1871 / 25 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Jun 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Vertrag zwischen Deuischland, Oesterreich, Frankreich, Großbritannien G Jtalien, Rußland und der Türkei. g

Vom 13. März 1871. Im Namen des Allmächtigen Gottes.

Se. Majestät der Deutsche Kaiser und König von Preußen, Se. Majestät der Kaiser von Oesterreih, König von Böhmen u. st. w. und Apostolisher König von Ungarn, der Chef der Exekutiv-Gewalt der Französischen Republik, Jhre Majestät die Königin des Vereinig- ten Königreihs8 von Großbritannien und Jrland, Se. Majestät der König von Italien, Se. Majestät der Kaiser aller Reußen und Se. Majestät der Kaiser der Ottomanen haben es für nothwendig erachtet, Ihre Vertreter zu einer Konferenz in London zu vereinigen, um sih îm Sinne der Eintracht Über die Revision derjenigen Bestimmungen des in Paris am 30. März 1856 abgeschlossenen Vertrages zu ver- ständigen, welche sich auf die Schiffahrt im Schwarzen Meere, sowie auf der Donau beziehen; gleichzeitig von dem Böunsche beseelt, in diesen Gegenden neue Erleichterungen für die Entwickelung des Han- delsverkehrs aller Nationen zu sichern, haben die Hohen Kontrahenten sh entschlossen , einen Vertrag abzuschließen, und zu dem Ende zu Ihren Bevollmächtigten ernannt, nämlich: : Seine Majestät der Deutsche Kaiser und König von Preußen: den Herrn Albrecht Grafen von Bernstorff- Stintenburg, Jhren Staats-Minister und Kammerherrn, Grofß- Komithur Thres Königlichen Hausordens von Hohenzollern in Dia- manten und Großfreuz JThres Rothen Adler - Ordens mit Eichen- laub, Großkreuz des Herzoglich Sachsen-Erneftinischen Hausordens, Ritter des Kaiserlih Russischen Stanislaus + Ordens erster Klasse und des Nassauischen Hausordens vom goldenen Löwen, Großkreuz des Königlich Bayerischen Civil-Verdiensi-Ordens der Bayerischen Krone, ‘der Französischen Ehrenlegion , des Persischen Löwen - und Sonnen- Ordens, des Königlih Portugiesishen Christus-Ordens 2c, außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter Sr. Kaiserlichen und Königlichen Majestät bei JThrer Britischen Majestät u. \. w.;

Seine Majestät. der Kaiser von Oesterreich, König von Böhmen u. s. w. und Apostolischer König von Un- garn: den Herrn Rudolph Grafen Apponyi/, Kammerherrn, Geheimen Rath Seiner Kaiserlichen und Königlichen Apostolischen Majestät, Ritter des goldenen Vließes, Großkreuz des Kaiserlichen Leopeld-Orden8), Fen außerordentlichen Botschafter bei Jhrer Bri- tischen Majestät u. \#. w./7 4

ie Chef der Exekutiv-Gewalt- der Französischen Re- publik: den Herrn Jacques Victor Albert Herzog von Broglie, Ritter der Ehrenlegion, außerordentlichen und bevoll- mächtigten Botschafter der Republik bei Jhrer Britischen Majestät

U. #. 1. , Jhre Majestät die Königin des Vereinigten König- reichs von Großbritannien und Jrland: den sehr ehren- werthen Granville George Grafen Granville, Lord Leve- \on, Pair des Vereinigten Königreichs, Ritter des sehr edlen Hosen- band-Ordens , Mitglied des Geheimen Rathes Jhrer Britischen Majestät, Lord Wardein der fünf Häfen und Schloßhauptmann von Dover, Kanzler der Universität London, ersten Staatssekretär Ihrer Majestät für die auswärtigen Angelegenheiten u. #. w.;

Se. Majestät der König von Jtalien: den Ritter Carl Cadorna, Staats-Minister, Senator des Königreichs, Großkreuz des St. Mauritius- und Lazarus-Ordens und des Ordens der Jtalienishen Krone, Jhren außerordentlichen Gesandten und beooll- mächtigten Minister bei Jhrer Britischen Majestät u. \. w.;

Se. Majestät der Kaiser aller Reußen: den Herrn Philipp Baron von Brunnow, Jhren Wirklichen Geheimen Rath, Ritter der Russishen Orden, des Preußischen Rothen Adler-Ordens erster Klasse, Commandeur des Ungarischen St. Stephans-Ordens, Großkreuz der Französischen Ehrenlegion, des Türkischen Verdienst-Ordens, Jhren außerordentlichen und bevoll- mächtigten Botschafter bei Jhrer Britischen Majestät u. \. w. ;

Se. Majestät der Kaiser der Ottomanen: den Con- stantin Musurus Pascha, Muschir und Vezir des Reichs, dekorirt mit den Kaiserlichen Osmanié- und Medschidie-Orden erster Klasse, Großkreuz des St. Mauritius- und Lazarus- Ordens und mehrerer anderer fremder Orden, Ihren außerordent- lihen und bevollmächtigten Botschafter bei Jhrer Britischen Majestät

u. \. W./ 5 | ;

welche nah Austausch ibrer, in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten, si über die folgenden Artikel verständigt haben.

Art. 1. Die Artikel 11, 13 und 14 des Pariser Vertrages vom 30. März 1856, ebenso wie die zwischen der Hohen Pforte und Ruß- land abgeschlossene und dem besagten Art. 14 angefügte besondere Konvention find aufgehoben und durch den folgenden Artikel erseßt.

Art. 2. Das Prinzip der Schließung der Meerengen der Dar- danellen und des Bosporus, wie dasselbe darch die besondere Kon- vention von 30. März 1856 hergestellt worden, wird aufrecht erhalten, mit der Machtvollkommenheit für Se. Kaiserliche Majestät den Sul- tan, die genannten Meerengen in “Friedenszeiten dep Kriegsschiffen der befreundeten und alliirten Mächte zu öffnen y “falls die Hohe Pforte dies für nöthig erahten sollte, um die Ausführung der Sti- pulationen des Pariser Vertrages vom 30. März 1856 sicher zu

_3, Das S@warze Meer bleibt, wie bisher, der Handels-

marine aller Nationen geöffnet. 2 Art. 4, Die dur Artikel 16 des Pariser Vertrages errichtete Kommission, in welcher jede der Mächte, die den Vertrag gemein- \chaftlic unterzeichneten, durch einen Delegirten repräsentirt ist, und welche beauftragt wurde , die Arbeiten zu bezeihnen und ausführen zu lassen, die von Jsakftscha ab nothwendig sind, um die Mündungen der Donau ¡, sowie die benachbarten Theile des Schwarzen Meeres

von Sandbänken und anderen Hindernissen zu befreien, welche sie belästigen, damit dieser Theil des Flusses und die besagten Theile des Meeres in den besten Zustand der Sciffbarkeit geseßt werden, ver- bleibt in ihrer gegenwärtigen Zusammenseßung.

Die Dauer dieser Kommission is auf einen weiteren Zeitraum von zwölf Jahren ,- vom 24. April 1871 ab, und zwar bis zum 24. April 1883 festgestellt, dem Termin der Amoriisirung der von dieser Kommission unter der Garantie Deutschlands, Oesterreich - Ungarns, l Großbritanniens, Jtaliéns und der Türkei abgeschlossenen

nleihe.

Art. 5. Die Bedingungen des Wiederzusammentritts der durch Art. 17 des Pariser Vertrages vom 30. März 1856 aufgestellten Ufer- staaten - Kommission werden durch eine vorhergehende Verständigung wischen den Uferstaaten , ohne Präjudiz der auf die drei Donau- sürstenthümer bezüglichen Klausel festgestellt werden und wird ¡ inso- ern es sich um eine Modifikation des Art. 17 des gedachten Vertrages handeln sollte, leßtere Gegenstand einer besonderen Konvention unter den mitunterzeihnenden Mächten sein.

Arti. 6. Da die Uferstaaten desjenigen Theiles der Donau, wo die Katarakte und das Eiserne Thor der Schifffahrt Hindernisse be- reiten, sich eine Verständigung unter einander behufs Beseitigung dieser Hindernisse vorbehalten , so erkennen die Hohen Kontrahenten ihnen von jeßt ab das Recht zu , bis zur Tiigung der zur Ausführung der Arbeiten aufgenommenen Schuld eine provisorische Abgabe von Han- dels\chiffen jeder Flagge zu erheben, die von nun an davon Nußzen zichen , und dieselben erklären , daß der Artikel 15 des Pariser Ver- trages von 1856 auf diesen Theil des Flusses für den zur Rückzahlung der in Rede stehenden Schuld erforderlichen Zeitraum keine Anwen- dung finde. : . L

Art. 7. Alle durch die europäische Kommission in Ausführung des Pariser Vertrages von 1856 oder des gegenwärtigen Vertrages errichteten Werke und Etablissements werden fortfabren, sich derselben Neutralität zu erfreuen, welche sie bisher ges{üßt bat, und welche für

| die Zukunft unter allen Umständen von den Hohen Kontrahenten in

gleicher Weise respektirt werden wird. Die Wohlthat der daraus entspringenden Privilegien wird sich auf das gesammte Verwaltungs- und technische Personal der Kommission exstrefen. Wohlverstanden werden jedoch die Bestimmungen dieses Artikels in keiner Weise das Recht der Hohen Pforte berühren, in Jhrer Eigenschaft als Territorial- macht, Jhre Kriegsschiffe, wie früher, zu jeder Zeit in die Donau cinlaufen zu lassen. :

Art. §8. Die Hohen Kontrahenten erneuern und bestätigen alle Stipulationen des Vertrages vom 30. März 1856, sowie diejenigen von dessen Annexen , welche durch den gegenwärtigen Vertrag nicht annullirt oder modifizirt sind. :

Art. 9, Der gegenwärtige Vertrag wird ratifizirt und die Rati- fifationen binnen sechs8 Wochen, oder früher, wenn es geschehen kann, zu London ausgewechselt werden.

Zur Beglaubigung haben die respektiven Bevollmächtigten ihn

unterzeichnet und den Abdruck ihrer Wappen beigefügt. S Gescheben in London, den dreizehnten des Monats März im

Jahre Tausend achthundert ein und siebzig.

(L. S.) Bernstorff.

(L. S.) A pponyi,

(L. S.) DWrogiie.

(L. S.) Granville.

(L. S.) Cadorna.

(L. S.) Brunnow.

(L. S.) Musurus.

Der vorstehende Vertrag is ratifizirt und die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden am 15. Mai 1871 zu London bewirkt worden.

Das 22. Stück des Reichs - Geseßblattes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter 5

Nr. 642 das Gesetz, betreffend die Kriegs « Denkmünze für die bewaffnete Macht des Reichs. Vom 24. Mai 1871; unter

Nr. 643 den Allerhöchsten Erlaß vom 1. April 1871, be- treffend das Rangverhältniß der Posträthe und Ober-Posträthe ; und unter

Nr. 644 den Vertrag zwischen Deutschland, Oesterreich, Frankreich, Großbritannien, Jtalien, Rußland und der Türkei. Vom 13. März 1871.

Berlin, den 2. Juni 1871.

ZYeitungs8-Comtoir.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Regicrungs-Assessor Dr. Stüve zu Berlin zum Re- gierungs-Rath ; sowie

Die Titular-Forstmeister Barkhausen zu Winsen, Pro-

vinz Hannover, Staubesand zu Ziegenhain, Regierungd- bezirk Cassel, und König zu Trittau, Regierungsbezirk Schles- wig, zu Forstmeistern mit dei Range der Regierungs-Räthe, und den bisherigen Oberförster Meyer zu Cummer®dorf bel Zossen, im Regierungsbezirk Potsdam, zum Titular - Forst- meister zu ernennen; und

Dem Kreisgerichts - Sekretär Seny zu Greifenhagen in Pommern den Charakter als Kanzlei-Rath zu verleihen.

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Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Regierungs-Rath Dr. Stüve ist mit Wahrnehmung der Stelle eines vortragenden Rathes bei dem' Königlichen Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten beauftragt worden.

Angekommen: Der Präsident des Hauptbank-Direk- toriums von Dechend aus Frankfurt a. Main.

Ilichtamtliches.

Deutsches Neid.

Preußen. Derlin, 4. Juni, Se, Majoltät dex Kais erx und König degrüßten heute früh das Ersaß-Bataillon des 3. Garde-Grenadier-Regiments Königin Elisabeth bei dessen Durchmarsch nah der neuen Garnison des Regiments Bran- denburg a. H., und ließen dasselbe in Sektions vorbeimarschi- ren. Im Laufe des Tages empfingen Se. Majestät den Prin- zen Friedrich Carl Königliche Hoheit, den General der Jnfanterie Vogel von Falckenstein, den Polizei-Präsidenten von Wurmb, den General à la suite von Stiehle, den Kaiserlichen Gesandten in Rom Grafen Arnim, den General-Lieutenant a. D, von Webern, Vorstand des Hülfs8vereins, sowie militärische Mel- dungen, und ließen Allerhöchstsih vom Minister des Königlichen Hauses Freiherrn von Schleiniß Vortrag halten.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes für das Landheer und die Festungen und für Rechnungswesen traten heute zu einer Sigung zusammen.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sißung des Deut- schen Reichstages wurde der Y. 1 des von dem Abg. Lasker eingebrachten Gesehentwurfs, betreffend die Einseßung ständiger Zwischenkommissionen, in jeder Gestalt, sowohl in der ursprüng- lichen als in der von der Kommission und dem Abg. Dr. Rey- her vorgeschlagenen, zwischen welchen Fassungen ein sachlicher Unterschied nicht bestand, abgelehnt und dadurch die weitere Berathung des Entwurfs unmöglich gemacht. Nach dem Abg. Wagener hatte auch der Abg. Dr. Ewald sich gegen den Entwourf erklärt, während die Abgg. Hölder und Lasker, der erstere mit Berufung auf die von den württembergishen Ständen ge- machten Erfahrungen, der Leßtere durch Darlegung des that- sächlich vorhandenen Nothstandes denselben auch mit der Einschrän- fung auf die gegenwärtige Legislaturperiode zur Annahme empfahlen. Für diese Session ijt also das Projekt als auf- gegeben zu betrachten.

Ueber eine Petition des landwirthschaftlihen Klubs in Frankfurt a. M., der die Einseßung eines besonderen Ausschusses des Bunde8rathes zur Wahrung der landwirthschaftlichen Jn- teressen empfiehlt , wurde zur TageS8ordnung übergegangen , da diese Interessen , wie der Abg. Dr. Gneist ausführte , die Cen- tralisation am wenigsten vertragen. Um 35 Uhr wurde die Sitzung geschlossen.

Die heutige (47.) Plenar-Sißung des Deutschen Reich8tages wurde um 12 Uhr durch den Präfidenten Pr, Simson eröffnet.

Am Tische des Bundesrathes befanden sih der Reichs- kanzler Fürst Bismark, die Staats - Minister Delbrü, von Pfreßschner, v. Schlör und andere Bunde8bevollmächtigte, so- wie mehrere Bundeskommissare. | :

Auf der Tagesordnung stand die erste Berathung der drei Geseyentwürfe, betreffend die Entschädigung der deutschen Rhe- derei, die Gewährung von Beihülfen an die aus Frankreich au8gewiesenen Deutschen, und den Ersaß von Kriegsshäden und Kriegsleistungen. Diese Geseßentwürfe bilden, wie der Staats- Minister Delbrü in seinem einleitenden Vortrage sagte, Theile der großen bis zur nächsten Session zu vertagenden Vorlage, durch welche über die Krieg8entschädigung im Ganzen verfügt werden soll, und zwar betreffen fie die dringlichsten Gegen- stände, die einen Aufschub bis zum Spätherbst nicht vertragen.

Die erste Vorlage wurde nicht in die Kommission ver- wiesen, sondern wird auch in zweiter Lesung vom Plenum be- rathen werden. Die Abgg. v. Benda, Schmidt (Stettin), v. Freeden, Frhr. v. Hoverbeck, v. Hennig, Loewe und Roß ergriffen in Bezug auf dieselbe das Work.

Die zweite Vorlage wurde, nachdem der Abg. v. Patow weiter gehende Wünsche im Jnteresse der Ausgewiesenen ge- äußert hätte, ausführlich von dem Reichskanzler Fürsten Bi§- marck motivirt. Beim Schluß des Blattes sprach der Abg. Dr. Bamberger, der im Wesentlichen mit der Vorlage einver- standen war.

Vom Evangelischen Ober-Kirchenrath is - mittelst Cir- fulars den Konsistorien eine Zusammenstellung der in die re- vidirte Ausgabe des Neuen Testaments aufgenommenen Ver- änderungen des Cansteinschen Textes übersendet worden. Diese Aenderungen werden als definitiv gutgeheißen bezeihnet. Sie sollen dem alsbald zu veranstaltenden Neudruck des Textes Ca Ds Selistellung ist das Ergebniß der

-Konserenz, welche in der Zeit vom 20. bis 29. April d. J. tagte. 3 N E

Das Ministerium der landwirthschaftlichen Angelegen-

heiten hat der ftatistishen Central-Kommiission eine Borlage

zugehen lassen, welche die Periodicität der statistischen Er- hebungen über Zustände und Entwickelung8verhältnisse der Landwirthschaft betrifft, Vom Landes-Oekonomie-Kollegium ist in dessen jüngster Session für eine solche Erhebung über die Ackerbauverhältnisse eine zehnjährige Periode, für die Vieh- zahlung aber eine fünfjährige als vollkommen genügend be- funden worden. Das Ministerium dagegen giebt einer fünf- jährigen Periode für beide Ermittelungen den Vorzug. Nach seiner Meinung sollen beide |tets gleichzeitig stattfinden.

Schon für den Sommer des Jahres 1870 war eine Expedition zur Untersuchung der deutshen Meere vor- bereitet. Dieselbe konnte aber wegen des Krieges nicht in Thä- tigkeit treten; sie wird nunmehr im Laufe des bevorstehenden Sommers ans Werk gehen. Für ihre Arbeiten hat das Ma- rine - Ministerium ein geeignetes Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Nach dem vom deutschen Fischerei - Verein entworfe- nen und vom Ministerium der landwirthschaftlihen Ange- legenheiten gutgeheißenen Plane sollen die vorzunehmenden Untersuchungen sih hauptsächlich erstrecken: auf die Be- stimmungen der Meerestiefe, auf den Salz- und den Gas- gehalt des Seewassers, auf die Temperatur und die Strömun- gen dieses Wassers, auf die Beschaffenheit des Meerbodens, auf die Meeres-Flora und die Meeres-Fauna. An diesen Unter- suhungen werden drei Gelehrte Theil nehmen, und zwar ein Physiker, ein Botaniker und ein Joologe. Für die obere Leitung und für die wissenschaftliche Verwerthung der Unter- suchungen is in Kiel eine besondere Kommission eingeseßt; fie besteht aus dem Vorsißenden Dr. Meyer und den Professoren Möbius, Karsten und Hensen.

Danzig, 1. Juni. S. M. Korvette »Nymphe« wurde heute an der hiesigen Königlichen Werft in Dienst gestellt, nach- dem die BesazungSmannschaft von Kiel eingetroffen.

Ems, 31. Mai. (Cobl. Ztg.) Bei der an 12. Juni er- folgenden Ankunft des Kaisers von Rußland wollen auch Jhre Majestäten der König und die Königin von Württemberg hier anwesend sein; dagegen is in unterrichteten Kreisen von einer Hierherkunft des Königs von Bayern bis jeßt nichts bekannt.

Bayern. München, 30. Mai. Se. Majestät der König hat dem vom hiesigen Hof abberufenen italienishen Gesandten Marchese Migliorati am Hoflager zu Berg heute eine Abschieds- Audienz ertheilt, und dessen Rekreditive entgegen genommen.

Das Staats-Ministerium des Jnnern hat im Einver- ständnisse mit dem Kriegs-Ministerium verfügt, daß den wehr- pflichtigen Reservisten, welche während der dreijährigen Reserve- pslicht zu aktiven Dienstleistungen beigezogen werden, für die Jahrgänge, in welchen dieselben wirklich präsent sind, Ansprüche auf Befreiung von der Wehrgeldentrichtung, beziehung8weise auf Rückvergütung des bereits für die fragliche Zeit entrichteten Wehrgeldes, zuzugestehen sind.

1. Juni. (W. T. B.) Das Komite der hier versammelten Theologen hat den Stiftsprobst v. Döllinger mit Ausarbeitung der Beantwortung eines jüngst erlassenen Hirtenbriefes des deutschen Episkopates beauftragt.

Sachsen. Dresden, 31, Mai. Die Landessynode trat in ibrer heutigen Sitzung in Gegenwart des Staats-Ministers c an Falkenstein in die zweite Lesung des Patronatge- eßes ein.

1. Juni. Dem » Dresdner Journal« zufolge hat die erste Staffel des sächsischen Armee-Corps heute den Rückmarsch angetreten , und wird die Beförderung vom Rhein aus mit- telst der Eisenbahn erfolgen. Die Ankunft der Truppen in der Heimath wird Ende Juni erwartet.

Leipzig, 1. Juni. (L. Bl.) Mit dem ersten Militärzuge, der gestern Nachmittag kurz nah 3 Uhr mit einem Jnfanterie- Bataillon in Leipzig eintraf , kam auch der Kommandirende des V. Armee - Corps, General von Kirchbach, an. Jum Empfange dessclben hatte sich eine Anzahl von Mitgliedern des hiesigen Stadtraths , sowie des Verpslegungskomites auf dem Perron des Dresdner Bahnhofes eingefunden. Als der Qug um 3 Uhr eintraf und der General den Perron betrat, bewoill- kommnete ihn der Vize-Bürgermeister Dr. Stephani Namens der Stadt Leipzig, und sprach in längerer Rede ibm und dem