1871 / 30 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Jun 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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[ne Nichtkombattanten an die nach dem Statut nicht berehtig- en Offiziere, Aerzte, Beamten und Mannschaften der deutschen Armeen und der Marine; und unter

Nr. 647 den Allerhöchsten Erlaß vom 22. Mai 1871, be- trefsend die Verleihung des Anspruchs auf die rere rater für Nichtkombattanten an Hof- und Civil - Staatsbeamte, an

Angestellte der Privat-Eisenbahngesellschaften, an die Johanni-

ter- und Maltheser-Ritter 2.7 unter

Nr. 648 das Geseh, betreffend die Feststellung des Haus- halts-Etats des Deutschen Reichs für das Jahr 1871. Vom 31, Mai 1871; unter

Nr. 649 die Bekanntmachung, betreffend allgemeine poli- ee Bestimmungen über die Anlegung von Dampfkesseln.

om 29. Mai. 1871; unter

Nr. 650 die Bekanntmachung, betreffend die Reich8-Haupt- kasse. Vom 1. Juni 1871; und :

in der besonderen Beilage: die Anweisung, die Medizinal- gewichte betreffend. Vom 6. Mai 1871; sowie die Nachträge zur Eih-Ordnung vom 16. Juli 1869. Vom 6. Mai 1871.

Berlin, den 8. Juni 1871.

Zeitungs-Comtoir.

Königreich Preufßfen.

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Ober-Pfarrer Witte zu Bees8ow zum Superinten- denten der Diözes Beeskow , Regierungs-Bezirk Potsdam, zu ernennen ; und Dem Fabrikbesißer Wilhelm Hegenscheidt zu Gleiwiß den Chárakter als Kommerzien-Rath zu verleihen.

Berlin, 8. Juni.

Se. Majestät der Kaiser von Rußland und Se. Kaiser- liche Hoheit der Großfürst Alexis Alexandrowitsch find SCIAS Are hier cingetroffen und im Kaiserlich russischen

alais abgestiegen.

Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklen- burg-Schwerin ist heute früh hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Königlichen Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Jnspektor Steegmann zu Breslau ist, unter Belassung dieses Amts- Charafters, die Stelle eines ständigen Vertreters des Ober- Betriebs-Jnspektors bei der Oberschlesishen Eisenbahn-Verwal- tung verliehen ; der Königliche Eisenbahn-Baumeister Oberbeck zu Breslau zum Königlichen Eisenbahn-Bau-Inspefktor ernannt und demselben die Betriebs - Inspektor - Stelle bei der Ober- schlesishen Eisenbahn daselbst Übertragen worden.

Justiz-Ministerium.

Der Kreisrichter Aßmann in Freistadt ist zum Rechts- Anwalt bei dem Kreisgericht daselbst und zugleih zum Notar im Departement des Appellation®gerichts zu Glogau mit An- weisung seines Wohnsißes in Neusalz a. O. ernannt worden.

Dem Notar Voß in Werlte ist die Verlegung seines Wohn- sies nah Sögel und mit dieser Wohnsißänderung die Wieder- ausübung der Advokatur gestattet worden.

Ministerium der geistlihen, Unterrichhts- und Medizinal-Angelegenheiten.

___ Dem ordentlichen Lehrer Dr. Giefers am Gymnasium in Paderborn is} das Práâdikat »Oberlehrer« beigelegt worden. _ Der Lehrer der Seminar-Uebungsschule zu Eisleben, Ehrig, ist als ordentlicher Lehrer an das evangelische Schullehrer- Seminar zu Bromberg verseßt worden.

Finanz-Ministerium. MeETAaUANtwaGQUuUng.

Unter Bezugnahme auf den §. 17 des Bundc8geseßes vom 21. Juli 1870, betreffend die Gründung öffentlicher Darlehns- kassen und die Ausgabe von Darlehnskassenscheinen im Bereiche des Norddeutschen Bundes (Bundes-Geseßblatt S. 499), wird hierdurch bekannt gemacht, daß am 31. Mai d. 9. 24,340,635 Thaler in solchen Darlehnsfkassenscheinen in Umlauf gewesen find.

Berlin, den 6. Juni 1871.

Der Finanz-Minister. Camphausen.

„Bet untmgahun g.

In Gemäßheit des §. 8 des Geseßzes vom 23. Dezember 1867, betreffend die Abhülfe des in den Regierungsbezirken König8berg und Gumbinnen herrschenden Nothstandes (G. S. S. 1929), wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von den inr §. 1 dieses Gesehes bezeichneten Darlebnskafsen. scheinen am 31. im Umlauf sich befunden hat.

Berlin, den 3. Juni 1871.

Der Finanz-Minister.

Im Auftrage:

Elwanger.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

«_ Verant Mmaliang wegen Ausreichung der neuen Zin8coupons Serie IV. zu den Schuldverschreibungen der Preußischen sünfprozentigen Staats- Anleihe vom Jahre 1859 und Serie IX. zu den Neumüärkischen O Schuldverschreibungen.

Die Zinêcoupons zu den Schuldverschreibungen der fünf. prozentigen Staats-Anleihe vom Jahre 1859 und zu den Reu- märkischen Schuldverschreibungen für die vier Jahre vom 1. Juli 1871 bis 30. Juni 1875 nebst Talons werden vom 19. d. Mts. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranien- straße Nr. 93 unten rets, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn - und Festtage und der Kassenrevisions- tage, Us: werden.

Die Coupons können bei der Kontrolle selbst in Empfang E oder durch die Regierungs-Hauptkassen , die Bezirks.

auptkassen in Hannover, Osnabrück und Lüneburg oder die Kreiskasse in Frankfurt a. M. bezogen werden. Wer das Erstere wünscht, hat die alten Talons für jede der gedachten beiden Schuldengattungen mit einem besonderen Verzeichnisse, zu “welchem ¿Formulare bei der gedachten Kontrolle und in Ham- burg bei dem Ober - Postamte unentgeltlich zu haben \ind, bei der Kontrolle persönlich oder durch einen Beauftragten abzugeben.

Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke àls Empfangs- bescheinigung, so ist jedes Verzeichniß nur einfach, dagegen von denen, welche eine Bescheinigung über die Abgabe der Talons zu erhalten wünschen, doppelt vorzulegen. Jn leßterem Falle erhält der Einreicher das eine Exemplar mit einer Em pfangs- bescheinigung versehen sofort zurück. Die Marke oder Empfangs- ing ist bei der Ausreichung der neuen Coupons zurück- ugeben.

In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere sih mit den innerhalb der Monarchie wohnenden Jnhabern der Talons nicht einlassen.

__ Wer die Coupons durch eine der oben gedachten Provin- zialkassen beziehen will, hat derselben die alten Talons mit einem doppelten Verzeichnisse für jede Schuldengattung einzu- reichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangs- bescheinigung versehen , sogleih zurückgegeben und is bei Aus- händigung der neuen Coupons wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzial- kassen und den von den Königlichen Regierungen; resp. von der Königlichen Finanz - Direktion zu Hannover in den Amts- blättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unentgeltlich zu haben.

Des Einreichens der Schuldverschreibungen selbst bedarf es

E Erlangunzy der neuen Coupons nur dann, wenn die alten alons abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die be- treffenden Dokumente an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittelst besonderer Eingabe einzureichen. Berlin, den 3. Juni 1871. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke. E.

Uichtamtliches. Deutsches Nei.

Preußen. Berlin, 8. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute militärishe Meldungen an und empfingen im Laufe des Vormittags die Vorträge des Kriegs-Ministers von Roon, des General-Adjutanten von Tresckow und der Hofmarschälle Grafen Pückler und Grafen Perponcher. Um 11 Uhr empfingen Se. Majestät der Kaiser und König Se. Majestät den Kaiser von Rußland auf dem Ostbahnhofe, geleiteten Allerhöchstdenselben nah dem russischen Gesandtscbaftshotel und empfingen später den Gegenbesuch in Aller- höchstibrem Palais. Um 9 Ubr findet Familientafel statt, und demnächst besuhen die Allerhöchsten Herrschaften das

Opernhaus.

ai d. Js. ein Betrag von 2,212,243 Thlr.

E R Bc E R S E S B S E R ari A; - P M T T 77D L: Dat Bg Z A I: L C 7 ma I T E E NEE E I S P? A E E e E O TEIEMNE S I I R D P I TEMIE E I L647 ‘7 7 M « O A2 D EEEEE u iét Zint Se C: T Ra S S E E E E 0 M N S E Ls S E EE t Pt ¡ita S M S E Tre Se S R E R S T: T Pa T E T C S E T a E dre P M E E I E Le T E T O S G B E Mi TAME T E E E T E R u u eee E é s Le R E E E Ee A E E a z E aa O R USERESLE Ce IIEE C E R E E as S T S r r e D E E A E i E pa S E Le E E O RAN S : 2 2 x Ta H RE N De Ee MASESUECE L! E R C G E O E R L T o R I 1098 E E E B E R E A O,

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Se. Majestät der Kaiser und König begaben Allerhöchstsih heute Vormittag um 105 Uhr zum Empfange Sr. Majestät des Kaisers von Rußland nach dem Ost- bahnhofe. Um 11 Uhr traf der Extrazug mit Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland und Allerhöchstdessen Gefolge auf dem Ostbahnhofe ein , woselbst eine Ehrenwache von Ersaÿymann- schaften des Garde - Füsilier - Regiments aufgestellt war. Se, Majestät der Kaiser und König, umgeben von den sämmt- lihen bier anwesenden Prinzen des Königlichen Hauses, dem Gouverneur, Kommandanten und Polizei - Präsidenten der Haupt- und Residenzstadt 2c. 2c., empfingen Se. Majestät den Kaiser in den Uniformen AlUlerhöchst- und Höchstihrer russi- schen Regimenter, dekorirt mit dem Bande des St. Andreas®- Ordens. Se. Majestät der Kaiser von Rußland trug die Königlich preußishe General8uniform mit dem Bande des Schwarzen Adler - Ordens. Vom Bahnhofe be- gaben beide Kaiserlichen Majestäten Sich - zu Wagen nah dem Kaiserlich russischen Palais Unter den Linden, vor welchem eine Ehrenwache von Ersaßzmannschaften des Kaiser Alexander Garde-Grenadier -Regiments Nr. 1 aufgestellt war. Ihre Majestäten gingen die Front derselben entlang und nahmen den Parademarsch ab, worauf Sich Se. Majestät der Kaiser von Rußland in das russische und des Deutschen Kaisers Ma- jestät in Allerhöchstihr Palais begaben.

In der gestrigen (21.) Sißung des Bundesrathes, in welcher der Staats-Minister Delbrück in Vertretung des Reichs- fkanzlers den Vorsiß führte, wurde eine Mittheilung des Präsfi- denten des Reich8tag§ vorgelegt Über die Beschlüsse des Reichs&- tags zu dem Geseßentwurfe, betreffend die Vereinigung von Elsaß und Lothringen mit dem Deutschen Reiche. Die Vor- lage des Präsidiums, betreffend die deutschen Gradmessung§®- arbeiten, wurde dem betreffenden Ausschusse Überwiesen. Sodann erfolgte die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des besonderen Ausschusses für die Eljaß-Lothringenschen Ange- legenheiten. Ueber a) den Baushsummen-Etat für Oldenburg, b) den zollfreicn Einlaß von erbeutetem französischen Tabak, sowie e) über cine Petition wurden Ausschußberichte erstattet. Mehrere an den Bundesßrath gerichtete-Eingaben gingen an die betreffenden Ausschüsse.

Die Ausschüsse des Bundesrathes für Yoll- und Steuerwesen und für Justizwesen, sowie die vereinigten Aus- {üsse desselben für Handel und Verkehr und für Justizwesen, für Zoll- und Steuerwesen und für Rechnung8wesen für das Landheer und die Festungen und für Rechnungs8woesen hielten heute Sißungen ab.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sißung des Deutschen Reichstages wurde die zweite Berathung des Militär - Pension8geseßes zu Ende geführt. Aus der großen Zahl von Abstimmungen über die einzelnen Paragraphen, die zum Theil unter Abweichung von der Reihenfolge stattfinden mußten, heben nur folgende zwei hervor: der §. 95 hat durch Verschmelzung der Fassung der freien Kommission und eines Antrags des Abg. Herz unter Ablehnung aller übrigen Amen- dements folgende Gestalt erhalten: i

»Für jedes Kind der im §. 93 bezeichneten Militärpersonen wird bis zum vollendeten 15. Lebensjahre eine Erziehungsbeihülfe von 37 Thlr. monatlich gewährt. Dieselbe Unterstüßung erhält der hinter- bliebene Vater und die hinterbliebene Mutter, desgleichen die Groß- eltern, sofern der Verstorbene der einzige Ernährer derselben war. Os erhalten eine Erziehungdbeihülfe von 5 Thlrn. mo- nal). «

Die zweite Abstimmung, die hervorgehoben zu werden ver- dient, betrifft den §. 114, der cinen Theil der von der freien Kommission vorgeschlagenen geseßlichen Bestimmungen betref- fend, den Rechtswoeg bildet. Er lautet: f A

Die Entscheidungen der Militärbehörden darüber: a) ob und in welchem Grade eine Dienstunfähigkeit eingetreten ist, ob b) im ein- zelnen Falle das Kriegs- oder Friedensverhältniß als vorhanden an- zunehmen ist, ob c) eine Beschädigung als eine Dienstbeshädigung anzusehen ift, ob d) einer der im §. 44, Al. 1 und 2 gedahten Fälle vorhanden ist, und ob e) \sich der Jnvalide gut geführt hat, sind für A Uno der vor dem Gericht geltend gemachten Ansprüche maßgebend. Gegen diesen §. 114 wurde vom Tische des Bundesrathes durch den Bundeskommissar, Geheimen Regierungs-Rath von Puttkamer nachdrücklicher Einspruch erhoben. i

“Um diese Lücke auszufüllen, beantragte der Abg. v. Zedliß in Lit. a. des §. 114 die Erwerbsunfähigkeit hinzuzufügen. Der Abg. Lasker dagegen plaidirte für die Eröffnung des Recht8weges in Invalidensachen und zwar in breitester Form und erklärte, daß es eine unpassende Vorausseßung sei, der Bundesrath werde des §. 114 und des in demselben ausgesprochenen Prinzips wegen das ganze Gesey zu Falle bringen. E

Der Bundesbevollmächtigte Staats - Minister von Roon erwiderte darauf, daß er, so viel an ihm liege, diese Voraus-

seßung allerdings in Erfüllung bringen werde, obwoZl er im Augenblick noch nicht im Namen des Bundesrathes sprechen könne, und zwar aus sachlichen und finanziellen Gründen. “Um die an dieser Stelle hervortretende sehr erhebliche Diffe- renz auszugleichen, {lug der Abg. von Bonin vor, dem §. 114 folgende Lit. f. hinzuzufügen (oie Entscheidung der Militär- behörden soll vor Gericht auch darüber maßgebend sein): »welcher Pensionsklasse der Jnvalide nah §. 65—69 zu Über- weisen ist«. :

Mit diesem Zusaze erklärte der Bundes8kommissar, Geheime S Rath von Puttkamer Namens des Bundesrathes den §. 114 für annehmbar, aber der Reichstag lehnte in nament- licher Abstimmung mit 129 gegen 96 Stimmen den Zusaß ab und genehmigte den §. 114 unverändert.

§. 115 wurde durch den Abg. von Bernuth amendirt in folgender Fassung angenommen :

Der Militärfiskus wird durch die oberste Militär - Verwaltungs- behörde des Kontingentes vertreten. Die Klage ist in Ermangelung eines anderen durch die Landesgesrhe bestimmten Gerichtes bei dem- 104/58 anzubringen, in dessen Vezirke jene B-hörde ihren

at.

Damit {loß die zweite Berathung des Militär-Pensions- gesehes, dem, wie von verschiedenen Seiten angekündigt wurde, in der dritten Lesung noch mannigfache sachlihe und redaktio- nelle Aenderungen bevorstehen.

Die darauf folgende erste Berathung des Geseßentwurfs, betr. die Bestellung des Bundes - Ober - Handel8gericht:8 zum obersten Gericht8hof für Elsaß und Lothringen leitete der Bundesbevollwächtigte, Geh. Ober-Justiz-Rath Dr. Falk durch eine umfassende Darlegung der Motive des Geseßentwurfs ein. An der Spize derselben befand sich der staats8rechtliche Charakter des neu erworbenen Reich8gebietes als unmittelbaren Reichs- landes, woraus folge, daß ihm kein anderer höchster Gericht8hof bestellt werden könne, als derjenige, der jeßt schon die besondere Quali- tät einer Reich8institution besize. Dieser Anschauung traten die Abgg. Dr. Bamberger und Lesse bei, während die Abgg. Reichen- sperger (Olpe), Bähr und von Lenthe alle Bedenken geltend machten, die gegen die Uebertragung der früher vom Pariser Kassationshofe aus8geübten Funktionen auf ein lediglich für die Materie des Handel8rechtes geschaffenes Gericht vorgebracht werden können. E

Das Resultat der ersten Berathung war, daß die Vorlage nicht an eine Kommission verwiesen wourde; es wird also auch die zweite im Plenum stattfinden.

Um 4 Uhr wurde die Sißung geschlossen.

Bei dem in Berlin stattfindenden feierlichen Ein- zuge der Truppen soll auf Allerhöchsten Befehl Seiner Majestät des Kaisers uwd Königs die gesammte deutsche Armee und die Marine durch Deputationen vertreten werden.

Demzufolge sind folgende Bestimmungen erlassen:

Von dem Königs-Grenadier-Regiment (2. Westpreußischen) Nr. 7 wird ein vollständig mit Offizieren, Unteroffizieren und Spielleuten beseßtes, kombinirtes Bataillon (in der Durch- schnittsstärke der Bataillone des Regiments), welchem sämmt- liche dekorirte Mannschaften zuzutheilen sind, mit der Regiments- musik und der Fahne des Füsilier-Bataillons nach Berlin beor- dert. Der Regiments-Commandeur und der Regiments-Adju- tant haben das Bataillon zu begleiten. Außerdem is aus der Armee ein kombinirtes Bataillon , eine kombinirte Escadron und eine kombinirte Batterie zu formiren. Behufs Formation des kombinirten Bataillons hat jedes Infanterie-, Jäger- und Pionier-Bataillon der Feld-Armee, sowie des See - Bataillons einen Mann (Gefreiten oder Gemeinen) vollständig ausgerüstet mit Gewehx nah Berlin zu senden. Diesen Mannschaften tritt eine Abtheilung Landwehr hinzu, welche das Bezirks-Kom- mando des Reserve-Landwehr-Bataillons (Berlin) Nr. 35 aus sich freiwillig Meldenden bis zur Stärke von 4 Offizieren , 10 Unteroffizieren und 150 Wehrleuten zu formiren und resp. ein- zukleiden hat. Oberst von L'Estocq , Commandeur des Leib- Grenadier - Regiments (1. Brandenburgischen) Nr. 8 wird dieses Bataillon kommandiren, als Adjutant bei dem- selben hat der Regiments - Adjutant des genannten Re- giments zu fungiren. An Offizieren kommandirt das 1., IL., ITT., VIL, IX., XI., I. Bayerische Armee - Corps und die Württembergische Division je 1 Hauptmann, das IV.,, V., VL, VIII., X, XII (Königlich Sächsische), XV., 11. Bayerische Armee- Corps, so wie die 17. Jnfanterie- und «die Badische Division je 1 Lieutenant , ferner jedes Armee - Corps 4 Unteroffiziere und 1 Spielmann (und zwar die geraden Armee-Corps 1 Tambour, die ungeraden Armee-Corps 1 Hornisten, das 11. Armee-Corps den Bataillon8-Tambour), die Württembergische, Badische und 17. Jnfanterie - Division je 2 Unteroffiziere. Die Fahne des 1. Bataillons des Leib-Grenadier-Regiments (1. Brandenburgi- hen) Nr. 8 tritt als Fahne zu diesem kombinirten Bataillon.