1871 / 4 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 May 1871 18:00:01 GMT) scan diff

62

der Fahrpostbeförderung im Elsaß und in Deutsch- Lothringen,

Tfönnen

vom 10, Mai d. J. ab auch bei allen Postanstalten Norddeutshlands Packete ohne Werthangabe und Packete mit Werthangabe (Geld- und Werth- sendungen) bis zu dem üblichen Maxgimalgewicht von 100 Pfund nach folgenden Orten im Elsaß und Deutsch - Lothringen zur Postbeförderung angenommen werden :

Altkirch, Ars an der Mosel, Avricourt, Barr, Benfeld, Bennweier, Bischroeiler, Bitsch, Bitschweiler bei Thann, BolU- weiler, Brumat, Colmar, Dammerkirch, Diedenhofen, Dieuze, Egisheim, Erstein, Falkenberg, Forbach, Gebweiler, Geispold§- heim, Habsheim , Hagenau i. E., Hayingen, Heilig- Kreuz im Leberthal Sainte - Croix - aux - Mines ) , Hemmingen in Lothringen (Heming), Hochfelden, Homburg an der Rossel, Hückingen in Lothringen (Uckange), Jllkirh-Grafen- staden, Kestenholz (Chätenois), Leberau (Lièpvre), Lemberg in Lothringen, Lügßelburg, Lutterbach, Maizières bei Mez, Mai- ziòres bei Vic, Mariakirh (Sainte-Maria-aux-Mines), Marlen- heim, Meß, Mol8heim, Moyeuvre-la-grande, Mühlhausen i. E, Münster i. E., Mußzig, Niederbronn, Ober-Ehnheim, Ober-Sulz, Rappoltsweiler, Reich8hofen. i. E., -Remilly, Nixingen (Rechi- court-le-château), Rohrbach in Lothringen, Rosheim, Ruffsach, Saarburg in Lothringen (Sarrebourg), Saargemünd (Sarre-

uemines), St. Avold, St. Amarin, St. Louis, Schlettstadt, ennheim (Cernay), Sentheim, L Ae E., Sulz

unterm Wald, Thann, Türkheim, allburg, Wasselnheim,

cat i. E., Zabern i. E.

M Stun ie Taxen ertheilen die Postanstalten auf Verlangen u8funsft.

Neben dieser für den Lande8postdienst eintretenden Fahr- postbeförderung bleibt die Beförderung von Privatpäckereien an die Deutschen Truppen, Militär- und Civilbeamten im Elsaß und Deutsch-Lothringen unter den besonders bekannt ge- machten Bedingungen bestehen.

Berlin, den 26. April 1871.

General-Postamt. Stephan.

Bekanntmachung.

Postdampfschiff-Verbindungen mit England via Ostende.

Die Postdampfschiffahrten zwischen Ostende und Dover finden von jeßt ab in beiden Richtungen täglich zweimal statt, sowohl an Wochentagen als auch an Sonntagen. Es E E für den Verkehr mit England Sonntags keine Fahrt mehr aus.

Berlin, 6. Mai 1871,

General-Postamt. Stephan.

Bekanntmachung. Packetbeförderung®8Ldienst im Berei che der IL, Armee betreffend.

Wegen des Eintritts von Truppendislocirungen im Be- reiche der I. Armee muß die Zuführung von Privatpäcke- reien an die auf dem Marsche befindlichen Truppentheile für die nächsten 8 Tage eingestellt, und es müssen die vor- kommenden Päckereien bis zur Beendigung der Marschbewe- auc bei den Packetsammelstellen im Jnlande zurückgehalten werden.

Größere Marschbewegungen finden namentlich statt bei dem TIL, und dem IX. Armee-Corps, sowie bei der 6. Ka valle- ric-Division.

Mit Rücksicht hierauf ersucht das General-Postamt, von der Absendung von Privatpäckereien an die obenbezeichneten E während der nächsten sechs Tage Abstand zu nehmen.

Außerdem wird bemerkt, daß die Zuführung von Päcke- reien für das IL, V., X. Armee-Corps und für die 1. Ka- vallerie-Division, welche ebenfalls veränderte Aufstellung erhalten, für kurze Zeit eine etwas längere Frist als gewöhn- lih in Anspruch nehmen wird.

Berlin, den 7. Mai 1871.

General-Postamt. Stephan.

Belannrtma@GSUuUng. Beschaffenheit der durch die Post zu versendenden Packete.

Es besteht noch vielfach die Gewohnheit, die mit der Post U versendenden Packete nur durch Buchstaben oder Zeichen zu gniren. Bei der starken Zunahme des Post-Paketverkehr®s ist

es aber zur Vermeidung von Berwechselungen auf daz Dringendste zu empfehlen, wenn irgend möglich die v ol, ständige Adresse des Empfängers, übereinstimmend mj dem Begleitbriefe, auf dem Packete anzugeben, also nag dem üblichen tewnischen AuSdruk, die Packete per Adres zu signiren. Dadurch wird eine erhöhte Sicherheit für di, richtige Ueberkunft der Sendungen erreicht. Dies hat si 1} überzeugendster Weise bei dem Feldpost - Verkehr heräus, gestellt, wo ohne das Hülfsmittel der Signirung ye} Adresse der Päkereidienst nicht ausführbar gewesen wäre. Unf die gemachten Erfahrungen auch für den Friedensverkehr z} verwerthen, richtet das General-Postamt daher an die Absende(s das Ersuchen, die Signirung der Pakete per Adresse als Regel anzunehmen. Jn den Fällen, wo die Adresse wegen der Beschaffenbeit des VerpackungSmaterials fih Uunmitte,} bar auf das Packet selbst nicht gut schreiben läß{} empfiehlt es sih, dieselbe auf cin Stück festen Papier eine Korrespondenzkarte u. #. w. niederzuschreiben und dies} auf der Sun mittelst Klebestoffes , Aufnähens 2. haltba| zu befestigen. Es ist nicht allein zulässig, sondern auch zweck} mäßig , wenn auf diesen Signatur - Adressen , und zwar ay! deren oberem Theile, zugleich der Name, die Firma 2c. d Absenders angegeben ist; eine Verpflichtung dazu besteht jedo keine8weges. Bei Beuteln, Körben , Wild u. st. w. kann dil Signatur - Adrejse auf sogenannten Fahnen , am Besten vos} Pergamentpapier, Hanfpapier mit Leinwoand-Einlage oder au( von Leder, papierbeklebtem Holz u. \. w. angebracht werden k Berlin, Mai 1871. Y General - Postamt. Stephan

Bekanntmachung. Postdampfschiff-Verbindungen mit Dänemark un|Þ Schweden. F Linie Kiel-Korsoer. Ueberfahrt in 6—7 Stunden. ff| Die Fahrten finden in beiden Richtungen täglich stat Abgang aus Kiel: täglih 1235 Uhr Nachts nah Ankunss des leßten Quges aus Altona (Harburg, Hannover, Côln 2c bezw. aus Hamburg und Verlin. Ankunft in Korsoer am nächsten Morgen gegen 7 Uhr, zum Anschluß an den erste! Yug nach Kopenhagen , Ankunft daselbst um 1035 Uhr Vor mittags. Abgang aus Korsoer: täglih 105 Abends na(F Ankunft des leßten Zuges aus Kopenhagen. Ankunft i Kiel: am nächsten Morgen gegen 5 Uhr zum Anschluß at den um 6 Uhr früh abgehenden Yug nach Altona (Harbur Hannover, Cöln 2c.) bezw. nah Hamburg und Berlin. Pes sonengeld zwischen Kiel und Korsoer. 1. Play 3% Thlr. preus Court., Decplay 15 Thlr. preuß. Court. A Linie beck-Kopenhagen-Malmoe. Die Ueberfahs zwischen Lübeck und Kopenhagen erfolgt in 14 bis 15 Stunden Die Fahrten finden in beiden Richtungen tägli ch stat Abgang aus Lübeck: täglich gegen 4 Uhr Nachmittags, nal Ankunft des ersten Zuges aus Berlin, Ankunft in Kopen hagen: am nächsten Morgen, Weiterfahrt von Kop en hagen: Ar e U zum Anschluß in Malmoe an den u1| 2 Ubr Nachmittags von dort abgehenden Schnellzug na Stockholm. Abgang aus Malmoe: täglih Vormittags Weiterfahrt von Kopenhagen: gegen 2Uhr Nachmittag Ankunft in Lübeck: am folgenden Morgen zum Anschluß an den ersten Zug nach Berlin. Personengeld zwischen Lübe und Kopenhagen: Hütte 6 Thlr. , 1. Salon 5 Thlr. 8 Gr II, Salon 3 Thlr. 225 Gr., Deckplay 2 Thlr. 8 Gr, : Linie Stralsund-Malmoe. Ueberfahrt in 8 Stunden. | Die Fahrten finden bis zum 13. Juni in beiden Richtun gen zweimal wöchentlich, demnächst während der Somme monate dreimal wöchentlich statt. Vorerst ist der FahrplaF folgender: Abgang aus Stralsund: Montag und Dorn nerstag mit Tage8anbruch, nach Ankunft des leßten, am Tag vorher von Berlin abgegangenen Eisenbahnzuges. Antunil in Malmoe: Montag und Donnerstag gegen Mittag, zun} Anschluß an den um 2 Uhr Nachmittags abgehende} Schnellzug nach Stockholm. Abgang aus Malmo} Dienstag und Freitag mit Tagesvanbruchh, nah Ankun} des Schnellzuges aus Stockholm. Ankunft in Stral sund: Dienstag und Freitag gegen Mittag, zum Anschlu} an den um 1241 Uhr Mittags nach Berlin abgehenden Schnell} zug/ in Berlin direkte Anschlüsse an die Abends abgehende Courier- bezw. Schnellzüge nach Cöln, London, Paris, Frank furl a. M., Basel, Königsberg i. Pr. und St. Petersbur(ffF Breslau und Wien. ; Durch die Dampfschiffahrten zwischen Stralsund un! Malmoe wird im Anschluß an die zwishen Malmoe und K0' penhagen coursirenden Dampfer zugleich eine günstige Reis gelegenheit mit Dänemark geboten. f

l Krei8gerichts in Dillenburg zu ernennen. I Allerhöchster Erlaß vom 3. April 1871 betreffend die Ver-

Ÿ Erlaß vom 11. Juli 1870 -

63

Personengeld

Thlr. , II. Plaß petourbileis 14 Lage gültig : { Thir. z Sai: 8. Mai 1871. General-Postamt. Stephan.

ypilGen Stralsund und Malmoe: I. Plaß { Thlr., Vordecplay 2 Thlr. ; Tour- und I. Play 8 Thlr. , I. Play

Das 19. Stück des Reichs - Geseßblattcs, welches heute ausgegeben wird, enthält unter :

Nr. 636 den Allerhöchsten Erlaß vom 29. April 1871, be- treffend die Ausgabe verzinsliher Schaßanweisungen im Be- trage von ‘3,700,000 Thalern.

Berlin, den 8. Mai 1871.

Zeitungs8-Comtoir.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Appellationsgerichts-Rath von Jsselstein in Bres- lau den Charakter als Geheimer Justiz-Rath zu verleihen; Den Kreisgerichts-Rath Bartolomaeus in Pasewalk zum Direktor des Kreisgerichts in Schrimm; und Den Amtsrichter Jsenbart in Lüchow zum Direktor des

[leihung des Rechts zur Erhebung von Chausseegeld auf der Chaussee von Ampfurth nach S: n Kreise Wanzleben, Reg. Bez. agdeburg. :

Auf Thren Bericht vom 24. dfe L genehmige Jh, daß das dem Kreise Wanzleben im Mane ezirke Magdeburg durch Meinen esep-Sammlung Seite 529 verliehene Recht zur Erhebung von Chausseegeld auf den dort bezeichneten Kreis- dhausscen auf die unter Nr. 8 erwähnte, vom Kreise zu unterhaltende Chausseesirede von Ampfurth nach S@hermke unter gleichen Bedin- gungen zur Anwendung gebracht werde. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Geseß -Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Die E s E E

erlin, den 3. Apri ; | / Wilhelm.

Graf von Pen p Camphausen. An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz-Minister.

Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegen heiten.

Erlaß vom 14. April 1871 betreffend die Tragung der Kosten bei Provofkationen der Triedwerksbesißer auf Grund des Gesehes vom 28. Februar 1843. :

Auf die Berichte vom 12. und 21, März cr., ein Monitum der Ober - Rechnungs - Kammer betreffend, eröffne ich der Königlichen Re- gierung, bei Rückgabe der eingereichien Schriftstücke, daß ic mich der in ihrer s vom 27. Oftober pr. entwickelten An- iht nicht anzus{hließen vermag. i l 9 Dis iet vom 20. August 1847 (Min.-Bl d. i. V. -S. 261) ertheile Anweisung, wie bei Ausführung des F. 23 des Geseßes vom 28. Februar 1843 zu verfahren ist und beftimmt : »wird hierbei fest- gestelit, daß die Behauptung des Triebrverkbesißers unbegründet is, so hat es dabei sein Bewenden; der Triebwerkbesißer muß die dur seinen unbegründeten Widerspruch verursachten baaren Auslagen

tragen 2(.« | Sn Reskript vom 16. Dezember 1860 (Min. E 1861S. 71), welches noch jeßt zur Richtschnur dient, wird die An- weisuns« vom 20. August 1847 in rnehreren wesenilichen Punkten modifizirt, ves Koftenpuukts aber ketner Erwähnung gethan.

Die Königliche Regierung folgert hieraus und weil im Geseh vom 2W. Februar 1843 eine ausdrüdlide Destimmung Über die Verpflichtung zur Kostentragung in den Fällen des §. 23 1. c. nicht enthalten sei, daß unterschieden werden mdise/ ob die Erôcterung einen Theil cines axf Grund des §. 19 Nr. 2 stattfindenden Provokations- verfahrens bildet, oder ob es sih nux um die lande8polizeiliche Prü- fung und Entscheidung einer lediglih auf §. 16 sub b. fußenden Bes {werde handelt. Nach Jhrer Ansicht sollen die Kosten im ersten Falle stets einer der Parteien, im zweiten Falle dagegen der Staat®2- kasse zur Last fallen.

h Diese N eistaibuni findet weder in der Natur der- Sache, noch in den bestehenden Geseßen ihre Begründung.

Erhebt ein Triebwerkbesißer auf Grund des §. 16 sub b. gegen eine Bewässerungs - Anlage Widerspruch, so thut er dies in seinem eigenen, niht im öffentli@Ken Interesse. Die Prùfung und Entschei- dung eines solchen Widerspruch#, welche der Verwoaltungsbehörde nah F. 23 1 e. zugewiesen ist, hat daher ledigli privatrechtlihe Verbält- nisse zum Gegenstande und es fehlt somi! auch an jedem Rechts- grunde, die bierdurch entstandenen Koiien auf die Staatskasse zu überx- nehmen. Sie werden vielmehr von den Juteressenten und zwar je

Die oben angeführte Bestimmung des Reskripts vom 20. August 1847 steht hiermit im Einklange. Sie ordnet nihts Neues an, son- dern bringt nur eine schon bestehende allgemeine Rehtênorm zur An- wendung und wenn im Reskript vom 16. Dezember 1860 eine der- artige Vorschrift niht enthalten ist, so folgt daraus nicht; daß etwas Abweichendes von jener allgemeinen Recht&regel babe feftgeseßt werden sollen, wozu es Überdies eines geseßgeberischen Akts bedurft hätte. ___ Was hiernach von der Prüfung und definitiven Entscheidung eines von einem Triebwerkbesißer auf Grund des §. 16 sub b. er- hobenen Widerspruhs gilt, greift aber auch dann Plaß, wenn es sich nach Maßgabe des Reskripts vom 16. Dezember 1860 nur um eine interimistishe Regelung des Besißzßandes bis zum endgültigen Aus- trage der Sache handelt. Auch die im Possessorio unterliegende Partei hat die desfallsigen Kosien zu tragen. Dabei wird jedo, wenn die Erörterungen Über die Hauptsache und über die Besißstandsÿ- L nit getrennt vorgenommen woorden sind, wie dies hier der Fall zu sein scheint, auf eine angemessene Sonderxung der Kosten Be- dacht zu nehmen und der im Possessorio unterliegenden Partei nur derjenige Theil der Kosten aufzuerlegen sein, welcher auf die zur Klarstellung der Besißstandsfrage nöthigen Ermittelungen zu rechnen ist. Die Bestimmung über die übrigen Kosten muß der Entscheidung in der Hauptsache vorbehalten bleiben.

Die Königliche Regierung wird angewiesen, niht nur in dem hier zur Sprache gebrachten 4 alle nah diesen Grundsäßen zu: ver- ee fondern fich dieselben auch für die Zukunft zur Richtschnur zu nehmen.

Berlin, den 14. April 1871.

Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

von Selchow.

Un die Königliche Regierung zu N.

Angekommen: Se. Excellenz der General - Lieutenant und Commandeur der stellvertretenden 43. Infanterie-Brigade i Treush- von Buttlar - Brandenfels von

assel. Abgereist: der General - Major und Jnspecteur der Ge- wehrfabriken, Wolff, nach der Rheinprovinz und Thüringen.

Bekanntmachung.

Nach höherer Anordnung soll auf den Höfen des hiesigen Lager- hauses während der hiesigen Wollmärkte künftighin n i cht mehr gela- gert werden , was wir den Herren Betheiligten hierdurch bekannt machen.

Berlin, den 2. Mai 1871. Königliche Ministerial-Bau-Kommission.

Pehlemann. Zeidler.

6 Bekanntmachung.

Die neuen Coupons zu dem vormals Herzoglich Naffauischen 42 prozentigen Staatsanlehen von 6,000,000 Fl. d. d. 15. Dezember 1860, Serie I. Nr. 1 bis 8 vom 1. Februar 1871 bis 31. Januar 1875 werden von heute ab gegen Rückgabe der alten Coupons - Anwei- sungen bei dem Bankhause der Herren M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M. ausgereicht werden. i

Es fönnen diese Coupons- auch durch die Königlichen Regierungs-

auptkassen und die Königlichen Bezirks - Hauptkassen zu Hannover,

Lüneburg und Osnabrück bezogen werden.

er die Coupons dur eine dieser Kassen beziehen will, hat der- selben die alten Talons mit einem doppelten Verzeichnisse derfelben einzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbeschei- nigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Ausreichung der neuen Coupons wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeich- nissen sind bei den gedachten 4}rovinzial - Kassen unentgeldlich zu aben. / Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Er- langung der neuen Coupons nur dann, wenn die alten Coupons§- Anweisungen abhanden gekommen find; in diesem Falle sind die be- treffenden Dokumente an das Königliche Regierungs - Präfidium zu Wiesbaden mittelst besonderer Eingabe einzureichen. Die entstehen- den Porto - Auslagen haben die Empfänger der neuen Coupons zu erschei.

Wiesbaden, den 4. April 1871. j | Der Regierungs - Präsident.

Graf Eulenburg.

ltichtamtliches. Deutsches Neicck.

Pyoeußen. Berlin, 8. Mai. Se. Majestät der Kaiser arbeiteten gestern Vormittag allein in Allerhöchstihrem Kabinet. Um 12 Uhr empfingen Allerhöchstdieselben den Herrn von Prigzelwiß, welcher die Ehre hatte, die Orden seines verstorbenen Vaters zu überreichen, und gewährten hierauf Herrn von Carp aus Rumánien und Herrn von Sperber Audienzen. Um 124 Uhr konferirten Se. Majestät mit dem Geh. Rath Pehl- mann und dem Thiergarten - Jnspektor Neide. Um 1 Uhr er- schienen der Oberst-Kämmerer Graf Redern und der Minister des

nach Ausfall der Entscheidung von dem unterliegenden Theile zu tragen sein.

Königlichen Hauses, Freiherr von Schleiniß, zu einem kurzen Bortoag bei Sr. Masestät dem Kaiser. Das Familien - Diner