0 laii e no g ch zu denen die eingeschulten
Schulen existirten,
Zwangsmittel feiert; damals sungirte der Apparat leichter Und glatter.
Seitdem _aber durch den verantwortlichen Leiter der Unterrichtövers waltuiig festgestellt ist, daß von Exekutivftrafen nicht die Rede fei, daß »der §. 4 vielmehr von Polizeifträfen handele, welche, wie andere SDolttrtftrafen, verhängt werden und unter Umständen auf den unbe- auemereii Weg der amtsrichterlichen Thätigkeit gebracht werben müßten, arbeitet die verwaltungsinaschine schwerer. »Auch der Amts- richtet; empfindet es vielfach schwer, mit diesen 4 Pfeniiigen operiren zu miifseii, und die lokale Schulverwaltung ist immerhin zufrieden- wenn sie bei der erakteii Ahndmig der Schulverfäumiiisse alle Monate vielleicht zwei Besträfiiiigeii für unentschuldiat säumige Kinder erzielen kann Auch im besten Falle liefert die Handhabung des §. 4 ungenu ende Resultate, wie ich Ihnen iiii Jahre 1883 an einem sehr drastif ‚en Beispiele erörtert habe, namentlich bann, wenn die Eltern sich genau berechnen« in wie weit der durch die Schiilversäumiiiß der Kinder ihnen erwächfende verdienst die Strafe für die Schulverfäuinniß übersteigt.
Die Sache liegt also einfach und objektiv. Au und für sich wird Jeder den Satz iuiterschreiben können: ist die Volksschule etwas von der verfassun Vorgeschriebeiies, tft sie etwas Nützliches und Heil- sämes, dann äben wir auch die verpflichtung für den angemessenen Besuch dieser Bolksfchule zu forgen. Das tft ber Gesichtspunkt, von dein ich mich ttn Jahre 1883 habe leiten lassen und auch jetzt wieder, und ich bitte nochmals-, nicht Motive anzunehmen, welche nicht vorhanden ftnb. Jch bin der Ueberzeugiiiig daß trotz aller An- ftreiigungeii der Behörden — und wir haben das im Jahre 1883 ein- gehend erörtert — es noch nicht möglich gewesen ist, überall einen Schulbefuch zu»erzielen, der die nöthigen Garantien für die Aus- schließung unznlafsiger versäuinnisfe giebt, und namentlich halte ich es fur nöthig. auch im Bereiche der preußischen Schulordnung mit dein Schulbesuch so weit zu kommen, wie dies in anderen Landestheilen der Fall tft. _ Es find vorhin Acußeruiigen gefallen, als bestebe die Llnnahzne,»dafk: eine Schulversäumniß als solche einfach bestraft werde oder kuiiftig eftrast werden solle. Dies ist doch nicht richtig, denn unter allen Umständen ·müssen doch die Entschuldigungsgründe nach wie vor gelten und geprüft werben. Nun appellire ich an die Erfahrung des geehrten Zerrn Vorredners. Wird jemals bei sehr weitem Wege, -bei mangelha er Bekleidung bei ungenügender (Ernährung, bei sehr schlechtem Wetter ein vernünftiger Mensch auf den Gedanken kommen, jedes Kind wegen jeder Schulverfäuiiiiiiß zu bestrafen? (Samt aus dem Eentrum.) Sie sagen: jä.» Meine Herren, das ist nicht mög- lich, die Eutschuldigungsgründe sollen ja iiäch dem Gesetz oder den fonst bestehenden Vorschriften erörtert werben. Es mag wohl vor- kommen, daß mancher Lehrer eine andere Auffassung über einen ver- säumnißfall hät, als die Eltern der Kinder, oder mancher Schulvors fteber eine andere, als etwa der S.‘lttttenorfteher, aber immerhin wird es Thatsacheir geben, welche alt; Entschuldilgungen dienen. Wie Schulversäumnisse zu behandeln sind, darüber hä en wir gerade
in Oftpreußen viele und äusgiebige Erfahrungen gemacht. Gerade in den Zeiten des Notbftandes ist es uns gelungen, durch positive Maß- regeln einen guten Schulbesuch zu erzielen, ohne daß man nöthig hatte- mit Zwangsmitteln binterherzugeben, sondern wo man die hungerndeii Kinder durch Därreichung von ckJiahrung«.‘ltnitteln in bie Schulen lockte. Ich glaube, der He. Abg.Dirichlet wird die Güte haben, zu bestätigen, daß die Anregung zu diesen Einrichtungen zum Theil auch von mir äus- gegangen ift. (Zuftiiiimung des Abg. Dirichlct.)
Wir haben damals ganz einfach gesagt: wir haben die ver- pflichtung, dafür zu forgett, daß die schulpflichtigen Kinder in die Schule gehen, einmal, uiii ihnen die Möglichkeit zu gewähren, trotz der Schwere der Zeiten etwas Tüchtiges zu lernen, zweitens aber auch, um den Staat zu sichern, daß nicht aus dieser ökonomischen Kalei- mität Zustände hervorgehen, welche ihn in sozialer Hinsicht auch noch in der Zukunft gefährden. Das Mittel, welches wir anwandten, waren Suppenaiiftalten, Speiseeinrichtungeii in der Schule. Wir haben damals in einigen 40 Schulen des Kreises, ben wir Beide genau kennen von ca. 67 ländlichen Schulen, in ca- 40 und 50 diese Einrichtung getroffen. Die Kinder ftröniten herbei,
und wir haben in keinem harten Winter einen so guten Schulbesuch gehabt, als im SJiothftanbe. Diese Erfahrungen, die ich damals in Litthauen gesammelt, habe ich später hingegeben nach Oberfchlefien, als der Nothftand ausbrach, uiid sie sind auch dort mit Erfolg benutzt worden. Vor einiger Zeit hat eine west- fälifche Regierung —- ich glaube, die von Arnsberg —».es handelt sich um eine gebirgige Gegend, welche vielfach weite Schulwege hat schon in Folge der Befiedelungsart Weftfälens, die vielfach an die litthäuische Sllnfiebelungeiart erinnert — Speise-Einrichtungen während ungünstiger Jahreszeit auch dort eingeführt Später hat dieMarienwcrderer Regierung äus eigener Erwägung» vielleicht auch aus« Kenntniß der in ben anbern Bezirken gemachten Erfahrungen, was ich ihr zum hohen Lobe anrechne, veranstaltungengetroffem um in den« ärmsten Schulen, in den fchlechteften Zeiten den Kindern eine angemessene Ernährung in der Schule zu bieten. Wenn also einzelne Herren glauben sollten, daß die Unterrichtsverwaltung die Frage nach dem Schulbefuch nnb der Schulversäumniß nur vom einseitigen Polizeistandpunkte beurtheilt, dann irren fie fich. Wenn einem Schulinanu etwas ans Herz wachsen käiiii, so ist es die Volksschule Die Bevölkerungsklässen welche b_te übrigen Schulen besuchen, können sich meist selbst helfen, aber bie, welche an die Volksfchule gewiesen sind, sind· die ärmstenlund gedruck- teften, viele von ihnen ringen uni das tägliche Dasein in jeder Hm- sicht, in wirthfchäftlicher wie in intellektueller Hinsicht
Der Hr. Abg. Szinula hat seinerseits auf die verfügung der Regierung zu Oppeln hingewiesen, und ist es mir bei feiner Aus- führung nicht recht klar geworben, ob er daran eine Bemerkung an- knüpfen wollte, dahingehend, daß die verfügung aåon 1874 mit dem Schulreglement von 1801 in Widerspriich·fteht. af) hAkZC mir b“ verfügung inzwischen kommen lassen, und ich erlebe aus derselbesllz daß die Regierung in dieser Polizciverordnung in Ansehung der katbo isszczhen Schulen nichts Neues bestimmt, fondern einfach die betreffende or- fchrift aus dein katholischen Schulreuletthvt ganz »UbskU«VMMU hat. Gleichzeitig ist eine zweite verfügung erlaneu ‚m der ausgesprochen worden ist, daß ““‘5 m}. ”°“ ““,”— .‘mtßm mt’ wickelten Gründen, wie sie im Jahre 1842X73 YOU OTHER VFS ba- maligen ffnterkfchtg-Ministers aufgeitellt wokden sind, im Gebiet des katholischen Schulreglementg die Schulversäumniffe nicht mehr im Wege der Exekutivftrcifen, sondern i·in»Wege der Polizeistrafeii ge- ahnbct werden ollten. Mit der Einfuhrung dieses Grundsatzes tft auch im Bereich des katholischen Schulreglemeiits die Schulverwaltung
wesentlich erschwert werben. Wie ist es möglich, im Wege der
. . - - einem Schulreglenient zu operiren, welches Festlilsälxtmsmdafth nur dann Kinder bestraft werden, wenn ne eins volle Woche ohne Noth aus ber Schule bleiben?
e» · c enden, in denen die Kinderarbeit einen lohnenden Vec- Zsikiiftuheifdes kritt der Fall ein, daß die Kinder regelmäßig fgnf Tage in der Woche nicht kommen und erftjam sechsten Tage erscheinen J- diesem Falle kann eine Strafe gar nicht eintreten. Aber selbst wenn die Kinder eine ganze Woche oder darüber hinaus fehlen, tritt· »Um-r noch die Prüfung ein, ob bie Berfaumniß ans Noth erfolgt tft, mit wenn diese Noth auch nur an etnem Tage· im Laufe dieser Zeit be- ftanbcn hat, sp entschnlbigt bi“ oft M versäumnis während einer längern Periode. » Die »SchYIszaltung at lan _ Zeit geglaubt, daß die versaumniß einer gungen Wo e
strafbär sei, auch wenn sieh die» einzelnen Tage über einen längeren Exiträum vertheilten, etwa uber einen Monat; aber durch richterliches rkemitniß tft ausdrücklich ausgesprochen worden, daß die Woche hinter