1871 / 28 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Jun 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Berliner Handels-GesellSchall.

Die Mitglieder der Berliner Handels-Geselischaft werden hierdurch zu der Freitag, den 16. Juni d. J., Nachmittags 6 Uhr,

in der Neuen Börse, Bel-Etage, im Courszimmer (Fingang von der Neuen Friedrichsstrasse), Generalversammlung

eingeladen, in welcher nach §. 23 des Statuts

1) der Bericht des Verwaltungsraths und der Geschäftsinhaber, 2) die Vorlage der Bilanz pro 1870,

3) die Ersatzwahl für die gemäss §8. 30 und 31 des Statuts ausscheidenden Mitglie. |

dèr des Verwaltungsraths, erfolgen werden. L «4 ÆZur Theilnahme an der Generalversammlung sind nach g. 19 des Statuts nur diejenigen Mitglieder der Gesellschaft F berechtigt, welche mindestens 20 Antheilsscheine derselben besitzen. j

ieselben werden, sofern sie ihr Stimmrecht ausüben wollen, ersucht, ihre Antheilsscheine, unter Beifügung einer Spe- ;

zifikation, gemäss der allegirten Bestimmung des Statuts, in den Tagen

vom 7. Dis 12. Juni cr. inkl

bei der Kasse der Gesellschaft, Französische-Strasse No. 42, zu deponiren und dagegen" Bescheinigungen in |

Empfang zu nehmen, welche als Einlasskarten zu der Generalversammlung dienen. Abwesende können sich nach §. 19 und g. 21 des Statuts durch Bevollmächtigte aus der Zahl der in der Generalver- B anwesenden stillen Gesellschafter vertreten lassen.

erlin y den 12. Mai 1871.

berliner Haudels- Gesellschafl.

gez. Gelpcke sen, Wm. Conrad. Friedr. Gelpcke jr,

Lokfal-Extrazüge Berlin Erkner. Am 28. Mai er. (1. Pfingstfeiertage) und bis auf Weiteres an jedem Sonn- und ¿Festtage wird ein Extrazug von Berlin um 1 Uhr 30 Minuten Nach- mittags nach Erkner abgelassen werden, welcher Per-

S) Preussìsche Hypotheken -Versicherungs-Actien-Gesellschaft,

Status Ende Mai 1871. FassivVva.

ARTUODEADUAA «e orotarerecereraaaposs Thlr. Emission von Certifikaten, Depot-

und Prämienscheine Depositen und Obligos Prämien-Einnahme .….............. i Reserven Ueberschüsse

5,000,000 m Sa a | O 1 D ( sowohl in Côpenick als auf den Haltest.llen Rummelsburg und 1,834,872 Friedrichshagen anhält. Die Züge treffen : 1,277,336 um 1 Uhr 37 Minuten in Rummèelsburg; 31,821 2 O » » Cöpenick, 385,982

e » » Friedrichshagen, 97,638

| E e y » Erkner ere ein.

8,627,646 Die Rückfahrt erfolgt von Erkner um 8 Uhr 25 Minuten Abends

und fommen die Züge um 8 Uhr 40 Minuten in 8 » 55 » P » 9 18 v » 9 » 30 »

|

Aktienwechsel

Effekten

Wechselbestand

Lombardvorschüss@e ......-..........

Hypotheken, eigene ................. do. der Emissionen

Kautionseffekten

Debitoren

Cassa- und Bankguthaben

Gesellschaftsgebäude und Inventar

Grundstücke :

Agentur- und Geschäftsunkosten ..

3,734,250 340,825 541,861 508,827 781,787

1,834,871 114,896 318;818

54,006 106,500 279,021

11/982

Thlr. [ 8,627,646 Die Direktion.

Dr. Otto Hübner. Justiz-Rath W olff. Geysmer, Kreisrichter a. D.

riedri8hagen, öpenicck, » Rummelsburg, » Berlin an. t Bei \{chôönem Wetter und großer Frequenz wird zur Rücffahrt

noch cin zweiter Extrazug gegen 104 Uhr Abends von Erkner nah Berlin eingelegt.

Das Nähere is an den betreffenden Tagen auf unseren Stationen zu erfahren.

Die Fahrbillets, welche für Hin- und Rückreise gültig sind, werden zu den einfachen gewöhnlichen Preisen ausgegeben.

N IGSNs für Passagiergepäk wird auf diese Billets nicht gewährt.

Berlin, den 10. Mai 1871.

Königliche Direktion der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.

Hallescher Bankverein S E A Vom 1. Juni cer. ab tritt ein Nachtrag zu dem

Kulisch, Kaempf & Co. i r ( i ser frü s d s Mai 1871. Spezialtarif für Getreide, Hülsenfrüchte und Oelsaa

[1750]

on ten 2c. von galizishen Stationen nach den Stationen A der westlich ab Magdeburg belegenen Stationen des Lp Norddeutschen- und preußisch - braunschweigishen Ver- L n andes via Berlin vom 1. April 1870 in Kraft, wel- für den Verkehr der Stationen Slotwina-Tarnopol/ Podivoloczysfa, Bursztyn und Pasconi mit den Stationen der vor- bezeichneten westlihen Bahnen resp. für den Verkehr verschiedener Stationen der Niederländischen Staatsbahn mit sämmtlichen galizi- chen und moldauischen Stationen entiält.

Die Frachtsäße für Station Podwoloczy®?ka sind zwar aufgenom- men y, erlangen aber erst Gültigkeit , sovald der Betrieb nach dieser Station erôffnet sein wird.

Exemplare des Nachtrages werden bei unseren Güter-Expeditionen in Breslau und Berlin unentgeltlich verabfolgt, so lange solche vor- handen sind.

Berlin, den 3. Juni 1871. :

Königliche Direktion dex Niederschlesish „Märkischen Eisenbahn

Kassenbestand

Guthaben bei Banquiers

Lombard-Conto

Wechselbestände

Effekten, a) für eigene Rechnung do. b) » fremde

Sorten & Coupons

Debitoren in laufender Rechnung

Diverse Debitoren

Aktienkapital

Depositen

Accepte

Kreditoren in laufender Rechnung

WDIVOTEO ANOCIVODON vos orte cdap Cd aci a co otoad rene c

75,316. N 274,534. P 46,904. | cher F 453,823. 56,052. 154,297. 15,027. 342,351. 147,990.

. 500,000. 434,566. 85,125. 324,320. 158,762.

sonen in der 2. und 3. Wagenklasse befördert und |

Deutscher Reichs-Anzeiger

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

Das Abonnement beträgt A Thlr. #7 Sgr. G Pfg. für das Vierteljahr.

Infertionspreis für den Raum einer Druckzeile #3 Sgr.

Alle Poft - Anstalten des In- und Auslandes nehmen Sestellung an für Serlin die Expedition : Zieten- Plaß Nr. S. —————

Me 28.

Berlin, Dienstag de

6. Juni, Abends. 1871.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Justiz-Rath, Rechtéanwalt und Notar Schroetter zu Prenzlau, dem Obergerichts-Anwalt und Notar Mulert zu Meppen und dem Pfarrer Klein zu Dieblich im Kreise Coblenz den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem städtischen Hafenmeister Peters zu Kiel den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, sowie dem Schafmeister Jer on auf der Domäne Steine im Kreise Breslau das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

ia aias

Deutscvbes Neich.

Allerhöchster Erlaß vom 20. Mai 1871, betreffend die Stiftung einer Kriegsdenkmünze für die Feldzüge 1870 und 1871. Ich lasse Jhnen in der Anlage das von Mir heut voll-

zogene Statut, betreffend die Stiftung einer Krieg8denkmünze

für die Feldzüge 1870 und 1871, mit dem Auftrage zugehen, dasselbe durch den Deutschen Reichs- und Staats-Anzeiger zu veröffentlichen. |

lin, den 20. Mai 1871. E W ilbelm.

Fürst v. Bisma r ck. An den Reichskanzler.

Statut, betreffend die Stiftung ciner Krieg8denkmünze für die Feldzüge 1870/71. Vom 20. Mai 1871.

Wir Wilhelm , von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. haben beschlossen, den unter Unserem Oberbefehl vereint gewesenen deutschen Armeen, welche durch heldenmüthige Tapferkeit und Ausdauer 1n einer Reihe glän- zender Siege herrliche Ruhmesthaten vollbrahten und die Einigung Deutschlands mit ihrem Blute besiegelten, für die glorreichen Feldzüge der Jahre 1870 und 1871 eine Auszeich- nung zu verleihen. j | j

Wir haben zu diesem Bchufe eine Krieg8denkmünze ge- stiftet und bestimmen darüber nunmehr was A

1) Die Kriegsdenkmünze ‘erhalten : a) alle diejenigen Offiziere, Militärärzte, Beamte und Mannschaften der deutshen Armeen, welche in dem jeßt beendeten Kriege an einem Gefecht oder an einer Belagerung theilgenommen, oder welche zu friegerishen Zwecken vor dem 2. März d Jei/die Grenze Vvantroims überschritten haben ; þ) alle diejenigen Offiziere, Aerzte, Beamte und Mannschaften der Marine , welche in dem jeyt beendeten Kriege an einem Gefecht theilgenommen haben, sowie dle Offiziere, Aerzte, Beamte und Mannschaften , welche vom 11. Dezember v. h. bis 2. März d. J. zur Besaßung Meines Schiffes Augusta gehörten. l ]

2) Die Krieg8denkmünze besteht bei Kombattanten und Militärärzten aus Bronze eroberter französischer Geschüge, bel Nichtkombattanten aus Stahl und zeigt auf der Vorderseite Unseren Namens8zug mit der Krone, darunter bei Kombatkanten die Inschrift : »Dem siegreichen Heere«, bei Nichtkombattanten die Înschrift: »Für Pslichttreue im Kriege«, bei beiden umgeben von der gleichlautenden Devise: »Gott war mit uns, Thm sei die Ehre«. ; j j

Die Rückseite zeigt ein Kreuz mit Strahlen zwischen den vier Armen und auf dessen Mittelschilde, um welches sich bei Kombattanten ein Lorbeerkranz, bêëi Nichtkombattanten ein Eichenkranz schlingt, die Jahreszahlen »1870« und 2187L1«,

3) Die Krieg8denkmünze wird auf der linken Brust, und zwar von Kombattanten und Militärärzten an cinem \chwar-

zen, weiß geränderten, von einem rothen Streifen durhzogenen Bande, von Nichtkombattanten an einem weißen, {warz ge- ränderten, von einem rothen Streifen durchzogenen Bande getragen.

4) Aus8geschlossen von der Verleihung der Krieg8denkmünze sind diejenigen Individuen, welche während des Krieges unter der Wirkung der Ehrenstrafen standen, oder seitdem unter die- selben getreten und bis zum heutigen Tage nicht rehabilitirt sind.

5) Die für den Verlust von Orden und Ehrenzeichen. 2c. gegebenen Bestimmungen gelten auch für die Krieg8denkmüngze.

6) Den mit der Kriegsdenkmünze Belichenen wird ein Besißzzeugniß nach dem von Uns genehmigten Formular ausge- fertigt, Ie dessen Vollziehung besondere Bestimmung erfol- gen wird.

7) Die General-Ordenskommission hat die namentlichen Verzeichnisse der Inhaber der Krieg8denkmünze, welche Wir derselben zufertigen lassen werden, zu- afserviren.

8) Nach dem Ableben eines Jnhabers der Kriegsdenkmünze verbleibt dieselbe seinen hinterbliebenen Angehörigen.

9) Die besonderen Bestimmungen über die Ausführung dieses Statuts behalten Wir Uns vor. «

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen: Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben Berlin, den 20. Mai 1871.

(Li, S.) I ilhelm. Fürst v. Bi8marckck.

———

Allerhöchster Erlaß vom 22. Mai 1871, betreffend die

Verleihung des Anspruchs auf die Kriegsdenkmünze für Nicht-

fombattanten an die nach dem Statut nicht berechtigten Offi-

ziere, Aerzte, Beamten und Mannschaften der deutschen Armeen und der Marine.

Nachdem Ich unterm 20. d. M. eine Kriegs8denkmünze für die Jahre 1870/71 gestiftet habe, will Jch in Anerkennung der unter ganz besonders schwierigen Verhältnissen bewährten Pslicht- treue und Hingebung auch denjenigen, nach dem qu. Statut nicht berechtigten Offizieren, Aerzten, Beamten und Mann- haften der deutschen Armeen und der Marine, welche innerhalb der Zeit vom 16. Juli v. J. bis zum 2. März d. J. mindestens 14 Tage im aktiven Dienst in der Heimath oder an Bord eines in Dienst gestellten Kriegsfahrzeuges thätig gewesen sind, den Anspruch auf die Kriegs8denkmünze für Nicht- kombattanten verleihen, welche von Offizieren , Aerzten und Mannschaften am Kombattanten-, von den Beamten am Nicht- kfombattanten-Bande zu tragen ist. Die Bestimmungen der Abschnitte 4 bis inkl. 8 des Statuts vom 20. Mai d. J. finden auch auf diese Personen Anwendung. i

Sie haben wegen der weiteren Bekanntmachung dieser Meiner Ordre das Erforderliche zu veranlassen.

Berlin, den 22. Mai 1871.

Wilbelm.

Fürst v. Bismarck. An den Reichskanzler.

Ullerhöchster Erlaß vom 22. Mai 1871, betreffend die Verleihung des Anspruchs auf die Krieg8denkmünze für Nicht- fombattanten an Hof- und Civil-Staats8beamte, an Angestellte der Privat-Eisenbahngesellschaften, an die Johanniter- und Maltheser-Ritter 2c.

Ich will in Erweiterung des Statuts vom 20. Mai d. J. als Änerkennung für bewiesene aufopfernde patriotische Thätig- keit, den Anspruch auf die Krieg8denkmünze für Nichtkombat-