1871 / 9 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 May 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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rauf zu abten, daß aus den Protokollen über die Revisionen Ie Kassen stets ersichtlich resp. dur eine besondere Verhandlung dargethan sei, wie der Revisor sich wenigstens durch eine theil- weise Vernehmung der Restanten von der Richtigkeit der ver- rechneten Restbeträge Ueberzeugung beschafft hat. Berlin, den 4. Mai 1871. E Der Finanz - Minister. Camphausen. An sämmtliche Königliche Regierungen exkl. Sigmaringen und an die Königliche Finanz-Direktion zu Hannover.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Reichskanzler FÜr s von Bismarck von Frankfurt a. M.

Uichtamtliches.

Deutsches. Neid.

Berlin, 13. Mai. Der Deutsche Reichstag sehte im weitern Verlaufe seiner gestrigen Sihung die zweite Berathung des Geseßentwurfes, betreffend das Postwesen des Deutschen Reiches, fort. Nach Bekämpfung des Polsizwanges Seitens des Abg. Dunker nahm der Bundesbevollmächtigte für das Königreih Bayern, Staats - Minister von Schloer, das Wort und erklärte, daß er keine Gefahr für Bayern in der Einführung des Postzwanges sche. Jn Bayern habe bisher weder ein Monopol noch eine Pslicht der Post existirt. Auch er betrachte das Monopol für ein Mittel, die Postanstalt zu schüßen: der Einführung desselben in Bayern fslünde nichts entgegen.

Nachdem noch der Abg. Frhr. v. Hoverbeck für Aufhebung des Posizwanges und der Bundeskommissar, Geh. Ober-Post- Rath Dambach gegen das Amendement Séelig, welches nur die gewerb8mäßige Beförderung von Briefen verbieten will, gesprochen, wurden schließlich alle Anträge abgelehnt und Y 1 der Vorlage unverändert angenommen.

Derselbe lautet: i

Die Beförderung 1) allex versiegelten, zugenähten oder sonst ver- \{lo}senen Briefe, 2) aller Zeitungen politishen Jnhalts gegen Be- zahlung von Orten mit einer Postanstalt nah anderen Orten mit einer Postanstalt des Jn- oder Auslandes auf andere Weise als durch die Post ist verboten. Wenn Briefe und Zeitungen (Nr. 1 und 2) vom Auslande eingehen und nach inländischen Orten mit einer Postansialt bestimmt sind, oder durch das Gebiet des Deutschen Reichs transitiren sollen, so müssen sie bei der nächsten inländisc@en Postanstalt zur Weiterbeförderung eingeliefert werden. Unverschlossene Briefe, welche in versiegelten , zugenähten oder sonst verschlossenen Yaketen befördert werden, sind den verschlc}se- nen Briefen glei zu achten. Es ist jedoch gestattet, versiegelten, zu- genäbten oder sonst verslossenen Pakeien, welche auf andere Weise, als durch die Post befördert werden , solche unverschlossene Briefe, Fakturen, Preiscourante, Rechnungen und ähnliche Schriftstücke bei- zufügen, welche den Jnhalt des Pakets betreffen.

Qu §. 2 lagen folgende Anträge vor.

Von dem Abg. Grafen von RNittberg:

Der Reichstag wolle beschließen: die Worte »gegen Bezahlung« in der ersten und zweiten Zeile des §. 2 zu streichen.

Von dem Abg. Fischer (Augsburg) und Genossen:

Der Reichstag wolle beschließen: F. 2 folgendermaßen zu fassen :

Das Verbot im §. 1 Vbsaß 1 erüreckt sih nicht auf die Beför- derung von Briefen oder politischen Zeitungen zwischen Orten, welche nicht mehr als zwei Meilen von einander entfernt sind, und auf die Beförderung von Briefen oder politischen Zeitungen gegen Bezahlung durch expresse Boten oder Fahrer. Doch darf bei einer Entfernung von mehr als zwei Meilen ein solcher Expresser nur von einem Ab- sendex abgeschicktt sein und dem Postzwange unterliegen, die Gegen- stände weder von Anderen mitnehmen, noch für Andere zurückbringen.

Nach Befürwortung der Anträge durch die beiden Antrag- sieller sprach der Abg. Grumbrecht für den Antrag Fischer und gegen den des Grafen Rittberg. :

Der Bundesbevollmächtigte, General-Postdirektor Stephan, erklärte sich gegen den Antrag des Abg. Grafen von Nittberg, worauf dieser leßtere denselben zurückzog. :

Der Antrag des Abg. Fischer gelangte zur namentlichen Abstimmung. Bevor dieselbe jedoch erfolgte, nahm der Reichs- Tanzler e 7 von Bismark, der während der Diskussion

im Hause erschienen war, das Wort zu folgender-Mittheilung:

Ich bitte um Entschuldigung, daß ich die Diskussion durch einen heterogenen Gegenstand unterbreche; ih bin indeß durch dringende anderweitige Amtsgeschäfte genöthigt, das Haus zu verlassen, und habe deshalb den Herrn Präsidenten um die Erlaubniß gebeten, jeyt die Mittheilung zu machen, die ich R vf i

nüpfe an eine frühere Erwähnung unserer Friedens- verhandlungen an, bei der ich mein A darüber aus-

sprach, daß diese Verhandlungen sich mehr, als wir erwartet hatten, in die Länge zogen. Wir hatten- beim Abschluß des Präliminarfrieden8 uns der Hoffnung hingegeben , daß in einem Zeitraum von 4 bis 6 Wochen diejenigen Verhandlungen, welche erforderlih waren, um den Präliminarfrieden zu einem definitiven umzuwandeln und zu vervollständigen, beendigt sein könnten; wir hatten darauf. gerechnet, daß die Regierung, mit der wir den Frieden geschlossen haben, sich der unbestrittenen

errschaft in Frankreich erfreuen würde. Diese Hoffnung hat ih befanntlich nicht verwirfliht, und die Regiecung hat mit einer schweren und noch nicht überwundenen Jnsurrektion in der Hauptstadt zu kämpfen. Eine weitere Verzögerung der Verhandlungen mußte in uns die Frage und die Befürchtung erwecken , ob das Land bei Fortdauer seiner inneren Kämpfe, und respektive ob die an der Spitze stehende Regierung oder diejenige , welche ihr folgen würde, Willens und im Stande bleiben werde, den uns gegenüber eingegangenen Verpflichtun- gen zu genügen. Der Präliminarfrieden beschäftigt sich mit den beiden wichtigsten Fragen des Friedensschlusscs in einer endgültigen Weise, nämlich mit der Territorialabtretung und mit der Bezahlung der Kricg8entschädigung. In Bezug auf die erste war das streitige Objekt in unseren Händen und war es nit wahrscheinlih, daß die Ausführung der Bestimmung weiter inhibirt und zweifelhaft werden konnte, oder viel- mehr, daß die Dauer unseres Besißes gefährdet werden Tonne, In Bezug aber auf den zwellen Pull gr die Befürhtung Plaz, die ih vorhin erwähnt habe, in Bezug sowohl auf den Willen als auf die Fähigkeit , ihn definitiv au8zuführen. Es sind in der Geschichte die Fälle nicht selten, daß cin Präliminarfrieden oder sonstiges Präliminar- Abkommen geschlvssen worden ist, und daß es nicht gelungen ist, sich über die unentbehrlichen Vervollständigungen, deren der definitive Friede bedarf, rechtzeicig zu vereinigen, daß daher einer der beiden vertragenden Theile, um nicht in eine nach- theiligere Lage zu kommen, es vorgezogen hat, die Feindselig- keiten wieder zu eröffnen, anstatt iänger die Ausführung der Práliminarien in Ungewißheit zu lassen. Jh war in der Be- sorgniß, daß wir nahe vor dieser Eventualität standen, und da sie eine sehr ernste wär, so lag das Bedürfniß vor, vorher durch eine persönliche Besprehung mit Mitgliedern der franzö- sischen Regierung sich darüber klar zu werden, ob eine solche Nothwendigkeit wirklich vorläge oder nicht. Es wäre für uns immer noch nicht indicirt gewesen, wenn wir uns nicht ver- ständigten, sofort die Truppen der französischen Regierung an- zugreifen; aber meiner politischen Erwägung nach wären wir, wenn wir uns seßt nicht verständigten, wenn wir ernsie Verleßungen unserer Jnteressen mit der Verlängerung der Un- gewißheit fürchteten, in der Lage gewesen, der Ungewißheit dadurch ein Ende zu machen, daß wir Paris entweder durch Akkord mit der Kommune oder durch Gewalt einnahmen und dann im Besig dieses Pfandes von der Versailler Regierung forder- ten, daß sie, den Stipulationen des Präliminarfriedens ent- sprechend, ihre Truppen hinter die Loire zurükzöge, und in dieser gegenseitigen Verfassung die weitere Verhandlung Über den Frieden fortgeseßt würde. Daß dies uns in schwierige, wenn nicht für die Erfüllung der Friedensbedingungen gefähr- liche Verhältnisse verwickelt haben würde, liegt auf der Hand.

Indessen solche Verhältnisse werden oft durch längeres ZQu--

warten nicht besser, sondern schwieriger, und ich glaube, wir wären in der Nothwendigkeit gewesen, mit Entschlossenheit vor- zugehen, um einen zweifellosen Zustand herzustellen, wenn es nicht gelungen wäre, zu einem definitiven Abschluß mit Frank- reih zu gelangen.

Ic war ursprünglich nicht in der Hoffnung nah Frankfurt gegangen, daß es dort schon ‘so weit würde kommen können, sondern nur in der Absicht, einige noch schwebende Fragen einige der prinzipiell wichtigeren zur Entscheidung zu bringen und für die Zahlung der Kriegskontribution cine Verkürzung der Fristen und eine Verstärkung der Garantieen zu erreichen und dann den weitern Abschluß der Verhandlungen den Bevoll- mächtigten in Brüssel zu Überlassen; sobald sich indessen die Aussicht darbot, in Frankfurt sofort definitiv abzuschließen, hielt ih dies für einen großen Gewinn im Jgteresse beider betheiligten Länder, indem ich überzeugt bin, daß dadurch nicht nur für Deutschland die militärischen Lasten, welche wir uns noch auflegen müssen, wesentlich werden erleichtert werden, sondern daß auch dieser Abschluß zur Konsolidirung der Verhältnisse in Frankreich wesentlich beitragen werde, Dadurch, daß die jeßige Regierung den definitiven Frieden abgeschlossen hat, ist sie die- jenige, welche am leichtesten im Stande ist, den im AUgemeinen nah Frieden verlangenden Wünschen des französishen Volkes zu entsprehen. Jede Regierung, die sich durch Gewalt oder andere Mittel an ihre Stelle sehte, hätte das Bedenken gegen sih, daß für sie und ihr der Friede nicht so vollständig und unbedingt gesichert ist, wie für die jezige Regierung. Jch glaube

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daher, daß, wenn meine Voraussezung richtig “ist, daß die |

Mehrheit der Franzosen den Frieden wünscht, es auch für die Konsolidirung der jeßigen Zustände wesentlich wichtig und vortheilhaft gewesen ist, daß der definitive Friede abge- s{hlossen worden ist. Jch glaubte deshalb nicht, daß wir so rash dazu gelangen würden, weil aus der Feststellung der Hauptbedingungen doch bei einem solchen Friedenss{luß eine Anzahl von Nebengeschäften zu erledigen sind, die, wenn nicht sehr viel beiderseitiger guter Wille und cin sehr dringendes Be- dürfniß des Friedens auf beiden Seiten vorhanden ist, sonst noch nicht in Wochen, ja selbst mitunter kaum in Monaten ihre Erledigung finden können. Es werden deshalb auch nach- trägliche Ausführungsverhandlungen stattzufinden haben, und ist Frankfurt als Ort derselben ausersehen worden; in der Hauptsache aber ist ein befriedigender und endgültiger Ab- {luß erreiht worden: die ZJahlungs§fristen find verkürzt Und \{chärfer - -definirt worden ; anstatt daß die erste Zahlung erst im Laufe dieses Jahres zu erfolgen hatte, wird die Zahlung der ersten halben Milliarde {on innerhalb der dreißig Tage, die auf die Unterwerfung von Paris folgen werden, ftattzufinden haben. Nach der militärischen Lage der Dinge dürfen wir hoffen, daß der Kampf vor und in Paris sich seinem Ende nähert; und sobald die Truppen der Regierung siegreich sein werden wroozu wir die Mittel jeßt, nachdem der desinitive Friede abgeschlossen ist, durch verstärkte Freilassung der Gefangenen bereitwillig gewähren werden —, wird inner- halb 30 Tagen cine erste Zahlung von 500 Millionen Franken stattzufinden haben.

Als Zahlungsmittel ist festgeseßt roorden , daß nur Metall- geld oder Noten von sicheren Banken , wie die englische, die niederländische, die preußische, die belgische angenommen wer- den oder Wechsel erster Klasse, d. h. solche, die so gut wie baar Geld sind, und wenn sie es wider Erwarten nicht sein sollten, fo trifft der Ausfall nicht uns.

Die zweite Zahlung von 1000 Millionen Franken hat so- dann im Laufe d. J., wenn mein Gedächtniß mich nicht täuscht, sogar bis zum 1. Dezember stattzusinden. Erst nach dieser zweiten Zahlung sind wir verpflichtet, die Befestigungen von Paris zu räumen, also nahdem 15 Milliarden gezahlt sein werden. Es war diese Bestimmung zu meinem Bedauern cine nothwendige Vorsicbt8maßregel gegen die Schwankungen, denen die iuneren JQZusiände des Landes noch ausgeseßt sein können, wenn wir zu {rüh von der Hauptstadt uns zurük- ziehen, und so schwer es den franzöfiswen Bevoklmächtigten ge- wesen ist, hierin zu wiliigen, so habe ich doch geglaubt, hierauf bestehen zu müssen. Dann wird die vierte halbe Milliarde bis zum 1. Mai nächfien Jahres, und nicht erst bis zu Ende näch- sten Jahres, zu zahlen sein. In Bezug auf die drei leßten Milliarden bleiben die Bestimmungen des Präliminarfriedens in Kraft sie sind bis zum 1. März 1874 vollständig abzu- zahlen, und was früher gezahlt wird, das scheidet natürlich aus der Verzinsung, die Frankreich für diese drei Milliarden zu leisien hat, aus. Die französische Regierung hat die Ueberzeu- gung, ibrer Verpflichtung in der festgeseßten Yeit genügen zu önnen. |

Eine andere schr schwierige Frage war die der Handels- beziehungen. Die französische Regierung scheint die Handels- verträge, die sie geschlossen hat, lösen zu wollen und den mit uns bestandenen nicht wieder ins Leben treten lassen zu wollen. Sie ist der Meinung, daß die gesteigerten Einnahmen , deren sie bedürfe, durch gesteigerte Zölle wesentlih gefördert werden würden. Es ist meines Erachtens nicht thunlich » im interna- tionalen Verkehr zwischen großen Völkern einen HandelSvertrag zu einer durch Krieg erkämpften Bedingung zu machen, die der Souveränetät eines großen Volkes und der Best ränkung seines Geseßgebungsrechts auferlegt würde.

ch habe deshalb auch nicht darauf bestanden und glaube nicht, daß die Maßregel praktisch gewesen wäre. Namentlich habe ih befürchtet, daß fie eine so starke Verleßung des Natio- nalgefühls enthielte, daß fie später den Frieden frühzeitig beein- trächtigen würde. Jh habe mich deshalb darauf beschränkt, zu fordern, daß wir nah dem Prinzip der meistbegünstig- ten Nationen uns_ gegenseitig in Zukunft zu behandeln hätten. Dieses Prinzip is in Wesenheit angenommen. Es wourde gewünscht, daß es nicht so allgemein genommen würde, um nicht Verträge mit cinzelnen Staaten, die der fran- zösischen Republik besonders nahestehen, und bei ihrer Kleinheit oder ihren Handelsbeziehungen weniger von Bedeutung sind, unmöglih zu machen. Jch nenne beispiel8weise Monaco mit drei Schiffen oder Tunis und Andere. Bermuthlich auch deshalb wünschte dies die französische Regierung, weil der Handelsvertrag mit Jtalien noch länger läuft, als sie mit ihren ZJollreformen zu warten beabsichtigt. Wir haben des- halb ausgemacht, daß die Nationen, unter denen wir mit den

Begünstigten gleich zu behandeln sind, sih beshränken auf Eng-

land, Belgien, die Niederlande, die Schweiz, Oesterreich und Rußland. “ai

Demnächst ist die Grenzfrage einer erneuten Diskussion unterworfen worden, insoweit sie offen geblieben war, nament- lih in dem Punkte, den Rayon von Belfort zu bestimmen. Wir waren nach dem strengen Wortlaute wohl berehtigl, unter Rayon dasjenige zu verstehen , was unser amtlicher Sprach- gebrauch darunter versteht und was man im Französischen mit dem Aus®8druck »rayon administratis des servitudes mi- litaires« bezeichnet, d. h. eine Entfernung von 960 Meter von der äußersten Grenze der Befestigung. Es war indessen zweifel- los , daß eine so sirikte Auslegung des Wortes bei unserer Ver- abredung nicht zu Grunde gelegen hat, aber auf der andern Seite auch nicht eine so ausgedehnte, wie sie von Frankreich in Brüssel beansprucht worden war, und wir haben uns deshalb dahin verständigt, daß der Halbmesser des Gebietes von Belfort gebildet wird durch die Entfernung , in welcher diese Festung von der Grenze gelegen haben würde, wenn die ursprüngliche Grenze bei Belfort die zwischen Elsaß und dem nächsten fran- zösischen Departement geblieben wäre, also vier bis fünf Kilo- meter. Darüber hinaus ist cinstweilen definitiv keine Grenz- abtretung erfolgt. Wohl aber rwoar es für uns wünschenswerth, einige Gemeinden an der Nordgrenze bei Thionville, in welchen das Deutsche theils ausschließlich, theils überwiegend gesprochen wird, zu erwerben.

Die französischen Minister erklärten ih in der Unmöglich- keit, definitiv zuzustimmen, daß Gemeinden, die bisher franzö- sish geblieben waren, aufhörten es zu sein. Sie waren daher wohl bereit, eine anderweitige Rektifikation der französischen Grenze bei Belfort zu acceptiren, aber ohne Aequivalent. Jh habe de8halb vorgeschlagen, und der Vorschlag is angenommen worden, daß sie dies, weil fie die Verantwortung dafür nicht tragen wollten, der ratifizirenden Versammlung überlassen. Ich habe das Angebot einer ferneren Gebiets- Cession vor Bel- fort gestellt für den Fall, daß man von französischer Seite uns die fraglichen Gemeinden in der Gegend von Thionville, t vi O Luxemburger Grenze bei Redingen bis gegen Moyoeuvre, abtrete.

Die übrigen Bedingungen werden die Herren ja binnen Kurzem aus der Veröffentlihung und einer amtlichen Mit- theilung, die ih mir erlauben werde an Sie zu richten, erschen können.

Wir haben das Bedürfniß gehabt, die Bahnen, welche der Gesellschaft der Ostbahn in Elsaß und Lothringen gehören, für eine bestimmte Summe zu erwerben, indem es nicht thunlich erschien, diese Überwiegend französisch bleibende Gesellschaft, die nur etwa ein Viertel ihres Eigenthums in Elsaß und Lothringen liegen hat, im Besiß der doriigen Konzessionen zu lassen, und indem wir, wenn wir uns nicht vertragsmäßig darüber geeinigt hätten, in der Lage gewesen wären, die Gesellschaften dort geseßlich zu expropriiren, wobci, da wir zugleich Partei und Geseßgeber waren, die Frage der Abschäßung des Werthes des Eigenthums immerhin eine unerwünschte gewesen wäre.

Für die Ratifikation, einerseits durch Seine Majestät den Kaiser, andererseits durch die Versammlung in Versailles, ist eine Frist von zehn Tagen vorbehalten; sie würde also bis zum 20. d. M. zu erfolgen haben.

Ich kann nicht annehmen, daß diese Abmachungen jeden einzelnen persönlichen Wunsch befriedigen werden; das ist indessen bei so großen Abrechnungen zwischen zwei Völkern Überhaupt nicht möglih. Trennung alter Verbindungen, Schließung neuer Verbindungen sind ohne Verluste und geschäftlive Nachtheile niemals durchzuführen; aber ich glaube, daß hiermit das“jenige erreicht worden i}, was wir von Frankreich vernünftiger Weise und na den Tradi- tionen, die andern Frieden®schlüssen zu Grunde liegen, ver- langen konnten. Wir haben - unsere Grenzen durch die Land- abtretung gesichert, wir haben unsere Kriegs8entschädigungen soweit gesichert, wie es nah menschlichen Verhältnissen überhaupt möglich ilt; denn weiter au8gedehnteSicherheiten zu nehmen, muß man sich gegenwärtig halten, wäre für uns mit erheblich größeren Kosten und Anstrengungen verknüpft; wir würden nicht nur Geld opfern, sondern, was viel shwerer empfunden wird, die Ab- wesenheit der Truppen aus dem Lande und so mancher Arbeits- räfte würde auf die Dauer s{chwerer empfunden werden. Jn- dessen ih habe das Vertrauen, daß es die Absicht “der gegen- wärtigen französischen Regierung is, den Vertrag auch ohne solche Bürgscyaften redlich auszuführen, und ih habe die Ueber- zeugung, wie die Herren sie selbst hatten, daß die Kräfte dazu vorhanden find, und daß die Behauptung, die Krieg8entschädi- gung wäre von einer unmöglih zu bezahlenden Höhe, eine unbegründete ist, die von den französishen Finanzmännern und Staatsmännern nicht getheilt wird.

Ih erlaube mir, die Mittheilung mit dem Ausdru der Hoffnung zu schließen, daß dieser Friede ein dauerhafter und