1871 / 28 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Jun 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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tanten an dem entsprechenden statutenmäßigen Bande auch den nachstehend aufgeführten Jes verleihen :

Allen denjenigen Hof- und Civil-Staatsbeamten, sowie den Angestellten der Privat - Eisenbahngesellshaften, welche in Folge des Krieges in Frankreich dienstlih verwendet worden find und vor dem 2. März d. J. die Grenze Frankreichs über- schritten haben.

2) Allen denjenigen Johanniter- und Maltheser-Rittern, sowie den im Dienste dieser Orden oder der freiwilligen Kranken- pflege gestandenen und von Meinem Kommissar und Militär- Inspecteur der freiwilligen Krankenpflege legitimirten Aerzten, Seelsorgern, Krankenträgern, Krankenwärtern, Frauen und Jungfrauen, welhe während des Krieges 1870/71 auf den Gefechtsfeldern oder in den in Feindesland etablirten Krieg8- Lazarethen bis zum 2. März d. J. thätig gewesen sind.

Die Bestimmungen der Abschnitte 4 bis inkl. 8 des Statuts vom 20. Mai d. J. finden auch auf diese Personen Anwen- dung. Auch will Jch gestatten, daß Mir von Meinem Kom- missar und Militär - Jnspecteur der freiwilligen Krankenpflege Personen, welche zur Betheiligung an der freiwilligen Kranken- pflege ordnung8mäßig zugelassen und, ohne zu den gemäß der Festschung suh 2 berechtigten Personen zu gehören, in Frank- reih vor dem 2, März d. I. oder mindestens vier Wochen lang auf deutschem Gebiete für die Zwecke der freiwilligen Krankenpflege besonders erfolgreich thätig gewesen sind, zur Be- leißbung mit der Kriegs8denkmünze für Nichtkombattanten in Vorschlag gebracht werden dürfen.

Sie haben wegen der weiteren Bekanntmachung dieser '

Meiner Ordre das Erforderliche zu veranlassen. Berlin, den 22. Mai 1871. A ilhelm.

Fürst v. Bismark. An den Reichskanzler.

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Nach ‘einer Mittheilung der französishen Regierung ist durch Circular der Zollverwaltung vom 26. Mai angeordnet worden, daß alle vertrag8mäßigen Bestimmungen, welche vor dem Kriege auf die Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Frankreich Anwendung fanden, sofort wieder in Kraft zu segen sind. Demgemäß is im deutschen Jollgebiete der Joll- saß von 25 Thlr. vom Centner für französishen Wein wieder in Wirksamkeit getreten.

Berlin, den 6. Juni 1871.

Das Reich8kanzler-Amt. Delbrück.

Königreich Preufen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Dirigenten der Geheimen Kalkulatur bei der Haupt- Verwaltung der Staatsschulden, Rechnungs-Rath Arndt, so wie dem Rendanten der Staatsschulden-TilgungE-Kasse, Rech- nungs-Rath Altmann zu Berlin den Charakter als Geheimer Rechnung8-Rath, und dem Ober-Buchhalter bei der Staats- \{hulden-Tilgung®skasse Kerstan, so wie dem Buchhalter bei der allgemeinen Wittwoen-Verpflegung8-Anstalt Zin dler zu Berlin den Charakter als Rechnungs-Rath zu verleihen; und

Den bisherigen Stadt - Rath Kaufmann F. W. Höller zu Solingen , der von der Stadtverordneten-Versammlung da- selbst getroffenen Wahl gemäß als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Solingen für die geschliche sechsjährige AmtLdauer zu bestätigen.

M inisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Königliche Eisenbahn-Baumeister Kos chel zu Gnesen ift zum Königlichen Eisenbahn-Bau- Inspektor ernannt und unter gleichzeitiger Verleihung der Betriebs-Jnspektor-Stelle zu Osnabrück zur Hannoverschen Staat8-Eisenbahn-Verwaltung verseßt worden.

Der bisherige Königliche Eisenbahn - Baumeister Heege- waldt zu Königsberg i. Pr. ist zum Königlichen Eisenbahn- Betriebs-Jnspektor ernannt und demselben die Betriebs8-Inspek- torstelle bei der Ostbahn zu Jnsterburg verliehen worden.

___ Dem Fabrikanten Heinrich Bertrams zu Kaltenherberg,

im Kreise Solingen, is unter denr 3. Juni 1871 ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung erläuterte , für neu und eigenthümlich erachtete mechanische Vorrichtung zur Anfertigung von Knieblechröhren , und ohne Jemand in der Benußung bekannter Theile zu beschränken,

auf drei Jahre , von jenem Tage an gerechnet , und für den

Umfang des preußischen Staats, ertheilt worden.

Ministerium des Jnnern.

: Traun tmach ung.

Den Herren. Mitgliedern beider Häuser des Landtages werden zur Theilnahme an den bevorstehenden Einzugsfeierlich- keiten Billets (für ihre Person) refervirt.

Zur Sicherung derselben is jedoch die Anmeldung seitens der betreffenden Herren bis zum Dienstag, 14. d. M Abends, bei dem Bureau-Chef des Herrenhauses, Geheimen Regierung2-Rath Dr. Meßtel, Leipziger Straße 3, erforderlich,

Berlin, den 6. Juni 1871.

Preußische Bank. Der anAatiia Una,

Auf die für das Jahr 1871 festzuscßende Dividende der Preußischen , Bankantheils - Scheine wird vom 15. dieses Monats ab die erste halbjährige Zahlung von QJwei und Ein Viertel Prozent oder

» 22 Thlr. 15 Sgr. Courant «

für den Dividendenschein Nr. 49 bei der Hauptbank - Kasse zu Berlin, bei den Provinzial-Bank-Comtoiren zu Breslau, Cöln, Danzig, Königsberg i. Pr., Magdeburg, Münster, Posen und Stettin, sowie bei den Banfk-Kommanditen zu Aachen, Altona, Bielefeld, Bromberg, Cassel, Coblenz, Cöslin, Crefeld, Dortmund, Düsseldorf, Elberfeld, Elbing, Emden, Essen, Frankfurt a. d. O, &lensburg , Gleiwiß, Glogau, Görliß, Graudenz, Halle a. S, Hannover, Insterburg, Landsberg a. W., Liegniß , Memel, Minden, Nordhausen, Osnabrück, Siegen, Stralsund, Stolp, Thorn und Tilsit erfolgen.

Berlin, den 2. Juni 1871.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Chef der Preußischen Bank. Graf von Jytenpliß.

Abgereist: Der Präsident des Haupt-Bank-Direktoriums, von Dechend, nach dem Elsaß.

Üichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 6. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute früh {10 Uhr die Hof- marschälle, den Polizei - Präsidenten von Wurmb und ließen Allerhöchstsich durch den General-Lieutenant von Tresckow und den Oberst von Albedyll Vortrag halten, welcher um 11 Uhr dur militärische Meldungen und den im Beisein Sr. Kaiser- lichen und Königlichen Hoheit -des Kronprinzen gehaltenen Vor- trag des General-Lieutenants von Podbielski unterbrochen und demnächst weiter fortgeseßt rourde.

Um 2 Uhr nahmen Se. Majestät die Meldung des Erb- grafen zu Stolberg - Stolberg, der als Lieutenant à la suite des Magdeburgischen Kürassier-Regiments Nr. 7 angestellt wor- den ist, entgegen und empfingen dann den Oberstkämmerer Grafen Redern. Um 5 Uhr dinirten Se. Majestät bei Seiner Durchlaucht dem Fürsten v. Pleß.

Jhre Majestät die Kaiserin-Königin empfing gestern durch den Abgesandten Sr. Majestät des Königs von Sachsen, General-Majors und Ober-Stallmeisters von Thielau, die Insignien des Königlich -sächsishen Sidonien-Ordens. Aller- hôchstdieselbe wird auf der Hinreise nah Berlin in Coblenz übernachten und Jhre Majestät die Kaiserin von Rußland in Ems besuchen.

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Der Ausschuß des Bundesrathes für ZJoll- und Steuerwesen und die vereinigten Ausschüsse desselben für das Landheer und die Festungen und für Rechnungswesen hielten heute Sißungen ab.

__— Das Staats-M inisterium trat gestern zu einer Sitzung zusammen.

Im weiteren Verlauf seiner gestrigen Sißung gelangte der Deutsche Reichstag bis zu §. 32 des Militär-Pensions- geseßes, und genchmigte ausschließlich einiger Paragraphen, Über welche die Beschlußfassung auLgeseßt wurde, durhweg die Vorlage mit einigen Abänderungen, welche die freie Kommission des Hauses oder einzelne Mitglieder derselben vorgeschlagen hatten, während die von der Fortschrittspartei eingebrachten Amendements abgelehnt wurden. Aus den Beschlüssen des Hauses, denen die Vertreter des Bundesrathes entweder ihre Zustimmung ertheilten oder denen sie wenigstens keinen ent- schiedenen Widerspruch entgegenseßten, ist zunächst hervorzuheben die Definition der Dienstbeschädigung in §. 3:

Als Dienstbeshädigungen (§. 2) gelten a) die bei Ausübung des aktiven Militärdienstes im Kriege oder Frieden erlittene äußere Be- schädigung, b) anderweite nahweisbar durch die Eigenthümlichkeiten

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des Militärdienstes, sowie durch epidemishe oder endemishe Krank- heiten, welche an dem zum dienstiliden Aufenthalte angewiesenen Orie herrschen ; insbesondere dur die fkontagiôse Augenkrankheit bhervor- gerufene bleibende Störung der Gesundheit, wenn dur sie 3 und Þ U. st. w.«, wie im Entwurf.

Fernèr der von dem Abg. Buhl beantragte, durch gesperrte Schrift bezeichnete Zusaß zu Y. 6:

Die Höhe der Penfion wird bemessen nah der Diensizeit und dem Dur@schnitts - Einkommen der innerhalb des Etats bekleideten Charge. Die Beförderung über den Etat, die bloße Charakter- Erhöhung während des Dienstes oder beim Ausscheiden aus dem- selben, sowie die vorübergehende Verwendung in einer höher dotirten Stelle gewähren keinen höderen Pensionsanspruh, Soweit jedoch das früher bezogene höhere Diensieinkommen aus Dienst- zulagen besteht, wird die Pension nur je nachdem es für den zu Pensionirenden vortheilhafter ist, nah dem frühe- ren, höheren Diensteinkommen und der bis dahin zurü - gelegten Dienstzeit, oder nah dem zuleßt bezogenen Diensteinkommen und der gesammten Dienstzeit be- rechnet.“ j j :

Dann der §. 9, der dic Reduktion der von den Regierun- gen vorges{lagenen Progression um '*/,, auf "/;, reduzirt und nunmehr also lauten soll:

Die Pension beträgt, wenn die Verabschiedung nah vollendetem zehnten, jedoch vor vollendetem eilften Dienstjahre eintritt, 2%, und steigt von da ab mit jedem weiter zurücgelegten Dienstjahre um !/5, des pensionsfähigen Diensteinfommens. Ueber den Betrag von *°%5 dieses Einkommens hinaus findet cine Steigerung der Pension nicht statt. Jn dem im §. 2 erwähnten Fall der Jnvalidität durch Be- \hädigung bei fürzerer als 10jähriger Dienstzeit beträgt die Pension 20 des pensionsfähigen Dienst-Einkommens, in dem Falle des §. 5 höchstens 2%, derselben.

§. 10 der Regierung®§vorlage lautet:

»Als pensionsfähiges Diensteinkommen 9) wird in Anrechnung gebracht: a) das chargenmäßige Gehalt nah den Säßen für Jnfan- terie-Offiziere oder, wo das wirkli bezogene etatsmäßige Gehait nie- driger ist, dieses leßtere; b) der mittlere Stellen- beziehungsweise Chargen- (Personal-) Servis; c, für die Offiziere vom Brigade-Com- mandeur einschließlich aufwärts die im Etat ausgeworfenen Dienst- zulagen; d) für die Offiziere vom Regiments-Commandeur einschließ- lich abwärts der Werth dec Bedienung durch einen diensifreien Burschen; e) für die Premier- und Seconde - Lieutenants der etatomäßige Werth ihrer Berechtigung zur Theilnahme an dem gemeinschaftlichen Offiziertische; f) für die unter 0! aufgeführten Chargen, sowie für die Hauptleute dritter Klasse der Werth ihrer Be- rechtigung zur Aufnahme in das Lazareth gegen eine billige Durch- schnittsvergütung. i

Hierzu hat der Abg. Richter den Antrag gestellt, den Ab- say Lit. d. zu streihen, und Abg. von Bonin beantragt, die Lit. d. zu fassen, wie folgt: »d) für die Offiziere vom Haupt- mann erster Klasse einschließlih abwärts eine Entschädigung für Bedienung. « : E

Der Antrag des Abg. Richter wurde abgelehnt und §. 10 mit dec vom Abg. von Bonin im Namen der freien Kom- mission vorgeschlagenen Modifikation angenommen.

Die §§. 12, 19 und 21 wurden ebenfalls in der Fassung angenommen , welche die freie Kommission vorgeschlagen hat :

F. 12, Jeder Offizier oder im Offizierrang stehende Militärarzt, welcher nachweislih durch den Krieg iuvalide oder zur Fortseßung des aftiven Militärdienstes untauglich geworden ist, erhält eine Echöhung der Pension: a) wenn dieselbe 550 Thlr. und weniger beträgt, um 250 Thlr. jährlih, Þ) wenn dieselbe zwischen 550 und 600 Toylr. be- trägt, auf 800 Thlr, jährlich, c) roenn dieselbe zwischen 600 und 800 Thlr. beträgt , um 200 Tblr. jährli, d) wenn dieselbe zwischen 800 und 900 Thlr. beträgt, auf 1000 Thlr. jährlich, e) wenn dieselbe 900 Thlr. und mebr beträgt, um 100 Thlr. jährlich. 5

F. 19. Bei Berechnung der Dienstzeit kommt auch die Zeit in An- rechnung, während welcher ein Offizier oder im Offiziercrange stehender Militärarzt a) im Militärdienste eines Bundesstaates oder der Regie- rung eines zu einem Bundeêstaate gehörenden Gebietes sih befunden oder þ) mit Gehalt vorübergehend oder für die Dauer eines Jahres zur Disposition gestanden hat. ; i

F. 21. Die Zeit, während welcher ein mit Pensionsansprüchen aus dem aktiven Dienst gescbiedener Offizier oder im Offizierrange stehender Militärarzt zu demselben wieder herangezogen worden ist und in einer ctatömäßigen Stellung Verwendung findet, begründet bei einer Gesammtdienstzeit von mindestens zehn Jahren mit jedem weiter erfüllten Dienstjahre den Anspruh auf Erhöhung der bisher bezogenen Pension um !/z, des derselben zum Grunde liegenden pen- sionsfähigen Diensteinkommens. Wenn jedo denjenigen Offizieren oder im Offizierrange stehenden Militärärzten, welche nach früheren Geseßen oder Reglements pensionirt sind, nah Maßgabe der betreffen- den Geseße, Reglements oder Bestimmungen der Anspruch auf eine höhere Pension zusteht, so verbleibt ihnen derselbe. j

In den §§. 27 und 28, welche von der Befreiung vom Nachweise der Jnvalidität nah vierzigjähriger Dienstzeit han- deln, wurde auf den Antrag des Abg. Lasker beschlojjen N an die Stelle dieser Dienstzeit das Lebensalter von sechzig Jahren zu seven. ; 4

Um 3% Uhr wurde die Sißung geschlossen. 4

Die heutige (50.) Plenar-Sißung des Deutschen Neich8- tages wurde um 11 Uhr durch den Präsidenten Dr, Simson eröffnet,

Am Tische des Bundesrathes befanden sich die Bundes- bevollmächtigten Staats-Minister von Roon und von Suckow, Oberst Fries und mehrere Bundeskommissarien. :

Ein Schreiben des Reichskanzlers an das Präsidium des Hauses theilt mit, daß die für den Bau des neuen Parlaments- gebäudes cingeseßte Kommission von Mitgliedern des Bundes- rathes und des Reichstages dur den tcchnischen Beirath des Geh. Ober-Reg. Rath v. Wolff, des Polizei -Präsidenten von Wurmb, des Geh. Baurathes Hermann, des Geh. Reg. Rathes Hißig und des Reg. Rathes Dr. Stüve verstärkt werden soll.

Im weiteren Verlauf der zweiten Berathung des Militär- Pension8geseßes wurde auf den Antrag des Abg. Herz be- schlossen, im §. 39, der von den Bewilligungen für die Hinter- bliebenen handelt, die Großeltern mit aufzunehmen.

_§. 41 handelt von den besonderen Beibhülfen, die den im Wiktwenstande bleibenden Wittwen der gefallenen oder an den Folgen des Krieges im Laufe eines Jahres nah dem Friedens8- {luß gestorbenen Offiziere gewährt werden sollen.

Die freie Kommission (Abg. von Bonin und Gen.) hat dazu* vorgeschlagen, daß die Beihülfe im Falle der Wiederver- heirathung noch für ein Jahr, der Abg. Lucius, daß der drei- fache Betrag ihrer jährlichen Pension ‘als Gnadengeschenk ge- währt wird, der Abg. Frhr. von Ketteler (Paderborn), den Qusaß zu machen: die gleichen Beträge erhalten die Eltern, deren Er- nährer die oben genannten Offiziere oder Militärärzte waren.

Den Antrag des Abg. Lucius bezeichnete Abg. Georgi (Sachsen) als verleßend für das Gefühl aller deutschen Frauen, indem man ihnen das Angebot mache, den Tod ihres im Felde gefallenen Gatten gleichsam zu fapitalisiren. Auf die Anregung des Abg. Dr. Wehrenpfennig ging das Centrum auf den Vor- schlag cin, den Antrag v. Kettelers wenigstens fakultativ zu fassen, um für cinzelne seltene Fälle die Möglichkeit zu schaffen, daß der Staat auch als Ernährer der Eltern eintritt ; außerdem wurden auf den Wunsch des Bundeskommissars Majors v. Kirchbach die Ernährer als »einzige« bezeichnet. Die Beschlußfassung über den so modifizirten Antrag wurde auf den Vorschlag des Abg. Lasker bis zu Y. 95 ausgeseßt und Y. 41 mit dem Qusatze der freicn Kommission angenommen , dagegen das Amendement Lucius abgeworfen. Bei Schluß des Blattes war die Be- es bis zum Abschnitt von der Marine (§. 47 u. ff.) vor- gerückt. ;

Das für den feierlichen Einzug der Truppen in Berlin von v A Oétstdeputation festgestellte Programm lautet wie folgt:

I. Für den Einzug sclb|{: Läuten mit sämmilichen Kirchenglocken

: deim Beginn des Einzuges am Halleschen Thore. A. Die Triumph-

straße am Halleshen Thor bis zum Brandenburger Thor wird in folgender Weise ausgeschmückt sein: 1). Am Halleschen Thor empfängt binter der erweiterten Brücke die plastische Kolossalgestalt der Berolina, welche rechts und links neben fich reih ges{chmüdckte Tribünen hat, das siegreihe Heer und lader zum Einzug in die Residenz ein. Jn diesem Theile der Siegesstraße, soweit der Bau der Tribünen dies zuläßt, bilden die Geiverke und gewerblihen Vereine mit ihren ¡Fahnen und Emblemen in der Mitte der Straße ein zusammen- hängendes Spalier, mit der Front nah der Südseite der Straße, in welcher der Einzug der Truppen stattfindet. 2) Am Asskanischen Plaße erheben sich in architeftonisher Verbindung mit geshmückten Tribünen große Trophäengruppen für die ersten Schlachten und Siege von Weißenburg, Wörth und Spicheren. Schüler aller Lehr- anstalten Berlins sind auf Tribünen, als die Repräsentanten der männlichen Schuljugend, aufgestellt. 3) Der Potsdamer Plaß gilt der Feier der drei großen Resultate des ersten Abschnittes des Sieges : Ein ih in der Mitte erhebender Aufbau, dessen untere Terrassen mit Kanonen beseßt sind, gilt dem Siege Über die Kaiserliche Armee, dem denkwürdigen Tage von Sedan. Zwei plastishe Kolossal - Frauen- gestaiten versinnbildlihen Straßburg und Met, die Repräsentantinnen der Belagerung8gefechte, leßtere werden durch größere Bannerund Masten, welche dieNamen der Schlachten bezeichnen, lenntlih gemacht: Gravelotte, Mars la Tour, Sedan, Beaumont 2c. Die Häuser dieser Straße werden reih mit Kränzen, Fahnen und Teppichen ges{mÜückt sein. 4) Auf dem Plaße vor dem Brandenburger Thore wird dem Siege über Paris und die Republik Ausdruck gegeben durh sech3 Siege§- masten, an denen sih beziehen: a) und þ) auf Paris und seine Forts ; c) auf die Kämpfe um Orlean®*, die den Sieg Über die Loire-Armee entschieden; d) auf Le Mans, welches der West-Armee ein Ende machte; e) auf St. Quentin (Amiens), welches des Nordheeres Auf- lösung zur Folge hatte; f) auf Pontarlier (Belfort), welches die Ost-Armee über die Schweizer Grenze tried. B. Die Triumphstraße vom Brandenburger Thor bis zum Schloß wird in folgender Weise dekorirt scin: 1) Der Pariser Play ist mit zwci amphitheatralischen Tribünen zur rehtea und linken Seite des Thores ausgeshmüdckt für diejenigen Personen, welche Seitens derx Stadt zur Theilnahme ein- geladen werden. 2) Dem Thore zunächst befindet sich eine Tribüne für die Ehrenjungfrauen und Ehrendamen. Unrede bei Ueberreichung cines Lorbeerkranzes. 3) Vor dem Eingange der Linden werden auf der einen Seite Podien für die Mitglieder der städtischen Behörden, auf der anderen Seite für die Bezirksvorstcher 2c. errihtet. Beide Podien werden mit einem gürtelartigen Baldachin, von 4 Säulen getragen, Überdeckt sein, Ansprache Seitens der Stadt. Unter einem hängenden großen Eisernen Kreuze betreten die siegreichen Trup-