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Deutscher Reichsanzeiger Preußisiher Staatsanzeigen
Einzelne Nummern kosten i Mk-
Der Bezugspreis beträgt viertelsährlich 86 am. Tlle Postanftalten nehmen Bestellung an: für cBerlin außer den Postanststen und settungsoertrieben für Selbstadholer auch die Geschaftssielle SW 48. Wilhelmlmtde cm. 82.
s I Angelgenpreis für den Raum einer despaltenen (Einbein:— zetle 2 Mk- einer sgespaltenen Einhetrszeile 3,50 Mk- Außerdem wird auf den Anzeigenpkets ein Teuerungsi Zuschlag von 80 o. S). erhoben. - cIlnzetgen nimmt an: te Gesagäftsstelle des Reichs-
und Staatsangeth erlin SW 48, Wilhelmstrasze Nr. 82.
Nko 262; Neschsdmstgswtvuw ‘Berlin, Donnerstag den 18. November, Abends-. Postichecktommssermisiiset 1920
Einzelnnmmern oder einzelne Vetlagen werden nur gegen Varbezahlung oder vorherige Einsendung des cBetrages
einschließlich des Portos abgegeben.
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Inhalt des amtlichen Teiles: Dentsches Reich. Ernennungen 2c.
Exeauaturerteilung s g Bekanntmachung, betreffend weitere Ausführungsbestimmungen · zu der verordnung über die Außenhandelskontrolle vom 30.»Tezeniber 1919. —- Abanderung des Ausfuhrabgabeiu
arise-. « Bekaiintmachungen, betreffend Gen mi un en ur e ·tellun Von Mischfutterarteir eh g z H q g änndelovebrbot d nzeige, etreffen die Aus abe der Nummer 221 d ' - Gesetzblatts. g es gemäß Preußen.
Ernennungen undsonstige Personalveränderungen
Viehseixchenpolizeili e jilnordnungen des Re ierungopräsidenten · g flekchkieidemuh uber den Grenzverte r mit Vieh und « e uge . _
Aufhebung eines Handelgverbots. -—- Handelsverbote.
—
Amtliches.
- Deutsche-s Reich. ,
Der Ministerialrat beim Neichgpostministerium, Geheimer Oberpostrat, ruhiger Dr. Strecker ist zum Präsidenten desd Telegrap ente nischen Reichsamts in Berlin ernannt s wor en. «
_—
Den Konsuln der Nepublik Columbien in Bremen Adolf Held »und in Brenierhaven Heinrich Lindemeyer sowie dem Königlich spanischen Vizekoiisul in Bremen Hermann Conrad T Schritte ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. «
Bekanntmachung,
betreffend weitere Ausführun sbestimmungen zu
der verordnung über die Augenhandelskontrolle
vom 20. Dezember 1919. — Abänderung des Aus- fuhrabgabentarifs.
- Auf Grund der F§ 9 und 12 der Ausführungsbestimmungen vorn 8. April 1920 lNGBL S. 500) zu der verordnun aber die Auszeiihandelskontrolle vom 20. Dezember 1913 (NGBl. S. 2128) wird bestimmt:
Artikel l.
Die nachstehend ausgeführten Nummern des Aussubrabgabentariss werden trie folgt geändert:
606 Waren, ganz oder teilweise aus Perlmutter oder Nach- sahniungen davon, soweit sie nicht besonders aus- genommen sind oder durch die verbindung mit »an- deren Stoffen unter andere Nummern fallen: Knopfe und andere Waren . . . . . . . _. . . . . . 0
(Fächer s. Nr. 532, Obern-, Fernglaser s. Nr. 7o7b, Perlmutter in ganzen Schalen, geschlifer oder poltert, auch mit Perlen,.605.) _ «
Photograpbische Linien. geschlifer ·und gefaßt, auch ge- färbt; vbotogravbische Objektive, auch ungeiatzte photographische Linsen sowie diese Waren aller Art . 3
Photo ravhische Avoarate lKamera usw.) . . . . . . O
Spre mascbinen (Phonogravhen, Grammovhoue usw-) »einschließlich der mit ihnen«in fester verbindung stehenden elektrischen Maschinen, soweit ie nicht Tuäch ihre verbindungen unter andere ummern a en . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Milchentrahinungsmaschinenl -Zentrifugen, S eva«ratoreii) O
Taschenuhren aus unedlen Metallen oder aus Le ierungcn unedler Metalle auch ver oldet oder oersil ert »oder mit vergoldeten oder ve ilberten Rändern, Bugeln oder Kuöpfen versehen: aus anderen Stoffen . . . 0
Taschenuhren aus unedlen Metallen oder austegierungen unedler Metalle, mit Gold oder Silber belegt lplattiert) . . . . . . . .
« Uhrgebäuse zu Taschenuhren aus Silber oder aus un- edlen Metallen oder aus Legierungenunedler Metalle- mit Gold oder Silber belegt (vlattiert) «
Ubrgebäuse aus unedlen Metallen oder aiis Le ierungen unedler Metalle, auch vergoldet oder versil ert»oder mit vergoldeten oder versilberten Rändern Bugeln oder Knövsen versehen; aus anderen Stoffen . . .
931 Uhrioerke zu Taschenuhren, fertige. unb Nohireile ._ . 0 932 Triebe und Unruhen lBalaiicen) aus Stahl für , Taschenuhren; Teile von Taschenuhren lUbriurni- turenl aus unedlen Metallen oder aus Leglerungen unedler Metalle, auch vergoldet, versilbert oder» in verbindun mit anderen Stoffen, soweit sie nicht
dadurch uner andere Nummern fallen . . . . . . 0
757b
8915
9065 929c
9305
936
939
941a 941b
941c 941b
Teile von Taschenuhren (Uhrsurnituren) aus unedlen Metallen oder aus regierungen unedler Metalle, mit Gold oder Silber bele t (plattiert) . . . . . . .
Turmuhren, auch elektrische, und Teile von solchen, aus unedleii Metallen oder aus Legierungen iinedler Metalle, mit Ausnahme der nicht zugehörigen Ge- meine und Ketten zu diesen . . . . . . . . . . .
Klaviere aller Art: mit einer Fabrikationsnummer vom 1.Apri11920ab
andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Als« iolche erkennbare Teile von Klavieren aller Art, mit Ausnahme der unter 940 genannten . . . . .
Geigen, auch als solche erkennbare Teile davon
Gelb, Kontrabässe und andere Streichtonirerkzeuge, auch »als iolche erkennbare Teile davon
Zithern, auch als solche erkennbare Teile davon ._ . .
Gitarreii, Harfen, Mandolinen und andere Zupitons werkzenge auch als solche erkennbare Teil davon. .
942a 1 Fagotten, Flöten (aus3er den unter Nr. 942a 2 ge-
942a 2
nannten), Klarinetten, Ebern, englische Hörner iiiid andere in der Regel aus Holz hergestellte Blastons werkzeuge (außer Okarinasl, auch solche erkennbare Teile davon (außer den unter 942a 3 genannten) . Flöten aus Holz mit nicht mehr als einer Klabpe (Quervfeifen,. auch solche erkennbare Teile davon
942a 3 Blätter für Klarinetten und Saxophone, Röhren für
Fagotten, Oboen, Sarrvsovbone . . . . . . . . .
942b 1 Trompeten und andere Blastonwerkzeuge saus Metall
(außer Flöten aus Metall, Olarinas), auch als solche erkennbare Teile davon (außer den unter Nrn. 942a 3 und b 8, 9 genannter?
mit Bentilen, aber o ne Zungen .
942B 2 —: mit Klappen, z. B. Saxophone Osicleidem Stirka
sopbone
o o s I s s u · u - n o s n s s s · «
942b 3 —-—: mit Zungen (auch mit Ventilen) . . . . . . . . 942b 4 —: ohne Zungen, ohne Klappen und Ventile . . . . 942b 5 Flöten aus Metall, auch als solche erkennbare Teile
a « - · · - n - s c a s o · u - o - « o
davon \
942b 6 Okrrinas aus Stoffen aller Art, auch als solche er-
kennbare Teile dav
9425 7 Blastonirerkzeuge, asikerroeit nichtbesoiiders genannt;
auch als solche erkennbare Teile davon . . . . . .
942b 8 Ventile, einfache und zusammengesetzte lTeile von Ton-
werkzeugen der Nrn. 942b 1, 942b 3)
- . - s s o
942b 9 Schalltrichteri Teile von Toniverkzeugen der Nrn. 942b 1
943a
9435
943c
946
Diese Bekanntmachuiig tritt mit Wirkung vom 20. November
bis 942b 4i . . . . . . . . . . . . . . . . . . €bie1merfe lSiJieldosenwerkU ohne Gehäuse bei einem Reingeirichte des Stückes von 500 g oder darunter und als solche erkennbare Teile davon
Andere mechanische Srielwerke, nicht unter 943c fallend, fertige Srieldosen sowie Vorrichtungen zur mechani- scben Wiedergabe von Tonstücken (Phonola, Pianola usir):
mit einer Fabrikationsnummer vom 1. April 1920 ab . . . . . . . . . . . . . . . . . andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Als solche erkennbare Teile von vorstehend genannten Spielwerken usro.; Musiknoten für mechanische Suielioerke oder für Vorrichtnnaen zur mechanischen Wiedergabe von Tonstücken (Mus"ikrollen, Noten- scheiben . . . . . . . . . . . . . . . . . ·. .
Aristons, Drehorgelm Orchestrions und andere ähnliche mechanische Spieliverke und als solche erkennbare Teile davon v
Mundharmonikas, soweit sie nicht Kinderspielzmg sind, auch als solche erkennbare Teile davon . . . .
3iebbarmonikas, soweit sie nicht Kinderspielzeiig sind, aucb als solche erkennbare Teile davon . . . . . .
Musikbecken, Taintanis, Gongs, auch als solche erkenn- bare Teile davon
Trommeln, Pauken und Tonwerkzeuge, nicht besonders genannt, auch als solche erkennbare Teile davon . .
Saiten, abgerasit . . . . . . . . . . . . . . «. .
Drabtsaiten, nicht übersponnem aqu vollert, lackiert oder mit uiiedlen Metallen oder Legt-erringen unedler Metalle über-zogen . . . . . . . . . . . . . ·. .
Kiiidersiiielzeug aller Art und Teile davon; auch Christ- baumschniuck
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Artike12.
1920 ab in Kraft. Berlin, den 16. November 1920.
Auf Eiiind des .8 2 Abs. 2 der verordnung über Zwisch- vom 8. April » -1"6.0ktober1920 —- J.-Nr. V/4. M. 305 —- die verstellung folgender Mischsutterart genehmigt worden-
futter
Tor Reichswirtschaftonrinister. J. A.: von Le Suire. Der Neichsminister der Finanzen.
A: Fischer.
Bekanntmaihung
1920 (97365111. S.
491) ist am
i-
M· Viockmanns gewürzter kohlensaurer Futterkalk ‚am. Brockniaiins Ziverginarke«. Nährstoffgehalt: 0,58 O,-«0 vTieuchtigkeit 5,09 0.«0 LIganiscbe Stoffe, · 94,33 0,’0 Anorganiscbe Stoffe· Handelsübliche Bezeichnung der (55eiiieiigteile: Rolileiisaurer Futterkalk, Fenchelruloert Name des -s;«crstellers: am. Brockiuanm Chemische Fabrik m. b. H» Leiv3.ig-Eriirki3sch. Berlin, den 4. November 1920.
Der Reichsiniiiisier für Ernährung und Landwirtschaft J. A.: Nitlas.
Bezeichnung:
Bekanntmachung
Auf Grund des § 2 Abs. 2 der verordnung über Nitsch- futter vom 8. April 1920 (9‘163‘311. S. 491i ist am 16. Oktober 1920 —- J.-Nr. X’,-s"4. M. 290 — die Herstellung folgender Mischfutterart genehmigt worden:
Bezeichnung : Qlliscbsutten Nährstoffgebalt: 17,610«0 Wasser. 15,17 0/0 Dreiein, LSFJ 0/0 FOU- 4938 0 0 .««ioblel«isdrate, 13,07 0,"0 Nobkasen Zi? °‚’o Mineralstosse Handelsüblirhe Bezeichnung der Geiiiengteile: Haserabsalio Ackerbobnen braun Erbsen Getrocknete Rubeuschnitze . Name des Herstellerst Firma Friedrich Saaer in Kiell
Berlin, den 11. November 1920. Der Reichominister für Ernährung und Landwirtschaft J. A.: Nitlas.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 2 Abs. 2 der verordnung über Nitsch- futter vom 8. April 1920 (NGB1. S. 491) ist am 1.6. Oktober 1920 — J.-Nr. V,-4. M. 854 — die Herstellung folgender Mifchfutterart genehmigt worden:
Bezeichnung: »Gewinn« kohlensaurer Futterkalk __ marke S". Nährstoiigehalt: reiner gemableuer kobleiisaurer Ralf 96,69 0/0, . Drogendulber iFencheli 3,61%. Handelsübliche Bezeichnung der Geiiieugteile: Staubieiii gemahlcner reiner kohlensaurer Kalk, Feinhei- Nanie des Herstellei«s: A. Sichtig, Cheniische Fabrik und Seifen- werk in Plane i. Thur. Berlin, den 13. November 1920.
Der Elleichsminister für Ernährung und Landwirtschaft J Nitlag.
Spezial-
Bekaiintmachung.
Auf Grund derBekanntinailsung des Neichskauilers zur Fern- lialtung iiuiuverlaiiigcr Personen vom Handel vom 23. Sep- tember-« ·191-J ist der arti n dlc rin Frau Hele» Kre is sig, Dresd e ii - A..· Tittuianustrafie 4-1, der un m ittel- bare und niittelbare Handel mit Vrcnnstoffen mit Wirkung Tür das klicichsgebiet u u te rs a g t worden.
Dresden, am 12. November 1920.
Der Nat zu Dresden, Gciverbeauit B. Reicha rdt.
Die von lseiite ab zur Ausgabe gelaugeude Nummer 221 des Reiclssdsieseub latto enthält unter
Nr. 7848 eine Botaiiiitiuachiiug, betreffend die j!s«--.3:-kz·;.. ordnung des und) Artikel 301 dess Fi«iede».sp»snzk» „n versailles errichteten DeutschEnglischen Gemjschw 531.19». gerichtshoss, vom 13. November 1920.
Berlin, den 15. November 1920.
«lostzeitiiiiireiiiiii. Krück.
Preußen. Finanzminiileriuin
Die Katasieriiinter Rossi-n und ist«-it besehen.
Im)- 91:
Ministerium des Juni-: n,
Die «in«V«s;i’i«i«i« Liiissdsiezpinutai aizcs Grund in» Es W des Slanbcmwnmflunmime Dem m. Ida-Ei NR Eliusiiuiiiiinnii
S.195) den klicgicrungoiui Ost-ers m Weg W
Fels-,- Flseszsz » «