1868 / 168 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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bis jetzt noch nicht zur Zahliin präsentirt worden sind und mit dem 1 Juli 1870 erloschen sein wer en.

Gotha, am 3. Juli 1868. » Herzoglich sächsisches Staatsiiiinistermni. v. Seebach.

[234l] « » « Lubeckische Staats-Anleihe von 1850. In Ge enivart der Notare Dr. Kuleniamp und Dr. Asschens seldt sind eute von obiger Anleihe ausgelooset werben: » A. Nr. 72. 270. 583. 59.. .............. .. a 1000 Thie. 4000 “wir. B. Nr. 124. 154. 186. 225. 230. 456. 756. 816. 965. 1330. 1648. 1669. 1770. 1787. 1882. 2451 ............... .. a 500 » 8000 - C. Nr. 7. 46. 1606. 1907. 2272. 3051 a 200 » 1200 »

D. Nk.304.840 ....................... .. a 100 » M200 » « r. m blr. 13,400.

”—-—

Die Auszahlung findet am 2. Januar 1869 gegen Einlieferung der Original-Obligationen und aller später fällig werdenden Coupons statt und zwar nach Wahl der Inhaber _

in Berlin bei Herren Gebrüder Schickler oder bei Herren Mendelssohn & Co.,

in Hamburg bei Herren Haller Söhle sc Co.,

in Lübeck an der Stadttassc. _ «

Diejenigen Inhaber, welche die Zahlung in Berlin oder Ham- burg ent egeiinehinen wollen, haben ihre Obligationen zwischeii»dein 1. und 1 . Dezember 1868 bei einem der gedachten BanquiersHauser abstempeln zu lassen. « _ ·

Für die nicht also abgestenipelten Obligationen tann die Zahlung nur in Lübeck entgegengenommen werden.

Ueber den FalligkeitssTcrmin hinaus werden die aiisgelooseteii Obligationen an deren Inhaber nicht weiter verzinset.

Lübeck, den 1. uli 1868.

as Finanstcpartement

M verschiedene Bekanntmachungen. [2473]

Aetien- Gesellschaft für Eisen— Industrie zu Styrum, Station Oberhausen.

Unter Bezugnahme auf unser Rundschreiben vom 21'). November 1862 theilen wir hierdurch mit, dass wir unserem Betriebs-Direktor, Herrn J. W. Kohl, nach 19 unseres Statuts Vollmacht ertheilten, in verbindung mit unserem kaufmännischen Direktor, Herrn Clemens Hie emann, die laufende Korrespondenz, das WVechscl i1'o (Indesse— inent . so wie Quittungen über geleistete Zahlungen zu vol ziehen.

Beide Herren sind befugt, die Unterschrift des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden unseres Collegii zu contrasigniren.

Styrum, Station Oberhausen, den 11. Juli 1868,

Der Vorstand.

0 I O I es O 5°.ige steuerfreie Silber-Prioritats-Aiiloilie der K. K. priv.

bemberg-Czernowitz-Eisenbahn-GeselIschaff.

(Emission vom Jahre 1867.)

Die K. K. priv. Lemberg-Czernowitz-Eisenbahn-Gesellschaft emit— tirt zum Baue der Linie Ozernowitz-Suozawa eine Prioritäts-An- leihe von zwölf Millionen Gulden österr. Währ- in Silben in 40,000 Schuldverschreibungen a. 300 Pl. öst. W. in Silber, oder 30 Pfd. Sterling oder 750 Pranos, oder 200 Thlr. vereins- miinze, oder 350 P1. siidd. wahr. oder 353 P1. holländisch

und erfol die Emission nach verhältniss des fortschreitenden Baues. Nach cm die Erdarbeiten, sowie die kleineren Objekte auf den meisten Strecken der Linie Czernowitz-Suczawa bereits vollendet, die grösseren Objekte und Ueberbrückungen in vollem Baue begriffen sind, und die rasche Vollendung der Bahn angestrebt wird, so hat die Lem- berg-Czernowitz—Eisenbahn-Gesellschaft im Sinne des Beschlusses der

General-Vfrsgmmlung vom 27. April d. J. beschlossen, . . 4«-2 Millionen Gulden osterr. Wahr. in Silber

des obenbezeichneten Prioritäts—Anlehens zur öffentlichen Subscription aufzulegen.

Die Obligationen werden mit fünf Prozent pro anno in effektiver

Silbermünze verzinst. Die Auszahlung der Zinsen erfolgt kostenfrei und ohne

eilen wie inanser gearteten Abzug in halbjähri en aten am 1. Mai und 1. November 'edcn Jahres nach Wahl des e- aris, Berlin, Frankfurt a. M. und

sitzers in Wien, Lemberg, London, Amsterdam in der Währung des bezü lichen Platzes.

. Die Rückzahlung des Anlchens beginnt im Jahre 1870 und geschieht innerhalb 70 Jahren durch verloosun . Sie erfolgt 6 Monate nach der Ziehung im vollen Nennwerthe in e ektiver Silbermünze oder Pfunden

Sterling an den obgenannten Plätzen. Für die Zahlung bewegliche und unbewegliche vermögen der K. K.

die Berichtigung der Zinsen und Rückzahlungsraten dieses

nannten neuen Bahnstrecke, in zweiter Linie aus dem verfügbaren Rein—

ertr’a'gnisss der Bahn von Leusberg bis Czernowitz. «

der Zinsen und Rückzahlung-raten haftet das anze priv. Lemberg- zer- nowitz-Eisenbahn—Gesellschaft und vor Allem die Bahn von Czernowiiz bis Suczawa, welche noch in keiner Weise belastet ist, und geschieht · Anlehens, welches die Priorität vor allen Ansprüchen der Actionaire' auf Zinsen und Dividenden geniesst. in erster Linie aus dem Reinerträgnisse der ge-

Pfi Die K. K. österreichische Regierung hat für die Czernowitz-Suczawsa Eisenbahn ein jährliches Reinerträgniss von 700,000 Fl. in effektiver Silbermünze garantirt, und nachdem das Reinertr'a'gniss für die Linie Lemberg-Czernowitz mit 1,500,000 Fl. in effektiver Silbermünze vom Staate ewährleistet ist, und bisher von dem gesammten garantirten jähr- lichen einerträgnisse pr. 2,200,000 Fl. durch das erste Anlehen der K. K. priv. Lemberg-Czernowitz-Eisenbahn-Gesellschaft nur ein Betrag von 600,000 Fl. in Anspruch genommen wird , so verbleibt ein vom Staate garantirtes «zierlichesMutwabhelnerträsniss von 1,600,000 rl. dst. Währung in eil‘ektiver Silbermünze als Bedeckung für die Zinsen und le Tilgung des gegenwärtigen Anlehens, welchem der erste Anspruch hierauf eingeräumt wird.

Dieses Unternehmen bietet daher diesem neuen Anlehen die vollste Sicherheit und ein bis zum Zeitpunkte der Rückzahlung vollständig ge— sicherten. von der Einkommensteuer und jedem wie immer gear- teten Abzuge befreites Brträgniss.

Die nunmehr 47 Meilen lange Linie Lemberg-Suczawa erreicht die äusserste Grenze der Bukowina und bildet somit den Anknüpfun spunkt an die moldauischen und russischen Bahnen und ein Glied jenes Sc ienen- weges, welcher bestimmt ist, das Schwarze Meer mit der Nord-— und Ostsee zu verbinden.

Die Concession nur verlängerung der Bahn von Suczawa nach Romaanotuschany und nach Jassy (in der Richtun gegen Bukarest) wurde Seitens der rumänischen Re ierunv ertheilt un werden die Bau- arbeiten auch auf dieser Bahn durc die fieinberg-Czernowitz-Eisenbahn- Gesellschaft demnächst in Angriff genommen, wozu alle Vorbereitun en bereits getroffen sind. Der Bau der russischen Bahn von Odessa ü er Tiraspol nach Kischineff schreitet rasch vorwärts und unterliegt auch die baldige Inangriffnahme des Baucs der verbindun sstrecke von Jassy nach Kischinefi' (eine Strecke von 10 Meilen) keinem Zweifel, nach deren Herstellung die Lemberg-Czernowitz-Eisenbahn ein Mitglied einer der wichtigsten Weltlinien bilden wird.

Siibscriptioiis-iledin uisse.

1) Die Zeichnung erfolgt am 20., 21. und . Juli 1868 bei: der Aangle-0esterreichischen Bank in Wien,

Leusberg-. bei den Herren Leipziger sc Richter in Berlin, Leipziger s Kleine-1- in Breslau, Ins rlunger ck Söhne inFrankfnrt a.1ll., Gebrüder Its-nottut in Stuttgart,

I I I I I I

nungen d’e aufgelegte Summe erreicht wird. Das Resultat der Zeich- ichst durch die öli'entlichen Blätter auf den bezeichneten Plätzen

bekannt gemacht werden. 2 Der Emissiouscours für Je eine Obligation von 300 Gulden

österr. Währung Silber, oder 30 Pfd. Sterling oder 750 Pranes, oder 200 Tlalr. vereinsnaünze, oder 30 Pl. siidd. Wählt,

oder 353 PI. holländisch nominale ist in Wien und Lemberg P1. 214,50 österr. Währung Silber, auf den auswärtigen Plätzen Thaler 143.—Pr. Ort. (1 Thaler == P1. 1,45 siidd. Währ.)

Die laufenden Zinsen der Obligationen sind bei Abnahme derselben

zu vergüten. 3) Bei der Zeichnung sind als Caution 10% von dem Nominale der

gezeichneten Obligationen in Baarem oder in börsenniässigen Werth- papieren zu erlegen. Von dieser Caution wird bei einer etwaigen Re—

duction der entsprechende Betragz auf verlangen zurückerstattet. 4) Die Abnahme der den eichnern anfallenden Obligationen hat

an der betreffenden Zeichnungsstclle

auf den übrigen Plätzen in der Währung derselben bis längstens in “ktObel' 1|. Je zu geschehen, kann aber auch früher und zwar vom Zeitpunkte der Be- kanntmachung des Zeichnungs-Resulta‘es an ganz , oder auch in Theil- betrügen von einer oder mehreren Obligationen erfolgen. 5) Jeder Zeichner ist diesen Subscri tionsbedingungen unterworfen.

stens 1. Oktober 1868 verfällt die Caution. Wien, im Juli 1868.

men wir Subscriptionen auf die 5°lo steuerfreien garantirten Prioritats -0bligationen der ll. lt. priv. bember -Czernowitzer Eisenbahn-Gesell-

schaft(Emiss10u 1867)

Montag, 20., Diensta 21. und Mittwoch, 22. Jul a. c.

entgegen. Berlin, im Juli 1868.

Leipziger di

sehteusckasse 80.

der Filiale der Angler-0esterreicla|schen Bank in

wird aber schon vor dem 22. Juli geschlossen, sobald durch die Zeich-

nun cn und eine etwa nöthig werdende Reduction derselben wird ehe- -

egen Bezahlung u. z. in Wien oder Lemherg in öst. Währ. Silber (01er zum Tageseourse des Silbers),

—- Bei Nichtabnahme der auf ihn entfa enden Obligationen bis längs

In Bezug auf obige Bekanntmachung neh? T

» zum Course von 71%‚1’1'0- zent in preuss. Court. excluSive laufende Zinsen

Richter,

I Das Monument beträgt l Tini-. für das Viertel-Zahn Inseriionspreis für den Raum einer Druitizeile 2% Sgr.

Königli

Zille fest-Anstalten bes In- und Auslande- negmen Hestellun an, fur Berlin die xpedition bes önigl. preußischen Stein-te · Ztnteigrrs: Beinen-Straße Nr. in, Etlie dei- Wilhelmsstraßr.

M-

Anzeigen

168.

1868.

Se. Niajestät der König haben Allergnädigft geruht-

Deiii Hauptmann Thieleii in der 10. Gendarinerie-Bri- gade und dem General-VikariatssArchivar Carl Kurze zu Paderborn den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, so wie dem Graveur Carl Friedrich zu Berlin das Allgemeine Ehren- zeicheii zu verleihen;

Den Appellationsgerichts-Direktor von Stockhausen zu Arnsberg zum Bin-Präsidenten des Ostpreußischen Tribiinals in Köiiigsberg zu ernennen;

Dem Regierungs l- Rathe von Borries in Hildesheim den Charakter als Geheimer Regierungs-Rath zu verleihen-« und

Den Regierungs- Assessor a. D. Otto Baek zum Land- rgtleiändes Kreises Siiiiinerii im Regierungsbezirk Coblenz zu e en.

Berlin, 18. Juli. Ihre Diirchlaucht die Frau Fürstin von Lie ni it aus Bad Homburg in Sanssouci angekommen. g ß s

Nord-deutscher Bund.

Allerhöchster Erlaß vom 4. Juli 1868 betre end die in Gemaßheit des Gesetzes v0m_9. Noveinber,1867 ffgenehmigte Ausgabe von verzinslicheii Schatzanweisungen

Auf Ihren Bericht vom l. b. M. ene mi e ch da in Gemäßheit des Gesetzes vom 9. November vbbri‚(fertigt.i’breb:3 be- treffend den außerordentlichen Geldbedarf des Norddeutschen Biindes zum Zwecke der Erweiterung der BiindessKriegsmarine und der Herstellung der Küstenvertheidigung (Biiiidesgesetzblatt 157 ff.), verzuisliche Schatzanweisungeii im Betrage von drei Millionen sechshiinderttausend Thalern und zwar in Abschnitten von 1e Hundert Thalern und Tausend Thalern ausgegeben werben. Zugleich erniachtige JchSie, den Zinssatz dieser Schatz- anweisungen und die Dauer ihrer Unilaufszeit, welche den Zeitraum eines Jahres nicht überschreiten darf, den verhält-

nissen entsprechend, nach Jhreni Ermessen zu bestimmen und

jedesmal zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Ich überlasse J»hiieii, die Preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden hiernach mit naherer Anweisung zu versehen und diesen Meinen Erlaß durch das Bundesgesetzblatt bekannt zu machen. Schloß Babelsberg, den 4. Juli 1868. Wilhelm. Gr. v. Bismarck-Schöiihausen.

An den Kanzler des Norddeutscheii Bundes.

Das 25. Stück des BuiidessGesetzblattes des Norddeutschen Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter

Nr. 136 den Allerhochsten Erlaß vom 4. Juli 1868, be- treffend die iii Geniaßheit des Gesetzes vom 9. November 1867 genehmigte Ausgabe von verzinslichen Schatzanweisungeny unter

Nr. 137 die Beglaubigung des Königlich griechischen außer- ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers Gregor Ypsilanti beim Norddeutschen Bunde, Und unter

Nr. 138 die Ernennung des Kaufmanns N. Krohn zu Funchal (Eilenburg) zum Konsul des Norddeutschen Bundes.

Berlin, den 18. Juli 1868.

ZeitungssCoiiitoir.

Niinifterium für Handel, Gewerbe und öffentliche D R Arbeiten.

_ ‚em egierungs- und Baurath Giersberg hierselb it die bisher von ihni kommissarisch verwaltete Stelle desstbaii- technischen Mitgliedes ·und Mitdirigenten der Köiiiglichen MinisterialsBau-Koniinission definitiv übertragen

Justiz - Niinifterinm

« Der Kreisrichter Hankwitz in Bahn ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Wriezeii und zugleich zum Notar im Departement des Kammergerichts, mit Anweisung seines Wohn- sitzes in Wriezen, ernannt werben. .

Ministerium der geistlichen, unterrichte: und Niedizmal - Angelegenheiten.

_ Dem Ghninafial-Oberlehrer le u Trier i das rä- ditat »Professor« beigelegt wordeä sch z st P

Der Lehrer Graszynski aus Murowana-Goslin ist als Lehrer der Uebungsschule des katholischen SchullehrersSeminars zu Paradies angestellt werben. » Allgemeine verfügung, betreffend das Medi. inalwe en im

Regierungs-Bezirk Cassel. Vom 1. 3. Juli 1868i _ um b1e im Regierungs-Bezirk Cassel bestehende Organisa- tion des Medizmalwesens mit den in den älteren Theilen der Monarchie gultigen Einrichtungen soweit als nöthig in Einklang zii bringen, bestimme ich kraft der mir durch die verordnung vom 13. Mai 1867 S. 667 ertheilten Ermächtigung fur den Umfang des Regierungs-Bezirks Cassel, unter Auf- hebung der entgegenstehenden Vorschriften, was folgt:

· 1) Fur jeden landrathlichen Kreis ist ein Kreisphysikus und ein Kreiswundarzt mit den für die älteren Theile der Mon- archie giiltigeii verpflichtungen, Dienstobliegenheiten und Kom- petenzen zu bestellen.

)_ Den bisherigen Amtsphhsikern und Amtswiindärzten verbleibt, insofern sie nicht als Kreisphhsiker oder Kreiswunds arzt»e angestellt werben, ihr seither bezogenes Gehalt. Sie haben dafiir die gesammte Armenpraxis als Aerzte, Wundärzte und Geburtshelfer in dein Bezirk , für welchen sie zur Zeit bestellt find, ‚wie seither unentgeltlich auszuüben , und ebenso die Kranken in den offentlichen Anstalten, als Arnien-,Siechen-, Gefangen-, Korre,ctioiis- und Straf-Häusern, insofern nicht be- sondere Aerzte bei denselben angestellt sind, zu besorgen Alle forensischen und medizinalpolizeilichen Geschäfte gehen auf die Kreisphysiker und Kreiswundärzte über.

3) Die-Amtsphi)siker haben die ö eiitlichen Schutzpockew Jmpfungen innerhalb ihres Amtsbezirs nach Maßgabe der Vehrordnung vom 31. Dezember 1828 auch fernerhin vorzu- ne men.

» 4) Die Amtsphhsiker und Amtswundärzte können mit Beibehaltung ihres Gehalts an einen andern erledigteii Bezirk versetzt werben.

5) Wird die Stelle eines Amtsphysikus oder eines Amts- wiindarztes durch Tod oder versetzung erledigt, so soll ein im Bezirk aiisassiger Arzt gegen entsprechende vergütung mit Wahr- nehmung der unter den Nummern 2 undserwåhnten Geschäfte beauftragt werben.

6) Hinsichtlich des Studiums der Thierheilkunde, so wie der Prüfung der approbirten Thierärzte, der Kreis- und der Bezirks - Thierärztc treten die in den älteren Theilen der Monarchte gültigen Bestimmungen in Kraft.

» 7) Die aus kurhessischer Zeit übernommenen Kreis -Thier- arzte bleiben im Genuß ihrer Besolduiigeii und Kompetenzen und riicken bei eintretenden Vakan en in die ihnen nach ihrem Amtsalter zukoininendeiL höheren «iornial - Besoldungen auf. Neu angestellte» Kreis-Thierärzte haben die den Kreis - Thier- arzteii in den alteren Laiidcstheilen gewährten Einnahmen an Besoldiingen und Kompetenzen zu beziehen. An den verpflich- tungen der Kreis-Thierärzte im Regierungs-Bezirk Cassel

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