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‚Auwa Depot-Wechsel der Aktionäre 2 Effekten: a) Norddeutsche Bundes-An- leihe 5 (30......
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1596 Stand des Gesellschafts-vermögens
31. note-Ewig 1870. B i l a n c e.
15,000
b) Bergisc -Mä'irkische Nord- bahn-Prioritäten 5 pCt.. . . c) Magdeburg- Halberstädter Eisenbahn Prioritäten 5 pCt. ...... . ._ ............ .. d) Magdeburg -Halberstädter Stamm-Prlorita’ten 3% pCt. e) Consolidirte Preussische Staats-Anleihe 4% pCt. . . .
f) Oberschlesische Eisen- bahn-Prioritäten Lit. F. 4% pCt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
g) Rheinische Eisenbahn- Prioritäten de 1862 41; pCt.
h) Rheinische Eisenbahn- Prioritäten de 1858 / 60 42; pCt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. i) Aachen-Düsseldorf Eisen- bahn-Prioritäten 4% Ct... k) Rhein - Nahe - Eisen ahn- Prioritäten 4% pCt. . . . . . .. l) PreussischeStaats-Anleihe de 1.856 4‘; m) Berlin- Stettin - Eisenbahn- Prioritiiten Em. VI. 4 pCt.
n) Oberschlesische Eisen- bahn - Prioritäten Lit. E.
3*, per-· ................... ..
laut s. 55 des Statuts an- genommen zum Course vom 31. Dezember 1870 mit .................... .. Hypotheken ................. . . Darlehen ge en Unter fand. Wechsel im ortefeuil e . . . .. Kassenbestand . . . . . . . . . . . . . . . . Debitores in laufender Rech— nung 8) Werth des Inventariums..... abzü lieh der Abschreibung laut . 55 des Statuts
10,000
10,000 10,000 10,000
10,000 6,600
3,400 4,800 2,000 200 10,000
10,000 —-
Thlr. B
800,000
9) Bestand an versicherungs-J schildern......................
10) Einrichtungskosten . . . . . . . . . .. abzüo'lich der Abschreibung
laut F. 55 des Statuts
11) verlust-Genie . .............. . .
105,0001 —-
2,795
2m—
42,567 13 3,040 16
Berlin, den 18. März 1871..
Kühnemunn, Geheimer Finanz-Rath.
Der verwaltungsrath:
Graf von Wartensleben, Stadtverichts-Rath. Ür. Herrig,
Baues-einsah Kaufmann.
B. Friedhelm, Rentier.
Vorstehender Reehnungs-Abschluss ist von uns nac
fanden worden.
Berlin, den 26. März 1871.
1 l
l
88.031 10,000 500
6,574 10,907
93,571
2,595 326 20
39,526 27 —- 144,568 27 —-
'1", 1' 0"6',60' 2' i 17"1‘8'
Professor. h den Büchern geprüft und mit denselben übereinstimmend ge-
Passwa. l) Grundkapital in 1000 Stück Aktien ä 1000 Thlr . . . . . . . . . . . . . 2) Prämien-Reserve: a3 für 187l .................. .. b für spätere Jahre.........
abzüglich der Rückversiche- rungen ................. . ...
_ thl. sg. pf.
Hiervon vale- d1renfiir187l 115,534. 18. -—.
für spätere
Jahre . . . · . .. 22,014. 24. —. 137,549. l2. «—-. 3) Reserve fiir nicht regulirte Schäden, « abzüglich der Rück-·- versicherungen ............... . . 4) Creditores in laufender Rech— nung .......................... ..
D-
WJ
Der lhrekter:
Erstanden-E A. Schmidt.
Stadtrath u. Fabrikbesitz er. Soltmann,
Stadtrath u. Fabrikbesitzer.
Die Revisions - Kommission :
Robert Hühner.
Die Phpsitatssielle des Oberamis Haigerioch
ihres bisherigen Inhabers erledigt.
Ermittelungen. 1) b a b n e n e x l 1.
1870 für
ordinaria 10,480 Thlr., Summa
Thaler, bis uliinio März 363,122
Call - Gerolstcin:
·233,000 Tl)lr., für Güter 510,000 I 11111., » Summa 757,600 Thlr., bis ultimo Maxi 1,964·-200 Thlr. Personen 147,412 Thlr., für Gu
für Güter 70,847 Jhlri Extraordiiiaria 4120 Tbl
Qualifizirte
Wenzel.
IV. Bebllng.
ist durch den Tod · _ Bewerber um diese Stelle fordern wir hierdurch auf, ihre Meldungen Unter Beifügung der für ihre Befähigung fprechenden Zeugnissenebst einein Curriculum vitae uns binnen 6 Wochen einzureichen. Sigmaringem den 12. April 1871. Königliche Regierung. von Blumenthal.
N h ei n i s ch e Eise n- b a h n. Betriebs-Einnahmen nach vorläufigen
Für sämmtliche Haupts und März 1871 Extraordinaria 14600 Tblr.,
» Z w e i g · fur Personen
März
ter 439,153 Tl)lr., Extra-
597,045 Thqu bis uliiino März 1,601,078 Tblr; pro 1871 mehr: für Personen 85,588 Tblr.,
r., Summa 160,555 Thie. 2) Für die Strecke .
Callssüerolsteim eröffnet am 15. November 1870: März
187l fur Personen 8400 Thlr., für, Güter 4075 Thqu E traiordinaria
25 Thlr., Summa 12,-500 Thlr., bis ultinio März 19,6 5 351111: Cölm den 15. April 187l. Die Direktion.
_ Vormalige Mecklenbirrgische Eisenbahn. Einnahme im Monat Marz 1871: Fur Personen und Gepäck 20,705 zur. Fur Guten Vieh 1c.26,930 Thlr. Summa: 47,635 Thie. 1870: Für Personen und Gepäck 17,442 Thlr Für Güter und Vieh er. 2896821111“. Summa: 46-4»10 Thlr. In den Monaten Januar bis März 187l inkl.: Fur Personen und (6111611152260 Tritt Für Güter, Vieh 1e. 61,063 Thlr. Summa: 113,323 Thie. 1870: Für Personen und» (Smart 50,414 Tblr. Für Güter, Vieh ec. 75,172 Thln Suiriuia:· 125,586 Thlr. (Vorbehaltlich der genauen Feststellung.) Minder-Einnahme pro 187l ca. 12,300 Thie. Schwerin, den 15. April 187l. Großherzogliche Eisenbahn-Direktion
sa- Jidonnenient beträgt 1 Thit. 'ä Sgr. 6 Pfg. für das Vierteljahr-.
Insertionspreis für den Raum einer Brumch Si Sgr.
Lille Volk -2lnftalten des 111— und Auslande-z nehmen Heftellun an,
für Berlin die Expedition des dirigi. «
preußischen Staate- - mutigen: Vieren-Platz Nr. 3.
III 106.
Berlin , Donnerstag den 20. April, Abends.
1871.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dein Kreishauptmann Rodewald in Duderstadt den Charakter als Geheimer Regierungs-Rath; und Dem Kreis-Steuer-Einnehmer H offrnann zii Mühlhausen bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als RechniingssRath zu verleihen.
Deutschcs Reich.
Gesetz, betreffend die verfassung des Deutschen Reichs. Vom 16. April 1871. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, « König von Pråußen 2c. _ verordnen hiermit im Namen des Deutschen Reichs, nach er- folgter Zustimmung des Bundesrathes und des Neichstages,
. was folgt:
S. 1. An die Stelle der zwischen dem Norddeutschen Bunde und den Großherzogthümern Baden und Hessen verein- barten verfassung des Deutschen Bundes fBiindesgesetzblatt vom Jahre 1870 6. 62.70.), sowie der mit den Königreichen Bayern und Württemberg über den Beitritt zu dieser verfassung ge- schlossenen verträge vom und 25. November 1870(Bundes· gesetzblatt vom Jahre 1871 6. 9ff. und vom Jahre 1870 6. 654ff.) tritt die beigefiigte .
verfassungs-Urkunde für das Deutsche Reich.
S. Die Bestimmungen in Artikel 80 0er in Z. 1 ge- dachten verfassung des Deutschen Bundes (Bundesgesetzbl. vom Jahre 1870 6. 647), unter III. s. 8 des vertrang mit Bayern vom 23. November 1870 (Bundesgesetzbl. vom Jahre 187l 6. 21 ff.), in Artikel 2 Nr. 6 des vertrages mit Württeinberg vom 25. November 1870 (Bnndesgesetzbl. vom Jahre 1870 6. 656), über die Einführung der im Norddeiitschen Bunde ergangenen Gesetze in diesen Staaten bleiben in Kraft.
Die dort bezeichneten Gesetze sind Reichsgesetze Wo in denselben von dem Norddeutschen Bunde, dessen verfassung, Gebiet, Mitgliedern oder Staaten, Indigenat, verfassungs- mäßigen ‚Organen, Angehörigen, Beamten- Flagge u. s. w. die- Rede ist, sind das Deutsche Reich und dessen entsprechende Be- ziehungen zu verstehen. »
Dasselbe gilt von Denjenigen im Norddeutschen Bunde er- gangenen Gesetzen, welche in der Folge in einem der genannten Staaten eingeführt werben. »
S. 3. Die vereinbarungen in dein zu versailles am 15.No- vember 1870 aufgenommenen Protokolle (Buudesgesetzb»l. vom Jahre 1870 6. 650 ff), in der verhandlung zu Berlin voni ‘ 5. November 1870 (Bundesgesehbl. vom Jahre 1870 6. 657), bem Schlußprototolle vom 23. November 1870 (Bundesgesetzb. vom Jahre 187l 6. 23 ff.), sowie unter IV. des vertrages mit Bayern vom 23. November 1870 (a. a. O.«S. 21 ff.) werden durch dieses Gesetz nicht berührt. · .
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen InsiegeL
Gegeben Berlin, den 16. April 1871. «
(L.s.) Wilhelm. Fürst v. Bismarek.
Bekanntmachung _ wegen Einlösung der Coiipons der fünfprozentigen fünfjährigen Schatzanweisungen des Norddeutschen
Biindes von 1870 unb 1871 in London.
Unter Bezugnahme auf die Bestimmung im S. 4 der Be- kanntmachungen des Herrn Bundestanzlers vom 13. Dezember
1870 (B. G. Bl. 6. 624) unb 6. Januar 1871 (B. G. Bl. 6. 5)’ wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Einlosung der am 1. Mai d. J. fälligen Coupons der auf Grund des Buiidesgesehes vom 29. November 1870 (B. G. Bl. S. 619) nach Maßgabe oben bezeichneter Bekannt- niachuiigen ausgegebenen fünfjährigen fünfprozentigen Schatz- anweisinigen des Norddeutschen Bundes zu London in eng- lischer Geldwährung bei der »Li)ndon Joint Stock Baute er- folgen wird. Berlin, den 20. April 1871. Das BundeskanzleriAmt. Delbrück.
Bekanntmachung Die Korrespondenz nach Chili ist bei der Spedition über England bisher ausschließlich via Southampton nnd Panama weitergesandt worden. Von jetzt ab kann dieselbe auch via Liverpool unt den am l3. unb 29. jeden Monats von Liver- pool nach Valparaiso abgehenden Dampfschiffen befördert wer- den, sofern der Absender diese Beförderungsweise durch den auf der- Adresse anzugebendchermerk wia Liverpool-c ausdrücklich verlangt. Jm« letzteren Falle ist zu erheben für frankirte Briefe nach Chili 113/. Gr., bezw. 42 Kr., pro Loth intl., für Drueksachen und Waarenproben nach Ehili 1 Gr., bezw. 4Kr., für 1e 2% Loth inil. Retommandirte Briefe find nicht zulässig.
_ Die Briefe, nach Chili müssen auch bei der Beförderung werd-Liverpool bis zum überseeischenAusschiffungshafen frankirt wer en.
unfraiikirte Briefe aus Chiti, welche mit den zwischen Balparaiso und Liverpool coursirenden Dainpfschiffen versendet werben, beträgt das Porto 14% (50, bezw. 50 Kr., für je 3 Unze (17/,o 53011)) inkl. Die Taer für die via Southampton und Panama zur Absendung gelangenden Korrespondenzen nach und aus Chili bleiben unverändert. — -
Berlin, 19. April 187l.
General-Postaint. Stephaii.
Bekanntniachung
_ Die Telegraphenftationen im Elsaß und in Deutsch-Leth- ringen, zur gut: Alttirch, St. Amarin, Bitsch, Eolniar, Dannes marie, Diedenhofenz Gebweiler, Hagenan, 6t. Louis, Markirch, am, Molsheim, Mülhausen, Neubreisach, Pfalzburg, 01110110106- weiter, Saarburg, Saargemünd, Salzburg, Schlettstadt, Seni- heini, Straßburg, Thann, Weißenburg und Zabern, werden voin 20. b. Mts ab zur Annahme und Beförderung von Privatdepeschen m demselben Uinfange und nach Maßgabe der- selbenTarifbeftimmungen ermächtigt, wie die Stationen im
bisherigen Norddeutschen Telegraphengebiete. Für die bei den diesseitigen Stationen (exkl. derer in Hohen- zollern) aufgegebenenDepeschen nach den Stationen im Elsas und in Deutsch-Lothringen sind demnach vom genannten Tage
ab die Gebühren lediglich nach der Entfernung vom Abgangs«
bis zum Bestinimungsorte mit 5 resp. 10 unb 15 6gr. pro eigfgche Depesche (ohne weitere Zuschlagsgebühr) zu er e en.
Die bei den Stationen in ohenzollern auf egebenen De-
pefchen nach den Stationen im El aß nnd in Deut ch-Lothringen-
unterlie en dem vereinstarife (8 resp. 16 6gr. pro einfache Depesche.
203
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