1916 / 252 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 25 Oct 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Einzelne Nummern holten 25 ‚a.

Der Bezug-preis beträgt nierteljährlith 6 an 30 ‚4. an: postanstaiten nehmen Bestellung an; sitt Berlin unser den postanstalten nnd Jiteitungsspeditenren siir Ielbtiabholer auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraske m. 378.

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M 252.

Berlin, Mittwoch-

die Königliche Erz-edition des Reich-· nnd Staat-meinet- Berlin 8W. 48, Wilhelmstrasze Sir. 82.

aneigenpreis sitt den binnen einer 5 gespaltenen Einheitss f geile 30 „5, einer 3gefpalteuea Einheit-teile 50 „5.

Anzcigen nimmt an :

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5. Oktober, Abends.

1916

Inhalt des amtlichen teure: Ordensverleihungen 2c.

Deutsches man). Ernennungen 2c.

Bekanntmachung über die Anmeldung der Bestände von Korn- branntwein.

Bekanntntachuna, betreffend Aufhebung des äl her verordnung über die Höchstpreise für Wolle und Wollwaren vom 22.De- zember 1914.

Anzeige betreffend die Ausgabe der Nummer 237 des Reichs- Gesetzblatts s

Königreich Preußen.

(Erneuerungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung. betreffend den kommunalabgabenpflichtigen Reinertrag der der Aufsicht des Königlichen Eisenbahn- kommissars in Altona unterstellten Privateisenbahnen.

Aufhebungen von Handelsverboten.

Handelsnerbote

Bekanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April

1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten landes-

herrlichen Erlasse, Urkunden usw.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

deut Oberlehrer, Professor Dr. Neumann in Berlin, dem Oberlehrer a. D., Professor Schimmeyer in annover, dem bisherigen Stationskontrolleur, Großherzoglich he fischen Finanz- rat Pullmauu in Gießen und dem Kanzleirat Reichhoff im Auswärtigen Amt den Roten Adlerorden vierter Klasse, _ den Oberlehrern a. D., Professoren Dr. Draheim in Vetlinriedenau und Dr. Schmiele in Berlin-Lichterfelde und dem Justizrat HänseL in Bergen auf Rügen den König- lichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Amtsoorsteher D., Besitzer Liedtke in Zlotterie, Landkreis Thora, dem Prokuristen Leuchtenberg in Buts- burg, dem sJiettor Anstock in Kupferdreh, Landkreis Essen, den Rektoren a. D. Dankwirth in Breslau und Steppat in Memel, dent Lehrer Staacke in Hannover und dem Kantor und Lehrer Korttamp in Landes-bergein Kreis Stolzenau, den Kontglichen Kronenorden vierter Klasse,

dem Oberlehrer a. D., Professor Dr. Krenzlin in Berlin- Steglitz den Adler der Ritter des Fiöniglichen Hausordens von Hohenzollern,

dem Hauptlehrer a. D. Nagel in Zeitz, den Lehrern Vutzek in Eichenau, Landkreis Kattowitz, und Wesfels in Nortrup, Kreis Bersenbrüch den Lehrern a. D. Datz in Münster, Kreis Höchst, Gnadt in Malsehöwen, Kreis Neiden- barg, Golla in Neustadt W.-Pr.. Ko rte in Eikner und Schwarz in Völklingen, Landkreis Saarbrücken, den Adler z der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, I dem Eisenbahnlokomotivführer a. D. Henneböhl in , Osnabrück das verdienstkreuz in Gold, i dem Gutsvogt Patulski in Zaparcin, Kreis Posen West, ; das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze sowie ; · dem Leutnant der Reserve Janirke im Infanterie-

regtment Nr. 29 und dent Kaufmann Ransleben in Demmin

die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht-

m »dem Königlich württembergischen Ministerpräsidenten Dr. Netherrn von Weizfäcker in Stuttgart das Großkreuz des oten Adlerordens,

» »dem Chef des Geheimen Kabinetts Seiner Majestät des Konigs der Bulgaren Dobrowitsch den Roten Adlerordeu erster Klasse,

dem Wali von Konstantinopel Bedri Bett den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit dem Stern,

« dem Königlich bulgarischen Obersten Stojano»w, Flügel- adzutanten Seiner Majestät des Königs, die Schwerter zum Roten Adler-orde·n zweiter Klasse am statutenmä igen Bande,

dem Könioltch bulgarischenObersten Gant chew, Milliar- aitache int Großen Hauptquartier, denRoten Adlerorden zweiter Klasse mit Schwertern am statutenmäßigen Bande,

_ hem Königlich bulgarischen Major Kalffow, Flügel- udtutanten Seiner Königlichen Hoheit des Kronprinzeu von Bulgarten, den Königiichen Kronenorden dritter Klasse mit Schwertern am statutenmäßigen Bande,

dem Königlich bulgarischen Kurier Paule den Königlichen Kronenorden vierter Klasse sowie V dem Königlich bayerischen Oberstleutnant von Tann- geht genannt Fleischmann, Chef des Generalstabes eines eservekorps. dem Königltch banertschen Major Haack, Chef Des Generalstabes eines Armeekorps, dem Königlich bahertschen - ajor Lenz im Generalstabe einer Heeresgruppe, dem König- liclzk banerischen Major Ritter v on Xylander im General- f e eines Armeeoberlommandos, dem Königlich sächsischen ,;«betstleuinant Freiherrn von Oldershaufen, Abtellungsches

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beim Stabe des Chefs des Feldeisenbahnwesens, dem König- lieh sächsischen Oberstleutnant von Man oldt-Gaudlitz, Oberquattiermeister bei einem Armeeober ommando, dem Königlich sächsischen Major Tillmanns, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte eines Abteilungschefs beim Stabe des Chefs des « eldeiseubahnwesens, dem Königlich württem- bergischen Oberst eutnant Santer, Chef des Generalstabes eines Reservekorps, und dem Königlich württembergifchen Oberstleutnant Mohs, Chef des Generalstabes eines Reserve- korps, das Ritterkreuz mit Schwertern des Königlichen Haus- ordens von Hohenzollern zu verleihen.

Dentsches Reich.

Bei _her Reichsbank sind ernannt: hie bisherigen Buch- haltereiassistenten Hans Hennig und Hacker in Berlin, Oskar Schwarz in Stettin, Menold in Karlsruhe, Kurt Berger in Duisdurg, Sigrist in Crefeld, Fromm in Datteln, Mackenroth in Straßburg i. E. und ethner in Lyck zu Vantbuchhalterm

die bisherigen Kanzlisten Boeckh in Straßburg i. E., Hamm in Chemnitz, Purschke in Kattowitz und Gebhardt in Halle a. S. zu Kanzleisekretären.

Bekanntmachung

über die Anmeldung der Bestände von Korn- hranntwein.

Vom 23. Oktober 1916.

Auf Grund der Bekanntmachung über Kriegsmaßnahwen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs- GesetzbL S. 401) wird verordnet:

§ 1

Wer mit Beginn des 1. November 1916 unversteuerten oder un- der-sollten Kornbranntwein, der den Bestimmungen des § 107 Abs. 2 des Bronntweinsteuergesetzes in der Fassung vom 14. Juni 1912 iReichssGesrtzbL S. 378) entspricht, in Gewahrsam bat, bat die Vorräte-, getrennt nach den Lagerungsottem der Zahl und sitt der Bebåltnisse sowie nach den Eigentümern, unter Angabe des Axkobols gebalts in Erwichtshundertteilen und unter Nennung der Eigentümer der Spititussseutraie, G. m. b. H. in Berlin W.9‚ Sei-emsig- straße 14s15, bis zum 5. November 1916 anzuzeigem Die Anzeige über Mengen, die mit Beginn des 1. November 1916 unterwegs sind, ist unverzüglich nach deren (Empfange von dem Empfänger zu erstatten.

Diese Vorschriften gelten nicht für Mengen, die im Eigentume des Reichs, eines Bundesstaats oder Elsas-Lotbringens, insbesondere der Heeresverwaltungen oder der Marinevercralttingen stehen.

§ 2

Miit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer vorsätzlich die ihm nach § 1 Abs. l obliegende Anzeige nicht erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht.

Neben der Strafe kann der Branntwein, auf den sich die straf- bare Handlung bezieht eingezogen werben, ohne Unterschied ob et dem Täter gehört oder nicht.

§ 3 Diese verordnung tritt mit dem Tage der verkündung in Kraft. Berlin, den 23. Oktober 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich

Bekanntmachung, betreffend Aufhebung des 1 der verordnung über die Höchstpreise für Wolle und Wollwaren vom 22. Dezember 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 545).

Auf Grund des § 9 Satz 2 her verordnung vom De- zember1914(sReichs-Gesetzbl.S.545) wird folgendes bestimmt:

Die Vor chrift des § 1 her verordnung über die Höchst- preise für Wolle und Wollwaren vom 22. Dezember 1914 (Reichs-Gesetzbl· S. 545) tritt mit dem 24. Oktober 1916 außer Kraft.

Berlin, den 23. Oktober 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 237 des Reichs-Gesetzblatts enthält unter ·

Nr. 5523 eine Bekanntmachung über die Anmeldung der Bestände von Kornbranntwein, vom 23. Oktober« 1916, und unter

Nr. 5524 eine Bekanntmachung, betreffend Aufhebun des § 1 her verordnung über die Höchstpreise sur Wolle und ell- w aren vom 22. Dezember 1914 (9ieid)6=(55efeßbl. S. 545).

Berlin W. 9, den 24. Oktober 1916.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Kriter-

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Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht-

die Geheimen Regierungsräte und vortragenden Räte im Ministerium der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten Dr. Gustav Graeber und Hermann Schwarz zu Geheimen Oberregierungsräten sowie

den bisherigen ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Bonn Dr. Carl Becker zum Ge- heimen Regierungsrat und vortragenden Rat im Ministerium der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten zu ernennen.

Bekanntmachung.

Das steuerpflichtige Reineinkommen der meiner Aufsicht unterstellten Privateisenbahnen ist nach § 46 des Kommunal- abgabengesetzes vom 14. Juli 1893 für das Betriebsjahr 1915, wie folgt, festgesetzt worden-

1) bei der Prignitzer Eisenbahn auf 213 750246 -——-3,

2) bei her Wittenberge-Perleberger

Eisenbahn auf. . . . . . . 33185„ 22 3) bei der Paulinenaue-Neuruppi- ner Eisenbahn auf . . . 68000„ »

4) bei der Rupviner Eisenbahn auf 316 555 » 12

5) bei her Löwenberg - Lindow- · Rheinsberger Eisenbahn auf. . . . 69820

6) bei der Eisenbahn Altona-Kal- tenkirchen-Neumünster auf . . . . . 119190

7) bei der KreisOldenburger Eisen- bahn (Nebeneisenbahn) auf . . . . . . 11500 —- »

Aus dem Betriebe der Kreisbahn Eckernsörde——Kappeln (Nebeneisenbahu) und der Elmshorn - Barmstedt- Oldesloer Eisenbahn ist ein kommunalabgabepflichtiger Reinertrag im Jahre 1915 nicht erzielt worden

Altona, den 20. Oktober 1916.

Der Königliche Eisenbahnkommissar. J. V.: svaiieipei.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Walter Schulz in Allenstein, beut durch verfügung der Polizeiverwaitung vom 20. Juli 1916 Tab. Nr. 6707 II der Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie die vermittlung eines derartigen Handels wegen Unzuvrrlätsigkeit untersagt worden ist, wird auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bekanntmachung zur Fernbaltung untuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs-(gehen. Seite 603) die Wiederaufnahme des Handels- betriebes gestattet.

Allenstein, den 19. Oktober 1916. Die Stadtpolizeiverwaltung met-) Z ulch

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Max Fischer in ‘ililenftein, hem durch verfügung der Polizeiverwaltung in Allenstein vom 3. Juni 1916 der Handel mit Lebens- nnd Futtermitteln sowie die V e r m i t t l u n g eines derartigen Handels we en Unzuverliissigkeit u nte rsagt werden ist, wird auf Grund des S 2 Abs. 2 her Be- kanntntachung zur Fernbaltung unzuverläfsiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBI. Seite 603) d i e W i ed er- aufnahrne des Handels mit Lebens- nnd Futter- mitteln gestattet.

s2'111enftcin, den 18. Oktober 1916.

Die Stadtpoliteiverrrsadtg (get«) 81'115:-

Bekanntmachung

Der Firma Hugo Berg, Lederbandlung, dem Kauf- mann Hugo Ber und dem Kaufmann Georg Berg, Juden- strasze 17, ist auf rund der Bundestatsverordnung vom. 23. Sep- tember 1915 wegen Unzuverlässigkeit der Handel mit Leder sowie mit sonstigen Gegenständen des Kriegsbedarfs und des täglichen Bedarfs untersagt worden.

Frankfurt a. Oder, den 21. Oktober 1916. Die Polizeiverwaltung R ich t e r.

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Bekanntntachung.

Auf Grund des § 1 Abs. 1 und 2 der verordnung des Bundes- rate vom 23. September 1915 sur Jewbctlttwg uniuverlälsiget Pes- sonen vom Handel bade ich a. hem iliijiehhänhler Her-traun Hack- länder. geboren am 28. August 18b? in Ertratb b. Dufseldoef, zurzeit Dütseldoe , Rubttalstraste b wohnhaft, b. der Ehefrau Hermann Sauen aber. Apolonia geb. Bremen, ten am - 31. Oktober 18d3 in Hosbeinn Kreis Unterstanken, zu ebenfalls Düiseldorf, Rubrtalsttaße 5 wohnhaft. die Ausübung bes Fanbus mit Nabeungss und Genußmitteln für bat ge- antte Retchagebiet u n t er s a gt.

Düfseldotf, den 19. Oktober 1916.

Die Pollietoerwaltuna Der Wertsteigerung-H „d m. seh