1871 / 83 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Fernsichts westwärts schaute man früher von hier aus bis nach Frankreich hinein ; jetzt überblickt man bis zu den in dämmern- der Ferne auftauchenden Vogesen nur deutsches Land. Nach außen hin bezeichnen vier mächtige Thürme die Ecken der drei Schloßfliigel,« auf den alten Grundlagen errichtet, tragen sie die vor Jahrhunderten aus besonderen Anlässen ihnen bei e- legten Namen: der Kaiserthurni (17), ber Vischofsthurm (1 ), der Markgrafenthurm (20) und der Michaelsthiirm (21). Nach dem Burggarten bin schließt die katholische Michaelskapelle(22) die Reihe der Baulichkeiten des südlichen Fliigels; sie stammt zum Theile wenigstens von dem zweiten Schloßbau (l461) und enthält Steindenkniale des 11. Jahrhunderts und in den Chor- fensterii merkwürdige Glasbilder aus dem Anfange des 14., die gus sideän hohenzollernschen Kloster Stetten hierher versetzt wor- en n . -

Die Gesammtheit dieser Schloßbauten wird von der Festungss mauer umgürtet, die fast durchweg den alten Fundainenten und dem Rande der etwa 200 Schritte langen und 100 Schritte breiten Felskuppe sich anschmiegt. Sieben Bastionen springen mit kurzen Flanken vor und tragen auf ihrer Spitze die mittel- alterliche Pfefferbiichse (Schilderhauss, wie sie auch ihre mittel- alterlichen Namen bewahrt haben: die SchnarrwachtssBastei (4), die neue Bastei (5), die FuchslochiBastei (6), der Spitz (7), die Fchsejirfexkdkzastei (8), die Garten-Bastei (9) und die Michaels-

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. Diese Fronten und namentlich die Haupteingänge zu den einzelnen Theilen derselben sind mit historisch bedeutsamen

Steinbildwerken und sinnigen Sprüchen geziert; aber viel reicher

noch und mannigfaltiger entwickelt dieser Schmuck sich im Innern, wo zur Skulptur die Malerei hinzutritt, überall fein d»urchdacht, auf ernster Forschung beruhend und in engster Be- ziehung zu der Geschichte der Stammburg und des Fürsten- hauses, welches aus derselben hervorgegangen.

Begrüßt von einer Spruchbandstrophe, deren letzter vers in den altzollerschen Ruf ausgeht:

Allweg gut Zolre für und fiirl

tritt man über die Freitreppe (Griindriß 3) in die, Wand an Wand mit dem Wehrhause (2) grenzende Stammbaums halle (4). In Wort und Bild ist auf den hoben Wandflächen und in den Fensternischen die Geschlechtsfolge des gesanimten Hohen- zolleriihauses nebst einigen der wichtigsten Seitenverwandtschaften dargelegt. Der prachtvollste Raum des Schlosses, ebenso mächtig wirkend durch seine großartigen verhältnisse, wie durch den

Glanz der Ornamentik, ist der Grafenfaal (5), zugleich ein Museum werthvoller Waffen und Rüstungen. Die zehneckige Kaiserhalle (6) im Kaiserthurm, zii welchem Kaiser Friedrich III. 1464 den Grundstein legte, enthält an jedem Fensterpfeiler unter gothischeni Baldachin die Statiie eines der Kaiser , die in besonders naher verbindung mit den Hohenzollern gestanden. Der Kaiserhalle entsprechend, springt am anderen Ende des Grafen- saals die Bischofshalle (7) vor, dem Andenken der mit hervorragen- den geistlichen Würden bekleideten Hohenzollern gewidmet, von denen Bischof Friedrich von Augsburgatt 1505), der Begrün- der dieses Thurmes, und Kardinal brecht, Erzbischof von Magdebiirg und Mainz (J;— 1545), im Standbilde dargestellt sind. Die Bibliothek (9), deren Malerei die Hohenzollernsage und die Burggeschichte illustrirt, nimmt den kurzen mittleren Schloßfliigel, an den der Wartthurni (8) sich lehnt, ein und führt aus den Prachträumen in die Wohngemächer der Ma- jestäten hinüber. Während nach der Hofseite hin die Vorsäle (1.6, 17, 18) für das dienstthuende Hofpersonal angeordnet find, liegen in der Außenfront das Königszimmer (10), in dem vom Markgrafen Albrecht Achilles egründeten Markgrafenthurm, und im Anschliisse das Schlakfzimmer (11) unb die Gardes robe (12) Sr. Majestät. In gleicher Weise folgen jen- seits der Haupttreppe die Garderobe (15), das Schlaf- gemach (14) und der durch die ganze Tiefe des Schloß- flügels und des davor gelagerten Michael-sthurms gehende Salon (13) Ihrer Majestät der Kaiserin-Königin, der mit seiner östlicheii Giebelwand unmittelbar an die Michaelskapelle (19—21) stößt. Aehnlich vertheilt liegen in den oberen Stockwerken dieses Flügels die Wohngemächer der Fürstlich Hohenzollernschen Herrschaften. .

Es war am 3. Oktober 1867, am Einweihungstage der neu erstandenen Stammburg, als Se. Maestät in jenem Zimmer des Markgrafenthurmes (10) die Adre eentgegennahm, mit welcher der erste Reichstag des Norddeutjchen Biindes dem hohen Schirmherrn seine Huldiguiig darbrachte. Wie herrlich hat inzwischen die Zuversicht sich erfüllt, der Se.Ma1estat damals in der an den ReichstagssPräsidenten gerichteten Er- wideriing die Worte lieh:

»Sie gedenken in Ihrer Ansprache des Orts, an »welcheni Sie Mir die Adresse überreichen. Daß »die hergestellte Stammburg der Hohenzollern ‚am Tage ihrer Einweihung Zeuge des Aus- pspruches des Norddeutschen R-eichtages·gegen pMich ist, beweiset, daß die Vorsehung mit dem »Geschlechte, das hier entsproß,-—daß sie mit ‚Sprengen war und ist«

sa-«.2ldonnement beträgt l Stur. I Ost. C Pfg. für da- Vierteljahr.

ertionspreis für den Raum einer « Mzeile IX 63:.

au: Inst-Anstalten des In- und

Anstandes net n seltellun an,

für Berlin die edition des inigl- preußischen staats - Anzeigerst

steten-Platz Nr. 3.

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83.

»Berlin, 22. März.

Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und der Erb- roßherzog von Hessen und bei Rhein und Ihre König- ichen Hoheiten der Großherzog und der Erbgroßherzog von

MeeklenburgsStrelitz, sowie Se. Durchlaucht der Erbprinz zu Hohenzollern sind gestern hier eingetroffen und im König- ichen Schlosse abgestiegen.

Berlin, den 23. März.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Meckleni burgsSchwerin nebst Seiner Durchlaucht dem Prinzen Günther von SchwarzburgsRudolstadt sind gestern Abend nach Schwerin und Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und der Erbgroßherzog von MeeklenburgsStrelitz heute

früh nach NeusStrelitz ziirüekgereist.

Deutsches Reich.

Bekanntniachiing, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 5,000,000 Thalern. Vom 18. März 1871.

Auf Grund des S. 4 des Gesetzes vom 21. Iuli v. I.,

betreffend den außerordentlichen Geldbedarf der Militär-- und

välftarineverwaltung (Biindesgesetzbl. 6. 491), habe ich bestimmt-

daß an Stelle der am 1. April d. I. fällig werdenden , laut

Vekanntmaehung vom 7. November 1870 (Bundesgesetzblatt 6. 603) in Gemäßheit des gedachten Gesetzes ausgegebenen fiinf Millionen Thaler Schatzanweisungen (Serie XI. der Bundes- Schatzanweisungen vom ahre 1870) wiederum neue verzins- liche Schatzanweisungen ( erie V. ber Bundes-Schatzanweisun- gen vom Iahre 187) in dem Betrage von fünf Millionen Thaler nach Maßgabe der Vorschriften im 8 des Gesetzes vom 9. November 1867 (Bundesgesetzbl. 6. 151), und zwar in Abschnitten von je zehntausend Thalern ausgegeben werden.

Den Zinssatz dieser Schatzanweisungen habe ich auf fünf Prozent für das Iahr und die» Dauer ihrer Umlaufszeit auf drseitzMonate —- voni 1. April bis zum 1. Iuli 1871 —- fest- e e t. - g Die Preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden ist wegen Ausfertigung der Schatzaniveisungen mit näherer An- weisung versehen worden.

Berlin, den 18. März 1871. »

« Der Biindeskanzler. Gr. v. BismarcksSchönhausen

Bekanntin ach ung , betreffend die Ernennung eines Bevoll- mächtigten zum Bundesrathe. Vom 20. März 187l.

In verfolg der Bekanntmachung vom 20. Februar d. I. (Bundesgesetzbl. 6. 31) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß auf Grund des Artikels 6 der verfassung des

eutschen Reichs , · von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge

von Baden: ,

an Stelle des·Ministerial-Rathes Eiseulohr der Präsident des Finanstinisteriums Ellstätter zum Bevollmächtigten zum Viindesrathe ernannt worden ist.

Berlin, den 20 März 1871. «

Der Bundeskanzler. » Gr. v. BismareksSchönhausen

Berlin , Donnerstag den 23. März, Abends.

187l.

Bekanntmachung. " Korrespondenzverkehr nach und aus den okkupisrten französischen Gebietstheilen.

In Folge eines mit der Postverwaltung von Frankreich getroffenen Uebereinkonimens wird der Landespostdienst , so- weit derselbe auf französischem Gebiete bisher von der deutschen Postverwaltun ausgeübt wurde, nunmehr wieder an die ganzösische Po verwaltung zurückgegeben, selbstverständlich mit

usnahme des bereits desiiiitiv auf deutschem Fuß eingerichte- ten Postwesens im Elsaß und in Deutsch-Lothringen.

Auf die Korrespondenzen nach und aus den vorgedachten französischen Gebietstheilen kommen daher vom 24. März ab die vor Ausbruch »des Krieges in Kraft gewesenen, auf den Postvertragen mit Frankreich beruhenden »Taer und versendungsbediiigungen vorläufig wieder in Anwendung. Danach kostet von jetzt ab beispielsweise ein einfacher (bis ß/„‚ Loth schwerer) frankirter Brief

aus Eöln nach Rheims 3% Groschen, aus Berlin nach Naney 4% Groschen.

In Bezug auf den Korrespondenzverkehr mit dem Elsaß und DeiitschsLothringen behalt es dagegen bei den bestehenden deutschen Bestimmungen sein Bewenden.

Es beträgt mithin beispielsweise das Porto für einen ein- fachen (bis 1 Loth schweren) frankirten Brief aus Berlin nach Metz 1 Groschen.

Berlin, den 21. März 1871.

General-Postamt. Stephan.

Bekanntmachung Postverkehr fiir die deutschen Otkupationstruppen » _ in Frankreich. Gleichzeitig mit der Zurückgabe der verwaltung des Land»es-stostdienstes an die französischen Postbehörden ist zur vermittelung des Postverkehrs für die in den okkupirteii Ge- bietstheilen Frankreichs verbliebenen deutschen Truppen ein be- sonderer deutscher Feldpostdienst organisirt worden. Demzufolge werden nach und aus den obengedachten Ge- btetstheilen ohne Portoansatz befördert: 1) in Militärdiernst-Angelegenheiten: gewöhnliche und rekommandirte Briefe, Zeitungen, Drucksachen und Geldsendungem

2) in Privat-Angelegenheiten der Militärs und

MilitäriBeamtem ewöhnliche Briefe bis zum Gewichte von 4 Loth ein- schließlich, Zeitungen und Geldbriefe mit einein dekla- sreihrlteißiusclhsserthinhalte unter und bis zu 50 Thalern ein- ie .

Packete in MilitärdienstsAngelegenheiten werden zwar eben- falls portofrei befördert, jedoch nur nach und aus solchen Or- ten, an denen eine deutsche Yldpostanstalt sich besindet.

Die Beförderung von, rivatpäekereien ist vorläufig ausgeschlossen z weitere Bestimmung bleibt vorbehalten.

Die etwaige Korrespondenz zwischen den Militärs ie. und« den anzösischen Landesbewohnern unterliegt der interner: kranz fischen PortotaEsi

Berlin, den 22. ärz 1871.

General- Postamt Stephan.

Das 12. Stück des BuiidessGesetzblattes des Deutsche-: Bundes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter

Nr. 620 die Bekanntmachung, betreffend die AusMe ver- zinslicher Schatzanweisun en tm Betrage von 5,000, Tha- gern. Vom 18. März 18 1; unter . -

152 )

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