1868 / 158 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Köni li e NiederschlefischsMärkische Eisenbahn Die tarifmäßigeg ä}th für den Transport Niederschlesischer Steinkohlem welche mittelst der Eisenbahn in Finkenheerd eingehen und von»do·rt zu Wasser weiter befördert werden, ist für die Zeit vom 1. Juli bis zum 1. Dezember d. J. um 1 Sgr. 3 Pf. pro Tonne ermäßigt

worden.

13 S r. 1 6 alt? ab s«IGottesberg l2 Sgr. 1 Pf.

·nken eerd als Empfangsstation bezeichnet sein. Eber dehn verinerk enthalten: nur weiteren Wasserverfrachtung nach

Ort der Be immung).« Für Ueberführung der Kohlen vom Bahnhof Finkenheerd stnach der Ueberladestelle wird wie bisher ein Achsgeld von 5 Sgr. erhoben. Berlin, den 26. uni 1868. »

Königliche Direetion der Niederschle ischsMarkischen Eisenbahn.

Köni liche NiederschlesischsMärkifche Eisenbahn. Bis zum 15. ngtober er. werden von Berlin und Frankfurt a. D.

f., ab Waldenburg 12 Sar. 9 Pf., ab Dittersbach 12 Sgr.

123521 "

Die Fraeht beträgt demnach pro Tonne ab Altwasser .

n den rachtbriefen muß ; J FDieselben müssen

nach den Stationen Greiffeiiberg, Reibniß, girschberg und Altwasser der Schlesischen Gebirgsbahn s illets-, für die Hin- und Rüekfahrt gültig, ausgegeben und zwar auf 6 Wochen; von Berlin H. Kla e: III. Klasse: nachGreiffenbergzum Preise von6Thlr. 3Sgr. 6Pf.,4Thlr.11Sgr. 6Pf, »Reibnitz v vpsv p—v4v24p6p v Hirschbckg v » v 7 » » Altwasser » v v 8 v von Frankfurt a. .

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P 28»

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O » nach Greiffenberg zum Preise von 4 Thlr. 6Sgr. 6Pf., 3Thlr.—-Sgr. Pf, « 4 v 25 3 D l4 Je ,

» Reibmß » » )- » 6 » pgirschbekg D »5» 3,—»3» ‚ltmafier » v v6p12psp4v17v6p 50 Pfund Freigsepäck. Billets II. Klasse haben auch für die Schnellzüge Gültigkeit Berlin, den 2. Juli 1868.. Königliche Direetion der NiederschlesischiMarkischen Eisenbahn

RechnungdsssAbschluß e FeuersAssekuranstereins in Altona

ro 1867.

Einnahme. zu" Prämien vom Jahre 1866 .... .. Thlr. 23,537. —- do. 5jähr. versicherungen aus früheren Jahren ............. .. » 1,984. 18 » do. ivon timT«-;’feihre2218164'g lcåizz 14,361 Policen ge- e e en -r. ‘z z am h ' ' Thie. 65,209. 18

Abzüglich ristornirt. Prämie..... - 22. 19 AgiosAvanee .................................... . .

Zinsen ........................................... .. nicht absorbirtems Betra der ult. Dezember

1866 für unabgemach e Schäden ausgeseßten Summe ................ ..;.·. ............. unab efordert gebliebener Dividende ............. » Vom csekVe-FOUds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..

An D 25,521

65,186 209

Ausgabe.

Für 112 Schäden .... ..» ............................ .. - unab emachte Schaden ausgelegt" .............. .. » - Unko en, durch vorstehende Schaden veranlaßt. v Prämien-Antheile. pro 1868. . Thlr. 28,378. 15 v do. pro 1869—1877 infl . . . . . .. s 2,918. 23

nach Abzug der darauf fallenden Rollen. . . Provisiom Eourtage und DiseontosEourtage. . . Unkosten der Agenten ......................... .. Sämmtliche Adtninistrativnsskostem incl. der durch die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf das Königreich Preußen und dessen neue Provinzen, - auf das K nigreich Bayern, das Großherzog- zhustm Baden 2e. erwachsenen Organisations- o en . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

10,491

« hlk.l ,4 l

Gsarantieniittel des vereins: Es betrugen ultimo Dezember 1867: der SicherheitssFonds Thlr. 513,899. 23 Sgr., der Reserve-Fonds Thlr. 117,062. 27 Sgr., die

Reserve-Prämie Thlr. 31,297. 8 Sgr.

Altona, den 12. Mai 1868.

Die adminiftrirende Direetion:

H. Stoppel. Gustav Wall.

Iens Eschels. an. F. (Slaeen.

Revidirt und mit den Büchern des vereins übereinstimmend befunden.

C. A. Wesselh

oeffk.

F. Conn-

Reviforen. Altona, den 26. Mai 1868. Die ObersDireetiom

eter Mc er . t. Vor ißendeu P EdoyS, lächeln)"

Adolf-h Müller.

C. N. Sommer. G. Dibbern.

Joh. Dubbers. erd. Marquardt.

Wo HO

Bebra-Hanauer Eisenbahn.· Bekanntmachung. Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß vom 1. Juli d. J

. die Bahnstrecken

uldasNeuhof und Wächtersbach - Steinau dem öffentlichen verkehr übergeben werden und»glei·chzeitig für die Bahnstreeken » s ebraiNeuhof und HanausSteinau die weiter unten folgenden Fahrpläne in Kraft treten. Fur die Beförderung von Personen, Reisegepäch Leichen, Hunden, Gütern und Privatdepeschen von und nach den neu m Betrieb gesetzten Stationen sind die auf der

i. Bebra-Hanauer Eisenbahn bereits eingeführten Reglements maßgebend; die Tarife sind in den Expeditionen käuflich zu haben h

A. Fahrplan der Strecke Bebra-Neuhof.

‚. i,

I. III. V.

Nachm. Nachm. U. M.

Von Bebra nach Neuhof

Vorm. U. M. U.

II. n}. v1.

Nachm Nachm.

Von Neuhof nach Bebra. « U. M. U. M

M. U. M.

12,42 12,52 1, 6 1,27 1,42 1,52 2,13 2,33

8,20 8,32 8,48 9,12 9,3l 9,43 1.0, 6 10,1 7 Ankunft

Bebra . . . . . . . . . . . . . .. Abfahrt Meeklar ........... .. » ersfeld .. .‘ ........ . . s eukirchen (Rhina) .. Burghaun ......... .. ünfeld ........... .. teinan ........... .. Fulda .............. ..

Neuhof .......... . . . Ankunft « 2,53

6 Abfahrt

6,22

1,55 5,37

E Neuhof ........... .. Abfahrt 9 2,25 G- 8

· o · · « · . . . . · a · - . Steinau ........... .. » 2,35 6,2„ · · - - - . . . . . . . - I 10, 8 2,58 6,45 s urghsaun . · . . . . . . . .. » 3, 7 6,5(3 Neukirchen (Rhina) . . » 3,2i 7,13 Hcksfeld . . . . . . . . . . . . » 11 3,4l 7,37 Meeklar . . . . . . . . . · . . . » 3,51 7,49 Bebra .............. .. Ankunft 4 8

man Zlbonmment beträgt l Thus für das Vierteljahr-.

Insertionepreis für den Raum einer Vrurtizeile 9% Sgr.

Alle Fast-Anstalten des In- und- Auslandez nehmen seitellung an, für serlin die Erpedition des Königl. preußischen Staats- Lin-eigene

Iehren-Straße Nr. 1a, Erste der Wilhelm-strecke.

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Anzeigetx

Berlin , Dienstag, den 7. Juli, Abends

1868.

Se. Majestät der König haben Aller nädigst geruht:

Dem Prasidenten des Evangelischen ber-Kirchenraths, Wirklichen Geheimen Rath Mathis, den Rothen Adler-Orden erster Klasse mit Eichenlaiib zu verleihen ;

Den bisherigen ordentlichen Professor Dr. Alfred Elebsch in Gießen zumvrdenttichen rofessor in der philosophischen Fakultät der Universität zu G’ttingen,« und

Den bisherigen Stadtpfarrer Dr. Theod or Ehristlieb in Friedrichshafen zum ordentlichenProfessor in der evange- lisch-theologischen Fakultät und zum evangelischen Universitäts-

Prediger in Bonn; so wie

Den KreisglerichtssDirektor Schumann in Bütow zum Rath bei dein ppellationsgericht in Eöslin; und Den KreisgerichtssRath Linck e in Pasewalk zum Direktor

des Kreisgerichts zu Greifeiihagen in Poniniern zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergiiädi st ge- ruht , auf den Vorschlag Jhrer Majestät der Königin ittwe und des Kapitels der ersten Abtheilung des Luisen-Ordens, der Ehegattin des Landraths von Brauchitsch, gebotnen von Roon, zu Genthiii , den Luiseni Orden erster Abtheilung mit der Jahreszahl 1866 zu verleihen.

—-

B. Fahrplan der Strecke HanausSteinau.

k-

I. III. V

Vorm. Vorm.- Nachm. U. Msz U. M. U. M.

Von Steinau nach Hanau.

VI. Nachm.

II. IV.

Vorm. Nachm. U. M. U. M.

Von Hanau nach Steiiiau.

UND-·

Steinau ............. ... . . Abfahrt 5 10,30 4,30 Salmünster ............. . . p 5,1 4 10,44 4,44 Wächtersbach .... .. ..... . . » 5,29 10,59 4,59 Gelnhauien ............. .. » 5,5 11,2i 5,21 Picckhvlz . . . . . . . . . . . . . . . . . v 5,59 11,29 5,29 Langenselbold .......... . . » 6,1·4· 1 1-« 5,44 Hanau .................. .. Ankunft 6,32 12, 2 6, 2

anau: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Abfahkt 7,38 Zu 0 aiigenselbold .......... .. - 8, 1

- Meerholz ............... . . 8,17 Gelnhausen ............. . . - 8,28 Wächtersbach » 3,52 Saltnünster ............. .. 9, H 3»».0 9,40

2,20 2,43 8,33 2,59 8,49 3,10 9

3,34 9,24

V Steinau .. . » ............. . . Ankunft 9,22 4, 4

9,5 L-

Diese Züge haben direkten Anschluß nach und von Frankfurt. Cassel, den 25. Juni 1868.

Königliche EisenbahiiiDireetioii.

Norddeutscher Bund.

Gesetz, betreffend die Schließun und Beschränkung der öffentlichen Svie banken. Vom I. Juli 1868.

Wir Wil elm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2e., verordnen im kamen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zu-

. stimniung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

Oeffentliche Spielbanken dürfen weder koiizessionirt noch

g. 1.

- gediildet werden.

S. 2. Die gegenwärtig konzessionirten Spielbanken werben, fo- weit ihre Schließung in Gemäßheit der Landesgesetze nicht früher ein- tritt, mit Ablauf der Zeit , für welche die Konzession ertheilt ist, spätestens aber am 31. Dezember 1872 geschlossen Eine frühere Schließung kann durch verordnung des Bundes-Präsidiums entweder allggniein oder in Beziehung auf einzelne Spielbanken ausgesprochen wer en.

Bei allen Baiikeii ist das Spiel an Sonn- und Feiertagen mit dein Tage verboten, an welchem dieses Geseß in Geltung tritt.

Z. 3. Mit dein Ta e der Schließuiig sind die bestehenden Spiel- pachtverträge und Konze sionen» aufgehoben; Entschädigungsansprüche wegen des in Folge der Schließung einer Spielbank oder in Folge der Beschränkung des Spiels eiitgehenden Gewinns finden nicht statt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigeiihändigen Unterschrift und bei- gedruektem BitndesansiegeL

Gegebeti Schloß Babelsberg, den 1. Juli 1868.

(L. S.) Wilhelm Gr. v. BisinareksSchönhausen.

Telegrapheii-vertrag zwischen dein Norddeutschen Bunde iiiid Luxeiiiburg» Votn 25./28. Mai 1868.

Nachdem das Präsidiuin des Norddeutscheii Bundes und die Somalia) Großherzoglich Luxemburgische Regierung ubereitigekoniiiien sind, gleichmäßige Festsetzungen für den wechselseitigen telegraphischeii verkehrzivifcheii den beiderseitigen Ländergebieten zu vereinbaren- haben dieselben Bevollinächtigte ernannt und zwar: das Präsidiiim des Rotddeutschen Bundes: den GeneralsTelegrapheiisDirektor, Oberst ä la sujie des Ingenieur- Corps- Franz von Chauvin, Ritter des Rothen lelersOrdeiis zweiter Klasse 2e.; die Königlich Großherzoglich luxeinburgifche Regie- rung:

den Dr. ean Pierre öhr, Ofsizier des Köni lich Gro e o - lichen Or ens der Eichenåonn Ritter des Königlichgn Rotheikgilldzlegs Qrdens zweiter Klasse, Allerhöchstihren Geschäftsträger am König- lich preußischen Hofe,

welche, mit Vorbehalt der Genehmigung der beiderseitigen Hoben Voll- machtgeber- folgenden vertrag geschlossen haben: «

» Art; l. " Fur »die telegraphische Korrespondenz zwischen Stationen im Telegraphengcbiete des Norddeutschen Bundes und Stationen im Großherzogthum Luxembur soll der egenwärtig für den internen verkehr im Norddeutschen unde eingeführte Gebührentarif zur Gel- tungöommenib ch d B f d

» ie zu ere nen en e ör erungs ebühren werden na die eni Tarif »durch» Entfernung und Wortzahl gestimmt ch s

Fur die Bemessung der Entfernungen ist folgendes System in Anwendung gebracht:

Der Längenabstaiid zwischen je zwei Breiten raden wird in ün gleiche Theile und der«·Breitenabstand zwischen j? zwei Längengrxdeix in 1e drei gleiche Theile eingetheilt. —— Durch verbindung der betref- fenden Theilungspunkte vermittelst gerader Linie wird jede von zwei Langens und zwei Breitengraden begrenzte Fläche in fiinfzehn vier- eckige Theile, Taxquadrate genannt, zerlegt.

Die Gebuhren fur einfache Depeschen von zwanzig Worten be- tragen: a.) bei der Beförderung zwischen Stationen eines und desselben Taxquadrats unter einander, ferner zwischen eben denselben und sol- chen Stationen welche« innerhalb der nächsten, das Taxquadrat um- gebenden vier Huadratringe belegen sind (l Zone Entfernung) 5 Sgr., b) bei der Beförderung zwischen Stationen des Taxquadrats und den außerhalb des Bereichs ad a., aber innerhalb der weiteren das Taxs

uadrat unigebenden eilf Quadratringe belegenen Stationen (2 Zonen

ntfernung) 10 Gage, c) beider Beförderung zwischen Stationen des Taxquadrats und allen ubrigen außerhalb der Bereiche ad a. und b. belegenen Stationen (3 Zonen Entfernung) 15 Sgr.

Diese Geblihrenerhöhen sich bei längeren Depescheii in der Art- daß dieselben f»ur weitere zehn Worte oder einen Theil von zehn Wor- ten utii die Halfte steigen.

Art. 2. Die Beförderungsgebühren für die zwischen den Tele- grapheiistationen des Norddeiitschen Bundis einerseits und den Tele- graphenstationen des Großherzogthums Liixemburg andererseits zur

luswechscliing kommende telegraphische Korrespondenz werden wie folgt zur vertheilung gebracht:

Die Gebühren für Eine Zone Entfernung verbleiben den ver- waltungen der Aufgabestationen

Von den Gebührcn für zwei und drei Zotten erhalten: der Nord- Zuttsehle Bund zwei Drittel, das Großherzogthum Luxemburg ein « ri e.

» Die ‚(gebühren für Weiterbeförderiing über die Telegraphenlinie hinaus, sur pqste restanie Depescheii, für Seedepeschen, für Abschrif- ten, so wie die verviclfältigungsgebühren fallen derjenigen verwal- tung ungetheilt zu, welche bei der betreffenden Leistung allein in An- spruch genommen-war .

Art. 3. Auf die telegraphifche Korrespondenz, welche außer den

« TelegraphcnsLiiiien der Hoheit koiitrahireiiden Theile noch die Tele«

RapbensLinien anderer Staaten berührt, findet dieser vertrag keine nwendung. »

Art. 4. Die ivechselseiti e telegraphische Korrespondenz wird in formeller Beziehung tiach Maggabe der Festsetzungen des Telegraphens vertrages von Paris voni 17. Mai 1865 und des dazu gehörigen Reglements behandelt. Sollten späterhin Nachträge zu diesem ver- trage resp. dein Reglenieiit vereinbart werden , so kommen die neu vereinbarten Bestimmungen auch im telegraphischeii verkehr zwischen Norddeutschen Bundesstationen und Luxeuiburgischen Stationen zur Geltung. Den Hohen koiitrahirenden Theilen bleibt aber das Recht vorbehalten, für den internen verkehr innerhalb der eigenen Tele- graphengebietc selbstständig andere cIarifbeftinnnungen und besondere reglementarisehe Anordnungen zu treffen.

Art. 5. Sollte in Folge etwaiger anderweiter Regelung der Telegraphenverhältnisse zivischeti»den einzelnen Mitiliederu des Deutsch- Oesterreichischeii Telegisapheiiveeeiiis der Norddeutsche Bund Separat- Telegraphenverträge mit den suddeutschen Staaten, so wie mit Oesters reich resp. den Riederlandenfchließem so soll dem Großherzogthinn Luxemburg der Eintritt in diese verträge jederzeit freistehen. Für die-

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