1871 / 4 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 May 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Verschiedene Bekanntmachungen.

[1390] Bekanntmachunq : Der Posten eines ersten Bürgermeisters in Görliß, welcher mit dem 1. Juli d. J. erledigt wird, soll baldigst wieder beseßt werden.

Das Gehalt beträgt 3000 Thlr. jährli. Bewerber, welche die Qualifikation zum höheren Staatsdienst besißen und sich bereits Er- fahrungen im Verwaltungsfache erworben haben, wollen ihre Mel- dungen unter Einreichung aller nöthigen Schriftstücke bis zum 1. Juni d. J. dem Stadtverordneten-Vorsteher G. Halberstadt hier zugehen

lassen. Görliß, den 2. Mai 1871. Der Magistrat. [1415] Kölnishe Maschinenbauck-Aktiengesellschaft. Generalversammlung. i Die fünfzehnte ordentlihe Generalversammlung der Akti-näre der Kölnischen Maschinenbau-Aftiengesellschaft, wird Samstag, den 27. Mai d. J, Vormittags 10 Uhr, ím Lokale des A. Schaaffhausen’ schen Bankvereins hier-

elbst, stattfinden. ' Unter Hinweisung auf die §§. 28 bis incl. 34 unserer Efell-

\schaftsstatuten, laden wir die dazu berehtigten Aktionäre ein, an dieser Generalversammlung theilzunehmen, mit dem Bemerken, daß die

Eintrittskarten und Stimmzettel, am Freitag, den 26. Mai cr, Vormittags von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, auf ein Aitest der hiesizen Bankhäuser, Sal. Oppenheim jun. & Cie, J. H. Stein oder des A. Schaaffhausen’schen Bankvereins, über die, bei einem derselben wenigstens aht Tage vor der Generalversamm- lung erfolgte Hinterlegung der Aftien-Dofkumente, in dem Effekten- Bureau des A. Schaaffhausen’shen Bankvereins in Ewpfang ge- nommen werden können, womit zugleich die Bilanzaufstellung pro 1870 verabreicht werden wird. Tagesordnung: 1) Bericht über die Lage des Geschäfts im Allgemeinen und über die Resultate des verflossenen Geschäftsjahres insbesondere ; 2) Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrathes; 3) Berathung und Beschlußnahme über den Antrag Aktionä-e auf: a) Revision der Statuten, : b) frühere Mittheilung der J1hresberichte und der Bilanzen an die eingeschriebenen Aktionäre; 4) Wahl von drei Kommissarien zur Revision der Bilanz und Dechargirung des Verwaltungsrathes. Cöln, den 3. Mai 1871.

Der Verwaltungsrath.

einiger

[1208]

Bekanntmachung.

Die ordentliche Generalversammlung der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft findet in diesem Jahre

am 25. Mai er., Vormittags 10 Uhr, hier, im Börsenhause

att. e | Eric für diese Generalversammlung gegen Präsentation der Aftien

in Berlin am 20. Mai e, Vormittags von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von

Wir laden zu derselben ergebenst mit dem Bemerken ein, daß die Feststellung des Stimmrechts und die Aushändigung der Eintritts-

3 bis 5 Uhr, in unserem dortigen Bahnhofsgebäude

und

am 23. und 24. Mai e, in dem Verwaltungsgebäude unserer Gesellschaft hierselbst,

Carlstraße 1, während der vorgedachten Stunden erfolgt.

Es werden dabei die Aktien, auf welche Eintrittskarten ertheilt sind, mit einem die Jahreszahl 1871 enthaltenden Stempel in rother ¿Farbe versehen - und kann auf so gestempelte Aktien bei ihrer etwaigen abermalizen Produktion für diese

Generalversammlung ein ferneres Stimmrecht nicht ertheilt werden.

In der Generalversammlung werden zur Verhandlung kommen:

2) Die Feststellung der Dividende.

53 Der Bericht des Verwaltungsrathes und des Direktoriums. 3) Die Berwroillizung der Geldmittel für die Vermehrung der Lokomotiven und Wagen der Stammbahn und der nit

garantirten Zweigbahnen derselben durch Erhöhung des Stammaktien-Kapitals im Nominalbetrage von 500,000 Thlrn.

4) Die Wabl eines Mitgliedes des Direktoriums.

5) Die Wahl von 4 Mitgliedern des Verwaltung®ratbes.

Die Tagesordnung, sowie die für diese Generaloersammlung erstatteten Verwaltungsberichte können ín den leßten 8 Tagen vor

der Generalversammlung in dem Sefkretariatslokale des Verwaltungsgebäudes unserer Gesellschaft hierselbst entgegengenommen werden.

Stettin, den 17. April 1871.

Der Verwaltungsrath

der Berlin - Stettiner Eisenbahn - Gesellschaft.

Pivschky.

Schlutow. Sarre.

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Nordhausen-

Erfurter Eisenbahn.

Betriebs-Bilanz pro Betriebsjahr 1870.

E1n0n:aà me, Personenverkehr

E a See 0A S4 e Cd aa pra id Ca cute de L

Verschiedene Einnahmen

A usgabe. Allgemeine Verwaltung

E a Ua vi s o 0a ici C R E C C Ii L

Transpor?verwaltung i Zuzückgestellte, noch nicht liquide Ausgaben

ee. o .

70245 Tblr. 14 Sgr. 5 Pf. 0400S 2 14 0.9 18,214 v 25 » 1 »

Sa. der Einnahme

13,944 Thlr. 14 Sgr. 1 Pf. 40800 » 22 » L S 64,341 » » Ss 13,800 » aas » »

Sa. der Ausgabe S.

1000 M 10 9

UebersMuß! 15/607: Thir. Þ Sar. 2D!

welcher durch 1 pCt. an die Stamm-Prioritäts-Aktien zu zahlende Dividende N Thlr. Sgr. e Pf »

und Vortrag auf 1871 auëgeglichen ist mit

Die den Stamm-Aktien garantirten 4 pCt, Dividende werden aus d:n eingezogenen Garantiebeträgen bezahlt.

Nordhausen, im April 1871.

» 8 15,607 Thlr.

Die Direktion.

0 Sgr.

152,993 Thlr. 24 Sgc, 10 Pf.

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4

Deutscher Neichs-Anzeiger

und

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| Königlich Preußischer Staats - Anzeiger.

Das Abonnement beträgt ü Thlr. 7 Sgr. G Pfg. für das Vierteijahr.

Insertionspreis für den Raum einer Pruckzciie LD3 Sgr. ———— R

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Klie Poft - Anfialien des In- und Auslandes nehmen Bestellung an für Berlin die Expedition : Zieten- Play Nr. 83. ——E

o 4.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Geheimen Hofrath Koch von der Abtheilung für die persönlichen Angelegenheiten im Kriegs-Ministerium den Rothen

| Adler - Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, und dem Polizei- Ÿ Direktor a. D., Strafanstalts-Direktor von Bosse zu Lichten-

| burg im Kreise Torgau, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse Ï mit der Schleife zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

/ den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der F von des Königs von Bayern Majestät*ihnen verliehenen De-

| forationen zu ertheilen, und zwar: des Großkreuzes des [Verdienst-Ordens der bayerischen Krone: dem Staats- Fund Finanz-Minister Camphausen und dem Staats-Minister und Präsidenten des Bundeskanzler-Amtes, Delbrücck; sowie ¡des Groß-Comthurkreuzes des Verdienst-Ordens vom heiligen Michael: dem, Geheimen Ober - Regierungs- Rath und vortragenden Rath im Bundeskanzler-Amte, E k.

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren 2c. die Erlaubniß zur Anlegung der von des Großherzogs von Meckcklenburg-Schwerin König- lihen S ibnen V etlibdénen Dekoxationen zu. ertheilen, und zwar: des Groß-Comthurkreuzes des Hausordens der Wen dischen Krone: dem General-Major Kloß, Inspecteur der 4. Jngenieur-Jnspektion, kommandirt zum Kriegd-Ministe- rium; des Militär-Verdienstkreuzes zweiter Klasse: dem Major von Koßte, dem Hauptmann von Maróes N dem Premier - Lieutenant Delius, den Seconde - Lieutenants

von Othegraven, du Troussel, dem E Schüß,

dem Unteroffizier Bartsch, dem Gefreiten Sommer, den

DTlsilieren Stephani und Brandt, sämmtlih vom 5. Rhei- Fnishen Jnfanterie - Regiment Nr. 65, und dem Wehrmann

¡Schlimbach vom 2. Bataillon (Deuß) 6. Rheinischen Land- Awehr-Regiments Nr. 68.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zu der von des Fürsten zu Hohenzollern Königlichen Hoheit beshlossenen Verleihung des Ehrenkreuzes dritter Klasse mit Schwertern des Fürstlih Hohenzollernschen Hausordens an den F Premier-Lieutenant Freiherrn von und zu Egloffstein des

#1, Magdeburgischen Jnfanterie - Regiments Nr. 26 Allerhöchst-

V ihre Genehmigung zu ertheilen.

Deutsches Neid.

Allerhöchster Erlaß vom 29. April 1871, betreffend die

Ausgabe verzinslicher Schaßanweisungen im Betrage von 3,700,000 Thalern. i j 5 Auf Jhren Bericht vom 28. d. M. genehmige Jch, daß in [Gemäßheit des Geseßes vom 9. November 1867, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf des Norddeutschen Bundes zum wecke der Erweiterung der Bundes - Kriegß8marine und der : s petung der Küstenvertheidigung (Bundes8geseßbl. vom Jahre 186/ S, 157 ff.), und des Geseßes vom 20. Mai 1869 wegen Abänderung des vorbezeichneten Gesehes Eg vom Jahre 1869 S. S Schaßanweisungen im Gesammt- E betrage von drei Millionen fiebenhunderttausend Thalern, und zwar in Abschnitten von je Einhundert Thalern, EintausendThalern Und zehntausend Thalern ausgegeben werden. Qugleich er- mächtige Ich Sie , den Zins8say dieser Schaßanweisungen und die Dauer Ihrer Umlaufszeit, welche den Zeitraum eines Jahres nicht überschreiten darf, den Verhältnissen entsprechend, nach

B Ihrem Ermessen zu bestimmen.

Berlin, Montag den 8. Mai, Abends.

1871.

Ich überlasse Jhnen, die Preußische Hauptverwaltung der

Menen Ecles dd näherer A zu vcrsehen und bièfen

ur das Bundesdgeseßblatt bekannt ,

Berlin, den 29, April 1871, ges L E Wilhelm.

Fürst v. Bisn E An den Reichskanzler. Our i9marck

Berordnung, betreffend die Einführung der Fahr- postbeförderung im Elsaß und in L E Lothringen.

In Betreff der Fahrpostbeförderung im Elsaß und in Deutsch-Lothringen tfommen vorläufig und um bis zur ander-* weiten definitiven Regelung den Verkehr thunlich zu erleich- tern, folgende Bestimmungen in Anwendung.

. 1, (Annahme von Packeten.) Bei allen denjenigen Postanstalten des Elsaß und Deutsch-Lothringens, welche an der Eisenbahn belegen sind, können Packete ohne Werthangabe, sowie Packete mit Werthangabe (Geld- und Werthsendungen) zur Be- förderung nach anderen, an der Eisenbahn belegenen Post- anstalten des Elsaß und Deutsch-Lothringens angenommen werden.

ÿ. 2. (Packetporto.) Das Packetporto wird nah dem Ge- wicht der Sendung erhoben. Dasselbe beträgt, ohne Rückficht auf die Entfernung, von 500 Grammen 10 Centimen, im Minimum jedoch 50 Centimen. :

G E die Begleitadresse kommt besonderes Porto nicht in nsag.

Wenn mehrere Pakete zu derselben Begleitadresse gehören wird für jedes einzelne Packet die Taxe selbständig Peraie :

§. 3. (Porto und Versicherungsgebühr für Vackete mit Werthangabe.) Für Packete mit Werthangabe , “eret ob dieselben baares Geld oder andere Gegenstände enthalten, wird erhoben: a) an Porto der nach D sih ergebende Betrag, b) an Versicherungs8gebühr für je 100 Franken 10 Centimen.

Wenn mehrere Packete mit Werthangabe zu einer Begleit- adresse gehören, wird für jedes Packet die Versicherungsgedübr besonders berechnet.

§. 4. (Tarif für den Verkehr mit anderen Postgebieten.)

m Verkehr der an der Eisenbahn belegenen Postanstalten des

lsaß und Deutsch-Lothringens mit anderen Postgebieten kom-

men für die interne Beförderungsstrecke gleihfalls die in den §§. 2 und 3 enthaltenen Tarifdestimmnncen in Anwendung.

§. 5. (Umfang der Garantie.) Für den Verlust und die Beschädigung von Packeten ohne und mit Werthangabe wird im Elsaß und in Deutsch - Lothringen nach denselben Grund- säßen Garantie geleistet, welche bezüglich derartiger Sendungen im innern Verkehr Norddeutschlands nah den geseßlichen Be- stimmungen in Anwendung kommen.

§. 6, (Anfangs - Termin.) Die vorstehenden Bestimmun- gen treten vom 10. Mai. 1871 ab in Kraft.

Berlin, den 25. April 1871.

Der Reichskanzler. von Bismarck.

; Deranntmaqgunág Einführung der Fahrpostbeförderung für den Ver- fehr mit dem Elsaß und Deutsch-Lothringen.

In Folge der Verordnung Sr. Durchlaucht des Fürsten

| Reichskanzlers vom 25. April er., betreffend die Einführung

für je 500 Grammen odex einen Theil -