1871 / 13 p. 13 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 May 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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durch ausgedehntes Terrain einen Stüßpunkt für eine starke Armce abzugeben vermag, wie dies bei Lyon der Fall sei. Die Kantone, welche bei Genehmigung des Gebietsaustausches neu mit Belfort vereinigt werden sollen , verbinden die Vogesen mit dem Jura und machen Belfort zu einem der stärksten Pläye Europas. Fürst Bismarck wünschte die Steinkohlen- gebiete der Ardennen , nur um die Elsässer zu gewinnen und dem Handel der Rheinlande Aufschwung zu verschaffen; Frankreih besie Übrigens weit einträglichere Kohlen- ebiete, so daß die Abtretung einer Parzelle wenig bedeute. hiers erinnerte an die von ihm gegen die Kriegsderklärung gemachte Opposition und an seinen Schmerz, zur Unter- zeihnung eines derartigen Friedens gezwungen worden u sein. Er protestirte gegen die erhobenen Verläum- dungen und fügte hinzu: »Jch muß es heute erklären, ih betrahte den Abschluß dieses Friedendverträges als die patriotischesie Handlung; übrigens find es, wie General Chanzy gesagt hat, nicht die Diplomaten, welche die riedenSverträge machen, sondern die Militärs. Die riedensgunterhändler thaten ihre Schuldigkeit. Jch dee e mit meiner Verantwortlichkeit.« Thiers zollte shließlich den BVertheidigern Belforts, insbesondere dem Oberst Denfert An- erkennung, von welch leßterem er einen Brief anführt, welcher beweist, daß er in dieser Frage ebenso denke, wie Thiers. Die Generale Ducrot und Chabron unterstüßgen aus militärischen Gründen den vorges{lagenen Gebietsaustausch. Artikel 2 wird o mit 440 gegen 98 Stimmen, und sodann wurde noch er ganze Geseßentwurf über den definitiven &Sricdendsvertrag angenommen.

Paris, 17. Mai, Abends. Die Portes de Versailles und d'Auteuil sind durch Geschüßfeuer zerstört. Die S Bastionen werden von einem Kugelregen überschüttet, ohne daß die Föderirten im Stande wären , das Feuer angemessen zu erwidern. Fort Jssy unterhält ein heftiges Feuer gegen Petit Banve, Grenelles und den Point du Jour. Leßterer ist für die Artillerie der Föderirten kaum noch zu halten. Wie es heißt , sollen die Versailler Truppen Minen in der Richtung gegen die Porte de la Muette anlegen; dieselben haben ihre Verbindung von Montrouge bis J\sy hergestellt und haben Batterien auf dem Glacis des Forts Vanves errichtet, mit denen t Je autem hores Qu! E Heftigste angreifen.

L e Maillot und den Arc de Triomphe wird ci sehr P O ] E: O

10. Mal, Morgens. Die Explosion auf dem Mars- felde (siehe unter Versailles) soll dur die Gescoste der bei Breteuil errichteten Batterie hervorgebracht sein. Die Zahl der Opfer wird nach den verschiedenen Berichten zwischen 50 und 200 geschäßt. Sämmltliche Fenster in Grenelle, St. Germain, St. Dominique, sowie in der Avenue Motte-Piquet sind ge- sprungen. Clement und Brunel sollen verhaftet sein.

Das Komite für die öffentlihe Sicherheit hat einen Aufruf an die Nationalgarden erlassen, worin es dieselben be- s{chwört, alle Kräfte aufzubieten, um Paris den Sieg zu sichern. Gleichzeitig macht es auf die furchtbaren Folgen aufmerksam, die entstehen würden, falls die Versailler Truppen triumphiren sollten. Ein Angriff auf Neuilly, welchen gestern Abend spät noch die Versailler Truppên unternahmen, wurde abgeschlagen. Die auf dem Montmartre errichteten Batterien feuern seit beute früh auf Schloß Becon. In der gestrigen Sigzung der Kommune wurde Rigault beauftragt, für die Seitens der Ver- jailler Truppen angeblih verübten Grausamkeiten Repressalien an den Das O nehmen.

Das osslzielle Pariser Journal ver Verordnung: 3 Pariser J röffentlicht folgende

Nach dem vom Wohlfahrts - Aus\{huß gebilligten Beschlu - ordnet der Bürger Jules Fontaine, Veueral Dea n EBIE als Antwort auf die Thränen und Drohungen Thiers, des Bombar- dirers, und auf die von der Bauernversammlung erlassenen Geseße : Art. 1. Das Leinenzeug, das im Hause des Thiers vorgefunden wor- den ist, wird den Ambulanzen zur Verfügung gestellt. Art. 2. Die Kunstgegenstände und seltenen Bücher werden in die National-Biblio- theken und Museen gesandt. Art. 3. Die Möbel werden nach einer öffentlichen Ausstellung im » Garde - Meubles « versteigert werden. Art. 4. Das Ergebniß dieser Versteigerung wird einzig und allein für die Pensionen und Entschädigungen verwandt werden, welche die Wittwen und Waisen der Opfer des infamen Krieges er- halten sollen, den der Ex-Eigenthümer des Hotels Georges gegen uns führt. Art. 5. Die nämliche Bestimmung erhält das Geld, welches der Verkauf des Materials des zerstörten Hotels abwirft. Art. 6.

Auf der Stelle, wo das Hotel stand, wird ein Sqare erri Parië, 25. Flor6al P stand, qare errichtet werden.

Türkei. Belgrad,

(W. T. B.) Dem Staatsrathe liegen die der Skupschtina in ihrer diediäbricen

18, Mai.

Session zu machenden Vorlagen zur Berathun vor; unter

die Konzession für eine »Serbische i s Gesellichaft. f he Donaudampfschiffahrts- umáänien. Bukarest, 17. Mai. (W.-T. B) ©D

Wahlen des walachishen Großgrundbesißes für die wétkticien fammer find durchaus regierungsfreundlih ausgefallen.

Die heute beendeten Deputirtenwahlen des zweiten esa Oms sind ebenfalls für die Regierung günstig aus-

Sc{weden und Norwegen, Christiania, 7. Mai (H. C.) Das norwegische Storthing wurde heute durch den Staatsrath Stang im Auftrag des Königs geschlossen. Die Thronrede spricht die Hoffnung aus, daß die jeßige Einrichtung, wonach das Thing jedes Jahr zusammentritt, fich als einen wesentlichen Fortschritt erweisen werde, bedauert das Nicht- zustandekommen der neuen Unionsakte, und dankt für die Be- weise der Theilnahme, welche der König anläßlih des Todes seiner Gemahlin erhalten habe. Jn seiner leßten Sißung be- willigte das Storthing noch die Aufnahme einer Staatsanleihe von 600,000 Spec. zu Eisenbahnzwecken, und 121,300 Spec. für außerordentliche Kosten der Lande8vertheidigung.

Amerika. Washington, 15. Mai. (per Kabel.) Da Komite für auswärtige Angelegenheiten empfiehlt die Ratifits rung des »Vertrages von Washington« ohne Amendements.

___ BNeichstags- Angelegenheiten. Berlin, 19. Mai. In der Sizung des Reichsta gs am 17. d. M. erklärte der Präsident des Bundeskanzler - Amtes, Staats-Minister Delbrü, auf den voa dem Abg. von Mal- linckrodt ausgesprochenen Wunsch, die noch zu erwartenden en iy kennen: Ï eine Herren! Der Herr Vorredner hat seinem ernstesten Bedauer Ausdru gegeben darüber, daß dem Reichötage nicht an Tage seines Zusainrmentretens alle die Vorlagen gemacht worden sind, die im Laufe der Session eingebracht worden , und er hat die Frage gestellt, ob nun etwa noch eine ungezählte Menge von Vorlagen in dieser Session zu erwarten stche. Was die ersie Frage betriffi, so habe ich aus den Verhandlungen des Hauses bisher nit entnehmen fönnen, daß sie verzögert worden wären durch Mangel an Material. Zum Theil war das Material, das dem Neichstage vorgelegt worden ist, aus äußeren Gründen eben nicht fcüher zu beschaffea als es rorgelegt wurde. Der Vorlage über Elsaß und Lothringen mußten Voraus- schungen vorhergehen, welche nicht früher eing treten waren, als die Vor- lage gemacht werdenkonnte, und wenn ein umfangreiches Geseß, das Geseß Über die Pensionirung der Offiziere und Mannschaften der Urmee, erst spât vorgelegt roorden ist , so findet das bei billiger Beurtheilung wohl seine Erklärung darin, daß diejenigen Behörden, welchen es der Natur der Sache nah oblag, die Vorbereitungen zu diesem Geseß auszu- arbeiten, in cinem Maße durch die Aufgaben des Krieges in Anspruch genommen waren, daß es wohl ertlärlih ist, wenn dieses umfang- reiché Geseß nicht so frühzeitig fertig wurde, als es gewiß auch der Wunsch der verbündeten Regierungen war. Jch kann indessen von dieser retrospektiven Kritik abschen und mich zu dec praktischen &rage der Zukunft wenden. In Bezug auf diese Frage darf ih daran erinnern , daß Se. Majestät der Kaiser in der Rede, mit welcher er die gegenwärtige Session des Reichstags eröffnete , bereits darauf | hingewiesen hat , daß die Verfügung über die von Frank- rei fu leistende Kriegs - Entschädigung nah Maßgabe der Be- dürfnisse des Reiches und der berechtigten Ansprüche seiner Mit- glieder mit Zustimmung des Weichstages getroffen würde Die Summe der von Frankreich zu leistenden Kriegsfosten-Entschädi- gung siand zwar allerdings dur den Präliminarfrieden fest; ich glaube indessen, daß es einer meiteren Nusführung hier nit bedarf , daß die verbündeten Regierungen , bevor sie eine Vorlage über die Ver- wendung dieser Summen dem Hause machten, vorher diejenigen Ga- rantien in Bezug auf den Eingang derselben zu haben wünschten, wie sie durch den definitiven Frieden getroffen sind, der heute noch nicht ratifizirt ist, an dessen Ratifikation aber bis jest durchaus fein Grund is , zu aweifeln. Unmittelbar nahdem der definitive Friede unterzeichnet is , sind die Einleitungen für eine bezügliche Voilage getroffen, die Vorlage isi gestern dem Bundesrath gemacht Ueber den Zeitpüunkt, wann der Bundesrath 1n der Lage sein wird, über einen unoerkennbar {sehr wichtigen Gegen- stand eine Entscheidung zu treffen, kann ih nihts vorher besiimmen, ih fann’ nur das versichera, daß die verbündeten Regierungen besirebt sein werden y diese Entscheidung nach Möglichkeit zu beschleunigen Diese Vorlage habe ih als eine solche zu bezeichnen, welche nach dem Wunsche des Präsidiums und dem übereinstimmenden Wunsche sämmtlicher verbündeten Regierungen mit dem Reichstage in dessen gegenwärtiger Session noch vereinbart werden möge. Es ist dies eine Vorlage ; von der ih nit glaube, daß sie grade einen so großen äußerlihen Umfang Haben wird, deren innere Bedeutung indessen nicht zu verkennen ift. Diese Vorlage habe ih als den hauptsäch- lihsten Gegenstand zu bezeichnen , welcher außer den jeßt noch vor- liegenden Geseßentwürfen der Berathung des Hauses unterworfen wird.

Auf die hieran geknüpfte Bemerkung des Ab i von Hoverbeck erwiederte der Staats-Minister S Meine Herren! Jh möchte dem Herrn Abg. Freiherrn v. Hoverbeck

denselben befindet \sih ein Gesetzentwurf, betreffend die Ein- führung von Geshroorenengerichten, Die Regierung ertheilte

in Beziehung auf die Frage, weshalb denn nit der Rei nach Oftern berufen sei, eine Antwort geben: Der Rel@ding Mitte

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zu der Zeit berufen werden, wo er berufen wurde, mit Rücksicht auf die für den Norddeutschen Bund oder für die Staaten des vormaligen Norddeutschen Bundes unbedingt vorhandene Nothwendigkeit, sich durch eine neue Kreditvorlage die Mittel zu verschaffen, die bei der damaligen politischen Situation für die Unterhaltung unserer Armee in ¿Frank- reich und eintretenden Falls zur Wiederaufnahme des Krieges unbe- dingt nothwendig waren. Es i| einem Theile der Herren wohl be- kannt, daß das Prásidium bereits zu dem ungewöhnlichen Mittel- hatte schreiten müssen, die preußische Regierung zu ersuchen, sch von dem preußischen Landtage einen Kredit a conto des Reiches zu er- bitten. Dieser Kredit wurde allerdings bereitwillig! gewährt; es liegt aber auf der Hand, daß, wenn irgend ein Weg vorhanden war, um die Benußung dieses Mittels zu vermeiden, dieser Weg absolut eingeschlagen werden mußte. y Die Interpellation der Abgeordneten Dr. Banks und Genossen in Betresf der aus Hamburg verseßten Postsekretäre, beantwortete der Präsident des Bundeskanzler-Amts wie folgt: Meine Herren! Jh eriaube mir zuerst auf die zweite in dex Jn- terpellation gestellte Frage zu antworten, nämlich auf die Frage, ob es wahr sei, daß für die Postbeamten Verfügungen erlassen sind, welche denselven die Einreihung von Petitionen an den Neichstag ganz oder bedingungsweise untersagen. Jch habe diese Frage bestimmt zu verneinen, und damit erledigt sich zugleich die unter Nr. 3 gestellte Frage, soweit sie sih auf die even von mir verneinte ¿Frage bezogen hat. Was nun die erste Frage anlangt, so habe ih zu bestätigen, daß zwei Posibeamte aus Hamburg, der eine nach Stallupönen und der andere nah Schwelm verseßt sind; ih habe ferner hinzuzufügen, daß es nicht in dec Absicht liegt, diese Verseßungen rückgängig zu machen. Wenn. nun die erste Frage weiter dahin gerichtet is, aus welhen Gründen diese Verseßungen erfolgt seien, so muß ih die Herren Jnterpellanten bitten, mir es nicht zu verargen, wenn ih diese Frage nicht beant- worte, Und sie nicht beantworte nicht im einseitigen Juteresse der Verwaltung, sondern im Jnteresse des Reichs, welches Jhnen und uns gemeinjam ist. Es handelt sich hier durchaus nicht, wie der Herr Juterpellant angeführt hat, um eine Straföerseßung; die Be- amten, um die es sih handelt, sind ohne Veränderung ihres Dienst- einfommens denn der Wegfall der Theuerungszulage, die lediglich auf einen bestimmten Ort gegeben ist, begründet keine Verminderung des Diensteinkommens —, find mit Bewilligung der Umzugskosten verseßt worden. Es ist das keine Strafverseßung ; denn es ist das ein allgemeiner, aus der rechtlichen Natur des Amtes folgender Saß, daß kein Verroal- tungsbeamter ein Recht auf eine bestimmte Stelle hat; die Verwal- tungsbehörde muß im Interesse der Verwaltung selbst dieBefugniß haben, Beamte ohne Schmälerung ihrer dienstlichen Bezüge, ohne Verringerung ihrer diensilihen Stellung von einem Punkt, in welchem sie sie nicht mehr für geeignet hält, nach einem anderen zu verseßen. Ohne solche Befugnißist eine Verwaltung überhaupt nicht zu führen. Wenn nun die Verwaltung ihrerseits die Verantwortlichkeit geseblich hat und \ich der Verantwortlichkeit bewußt ist, den ihr anvertrauten Verwaltungszweig so zu leiten, wie es das Juteresse des Ganzei er- fordert, so kann sie diese Verantwortlichkeit nicht theilen. Es wäre dies verfassungsmäßig nicht begründet, denn die Attridutionen der Verwaltung in Beziehung auf die Post sind dem Kaiser und feinen Beamten übertragen. Es würde das aber auch dem Interesse der Sache entschieden zuwider laufen, wenn die Verwaltung in die Nothwendigkeit verseßt wird, hier im Hause die Gründe zu disfkutiren, aus welchen sie diesen oder jenen Beamten ih wiederhole, nicht zur Strafe, sondern in der vorhin bezeichneten Weise verseyt hat, oder, was damit ja ganz gleich{bedeutend sein würde, weshalb sie einen Beamten, der gerne verseßt zu werden wünscht in eine andere Stelle, nicht in die von ihm gewünschte Stelle ver- seßt. Wenn die Verwaltung in die Lage kommen sollte, hier im Hause über solhe Verhältnisse zu disfutiren, so würde sie die erste Bedingung einer ordnungsmäßigen Verwaltung ershüttern, nämlich die Disziplin, und diese Disziplin ist in keinem Zweige der Verwaltung nothwendiger , als in der Postverwaltung. Abgesehen da von, daß die Postverwaltung ein ganz ungemein großes Personal, 40° bis 50,000 Mann y besißt , ist die Postverwaltung ihrer ganzen Natur nach vorzugsweise eine solche, in der vermöge der Art des Be- triebes des Dienstes ein annähernd militärishes Verhältniß o0b- walten muß. Es kommt bei einer Verwaltung, deren erste Aufgabe die größte Präzision in allen ihren Aften ist, darauf an, daß die Bande der Disziplin, in denen die Beamten zu der Verwaltung sichen, nicht gelockert werden; wäre das der Fall, so würden die unausbleiblichen Folgen für den Dienst im Allgemeinen nicht ausbleiben. Wenn der Herr Jnterpellant nun noch auf einen G der in der Interpellation nicht erwähnt ist, oder vielmehr auf Fälle, nämlich die Verhältnisse dreier Postexpedienten in Cöln und Deuß hingewiesen hat, so glaube ih, werden Sie begreifen, daß ih über dieje Fälle nach ihrer ganzen faktischen Lage nicht informirt bin. Tch weiß darüver nichts, ih möchte indessen, und eben weil ih die Personen gar nicht kenne, kann ich es ruhig sagen ich möchte gerade diese Erwähnung des FJnterpellanien als einen Beweis für die Richtigkeit dessen anführen, was ich gesagt habe. Es liegt ja ungemein nahe, daß ein Beamter, der aus irgend einem in seiner Diensiführung liegenden Grund an einen Ort verseßt wird, das Interesse für oder gegen seine Verseßung dadur anzurufen sucht, daß er sih zum politischen Märtyrer macht, und wenn er diesen Weg be- tritt, jo glaube ich, kommen wir dahin, was ich gesagt habe: die Bande der Disziplin hören auf und damit die Garantie für eine gute Bea Y n ; In der Diskussion über diese Petitionen ergriff der Staats-Minister Delbrü nah dem Abg. Hölder das Wort : Meine Herren! Jch kann zunächst niht umhin, mit einer halb

rung des Herrn Abgeordneten für Mainz. Jh kann ihm versiherny daß ih nit gewohnt bin, Rollen zu spielen, und au in diesem alle fine Rolle gespielt Habe, was er wohl auch daraus hätte entnehmen

können, daß es sehr nahe lag, einen Andern die Jnterpellation beant-

worten zu lassen. Jh bedauere ferner lebhaft die Aeußerungen, zu

denen sich ber Herr Abgeordnete für Mainz in der Sache selbst hat

hinreißen lassen. Jh will sie hier nicht wiederholen, weil ih meine-

daß sie ihm in einer gewissen Lebhaftigkeit der Diktion ents{lüpft sind;

nur das will ich und muß ich betonen, daß die Auffassung, die

aus den Aeußerungen des Herrn Abgeordneten für Mainz

hervorgeht, in Beziehung auf das Verhältniß der Vorgeseßten

zu den Untergebenen der Posiverwaltung vollständig fremd ift.

Jch wende mi nun zu den Bemerkungen des Herrn übgeordneten

für Meiningen. Jh erkenne mit ihm auf das Vollständigste an, daß

in Beziehung auf die hier vorliegenden Fragen der leßte Beamte so

viel werth i| wie der erste, ich bestätige das, indem ih erkläre, daß,

wenn es sich etwa hier um die Verseßung eines Gesandten gehandelt

hätte, ih genau dasselbe gesagt haben würde, als wo es sich um die

Verseßung von zwei Postbeamten handelt. Jch glaube; daß dieser

Hinweis, den ih nicht gesuht habe, zur Jllustration der Frage dienen

kann, wie nüßlich es is, im Reichstage die Motive solcher Berseßungen

zu erörtern. Daß den Postbeamten das Petitionsreht niht verkümmert

is, nihi durch eine allgemeine Anordnung, das habe ih hon

gesagt; und daß es ihnen auch nicht im Speziellen verkümmert ist

das beweisen, wie ih glaube, auch eine Anzaÿl von, wenn ih nit

irre, auch in dieser Session bei dem Reichstage eingegangene Petitio- nen von Postbeamten; sie sind mir nit ganz gegenwärtig, ich glaube

aber, es liegt eine ganze Anzahl vor. Es folgt hieraus, glaube ih,

von selbst , daß die Postverwaltung weit davon entfernt ist , ihren Beamten das Petitionsrecht zu verkümmern. JTch muß nun aber auch wiederholen und namentlich gegenüber dem Herrn Abgeord- neten für den 10. württembergishen Wahlkreis betonen , daß es sh in der That niht um eine Strafverseßung handelt; ich muß das betonen, weil, wenn die hier vorliegenden Fälle unter den Begriffen der Strafverseßung subsumirt, eine Begriffover- wirrung eintreten würde, von der ih nicht weiß, wohin sie sühren soll. Es heißt dann, eine Strafverseßung is jede Verseßung, welche ein Beamter nicht selbst beantragt; wenn er ohne seinen Antrag ver- seßt wird, so wird das in sehr vielen Fällen ihm unbequem sein, er wird aus diesen und jenen ihm angenehm gewordenen persönlichen Bezichungen herauskommen, und es würde also ein großer Theil der- jenigen Verseßungen , die im Laufe der Verwaltung unbedingt er- folgen müssen, als Strafverseßungen charalkterisirt werden, ganz eben so, wie die hier vorliegende. Jch muß unbedingt den nicht techn'scheny sondern in der Sache liegenden Unterschied festhalten, der zwischen Verseßung, wie der technishe Ausdruck lautet, im Jnteresse des Dienstes obwaltet und Strafverseßung. Eine Strafvexseßung seht unter allen Umsiänden Vermögensnactheile für den betheiligten Beamten voraus, eine Verseßung im Jnteresse des Dienstes ist nur dann vorhanden und zulässig, wenn solche Vermögenönachtheite mit der Verseßung nicht verbunden sind. So liegen die hier erwähnten Fälle. Ja Bezug auf die Bemerkung des Herrn Abgeordneten für Graudenz möchte ih nur noch daran erinnern, daß der eine der ver- seßten Beamten in die Rheinprovinz verseßt is, und ih weiß nicht, ob er geneigt is, die Rheinprovinz als eine Provinz zu behandeln, in welhe man Beamte zur Strafe verseßt.

Dem Reichstage is folgender Vertrag zur verfassungs- mäßigen Genehmigung vorgelegt worden:

Additional-AÄArtifel zu dem am 21. Oktober 1867 zwischen der Postverwaltung des Norddeutschen Bundes u::d der Postverwal- tung der Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossenen Vertrage für die Verbesserung des Postdienstes zwishen den beiden Ländern, fowie zu dem Additional-Vertrage vom 7./23. April 1870

Wenn eine regelmäßige Dampfschiffslinie zwischen einem Hafen Deutschlands und einem Hafen der Vereinigten Staaten von Amerika zum Transport der deutsch - amerikanischen Posten gegen eine folche Vergütung benußt werden kann, daß die gesammten Beförderungsd- kosten zwischen den Grenzen der beiden Gebiete für jeden einfachen Brief 2 Silbergroschen nicht Übersteigen: So haben die Unterzeichne- ten, mit gehöriger Vollmacht von ihren Auftraggebern , resp. dem Deutschen Reiche und den Vereinigten Staaten von Amerika ver- sehen , sih über folgenden Additional - Artikel zu dem Postvertrage vom 21. Oftober 1867 und zu dem Additional-Vertrag vom 7./23. April 1870 verständigt. : ; :

Einziger Artikel. Der einfache Briefportosaß bei der zwischen den beiden Verwaltungen mittelst der betreffenden Linie direkt ausge- wechselten Korrespondenz wird, wie folgt, festgeseßt: 1) Für Briefe aus Deutshland nach den Vereinigten Staaten: a) bei der Voraus- bezablung in Deutschland 24 Silbergroschen, Þ) bei der Bezahlung in den Vereinigten Staaten 12 Cents. 2) Für Briefe aus den Ver- einigten Staaten nah Deutschland: a) bei der Vorauobezahlung in den Vereinigten Staaten 6 Cents, Þþ) bei der Bezahlung in Deutsch- land 5 Silbergroschen , j

Dieser Additional-Artikel tritt an dem Tage der Abfertigung der ersten Post mittelst der betreffenden Linie in Kraft, und hat von da ab gleiche Dauer mit dem Vertrage vom 21. Oktober 1867 und mit dem Additional-Vertrage vom 7./23. April 1870.

So geschehen in doppelter Ausfertigung und unterzeihnet zu Berlin am 14, Mai Eintausend Achthundert Ein und Siebenzig, und zu Washington am 31. März Eintausend Achthundert Ein und Siebenzig.

ez.) Stephan

persönlichen Bemerkung zu beginnen in Bezichung auf cine Aeuße-

(g M R ARAO des Deutschen Reichs,