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üs. Regts. Nr. 33, v. Bergen, Pr. Lt. à la suite des 3. Hannov. Inf. Regts. Nr. 79, als Hauptm. mit Pens. und der Armee-Unif., der Abschied bewilligt. v. Gaertner, Sec. Lt. vom 1. Hess. Hus. Regt. Nr 13, Behufs seines Rücktritts zum reitenden Feldjäger-Corps ausgeschieden. Hiltrop, Sec. Lt. a. D., zuleßt bei der Jnf. des 2. Bats. (Halle) 2. Magdeb. Landw. Negts. Nr. 27, von seinem gegenwärtigen Dienstverhältn., als f. d. D. d. m. V. dem 2. Magdeb. ‘Inf. Nezt. Nr. 27 aggregirt, entbunden und in das Jnafktivitäts-Ver- hältniß zurückgetreten. Vogel, Sec. Lt. von der Juf. des 2. Bats. (Stralsund) 1. Pomm. Landw. Regts. Nr. 2, von seinem gegenwär- tigen Dienstverhältn. bei dem Landw. Besaß. Bat. Stralsund ent- bunden und in das Beurlaubten-Verhältn. zurückgetreten.
Nichtamtliches.
Frankreich. Ueber die Verhaftung Cluserets durch die Kommune wird der »Jndèpendance« aus Paris unterm 1. Mai geschrieben: »Heute früh erfuhr man die Verhaftung Cluserets. Die Nachricht erregte kein Erstaunen; der Anlaß oder Vorwand wurde verschieden ängegeben. Nach Einigen sollte sie eine Strafe dafür sein, daß Cluseret die von den Ver- faillern genommene Position von Moulineaux ohne genügende Vertheidigung gelassen, nah Anderen wäre man einem Ein- “ Verständniß zwischen ihm und Thiers und Vorbereitungen zur Flucht nah Versailles auf die Spur gekommen. Das Wahr- scheinlichere ist Folgendes: Gestern schickte der General dem Fort Issy, das sich zu halten schien, Truppen, Verstärkungen, Lebens- mittel, Munition, Geschüße 2c. Diese Truppen geriethen nun Unter die der Regierung und wurden fast sämmtlich gefangen genommen. Dieser Unfall rief eine Panik hervor, unter deren Eindruck die Kommune den Verhaftsbefehl gegen Cluseret in geheimer Sißung beschloß. «
ü E: die Verhaftung giebt die Kommune selbst folgenden ufschluß:
»Da die Unfähigkeit und Nachlässigkeit des Delegirten beim Krieg8wesen beinahe unsern Besiß des Forts von Jssy gefähr- det hätte, so hat der Exefutivausschuß es für nötdig erachtet, der Gemeinde die Verhaftung des Bürgers Cluseret vorzuschla- den. Dieselbe dekretirte sie. Die Kommnue hat übrigens alle O Maßregeln ergriffen, um sih den Besiß von Jssy zu sichern. «
Paris, 4. Mai, Abends 6 Uhr 30 Minuten. Die »Agence Havas« meldet: Die republikanische Liga hat so- wohl an die Kommune, wie auch än Thiers, das dringende Ersuchen gerichtet, cinen 20tägigen Waffenstillstand herbeizufüh- ren. — Das » Journal officiel« bringt cinen Bericht über die finanzielle Lage der Kommune, wie solcher seitens des Finanz- Delegirten Jourde in der Sizung am 2. d. vorgelegt worden ist, Hiernach betrugen die Ausgaben vom 20. März bis 30. April 25,138,089, die Einnahmen dagegen 26,013,916 Frcs., so daß ein Uebershuß von 875,827 Frcs. vorhanden ist. Unter den Einnahmen befinden sich 303,000 Frcs., welche seitens der Eisenbahngesellschaften gezahlt worden sind. Jourde er- klärte, daß er wahrscheinlich in der Lage sein würde, im Wege eines garantirten Anlehens weitere Mittel beschaffen zu müssen. In derselben Sißung bot Jourde seine Demission an, indem er darauf hinwies, daß die Ernennung eines Wohlfahrts-Aus- schusses seine Stellung unhaltbar mache. Mehrere Mitglieder der Kommune baten Jourde, auf seinem Posten zu verharren, und wrourde hierauf die Wiederwahl Jourdc's als Delegirten für das Finanzwesen mit 44 gegen 38 Stimmen beschlossen. — Fort Issy befindet sich noch immer im Besiß der Föderirten. Dem »BVien Public« zufolge ist J}y vollständig zerstört und hat sich die Garnison hinter den aus den Trümmern errichte- ten Brustwehren verschanzt. Jssy feuert höchst selten, wird dagegen fortwährend mit einem Hagel von Geschossen über- shüttet. Fort Vanves wird heftig \bombardirt ; die hart mitgenommene Besaßung erwidert das Feuer nur s{wach{. Die Versailler haben heute eine starke Batterie bei Montre- tout demasfkirt, welche Auteuil, Point du Jour und Passy bedroht. Dieselben haben ferner die Jle de Saint - Germain beseht und daselbst eine Batterie errichtet, um den Viadukt am Point du Jour, sowie die Kanonenboote zu beschießen. Das Fort Montrouge, Hautes-Bruyères und Moulin - Saquet sind dur das Bombardement hart mitgenommen. Die Föderirten antworten keäftigst und beseßen alle Verschanzungen in dem Ort Jvry. Auf der Seite von Neuilly, Levallois und Perret dauert der Kampf ohne entscheidendes Resultat fort.
— 5. Mai, Morgens 8 Uhr. Die Journale der Kom- mune versichern, daß die Föderirten gestern die Redoute bei Moulin-Sacquet und den Bahnhof von Clamart genommen haben. Die Verluste sollen beiderseits sehr bedeutend sein. Die Ueberrumpelung der Föderirten in der Nacht vom 2. auf den 3. d. Mis. soll dem Verrathe des Kommandan- ten Gallien und eines Actillerie - Kapitäns beizumessen sein,
welche das Losung8wort den Versailler Truppen verkauft hätten, Die Föderirten haben gestern, wie die » Agence Havas« meldet, eine Menge Gefangener und Verwundeter, sowie mehrere Kanonen verloren. Das Schloß Jssy, welches- von den Versailler Truppen eingenommen war, is durch die Kugeln der Föderirten in Brand geschossen. An der Westfront haben die Versailler Truppen einige Meter an Terrain in der Rue des Huissiers gewonnen und daselbt eine Barrikade er- richtet, um die Barrikade in der Rue Peyronet und den Rond Point d’Inkermann mit ihrem Feuer im Rücken zu fassen. Das Feuer des Mont Valsrien hat zwei &Feuersbrünste zu Le- vallois und Neuilly hervorgebracht. Oberst Rofsel ist in dem gestrigen Gefechte in der Nähe der Südforts leiht an der Schulter verwundet worden. Gestern fand ein neuer Angriff der Versailler Truppen auf der Seite von Issy statt , welchen die Föderirten, ihrer Angabe nach, abgesblagen haben.
— Nachmitt. 12 Uhr 40 Min. Ein Dekret der Kom- mune verfügt die Abschaffung des politischen und des Amts- eides; ferner ist eine Verordnung erschienen , welche verbietet, Pferde aus Paris hinauszuführen. Ausgenommen hiervon sind Militärestafetten und Militärtrans8porte, welche mit den regelmäßigen Au8weisen versehen sind. Rofssel erlies ein Cir- fularschreiben, in welchem er mittheilt, daß ihm das Central- fomite bei der Administration und bei der Organisation der Nationalgarde behülflih sei. Oberst Wenytel wrourde vom Oberbefehl im Fort Jy abberufen. Ein offizieller Bericht Rossels meldet : »Heute Nacht zeigte \ich ein Detachement der Versailler Truppen bei Moulin-Sacquet. Dasselbe wurde eingelassen, nachdem es das Losungs8wort in regelrechter Weise gegeben hatte. Die Feinde überfielen hierauf die Überraschte Besaßung, vertrieben sie aus ciner Redoute und führten 6 Ges {üßte mit Bespannung fort, welche bereits zum Abfahren be- reit standen. Es wurde hierüber eine Untersuchung eingeleitet und ist der Kommandant des Platzes, Gallien, anan das Losungswort dem Feinde verkauft zu haben. Die Redoute wurde übrigens sofort wieder besezt.« Eine andere offizielle Depesche kündigt an, daß der Bahnhof von Clamart von den Föderirten wieder genommen worden sei. Das Schloß Issy, welches gestern Abend in Brand gesteckt wurde, ist von den Versailler Truppen wieder geräumt worden. — Die Kom- mune hat in ihrer Sigung am 3. beschlossen, zwei Mitglieder zu beauftragen, einen Saal ausfindig zu machen, in welchem öffentliche Sitzungen der Kommune stattfinden können. Meillet zeigte an, daß die Demolirung der Vendômesäule am 8. Mai stattfinden werde. Die kommunalen Behörden fordern sämmt- liche Einwohner von Levallois, Clihy und St. Ouen auf, ihre Wohnungen zu räumen.
— Abends 6 Uhr 30 Min. Die »Agence Havas« meldet: »Das Bombardement gegen die Südforts wurde heute heftig fortgeseßt. Die Versailler Truppen haben nunmehr 128 Batterien um Paris errichtet, darunter 62 Batterien von Positions8geshüßen und 12 Mitrailleusen - Batterien. Das Ge- [{üß- Und Gewehrfeuer bei Neuilly und Asniòres wurde un- ausgeseßt unterhalten. Das Centralkomite beginnt strenge Maßregeln zur Durchführung des Dekretes, betreffend die Massen- aushebung, anzuwenden. i
Versailles, 5. Mai, Vormittags 10 Uhr. Dem » Journal officiel« zufolge bezweckt die Nau zwischen Favre, Pouyer-Querkier und dem Fürsten v. Bismark, welche in Frankfurk stattfinden wird, die gemeinschaftlihe Regelung gewisser Schwierigkeiten, welche sich bei den Verhandlungen in Brüssel erhoben hatten, so wie die möglichste Beschleunigung des definitiven Friedenss{lusses, — Das Geschüß- und Gewehr- feuer rings um Jssy ist nach wie vor sehr heftig. Die Posi- tionen beider kriegführenden Theile find noch immer dieselben. Die Arbeiten werden eifrig fortgeseßt, um Fort Jssy vollständig zu isoliren. -— Die von dem Pariser » Journal officiel« gee brachte Mittheilung, daß Moulin-Sacquet nur dur Verrath genommen sei, und daß die Föderirten den Bahnhof von Cla- mart beseßt hätten, ist vollständig unbegründet.
— Abends 6 Uhr. Das Geschüßz- und Gewehrfeuer wird gegen das Fort Issy unausgefeßt unterhalten, sonst ist kein Ereigniß von Bedeutung zu melden. Neue Versuche der republi- kanischen Liga zur Herbeiführung einer friedlichen Verständi- gung werden hier als gänzlih aus\ichtslos betrachtet.
Türkei. Konstantinopel, 5, Mai. (W. T. B.) Von gut unterrichteter Seite wird bestätigt, daß die Mission Neyres Paschas vom besten Erfolge begleitet gewesen sei, und daß nunmehr alle Mißverständnisse und Verdächtigungen , welche dur falsche Informationen hervorgerufen worden seien, besei- tigt wären. Der Khedive habe sofort jedem Gedanken entsagt, Festungen zu erbauen und habe Nevres Pascha ersucht, dem Sultan mitzutheilen , daß er binnen Kurzem nach Konstanti- nopel Tommen werde, um dem Sultan mündlich seine Ergeben- heit zu versichern. ï
Nußland und Polen. St. Petersburg, 4. Mai. (St. P. Z.) Am 26. April ist der Prinz Heinrich VIl. Reuß von dem Kaiser in Audienz empfangen worden und hat die Ehre gehabt, Sr. Majestät die Beglaubigungsschreiben zu über- reichen, durch welche Se. Majestät der Deutsche Kaiser und König von Preußen ihn als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minisier des Deutschen Reiches bei dem Kaiser- lid russischen Hofe afkffkreditirt.
Schchweden und Lorwegen. Stockholm, 5. Mai. (W. T. B.) Der Reichstag nahm heute bezüglih der alten eingekiagten Forderung der Stadt Stettin den Vorschlag der Regierung an, die von dieser Stadt offerirte Vergleichssumme von 116,838 s{wedis{chen Thalern zu zahlen.
— Aus Christiania wird vom 1. Mai gemeldet, daß Kildal an Sverdrups Stelle zum Präsidenten des Storthings, und Sverdrup darauf zum Vize-Präsidenten gewählt worden ift.
Neichstags - Angelegenheiten,
Berlin, 6. Mai. In der gestrigen Sißung des Deuts- shen Reichstags leitete der Bundesbevollmächtigte, General- Postdireftor Stephan, die erste Berathung des Geseßentwurfs, betreffend das Postwesen des Deutschen Reichs, wie folgt, ein :
Meine Herren! Jh erlaube mir, den Entwurf des ersten deut- schen Reichbpostgefeßes mit einigen Worten cinzuleiten.
Es ist nicht eine mit dem Wesen dec darin behandelten Materie in unmittelbarem Zusammenhange stehende inncre Nothwendigkeit, die ihn zunähst hervorgerufen hat; cs wäre ja das auch kein fehr günstiges Zeugniß gewesen für das Postgeseß, welches erst vor drei Jahren im Norddeutschen Bunde unter Mitwirkung des Norddeut- hen Reichstages zu Stande gekommen isst, ein Geseß, von welchem man im Gegentheil sagen fann, daß -es sich in der Praxis trefflich bewährt hat. Der Anlaß is mehr ein äußerer, der Grund cin mehr formaler. Es wérd dadur die große Bedeutung di-cses Gesehes aber keineswegs abgeschwäckcht. Dem Reiche steht verfassungsmäßig das Recht der Geseßgebung in Bezichung auf das Postwesen zu, und es wird auch auf diejenigen süddeutschen Staaten, denen nach der Konstitution die selbständige Verwaltung ihres Postwesens zusteht, diese Reich8geseßgebung sich in wichtige, ja in den wtchtigsten Theilen erstrecken. Wenn also der vorliegende Entwurf lebendiges Recht geworden sein wird, so wird damit die deuts@e Nation ein Gut erlangt haben, dessen Werth keines. wegs zu unterscäßen ist, cin Gut, welches fie in keiner früheren Epoche ihrer Geschichte besessen Hat — cin allgemeines deutsches Poßrecht, Denn, meine Herren, was biéher untcr diesem Namen gegolten hat von dea Mandaten des Wiener Reichs-Hofrarhs und den Patenten und Lehndbriefen der Kaiser Rudolph 1l. und Matthias an bis zu dem §. 13 des Regenéburger Reich8deputations8-Haupvtschlusses, der den Fortbestand der Thurn- und Taxishen Lehn®post garaniirte und endlich bis zu dem unseligen Art. 17 der Wiener Bundesakte, das , meine Herren, war fein allgemeines Poftrecht der deutschen Nation, wie mehrere Staatsrecbtélehrer;, und-darunter ssgar berühmte Namen, es nannten, sondern es war weit eher ein allgemeines Post- Unrecht der deutschen Nation, ja es war, wie der Große Kurfürst in einer denkwürdigen Staatsschrift vom Jahre 1660 an den Kaiser in Wien es bezeichnet hat, es war ein »Unfug und eín unlcidlihes Vor- nehmen«. Es is gut, an diese Zeiten fh zu erinnern, um in ihrer ganzen Tragweite die großen Nacwirkungen zu erkennen, welche auch auf den nichtpolitischen Lebensgebieten Deutschlands die Ereignisse zu- rücklassen, die unsere Generation durchlebi ! 2
Mit dem Recht der Gesehgebung auf postalishem Ge- biete fällt nun für das . Reih im gegenwärtigen Moment die Pflict zusammem, dieses Reckt auszuüben. Wir haben es mit lebendigen Instituten zu thun, die in Wirksamkeit sih befinden und die nach dem 1. Januar 1872 natürlich nit chne Reccht8basis bleiben können. Dazu tritt der Umstand, der auf cinem Bweckmäßigkeitsgrunde beruht, daß wir das nicht un- bedeutende und dur cine sebr rübrige und hochintelligente Verwaliung zu großer Blüthe entfaltete Postwesen cines dri(ten sÜddeutshen Staates vom 1, Januar 1872 an in die Verwaltung des Neichs aufzunehmen haden, da sind vorher noch bedeutende Abmachungen nöthig, und es ist wesentli, dabei auf einem, wenn auch noch nicht in Kraft getretenen, doch auf einem gegebenen und promulgirten Geseß fußen zu können. Veränderungen haben wir geglaubt in dem bestehenden Geseßp des Norddeutschen Bundes nur da vornehmen zu müssen, wo sie sich nah dem über- einstimmcnden Urtheil der betheiligt gewesenen Sachverständigen ais wirkliche Verbesserungen darsiellten. Man häite ja noch in Beziehung auf die Redaktion dieses und jencs ändern können, das Geseß viel- leiht etwas s|ylvoller herstellen, mchr modelliren können, es sind auch in der Nichtung bei den sehr eingehenden Berathungen im Bundesrathe gemacht worden. Jndessen, man is doch nur mit großer Vorssht herangegangen , weil sich wiederholt ge- eigt hat, daß bei einer anscheinend blos sprahlichen und grammati- fien Aenderung doch eine leise Verschiebung des unterliegenden Be- ariffs die Folge gewesen ift, und man is deLhalb zur ursprünglichen Fassung zurückgekehrt. Alles in Allem genommen, glaube ih, meine
Herren, daß dieses Geseß cine der guten Erbschaften ist, welche das
Deutsche Reich vom Norddeutschen Bunde macht und welche es ge- trost vi bas benesicium inventarii antreten fann. JTch fann nah allen diesen Gesicßtépunkten Jhnen das Geseß uur zur Annahme cmpfehlen.
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— Bei der Berathung des Geschentwurfs, betreffend die Redaktion des Strafgeschbuchs für den Norddeutshen Bund als Strafgeseßbuch für das Deutsche Reih, nahm zunäc|t der Königlich würftembergishe Bundesbevollmächtigte , Justiz- Minijter von Mittnacht, das Wort:
,_ Meine Herren! Der vorliegende Geseßentwurf ist, wie auch aus einigen Stellen der Motive, die noch etwas verallgemeinert werden fönnten, zu errathen, veranlaßt durch einen Antrag der Königlich bayerischen Staatsregierung, wêlhen die Übrigen Regierungen gerne aufgenommen haben. ‘
_ Ein Geseßbuch, welches jeder Bürger kennen muß und das in so vielen öffentlichen Geriht8verhandlungen angewendet und in seinem Wortlaut erläutert werden wird, soll als Reichsgeseß nicht an so vielen Stellen in störender Weise nur von dem Norddeutschen Bunde und dessen Beziehungen reden, Eine {olche Konservirung, eine solhe Erbschaft des Norddeutschen Bundes wird weder îm Norden, noch im Süden gewünscht werden. Sie wird zwar bestehen bei einer Anzahl anderer; zu Neich8geseßen erklärter bidher Norddeutscher Geseße, aber nirgends, eiwa mit Ausnahme des Wahlgeseßes für den Reichstag, scheinen die Berhältnisse in Absicht auf die Dringlichkeit und ‘en Grad des Be- dürfnisses gleih zu liegen wie beim Strafgeseßbuch; sie scheinen insbesondere nit glei zu [liegen bei dem Eir führungsgescß zum Strafgeseßbuch; weil dieses seiner Natur nach mehr transitorisch und weniger als das Geseßbuch in das allgemeine Rechtsbewußtfein Über- zugehen bestimm ist.
Von Seiten der verbündeten Regierungen wurde \sich nit ver- beblt, daß die Grenze zwischen Nedaftions- und sachlichen Aenderungen oft {wer zu ziehen ijt und daß deshalb jede, auch die unverfänglich| iheinende, RedaktionLänderung genau zu prüfen ist. Es konnte auch wirklich, wie Sie; meine Herren, wohl {hon gefunden haben mögen, nicht durchaus dabei sein Bewenden haben, statt »Norddeutsher Bund« » Deutsches Reich«, statt »norddeutsch)« »deutsch« zu sagen. Allein bei
der genauen Prüfung, die vorgenommen wurde, haben sich ernste, irgend erheblihe Schwierigkeiten nirgends gezeigt, und es wird ges nicht
werden dürfen, daß eine eigentlid sachliche Aenderung Jhnen vorgeschlagen is. Eben deshalb wird mit Grand auf Ihre Zustim- mung gehofft werden dürfen.
— Die Nr. 18 der »Annalen der Landwirtbschaft in den Ksönig- li preußischen Staaten« hat folgenden Junhalt: Aus den Verhand- lungen der XVIl. Sipungsperiode des Königlichen Landes-Oekongmie- Kollegiums. Die Hodgson’sche Drahtseilbahn als Transportmittel für landwirthschaftlihe Qwede. Von Dr. E. Perels. Das Freis willigenrecht der Ackerbauschulen. Von Th. Themann. Erwerbungen
des Königlichen landwirthschaftilißen Museums im k. Quartal 1871.
Berichte und Korrespondenzen: Aus London , 11. April. Uus dem Kreise Simmern. Aus den Regierungsbezirken Schleswig und Wiesbaden. Literatur: Berechtigung der Landwirthe für den einjährigen freiwilligen Militärdienst. Von Dr. R. Weidenhammer. Das Vertilgen d-r Maifäfer und Engerlinge. Von Wilhelm Bernay. Meteorologische Korrespondenz. Von L. Clericus. Notizen: Ausbruch der Rinderpest in Osroiecin in Galizien. Beschränkung der Einfuhr von Vieh 2c. über die Landesgrenze. Konferenz der Vorstände der landwirthschaftlichen Kreditinstitute. Drittes Verzeichniß der für die Landwirthe tin Elsaß und Lothringen eingegangenen Beiiräge. Auf- ruf des Ausführungscomit&és des landwirthschaftlihen Kongresses für die nothleidenden Landwirthe im Elsaß-Lotbringen. Vieheinfuhr in England. Die siebente Wanderversammlung deutscher Agrikultur- chemniker. Lehrplan des Königlichen landwirthschaftlichen Lehrinstituts zu Berlin. Die Kartoffelroanze iur Koloradogebiete, Der definitive Sckchu§s gegen die Rinderpest. Prozeß wegen Patentverleßung. Vulkansl[, Personalien. Hypvothekenberiht der Preußischen Bodenftredit-Aktien- bank in Berlin, Jahmann-Spiclhogen. Markibericht. Butterpreise. Bitehpreise, Stärkepreise.
(S{luß.)
Kunst und Wissenschaft. O
Berlin, 6, Mai. Gestern Abend fand im Königlichen Opernhause zum Besen des König Wilhelm - Vereins ein von Richard Wagner veranstaltetes und geleitetes Concert der _König- lichen Kapelle und anderer Künstler statt, welches das Haus in allen Räumen gefüllt hatte. Die g leitete der Kaisermarsch von R. Wagner ein, der mit dem Kaiserliede/, gesungen von dem Königlichen Theaterchor und dem Stern'schen Gesangverein, endigt. Auf Beetho- vens C-moll-Sinfonie folgten dann wieder Wagner'sche Kowpositicnen: ein Vorspiel aus »Lchengrin«; die Schlußscene aus der »Walküre«, Wotans Abschied und Feuerzauber, in welcher der Königliche Hof- Opernsänger Beß die Partie des Wotan fang; das Finale des ersten Aftes aus »Lozengrin«, bei welchem die Königlichen Hof-Opersänge- rinnen Frau v. Voggenhuber und Frl. Brandt, die Königlichen Hof- Opernsänger Beß, Fricke, Schelper und Woworsöky, so wie der Theaterchor mitwirkten. i :
Die Aufführung, welcher Jhre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin, sowie Jhre Königlichen Hoheiten der Prinz Georg und die Prinzessin Friedrich Carl beiwohnten, fand bei dem Publikum den lebhaf- testen Beifall, der besonders Herrn R. Wagner auszeichnete. Derselbe wurde nicht nux bei seinem Erscheinen von dem Publikum dur ein allge- meines Hoch begrüßt, sondern auch wiederholt, namentilich nach dem Vorspiel aus »Lohbengrin« durch die mannigfahsten Ovationen geehrt. Der anhaltendèé Beirall am Schlusse des Concerts veranlaßte Herrn R, Wagner, den Kaisermarsh und das Küiserlied noch einmal zu wiederholen. M i
— Das Handbuch über den Königlichen preußischen Hof und Staat für das Jahr 1871 (Verlag der Königl. Geh.