1886 / 242 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Oct 1886 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Neikhs-Anzeiger

und

Konjgtich Preueischer Staate-Anzeigcr.

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Alle Rost-Anstalten nehmen bestellung an;

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Berlin, Donnerstag, den 14. Oktober,

Susertionspreis für den Raum einer Btiimzette 30 „5. Insernte nimmt an: die Königliche Expedition

Abends.

des Deutschen Retthg-anetgers

1886.

Se. Majestät der König haben Allergnädigft ggenruhit): bem Ge elmen Ober-Postrath·a«D· Schaum zu ar Urg- bisheri em lbortragenden Rath im älenhßz‘ßoftamt, unb dem Ober- ostdirektor a. D. Geheimen Psskmth {&}?üfflmer iU Dresden, den Rot en Adler-Orden zweiter K a e mit Eichen- laub‘ ben Ober- osträthen a. D. is ch er zu Stettin, und S {um zu eldorf, und dem echtsanwalt und Notar, Ju izsRat Rump u Bocholt, den Rothen Adler-Orden dritter am e mit der S leise; den SuperintendentenPischon Treuenbrietzem und enon zu Weener, _bem evangelischen kPfarrer Köhler zu Groß-Tromnau im Kreise Marienwerder, dein General-Direktor des Mechermcher Bergwerks-Aktien- vereins Bergmeister a. SD. Hupertz zu Mecherni , dem Ober-Postsekretär a. D. Knepper zu Koln, _un dem Steuer-Einne mer a. D. Thomasky zu vLiebstadt im Kreise Mohrungen en Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Obersten von dem Knefebeck, Commandeur der 29. Ka- Vallerie-Brigade, den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse; sowie dem Oberst-Lieutenant D. Jrg al) n zu Münsterberg, _ bisher Be irks:Eommandeur des 1. Bataillons (Münsterberg) 4. Niede chlesischen Landwehr-Regiinents Nr. 51, dem Ghin- nasial-Direktor, Professor Dr. Henkel zu Seehausen i. A., und dem bisherigen Ober-Betriebs-Inspektor der Reichs- druckerei, Ringer, zu Groß-Lichterfelde, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse zu verleihen.

Se· Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General der Kavallerie, von Alvensleben, tommandirenden General des XIII. (Königlich Württem- bergifchen) Armee-Eorps, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Württemberg Majestät ihm verliehenen Großkreuzes des Friedrichs-Ordens zu ertheilen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht: dem Major Heinrich XIX. äringen Reuß vom “Regiment ber Gardes du Eorps die laubniß zur Anle ung des ihm verliehenen Großkreuzes des Königlich schwedi chen Nordstern-Ordens zu ertheilen.

Deutsches Reich.

Dem zum Konsul der Republik Uruguay in Bremen er- nannten Herrn Franz L ad wigMich a eiis ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt werben.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

ben Geheimen Qber-Reaierungs-Rath und vortragenden Rath im Ministerium des fKonitglichen Hauses, Grafen von um“), unter Belassung in dieser Stellung zugleich zum Direktor des Königliche“ Haus-Archive zu ernennen.

@; Majestät der König haben flflergnöbigft geruht: . °“ zum Obe arrer in Küstrin bexufenen arrer Glelen, bisher iitiprohrbech zum Superintendentxif ber

Diözese K t « - ' rankurt . · nenne “_ fifa“, Regierungs Bezirk F f a O., zu er-

Ministerium der öffentlichen arbeiten.

Jm verfolg meines uii b. . d bw Emfschmng nndeMEexlaBrisrfFrtflftEn Tiber diFÄuxbrikbflgfä and Prüfung für den Staäigdienst im Baufache«, bestimme ich hinsichtllch der zur Zeit bereits vorhandenen Regierungs - Banführer und Regierungs - Bau- metster des HochbUU-- Jugenieurhau- und Ma- schinenbatlftzchs- WITH folgt:

1) Diejenigen Regierungs-Baumw» welche innerhalb der in §. 5:3 a. a. O. bezeichneten Fristen die Baumeister- prüfung abzulegen beabsichti en, haben ihre Ernennung zum Königlichen RegterUIIgH- UUfUhter unter Vorlegung ber früheren Ernennungsurkunde und »einer Nachweisung der in ihrem Berufe seit der ·BquUhkekprufun ausgeübten Thäti - fett bei dem Chef berjemgen Pek nn - 30, a. a_. O. bezei - neten Behörden iiachzusnchen- 1n»dtzten Bezirk sie zur Zeit beschäftigt sind bezw. zuletzt beschafpgtcßewefen sind.

Die Behörde prüft die per on“ en Perhciltnizse des Antragstellere (vergl. auch - der PVU Ungsvorchriften vom 6. Juli 1886), insbesondere auch, ob _be en Angabe, daß er die Baumeisterprüfung Innerhalb ber. nn §. 53 a. a. vorgesehenen Fristen abznlegsn beabslchklge- nach Lage seiner gesammten verhaltmsfe als· zutre end an u- nehmen ist, und verfügt danach ‚geeigneten palls de en Ernennun um KöniglicheIL Regærunbs-PUU übt“ unb seine Au na me in die Liste ber bel Ihr zugelassenen

öni li en Regierungs-Bauführer. Mit ber @rnennun Rnbeg cbie Bestimmungen des § 37 a. a. auch an iese Bauführer sofort Anwendung Dieselben sind außer- dem verp i tet, nunmehr fur gäbe }bnen nicht von ihrer vor- gesehten gecgörbe angewiesene eschtkkfttgun um Urlaub nach- usuchen, der event. nur dann »erthetlt mer en darf, wenn die betreffende Stellung als eine sur einen Königlichen Beamten geeignete anzusehen ist« » · «

Vom 1. April 1887 an werden nur Königliche Re- gsteruungauführer zur Baumeistetptxlfung zugelassen Das

esuch um Zulasfung zu dergelben ist an den vorgesetzten Präsidenten u richten (vergl. .·39 a. a. O. . .

Königliche .Regierungs-Bauiührer- welche die in .53 a. a. O. bettmmten Envtermine zur Ablegung der au- meisterprüfung ungenutzt verstreichen lassen, oder der vor- stehenden Vorschrift über die Nachsuchung von Urlaub uwider handeln, werden von der Behörde « aus der Bauführerliste definitiv gestrichen und verlieren mit »der betreffenden Eröff- nung zugleich das Recht, sich als Königliche Regierungs-Bau- führer zu bezeichnen (vergl. auch §. 37 a. a. O.). _ «

In das alljährlich hierher einzureichende verzeichniß der bei einer Behörde zugelassenen Köni liclen Regierungs- Bauführer worüber demnächst weitere ehmimung ergehen wird sind von den übrigen getrennt, auch die vor·Erlaß der Vorschriften ze. vom 6. Juli d. J. ernannten Bauführer, soweit dieselben demnächst zu Königlichen Regierungs-Bau- führern ernannt worden sind, aufzunehmen « . _

2) Die vor Erlaß der PrüfungsvorfchriftenIc. vom 6«.Juli b. J. ernannten Regierungs-Baumeister haben, sofern sie den Wunsch hegen, demnächst bei der Besetzung etatsmäßiger Stellen tin Staatsdienste in Berücksichtigung gezogen zu werden, bis zum 31. Dezember b. J. unter Vorle ung ber früheren Ernennungsurkunde bei bem Minister der ö entlichen Arbeiten ihre Ernennung zum Königlichen Regierungs-Bau- meister und ihre Aufnahme in die Anwärterliste zu erbitten. Sn bem Gesuche ist unter Angabe der e75achrichtung anzugeben, m welchem Zweige der verwaltung Fochbam Ingenieurbau oder Maschinenbau) der betreffende nwärter demnächst an- gestellt zu werden wünscht-

_ Mit der Ernennung um Köni lichen Regierungs-Bau- meister finden auch auf diefe Baumei ter die im §. 51 a. a. O. über die Beschä tigun und die Dienstverhältnisse der gedachten Beamten getro enen iBestimmungen Anwendung Zusatz an die Königlichen Regierungs-Präsidenten

und die Königlichen Regierungen.

Die vorstehenden Bestimmungen sind durch dreimaligen Zlbdruck in dem Amtsb att zur allgemeinen Kenntniß zu ringen.

Berlin, den 10. Oktober 1886. _

Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Maybach.

An die Königlichen Regierungs-Britsi,de«nten, die König- lichen Regierun en, das _ Koni lichte Polizei- Iräsidium und ie Königliche mi terial-Bau-

ommifsion hier,“ die Herren Ober-Präidenten der R einprovinz, von Sachsen, Westpreu en und Schle ien, als Chess der Strombauverwa tungen, sowie die Königlichen Etsenhahn-Direktions- Präsidenten und die Komglichen Eisenbahn- irektionen .

Evangelischer Ober-Kirchenrath.

Der bei dem Königliche-n Konsistorium der Provinz Brandenburg bisher kommtsfarisch beschaftigte ßerichtezfllgegor Karl Friedrich Otto Müller ist zum Konsistorial-A e or ernannt worden.

Yiehtamtliihes Deutsches Reich.

«Prenßeu. verlia,14. Oktober- Se. Majestät der Kaiser und König nahmen, wie »W. T. B.« aus Baden- Baden meldet, gestern Vormittag die Vorträge des Wirkli en Geheimen Legatiang-Raths von Bülow und des Chefs es Firmllabinetch Wirklichen Geheimen Raths von Wilmoivski, n gegen.

Später em singen Se. Majestät den schwedischen Gesandten Baron von Bilbt b' Cnjzutiizih Dinerch wbartetschgelaxmschJ re Ktäntglichenßi e te ro er o li a i en err a en, er pm! ganbtbe bog ThifeiädefcherFseBWirklicheRGåhsimeenRtathAdon HI: ran un er a a ei err von i o - t ge.

Des schlechten Weitere wegen hatten ät- MCjestä . keine Spazierfahrt gemacht. -

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Hoheit-ex

—- Der B u n d e s r ath hielt heute eine Plenarsitzung

—— Mit der Königlich bayerischen Staatsregierung ist bezüglich der Anfchaffung von Bekleidun«gsgegen- ständen für die im Zwazigswege zu befördernden Personen ein Gegenseitigkeits-Abkommen dahin getroffens worden, daß 1) die beiderseitige Uebernahme der betreffenden Personen auch dann zu erfolgen hat,· wenn dieselben mit Winterkleidern oder Schutzdecken gegen die Kalte nur leihweise versehen sind, 2) die dauernde Anschaffung der übrigen zur Leibeshekleidung nothwendigen Kleidungsstücte mit Bes ran- kung auf das strengste Bedürfniß und ·mit Ausschlu der Winterkleider und Schutzdecken oder sonstigen ohne Störun des Transportes leicht u wechselnden·Bekleidungsstücke dur die Transportausgangsftation zu bewirken ist, ohne daß ein Anspruch aus Ersatz der hieraus erwachsenden Kosten gegen- über den beiderseittgen Regierungen geltend gemacht werden kann-

—- Seitens des Hambur er Senats, Deputation für Handel und Schiffahrt, ist dur ein Re ulativ vom 16. Juli b. J. Bestimmung getroffen worden, da die im Gebiet des dortigen Petroleumhafens lagernden Partien Petroleum auf Antrag durch das Chemische Staats-Laboratorium amtlich ge- prüft und die volltestigen Barrels mit dem Stein el des Hamburgischen Wappens und der Umschrift »Ham ur er Petroleum-Jmport-Reichs-Test« versehen werben. ie Minister für é{yanbel und Gewerbe nnd des Innern haben demzufolge in «rgänzung ihres Cirkular-Erlasses vom 13· Juni v. J. und unter Bezugnahme auf ihren, eine gleiche vergünsti- gung Lür den Petroleum-Jmport Bremens gewähreuden Erlaß vom Januar b. J. unterm 27. v. M. bestimmt, daß von der polizeilichen Untersuchung solcher Originalgebinde, welche mit dem Stempel des Hamburgischen Wappens und der Umschrist: ,Hainburger Petroleumstport-Reichs-Tes « ver- sehen sind, falls nicht der verdacht einer na träglichen ver- änderung des Inhalts obwaltet, in der egel abgesehen werden kann-

Der Disziplinarhof für nichtrichterliche Beamte trat heute zu einer Sitzung zusammen- . M. Kanonenboot »Cyclop«, Kommandant: Kapitän-Lieutenant Stubenrauch, ist am 10. September er. in St. Helena angekommen und am 16. September cr. wieder in See gegangen.

Der Dampfer »Salier« ist mit der abgelösten Besatzung S. M. Kreuzers ,,Albatroß« am 13. Oktober er. in Aden eingetroffen und hat an demselben Tage die Heimreise

fortgesetzt.

Sachsen. Dresden, 13. Oktober. (Dr. J.) Der König wird nach Beendigung der Kaiserlichen Hosjagden am nächsten Freitag, en 15. b. M., früh von Wien wieder hierher

zurückkehren

Mecklenburg-Schwerin. Schwerin, 13. Oktober- deMeckL Anz.) Der Großfürst und die Großfürstin

ichael von Rußland und Söhne, die Gro fürsten Michael und Alexander, sind gestern am Gro herzog- lichen Hofe hier eingetroffen

Sachsen-WeimarsEisenach. Weimar, 13. Oktober. (Th. C.) Der Voraiischlag des ·Staatshaushalts des Großherzogthums Hür die Finanzperiode 1887/89 zeigt bei einigen Positionen eine Mindereinschätzung der Einna men gegen· den letzten Voranschlag Wirt ich be- deutend ist indessen diese Mindereinschätzung nur bei dem Kapitel der Gerichtsspo·rteln; sie beträgt bei den Land- gerichtentiher 1900(«Ma beiden Amtsgerichten 234000ata Der Grund lie t tzeils im Rückgang der Einnahme-Erträge, t etls

in dem nr die beabsichti te Neuordnun des Ko en- Wseifisll its Gegchts-l ifgti ermaétungßfaéen't lbedttvne ‚gg: ega es porter ages. inige eine indessen doch auch eine ansehnliche Höhewin GRan der 00gahreeeinnahmen auf, so bei den Fisqu -- Eltåiboo m;, bei dem 919% eil act} Itzt-ZWEIFLqu & JG darunter enu er '. . ( Residenz easyvszsskstzmzåaoaänt

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