1871 / 17 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 May 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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In dem weiteren Verlauf der gestrigen Sißung des Deutschen Reich8ktages wurde der §. 2 des Geseßentwurfs, betreffend die Vereinigung von Elsaß und Lothringen mit dem Deutschen Reiche, in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung mit großer Majorität genehmigt. Diesem Beschlusse gemäß soll die Verfassung des Neiches in dem neu erwor- benen Reich®gebiet nicht mit dem 1. Januar 1874, wie die Borlage der Regierungen es vorschlug, au nicht mit dem 1. Januar 1872, wie der Abg. Duncker beantragte, sondern mit dem 1. Januar 1873 in Wirksamkeit treten. Die Wohlthaten des Art. 3 der Verfassung (Jndigenat mit seinen Wirkungen) sollen den Elsassern und Lothringern sofort zu Theil werden, während der Kaiser unter Zustimmung des Bundesrathes (niht auf Grund eines Reichsgeseßes, wie der Abg. Dunker beantragt hatte) auch andere Theile der Reichsverfassung {on vor dem Jahre 1873 cinfüßren kann, Bei der Abstimmung Uber die einzelnen Abschnitte des §. 2 gab die konservative Partei anfänglich dem von den Regierungen gewünschten Ein- führung®8termin (1874) den Vorzug , - {loß si aber bei der Abstimmung über den §. 2 im Ganzen sch{ließlich der Majori- tät an, während die Fortschrittäpartei ihm ihre Zustimmung in der Fassung der Kommission durchweg versagte.

Den §. 3 des Gescßentrourfs hat die Kommission in fol- gender Fassung vorgelegt :

Die Staatsgewalt in Elsaß und Lothringen übt-der P N Eintritt der Wirksamk : is zum Einiritt der Wirksamkeit der Reichsverfassung wird für Elsaß und Lothringen das Recht der Sefiónebünga a Mb Umfange vom Kaiser mit. Zustimmung des Bundesrathes ausgeübt.

Dem Reichstage wird für diese Zeit über die erlasse- nen Gesepe und allgemeinen Anordnungen und über den Fortgang der Verwaltung jährlich Mittheilung gemacht.

Nach Einführung der Verfassung steht bis zu anderweitiger Ne- gelung durch Reichsgeseß das Recht der Gescßzebung auch in den der

Ae Ege eung in den Bundesstaaten nicht unterliegenden Angele-

genheiten dem Reiche zu.«

(Die gesperrten Worte sind von der Kommission vorgeschlagen.)

Hierzu lagen verschiedene Amendements vor, u, A, von den Abgg. Schenck von Stauffenberg und Lasker:

g. 3 Abs. 2 zu fassen:

_BVis zum Eintritt der Wirksamkeit der Reichsverfassung ist der Kaiser bei Ausübung der Geseßgebung an die Zustimmung des Bun- desraths und bei Geseßen, welche Elsaß und Lothringen mit Anleiben oder Uebernahme von Garantien belasten, auch an die Zustimmung des Reichstages gebunden. :

Alle diese Anträge verfolgen den Zweck, dem vom Kai'er unter Zustimmung des Bundesrathes ausgeübten Recht der

Geseßgebung son während der Dauer des Provisoriums die Mitwirkung des Reichstages, eventuell in der Form nachträg- licher Genehmigung, oder die Mitwirkung einer elscässisch- lothringischen Landesvertretung mit berathender Stimme zur Seite zu stellen. i

Nachdem die Abgg. Dr. Lamcy, Dr. Römer, Frhr. Schenk

v. Stauffenberg und Dr. Wigard Über diese Anträge gesprochen hatten, nahm der Staats-Minister Delbrück das Wort zu ciner längeren Erklärung. (S. dieselbe in der heutigen Beilage.)

__ Bei der Abstimmung wurden alle Amendements abgelehnt bis auf den Antrag der Abgg. v. Stauffenberg und Lasker und eine unerhebliche redaktionelle Aenderung , die der Abg. Duncker empfohlen hatte, in Alin. 4 »Reich8verfassung« statt »Berfassung« zu schen, Mit diesen Aenderungen wurde §. 3 genehmigt, desgleichen ohne Debatte §. 4, dem die Kommion zugefügt hat:

»Die Anordnungen und Verfügungen des Kaisers bedürfen zu

träge vor:

Verwendung der franzöfischen Kriegsentschädigung au Zuweisung be

verbündeten Staaten Bedacht geommen werde, um daraus d servisten und Landwehrmännern , welche wegen des Krieges geg &ranfreih zu den Waffen gerufen waren, und den Familien derjeni gen Neservisten und Landwehrmänner , welche bierbei- das Leben ein, R 7 zu Jensen N er Abgg, Jensen und Dr. Windthorst (Meppen): Der Reichstag wolleschließen: in dem vorstehenden “n statt

nen Bundesstaaten resp. Provinzens«, 3) Des Abg. von Blankenburg und Genossen:

in dem vorliegenden

von Bunsen und Genossen zur Tagesordnung überzugehen.

hriftlih eingebracht :

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füllen und in dringenden Nothfällen einzelnen, dur den Krieg be-

cine Aufbesserung gewähren zu können.

als Sache des Reiches sich nicht wohl behandeln lafse,

Reichskanzler in dieser Frage als nicht zutreffend.

Zu diesem Antrage lagen folgende Verbesserungs- Ap,

Y des Abg: Greil und (Genossen: B er Reichstag wolle beschließen: an den Herrn Reichska L Ersuchen zu stellen, daß bei Ausarbeitung: eines Gese a

stimmter, nah den Kriegsleistungen zu bemessender Summen an di, F

gebüßt haben , eine durch Landes8geseßgebung näher zu bestinmend, f

der Worte: »an die verbündeten Staaten« zu seßen: »an die cinze[,

Der Reichstag wolle beschließen: Jn Erwägung, daß es Y messen ist, Anträge auf Selbbaviltigunget nb A abesonbec M M Mehrforderungen für die Armee und deren Angehörige, der Initig, 1 tive des Kaisers und dex verbündeten Regierungen zu überlassen; in Erwägung, daß nuc die verbündeten Regierungen in der Lage sind 4 den U‘nfang des Bedürfnisses einer Unterstüßung für die au ihrem L bürgerlichen Berufe zurückkehrenden Krieger, sowie den Umfang der P dazu vorhandenen Geldmittel zu bemessen, und deren zwecck mäßige F Und befriedigende Vertheilung durchþ die dazu berufenen und E geeizneten Organe zu bewirken; in Erwägung ferner, daß die Antrage auss{ließlich zur Bcrücssih, tigung empfohlenen Kategorien der Reservisten und Landwehr. männer nicht für alle Bundesstaaten gleichmäßig zutreffend und er: shöpfend sind; und endlich in Erwägung, daß der entsprechenden Jni, tiative der verbündeten Regierungen mit vollem und unbedingten Vertrauen entgegen gesehen werdea darf , über den Antrag der Abgg,

Endlich wurde 4) folgender Antrag des Abg. v. Dies [

_An den Herrn Reichskanzler das Ersuchen zu stellen, eine Ein. E wirkung auf die Bundesregiecungen dahin eintreten zu lassen, daß bei Verfügung Über den durch Reichsgeseß zu überweisenden An:hei{ der französischen KriegLentschädigung den Kommunalverbänden, amt. E lichen Bezirken u. st. w., welX#en die Untersiüßung der Landwehr- und E Reservisten-Familien obliegt, verbältnißmäßig entsprehende, von vorn E herein fest normirte Fonds überwiesen werden, um daraus für die E Bukunft gleihmäßiger und ausreichend.r wie bisher ihre Aufgabe er- F

sonders beschädigten Landwehr- und Reservisten - Familien \ckon jeßt °

Nachdem der Abg. v. Bunsen seinen Antrag motivirt batte, E erklärte sich der Staats-Minister Delbrück, S i bes P Intentionen desselben durchaus einverstanden, entschieden gegen F seine Annahme, weil die Modalitäten der Ausführung, die Be- rechnung nah der Kopfzahl oder der Präsenzstärke der Armee E eines einzelnen Staates, sowie die Durchführung der | Verantwortlichkeit für die Darlehne der zahlreichen Dar: F lehnsfassen, die in Aussicht genommen werden, außer E ordentliche Schwierigkeiten darböten, welche sich besser innerbalb E der Grenzen der einzelnen Staaten übersehen und überwinden ließen und jedenfalls darauf hinwiesen, daß die Angelegenheit F

Der Abg. von Blankenburg sprach für die motivirte Tagesordnung und bezeichnet die Vermuthung, als bestehe ein F stilles Einverständniß zwischen den Antragstellern und dem E

Der Abg. Greil wollte durch sein Amendement den Bun- 2 senshen Antrag seines ceniralistishen Charakters entkleiden, ihn

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ion der Armee, sondern eine Organisation der Hülfe, die Alien zu Theil werden müsse, die an den materiellen Folgen der allgemeinen Wehrpflicht und des Krieges litten.

Einem Antrage des Abg. Windthorst (Meppen) auf Ver- weisung sämmtlicher Anträge an eine Kommission widersprach der Abg. v. Bonin. . ; i

Der Staats-Minister Delbrü erklärte, daß er sich nicht die Fähigkeit zutraue, ‘dem Vertrauen zu entsprechen, das der Antrag dem Reichskanzleramt entgegenbringe. Es sei ihm un- möglich, fich ein Bild zu machen von der Methode, nach der die Höhe der Fonds zu berechnen und das Darlehn®gesc{ äft in den Einzelstaaten abzuwickeln sei; das Urtheil über das Erstere wie die Ausführung des Leßteren stehe lediglicz diesen Einzelstaaten zu und der Antrag v. Diest bezeichne ganz richtig die Kommunen und Bezirke als die geeigneten Stellen, von denen die Hilfeleistung auszugehen habe. Die Regierungen der Einzelstaaten würden aus ihrem Antheil an der Kriegê- entshädigung die Mittel zu dieser Hilfeleistung zu entnehmen haben, aber als eine Angelegenheit des Reiches lasse sie sich nicht behandeln. 5

Der Abg. von Helldorf gab der motivirten TageLordnung den Vorzug, worauf nah einigen Schlußworten des Abg. von Bunsen und nachdem die Anträge Greil und Jensen zurück- gezogen waren, die Abstimmung des Hauses erfolgte. Der Antrag auf Verweisung der Anträge an eine Kommisfion, desgleichen die motivirte Tagesordnung und der Antrag von Diest wurden abgelehnt und der Antrag von Bunsen un- verändert mit allen Stimmen gegen die der konservativen Partei angenommen. (Schluß des Blattes.)

Die Kommission zur weiteren Ausbildung der Statistik des YJollvereins hat die Verhandlungen Über die Umgestaltung der jährlichen Erhebungen Über die Statistik des Bergwerks-, Hütten- und Salinenwesens beendigt und ist zur Zeit mit der Berathung einer umfassenden Statistik der

Industrie-, Handels- und Verkehr8gewerbe beschäf- tigt, deren Durchführung für das Jahr 1872 in Ausficht ge- |

nommen wird. Jm Uebrigen nähern sich die Arbeiten der Kommission. ihrem Abschlusse, und hat dieselbe insbesondere zur Zeit die dem Bundesrathe zu unterbreitenden Vorschläge in Betreff der Übereinstimmenden Ermittelungen der landwirth- \haftlichen Bodenbenußung und der Ernteerträge, sowie der Viehhaltung im Deutschen Reiche, sodann die Anträge in Be- tref} der Statistik des Verkehrs auf den Eisenbahnen defi-

nitiv festgestellt.

Am 18, Mai ist zu Franzensbad der Graf v. d. Schu- lenburg-Emden, Mitglied des Herrenhauses, und am 20. d. zu Hamburg der Bischof für Holstein, Dr. Koopmann, ver- storben.

Danzig, 22, Mai. Die Besaßung8mannschaften für die Uebungsbriggs »Undine« und »Mudsü“quitko« trafen gestern früh hier ein und wurden die beiden Schiffe sofort in Dienst gesteUt. Kiel, 22. Mai. (K. Korr.) S. M. Panzerfregatte »Kron- prinz« und S. M. S. »Theti8« sind, nachdem dieselben am 19, d. Mts. {weren Sturmes wegen wieder nach Neufahr- wasser zurückgekehrt waren, heute früh hier eingetroffen.

Wilhelmshaven, 21. Mai. S. M. S. »König Wilhelm« wird am 24. d. hier außer Dienst gestellt werden. Die Offi- ziere und Mannschaften, welche den Abtheilungen der Flotten- stamm-Division in Kiel angehören , ca. 180 Mann, werden nach Kiel dirigirt und treffen dort am 25. d. Nachmittags ein.

Braunschweig, 22. Mai. Jn der 69. Sißung der Landesversammlung vom 20, Mai fuhr dieselbe in Be-

rathung der Wege-Ordnung fort; zum Schluß verlas der

Präsident, die Berathung unterbrehend, ein Schreiben des

Peuzomitel Staats-Ministeriums, durch welches dieses zu den

zum Geseße wegen Ergänzung der revidirten Städte-Ordnung

und der Landgemeinde-Ordnung beschlossenen Aenderungen

seine Zustimmung giebt,=worauf die Versammlung das Geseh

im Ganzen annimmt. Ebenso hat das Herzogliche Staaté-

Ministerium zu dem Gefete, die Ablösung der Stolgebühren

betreffend, seine Zustimmung ertheilt, mit Ausnahme zweier

Punkte von geringer Bedeutung. Da die Versammlung mit

den Aenderungen, welche von der LandeEregierung vorgeschlagen

werden, sich einverstanden crflärte, so ward auch dieses Gesch

von der Versammlung im Ganzen angenommen.

Anhalt. Dessau, 22, Mai. Der »Anhaltishe Staats-

Anzeiger« meldet in einem Extra - Blatt:

»ZU tiefer Betrübniß aller Glieder des Herzoglichen

Hauses hat es Gott gefallen, den Durcehlauchtigsten

&ürsten und Herrn Herrn Leopold Friedrich, von

Gottes Gnaden Herzog von Anhalt, Herzog zu

Sachsen, Engern und Westfalen, Grafen zu Aska-

nien, Herrn zu Zerbst, Bernburg und Gröbzig 2c. 2c. 2c., heute,

den 22. Mai, Vormittags 10°/, Uhr, nach mehr als acchttägigen

shweren Leiden in einem Lebensalter von 76 Jahren 7 Mo-

naten und 21 Tagen aus dieser Welt abzurufen. Mit ernstem

Schmerze werden alle Angehörige des Herzogthums Anhalt die

Kunde von dem Dahintritt ihres Landesherrn vernehmen, eines GUrfien, dessen lande8väterlihes Herz mit allen Fasern an

seinem geliebten Lande hing, dessen eifrigstes Streben während

einer fast o4jährigen Regierungszeit es war, des Landes Wohl in

eitlichen wie in geistigen Gütern zu pflegen und zu fördern. Ln Segen bleibe sein Andenïen! «

Herzog Leopold war am 1. Oktober 1794 geboren und

succedirte seinem Großvater, dem Herzoge Leopold, am 9. August 1817 im Herzogthum Anhalt-Dessau, nach demam 23, November 1847 erfolgten Ableben des Herzogs Heinrich diesem laut Ver- trag mit Anhalt-Bernburg 2./7. Mai 1853 im Herzogthum Anhalt-Cöthen und nach dem Ableben des Herzogs Alexander diesem am 19. Augusi 1863 auchim Herzogthum Anhalt-Bernburg, in Folge dessen er laut Verordnung vom 30. August 1863 den Titel » Herzog von Anhalt« annahm. Sein Nachfolgec ist der bisherige Erbprinz Leopold Friedrich, geb. 29. April 1831, Königlich preußischer General-Lieutenant à la suito der Armee.

Desterreich-Ungarn. Wien, 22, Mai. (W. T. B.) Die Delegation des Reichsraths ist heute eröffnet worden. Ritter von Schmerling wurde zum Präsidenten, Vidulich zum Vize - Präsidenten gewählt. Graf Beust theilte mit, daß der Kaiser morgen Mittag um 2 Uhr die Mitglieder der Delegation empfangen werde. Derselbe legte sodann den Voranschlag zum gemeinsamen Staatshaushalke nebst einer Denkschrift und be- züglichen Erläuterungen sowie ferner das Rothbuch vor.

Die ungarische Delegation wählte Graf Mailath zum Präsidenten. Derselbe betonte unter Hinweisung auf die auswärtigen Ereignisse die Nothwendigkeit, der Monarchie eine sichere Grundlage nah Außen hin durch Gewährung dex zu ihrer Wehrfähigkeit erforderlichen Mittel zu bieten.

-— Im Voranschlage für das Minifterium des Aeußern sind die Gesandtschaften in Carl8cuhe und Darmstadt ganz aufgehoben, für Dresden und Stuttgart sind nur NResidenten-

Lot r E E S R ewi ias t pr gi V ari aues v0 R? Wi 260 D e Md M 4 3100 P R R (tv U M E I r A ra Pn G M RE- Wia L ÚEE 6 P D S Eimern dens Ren dumknaRee R T A. Ank» ¿pu roaM O i ere Ps a i P T Theer P Ü O: Tip aÉr pt:

E E Tse g S E p AOS Dot - ¿E T r Dea: jer aua M M Ger A E: E eid A TTE R 2 1.

dadurch den abweichenden Berhältnissen der Einzelstaaten in Bezug auf die Einrichtung der Reserve und Landwehr ent: sprechender machen und durch Wegfall des dauernden Fonds den Verdacht beseitigen, als handle es sich um eine Art von Kriegsschaß in versteckter Form, E Der Abg. v. Diest suchte von seinem Antrage nachzuweisen, T daß die Bedenken, die vom Tische des Bundesrathes und dem Abg. v. Blankenburg geäußert worden, gegen dieselben nich E t SLA bes eo 0 E vg. Schulze führte aus, daß die Angelegenheit unter allen Umständen vor das Forum des Reichstages dre ohne dessen Zustimmung die einzelnen Staaten mit den erforderlichen Fonds aus der Kriegszentschädigung nicht au8gestattet werden könnten, | Auch liege hier ein durchaus geeigneter Fall für den Reichstag | vor, von seinem- Recht der Jnitiative Gebrauch zu machen. | Der Abg. v. Hennig hatte si, der Einzige in der Fraktion der Nationalliberalen, von der Unterstüßung des Bunsenschen * Antrags ausgeschlossen und zwar deshalb, weil er ein Gegner der »cinmaligen Gaben« ist, die zu vertheilen Sache der Ge- meinden, aber nicht des Staates sein soll. Diese Worte bean- tragte er in dem ursprünglichen Antrage, dem er im Uebrigen beipflichtete, zu streichen, Der Abg. v. Unruhe-Bomst bezeichnete als den Qroek des auh von ihm miteingebrachten Prinzipalantrags nicht“ eine partielle F

Die der hier befindlichen T. Abtheilung angehörenden Mann- schaften treten zu derselben zurü.

Sachsen. Dresden, 22. Mai. In dec Sizung der Landes-Synode vom 20. Mai bildete den ersten Gegenstand der Tages8ordnung der Bericht des VerfassungLausschusse®, be- treffend die Wahl von Wahlmännern der Mufter- mit Tochter- oder Schwesterkirche. Darauf folgte die Berathung des Antrags bezüglich einer Revision der Kirchenvorstand®- und Synodal-Ord- nung, ein Antrag, betreffs der geistlichen Fürsorge für die Truppen im Felde und einer in Bezug auf Bußtags- und Plsingst- tolleîften, Zum Schluß erklärte auf eine Anfrage der Staats- Minister Dr, v, Falkenstein, daß das Kirchenregiment eine Vor- lage über Abschaffuug des Dispensation#wesens von kirchlichen | das Berliner Käbinet dem Projelte einer von uns anzubahnen- Gesetzen, jedoch noch nit zum Vorlegen an die jeßige Synode | den Stromregulirung dec untern Donau entgegenèéringt, auch bearbei | i ierbei seh vickelke Fragen zur Er- | den Details unseres Vorschlages nicht versagt geblieben ist. Jch

rbeite, Es kämen hierbei sehr verwickelte Fragen z d j E e antuführen, Q Va [Ra E tigung, Die Kommunikationen di dit P aae “dei Ble fit A G n E O At bes eiisterien seien im Gange; auch die landständische Konkurrenz Kaisers und Königs in der angeregten Frage erfüllen mußte T sei Me umgehen, Se Qöni darf sie wohl als einen Beweis ehe Vera ARn, daß die freie Und ; e1pzig, 42. Mai. Heute gegen 12 Uhr traf ee nig | vorurtheilslose Würdigung unserer beiderseitigen Interessen nur zur liche Hoheit der Prinz Adalbert von Preußen auf der | ünstigsten Entwickelung der Bezichungen beider Neiche und zur Be- Berlin-Anhalter Bahn hier ein und reiste unter Benußung der | festigung des freundschafilichen Verhältnisses beitragen kann, das sie

Verbindungsbahn 12 Uhr 20 Minuten auf der westlichen | in so erfreuliher und verheißungsvoller Weise jeßt {hon vereinigt. Staatsbahn A A nach ay | Eure Excellenz sind beauftragt, sh in diesem Sinne dem Herrn

ihrer Gültigkeit der G-genzeihnung des Reichskanzl[ T De die Verdngwprilichkeit S O

Um 5 Uhr wurde die Sißung geschlossen.

Die heutige (41.) Plenar- Sißung des Deutschen Reichstages wurde um 11 Uhr durch den Präsidenten Dr, Ses A A ¿G

Um Tische de undedrathes befanden fich die Staats- Minister Delbrück, von Roon, von Pfrehsner und andere Bundesbevollmächtigte, sowie mehrere Bundes-Kommissare.

Der erste Gegenstand der TageSordnung war der von den Abgg. von Bunsen, von Bonin, Schulze, von Unruhe-Bomst, Dr, v. Niegolewski und v, Mallinrodt eingebrachte dringliche An- trag (unterstüßt von allen Fraktionen, mit Ausnahme der Kon- servativen, welche fich dem unten nachfolgenden Antrage des Abg. von Blankenburg auf Uebergang zur Tagesordnung an- p hee Belittog wolle bestlie

»der Reichstag wolle beschließen; an den Herrn Reichskanzler das Ersuchen zu stellen, daß bei Ausarbêitung ee Mae s Gesebes die Verwendung der französischen Krieg8entschädigung betreffend , auf Bildung eines Fonds Bedacht genommen werde, um daraus den- jenigen Reservisten -und Landwehrmännern, welche bei ihrer Heimkehr aus dem Kriege gegen Frankreih einer Aufhülfe zum Wiederantritt ihres bürgerlihen Berufs dringend bedürfen , diese Aufhülfe durch

Darlehen oder o cs nôthi j E brei / wo es nöthig ist, dur einmalige Gaben zu ge

posten angeseßt. Die Gesandtschaft in Müncen soll unverändert bleiben. Die im Rothbuche veröffentlichte Depesche des Grafen von Beust an den Grafen von Wimpffen vom 18. Februar 1871 lautet wörtlich wie folgt: i L / »Herr General von Schweiniß hat mir Adöschrifi des Erlasses übergeben, mit welchem Herr Staats-Sekretär von Thile unsere Aus- sührungen vom 22. Januar in Sachen der Donauschisfahrtsfrage beantwortet. Es fann mir nux zur freudigsten Genugthuung ge- reihen, die Ansichten, welche ich in jener Depesche zu entwieln Gelegenheit haite, von der Regierung Sr. Majestät des Kaisers und Königs Wilhclm in so vollständiger und rückhaltsloser Weise getheilt zu seten. Th darf wohl annehmen, daß die Zustimmung, woclche