Deutscher Neichsanzeiger
« Preußischer Staatsanzeigen
Dei Bezugsvrets beträgt otertelsährlich 86 Mk- Dklle Postanstalien nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postenstalten und Settungsoertiteben für Geldstabholek auch die Geschäftsstelle SW 48. Wilhelmstrahe Nr. 82.
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" = Anzei enpreis für den Raum einer dgespaltenen Etnhettsi Mi- einer 3 ußekdem wird aus uschlag von 80 v. H. erhoben- - Anzetgen nimmt an- te Geschäftsstelle
Berlin SW 48, Wilhelmitraße Nr. 82.
efpcltenen Einheitszeile 8.50 am. %en Anzetgenvreis ein Teuerungss
des und Staatsanzeth
Reichs-
Nr. 263. Reichswgikorouio b Berlin, Freitag, den 19. November, Abends. Pomeckrommsvertiuuset 1920
Einzelnummern oder einzelne cBettagen werden mir gegen Vardezahlung oder vorherige Einsendung des vertrages
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Inhalt des amtlichen Teiles: Deiitsches Reich. Ernennungen 2c.
Bekanntmachung, betreffend die Beschlagnahme von Spreuer- stoffen auf Grund der §§ 1, 4 und 5 des Gese es über Enteignungen und Entschädigungen aus Anlaß des Friedens- vertrags.
Bekanntmachung, betreffend Darlehnskafsenscheine.
Aufhebung eines Handelsverbots. Preußen.
Bekanntmachung, betreffend vereinbarung mit deni Kultus- « ministerium in Weimar über die gegenseitige Anerkennung "
der Befähigungszeugnisse für Kindergärtnerinneir Handelsverbot.
Amtllches.
Deutsches Reich.
Der preußische Gerichtsassessor Schulte-Holthausen ist zum Regierungsrat im versorgungswesen ernannt werben.
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Bei der Reich sbank sind ernannt: bie bisherigen Reichs- bankpraktikanten Win Kes s elf ch las er, Karl Bona, Friedrich Gericke in Berlin zu Neichsbankin pektoren. -
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Bekanntmachung
Auf Grund der §§ 1, 4 und 5 des Gesetzes über Ent- eignungen und Entschädigungen aus Anlaß des Friedens- vertrags zwischen Deutschland und den alliierten und« assoziierien Mächten vom 31. August 1919 (RGBl. 1919, Seite 1027 n.) wird folgendes angeordnet:
1. Sämtliche aus militärischen Beständen stammenden Svreng- stoffe -—- irozu auch Pikrinsäure »in jeder Form gehort ——‚ welche sich in Lägern befinden, für die« die nach § 1 des Sorengstoffgejetzes vom 9. Juni 1884 (RGBI. 18154 Seite 61) erforderliche polizeiliche Genehmigung nicht erteilt worden ist, oder welche.die erlaubten Lagermengen übersteigen, sind auf Grund des Artikels l·69 des
riedensvertrags zur Zerstörung auszuliefern und werden hierdurch eschlagnabmt « · «
2. Mit der Durchführung der Auslieferung und Zerstoruiig ist von mir die Reiclsstreubandgesellschait beauftragt worden, die Auch die im Einzelfall notwendigen vereinbarungen tsreffen EX1121m
3. d Ei entümer, FBesi er oder Gewabr aniin er. von Sprengsteffeeis, dieggeinäß Ziffer ltzbeschlagnabmt sind, ist verpflichtet, bis zum 30. November 1920 der nächsten Zuseigstelle oder Nebenstelle der Reichstreuhandaesellsckaft unter Angabe der Art« und Menge der Sprengstoffe, der Lagerorte und der Eigentunisverhaltnisse Meldung zu erstatten.
4. Die Anschriften der Zweigstellen und Nebenstellen sind:
A) Zweigstellen:
Berlin W. 9, Potedamer Straße 134, III, Breslau, unkernstraße 38/40, Bremen, angenstrage 23, Cassel, Babnbofstra e 1, Dresden-N» Köni sufer 2, rankfurtiMain, « urgerstraße 16, hart, ankfurtsOder, Ziegelstraße 26——29, llesSaale, Linden traße 83, mburg, Neuerwall 10, nnober, Goethestraße 46, » arlsrube Baden. Stefanienstrafse _51, Königsberg. Ostpreußen, Kaiser-Wilhelm-T«amin, richtsgebäude, München, Promenadenvlatz 6, Münster, Westf., Ludgerivlaß 313, Schwer-im Meeklenburg, Wzsmariiche Straße 91, Stettin, Falkeniralder Straße 17, — Stuttgart, Königsbam .
B) Nebenstelleu: Düsseldorf, Schadowstraße 23, E en, Burgvlatz«d, a deburg Regierun sstraße 28, « Sie? Knoover Weg 2·, . Wilbelmsbavem Ostfriesenstraße 16,· Weimar. Watzdorfstraße 60, Landgericht .
5. Die Beschlagnahme endet mit dem sreibändigen Ei entuth etwerb durch das Reich, mit der Enteignung oder der «Fteiga e. Fui die Enteignung ist das Reichsichatzuiinisterium zustandig.. · .
6. Die Entschädigun erfolgt. soweit nicht eine gütliche EinmUUg
« vertr l· vereinbarungen mit dem igetfüdårt wnIst PFeauftriääten bgstexlcilxy nach den Abrüstungsenti · ieu vom 27.- Mai 1920 anGBi 1920, Seie- 1111).
Neues Ge-
einschließlich des Portos abgegeben.
7. Jm Falle der nicht rechtzeitigen Anmeldung -—— das ist bis zum A30. November 1920 — muß seitens des Reichstchatzministeriums die Sirairerfolgung wegen unberechtigten verkehrs mit Spreugstoffen veranlaßt werben.
Berlin, den 12. November 1920.
Der Reichsschatzminifter. J. A.: Rang.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 18 Absatz 4 des Tarlehnskassengesetzes vom 4. August 1914 iNGBL S. 840) wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß am 31. Oktober 1920 Tar- lehnskassenscheine im Betrage von
34435500000 „46 Hiervon befanden sich 12 958 661 000 MS
ausgegeben waren.
im freien verkehr. Berlin, den 13. November 1920. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Vrückner.
Bekanntmachung. Durch verfügung der Landesregierung —- Wirtschastsamt —»vom 6. November 1920 ist das am 23. August 1920 wegen Unzuverlatsigi keit geschlossene Lebensmittel eschaft des Obst- und Gemüsehändlers Wilhe m Jünger, hier, Schloßstr. 10. vom 10. November 1920 ab wieder eröffnet worden. Gleichzeitig wirdder Ebefrau Aljne Jünger, gel)s..skörner, gestattet, in diesem Geschaft mit tatig zu ein. Gera, den 11. November 1920. Der Stadtrat Schneider.
Preußen.
Bekanntmachung.
Mit dem Kultusministerium zu Weimar ist ein Ueber- einkommen wegen gegenseitiger Anerkennung der Ye- fähigungszeugnisse für Kindergartnerinnven getroxien worden. m Ueber-einkommen erstreckt sich auf die Zeugnisse, die auf Grund der staatlicken Bestimmungen über die Prü- fung der Kindergärtnerinnen in Sachsen-Weimar an der staatlich anerkannten Kindergärtnerinnenbildungsanstalt in Eisenach, die der Jdastiftung, städtiscbe Fortbildungs- und Fuchschule da- selbst angegliedert ist und in Preußen an Oberlyzeen Grauen- schulen) oder an staatlich anerkannten Kindergartnerinnen- seminaren erworben sind. » ·
Vorstehendeo wird zur Beachtung mitgeteilt.
Berlin, den 12. November 1920. J. A·: Klotzsch.
Bekanntmachung.
A f Grund der Bekanntniacbiing zur ffernbaltuna uniuverlässiaer Persoan vom Handel vom 23. September 1915 tRGBL S. 603) habe ich dem Kaufmann AlexanderDenzel inCasseL solientorstrafie 13, den Handel mit Gegenstanden des tä g l ich e n V ed a r f s sowie jegliche mittelbare und unmittelbare Veteilig u na an einem solchen Handel wegen Unzuverlassigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Cassel, den 11. November 1920.
Der Polizeivräsident Haar-K
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Nichtaintliches.
Deutsches Reich. Tei- Reichskanzler F e hr e n b a eh und der Neichsminister
Tr. Simons sind gestern von ihrer Nheinreise wieder in
Berlin eingetroffen.
Ter Völkerbiind hatte bekanntlich die letzte··deu·tsche Note über Eupen unb Malmedy, in der die Zustandigkeit des Völlerbundsrats über das endgültige Schicksal von vEupen und Malmedn zu entscljeidem verneint wurde,»im negativen Sinne beantwortet. Wie »Wolsfs Telegi·aphenburo« mitteilt, hat die deutsche Regierung daraufhin in einer neuen Note an den Völkerbund ihren juristischen Standpunkt nochmals«ein- gehend dargelegt und dabei zum Ausdruck«gebracht, daß uber
die deutsche Beschwerde nicht der Völkerbundsrat, sondern die Völkerbundsversammlung zu entscheiden habe.
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Wie ,,Wolffs Telegraphenbiiro« erfährt, finden zurzeit in Paris mir der Wiederhersiellungskommisfion verhandlungen über eine anderweite Regelung des Abtransports der Reparationslieferungen von Kohle statt. DieDireftoren Lübsen vom Neichskohlensyndikat und Wallmichrath beim Reichskomniissar für die Kohlenverteiluxig haben sich zu diesem Zweck nach Paris begeben. Der Anlaß der verhandlungen ist in der überaus ungünstigen Transportlage zu suchen, die durch das Niedrigwasser auf dem Rhein herbeigeführt ist« unb die inzwischen auch zu erheblichem Wagenmaiigel im Ruhrgebiet geführt hat«
Zu der kürzlich verbreiteten Meldung, daß Pilsudski und Zeligowski mit Memeler führenden Großlitauern ·iiber die Abtretung des sMemelgebieteuß an 521__te11en im Aus- tausch mit Wilna verhandelt hatten, erfahrt ein vertreter des »Memeler Daniiszootes«, der sich an den Gouveriieur Odrii gewandt hat, folgendes-
Ueber die strittige Frage zwischen Zeltgoirski und Litauen kann einzig und allein der Völkerbund entscheiden, während das Ecbickial des Memeler Gebiets von der Entscheidung des Obersten Rats in Paris abhängt. Die eine Frage hat nichts mit der anderen zu tun. Die verschiedenartigen Tendenznieldungen, die in den letzten Tagen verbreitet worden find, sind ganz unglaubwürdig Die Illienieler litauische »Tarvba« ist als Privatorganitation zu bezeichnen. Auch wenn sie derartige Abmachungen getroffen bitte, würden diese obiie Bedeutung sein. In Memel ist nichts von einem angeblichen Be- schluß des Obersten Rats bekannt, daß ein Austausch des Memel: gebiets für Wian in Aussicht genommen sei.
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Die erste Tagung der Reichssiedlungskonferenz ist gestern vorn NeichsarbeitsniinisterDr. Brauiis eröffnet morden, der daraus hinwies, daß die Durchführung der ländlichen Siedliing einer der wesentlichsten Programmpunkte des deutschen Wiederaufbaues sei. Wie vom Reichsarbeitsminiteriuni mit- eteilt wird, faßte der Miiiisterialrat Dr. Ponfick in ein- eitendem Vortrage die Gesetzgebung und die Probleme des neuen deutschen Siedlungsiverkes zusammen. Er betonte den ganz o'enbaren Widerspruch zwischen den verheißuiigsvollen gesetzge erischen Maßnahmen und deii bisher beschämend geringen Erfolgen; in diesem Zusammenhang wies er auf die Notwendigkeit hin, daß die landwirtschaftliche Siedlung als wichtige Maßnahme des Wiederaubaues viel mehr als bisher von einer auch parlamentarisch starken öffentlichen Meinung getragen iverden müsse. Den gleichen Gedanken vertrat der zweite Redner, Geheimrat Professor Dr. Sei-ing von der Universität Berlin, der Urheber des Neichssiedliingss gesetzes; seine eingehenden Ausführungen gipfelten in der Forde- rung einer umfassenden Berichterstattung, die nach wissenschaft- lichen Gesichtspunkten zu ordnen sei. Der Austausch der ge- wonnenen Erfahrungen müsse durch das Reichsarbeitsininisieriuni geleitet werben.
Danzig.
Die Danziger Delegation in Genf hat gestern teles- graphisch mitgeteilt, daß der Rat des Völ erbundes die verfassung unter der Bedingung der Abänderung in achi Nebenpunkten genehmigt hat. Außerdem muß die verfassung die Bestimmung enthalten, daß die freie Stadt nicht als mill- tärische oder Marinebasis dienen darf und keine Festungswerie errichtet werben. Ferner ist entschieden, daß Polen gegebenen- falls vom Volkerbundden Auftra« erhält, die verteidigung er freien Stadt zu sichern. Die ständige Militärmission des Völkerbundes in beauftragt, Maßnahmen zu prüfen, um die verteidigung Danzigs möglichst wirksam zu fiebern.
Oesterreich.
· Der Tiroler Landtag verhandelte vorgestern einen Dringlichkeitsantrgg der sozialdemokratischen Abgeordneten wegen des beabsichtigten Festschießens der Tiroler Ein- wohnerwehr und gegen die Einreise bayerischer Orgesch- funktionare zu dieser veranstaltung
Wie .Wolffs Telegrapbenbüro« berichtet, demokratische Abg. Rapvoldi in Begründung da die Einwohnertrebren ihren svortlicben Charakter durch den erin- slu der Orgeich verloren bdtten, unb daß diese monairbistischen Zwecke diene-.Die Arbeiterschaft werde alle Mittel anwenden um eine Restauration zu verhindern. Er ermahnte die Regserung zu handeln. Der Abg. Steidle erklärte, daß die Oauptniacht der Heimatwebren von der Landbevölkeiung gestellt werde die nichts anderes wünsche,·als Ruhe und Ordnung gesichert zu leben. Der Landeshauptingnintellvertreter Dr. Sch m ittn er teilte ‘mit. da ldie Entente verstandigt worden sei. Eine Drohung der Entente iege
führte der sozial- bes Antrags »aus
nicht vor.