1871 / 21 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 May 1871 18:00:01 GMT) scan diff

L C CAE E M L Zee ia E id L M L a R L L E E L a Ia E I T E E Ta E E

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[1647] N Der diesjährige Stetiiner Wollmarkt findet am:

Wollmarkí in Stettin.

1G6., 17. und 18, Juni (a 550)

statt und beginnt das Auflegen der im Freien gelagerten Wollen :

Freitag, den 16, Juni, Morgens # Uhr,

wogegen polizeilih gestattet ist, daß dic Lagerung von Verkaufswollen in den errichteten festen 6 Wolizelten bereits vom 14. Juni Morgens ab erfolgen kann, ohne daß ein Auf:{neiden der Säcke, ein Feilhalten oder gar ein Verkauf dec Wollen vor dein 16, Juni er. eintreten darf.

Das Waagegeld beträgt: 1 Sgr, das Marktlagergeld dagegen: 14 Sgr. pro Centner Brutto, und uiuß Leßteres auch von denjenigen Wollen entrichtet werden, welche in den Wollzelten zur Lagerung kommen.

Die Wollmar?kts- Kommission.

Stettin, den 16. Mai 1871.

Hempel.

11632] Berliner Lombard -Banlk.

Die Herren Aktionäre werden hiermit zur konstituirenden General-Versammlung; auf

%

hbierselbst, eingeláden.

Mittwoch, den 31. d, Mts., Vormittags 10 Ubr, nach dem FEnglischen Hause, Mohrenstr. 49

Tagesordnung:

1) Gründangs-Bericht und Fesstellung, dass das Grundkapital vollständig gezeichnet und 10 pCt,

auf jede Aktie eingezahlt sind. 2) Wahl des Verwaltungsrathes.

Als Legitimation für die Aktionäre gelten die denselben über ihre Zeichnungen ertheilten In terims- Quittungen.

Berlin, den 24. Mai 1871.

Das Gründungs - Comité.

1642] ftienfabrik landwirth\schaftliher Maschinen und Adcker- geräthe in Regenwalde. Bilanz pro 1869. ACtTiyA. 1) Tmmobilien-Conto (Abschreibung 3-15 pCt.) Thlr. 27,280. 3. ) Mobilien-Conto (Abschreibung 125 pCt).. » 677. 15.

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3) Modell-Conto (Abschreibung 20 pCt.) » 2,087. 5. 4) Betriebs8maschinen - Conto (Abschreibung 10 V E, ade e L Sv eRA d O I 5) Utensilien- und Werkzeug-Conto 8,758. 24. )) Feuerungsmaterialien-Conto 774. 20. Maschinen-, Geräthe- und Matertalien-Conto 25,160. 20. CassaConto 278. 12. 9) Debitores 32,868. 10. 10) Schaden-Ersaß-Conto . 1,000. —. 11) Reservefonds, Deposital-Conto ……...…...... » 3/844. 17. 12) Aktien-Einzahlungsrückstände v 6,900. —. “Thlr. 118,141. 25.

oll ll oer o]

Passiva. 1) Grundfapital: 200 Aktien à 500Thlr. = Thlr. 100,000. ab für 47 nicht begebene Aktien 23,000. : Thlr. 76,500. 2) Creditores 5 » 2010980; 3) Dividenden-Conto 638. 4) Reservefonds-Conto | 5) Gewinn- und Verlust-Conto D) Reservefonds-Con‘o Thlr. 2140. 6. 8. b) Conto nuovo 3 pCt. Abschreibung Debitores c) Tantième d) 7 pCt. Dividende...

Thlr. T18,T4T. 25. 5 Vom Reingewinn werden 7 pCt. Dividende an die Aktionäre ezahlt.

n Tndem wir obige Bilanz zur öffentlichen Kenntniß bringen, laden roir die Herren Aktionäre zux ordentlichen Generalversammlung auf Sonnabend, den 24. Juni cr, Vormittags 11 Uhr,

im Gasthofe des Herrn Zietlow hierselbst ergebenst ein. Regenwalde, den 24. Mai 1871. Der Verwaltungsrath. gez. A. v. Hagen. Rackwoiß. Tiegs. v. Dewiß. Vincent. Bosold.

Vom 1 Juni cer. ab tritt für Niederschlesische Stein-

fohlen in Wagenladungen von unseren Stationen Alt-

; wasser, Waldenburg, Dittersbach und Gotteöberg nach

ms raR sammtlichen Statio en der Berlin-Görlißer Eisenbahn

S statt der biéherigen Tonnen - resp. Centner - Tarife ein I ari eUuer- Centner-Tarif in Kraft.

Druckexemplare des Tarifs werden bei den genannten Dienst- stellen , sowie in Berlin unentgeltlih verabfolgt, \o lange solche vor- handen sind.

Berlin, den 23. Mai 1871.

Königliche Direktion der Niederschlesis{ch- Märkischen Eisenbahn.

[1640] Braunschweigische Cisenbahn- Gesellschaft. Nach Maßgabe des §. 27 unseres Statuts berufen wir auf Diensiag, den 27. Juni d. J., Morgens 11 Uhr, in das Direktions - Gebäude unserer Gesellschaft zu Braunschweig die erste ordentlihe General-Versammlung, zu welcher sih die Herren Aktionäre nach Maßgabe des § 32 des Statuis bis zum 24. k Mts. durch Produktion der bislang ausge- gebenen Jnterimsscheine resp. Aktien entweder bei unserer Gesellschaftskasse oder » der Bank für Handel und Jndustrie zu Darmstadt, oder » der Direkion der Diskonto-Gesellschaft zu Berlin, oder » dem Bankhaue von S. Bleich{rôder zu Berlin legitimiren wollen (vergl. j¿d-2 §. 32 des Statuis leßten Saß). Zur Verhandlung und Beschlußnahme fommit : Erstattung des Berichts über die Prüfung-des Rechnungs- Abschlusses für dus Jahr 1870. Braunschweig, den 24 Mai 1871. Der Aufsichtêrath | der Braunschweigischen Eisenbahn - Gesellschaft. F. W Scchöttler.

Königliche Niederschlesish-Märkische Eisenbahn. Die auf der Nordseite der Mühlenstraße hierselbst belegenen, dem Königlichen Eisenbahn-Fisfus gehörigen Grundstücke Nr. 4, 5, 9 und 10 sollen, soweit sie für Eiseabahnzivecke entbehrlich sind, im Wege der öffentlichen Licitation meistbietend verkauft werden. Wir haben einen Termin hierzu auf Donnerstag, den 8. Juni, Vormittags 11 Uhr,

im Terminzimmer unseres hiesigen Verwaltungsgebäudes anberaumt, zu welbdem Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Verkaufsbedingungen nebst Situationsplan ebendaselbst zur Ein- E sicht ausliegen und auch Kopien derselben gegen Erstattung der Ko- F

pialien bezogen werden können “Berlin, den 24. Mai 1871. Königliche Direktion der Niederschlesisch - Märkischen Eisenbahn.

[1638] H-omgurgqger Etsenbahn Fahrplan vom 1. Juni 1871 bis auf Weiteres. Aus Homburg 6, 810, 1045, 15, 325% 450, 725, 915, 11 5®, in Frankfurt 645, 845, 1120, 140, 355, 525, 8, 950, 1135.

Aus Frankfurt 7, 105, 1215, 230, 410*,-6 20, 820, 1010, 11 50*, E

in Homburg 750, 1035, 1255, 310, 440, 7, 9, 1050, 1220.

Veit den mit ® bezeichneten Zügen findet nur Personen - Beför- L

derung in I. und Il. Wagenklasse statt.

Homburg, 24. Mai 1871, Die Direktion.

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Verlag von F. A. Brockhaus in Leipzig.

Soeben erschien:

Das Leben des Generals von Scharnhorst. j

Nach größtentheils bisher unbenußten Quellen. G L Gi a Georg Heinri ippel. Dritter I hei l, Fünftes und sechs8tes Buch. 1801 bis 1813. 8, Geh. 4 Thlr. (Der erste Theil kostet 15 Thlr., der zweite Theil 2 Thlr.)

Deutscher Meichs- Anzeiger

und

Königlich Preußisch

Das Abonnement beträgt f Thlr. # Sgr. G Pfg. sür das Vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile F} Sgr.

Alle Post - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an für Berlin die Expedition :

Zieten- Plat Nr. S. ——— E

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Geheimen Ober - Regierungs - Rath Wenzel im Ministerium des Jnnern den Rothen Adler - Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz- Rath Beckhaus in Bielefeld den Rothen Adlex-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Regierung8-Sekretär, Rechnungs- Rath Karow zu Stettin den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; dem Bürgermeister Möller zu Schönstein im Kreise Ziegenhain das Allgemeine Ehrenzeichen , so wie dem FärLer- gesellen Severin zu Lippchne im Kreise Soldin die Rettungs- Medaille am Bande zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigft geruht, den nachbenannten Offizieren und Mannschaften die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Dekora- tionen zu ertheilen, und zwar: des Großkreuzes des Köniolich bayerishen Militär-Verdienst-Ordens8: dem General - Lieutenant von der Armce von Tresckow I; des Großherzogli mecklenburgishen MilitäreVer- dien siLreuzes erster Klasse: dem Oberslen von Papstein,

Commakdeur des Garde-Füsilier - Regiments; der zweiten

Klass? desselben Ordens: dem General-Major z. D. von der Schulenburg, Hofmarschall Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen AibrechWt von Preußen, dem Major von Grodzkti, à la suite des Brandenburgischen Husaren- Regiments (ZJietensche Husaren) Nr. 3 und dem Major Hagen vom Litthauischen Dragoner - Regiment Nr. 1 (Prinz Albrecht von Preußen), beide persönliche Adjutanten Sr. König- lichen Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen, dem Oberst- Lieutenant von Op pell, dem Hauptmann von Röder, dem Premier - Lieutenant Freiherrn von Tshammer-Osicn und dem Seconde-Lieutenant von der Lancken vom 1. Garde- Regiment zu Fuß, dem Major z. D. von Reclam, dem Rittmeister von Usedom vom 1, Leib - Husaren - Negiment Nr. 1, kommandirt als Adjutant zur 6. Kavalleric-Division; der Fürstlih shaumburg-lippisben Militär-Ver- dienst - Medaille: dem Major z. D. von Reclam; des Ritterkreuzes des Königlich sächsishen Militär- St. Heinrichs8-Ordens: dem Major Freiherrn vonBudden- brock vom Garde-Füsilicr-Regiment; der Königlich sächsi- shen goldenen Albrehts-Medaille: dem Sergeanten O vom Regiment der Gardes du Corps; der Königlich sächsischen silbernen St. Heinrichs - Medaille: den Unteroffizieren RüÜ ß, Bauerhenne, den Gefreiten Menzler, Hoffmann Brilling, WUeberhorst, Schumann, Stüber, BVaecgler, Fröhlich, Luchterhand, Baum- garten, dem Garde du Corps Johnsthövel, sämmtlich vom Regiment der Gardes du Corps; der Königlich sächsischen silbernen Albrechts8-Medaille: dem Trompeter Wirth, den Gefreiten Doerk, Zibell, den Garde du Corps Brose, Heidler, Thimm, Gericke, Aust, Burgdorf, Tiffert, Klarows8ky, Großgarth, Hampel und Vludau, sämmt- lih vom Regiment der Gardes du Corps.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerußt: Allerböchstihrem General - Adjutanten, General der Infanterie von Bonin, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Schwtden Majestät ihm verliehenen Großkreuzes des Schwert-Ordens in Brillanten zu ertheilen.

Königreich Preußen.

Se, Malestät der König haben Allergnädigst geruht: _Dem Geheimen Ober-Regierungs-Rath von Klüßow im Ministerium des Innern den Charakter als Wirklicher Geheimer A Tat Mau mit dem Range eines Rathes I. Klasse 1 verleihen.

Allerhöchsier Erlaß vom 12. April 1871, betreffend die Ver- leihung des Nechts zur Erhebung des Chausseegeldes an den Kreis Lübbecke, Regierungsbezirk Minden, für die Kreiös-Chausscen von Olden- dorf durch Getinold nah Destel und von Levern über Westrup nach Wehdem.

Uuf Jhÿren Bericht vom 7. April d. J. will Th dem anbei zurück- erfolgenden Beschlusse der Stände des Kreises Lübbecke, im Regie- rungsbezirke Minden, voin 15. Februar 1871 wegen fexnerer chauÿee- mäßiger Unterhaltung der Kreiéëstrafien von Oldendorf durch Getmold nach Destel und von Levern über Westrup nah Wehdem Meine Ge- nehmigung ertheilen und zugleih dem Kreise Lübbecke gegen Ueber- nahme dieser chausseemäßigen Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des Ehausseegeldes nah den Bestimmungen des für die Staais-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einshließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen; die Erhebung betreffenden zusäßlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats - Chausscen von Jhnen an- gewandt werden, hierdurch verlciben. Auch sollen die dem Chaussee- geld - Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-Polizeivergehen auf die gedachten Straßen zur Anwen- dung fommen.

___ Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Geseßz-Sammlung zur öffent- lichen Kenntniß zu bringen. i j Berlin, den 12. April 1871. z Wilhelm. Gr. von Jhenpliß. Gr. zu Eulenburg. Camphausen. An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, den Minister des Innern und den S inan Mitister dis

Kriegs-Ministerium,

irn A Sanne bed Sa A as 16. 20 1B etressen nrechnung des Feldzuges gegen Frankreich von 1870/71 als Kriegs-Dienstzeit. Ô

Ich bestimme mit Bezug auf den §. 8 des Militär- Pensions-Reglements vom 13. Juni 1825, daß der Feldzug gegen Frankreich von 1870/71 den an solchem Betheiligten bei Berechnung ihrer Dienstzeit nah folgenden Grundsäßen als Krieg®L-Dienstzeit in Ancehnung zu bringen ist : 1) Denjenigen Betheiligten, welche in jedem der beiden vorbezeichneten Jahre an einer Schlacht, cinem Gefecht resp. einer Belagerung Theil genommen, oder welche je zwei Monate aus dienstlicher Ver- anlassung in Frankreich zugebracht-haben, kommen zwei Kriegs- jahre in Anrechnung. 2) Denjenigen dagegen, welche diese Be- tingungen nux in einem der Jahre 1870 oder 1871 erfüllt, sowie denjenigen, welche ohne an einem Kampfe Theil zu nehmen, nur in beiden Jahren zusammen zwei Monate fort- laufender Zeit gus dienstliher Veranlassung in Frankreich zu- g habèn, ist nur Ein Kriegsjahr in Anrechnung zu ringen. __ Die Anrechnung des Jahres 1871 als Kriegsjahr für die- jenigen, welche in diesem Jahre nicht an einem Kampfe bethei- ligt gewesen, findet jedoch überhaupt nur in dem Falle statt,

| wenn die Betreffenden bis zum 2, März dieses Jahres minde-

G R S R D S A S M: G O E O P D: M Ci HERTEEMEN N A P Fei L Et ris! Pf S 4