1871 / 1 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 May 1871 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Lloyd, Transport-Versicherungs-Aftien-Gesellschaft in Berlin. Erster Nechuungs - Abschluß _für die Geschäfts - Periode vom 25. Mai bis 31. Dezember 1870.

A. Bilanz.

B. Gewinn- und Verlust-Conto.

Aktiva.

Aktien-We@(hsel

Inventar :

Wechsel im Portefeuille .…

Kassa-Bestand ...-.- -- -----

Drucksachen

Effekten, zum Courswerth vom 31. Dez. 1870

Hypotheken

Debitoren

| Pf.

ez Thlr. 9 400,000 |—

1,644 |16 7,975 |26 1,380 | 3 1,612 [16

38/023 57,000 __ 49,779 557,715

1) Prämien 2) Police Gelder 3) Kapital-Erträgniß

pawad OMON O

Courtagen

go» R LA R

los l |

Material

Inventar

Passiva. Thlr.

. [Aktien-Kapital

. 1 Kreditoren

. [Reserve für \{chwebende Schäden und laufende Versicherungen

. [Reingewinn

| | Pf.

st 6) Bezahlte Schäden

| «o

D715 1241 9

|

Berlin, am 31. Dezember 1870. Der Aufsichtsrath : Bauendahl.

2) Einrichtungë- und Organisations-Kosten 3) 25 pCt. Abschreibung auf Drucksachen und anderes

abzüglih Rückvergütung . » 7) Reserve für s{chwebende Schäden und laufende Ver- fitherungen ¿ea eve cróbeanrire A A e A Ne »

1) Dem Kapital-Reservefond Überwiesen 2) 5 pCt. des Einschusses als ordenilihe Dividende... » 3) Statutenmäßige und kontraktliche Tantiöme » 4) 32/,; pCt. des Einschusses als Superdividende »

Nredit.

1) Rückversicherungs - Prämien , Ristorni und Rabatte, Provisionen und

35,516. 27. —. 4,774. 29. 2.

537. 15. 6.

182. 21. 10. 5,877. 26. 9 TAGT 1A a

Thlr.

2,150. 2 e P 1420: 8. 90,9

de Thlr.

de »

4) 10 pCt. Abschreibung aufs 5) Allgemeine Verwaltungs-

Thlr. 17,521. 2. —. 10,163. 19. —. »

23,156.

23. 9.1 77,404

Gewinn

5/954

Q, Verwendung.

“eo Or O10, —, 3/055. 17, 344.

1,944. 13. Toi 5/0504.

Der Vorstand: Wolff.

Bekanntmachung.

König

liche

Ostbahn.

E Am 1. Mai d. I. tritt auf den Eisenbahnstrecken Schneidemühl-Flatow, Dirschau - Pr. Stargardt und Jnsterburg- E Gerdauen an Stelle des gegenwärtigen Fahrplans folgender Fahrplan in Kraft:

A. Shneidem

Ü ühl-Flatow.

Richtung Schneidemühl - Flatow.

Richtung Flatow - Schneidemühl.

Gemischter Zug 5. Zug 3. U. | M. 0] O

Gemischter Stationen.

Gemischter Zug 4. U. | M.

Stationen.

Gemischter Zug 6. U. | M.

Morgens HAURMHGgE

neidemühk s L Nbf. 6 45 T S ' Ank. 7 57 6 19

Vormittags [atow 10 | 8

Gneidenübl „.... oco coa eo eae Ank. 11 15

Abends 8 33 9 40

B. Dirschau - Pr. Stargardt.

————

Richtung Dirschau - Pr. Stargardt.

Richtung Pr. Stargardt - Dirschau.

Gemis#ter Qug 2.

u M

Gemischter | Gemischter Zug 18. Zug 6.

1M] U [M

: Stationen.

Gemischter Zug 9. U. | M. U. [| M.

Gemischtcr

Stationen. Zug 1.

Gemischter Zug 3. U D.

Abends 9 | 10 10 9

Morgens

Dirschau 8 | 36 2 | 33

Pr. Stargardt... Ank.

Nachmitt. 9 135 3192

Morgens Nachmitt. Dirschau i». . « « - « Ank. 715 1 121

Pr. Stargardt Abf. T. A 12 | 29

Abends 7118 81 5

Richtung Insterburg-Gerdauen. Gemischter Zug 10.

U. | M. U. | M.

Vormitt. Nachmitt. 9 24 3 | 25 10 57

Gemischter

Stationen. Zug 2.

erdauen 4

|

F

C. FTnsterburg-Gerdauen.

A A E R T T N R LAE R aL Ds U L M Ea A

Richtung Gerdauen-JTnsterburg.

Gemischter Stationen. Zug 1. |

| Mittags Serdauen 12 I 8

Insterburg Ank. 1 45

U M

Gemischter Zug 5, U. | M. Abends 6 | 53 8 30

Sämmtliche Züge befördern Personen in allen 4 Wagenklassen. Auf den Stationen sind besondere Fahrpläne ausgehängt. Königliche Direktion der Osthahn.

Bromberg, den 22. April 1871. i

Vom 1. Mai d. J. ab tritt für die Beförderung von Braun- | resp. Cöpenick und der Ostbahnstation Lebus resp. Lebus und Podelzig via Sur! a. O. ein Verbands-Spezialtarif in Kraft.

kohlen in Wagenladungen von mindestens 100 Ctr. oder 335 Tonnen à 3 Cir.) im Verkehr zwischen den diesseitigen Stationen Erkner,

ürstenwalde und Briesen einerseits und der Station Lebus und sämmtlichen ösilih davon belegenen Stationen der Königlichen Ostbahn andererseits, sowie im Verkehr zwischen den diebseiltigen Stationen Berlin

arifexemplare sind auf allen Verbandstationen einzusehen.

Berlin, den 30. April 1871.

Königliche Direktion der NiedersclefisW-Märkischen Eisenbahn.

| marschall des Ober-Befehls8habers Sr. Kaiserlichen und König-

| Gottberg,

Deutscher Reichs-Anzeiger

UNd

| Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Das Abonnement beträgt 4 Thlr. # Sgr. G Pfg. für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer Drucckzeile Az Sgr. L

Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung- an, süx Berlin die Expedition : Zieten- Plaß Nr. 8.

Ankündigung des Deutschen Meichs- Auzeigers.

Vom heutigen Tage ab, an welchem die Deutsche Reich8verfassung in Kraft tritt , ersheint in Folge höherer Anordnun Der Deutsche Neichs - Anzeiger und zwar in Verbindung mit dem Königlich Beate L atio, O Der Deutsche Reichs - Anzeiger ist bestimmt, auf dem Gebiete der Tages-Presse als Publikations-Organ für die Re1ichd-

behörden zu dienen.

Der Abonnementspreis für das Quartal des aus dem Deutschen Reichs - Anzeiger und dem Königli, Breußischen Staats-Anzeiger bestehenden “Gesammtblattes beträgt für jeßt 1 Thlr. 745 Sgr. und gilt dieser volle Preis auch für das begonnene

(zweite) Quartal d. J.

Der Jnsertion8preis für den Raum einer Petitzeile in dem öffentlichen Anzeiger beträgt 25 Sgr. Alle Post-Anstalten nehmen Besiellung auf den mit dem Königlich Preußischen Staats-Anzeiger verbundenen Deutschen Reichs-Anzeiger an, für Berlin die »Expedition des Blattes, Zietenplaß Nr. Z«.

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Königlich bayerischen Ministerial - Accessisten Grafen von Lerchenfeld-Köfering zu München den Königlichen Kronen - Orden dritfer Klasse, und dem Konsul des Norddeut- schen Bundes zu Port of Spain auf Trinidad, C. F. Feez/, den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Se. Majestät der König haben E CEgua igs geruht : den nachbenannten Offizieren des Stabes des Ober-Kommando® der 1l[l. Armee die Erlaubniß zur Anlegung der von des Fürsten von Schaumburg-Lippe Durchlaucht ihnen verliehenen Medaille für“Militärverdienst im Felde zu ertheilen, und zwar: dem Major Mischke, à la suite des Generalstabes der Armee, und dem Rittmeister Freiherrn von Schleiniy, à la suito des 2. Schlesischen Dragoner - Regiments Nr, 8, persönlichen Adjutanten des Ober-Befehlshabers, Sr. Kaiserlichen und König-

| lichen Hoheit des Kronprinzen des Deutschen Reichs und Kron-

prinzen von Preußen; dem Hauptmann Grafen zu Eulen- burg, von der Reserve des 1. Garde-Regiments zu Fuß, Hof-

Kronprinzen des Deutschen Neichs Preußen- dem Obersten von Ober - Quartiermeister beim Ober - Kommando; dem Major von Hahnke, dem Major Karnaß, dem Haupt- mann Lenke vom Generalstabe des Ober-Kommandos; dem

lichen Hoheit des und Kronprinzen von

| Major Dresow vom Grenadier-Regiment König Friedrich

Wilhelm TV. (1. Pommerschen) Nr. 2, dem Rittmeister von Mutius vom Regiment der Gardes du Corps und dem

| Hauptmann von Sommerfeld vom 2. Garde-Regiment zu

Fuß, Adjutanten beim Ober-Kommando; dem Major von Winterfeld, persönlihen Adjutanten des Prinzen Alexander von Preußen Königlichen Hoheit, jeßt Kom- mandanten des Hauptquartiers beim Ober - Kommando; dem Rittmeister von der Lancken, aggregirt dem Garde- Husaren-Regiment und Ordonnanz -Offizier beim Ober -Kom- mando ; ferner: dem Major von Schrabisch à la suite des 6. Thüringischen Jnfanterie-Regiments Nr. 95 und Flügel- Adjutanten Sr. Hoheit des Herzogs zu Sachsen-Coburg-Gotha und dem Seconde - Lieutenant von ZJiegesar vom Magde- burgischen Kürassier-Regiment Nr. 7, kommandirt bei Sr. Ho- heit dem Herzog zu Sachsen-Coburg-Gotha.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Hofmarschall Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen des Deutschen Reichs und Kronprinzen von Preußen, Kammerherrn Grafen zu Eulenburg, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Bayern Majestät ihm ver- liehenen Großromthur-Kreuzes des Verdienst-Ordens vom heili- gen Michael zu ertheilen.

Deutsches NANeicch.

Verordnung, betreffend die Einführung der Fahr- postbeförderung im Elsaß und in Deutsch- Lothringen.

In Betreff der Fahrpostbcförderung im Elsaß und in Deutsh-Lothringen kommen vorläufig und um bis zur ander=- weiten definitiven Regelung den Verkehr thunlichst zu erlcih=- tern, folgende Beftimmungen in Anweridung.

§. 1. (Annahme von Packeten.) Bei allen denjenigen Postanstalten des Elsaß und Deutsch-Lothringen8, welche an der Eisenbahn belegen find, können Packete ohne Werthangabe, sowie Packete mit Werthangabe (Geld- und Werthsendungen) zur Be- förderung nach anderen, an der Eisenbayn belegenen Post- anstalten des Elsaß und Deutsch-Lothringens angenommen werden.

F. 2. (Packetporto.)* Das Packetporto wird nach dem Ge- wicht der Sendung erhoben. Dasselbe beträgt, ohne Rücksicht auf die Entfernung, für je 500 Grammen oder einen Theil von 500 Grammen 10 Centimen, im Minimum jedoch 50 Centimen. Y S a die Begleitadresse kommt besonderes Porto nicht in

nsaß.

Wenn mehrere Packete zu derselben Begleitadresse gehören, wird für jedes einzelne Packet die Taxe selbständig berechnet. - ___§. 3. (Porto- und Versicherung8gebühr für Packete mit Werthangabe.) Für Pakete mit Werthangabe , gleichviel ob dieselben baares Geld oder andere Gegenstände enthalten, wird erhoben: a) an Porto der nach §. 2 sih ergebende Betrag, Þ) an Versicherungsgebühr für je 100 Franken 10 Centimen.

Wenn mehrere Packete mit Werthangabe zu einex Begleik- adresse gehören, wird für jedes Packet die Versicherung®8gebühr besonders berechnet.

F. 4. “(Tarif für den Verkehr mit anderen Postgebieten.) Im Verkehr der an der Eisenbahn belegenen Postanstalten des Elsaß und Deutsch-Lothringens mit anderen Postgebieten kom- men für die interne Beförderungsstrecke gleihfalls die in den CÇF. 2 und 3 enthaltenen Tarifbestimmungen in Anwendung.

F. 5. (Umfang der Garantie.) Für den Verlust und die Beschädigung von Packeten ohne und mit Werthangabe wird im Elsaß und in Deutsch - Lothringen nah denselben Grund- säßen Garantie geleistet, welche bezüglich derartiger Sendungen im innern Verkehr Norddeutschlands nah den geseßlichen Be- stimmungen in Anwendung kommen.

F. 6. (Anfangs - Termin.) Die vorstehenden Bestimmun- gen treten vom 10. Mai 1871 ab in Kraft,

Berlin „-den 25, April 1871,

Der Reichskanzler. von Bismark.