1871 / 6 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 May 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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dec Rescrve von Arnim, sämmtlich vom 1, Branden- burgishen Dragoner - Regiment Nr, 2, dem Premier- Lieutenant Fleischer vom Thüringischen Ulanen-Regiment Nr. 6, dem Sergeanten Heinrich Und - dem Ober- Gefreiten Bock vom Brandenburgishen Festungs - Ar- tillerie - Regiment Nr. 3 (General - Feldzeugmeister); des mit dem Großherzoglih oldenburgishen Haus und Verdienst-Orden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig verbundenen Allgemeinen Ehrenzeichens zweiter Klasse mit Shwertern: dem Portepee - Fähnrich Schotten vom 1. Hessischen Husaren-Regiment Nr. 137 des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen- ernestinischenHausordens: dem Kanzlei-Rath Schirmer, Vorstand. der Feld-Tntendantur der 4. Kavalleric-Division; des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Kriegs-Deko- ration desselben Ordens: dem Premier-Lieutenant von Treskow vom 2, Niederschlesischen Jnfanterie-Regiment Nr. 47; des Großkreuzes mit Schwertern des Herzoglich anhaltischen Ordens Albrechts des Bären: dem General-Lieutenant yon Groß, genannt von Schwarz- off, Commandeur der 7. Jnfanterie-Division; der ¿5 Ur liG TA L mung Pp U hen Medaille für Militärver- dienst im Felde: dem persönlichen Adjutanten des Prinzen Adalbert von Preußen, Königliche Hoheit, Korvetten-Kapitän Le Tanneux von St. Paul-Jllaire, dem Premier- Lieutenant Prinzen Albrecht zu Waldeck und Pyrmont vom Rheinischen Kürassier-Regiment Nr. 8, dem Premier- Lieutenant von Treskow vom 2. Niederschlesisthen Jn- fanteric-Regiment Nr, 47; sowie des Chrenkreuzes erster Klasse mit Schwertern des Fürstlich lippischen Gesammthauses: dem Seconde-Lieutcnant Grafen Leopo [d zur Lippe-Biesterfeld von der Garde-Artillerie-Brigade,

Se, Majestät der König haben Allergnädigsk ge- ruht: zur Anlegung des dem Obersten Prinzen Heinr ich von Hessen, Großherzogliche Hoheit, Commandeur des

9, Garde-Ulanen-Regiments, von des Kaisers von Rußland Majestät verliehenen St, Georgs-Ordens vierter Klasse und des von des Großherzogs von Hessen E Hoheit ihm ver-

liehenen Militär-Verdienst-Kreuzes; sowie zur Anlegung des dem Major Fischer vom General-Stabe der 17. Jnfanteric- Division yon des Herzogs _ von Sachsen-Altenburg Hoheit ver- liehenen Comslhurkecuzes bes Herzoglich sachsen - erne

h A) ü aas f a ù dd d Ha d e É Lever OUL Medaille; Allerhöchstihre Genehmigung zu ertbeilen. j

anem

Deutsches N e i ch.

Berlin, den 7, Mai Se. Majestät der Kaiser und Könt Kaise Kong hab L Men Nachmittag um 4 Uhr den hiesigen eiae esandten und bevollmächtigten Minister Sr. Majestät des Kaisers der Osmanen, Aristarchi-Bey, in einer Privat- Audienz zu empfangen geruht.

Berlin, den 10. Mai.

Se. Hoheit der Herzog von Braun wei Abend hier eingetroffen und im Königlichen Stlcd ABafOOe

, Die bisherigen Geheimen revidirenden Kalkulat Müller, Emmrich und König find zu DrbéimeR diee

nungs - Revisoren bei dem R Bundes ernannt worden. Nehnungböhofe des Norddeutschen

Königreich Preufen.

Das 10. Stück der Gesekß-€ 1 gegeben wied enthält L ß-Sammlung, welches heute aus- „tr. /008 das Privilegium wegen Ausgabe von 1,75 Sdtigcto ars Santa ZFaltr fünfprozentiger Prioritäts, L Ari 1871; Do rt-Hanauer Eisenbahngesellschaft. Vom r. 7809 den Allerhöchsten Erlaß vom 3. Ayril a aen die Verleibung des Rechts zur Erhebung n Chaussee gel auf der Chaussee von Ampfurth nah Schermfke im Kreise Oer Regierungsbezirk Magdeburg ; unter bab E 7810 das Privilegium wegen Ausgabe auf den Jn- ae s Ee Obligationen der Stadt Dortmund zum Be- ge von 500,000 Thalern. Vom 17. April 1871 ; unter

Nr. 7811 den Allerhöchsten Erlaß v i om 17. betreffend die Abänderung des Statuts des Verbands ¿ay

rathung und beschloß dabei Bais E a Berathung : asler elingeshalteten, das Verfi in die L gefebgebung bineinziehenden G cherungswesen in die Haftpflicht- nea 1 auf den Antrag des Abg. Windthorst (Berli unter Zustimmung des 6 issars ate Achenbach gestri fn : cs Bundeskommissars, Geh, Ober-Bergraib nea 2 zu streichen, fand d i Bundeskommissars nicht, A vid Lg An U A sprochene Prinzip als werthvoll genu P des Series Über diese y egangene Bestimmung abzuwarten l Faris Beit n Mie Amendirung dieses Alinec 2 A l Jéeelgnelertlärie, um formelle und sachliche Bed Dettient, U Ba UON8 n U beseitigen Dieses Arten, ment, auch der Abg. Lasker einversta ° klärte, und das schließlich mit allen Stimmen Tegen be dée

Nr. 7812 die Bekanntmachung, betreffend die Verleihung

des Expropriáationsrechts für die Anlage ciner Verbindungs-

bahn von dem Bahnhofe zu Buckau nah dem neuen Central-

bahnhofe bei Magdeburg an die Magdeburg -Cöthen -Halle-

Leipziger Eisenbahngesellschaft. Vom 17. April 1871,

Berlin, den 10. Mai 1871. : Geseyß-Sammlungs-Debits-Comtoir.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Privatdozent Dr. Ludwig Waldenburg isi zum außerordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Königlichen Universität hierselbst ernannt worden.

Ministerium. In Gemäßheit des §. 8 des Geseyes vom 23, Dezember

1867, betreffend die Abhilfe des in den Regierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen herrsczenden Nothstandes (Ges. S, S. 1929), wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von dén im §. 1 dieses Geseyes bezeichneten Darlehns- lassenscheinen am 30, April d. J. ein Beirag von 2,212,243 Lhlrn, im Umlauf fih befunden hat,

Berlin, den 6. Mai 1871,

Der {Finanz- Minister. Im Auftrage: Elwanger.

Ober-Nechnungskammer, Die bisherigen Geheimen revidirenden Kalkulatoren BÚll und Berlin sind zu Geheimen Rechnungs - Revisoren bei der Königlichen Ober-Rechnungskammer ernannt worden.

Nichtamtliches.

Deutsches Neic,

VBreußen, Berlin, 10, Mai, e u Kaiserin-Königin empfing gestern den Besuch Sr. König- lichen Hoheit des Prinzen von Oranien, für welchen ein großes Dinex und eine Soiróe im Königlichen Palais stattsand.

: ep 0&6 C1 DVET DULELOS F ÚU Se T t (C ONNIGe Minister Fuld 2 D, Wt, In yrantfurt a, M, eingetroffen : auch der diesseitige Friedens-Unterbändler B Don U und der franzöfische Unterhändler Baron Declere von Brüssel zugezogen worden sind, begannen am Sonnabend (6,) und wurden „in täglichen wiederholten Sihungen fortgeführt. Der » Prov, Corr, « zufolge scheint ein erfreulicher Abschluß derselben unmiitelbar bevorzuslehen, Mit Bezug hierauf bringt die ge- nannte »Corr,« heuke einen größeren Artikel über die Verband, lungen, in welchem fie die Ueberzeugung ausspriht, daß alle Zweifel und Bedenken, welche gegenüber den ixriedens-Préäili- minarien noch möglich erscbeinen konnten, endgültig werden be- seitigt und somit die vorläufigen eFriedensgrundlagen von Ver- sailles die Bestimmungen des wirklichen ¿riedens bilden werden da cs sich nicht um die Erledigung einzelner Schwierigkeiten

handeln kann, sondern um die allseiti ey bahnung des wirklichen Friedens. seitige und vollständige An-

Der Ausschuß des Bund Q fassung hielt heute eine Siyung 20 esrathes für die Ver-

In woeciteren Verlaufe seiner gestrigen Sißun i

der Deutsche Neichs8tag das Haftpflichtgeset f Bitter Qo: folgende Abweichungen von den In dem von dem Abg,

- d, gestrige Nr. d. Bl),

Der Antrag desselben Abgeordneten, auch

r das in ihm ausge- bezeichnete, um die freie aus seiner Initiative

dieses Alinea 2 als

Regulirung der Notte vom 14. April 1856; und untex

Fortschritt8partei genehmigt wurde

lautet: | »§; 4. War der Getödtete oder Verleßte unter Mitleistung von

Ihre Majestät die k

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Prämien oder-anderen Veiträgen durch den Betriebsunternehmer bei ciner Versicherungsanstalt, Knappschafts-, Unterstüßungs-, Kranken- oder ähnlichen Kasse gegen den Unfall versichert, so ist die Leistung der Leßteren an den Ersaßberechtigten auf die Entschädigung cinzu- rechnen, wenn die Mitleistung des Betrieb2unternehmers nicht unter cinem Drittel der Gesammtleistung beträgt.«

Durch die somit - beschlossene Fassung war wesentlich auch das von dem Bundes-Kommissar, Geh. Ober-Berg-RNath Achen- bach, bezeihnete Bedenken bescitigt, das seinen Nuddruck in dem von dem Abgoordneten Websky eingebrachten, schließlich jedoch abgelehnten Antrage gefunden hatte.

Unverändert wurden die §Y. 5—8, wie sie aus der zweiten Berathung hervorgegangen waren, genehmigt; dagegen auf den Anfkkrag des Abg, Bähr (Cassel) Alinca 3 des Y. 9 gestrichen, welcher lautet:

» Die Vorschristen der §§. 3, 5—8 finden auch Anwendung auf die Verfolgung des Ansprucyes, welehen ter Versicherer gegen den Haftpflichtigen geltend macht 4

Alinea 1. und 2 des §. 9 wurden genchmigk.

Endlich wourde §. 10 in folgender von dem Abgeordneten Dr. Echwarze vorge\chlagenen Redaktion angenommen:

»Die Bestimmungen des (Heseßes, betreffend die Ecrichlung elues obersten Gericht8hofes für Handelsfachen vom 12 uni 1869, so wie die Ergänzungen desselben werden auf diejenigen bürgerlichen Rechts- slreitigkeiten ausgedehnt, in welchen durch dfe Klage oder Widerklage ein Anspruch auf Grund des gegenwärtigen (Heseßes oder der in G 9 erwätnten landesgesehlichen Bestimmungen geltend gemacht wirt, «

Um 4% Uhr wurde die Sißung geschlossen.

Die heutige (32) Plenarsigung des Deutschen Reichstags wurde um 11 Uhr durch den Präsidenten Pr, Simson eröffnet,

Um Tische des Bundesraths befanden sich der Staats- Minister Delbrück, sowie andere Bundes-Bevollmächtigke und mehrere Bundes-Kommissare.

Den crsten Gegenstand der Tagesordnung bildete die zweite Berathung des vom Abg, M, Wiggers eingebrachten Geseß- entwurfes, betreffend die Kautionspflichtigkeit periodischer Druckschriften und die Entziehung der Befugniß zum Betriebe eines Preßgewerbes, Derselbe lautet:

Art, 1, Dle Vorschriften der Landesgeseße, nach welchen die Herausgeber von Zeitungen oder Zeitschriften zur Stellung einer Kaution verpflichtet werben, sind durch den §. 1 der Bundes-Gewerbe-

Ordnung aufgehoben, Art, 2, Die nach §. 143 der Bundes-Gewoerbe-Ordnung noch in

Kraft gebliebenen Vorschriften der Landesgeseße, welche die Entziehung |

der Befugniß zum selbständigen Betriebe eines Gewerbes dur riter- lihes Erkenntniß als Strafe im Falle etner durch die resse began- genen Zuwiderhandlung vorschreiben ober zulassen, sind durch dn L 5 des Einführung®sgeseßes zum Bundes-Strafgeseßbuch aufgehoben,

An Stelle desselben beantragte der Abg, Völk, unterstüßt

ehen: Is »Die Vorschristen der Landesgesehe, welche 1) die Herausgeber von Zeitungen oder Zeitschriften zur Stellung einer Kaution ver- pflichten, 2) bie Entziehung der Befugniß zum selbständigen Betriebe eines Gewerbes im Falle einer durch die Presse begangenen Zuwider- handlung vorschreiben oder zulassen, werden aufgehoben«

Die beiden Antragsteller motivirten ihre Anträge , der erstere mit der Erklärung, daß er seinen Ankcag zu (Gunsten des Völkschen zurüclziche, da ihm nur daran liege, der Lage der Presse durch ein Nothgesey vor dem Zustandekommen des vom Bundesrathe verheißenen Preßgeseyes zu Hülfe zu Tommen, ähnlih wie das Noth-Gewerbegeseÿ der allgemeinen Gewerbe-

Ordnung vorangegangen sei,

In Verbindung mit diesem Antrage wurde cine Reihe von | Ka | " der Kronprinz und die Kronprinzessin des Deutschen

Petitionen von Ahl zu Rastenburg, von den vereinigten Buch-

druckercibesizern in Berlin und von Richter zu Peiß zur Sprache | gebracht, welche sich entweder 1m Sinne der obigen Anträge, |

oder mit dem allgemeinen Wunsch nach Reform der Preßgeseß- gebung an den Reichstag wenden. H : Kommission, Abg. Eckhard, vertrat den Antrag derselben, die

Petitionen, soweit sie die Aufnahme von Bestimmungen über | 2 : hat an; i scheidungen find günstiger, nur 1j Die Hautthätigkeit

die Presse in die Verfassung beantragen ; durch Annahme der

Verfassung für erledigt zu erklären, im Uebrigen aber den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage baldmöglichst | den Entwurf eines für das ganze Bundesgebiet geltenden Preß- |

gesetzes vorzulegen. L An diesen Antrag der Kommission fnüpften ¿die Abgg. Biedermann, Brockhaus und Elben den folgenden. E »Den Reichskanzler zu ersuchen , den betreffenden Entwurf cines Reichsgescßes Über die Presse auch der öffentlichen Kritik rechtzeitig vorher zu unterbreiten« E : Nertreten wurde dieser Antrag durch den Abg. Brocthaus,

: ion utschen Buchhändler und den Jour- | Me. ç i Us: : ' der die Korporation der deutsche! N ä | fand dann die feierlice Beisezung der Leiche in der Kapuziner-

| firhe auf dem neuen Markte statt.

nalistentag, der in Breslau tagen soll, als fompetente Kritiker, E Das Sp sächsische Preßgeseß als Muster für die Arbeiten des Bundesrathes bezeichnete , von denen er wünschte , daß sie noch

Der Referent der Petitions- |

im Sommer zu Ende geführt werden und daß die Vorlage des Preßgeseßes schon in der Heröstsession erfolgen möge.

Im. Sinne der Abgg. gge und Völk äußerte fi auch der Abg. Dr. Müller (Görliß) und berief fich auf eine Stelle in dem Kommissionsbericht des preußischen Herren- hauses , welcher anläßlich des Dunder - Ebertyshen Entwurfes eines Preßgeseßes im Februar 1870 die Kautionspflicht als unhaltbar bezeichnete, nawdem die Gewerbe-Ordnung dic Kon- zessionS-Ertheilung aufgehoben habe.

__Die Abgg. Dr. Windthorst (Meppen) und v. Obeimb cr- llären sh gegen die stückweise Reform des Preßgeseßes, also im Sinne der neulichen Erklärung des Staats-Ministers Dele brück, während die Abgg. Römer, Dr. Löwe, v, Kardorff und Lesse sich im Sinne des Völkschen Antrages äußerten. Jn namentlicver Abstimmung wurde der Antrag Völk mit 221 gegen 37 Stimmen angenommen; deLgleichen der Antrag des Abg. Biedermann.

Es folgte darauf die erste Berathung des Antrages des Abg. Lasker, betreffend die Einseßung ständiger Kommissionen des Reichstages für umfangreiche Vorlagen , deren Mitglieder Diäten bezichen sollen, Beim Schluß des Blattes motivirte der Antragsteller seinen Antrag.

Potsdam, 8. Mai. In der Stadlverordnetensißung wurde der Versammlung durch den Vorsteher mitgetheilt, daß Se. Kaiserlich Königliche Hoheit der Kronprinz eine Deputa- tion dex städtischen Behörden empfangen habe, welche nachdem Höchstderselbe mit Jhrer Kaiserlich Königlichen Hoheit der Kron- prinzessin die Residenz während des Sommers wiederum im Neuen Palais genommen , sich verpflichtet gehalten haben, den Begllicllkwünschungen und freudigen Gefühlen der Stadt zu der Rückkehr aus dem glorreichen Kampfe in die Heimath und in ihre Mitte gegen Se. Kaiserlich Königliche Hoheit ehr- furcht8vol und treu Ausdruck zu geben, :

Se. Kaiserlih Königliche Hoheit habe gegen die Deputation huldreih ausgesprochen, daß dieser Beweis der Theilnahme und Anhänglichkeit von Potsdam von- Thm gern entgegen genom- men werde, daß Er der Skadt auch während des Kricges ein freundlihes Andenken bewahrt habe und sie Jhm stets werth bleiben solle,

Bayern, München, 7, Mai. Der Geheime Legations- Rath Freiherr v. Bibra hat am 5, Mai sein Beglaubigungs- chreiben als Königlich bayerisher Minister-Resident bei der \chweizerishen Eidgenossenschaft dem Bundes-Präsidenten Über- reicht,

§, Mai, Der deutsche General-Konsul in BulTarcest, y, Radorigt, ift hier eingetroffen,

Sachsen. Dresden, 9. Mai, Die Königin Maria

vom Fürsten Hohenlohe - Schillingsfürst und zahlreichen Mit- hat si heute Mittag auf ihre Weinbergs-Villa bei Wachwiß gliedern der liberalen Reichbpartei, folgenden cinzigen Artikel zu begeben,

Die erste sächsische Landessynode wurde heute Mittag

" durch den Kultus-Minister Freiherrn von Falkenstein eröffnet,

Qum Präsidenten wurde dexr Geheime Justiz-Rath Professor Dr, von Gerber, zum BVize-Präsidenten der Geheime Kirchenralh Hofmann, beide aus Leipzig, gewählt, I8Vürttemberag, Stuttgart, 7. Mai, Jhre Kaiserliche Hoheit die Prinzessin Wilhelm von Baden, geborene ‘Prin- zessin RNomanossska, Herzogin von Leuchtenberg, ist gestern Nachmittag zum Besuche der Königlichen Familie hier ange- fommen und im Königlichen Nesidenzschloß abgestiegen. Mecklenburg, Schwerin, 9, Mai. Die Taufe des neugeborenen Prinzen findet am 17. Mai, Nachmittags 4 Uhr,

"in der Scloßkirche statt und werden, dem Vernehmen der

»Meckl, Anz.e nah, Jhre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten Reichs und von Preußen der feierlichen Handlung bei- wohnen, : L

Sachsen-Coburg-Gotha. Gotha, 9, Mai. Das neueste Bulletin über das Befinden Sr. Hoheit des Herzogs lautet: : /

Der Nachlaß der Temperatur hat angehalten , die Ae | eine sich nicht der Appetit , jedenfalls

leichmáßige und noch regt ( L: und Nasenkatarrhes. Die Nacht

eine Folge fiarken Mund-

war leidli.

Dr, Florschüß. Dr, Hassenfsicin.

O O A O A E E T ENG M G

Wien, 9. Mai Gestern Abends

HDefterreich-Ungarn.

wurde die Leiche der Erzherzogin Maria Annunciata vom | Erzherzoglihen Palais nach der Hofburg-Pfarrkirce befördert,

wo dieselbe gestern Vormittag ausgestellt blieb. Nachmittags

Der Bericht des VerfassungsSausschüsses faßt die