1831 / 362 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

vor denen der anderen Uferstaaten zu fbegün iigen, und Lootsen-

und Tonnengeld festzusetzen, ohne daß in dieser Beziebung Vvu ei-

ner gemeinschaftlichen Aufsicht oder von zu ernennenden Kommissa-

rien die Rede gewesen, und ohne daß man des Fischfanges- und Fischhandels-Rechtes erwähnt, noch sich über die Schiffahrt auf den zwischen dem Rhein und der Schilde liegenden Gewassern Der: stcindigt hätte, kann man nicht füglich ciulchcm warum letzt DIE Rede davon sehn soll- zu Gans en Belgiens und auf Kosten der Eouverainetäts- und T-erritoriai-E»iicchtc Hvlluud·s- Bedingu.u- gen festzustellen, welche die Badifch7- Fkuuzhsifchh Blum- icbe- fachliche, Prenßische und Nassauifche Regierung, wähnend des ganzen verlaufes einer lot-ihrigen Unterhandlung uber die- Riseiiischissfahrt und inmitten einer großen Meinungsver- sclsicdenheit- niemals für lich in Anspruch» genommen haben. Abgesehen von diesen Betrachtungen- entzieht jich schon die Politik jedem Arrangement- weiches untergrordneter Interessen halber die "·Berüheungsvnnkfc zwischen den Nationen vermehrt, wie dies der Fall sehn würde, wenn der Fischfang unD Fischhandel auf bergan- ‚neu Ausdehnung der Scheide den be verfertigen Unterthanen umkr- iassen werden sollte-; "—-— eine Berechtigung- welche unvermeidlich in beiden Staaten den Dienst der Doinaiien und«det Polizei, so wie Die Interessen der Iusiiz beeintrachtigen wurde. Was die Schiffahrt auf der· Scheide betrifft, so hat die Niederlciisp ‚Difcbe Reaiernug niemals die Absicht gehabt-« ihr Hindernisse « in den zu legen: wenn tes nicht die vertheidigung , des libniareichs während des Krieges momentan zur Pflicht «macht: nnd obgleich durch Die Trennung Hollands von» Belgieii der kürte Artile des Traktates von· Münsteij wieder» in Kraft tritt-, so betrachtet doch Hollanddie Freiheit der Scheide ais die unmittelbare Folge eines billigen Trennungs - Traktates. . Holland ist bereit, sich zu verpflichten, die Lootfen - Gelder .anf der Scheide auf einen mäßigen Fuß festzusetzen, und fiir die Erhaltung Der Fahrivasser· auf besagtem Flusse» Sorge zu tragen; auch wird es sich nicht weigern, vorläufig sur die Scheide den Tarif der am ::i. März itle in Betreff auf die freie Rheinschiffahrt in Maiiii unterzeichneien Conventioiy fo wie auch die andern Bestim- mungen diese-r Eonveutioih in so weit sie sich auf die Scheide an- wenden (allen, anzunehmen Aber diese,Gleichste-llung der Scheide- unD Rheinfchiffahrt erfordert, damit sie definitiv werbe, eine be- sondere tiebereinlunft, worin Holland ähnliche Vortheiie,· wie itzdet 5“manifecaGonoention, ; welche nicht allein auf die Wiener iron- gi«es";al"te, Deren Bestimmungen zwischen den Uferstaaten des Rheine-; streitig geblieben sind- sondern auch. auf gegensei- tige Koneessionem von denen auf dem WienerKongreß nicht die Rede war, begründet in, und wodurch die erwähnte Convention ' nicht nur als eine Ableitung aus der Wiener Kongreß-Akte, sondern auch als ein gewöhnlicher Schiffahrts-Traktat» betrachtet werden muß-- zugesichert werben. —- Zur Deutlichkeit des Textes des Art. in, welcher augenscheinlich nur von· den Kanckleu handelt- die zugleich durch beide Länder geben, scheint es im Interesse bei- der Parteien erforderlich, daß der lehre Sah folgendermaßen laute: -,C:s werden für die Schiffahrt auf besagten Kaualen nur maßige Zdile erhoben/c;— Die Art. 11 und 12 betreffen wiederum Gy- genstcinde, von denen im Anhange A des ·12ten Protokolles nichtdie Rede in. Sie unterwerfen das Holländische Gebiet· einem zweiten Sei-outsi, welches um so weniger zulässig in, als die Niederländi- schc Regierung durchaus keines von Belgien verlangt, und der TrennungsiTraktat es sogar von dem des taten Artikels des ver- trages von Münster befreit. Vor der vereinigung Hollands und dzselgiens leistete auf ersteres Land kein Servitut der Art- wie Es in den Ase . 0, ll- und l2 erwähnt wird. Iebt, wo die beiden Lander sich trennen, verlangt und erhält Holland durchaus keine Begünsti- gung von wagten; es ist daher kein Grund vorhanden, die Stel- lung- in welcher sich Holland vor Der vereinigung befand, auf eine nachtl,-eilige Weise zu modisieiren Festfehem dciß die Handels-ver- bindungen durch die Stadt Mastricht unter keinem» Vorwande ge- hemmt werden dürfen, hieße, die wichtige Garantie, welche diese Festung für die Sicherheit Hnllands leistet, zum großen Theil illu- sorisch machen Die Niederlandische Regierung ist nichtsdestoweni- Her geneigt, Belgien alle wünschenswkrthc Erleichterungen zusicherm im; feine Handels-verbindungen mit Deutschland« durch Limburg, durch Die Städte Mastticht und Sittard anzuknuvfen ausge- nommen den Fall einer wichtigen und nothwendigen verbinde- rung und auf den Wegen, welche durch iene beiden Stadte nach den fcllranzen Deutschlands führen und die in guten Stand erhal- ten werden fallen, nur mäßige Wegegelder ·zu erheben. Ueber- Dies; ibnnen Holland und Beigieu Haiidelsverbindungzn abschließen- Die auf kneeibrocitcit und auf. das woblverstandene Interesse beider lädt-der- nach Weile des Vorbehaltes zu GunstenPortu als, wie solcher im dien Artikel des am 20. Dez. 1828 zwischen HI. MM rein fadnig der tliederlande und dem Kaiser von Brasilien abge-

aus edrückt ist, be ründet werden können. —- Der §. aber Art. 13 belagstet Belgien, auf Grund der Theilung der öffentlichen Schuld- mit einer Summe von 8,4-)0,iici0 Fl. jährlicher Renten. Die Nie- Derlänbifche Regierung kann sich den Berechnungen nichtcunterwers sen- durch welche Beigien eine jährlicheRente zur Last fallt, welche hrem Betrage nach so gering gegen diejenige in, weiche Holland gerechten Anforderun en des letzteren

Dennoch enthält sich die Nie- derlclndifche Regierung, in Folge des aufrichtigen Wunsches- der nicht aufgehört hat- sie zu befreien, die Unterhandlungen zu Ende zu bringen, jenen Umstand geltend zu machen, um die be- sagte Theilung der Staatsschulden zu verwerfen; weniLein Arran- gement getroffen wirD, durch weichesdie obenerivcihnte Summe un- ter Garantie der fünf Mächte kapitalisirt wirD, und zwar nach dem ofsiziellen Cours der Niederlandischen Schuld im Monat Juli 1830 der Monat- welcher den Unruhen in s{Keimen unmittelbar vor- angegangen ist, und vorbehaltlich der Modisteaizon,»isveiclse der s. 5 desselben Artikels erleiden muß Dieser §., der sich »in dem Anhange A. nicht vorfindet- setzt die Liquidation -des»Ainortissen-ieut-Shim- kais und der Brüsseler Bank auf eine Weise fest, daß dnraus auf keinen Fall eine neue Last für Belgien hervorgehen kann, indem die Summe von lwuschmiu Fl. jährlicher Renten das Total seiiies·Pas- sivums betragen soli. Man fügt aber hinzu, daß, wennsich auc- besggter Liquidation ein Aktivuui erga‘be, Holland und urseigien lich dasselbe- iin verhältuiß der von beiden Ländern während dir vereinigung bezahlten Abgaben, theilen follen,« Eine solche Bestimmung ist aber dem Wesen jeder Lianidation zuwider, da man sich dieselbe in ihrem Griindsaize unmöglich als vortheilhaft für den cinecu und· nachthei- lig für den anderen Theil vorstellen knun Es wurde dies um fo mehr den ersten FinaiizBegriffen zuwiderlaiifen, als, da die·Liqn-i- dation nachtheilig für Holland ausfallen könnte, ohne daß dies für Beigien der Fall wäre, letzteres Land, von jeder Gefahr befreit- durch keinen Beweggrund abgehalten würde- Reclamationeu aller Art zu machen- Diese Einwendungen würden DaDurch beseitigt werden können, wenn man die verschiedenheit, mit Der man die beiden Parteien behandeln will, durch eine Bestimmung erschie- der gemäß die Liqiiidation des «Amortissement-Sondikats und der Brüsseler Bank- in ihrer Eigenschaft als Kassirer besond- nigreichs, lediglich als ein Akt der Ordnung vernichtet wurde- ohne daß daraus irgend eine Lasten-veriiiehrung fur einen oder den anderen Theil entstehen darf; vorbehaltlich jedoch- dem § 6 gemäß- die Theilung der Last der Domainen-Loosrenten, im ver- hältniß des Pfandes, das auf den resp. Gebietsthelieu liegt, sowohl was den noch nicht bezahlten Ankaufspreisen der bereits verkaufte-n- als auch was Die bis icnt noch nicht verringerten Dotnaineii be- trifft. —— Der Art H seht die Seit, während welcher Holland den Vorschuß für die verzinsung der öffentlichen Schuld geleistet hat, auf 14 Monate sest, nämlich vom 1. Nov ask-Zu bis zum t. Januar 18352 Holland wird aber alsdann die Zinsen für «.3 Seinesten be- zahlt haben- unD findet sich also um Ps- beiiachtheiligt. Da ub3;r- dies der t. Ian. 15532 schon sehr nahe ist, so scheint es angemesse- tier, die Rückzahlung des ersten Semesters der von Holland ge- leisteten Vorfchüsse mit Hinzufügung der Zinsen auf Z Monate nach der Ratification des Traiiates festzusetzen , und anzu- ordnen, daß Belgien alsdann alle 3 Monate einen Seinrster der besagten Vorschüsse nebst Zinsen abbezahlt. -—— Die Artikel i.«-. und 10. geben zu keiner Bemerkung Anlaß. —- In dem Art. 17.

u zahlen bat- und den isandes keinesiveges entspricht-

·ivird nach dem Worte: ,,Patrimoniai« die Einschaltung der Worte-

„ober Privat«- und folgende Hin ufügiing gewünscht: »Der gegen- ivclrtigc Artikel bezieht sich auf a e Güter, ivelchedas HausNassziu in Belgien besitzt Der Antheil- weichen der König an der Brühe- ler Bank hat, so wie die jährliche Rente- welche dieses Institut dein Könige schuldig ist- müssen zur verfügung Sr. EIJJajestät ge- stellt werDen, fo daß der König den Statuten jener Gesellschaft ge- maß, darüber schalten kann. —- Die Abfassung des Art. ils-. wird genehmigt. —- Die Eigenschaft eines beiderseitigen Untexthans-« in Be ug auf Eigenthum, wie solche im »Art. lu. erwähnt wird- exi irt in dem Niederlcindifchen öffentlichen Rechte nicht. Die an dem Eigeiithume haftenden Lasten betreffen nur dieses- unD nicht die Eigenschaft des Besitzers, wglcher, wenn er auch liegende Gründe in verschiedenen Ländern bricht, doch nur der Unterthau einer einzigen Macht seyn kann. Dieser Artikel scheint also nur deshalb annehmbar, weil keine Folgen Daraus abzuleiten unD. —- Obgleicls die Artikel 9 bis 2t.. des am .‘s. Mai ins-; zwischen Seiler: reich unD Russland abgeschlosseueu Trgktates- nicht auf die Nieder- ländischen Institutionen anwendbar sind- so bietet doch die An- nahme des Art 20. keine wesentlichen Schwierigkeiten dar-— Dem Inhalt der Art. 21 u. '2‘2 wird beigetreten. —- Deni Art. 23 gemäß- follen alle Reclamativnen Belgifcher Unterthanen an Privat-;In- stitute, als Wittwenkasseu u. f. w. von der gemischten Liquidations- Kommission- Deren im Art. t3. Erwahnun geschieht- untersucht und nach Inhalt der Reglemeuts besagter In itutc entschieden

fchlosseneu Freiclidfclsiifts-, Schiffahrts- unD .fpanbelhääünbniffes

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werben.

Dies ist billig: aber es kann daraus keine vervflichtun für «« land entstehen, für die Kassen der erwähnten Institute e nzukk fallen-einige derselben keine Zahlung leisten könnten; und es ndtbig seyn, in dein Traktat zu bemerken, daß, da die Liquiza besagter Fonds auf eine freundschaftliche Weise und der Ordis halber zwischen den beiden Ländern bewerkstelligt würde, für ke derselben ein vekuniaires Opfer daraus entstehen limite- Uebrsg scheint es billig, daß die bestellten Cautionen den Einlegetn in resp. Ländern zurückgegeben werden- da diese Fonds in die des Königreiches niedergelegt worden-nnd iiiden allgemeinen, V deii-Liquidationen einbegriffen sind Die richterlichen Devofz die Consignatiouen müssen den Berechtigten durch die Behörden der zugestellt werden- ohne daß auf den Wohnort derselben ·- sicht genommen wirD. Die-Bemerkung in Bezug auf die Ns verpflichtung für zahlungsnnfcihige Kassen einzustehen, hieka auch bei dem lehren Absatz des 23. Dar, wo von der fegen, ten Französifchen Liquidation die Rede in. In demFall-daß das-was an Fonds von jenen Liqnidationen vorhanden in, nicht ausrel um die Reclamationen Belgischer Unterthanen zu befriedigen, de Der bei Den Bemerkungen über den lstien Artikel in Anspruch nommene Grundsatz seine Anwendung finden Art. 2—l. Fall- daß, wie es gewünscht wird, die Tercitorial-Arnangemelin Bette-ff des Großherzogthums Luremburg den Gcgcultuud cinii fonderen Unterbandiung und Couvention aiisiiiatlissii, wird is thig sehn, Den Anfang jenes Artikeis auf nachstehende Weise zu vollständigen: „Unmittelbar nach dem Austausch der Ratisiff iien des zwischen beiden Parteien abzuschließenden Tirolmitte, Der Ratificationen des Emirate-3, welcher die Territoi«ial:Atras

inents in Bezug auf das Großherzogthnm Luremburg betrifft, -

len die nöthigen Befehle abgesandt werden- u. f. w/A Da die von H Tagen für die Räumung und ilebetgabe im kurz eisisssj fo müßte dieselbe wenigstens auf einen Monat festgeielzi we Auch ist es noch ndthig, hinziizufüaenc »Bei der Räumung siiss resv Truvpen befugt- die Gegenstande, welche dem Staate geht mitzunehmen--

ii r f e i. Ein von Der Allgemeinen Zeitung iniigelheiltes Sch ben aus Konstantinopel vom -.-3. Nov. enthält in hin

auf Die Riistiingen des Vice - Königs von Achtspteu geaen »

Pafcha von Damaskns Naclistelseiides: »Die neuesten Bkkj aus Alexaudrien find fiir die Pforte sehr unangenehm. ·- Bice-Kb·nig ben Aeghpteti hat nämlich eine zah:reiche Armes Shtieii elnriicketi lassen, in Der vergeblicher: Absicht, die Reh in Damaskus zum Gehorsam zu bringen. Die Pforte hatte aber hierzu keinen Auftrag ertheilt und scheint vielmehr iibeisi daf; Der Ausstand in Daiiiciskiis bicch Eile-guti ifche Einissaiin regt wurde, um dem Bier-Könige zu Ausführung feiner ehgs aen Pläne als Botivand zii Dienen. Gleich nach Empfang di· Nachricht hat deshalb der etziirute (Kultur! vier feiner ff Digiiitarien nach Alexandrien abgesandt, um Den Vier-König Elnfiellung dieser Expebition zu vermögen unD ihm zu e.ili daß, wenn er nicht unbedingt gehorche, der Stils-an ihn als bellen betrachten unD alle seine ällsacht gegen ihn aufbietenivi Indessen ist wenig Hoffnung vorhanden, dafi der Bier-M diese Drohungen achten und seinen längst gehegt-en Sblau, E til-n bis zu den Gebirgen des Libanon sitt sich zu erobeiii,l get verschieben werbe. —— Der erst sent bekannt gewordene-Ei der Rückkehr Der Großherrllchen Flotte berechtigt wenigstens keiner solchen (Erwartung; man weist na’miich, rau nicht diei lera, sondern Die Anzeige des Bier-Könias, er werde dsezli wenn sie nach Alexaudrien komme, mit Kugeln eiiipfanguifl Kavudan-Pafcha nach einem zivickloseii Aufenthalte in Den iväfsrrn von Rhodiis zur Slciickfalsrt nach Koiistahiiiivpel bew- hat. Es fragt sich nun: was wird geschehen? Ein Krieg fit unvermeidlich Welche furchtbare Folgen an: aber ein fil für Die Pforte befürchten, Da sie hoch schwer an Den Was leitet, Die ihr Der Russtsche Krieg unD Die tnlaufhörlichen ll pfe im Innern schlugen, wahre-nd dem mächtigen Herrscher Ins teils eine Eiiropäisch organlstrle mit guten Führern vitfi Yltitiee, eine ”agierte, welche lich mit iiiaiiclier Entopäifcheu m: Faun, inid beträchtliche Schätze in Gebote stehen!!«

Redacteur Iohn Mittedacteur C vitel.

. ...«.««.·MYlFTg-’ii»?zszwi.sp; » Gedrückt bei ii. IMM- -

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ihr

Mal die

Carl Andreas Mariens

»Mutt- hat auch während der Dauer der Cholera- zszzifgkzkskznx ji«-n des öffentlichen vertrguens zu erfreuen g hat sie Sectionen werden am Mittwoch vor Weih- -«,«L-«»-..,s, ins-s m. D. Eis-d gest-blossem und am SDiontag „mit umgeht, ern 2. Januar l. I. wieder eioffuei

zu meidet Berlin, am l.v. December 1831.

Königs Schiil - Kollegium Der Provinz Brandenburg-

Ein Die Interessenten der Hambutgischen g‚Läerforgutrat/blonden.

Sicon am »Es-, Juli D. habe ich mich um Die ersedizczte Stelle Jijtes Bevollmächtigten bei der verehr- lichea Dieeetion und nachdem auch bei allen von mit au—.«;ceniiitelteii Interessenten hier und in Altona per- sonikch beworben. · ii-i:-eiiiniit Gebliebeneii,s wie auch Der vielen Ausmätx eigen wegen» doch nun osseatiich ergebenst wiederholen zu müssen; indem ich mich nochmals bereit erliare. die als-sich von mir angebotene Cautivn oon 100,000 Mike sxsjianeo zu leisten-

lieben Erfahrungen, meine auswärtigen Mitinteressen-

sanpisikchiich solche S i chet h e it für die künftige Bet- nsalinsrg ver-langem und nach nahererlärlunbigang, sich wahrscheinlich bestimmt fuhlen werben, unverzüglich Vollmacht zu ertheilen, damit mein Vorschlag bei Der

empfehlen.

siimunnia besonderer Berücksichtigung empfohlen sei. ·

Für die meinem obigen Anerbieten geneigten aus- werben.

Literarische Anzeigen.

_ » » » · Der Berlinische Zuschauer,

«. wild-LU- Tkiclilllglkll bürgt"; wem)? ihre Tochter me’ ein Volksblatt, den gebildeten Mittelhlnssen gewährte-h sei All-Füll ikllzlchkckclUFUÅFluekJs sind-»Werden “lud”! wird, vom lslen k. M. an, erscheinen. und Livar jeden iicil l«si’:’:)ili7i·’- Elsi NM lsclillivoklkehek Hchubakk iKW Sonnabend Ein Bogen gr. 4t0‚ il.·-’.ifl;f«l«l!’si«.c 91‘?- 13) VdET auch bei der m Dem Schulw-« Kur l. Dicliiz; Tendenz des Blattes; Valerleiudisches rch llilllsiliiiTicii Vorsicvispm der Alistalh Anmlic Smbe in das rechte Licht zu bringen, Liebe-· zu Gott. dem Vaterland und dem König zu befestigt-n. numerirt bei mir und den särnmtliclwn Herren Zei— qugs—Speclileuren auf 3 Mumie mit i5 sgr. -— Für dgl-. viertjkifäiirlich wird es im» Haus gebracht. Aus-— —-—· Wär-Ugo- wenden sich an ihr quhllÖhl. Postamt.

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am} glaube sch- m mir davon fang der-Jahres 1832 in unserem Beilage erscheinende- B e r l m e r «

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Gesch iecht. Ostern 18.32,:

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neuesten Pariser, Wie-net und, · h . ,«-- m, s ; s w“ Berliner Moden enthalten {NL nigle, Burgstrape ‚er 8 an ter lingen Jrnci

Künstler- Modehclndier, Industrieuiagaiine, Galan- terlehandiuncieu u. f. w. werben daher aufgefordert, wenn sie ein neues Erzeugnis zur Kenntniß des Pu: biikums bringen wollen, das Modell der verlagshand- luna einzuse«nden- weiches nach der Abzeichuung unbe- fchiidigt zutueierfoigt. Gegen eine kleine vergüiiaung an Iiiseciiouen wird es als finde-r illuniinirtes Kup- fer dein Blaice beiaegeben, mit dem Namen des Et- finders oder versettigeri, der ists-anmutig, welche die « sRollficinbiar Peospeetc dieser Zeitschrift werden bei den llaterieichneten gra- iis ausgegeben, wo zugleich Prebebicitter, welche für die Sauberkeit der Ausstaitung bürgen sollen, zur

seichnecen, lind ist durch alle folide Buchhandioi in Berlin bei Sf Oehmiake, Burgsitaße Die. 8,: weilen zu bestellen: « « Aivisabetlsches,, nach den libnigl hin Zoilrarifeu für die Jahre 1832,1« und 1834 geordnetes, für die [stillt einigten Staaten anwendbar gemach Waaren-verzeichniß, für die Erhebt der Ein-, Einwaage“: und Durchgal Abgabrn —- nach aiiciseutischeii Quellen i benet- Preis wir-d 20 fgr. nicht überstil Außer dem gestimmt-en Handelsfiande machen

Dkl Preis des Schrammen beträgt 5 Thi. —-— halb: besonders die Herren Beamten auf diesen- im ist-il

Grade genauen- und für sie u nentbehiiichen heiser aufmerksam, und sind des Herrn Veifil (eines Konigi Preuß. hohen Beamte-i) sichere Ue neugung, daß wohl kein in diesem Selbe Angesiill lich Die kleine Ausgabe gereuen lassen wird. Hanau, in Kuihessein den 15. Dezember 18:51. G. I. Edietsche Buchhandlun-

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nehmen Bestellungen darauf an.

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slbinnen wenigen Tagen erscheint bei der Ui

E. S. Mittler in Berlin Stechbahn Nr. 3) U.

Werbliche Staats-Sei

Allgemeine

luiig

„Ms ‚JW‘L um . «. .-

Beim Ablaufe des Qual-kais wird hiermit in Erinnerung gebracht- mit cMohreustraße im. 34), in den Provinzen aber bei den Königi. Post-Aemtern zu machen sind, Preuß. Cour. vierteliahrlich festgesetzt ist , wofür den hiesigen Abouiienten das Blatt am

Um jedoch die erforderliche Stärke der Auflage für das kommende Viertelja 31sten d. M. an uns gelangen zu lassen, indem sonst die Interessenten es Unterbrechung erleidet und nicht sämmtliche Nummern vom Anfange des

Betllu, Sonnabend den 31stM Dezember.

1831J

daß die Bestellungen auf diese Zeitung , nebst Pränumeration, hier am Orte bei der Redak- und daß der Preis für den ganzen Umfang der Monarchie »auf 2 Rthlr. Vorabend seines Datums durch die Stadt-Post frei ins Haus gesendet wird.

hr abmessen zu können, müssen wir bitten, Die Bestellungen bis spätestens den sich selbst zuzuschreiben haben, wenn. Die Zusendung des Blattes eine Quartals an nachgeliefert werben lbnnen.

Zur Bequemlichkeit derjenigen

hiesigen Interessenten, welche die Zeitung bereits ietzt halten, ist wiederum die Einrichtung getroffen worden, durch die Stadt-Post den Prünumerations-Betrag für das nächst-

Quartal, unter Zusendung der diesfälligen Q

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uittung, einziehen oder Die Abbestellung entgegennehmen zu lassen,

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A in ei ich ersieht e

Kronik des Tages. Seine Mal-stät der König haben Dem Konsistorialrath .Res m zu Guinbinneu den Rochen Adler-Orden dritter Klasse zu

verleihen geruht.

.Bekanntmachung.

Nachdem die auf heute anberaumt gewefeue Berloofung Der am 1. April 1832 durch baare Auszahlung zum Nennwetthe zu tilgeuden Obligationen aus der im Jahre 1818 bei Dem Hand- lungshaufe N. M. o. Roihfchiid zu London geschlossenen 5pro- ientigen Anleihe stattgefunden hat, bringen wir Die in Der beson- deren Beilage vom heutigen Tage näher bezeichneten Nummern der gezogenen Obligationen über die Summe von 230,000 Pfd. Sterl. hierdurch zur offentlichen Kenntniß, mit dem Bemerken, daß die Inhaber diefet Obligationen diese letzteren mit sämmtli- en vom 1. April k. J. ab laufenden Zins -Coupons bei dem idachten Haadlungshaufe N. M. D. Rothfchtld in London ein- ureichen unD Die Kapital-Banner fowohi, als Die bis dahin fäl- ig gewordenen Zinsen bei demselben in Empfang- zu nehmen ha- en werben.

Da nach §. 13 des Anleihe-Kontrakts vom 31. März 1818 le weitere verzinsung der gezogenen Obligationen vom 1. April 832 ab aufhört, so wird für jeden bei Der Realifliung einer iifer Obligationen mit denselben nicht eingeliefectm dazu gehö- izen Conpon über einen erst nach Dem 1. April 183-2 ablaufen: in Zins- Tciiuiu sein Geldbetrag von Der Kapital- Baiuta Der

blcgaiion inne behalten werben.

Die Nummern der außerdem noch von Dem genannten iudicatis-hause ebenfalls am i. Apiil f. cimalicfctnbm 0,000 str. Sterl. in dergleichen Obligationen behalten wir uns

och bei-, später zur Kenntniß des Publikums zu bringen.

Berlin, den 2L Dezember 1831.

Haupt-verwaltung der Staats-Schulden blechen v. Schütze-. Beeiip. Drei-. v. Lamprecht.

Die Ausstellung in den Sälen der Akademie für die neun -

weibfchulen wird Montag den 2. Januar 1832 Nachmittag m 3 um geschlossen· » Dr. G. Schadow, Direktor-

Das 19ie Stück der Gesetz-Sammlung welches heute ani- i egeben wird, enthält; Die Alierhochsten Kabinets-Ordres unter Ni. l.3.)9. vom 2371m v. wegen Bestrafung der Schiffer, welche Schiffsleute ohne Loofchein heitern oder un- wahre Losfcheine aiissteilen, und 1330. vom 4ten D. betreffend Die genauere Beob- achtung der (Stangen zwischen iandeshoheiilichen und siskalifchen Rechtsverhältnissem Berlin, Deu 31. Dezember 18.31. Gesetz-Saiiinilitiigs-Debits-Comtoir.

Augekommem Der Königlich Französifche Kabinett-Cou- et Gazelle, von sDarm.

Abgeteifi: Der Kaiseri. Russifche Feldjäger, Lieutenaut assiliesf, als Coutiei nach St. Peterebutg.

Zeitungs-Nachrichten. A us la n d.

. R u fi l a n d.

St. sIbetertsburg, 21. Dez. Am isten D. M., als dem alle des hoben Namens-Feier St. Maiestät des Kaiser-, wurde ver Hofklrche des Winter-Palastes, ein Hochamt nebst Dank- bet gehalten. Ihre Maiestäten Der Kaiser unD Die Kaiserin, like Kaiseri. Hoheiteii der Thronfolger und Cefatewitsch Alexan- r Vzkolajewitsch, der Großfiirst Michael sDawlowitsch, Die junge Wßiutstln Maria Nikolaiewnch Se. Königl. Hoheit der Herzog lixander von Würtemberg unD Se. Dutchiauchi der Prle Peter ‚II Oldenbiirg nahmen an dem Gottesdieuste Theil, wobei auch

e Glieder des Reichstathes, die Minister und Senatoreti, Die ineralita’t, Der Hof und alle boffähige Standes-Personen zu- im waren. Nach Der Messe brachte Das diplomatische (Dow! liren .Raiferl. Majestäten feine Gliickiviiufche dar, und als- im hatten sämmtliche obengenannte Anwesende Die Ehre, « »den Gemächern der Kaiserin zum Handkusse bei Ihrer alestat zugelassen zu werben. Abends war Hofball. "(b tu sämmtlichen Kirchen hiesiger Residenz wurde zur Feier 5 Tages ein Dankgebet dargebracht und Segen auf das Haupt S geliebten Monatchen und Seines durchiauchtlgsten Hauses : mbgefleht. Bis Mitternacht war Die Stadt aufs glänzendste

ci tuchtet, wobei mehrere Gebäude am Admiralitätsplatze und in

Nttpsklicheu Peispektioe nebst mehreren "«Magazlnen sich in- f derheit auszeichnen-n Die milbe Witterung und Der schönste Und them begünstigten Die fröhliche Regsamkeit ver Menge i den Straßen into Pieris-nahm«

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Reich-rothes, Grafen .Rotfcbubei, in ben Fürstenstand und den General-Adjutanten, General von der .Kavalletie, Wafsiltschlkoff, in Den Grafeustand zu erheben, Den Senator Geheimen Rath Graf Chivostoff aber zum Wirklichen Geheimen Rath zu et- nennen.

Durch Tagesbefehl vom 6. (18.) d.M. haben Se. Majestät Der Kaiser zur Belohnung der während des Feldziiges gegen die Pnlnifchen Rebellen vollführten Hei enthaten und bewiesenen glänzenden Tapferkeit folgende verleihungeu vorzunehmen ge- ruht: Den Gatde-Reginieutern: l) der Leib-Greuadiete, Der Pawlowfchen, Der Jäger zu Pferde und der Grodnofchen Hufa- ren, Die Vorrechte der alten Garbe; di der Dtagouer, den Na- men Der Guido-Grundton zu sDferbe; Den Infanterie-Regi- meniein von Woiogda, Alexopol und Kiementschug, Dem 3ten und 4teii Der Mariae unD Dem lften Der Karabinieie, Die St. GeorgoeFahneu mit der Inschrift: »Für Warschau’s Entm- mung am 25sten und 26steu August usle dem 5ieu Jäger- Regiment unD Dem Gatde-Bataillon Der Finnifchen Scharf- fchiiprn die St. Geotgs-Fahnen mit der Inschrift: »Für Auszeichnun bei Der Stillung des Anfrnhis in Polen 1831«; den Stirbt-zusamt und der Fiiinläuriichiu Garbe, der Position-- Batterie Nr. 1. und Der leichten Compagnie Sir. St. Der Zion Brigade Der Guido-Anwalt und Der l—brenaDiete, Den Zusamt- tie-Regimentern: ‘Drin: Wilhelm von Preußen und Sewok, so wie dem Garbe-Sappent-Bataiilou, St. Georgia-Trompeten mit Der Ausschl-ist- «Fiit Warfchau, am 25. und 26. August 1831«; Der Positions-Battetie Der reitenben Guido-Anwalt und Der Positiono-Battetie Der Gatde Ni. 5., St. Gebirge-Trompeten mit Der Inschrift: »Für Auszelchiunsi bei Der Stillung des Hinfeiihro in Polen 1831“; Den Jafauierie -Reginientem Schlüsselburg nnb Ladoga, Der Conipaguie Sie. l. Der reitenden Attillerie und der sDofltionc:%atterie Nr. 1. Der 7ten Artillerie - Brigade, silberne Trompeten mit der In- schrift: »Für Warschau, den 25sten und Lizsteu August 1831«; Der Positions-Batterir Sir. 1. Der 3ten Attilletie-Btigade silberne Trompeten mit Der Inschrift: »Für Auszeichnung bei der Stil- lung des Auftuhto in Polen 1831."; Dem Kiitassier- Regiment bei Print-n Albrecht von sDreußen: Helmfchildcheu mit Der In- fchrift: »Für Auszeichnung.«; den UhiaiteinRegimeutern nimm, sJioruoarchangel, Nowomitgorod und Eiisabethgrad, dergleichen Schildchen auf den Tizako mit Der Inschrift: »Für Auszeich- nung.«; der PositionssBattetie Ni. 2. Der 3ten Anwalt-Bri- gade der Grenadlete Desgleichen; Dem Attamau-Kofaken-Regi- mente St. Kaiseri. Hoheit des Eefatewitsch und Throufolgers Miipeufchildchm mit Der Inschrift: »Für Warschau ben 25sten und Lüsten August 1831.«

Au den Berwefer des Generalstabes St. Kalferiicheu Mase- an ist unterm 6ten (18ten) D. M. folgender Allethbchstellkas ergangen-

»Iin verlaufe des leisten ereignlßvollen Quadrieuniums hat Unsere Armee unglaubliche Mühen zu bestehen chaot, sowohl in Feidzügen jenseits der entle ensten Grcknzen des eiches, ais unter Den ungesundesteii immelsi richeu und in Gegenden, wo Vekrath und Treulosigkeit ie umiauerie. Durch ihre nachahniungswurdi- gen Zitaten setzte sie den Feind selbst in Erstaunen, ertrug alle Mübseli leiten mit der ihr angestamniten Pflichttreue und Erge- benheitfür Thron und Vaterland und bewies sich nicht minder unermüdlich-in der Erfüllung aller Obliegenheiten des inneren Dienste-, welche durch den Ausbruch der Cholera-Epidemie im Reiche unD bei ben auswärtigen Krikgsverhäitnissen noch vergrb- ßert wurden. Indem Wir aus Rücksicht hierauf für billig erach- ten, Den verdienten Kriegern- welche diese Anstrengungen so rühm- lich getheilt haben, den Abschied vor Ausdienung des festgesetzten Termins zu verleihen, verordnen Wir in Gnaden: » _

1) Den Gemeinen, welche bis zum l. Iannar idxtsz in der Garde zwanzig LJahre- in Der Armee, den abgesonderten Carus- unter Den nicht in jenen mit einbegriffenen Truppen unD in ande- ren Kommenden und auf Stellen, welche von dem Ressort des Mi-« litairsWesens abhängig sind, drei »und zwanzig Jahr vorwurfsfrisi gedient haben, nach Dem allgemeinen Prinzip nnd in Gemasiheit der für Die verabschiedung förmlich ausgedientir Soldaten bestehen-

den Statiiten den Abschied zu ertheilen. · ·

2) Denen, Die noch im Dienste zu bleiben wünschen-« die dop- pelte unD außerdem noch die halbjährige _ßbbnung zu reichen, auf welche sie sonst nur nach zweiundzwanzigjckhriger Dienstzeit in der Garde unD nach fünfundzwanziger in Derc Armee Ansprache» hätten.

3) Nachdem die besagten Soldaten funf Iahre ausgedient ha- ben, ihnen die im 2ten Punkte bestimmte Löhnung verdoppelt und mit Zuzilblung der Hälfte als Gnadenfold uber ihren etatmeliiigen Gehalt zukommen zu lassen und, wenn sie Krankheit oder Alters- fchwilche halber aus dem Dienste treten, sowohl den einen ais den anderen Sold, d. . das Dreifache zufammt der Hälfte ihres Gehal- tes- ihnen bis zu brem Tode zu verleihen, unbeschadet Der Pension- welche Einet oder der Andere für das militairisehe verdienstzeicheu oder den St. Sinnen-Orden besteht. · .

4) Den Untetofsizieren- weiche in Grundlage Meiner b ende- ren Befehles zwei Drittheile der Fäbnrichsi oder Kornetts- isol- dung erhalten, desgleichen den Soldaten außer der Fraun-, deren Jahrgehait über einhunoert zwanzig Nabel beträgt-, dafern sie in Uebereinstimmung mit dem 2teii nnd 3ten unkte dieses Ukases im Dienste zu bleiben wünschen- Seiten nicht 'ie Erhdbun Der oben etwilvnten Be oldun sondern vaskwiefache mit Der alfte ihres

wbbnliihin nierosti ler- ebalteo, euen aber, vie außer Der qroiite Zions-n nicht mibt all ei unstet manin Nabel in veraoso nur.

Se- Majestät Der Kaiser haben aeruht, Den Präsidenten des

HEXE-.- --

..—., .

Sie werden nicht fdumen, diesen Meinen Willen dem Miiitairs durchgängig bekannt zu machen und unverzüglich in Erfüllung zu

bringen« (gez.) Nikolaus--

Einem unterm 8. (20.) SJiob. aus. Moskau an den Dirlgis tenden des Generalstabes Der Militait-Kolonieen erlassenen Kal- fitlichen uns zufolge, gehen mit den Bezirken Der MilitaireKos lonieeu des Grenadiet-Coips folgende veränderungen bot:

1) Obi eBezirke werden nicht als zu den Regimentern und zur Artillerie- ivision denallgemeinenRege r itair-Einquartlerung-denjeni en Trup- pen, welche St. Kaiseri. Maj. dazu ausersehen- zum bestandigencane tonnement zu Dienen. 2) Diese Bezirke erhalten den Namen-, Bezirke

. u .. —- .._ ...-........_‘

Der aci’erbauenben Soldaten; zugleichweiden ihnen folgende fortlaufende J.

Nummern beigjeltgn Nr. l. Dem Bezirke des Regiments.«-Graf Araktschejeiv « · Nr. 3. Dem Bez. des Regt-. Kaiser von Oesterreich Nr. 4. Dem Bez. des Re ts. Kronprinz von Preußen. Dir. .5. Dem Bez des

isten Karabin etregiments. Sir. 6. Dem Bez. des RegimeiitsFeidi

Nr. s. dem Bez. des Sie ts. Prinz Paul von Mermit-

Reg ments-

barg. Nr. 9. Dem Bez. des Iekatbernoslawschen Sieg”. Nr. 10. "j

dem Bez. des Negts. mit!) Enge-i von Würtemberg Nr. ll.- dem Bez. m 4ten Ratabinierregimente. , » Karabinierregiuieuts Nr. 13. und Nr. 14. Dem «Artillerie-.Bezirke. Der Bezirk der Militairstlrbeiter erhält keine Nummer 3)«Die koloiiisirten Bataillone werben, dem Namen und- ihrem Bestaude nach- aufgehoben: « » » Aemter genannt und iii jedem Bezirke besonders, mit fortlaufen-

den flimmern, bezeichnet werben. 4) In den Aemtern (den bishe-- .

rigen CompagnieeO ist Die Benennung Feldwebei gegen Aulis-) Haupt zu vertauschen-. die Wahl und Ernennung der Amtsbilupter aus der Zahl Der Wirthe wird dem Commandenr des Kreises über- tragen. 5) Die MilitairsKolonisten sollen den Namen der attei- bauenden Soldaten führen. 6) Jbte Söhne, Die Kantonistem sind in Zukunft bis zu ihrem 20sien Iabre minderjclhrige Sohne der acl'erbauenDen Soldaten zu nennen. '7) Die tackerbauendeu Soldaten tragen alle im Nr iement detMiiitair-Koionieen vorgeschriebene Vet- pflichtungen und eben unter derMilitair-Ordnung uudGesehgebung 8) Die minderjährtgen Sdhiie der ackerbauenden Soldaten treten- sobald sie das 20ste Iaht erreichen, in die außerhalb der Bezirke der Kolonieen stehenden Referve-Batgillone 9) Das Allerhdchst am l9. Nov51826» bestritt te Regiement uber Die Dienstzeit der Solda- ten der kolonisirten egimenter bezieht sich auch«auf die Söhne der ackerbauenben Soldaten. 10) Von der Dienstpflicht wird in je- Der Familie ein Sohn nach der Wahl des Vaters befreit, um Lisz- terem in der verwaltung Der Hauswirtbschaft zu folgen. 11) Fa- milien, welche keine Sbbne haben, kbnnen solche Durch ihre ver- wandten, oder auch durch Fremde, mit Der Erlaubniß ihrer Oberen ersehen. 12) Der Bestand und die Einrichtung der Bezirke verblei- ben nach der bisherigen Anordnung und erleiden nur dort-einige veränderungen, wo diesGrilnzeu solche erheischen Die Fuhrwesenoii Comvagnieen müssen zu den 4_ Aeuitern eines jeden Bezirks geschla- en werben. t3) Im 2ten Bezirk wird die jetzt daselbst bestehende Ne- erve-Comva nie aufgelöst- und die noch vorhandenen Wirthe wer- den zur erg nzung er übrigen Aemter verwendet werben. Die Gebäude und Gemme-Gärten dieser Compagnie sind für die Käser- nirung eines zu bezeichnenden Kavallerie- Nr iments zu« bestimmen. 14) Die ge enwättige verwaltung der Bezir e wird mit Allerbbchst benötigten bilnderun en, _wte sie die Ortsverhckltnisse erheischen- beibehalten. 1.5) Na obiger Grundlagp erhalten die bisheri en Regiments-verwaitung - und Comvagnie-«Comit·'-s folgende s e- nennungeii: erstere- d e Der Bezirks-Comitcss: letztere, Die Der Aemkek-Comites. 16) Die partielleverwaitung der Bezirke zerfällt in zwei Abtbeilungem in »die Nowgorodische und die·Starorussische; erstere begreift sechs Bezirke und den Bezirkder Million-Arbeiters letztere umfaßt die übrigen acht Bezirke 17 , Die verwaltung Der Nowgorodschen und Starorussischen Bezirke- eines jeden insbeson- dere- wird einem StabssOfsizier ober General ,. mit Alletbdebster Bestätigung und mit Dem Rechte eines BrigadeiCommandeurO übertragen. 18)·Die Gesammtherwaltun aller Bezirke wird ei- nem General mit den Rechten eines Divi was -Chefs anvertraut. 19 Bei obiger verwaltung richtensich die Chefs nach den jeht be- stehenden Statuten für d e MilitairsKolonieem mit Berücksichti- gung Der durch gegenwärtige neue Organisation Der Bezirke ndtbig gewordenen Alletbdchst best tigten Abänderungen-- « Die hiesigen Zeitungen enthalten im Die Tabelle des neuen, durch Allerhöchsteu um vom 11. (23.) Nov. von St.

Maiestät bestätigten Zollsfbsailfmf 8 r a u k r e i eh.

Pater-Kammer (Nachtrag zur Sipung vom 19. bei. Fortsepung unD Schluß des Berichts des Herzog- Deutqu

»Aber Die Majorität Ihrer Kommission ist der Ansichtsewesem daß diese Uebelstilude, so groß sie auch fevn md en- vie ottheile und Garantieeu- welche aus den in dem (liefen: .ntwurf versions - lichen Wahl gis-steckten (Stangen hervorgehen, nicht aufwiegenz te bat ge laubt- daß die Fahrt-Kammer- des Haupt FElements ihrer Unabb ngigkeit, Der Er lichieit--bcwuvt- das Bevurfniß habe, an- dere Elemente dieser Slrt' außerhalb Der Königl. Ernennung zu su- chen. Die in Dem (Seien-entwarfe Der Kduigls Ernennung gelebten Schranken sind weniger eine Garantie ge en die-Krone; ais eine Garantie für die aitie feibet, eine Saat on der bssentiichenzMek nun , deren diese be um fo mehr bedankt-u ais man ihr die Ga- rante der Dauer nimmt. Diese Befchvß ng der Anzahl ist eben so wenig einZel eii bei-immun" gegen Die Krone, ais die Be- dingungen, wec e das Geier bei der Einem-im der Ofsi iere Der, Armee vorschreibt, die nichtsvestowenigei durchs e That-te em Ko-

llt wiro. Die Rangorm sind überdies so aus « iiibii'l'if’fif‘m wahrhafte Nowbllliäien m weamenam‘eh

ehbri erechnet. “hre Bestimmun ist, nach . f?le Hilf J g

r. 2. dem Bez. des Regis. König von Preußen.· marhchall Fürst Barclap de Tollh« Nr. «7. dem Bez des Kiewfcheit Die. 12. Dem Bezirke des 3ten.

dagegen sollendie Comoagnieen jedes Bezirks - V

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