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Deutscher Neichs-Anzeiger
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« Königlich Preußiseh r S
net skwgspikn versagt unternahm-h 4ne 50 45. s Klte flott-auftauen nehmen Bestellung an; J für Berlin außer den Voll-Anstalten auch die Expedition
8W.‚ Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne nummern holten 25 A.
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Schatten-prei- für den Raum einer Druck-eile 30 „3. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
bes Deutschen Reichs-Kummer-
nnd Höntglich preußischen Hinatssslnzeigers
Berlin 8W.‚ Wilhelmftraße Sir. 32.
26.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Postdirektor a. D. Groß zu Berlin den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Ober-Poftdirektions-Sekretär a. D., Rechnungs:Rath Kuppers zu Groß-Lichterfelde bei Berlin, dem Postkassierer
V _a. D. Tittel zu Altenburg (Sachsen-Altenburg)- bisher zu
Weißensels, dem Ober-Postsekretär a. D. Tfchauner zu Liegnitz, dem Ober-Postsekretär a. D. Heinrich Schmidt zu Kie und dem Ober-Telegravhen-Sekietär a.D. Hackethal zu Berlin den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, » dem Postdirektor und Oberst-Lieutenant a. D. von Schme- lin zu Köslin, bisher zu Schlawel (Pominern), und dem Post irektor a. D. Eramer zu Leipzig, bisher zu (Eilenburg ssKreise Delitzsch, den Königlichen Kronen-Orden dritter
a e, den Postsekretären a. D. Kempe zu Wandsbek im Kreise Stormarn, Peckke zu Erfurt, Kiwitt zu Berlin, Franz Hermann zu ioburg, Zacharias zu Jana-und Schaefer zu Sangerhausen, den Ober-Telegraphen-Assiftenten a. D. Sander zu Straßburg i. E., Funck zu Laiidsberg a. W. und Gustav Neumann zu Berlin, früher zu Belgard (Per- sante), und dein Postverivalter a. D. Brandt zu Bromberg, skilshser zu Labischin, den Königlichen Kronen-Orden vierter . a se,
dem Geheimen Kanzleioieiier a. D. Kauffmann zu Schmiedeberg (Bez. Halle), bisher beim Reichs-Postamt, und dem Landbriefträger a. D. Hause zu Greiffenberg (Schlesien) sdas Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie den Postschaffnern a. D. Haniann zu Berlin, Brandt
zu Bremen, Galle zu (Slogan, Osbahr zu Kiel und Schroe der zu anabrück, den Briefträgern a. D. Heßler u Straßburg i· E·, Ambrosch zu Frankfurt a. N. und
äfner zu Freiburg (Breisgau) das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung
Bord ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, un zwar:
des Kommenthurkreuzes erster Klasse des Königlich württernbergischen Friedrichs-Ordens:
dem Geheimen Kommerzien-Rath Krupp zu Essen;
der verdienst-Medaille desselben Ordens:
dem im Dienste des Geheimen Kommerzien-Nachts Krupp stehenden Hausmeister Theodor Herms zu Haus-Hügel bei Essen;
der Königlich württeinbergischen silbernen
verdienst-Medaille:
den in demselben Dienste stehenden Personen zu Haus- Hügel bei Essen, nämlich:
dem Portier und Telegraphisten Louis Rotermund,
dem Diener Friedrich irschfeld und
dem Kutscher Wilhelm ebel;
des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Premier-Lieutenant der Reserve des Schleswigschen «Feld-Artillerie-Regiments Nr. 9 Stha mer zu Hamburg;
des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich
hessischen verdienst-Ordens Philipp’s des Groß- . müthigen:
K· ldem Landesrath, Regierungs-Rath a. D. Wenneker zu ie :
der Großherzoglich sächsischen silbernen verdienst-
edaille:
-. dem Kammerdiener Sebastian Brencke zu Beichlingen gim Kreise Eckartsberga;
des Ehren-Ritterkreu es erster Klasse des Groß- her oglich oldenburgifchen Haus- und verdienst- Srdens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem Intendantur- und Baurath a. D., Geheimen Bau- tat!) Schuster zu Hannover;
des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: b dem Kaufmann Richard David Koehler zu St. Peters- urg;
des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Herzo lich braunschwisiqischen Qrdens geinrich’s des L’wen: dem Major a. D. Mackenseii von Astfeld zu Wies-
e Ibaben;
des Fürstlich schwarzburgischeii Ehrenkreuzes zweiter Klasse:
dem Major a. D. von der Lochau zu Naumburg a. S.;
Berlin, Mittwoch den 29. Januar, Abends
des Fürstlich waldeckschen verdienst-Ordens dritter Klasse: dem Fürstlich waldeckschen Kammerjunker, Brenner- Lieutenant der Reserve Freiherrn von Hadeln zu Wiesbaden; des Fürstlich reußischen —- jüngerer Linie ——— Ehrenkreuzes zweiter Klasse: dein General-Arzt zweiter Klasse a. D. Dr. Bussenius zu Torgau; des Fürstlich reußischen —- jüngerer Linie —- silvernen verdienstkreuzes für Kunst und Wissenschaft: dem Stadt-Theater-Direktor Hans Julius Rahn zu Halle a. S.; ferner: des Kaiserlich russisehen St. Aiinen- und des St. Stanislaus- Ordens dritter Klasse: b dem Kaufmann Richard David Koehler zu St. Peters- urg; des Oesterreichisch-Kaiserlichen Ordens der Eifernen Krone dritter Klasse: dem Rittergutsbesitzer, Hauptmann a. D· von Putt- kamer zu Treblin i. Pomm.; des Ritterkreuzes des Kaiserlich österreichischen Franz Joseph-Ordens: dein Regierungs-Assessor von Puttkainer, kommissa- rifchem verwalter des Land rathsamts in Swinemünde; des Großherrlich türkischen Medschidje-Ordens vierter Klasse: dem Direktor des Export-verbandes deutscher Mas inen:
fabriken und Hüttenwerte Aktien-Gesellschaft in Berlin elix Moral zu Schöneberg b. Berlin;
des Kommandeurkreuzes des Königlich nieder- ländischen Ordens Von Oranien-Nassau:
dem Fürstlich waldeckschen Hof-Jägermeister und Ober- Forstmeister von Estorff zu Arolsen; desRitterkreuzes mitSchwertern desselben Ordens:
dem Fürstlich waldeckschen Kammerjunker, Brenner- Lieutenant der Reserve Freiherrn von Hadeln zu Wiesbaden;
des Ritterkreuzes desselben Ordens:
dem niederländischen Konsul Holles en zu Rendsburg;
desOffizierkreiizes des Königlich belgischenLeopold- Ordens:
dem Direktor der sJiieberxvalbbalm, Oberst-Lieutenant a. D. Kubale zu Rüdesheiin;
der König-lich belgischen Medaille II. Klasse
(Rettungs-Medaille):
dem Weinhändler Ferdinand Abrahm Wolf zu Frankfurt a. M.; sowie des Ritterlreuzes des Königlich dänischen Danebrog-
Ordens: dem Bürgermeister Steinbrück zu Itzehoe
Königreich Preußen.
Auf Jhren Bericht vom- 9. Januar b. J. will Jch, nachdem gemäß dem Antrag· eines Comitås, welches sich zur Gründung einer Aktiengesellschaft unter dem Namen ,,Löwen- berg - Lindower Kleinbahn-Aktiengesellschaft« ge- bildet hat, die Genehmiung zum Bau und Betrieb einer Kleiiibahn vom Bahnhocs Lowenberg »der Nordbahn nach Lindow (Mark) ertheilt ist, das Enteignungsrecht zur Ent- ziehun und zur dauernden Beschränkung des für diese Anlage in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums verleihen. Die veröffentlichung dieser Meiner Urkunde ist erst nach Eintra-
iing der Aktiengesellschaft in das Handelsreäister zu bewirken. Die eingereichte Uebersichtskarte erfolgt zurii . Berlin, den 13. Januar 1896. Wilh elni R.
Thielen An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Dem Kreis-Bauinspektor Harms ist gestattet werden, seinen Wohnsitz von Belgard nach Kolberg zu verlegen-
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Dem DomänenpächterLindheimer zu Klein-Schwalbach, Regierungsvezirk Wiesbadcn, ist der Charakter als König- licher Qber-Amtniann beigelegt worden.
1896.
Zitehtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 29. Januar.
Seine Majestät der Kaiser und Könighörten heute Vormittag von 101/2 Uhr· ab den Vortrag des Chefs des Zivilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths Dr. von Lucanus.
Gestern Abend 7U2 Uhr gaben Seine Majestät Ihren Königlichen Hoheiten den Großherzoglich hessischen Herrschaften ginöcjhstderen Abreise das Geleit nach dem Potsdamer
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Jhre Majestät die Kaiserin und Königin besuchten gestern mit Ihrer Majestät der Königin von Württemderg die Kunstausstellung von Schulte und die Deutsche Geweih- ausstellung. _
Hierauf statteten Jhre Majestät Jhrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden einen Besuch ab und geleiteten um 1_2 Uhr mit Seiner Majestät dem Kaiser die wär-item- bergischen Majestäten nach dem Bahnhof.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und verkehr hielten heute eine Sitzung.
Das Staats-Ministerium trat heute Nachmittag 2 Uhr im Reichstagsgebäude unter dem Vorsitz des Minister-§- FBräsidenten Fürsten zu Hohenlohe zu einer Sitzung In- ammen.
Die Trauerfeierlichkeit für den verewigten Botschafter der Bereinigten Staaten von Amerika, General Theodor Runyon findet am Donnerstag, den 30. d. M., um 12Ul1r Mittags, in der St. George’s Church in Monbijou statt- Anzug für die Herren vom Zivil: Gala mit dunkelen Unter- kleidern und schwarzen Handschuhen, für die Herren vom Militär: Paradeanzug mit angezogenem Paletot.
Es sind in der letzten·d8’eit in verschiedenen Zeitungen Artikel erschienen, welche si mit der Lage der Kriegs- invaliden und insbesondere der sogenannten Krieg-socie- ranen, d. h. der nicht als invalide anerkannten Kri theilnehmer, und deren Hinterbliebenen zum theil in sachlicher, meist aber in einseitig tendenziöser und agitatorischer ' beschäftigen. Diese Artikel, von rechtlich und thatsächlich nn- richtigen Voraussetzungen ansehend, kommen fast immer zu der Schlußforderung, daß ür die Veteranen und deren- Wittwen und Waisen die Reichsregierung viel mehr als bisher thun müsse und auch thun könne.
Solche Artikel erregen unter den Betheiligten selbst und auch in weiteren Kreisen, welche die Richtigkeit der aufgestellten Behauptungen und Forderungen nicht prüfen können, Unzu- sriedenheit und Mißtrauen,· namentlich wenn dabei immer- wieder von der Unerfchöpflichkeit des Reichs-Invalidenf gesprochen wird. Aus den noch neuerdings abgegebenen zi« — mäßigen Erklärungen der Regierun sollte doch endlich die Ue - eiigung gewonnen werden, daß dies ittel des Reichs-Inoali Fonds nahezu vollständig festgelegt sind und zwar lediglich und ausschließlich zum Nutzen der Kriegstheilnehmer nnd ihrer Angehörigen! Die unausgesetzten Bemühun en der Re- gierung haben erreicht, daß innerhalb der zulä sigen Gr, jeder Zeit und sehr gern da geholfen wird, wo ein warm Bedürfniß vorhanden ist. _
Wie steht es nun mit der verpflichtung der Regierung zur gilfe und was ist bisher geschehen, ihr zu genügen ?
s ei der ersteren Frage scheint die Agitation immer ganz zu vergessen, daß bei der allgemeinen Wehrpflicht kein Anr auf Entschädigung aus dem Umstande allein erwä daß der Einzelne nach Maßgabe der ihm obliegen- den verpflichtung persönlich an der vertheidigung des Vaterlandes theilninimt. Wird aber durch den Krieg eine Dienstbeschädigung veranlaßt, die den Mann ern-erst- unfähig macht und feine Familie der Noth preisgiebt, dan- erkennt auch das Reich seine Entschädigungspflicht an, dan- helfen unsere Pensions- und Reliktengesetze
Wenn demgegeniiber unter vollständiger Jgnorierung III Prinzips der allgemeinen Wehrpflicht und seiner nothwen ist- Konsequen en von agitatori chen Zeitungsstiminin und. in
Massenve animlungen ge ordert wird, daß allen Kriegt- theilnehniern, ohne Rü ficht auf Dienstbeszlädigntiä und Bedürftigkeit, lediglich ·um» beim ‚
sie im Kriege ihre Schuldigkeit gethan nnd ist- Pflichi gegen das Vaterland erfüllt haben, eine Ist-— schädigung oder ein Ehrensold (wie man es nun um mag aus der Reichstas e gewährt werden im“:fo ff ist eine solche Forderung ni t bloß aus politischen