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[2302] Rechnung
6 - A b f der LebensversicherungssGesellschaft zu Leipzig vom Jahre 1867.
chluß
Einnahme
1) verbliebene Kapitalsuinzne Ende 1866 ............. .. ab Betrag von 3 Beitragen, welche 1866 verrechnet, wieder zurückerstattet wurden
2) Beiträge ............................. . . Kapitalzahlungen
3) Zinsen ...................................................... .. .... . .
Ausgabe.
1) a. vier und siebenzig aus dem Jahre 1866 als unerledigt vorgetragene Todesfälle ..... .. b. vergleichssunime für einen aus dem Jahre 1866 zuruckgestellten Todesfall . . ........ .. Todlesfaltl aus dem Jahre 1866, welcher 1867 erft zur Anmeldung und Bescheinis
giing ge an e ....................... ....
c. ein
d) eigbunbert iebeiiundvier ig Todesfälle aus« ·ur rei sZergütung für zurückgegebene versicheriingssScheine
Dividende auf die für das Jahr 1862 bezahlten Beiung LIII«.«.·
verluste durch Agenten ............................. .. Abschreibun auf vorhandene Staats- AgcntursGe ühren
verwaltungskosten ............................................... .. Bleibt Kapitalbestand am Ende des Jahres 1867.....
beste end in: baarer asse und iWechseln ................... ..
Ausleihungen: a) gegen h pothekarische Sicherheit ............ .. b gegen olizcn der Gesellschat ...................................... .. c gegen angekaufte Staats· un andere öffentliche Werthpapierc .... ..
Guthaben: a) bei den Agcnten
b) für Stückzmsen v·o·n· den« 51185491535;339299};': .' .·.· J ." .' JJIJIZIIIIZZIZI
Hiervon ab: in Ausgabe verschriebeiic, aber noch uiierhobene verwaltungskosten. . . . . 5,586
Die Ka italsumme zerfällt in folgende zurückgestellte Posten: ) Zurück ellung für unerledigte Sterbefälle ..... ..
1 2 Noch unbe ahlte vergütung für einen Selb mordfall . . . . . . . . .
Z Reserve (- erth der am Ende des Jahres 1 «7 bestehenden versicherungen) ............. .. 5
Ue Ueberschuß
Leipzig, am 4. Juni 1867.
’5 l, · l . 0 I s « s O s O s « s s · c s 0 I 0 C I IT-
Polieen bei erfü tem 85. Lebensjahre der versicherten..
I O O I 0 o - 0 0 O O o o · s l 0 0 · O o I O It
· o o · c u - i o · s · o o · · · « n - · · .- · o o · · o « o · - n o - o o o s s · s g . · .. I I I . . I · O C . O . I I I I I O I O O . .I
o a . s O O · I i o · O I O O o · 0 O o s s s-
· - - c - c s n s a « · i · - u - - s « o · - -
ertrag der deni Jahre 1868 angehörendeii BeitragssAntheile ......................... ..
. Pf. Thlr. 2,378,719
. l7 6 IRS-G
556 362 I 2,935,064
447,237
162,400 2,500 7,704
60,764 104 3,584 26,322 33,782
—l lqorrdl II
i 388,962
2,546,102
19,944 1,996,676 179,472 199,843 133,414 r22,337 2,551,688
66,800 l l
1 ‚886,056 247,312 345,921
theoqu
2,546,102
Das Direktorium der LebensversicherungsscöFsellschaft
Dr. L. W. Beck, R. S. Geh. Rat roßcomthur des V.-Ordens 2c., ck or itzender
Georg Ferd Brunner, Advokat.
Franz Köhler, Buchhändler.
A pell.-Ger.-Präs. a. D.,
r. W. Einert, Advokat, Ritter des V.·Ordens, Stellvertreter des Vorsitzenden Edward Kraft, Kaufmann. Eduard Sander, Kaufmann.
Aug. Kummer, Vollziehcnder.
Nordseebad Norderneh. gelegraphensStations Eröffnet am 15. Sunt, geschlossen am 30. eptember c. Feste Taxcn für Quartiere, Bader auch warme und künstliches und alle sonstigen ma- teriellen Bedürfni e in bisheriger Weise. Communieation: per Danipfschiff von den Eisenbahn-Stationen Geestemündc —- Mon- tang Mittwochs und reitags vom 1. uli an — und Entden (fast taglich) —- vom Nor deich (tä lich) im Anschluß an die Post von Em den — per Fahrpost (taglich9 bei Ebbe durch das trockene Watt uber Gruben,Sterbensßilgenrieberfiel. Quartier-Bestel- lungfeii übernimmt die unterzeichnete verwaltung und ertheilt eben- so wie der Königl. Badearzt, Herr Sanitätsrath Dr. Rieskohl sonst erwünschte Auskunft Norderney, im Mai 1868.
Königlich Preußische Bade- verwaltung. Jii vertretung: Schulze, Bade-Inspektor.
Könifzkiche NiederschlesischsMärkische Eisenbahn. Der unter dem ainen pNatronsCoakse (Braunkohlen-Coaks) in den Han- del gebrachte Artikel, welcher wegen seines Gehaltes an nietallischem Natrium zur Sclbstentzünduii geneigtift, gehört u denjeni en Gegen- standen, die nach S. 3. 1. A. . Abschnitt B. des etriebsss egleineiits vom 3. September 1865 von der Beförderung auf den Staats- und unter Staatsverwaltung stehenden Eisenbahnen aus eschlossen sind und wird mithin auf der diesseitigen Eisenbahn zum Zransport nichi angenommen Berlin, den 15. Juni 1868. Königliche Direction der NiederschlcsischsMärkischen Eisenbahn.
M I
« Bekanntmachung Ini Selbstverlage der unterzeichneten Be- hörde erscheint» binnen Kurzem eine vollständig neue Bearbeitung der im Jahre 185b herausgegebenen unb vollständig vergriffenen Geschäfts- Instruction für die SpezialsKommissaricn und Jeldmesser ihres Steffens, welche bis zum 1. Oktober d.Js. zum Subscriptionspreisc voiil Thlr. 15 Sgr. von dem mit dem Debit derselben beauftragten General- KommissionssSecretair Hoppe hier bezogen werden kann. Vom lsten Oktober c. ab tritt ein ho erer Preis von 2 Thlr. für die gedachte GeschaftsiInstruetion ein. crseburg, den 26. Juni 1868.
Königliche General - Kommission.
»Im verlagc von Wiegandt 85 Grieben in Berlin ist so eben erschienen und durch alle Buchhandlun en zu erhalten: Wiese, llr- verordnungen und irdische für die höheren Schulen in Preußen. Il.: Das Lehramt und die Lehrer. 27 Bogen m gr. 8. 1% Thlr. (I. u. II. epl. 3% Thlr.)
In uIm verlagc ist so eben erschienen: . erlini ehe Chronik,
heraus egeben
von dein verein für ie Geschichte Berlins
durch G. „mietet ‚ Sta t- Archivar.
1868. Erste Lieferun , enthaltend: Titelbogen, Bogen 1 bis 3 Text und 1 Bogen Plan Preis für Bogen 1 bis 0: 1 Thlr.
Das Vorwort pricht sich über den analt und Umfan dieser Chronik aus, —- die 1. Lieferuniäczcigt die Aussührun . Da Bearbei« tung und» Zusammenstellun, usschmückung und erbreitung von dem vereine als eine Ehrenache und als eine Pflicht gegen unsere Vaterstadt betrachtet, also keinerlei Gewinn mit der Herausgabe beab- sichtigt wird, so kann jeder Bogen u Its Groschen ausge eben und jeder etwaige Ueberschuß über die Herstellungs· und vertrieiiskosten zu reicherer Ausschmuckung des Werkes in Abbildungen von Siegeln, Wappen, Gebäuden, Gemäldem Skulpturcm Monumenten, Mün en, Medaillem Plänen, Grundrissen u. s. w. verwendet werden. Größen Holzschnittq Lithographieen undKupferstichq welche nicht in den Text eingedrückt werden zählen fur einen Bogen Text und werden eben- falls mit 1% Groschen berechnet.
Jiii Laufe des Jahres 1868 erscheinen nicht mehr als 20 Bogens jedem Theilnehmer· kann also nur die Ausgabe von Einem Thaler erwachsen. Subscriptionen auf 20 Bogen für Einen Thaler können an»die unterzeichnete verlagshandlung oder auch an jede Buchhandlung gerichtet werden. .
Berlin, 26. Juni 1868.
Königliche Geheime ObersHofbuchdruekerei (R. v. Decker).
Bei August lescluvald in Berlin erschien soeben und
ist durch alle Buchhandlungen zuäeziehen: as
Preussisehe Militair- Sanitätswesen
und
· seine Reform
nach der "Kriegserfallrung von 1866 von General-Arzt Dr. F. Loefl’ler. Erster Theil. Die freiwillige Krankenpflege und die Genfer Convention. . « . är. 8. 1868. Preis 20 Sgr. Der zweite Theil wir enthalten: Die Organisation des Sanitätsdienstea.
Das Abanneinent beträgt l Thlr. für das Vierteljahr Insertionsprcis fiir den Kaum einer
Dkiuiizeilr 2%} Segen
2m ‚oft—auftauen bes In- nnd Auslande-« ne mm ßenellung an, für Berlin die edition bes önigl. preußischen staats - Anzeigen-: Beinen-Straße Nr. 1a, Eine der WilhelMSstMsIr.
Berlin, Freitag, den 3. Juli, Abends
i Se. Majeståt der König haben Allergnädigst geruht-
Den Regierungs- und Bau-Rath Johann Wilhelm Schwedlcr zu Berlin zum Geheimen Bau-Rath und vortra- senden Rath beim Ministerium für Handel , Gewerbe und ffcntliche Arbeiten; und _
Den Appellationsgerichts-Rath Delius in Hanim zum Direktor bei dem Stadtgericht in Berlin zu ernennen.
Norddeukfeher Bund.
Se. Majestät der König haben im Namen des Nord- deutschen Biindes den haniburgischen General-Konsu! Bertram Dybwad zu Christiania zum General-Konsu! des Norddeut- schen Bundes; den lübeckischeii Konsul Adam GottlobLuds wig Christian v. Krogh zu Tromsoe, den preußischen Kon- sul Arild Huitfeld zu Drontheim,»den sächsischen Koiisul Peter Jebs en zu Bergen, den preußischen Konsul Thomas
eh een Falck zu Stavanger, den preußischen, meckleiiburgischen und breiiiischen Konsul und hamburgischen und lübeckischen VicesKonsul Otto Carl Reinhardt zu Christiansand, den preußischen Konsul Hans Herlofson zu Arendal zu Konsuln des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht.
Das 20. Stück des BundessGesetzblattes des Norddeutschen Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter
Nr. 121 den Postvcrtrag zwischen dem Norddeutschen Bunde nnd Belgien. Vom 29. Mai 1868; undunter
Nr. 122 die Ernennung des bisherigen lübeckischeii General- Konsiils Peter Heinrich v. Witt zu St. Petersburg zum General- Konsul des Norddeutschen Bundes.
Berlin, den 3. Juli 1868. »
ZeitungssComtoir
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Das dem Kaufmann C. F. Wappcnhaiis zu Berlin unter dcm 10. Dezember 1866 crtheilte Patent auf eine Vorrichtuiig zur Zuführuiig von Wolle, Baum- wolle oder andern Fasern an Vorbereitungs- und Kratz- niaschinen ist aufgehoben.
Das dem Eniile Cazar und dem Charlcs Sichel in Paris unter dem 14. Dezember 1866 ertheilte Pateiit auf eine durch Zeichnung und, Beschreibung nach ewiesene Knopflochnähmafchine, soweit dieselbe als neu un eigen- thünilich erkannt worden ist, ist aufgehoben worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Wiedizinal - Angelegenheiten.
Dem GhmnafialkLe rer Step h a n zu Leobschütz ist das Prä- dikat pOberlehrerc beige egt worden. , »
Der praktische Arzt 2c. Dr. Runge zu Greisfenber ist zum Kreis-Physikus des Kreises Greiffenberg ernannt wor en.
Akademie der Künste.
Programm.
Große Kunstausstellung im Königlichen Akademiegebäude zu Berlin von Werken lebender Künstler des In- und Anstandes 1868.
1) Die Kunstausstellung wird am Sonntag den 30. August d. J. eröffnet und am 1. November geschlossen; während dieser Zeit wird dieselbe dem Besuch des Publikums an Wochentagen gfofn tlsll bis 5 Uhr und Sonntags von 11 bis 5 Uhr ge-
ne ein.
2) Nur die von Künstlern selbst oder auf deren veranlassiing eingesandten Werke werden zur Ausstellung zugelassen.
3) Die für die Ausstellung bestimmten Kunst- werke sind bis zum Freitag, den 7. August, Abends 6 Uhr, bei dem Inspektor der Akademie abzuliefern, und werden die Herren Einsender noch besonders darauf aufmerksam g emacht, daß der angegebene Ein- lieferiiiigsterminunabänderlich eingehalteii werden wird, mithin kein später eingeheiides Kunstwerk Aufnahme finden kann. Dagegen bedarf es einer vorhergehenden Anmeldung nicht.
4) Die eingehenden Kunstwerke sind mit zwei gleichlautenden Anzeigen zu begleiten, wovon die eine als Empfangsbeschei- nigung gesteinpelt zurückgegeben wird, die andere für die An- fertigung des Katalogs dient.
5) Diese Anzeigen müssen außer dein Namen und Vor- nennen des Künstlers, zugleich dessen Wohnort enthalten, die dargestellten Gegenstände bezeichnen und bemerken , ob das Kunstwerk verkäuflich ist. _
6) Mehrere Kunstwerke können nur dann unter einer Nummer zusammengefaßt werden, wenn sie in einein gemein- schaftlichen Rahmen befindlich sind.· ·
7) Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschäftsführung muß jedes Werk an einer sichtbaren Stelle mit dem Namen des Künstlers, wenn auch nur durch Anhesten einer Karte, bezeichnet, und bei Gegenständen, wo eine »ver- wechselung möglich ist, als Prospekten, Landschaften, Bildiiissen, der Inhalt der Darstellung auf der Rückseite des Bildes kurz aiige eben werden. » · , ·
Anonyme Arbeiten, Kopien (mit alleiiiigerAusnahme der äcichnungen für den Kiipscrstich) und Studien, ferner musikalische Instrumente-, so wie mechanische und Industrie- Arbeiten aller Art sind von der Aiisstellung ausgeschlossen
9) Vor gänzlicher Beendigung der Ausstelluiig kann Niemand einen Gegenstand zurückerhalten , »
10) Eine für diese Ausstelluiig ausMitgliedern des akade- mischen Senats und der Akadeinie in einer» Plenar-ver,sainm- lung zu wählende Kommission entscheidet uber die Zulassigkeit der Kunstwerke Erhobenc Zweifel und Einsprachen entscheidet der akademische Senat. _ , » »
11) Eine besondere auf Jgleiche Weise gewahlte Kommission
besor t die Aufstellung dcr iinstwerke, , P2) Transportkosten übernimmt die Akadeniie nur für Ar-
beiten ihrer Mitglieder. Kunstwerke »von bedeiitendeni Gewicht und aus der Ferne dürfen auch von diesen nur nach vor ängiger Anfrage und mit Genehmigung der Akademie auf echnung der letzteren ein esandt werden. Alle anderen Einsender haben die Kosten des ers und Rücktransports selbst zu tragen.
13) Die vermittelung des verkaufs der Kunstwerke, so wie die Weiterbeförderung derselben an andere Kunst-Aus- stellungen nebst allen dahin gehörigen Besorgungen und Cor. respondenzen, kann nicht von der Akademie übernommen werben;
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