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set Heilig-preis beträgt vierteljiihtlkth 4 JG 50 ‚J.
Susetltonsptetu sitt den Raum einer senkt-Heile 30 ‚5.
s Königlikh Preußifchr Staats-Anzeiger.
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Jus-rate nimmt tm die Königliche Expeditiou
sitt Berlin außer den solt-Anstalten und) die Canbth
Einzelne nummern holten 25 ‚ch5.
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des Deutschen Reichs-Anzeer
und sit-agiin Immeku staats-Zweigen '
Berlin am, Wilhelmftrasze Nr. 32.
1896.
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Berlin, den 15. Januar 1896.
In Gemäßheit der Allerhöchsten verordnung vom 23. De- zember v. J. fand heute Mittag 12 Uhr im Weißen Saale des Königlichen Sch osscs die feierliche Eröffnung des Land- tags der Monarchie statt.
Der der Eröffnung vorausgegangene Gottesdienst begann für die Mitglieder der evangeli chen irche um 11 Uhr in der «Dom-Interimskirche, wo der Hof- und Domprediger, Kon- »sistorial-Rath Kritzinger die Predigt hielt, unb war über jJeremias 6, 16: »So spricht der Herr: Tretet aufs die Wege sund schauet, unb fraget nach den vorigen Wegen, welches der
ute Weg sei, und wandelt drinnen, so werdet ihr Ruhe finden für eure Seele.« Für die Mitglieder der katholischen Kirche hielt um lllxg Uhr in der St. Hedwigs-Kirche der Propst LJahnel unter Assistenz zweier Geistlichen eine Segensandacht.
_. Nach Beendigung der kirchlichen Feier nahmen die Mit- glieder desLandtags im Weißen Saale in dem mittleren, bem verhüllten Throne gegenüber belegenen Raume Aufstellung. Für das diplomatische Korps war die Tribüne auf der Kapellen- {fette des Weißen Saales bereit gehalten.
Sobald die Aufstellung vollendet war, erschienen die Staats-Minister unter Vortritt des Präsidenten des Staats- "Mlnifteriunis, Reichskanzlers Fürsten zu Hohenlöhe-Schillings- fürst und stellten sich links vom Throne auf. Der räfident Edes Staats-Ministerinms verlas hierauf die nachstehende Aller-
höchste Botschaft: » Erlauchte, edle und geehrte Herren von beiden Häufern des Landtags-!
Seine Majestät der Kaiser und König haben mich mit ider Eröffnung des Landtags der Monarchie zu beauftragen geruht
Die Finanzen des Staats haben sich in dem abgeschlossenen, swie in dem laufenden Rechnungsjahre wesentlich günstiger ge- staltet; als bei Aufstellung der Voranschläge anzunehmen war. Infolge unerwarteter Steigerung der Erträgnisse der Staats- --eifenbahnen unb einzelner anderer Staatsbetriebe, sowie er höhter Ueberweisungen aus den Einnahmen des Reichs hat die Rechnung des Jahres 1894/95 mit einem erheblich „geringeren, als dem im Etat veranschlagten Fehlbetrage ab- geschlossen; ein gleich günstiges Ergebniß darf für das laufende IJahr erwartet werben.
Auch der Entwurf des Staatshaushalts-Etats für das LJahr 1896/97, welcher Jhnen alsbald zugehen wird, schließt mit einem geringeren Fehlbetrage ab, als der Etat für das laufende Jahr. Insbesondere haben infolge des Aufschwungs des gewerblichen Lebens die (Erträge ber ftaatlichen Betriebs- --verwaltungen, namentlich der Eisenbahnverwaltung, höher ver- anschlagt werden können. «
Die mit dem Beginn des laufenden Rechnungsjahrs zur TEinführung gelangte Neuordnung der staatlichen Eisenbahn- verivaltung hat sich-nach den bisherigen Erfahrungen im all- gemeinen bewährt und zu den günstigen Ergebnissen beigetragen. - Wegen Erweiterung des Staatseisenbahnnetzes werben Jhnen auch in diesem Jahre Vorschläge zugehen, welche die Entwickelung mit Schienenoerbindungen noch nicht bedachter Landestheile zu fördern bestimmt sind.
Auf dem Gebiet der Schule wird Jhre Zustimmung zu seinem Gesetzentwurf erbeten werden, welcher den Zweck hat, in Erfüllung der durch Art. 25 der verfassung dem Staat auferlegten Pflicht das Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen an den »öffentlichen Volksschulen gesetzlich derart zu regeln, daß ihnen überall ein festes, den örtlichen verhältnissen angemessenes Einkommen gesichertiisr Ferner wird die gesetzliche Aenderung einzelner Bestimmungen des Pensionsgesetzes vom 27. März 1872 beabsichtigt, durch welche Schwierigkeiten und Zweifel Beseitigt werben follen, die bei der Anwendung dieses Gesetzes auf die nicht im unmittelbaren Staatsdienft stehenden Lehrer tUnd Beamten an den höheren Unterrichtsanstalten hervor- getreten sind.
Der Wunsch nach Stärkung und Erweiterung der auf gesetzlicher Grundlage beruhenden vertretungen von Handel und Industrie bewegt die betheiligten Berufsstände seit längerer „Bett; er ist neuerdings dringlicher geworden, seitdem in dem « Gesetze über die Landwirthschaftskammern der Boden für eine kraftvolle vertretung der Landwirthschaft geschaffen nnd eine korporative Organisation des Handwerks durch die Reichs- gesetzgebung in Angriff genommen ist.· Die bestehenden Organe des Handels und der Industrie haben sich in ihrer großen Mehr- g. heit für eine das ganze Staatsgebiet umfassende vertretung
ausgesprochen Demgemäß wird Jhnen ein Gesetzentwurs vor- gelegt werden, durch den die Organisation der Handelskammern über das ganze Land erstreckt und durch Ausstattung dieser Körperschaften mit Korporationsrechten und Erweiterung ihres Geschäftskreises gekräftigt werden soll.
Die andauernd ungünstige Lage der Landwirthschaft nimmt fortgesetzt die volle Aufmerksamkeit der Staatsregierung in Anspruch· Die Staatsregierung ist entschlossen, alle Mittel in Anwendung zu bringen, welche zur Abhilfe geeignet sind und eine Besserung der Lage dieses für unsere wirthschaftlichen verhältnisse so hochwichtigen Gewerbes gewährleisten.
Der im vorigen Jahre angekündigte Entwurf eines Ge- setzes, betreffend das Anerbenrecht bei Renten- und An- siedelungsgütern, welcher die Erhaltung dieser Güter bezweckt, wird nunmehr ungesäumt Jhrer Beschlußfassung unterbreitet werben.
Außerdem werden Jhnen Vorschläge gemacht werden, welche eine finanzielle Unterstützung der genossenschaftlichen Errichtung von Kornhäusern betreffen.
Meine Herren, indem ich Sie im Allerhöchsten Auftrage begrüße, gebe ich der Zuversicht Ausdruck, daß mit Gottes Hilfe Ihre Thätigkeit auch in der bevorstehenden Tagung dem Vaterlande zum Segen gereichen werde. ·
Ganz Deutschland schickt sich an, die fünfundzwanzigjährige Wiederkehr der Neubegründung des Reichs festlich zu begehen. Möge die Erinnerung an jene große Zeit auch für uns eine ernste Mahnung sein zu einträchtigem Zusammenwirken in fruchtbringender vaterländischer Arbeits
Aus Befehl Seiner Majestät des Kaisers und Königs erkläre ich den Landtag der Monarchie für eröffnet.
Hierauf brachte der bisherige Präsident des Hauses der
Abgeordneten, Wirkliche Geheime Rath von Köller das Hoch
auf Seine Majestät den Kaiser und König aus, in das die versammlung begeistert ein timmte.
Seine Majestät der König haben Allergnädigstgeruht:
den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, unb zwar:
des Ritterkrenzes erster Klasse des Königlich
wiirttembergischen Friedrichs-Ordens:
dem außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Berlin Dr. Geldner; des RitterkreuzeszweiterKlasse des Großherzoglich
. badischen Ordens vom Zähringer Löwen:
dem preußischen Staatsangehörigen, Kurarzt Dr. Deter- mann zu St. Blasien im Großherzogthum Baden;
ferner: des Komt urkreu es des Kai erli öterrei i en h Fratziz Joseph-Oxdensh: s d) sch dem preußischen Staatsangehärigen, Kaiserlich russischen Staatsrath Dr. Schmidt zu St. Petersburg; des Oesterreichisch-Kaiserlichen Ordens der Eisernen Krone dritter Klasse: « dem Professor Dr. Müller, Erstem ständigen Sekretär der Akademie der Künste zu Berlin; des Ritterkreuzes des Königlichschwedischen Nordstern-Ordens: dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Berlin Dr. Fuchs; sowie des Großherrlich türkischen Osmanis-Ordens vierter Klasse: dem Maler Rades zu Berlin.
Deutsches Reich. Bekanntmachung.
Briefe und Kästchen mit Werthangab·e, sowie Nachnahmesendungen im verkehr mit Niederland. Vom 16. Januar ab werden im verkehr mit Niederland Kästchen mit Werthangabe zur Beförderung zugelassen. Der Meistbetra der Werthangabe ist für diese Sendungen, wie fur Werthbrie e, auf 20000 am (20000 Franken) festgesetzt. Die Taxe für Werthkäftchen setzt sich zufammen: 1) aus dem Porto von 80 ‚t5, » _ 2) aus der versicherungsgebiihr von 8 J sur 1e 240»ts
Briefe und Kästchen mit Werthangabe, sowie eingeschriebene Briefpostgegenftände jeder Art können vom gleichen eitpnnkt ab gegen Nachnahme bis zum Betrage von 400 als (2" Gulden Niederländ·)" ab esandt werden,
Ueber die sonstigen versendungsbedingungen ertheilen die Postanftalten auf Nachfrage Auskunft.
Berlin W., den 11. Januar 1896.
Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. von Stephan.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen ordentlichen Professor Dr. Paul Jörs
u Gießen zum ordentlichen Professor in der juristischen Fakultät der Universität zu Breslau, und den bisherigen außerordentlichen Professor Dr. Otto Mügge u Münster i. W. zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Königsberg zu ernennen.
P r o g r a m m der Feier des Löjährigen Erinnerungstages der Neubegründung des Deutschen Reichs am Sonnabend, den 18. Januar 1896.
§ 1.
Am Sonnabend, den 18. Januar 1896, findet aus Anlaß des 25 jährigen Erinnerungsta es der Neubegründung des Deutschen Reichs für die zu die er Feier eingeladenen Personen Gottesdienst statt, und zwar für die Mit lieber ber evange- lischen Kirche Vormittags 10 Uhr in der apelle des Köni - lichen Schlosses —- Aufgang unter Portal Ill, an der Schlo - freiheit — für die Mitglieder der katholischen Kirche unt 101/4 Uhr in der St. Hedwigskirche
§ 2.
Nach beendigtem Gottesdienst, uns 10374 Uhr, ist die versammlung im Weißen Saale ds Königiichen Schlosses, Aufgang unter Portal III. ab DiefReichstagsmitglieder stellen sich dem Throne gegen- u er au.
Die Generalität .titt an die Kapellenseite, die Minister und die sonst eingelwenen Personen nehmen gegenüber an der Fensterseite des Weißen Saales — nach dem Lustgarten —- Aufstellung S
Die Miglieder des Bundesraths versammeln sich nach dem Gottes-»Ernst in dem Marine-Saale neben der Bilder- galerie, um sich vo.. dort nach dem Weißen Saale zu begeben, woselbst sie sih links vom Throne aufstellen.
( 4. Tür JhreMaüestät gie Kaiserin und Königin Frie rich, fürJhre e: "*vlichen Hoheiten die Prin-
zessinnen des· Töntgtichen F; uu es und für die an- wesenden Dur»chlau:h«tigsten Fürstlichen Damen, Aller- höchst- und Hochstwelax um 93X4 Uhr unter Portal IV an: fahren, ist die versammlung in der Nothen Sammetkammer. Die Gefolge Allerhochst- und höchstderselben nehmen dieselbe Anfahrt nnd versammeln sich n'n Mantel-Saale Nach be- endigtem Gottesdienst betreten die Alle«diirchlauchtia«stms und die Durchlauchtigften Fürstlichen Damen mit- Gefolge die Dribiine auf der Kape enseite des Weißen Saales.
§ 5.
Die Prinzen des Königlichen Hauses und die hier anwesenden Prinzen aus souveränen Altfürstlichen Häu ern, Höchstwelche gleichfalls um 93-4 Uhr unter Portal IV anfahren unb sich in der Rothen Sammetkammer versammeln, kehren nach dem Gottesdienst dorthin zurück. Die Gefolge Höchstderfel en fahren um 9V2 Uhr ebenfalls unter Portallv an und versammeln sich in dem Kapitel-Saale «
J 6.
Seine Majestät der Kaiser und König unb Ihre Ma estät die Kaiserin und Königin wollen bemGottek dienst beizuwohnen geruhen Die Obersten Hof-, die Ober- Zofz die Vize-Ober-Hof- und die Hofchargen, die General- t blutanten, die Generale nnd Admirale ei 1a satte und die Flügel-Adjutanten, der Minister des Königlichen Hauses und der Geheime Kadmus-Rath Seiner Maseftäst, welche i n Aufgang unter Portal IV nehmen, versammeln sich vor I Gottesdienst um 91l2 Uhr im Kapitel-Saale, wohin na» beni- selben nur die Personen des Gefol es Seiner Makestt Kaisers und Königs zurückkehren, wä rend das GecLo J Masestät der Kaiserin und Königin mit Allerhö stdene die KapellewTrtbüne betreten. -