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i j is ei d zwar Bemerkungen. Die Angaben der Einnahmen des laufenden + 1, Die gegenwärtige Jnstruktion findet bezü rson in einen anderen Regierungs®- (Land- | 4 Uhr an zwei Punkten in Paris eingedrungen un Monats (Col. 3) find mit Vorbehalt näherer Feststellung, die Angaben dau A Januar 1871 VeriGURR Beclonene L 20 e E: Paliztidedarde des neuen Aufenthalts- | durch die Porte de St. Cloud beim Point du Jour und dur r den entsprechenden Monat des verflossenen Jahres (Col. 8) nah | lässigfkeit von Polizei-Aufsiht erkannt worden i ¡ mit der Maßgab, | tes zu die Porte de Montrouge. Die Wälle waren von den Jnsur G inzwischen erfolgten Festseßbungen geschehen. Anwendung, daß in Betreff der nur vorläufig entlassenen Verurtheilten E Vor Abänderung einer einmal getroffenen Entscheidung muß die denten verlassen. i i er: Aisterdupg «Girbauene cie 43 Lo Diridan Na (9s 23 ff. E Strafgeseßbuchs) die Vorschriften der allgemeinen Ver, Ortspolizeibehörde des jeweiligen Aufenthaltsortes des Verurtheilten — Abends 10 Uhr. Eine Depesche der Negiexung He , « 5 en Gesammtlänge, sin u : i i ' z ; ¿ j rine - s am 16, Jaùuar d. J. dem Verkchr übergeben. G E Personen, E Be E E E Januar 1871 erfolgt geht E Stellung unter Polizei-Aufsicht ist, soweit die Bestim- N 1 A rér ri e ‘Ube dure die Porte de St. Cloud ) ad Col. 11. Die Baulänge beträgt 20,904 Meilen. Zum Be- ish sind, soweit im Nachfolgenden nihts Anderes bestimmt is (F. 11) en im §. 3 dieser Jnstruktion nicht entgegenstehen, mindestens in Paris eingerückt sind, nachdem sie die Position an diesem
triebe gehört noch die Zweigbahn nah dem Saarhafen bei alstatt, | der in dem Erkenntnisse angeordneten Poli ci-Aufsicht in der bisherige, muss von \sech8s Monaten anzuordnen. : ; ; tt 0,30 Meilen lang, und eine gepachtete, in rauf elegene Strecke : , rigen auf die Dauer Thore genommen und die Telegraphendrähte durschnitten hatten. C E L S : Lp Belle gu unterwerfen. EltietveliereBepeschepon s Ubt Mud, meidel daßeine Parlamen-
f 1 i ätere Anordnung der Landes- i i i 4 : : bfürzung dieser Frist durch spätere Ano g von 0/64 Meilen, sowie die 0,09 Meilen lange Strecke von der Brücke . 2. Die Stellung unter Polizei-Aufsiht \oll nur att Eine A ne if nit zulässig. Über die Saar bis zum Bahnhofe Saargemünd. Hiernach beträgt een begründete Besorgniß besteht. daf pr Verurtheilte die ri polizei-B Me p Landespolizei-Behörde, welche die Stellung | tärflagge auf der Porte d’Auteuil wehe. Man glanbt, daß die die Betriebslänge 21,934 Meilen. / / erlangte Freiheit in gemeingefährlicher Weise mißbrauchen werde. ter Polizei- Aufficht anordnet, ist dem Verurtheilten zu Protokoll zu Föderirten das Thor übergeben wollen. Nach weiteren Berichten ) Die Strecke »Herzberg - Osterode« , 1,7 Meilen lang, ist am Neben dem der Verurtheilung zu Grunde liegenden Verbreden Bn toll das 37. Linien-Regimentvon dexr bom General Vinoy komman- z),/Die Siihtahn * dirten Armee zuerst durch die Porte de St. Cloud in Paris eingerückt
i : Dll : : : eröffnen. ; it wir Tage dieser : : Und dem sonstigen bisherigen Verhalten des Verurtheilten if d c Di Entscheidung festzefeßte Zeit wird von dem Tage ; A Ee Zwei i“ »Diez - Zollhaus«e, 1,5 Meilen lang, is am 0 f dessen Die in der Eosss sein. Einer Depesche des General Cissey zufolge haben Par- . Juni v. J. erôffnet. lamentäre der O die Räumung der Position bei Ma- c
Führung während der Sirafverbüßung in Betracht zu ziehen ünd F Eröffnung an berechnet. ret / ; 7 ) Diese Angaben enthalten nur den preuß. Antheil, wobei die Ein- lakoff, sowie des Forts Montrouge angezeigt, die auf den Stadt-
auf die Verhältnisse Rücksiht zu nehmen, in welche derselbe na ie Entscheidung der Landespolizeibehörde kann zugleich / Haftentlassung eintritt. p es 18 di E T Cdcatea enthalten: 1) ob und an welchen einzelnen nahmen nach Maßgabe des verwendeten Anlagekapitals in Ansaz ge- : ; : j ch fort fommen sind. wällen errichteten Batterien seßten jedoch das Feuer no ; Die neuesten Berichte von 7 Uhr Abends besagen , daß etwa
Verurtheilte, welche nach stattgefundener vorläufiger Haftentlassung Orten dem Verurtheilten der Aufenthalt untersagt , 2) ob ein verur- s) Am 1. Februar v. J. is die Zweigbahn »Gladbach - Odenkir- : | zwei Regimenter durch Auteuil in Paris eingerückt und bis
sich bis zum Ablaufe der in dem Erkenntnisse fe eseßten Strafzeit F nder aus dem Bundesgebiete verwiesen werden soll. i i i ordnungsmäßig geführt haben , sind der Dolizei- A g Btl der Rei L he En dieser Art in der Entscheidung selbst nicht
hene, 1 Meile lang, am 1. Juni-v. J. die Strecke »Schwerte - Arns- | nicht zu unterwerfen. e aideide Wävrend dex Dauer ber Palijei-An siti 1det-
berg« - 5/85 Meilen lang , am 24. Juli v. J. die Verbindungsbahn Ebenso sollen von derselben andere Verurtheilte, welche sid ia nageholt werden. : Über den Viadufkt der Gürtel-Eisenbahn hinaus vorgedrungen
»Düsseldorf - Neuß«, 1 Meile lang“ und am 15. Oktober v. J. die | während der Strafverbüßung gut geführt haben, und deren Unter. ge Angehörige der Staaten des Deutschen Reiches werden als Aus- find, wobei dieselben nur auf {wachen Widerstand stießen. —
Strecke »Bergisch - Gladba - Bensberg«, 0,60 Meilen lang, eröffnet. | kommen in der Freiheit ein gesichertes ist, in der Regel befreit bleiben länder nicht angesehen. : / 18 bereit allcemelne Panik, Man, veesibeei, baf Moai,
dea M lang, mit enthalten. 0 C L des D ties Vote nile, P eat wird von derjenigen M 2 Als Bundesgebiet gilt das Gebiet sämmiliher zum Deutschen Groufset, sowie andere Häupter der Föderirten verschwunden sind.
| ) , / anded-Polizeibehörde (Regierung, Landdrostei) angeo L i v : E sowi i
__7) Von der »Rechten- Oderufer -Bahn« ist am 1. Februar v. J. Bezirk der Ort gehört T iveliei der Draa Tu0 bee CAO / os Naa der von der Landespolizeibehörde ange- — Dijemil ‘Pas T am 1 Mai Heren Thiers seine
die Strecke »Beuthen-Schoppiniß«, 2,2 Meilen lang, am 16. März v. J., | haft entlassen wird (Entlas sungsort), oder an welchem derselh | ordneten Polizei-Aufsicht liegt der Ortspolizeibehörde des jeweiligen | Kreditive als türkisher Gesandter ü erreicht.
die Breslauer Verbindungsbahn, 0/40 Meilen lang, und am 24. Juni später Aufenthalt nimmt. | Aufenthaltsortes des Verurtheilten ob, welche hierbei von den vor- Paris, 20. Mai. (W. T. B) Ein Debret dee cue mune setzt für Raub und Diebstahl die Todesstrafe fest. Alle
Versammlungen sind untersagt. Das Marinecorps is auf-
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v. J. die Strecke »Schoppiniß-Dziedib«, 7,80 Meilen lang, eröffnet. Jn Ansehung von Ausländern (§. 8), welche einen festen Wohnsz geseßten Polizeibehörden zu überwachen ist.
*) Von Cöslin - Danzig der Hinterpommerschen Bahn, is die | inner alb des preußischen Staatsgebiets bis i ; ; : ibehörde ist nicht befugt, dem unter Polizeiaufsicht Strecke »Stolp-Danzig«, 17,4 Meilen lang, am 1. Septbr. v. J. eröffnet. s preuy s e er nit gehabt habey Die Ortspolizeibehörde is nicht befugl,
E Strecke » Nordhausen - Tettenborn «, 3,3 Meilen lang, ist dem Betriebe der Hauptbahn hinzugeseßt. 10) Von der MEroahn »Stendal-Uelßen« ist die Strecke »Stendal. cilen lang, am 15. März v. J. und die Strecke Spandau-Gardelegen, der Berlin-Lehrter Bahn, 16,60 Meilen lang,
Salzwedel« 7,6
am 1 Februar d. J. eröffnet.
11) Es iben sih die Betriebs-Einnahmen auf 49,14 M., näm- ie erpachtete 1,74 M. lange Bahnstrecke »Roßlau-Zerbst«.
li auch au f 13) Die Märki ee
18) Die Cottbus-Großenhainer Bahn is am 21. April v. J. dem
Verkehre eröffnet. Mühl
eröffnet.
15) Die Strecke »Neuwied-Oberkassel«, 5,57 Meil. lang, is am
11. Juli v. J. eröffnet.
16) Von »Call-Trier« ist die Strecke »Call-Gerolstein«, 6,33 Ml. lang, am 15. Novbr. v. J. eröffnet. 7) Die Betriebseinnahme bezieht sih auf die Strecke »Frankfur!- Kahl und Franffurt -Aschaffenburg« mit einer Gesammtlänge von 9/55 Meilen, dagegen das Anlagekapital auf 3,29 Meilen.
Bei der Main-Neckar-Bahn sind in Col. 3 u. 5 die gestundeten Einnahmen aus Militär-Transporten nicht enthalten.
Justiz-Ministerium. Allgemeine Verfügung vom 15. Mai 1871, betreffend die Ausführung der in den §§. 38 und 39 des Strafgeseßbuchs für den Norddeutshen Bund enthaltenen Vorschriften über die Stellung unter Polizei-Aufsicht. /
a, Verfügung des Justiz-Ministers. Zur Ausführung der in den §FF. 38 und 39 des Strafgeseßbuchs für den Norddeutschen Bund enthaltenen Bestimmungen Über die
Stellung unter Polizei-Aufsicht
die Behörden seines Ressorts unterm 12. April d. J. die nachstehende Instruktion erlassen, weiche den Justizbehörden hierdurch zur Kenntniß-
nahme mitgetheilt wird. . Zugleich werden diejenigen
Verwaltung von gerictlihen “Gefängnissen zeitig, bei länger dauernden Strafen 14 Tage vor dem Ablaufe der Strafzeit eines solchen Verurtheilten, gegen welchen auf die Zulässig- keit von Polizei-Aufsiht erkannt worden is , ein Zeugniß über die Führung desselben während der Strafverbüßung der Ortspolizeibe- hörde des Entlassung®ortes verbunden mit einem Gutachten darüber zuzusenden , ob die Polizei-Aufsicht in dem vorliegenden Falle ange-
messen sei,
Diese Gutachten sind nah Anhörung des beireffenden Gefängniß-
Seelsorgers zu erstatten. Berlin, den 15. Mai 1871.
Der Justiz-Minister, Leonhardt.
An sämmtliche Justizbehörden.
Instruktion des Herrn Ministers des Junnern zur Aus-
führung der §g. 38 und 39 des Strafgeseßbuchs für den
Norddeutschen Bund vom 31. Mai 1870, die Stellung unter Polizei-Aufsicht betreffend.
Zur Ausführung der §§. 38 und 39 des Strafgeseßbuchs für den
Norddeutschen Bund vom 31. Mai 1870 wird in Betreff der Stellung
unter Polizei-Aufsicht bestimmt,
m Von der Gotha-Leinefelder Zweigbahn is die Strecke »Gotha- ausen«, 5,31 Meilen lang, am 11. »Mühlhausen - Leinefelde«, 3,60 Meilen lang, am 3. Oktober v. J.
Bahn is am 26. Juni v. J. eröffnet.
April v. J. und die Strecte
hat der Herr Minister des Innern für
Justizbehörden, denen die Leitung der obliegt, angewiesen,
steht die Anordnung der Maßregel der Landes-Polizeibehörde des B- zirfs zu, in welchem die Freiheitsstrafe verbüßt ist. Die Stellung unter Polizei - Aufsicht kann nur bis zum Abla:fe von fünf Jahren, von dem Tage der Beendigung der Freiheitsstnfe gerechnet, angeordnet oder aufrecht erhalten werden. Bei vorläufig zur Entlassung gekommenen Verurtheilten pird die Freiheitsstrafe erst mit dem Tage als beendigt angesehen, an rwoelchem die in dem Erkenntnisse festgeseßte Strafzeit abgelaufen st, ÿ. 4. Behufs Vorbereitung der Beschlußnahme Über die nach F. 3 dieser Jnstruktion zu treffende Anordnung hat der Gefäniß- vorstand 14 Tage vor der Entlassung eines Verurtheilten, gegen wel- chen auf Zulässigkeit von Poiizei- Aufsicht erkannt worden ist, derOrts- polizeibehörde des Entlassung8ortes ein Zeugniß über die Führung des Verurtheilten während der Strafverbüßung nebst einem Guachten der Konferenz der Gefängniß - Oberbeamten über die Angemesenheit der Polizei-Aufsicht zu übersenden. Besteht bei der betreffenden Anstalt eine Beamten-Konfere1z nit, so ist das Gutachten von dem Vorstande in Gemeinschaft nit dem Anstalts-Geistlihen abzugeben. Jst der Verurtheilte ein Ausländer, welcher einen festen Wohnsiß innerhalb des Preußischen Staatsgebiets bisher nicht gehalt hat, so werden die vorbezeichneten Schriftstücke der Landes-Polizeit/hörde, in deren Bezirk die Anstalt belegen ist, und zwar mindestens 4 Wochen vor Beendigung der Strafzeit, unmittelbar übersandt. F. 5. Unter Berücksichtigung des Gutachtens der Sefängniß- behörde (§. 4) und der sonst in Betracht kommenden Umsände (F. 2) hat die Polizeibehörde des Entlassungsortes alsbald nad dem Ein- tresfen des Verurtheilten über dessen weitere Behandlung Beschluß zu fassen, und, falls sie die Stellung unter Polizei-Aufsict für noth- wendig erachtet, die Anordnung derselben bei der Landes-Jolizeihehörde sofort in Antrag zu bringen. Die Stellung des Antrages bleibt, falls Seitens d« Ortspolizei- behörde zunächst davon Abstand genommen worden seit sollte, inner- 2 e E 3 dieser Jnstruktion bezeichneten Zeitdau1er auch nac- räglih zulässig. Die Zuständigkeit zur Stellung des Antrages geh, falls der Ver- urtheilte verzièht, auf die Polizeibehörde des jedesmalgen neuen Auf- enthaltsortes desselben über. In dem Antrag isst die Zeit, für welche die Stellung unter Polizei-Aufsiht für nothwendig erachtet wird, zu bezihnen. Demselben werden die im §. 4 bezeichneten Sdriftstücke, sowie, falls der Vezurtheilte den Aufenthalt gewechselt“ hay die Führungs- atteste der betreffenden Ortspolizeibehörden beigefüg/. Bezieht sih der Antrag auf einen Verurtheiltey, welcher bis zum Ablaufe der Strafzeit vorläufig entlassen gewesen is, fo genügt die Beifügung der Führungsatteste der Ortspolizeibelörden. Das Gut- achten der Gefängnißbehörde wird in diesem Fale von der Landes- polizeibehörde unmittelbar erfordert. : Die Anträge derjenigen Ortspolizeibehörden,/ welche der Aufsicht des Landraths unterliegen, sind der Landespolixibehörde durch Ver- mittelung des Leßteren vorzulegen. F. 6. Ueber den Antrag der Ortspolizeibehirde resp. in dem Falle des leßten Absaßes des §. 4 dieser Instruktion ; Über den Bericht der Gefängnißbehörde ist von der Landespolizeibeh/rde, unter Berüfsichti- gung der Bestimmungen im §. 2, übrigens abw nach freiem Ecmessen s{leunige Entscheidung zu treffen. Gegen diese Entscheidung findet eine Bertfung nicht statt. Die Landes-Polizeibehörde i indef: berehtigt ihre Entscheidung nah Befinden der Umstände durch sþätere Anordnungen selb| abzu- ändern , insbesondere die für die Stellung unter Poelizei-Aufsicht fest- geseßte Zeitdauer abzukürzen oder unter Jainehaltung der geseßlichen örist (§. 3) zu verlängern.
was folgt:
Die gleiche Befugniß sieht im Falle des- Verziehens einer unter
Stehenden Beschränkuü?i (M aufzuerlegen, welche in dem Strafgeseß- ; icht vorgesehen jind. L : N Marion periodische persönliche Meldungen bei ra Polizeibehörde oder sonstige außergewöhnliche M eS V welche mit Beschränkungen e Des Freiheit verbunden sind, n nicht gefordert werden. Vie A | s als des Verurtheilten gegen die ihm in Golge der Stellung unter Polizeiaufsiht auferlegten Beschränkungen sind in Gemäßheit des §F. 261 des Strafgeseßbuchs zu verfolgen. ( éciäei
Die Anordnung von Exekutiostrafen deshalb ist nicht zu f F
F. 10. Ueber die Art und Weise, in welcher die in Fo ge E Stellung unter Polizei-Aufsicht gegen einen Ausländer angen Verweisung aus dem Bundesgebiet zur Ausführung us ringe 0 hat die Landes-Polizeibehörde in jedem Falle besondere Bestimmung
L e 8 ‘dur die Ausführung der Maßregel entstehenden Kosten,
i t de i die etwaigen Kosten des Transports und der zum Zwe i V ea enforbecilcbeir Detention; werden auf den allgemeinen Polizei
A 1 Die Bestimmung des §. 28 des Strafgeseßbuchs vom
April 1851, nah welcher gegen die wegen Diebstahls 2c. ver- rihellten und unter Polizei-Aufsicht gestellten Personen die U dur ortspolizeiliche Anordnung dahin erweitert werden Ges aß dieselben während der L L Befca fa E Ae bine
ubniß nit verlajjen d / p av s 1871 verurtheilten Personen nicht E wendung. Die durch den Erlaß vom 22. Mai 1866 angeordnete
i | izei in zwei Eintheilung der unter Polizei - Aufsicht stehenden Personen Klasen omi in Folge dessen allgemein in Wegfall.
in April 1871. E Der Minister des Jnnern. (gez.) Graf zu Eulenburg.
Nichtamtliches.
i i z | Die
i frei. Versailles, 20. Mai. (B. L D)/L nit a (a f mml es P p ar A E ie Dringlichkeit an: 1) Die Behörder ! Anfübrees ber s Truppen in Einvernehmen seßen, um diejenigen Städte zu bezeihnen, wo die Oen O während der Okkupation Garnison beziehen sollen; } ie e hörden möchten die betreffenden Munizipalitäten auffordern, i Arbeiten bezüglih der Einquartierung dieser Truppen au
zuführen. i j roi Mouret — Gleichzei t Rochefort wurde ein gewisser Mo! s “Beide eile unverzüglich na Versailles
fi erz E aa Ein Cirkular Thiers’, welches von heute
: E tis Ä welche um Nachmittag datirt ist, besagt, daß einigen Präfekten, ¿ Auskunft über die gegenwärtige Situation gebeten haben, fol
2 eilt worden jel: i A ate; Diietaey Weide {Mer Sid der Due retse haben durchaus feinen Grund hierzu. l überall Breschen. mit den Approche - Arbeiten beschäftigt und Da als im gegen- Mir sind niemals dem ersirebten Ziele näher gewe el denken nur wärtigen Augenblicke. Die Mitglieder der E ftet worden. « noch d iten, Rochefort ist zu Meauyx verha ;
s A Mai Vormitags 10 Uhr. Unsere Bresch
batterien seßen das Feuer sehr lebhaft fork. Rochefort wird Nachmittags hierher gebracht werden.
it. n der gestrigen Sißung der Kommune tadelt Miot N cflManifbicist uns bemerkt, daß viele Unschuldige gefan- gen gehalten werden. Mortier beantragt Abschaffung des Gottesdienstes. Gestern wurden zwei angebliche Spione er- s{ossen. Vier Personen , welche angeklagt sind, die Explosion der Patronenfabrik mit verursacht zu haben, wurden zum Tode verurtheilt. Das Centralkomite is nunmehr in vollem Einverständnisse mit dem Sicherheits - Ausschusse und besißt wieder unumschränkte Macht. Die Föderirten versuchen das jenseits des Dorfes Vanves verlorcne Terrain wieder zu ge- winnen. Auf dem (iy aaa E zahlreiche Granaten nieder
achen viele Verroundungen. ;
n O. 7 Uhr. Seit 2 Stunden hat sich ein leb- haftes Gefecht zwischen Auteuil und Passy entsponnen. — Das Journal »Reveil« dementirt das in der Stadt verbreitete Ge- rücht von einer Räumung des Fort Montrouge. Oberst Cecilia steht mit 12,000 Mann bei Petit Vanves/ die erlittenen Schäden werden rasch aus8gebessert. Bei den Vorposten be- finden sich Mitglieder der Kommune. — Die Reiterstatue Hein- rih IV. is vom Hotel de Ville entfernt. Die Kirche Notre Dame wurde geplündert und ist jeßt militärisch beseßt.
— Nachts 11 Uhr. Heute Nachmittag hat ein heftiger Kampf im Westen und Südwesten von Paris stattgefunden. Die Föderirten hatten sehr starke Verluste an Todten und Ber- wundeten. Die Kommune läßt in ihren Organen erklären, daß fie mit den heutigen Erfolgen zufrieden sei. Die Batierien auf dem Montmartre haben die Batterien der Versailler bei Gennevilliers demontirt. — Jn Saint Lazare befinden sich 70 Nonnen nebs 200 andern Frauen , die auf Befehl der Kom- mune verhaftet worden sind. — Berichte von Dombrowski und Wrobleski bestätigen die bereits gemeldeten Erfolge der PrAe Operationen; ihrer Behauptung zufolge sind die FP Uen - ten der Versailler Truppen zerstört worden. Die Bersailler haben gestern und heute die Zufuhr von Lebensmitteln nach
indert. : : e a A Morgens 8 Uhr. Die Versailler Trup- pen haben drei shwere Breschbatterien errichtet, welche Auteuil beschießen. Im Bois de Boulogne ist Alles zu dem bevor- stehenden großen Kampfe vorbereitet. Eine heftige Kanonade hat stattgefunden , welche die ganze Nacht hindur dauerte. Die Föderirten behaupten, alle Angriffe der Versailler Truppen zurückgeschlagen zu haben. Pyat verlangt im »Bengeur«, daß die Beichte abgeschafft und O O Leuten cine teuer auferlegt werden möge. A ie bat diejenigen Grundbesißer, welche die Stadt- verlassen haben , auf, binnen 48 Stunden p eOe kehren, widrigenfalls ihre Besißdokumente vernichtet wer ep würden. — Das » Journal officiel« veröffentlicht eine mili- tärische Depesche ohne Datum, welche folgende Nachrichten bringt: »Gegen Choisy le Roi zu hat eine erfolgreiche Rekog- noszirung stattgefunden. Die Föderirten. haben den Feind vom Kirchhofe von Bagneux vertrieben. Fort Montrouge hat alle Angriffe mit Erfolg abgeschlagen. Bei Neuilly steht Alles gut. Die Föderirten haben die Versailler Truppen aus Petit
i « det a nds 6 Uhr. Die »Agence Havas« versen folgciüe Depe: Unsere Truppen sind heute Nachmittag
zu Vortheile errungen.
Vanves vertrieben und außerdem in der Richtung auf Clamart