1871 / 30 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Jun 1871 18:00:01 GMT) scan diff

ias E N H S R E B C T A E E N De S R E E A R F B E RCR A EIE

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allen gegen 9 Stimmen abgelehnt, der Abänderung8antrag des Universitätspredigers Baur mit allen gegen 9 Stimmen angenommen. : E Baden. Karlsruhe, 6. Juni. Se. Königliche Hoheit der Großherzog hat \ich heute Nachmittag zum Besuch Jhrer Majestäten des Königs und der Königin von Württemberg na Stuttgart begeben. Jn der Begleitung des Großherzogs befanden sich der General-Adjutant, General-Lieutenant von Neubronn, der Geheime Legations-Rath von Ungern-Sternberg und der Flügel-Adjutant Major Deimling. Mecklenburg. Schwerin, 5. Juni. Unter dem 30. v. M. ist bier ein oberbishöflihes Cirkular an die Super- intendenten der Landeskirche ergangen, durch welches ein Dank- gottesdienst auf den 18. d. M. angeseßt wird. Das Cirkular lautet: »Wir verordnen, nachdem die Gnade Gottes unser deutsches Vaterland in schwerem, opfervollem Kriege barm- berzig erhalten und aus demselben siegreich herausgeführxt, den Frieden und scine Segnungen uns wiedergegeben, auch unseren Truppen die Rückkehr in die Heimath gewährt hat, hierdurch, daß zu Lobe solcher göttlichen Verschonung und Güte am zweiten Sonntage nah Trinitatis, dem 18. Juni d. J., feier- licher DankgotteSdienst gehalten, und zu dem Zweck in allen GotteSdiensten dieses Sonntags über den Text 1. Chron. 30, 9. 15. »Und das Volk kein Aufhalten« gepredigt werden soll, und befehlen auch demnach, die Pastoren Eurer Jnspektion anzuweisen, daß sie hiernah verfahren, auch solches am Sonn- tage zuvor den Gemeinden von der Kanzel abkündigen,« Braunschweig, 7. Juni. Das Herzogliche Staats- _ Ministerium veröffentlicht folgende Verordnung unterm 5. Juni: »Von Gottes Gnaden, Wir, Wilhelm, Herzog zu Braun- \hweig und Lüneburg 2c. 2c. verordnen hierdurch zur Feier des Friedens, den Deutschlands vereinte Waffen in dem nun be- endigten ruhmreichen Kriege gegen Frankreih unker Gottes gnädigem Beistande erkämpft haben, was folgt: Am 18. Juni d. J., dem zweiten Sonntage nach Trinitatis, soll ein feier- Aicher Dankgotte8dienst in allen Kirchen und Gottes8häusern des Landes mit As des Tedeums gehalten und am Vor- abend mit allen Glocken eingeläutet werden. « Sachsen -: Coburg- Gotha. Coburg, 5, Juni. Der Herzog is heute Nachmittag mit Extrazug hier angelangt und rourde auf dem Bahnhofe mit einem freudigen Lebehoch der zahlreih versammelten Bevölkerung empfangen. Die Stadt war festlih geschmückt und beflaggt. : Gotha, 7. Juni. Das Herzoglich sächsische Staats-Mini- sterium veröffentlicht eine Bekanntmachung, nah welcher am Sonntag, den 18. Juni d. J., das Friedens-Dankfest im hiesi- gen Herzogthume gleichzeitig wie in Preußen stattfindet. IValdeck. Arolsen, 6. Juni. Nach einem heute durch das Geseßblatt bekannt gemachten Ausschreiben des Landes- Direktors von Flottwell werden die Lan dtag8Sabgeordneten der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont auf den 8. d. M. zu einer außerordentlichen landständischen Sißung hierher be- rufen. | Reuß. Gera, 7. Juni. Se. Durchlaucht der Fürst hat in Uebereinstimmung mit der für Preußen durch Se. Majestät den Kaiser und König getroffenen Bestimmung angeordnet, daß am 18. d. M., als am zweiten Sonntage nach Trinitatis, ein am Vorabende mit den Kirchenglocken einzuläutender feier- licher Dankgotte8dienst für den nach shwerem Kampfe abge- ¡lossenen ehrenvollen Frieden in den Kirchen des Fürstenthums gehalten werden und dabei eine Kollekte an den Kirchthüren zum Besten der Jnvaliden und der Hinterbliebenen der gefalle- nen Krieger stattfinden soll. ; : Bremen, 7. Juni. Jn der Sihung der Bremischen Bürgerschaft vom 7. Juni verlas der Präsident eine Mitthei- lung des Senats vom 2. Juni, welche, bisher noch ungedruckt, dabin lautend: »Der Senat hat dem Reichskanzler Fürsten von Bismark und dem General Grafen von Moltke das Bremische Ehrenbürgerrecht verliehen, um den beiden um das Vaterland so hochverdienten Männern dur diese Aus8zeich- nung die dankbare Verehrung, welche Bremens Bürger ihnen zollen, in feierlicher Form zu beurkunden.« Der Wortlaut dexr Urkunden wurde vom Senat mitgetheilt.

Hesterreich-Ungaru, Wien, 7. Juni. Der Kaiser und die Kaiserin find gestern von Meran in Schönbrunn angekommen.

Im Abgeordnetenhause wurde der Antrag des Abg. Franz Groß , derzeit in die Berathung des Staatsvoran- Jhlages nicht einzugehen, mit 77 gegen 67 Stimmen abgelehnt.

Aus S wird gemeldet , daß der Qusammentritt des froatischen Landtags bis zum Monat August verschoben Zei, Etwa Mitte August werde erx zusammentreten, die Wahlen

verifiziren und sich dann bis nah der Weinlese (etwa Mitte Oktober) vertagen. i

Pesth, 6. Juni. Jn der heutigen Sißung des Unter- hauses gelangte das ablehnende Nuncium des Oberhauses über das Geseh, betreffend das Moratorium der Kolonisten- Gemeinden zur Verlesung. Tisza hielt eine längere Rede gegen das Oberhaus und dessen Führer und beantragte, das Unter- haus möge seinen Standpunkt unverändert einhalten. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Schweiz. Zürich, 7. Juni. (W. T. B.) Das Schwur- gericht hat heute im Prozesse wegen der gegen die Deutschen beim Friedens8feste verübten Gewaltthätigkeiten das Urtheil ge- sprohen. Von 41 Angeklagten wurden 35 schuldig erkannt und 6 freigesprochen. des Strafausmaßes wird noch heute erfolgen.

Belgien. Brüssel, 7. Juni. Die Repräsentanten- kammer begann gestern die Diskussion über das Budget der öffentlichen Ärbeiten für den laufenden Dienst. Gegen Ende derx Sigzung legte der Minister des Innern den Entwurf eines Tagdgeseßes vor.

Großbritannien und Jrland. London, 6. Juni, Im Oberhause, das gestern seine erste Sißung nach den Pfingstferien hielt , bildete den Hauptgegenstand der Sißung eine von Lord Sandhurst (General Mansfield) angeregte Be- sprehung über die Uebel des Rekrutirung8wesens in der Armee, die nach längerer Debatte, an welcher sich Lord Northbroke, der Herzog von Cambridge , der Herzog von Richmond und der Earl von Kimberlay betheiligten, fallen gelassen wurde.

In der gestrigen Unterhaus8-Sizung konstituirte sich nah Erledigung einer Anzahl Jnterpellationen von meistens untergeordnetem Interesse das Haus zum Komite, um die Be- rathung der Klauseln des Armeereform-Geseßes fortzuseßen.

Frankreich. Paris, 7. Juni. Die Obsequien für den Erzbischof Darboy und die übrigen ermordeten Geißeln haben heute mit großer Feierlichkeit in Notre Dame stattgefunden. Eine zahlreihe Menge von Notabilitäten aus den politischen, militärishen und literarishen Kreisen wohnte denselben bei, Ebenso war die Nationalversammlung durch eine Deputation vertreten. Die Presse billigt cinstimmig die Ernennung Leon Say's zum Präfekten des Seine-Departements.

Der Eintritt in Paris is seit dem 3. d. M. frei , die Entwaffnung ziemlich vollendet, aber noch fallen aus einzelnen Häusern auf einzelne Soldaten da und dort Flinten- und Re- volvershüsse. Auh wurden am 3. noch zwei Knaben von 12 Jahren verhaftet, die Petroleumsbomben in einem Korbe trugen. Die auf 9 Uhr in Paris angekündigte Nachtruhe hat den Zweck, den vielen Patrouillen, die Nachts Paris durh- ziehen, die Arbeit zu erleichtern. Das Feuer ift jeßt fast überall erloschen, obwohl am 3. Abends sich auf dem rechten Flügel der Tuilerien noch Feuerschein erhob; die Brandtrümmcr werden von den Straßen fortgeschafft; überall sind Maurer, Tischler, Schlosser, Tüncher 2c. beschäftigt, um die Schäden an den Häu- sern auszubessern ; die Ueberreste der Barrikaden werden be- seitigt, die Trottoirs hergestellt und gereinigt; am Mon- tag, 12, Juni, fängt der Unterricht in den Lyceen, in der polytechnischen , medizinishen und Rechtsschule wieder an, ebenso der Kursus in der Centralschule für Künste und Ge- werbe. Ferien wird es in diesem Sommer nicht geben. Am Montag oder Dienstag wird auch die National-Bibliothek in der Rue Richelieu wieder geöffnet ; fast alle Eisenbahnen haben ibren Dienst wieder begonnen, und die Pariser kehren schaaren- weise aus der Fremde heim. Auch der Güterverkehr zwischen Paris und dem Lande ist im Anschwellen. Die Mehrzahl der Repräsentanten fremder Höfe in Frankreich hat beschlossen, nah Paris Me.

Versailles, 7. Juni. (W. T. B.) Das »Journal officiel« publizirt eine Depesche des italienishen Ministers der auswär- tigen Angelegenheiten Visconti Venosta d. d. 31. Mai an den Herzog von Choiseuil, in welcher es heißt:

»Als8 ich Jhr leßtes Schreiben empfing, waren bereits dur den Minister des JTnnern die strengsten Weisungen ergangen, um allen Fremden aus Frankrei, welche sich nicht im Besiß der nöthigen Ausweise befanden und außer Stande waren, ihre Jdentität aus- reichend zu konstatiren, den Eintritt ins Königreich zu verwehren. Es sind ferner bezüglich aller Fremden, welche durch Jtalien nah anderen Ländern reisen, die entsprechenden Ueberwachungs8maß- regeln angeordnet. Die Grenzposten wurden verstärkt und sind eine Anzahl neuer Stationen an den Grenzen eingerichtet worden. Die französische E darf auf die prompte und regelmäßige Ausführung der in Betreff der Auëlieferung von Verbrechern bestehenden Konventionen rechnen. Jch zweifle niht, daß es auf diese Weise gelingen wird, zu verhindern, daß die Schuldigen ihrer Strafe entgehen. « :

Der Spruch des Gerichtshofes bezüglich E

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Das » Journal officiel « fügt binzu, eine derartige Mii-

T theilung fönne nur die Eintracht stärken , deren Erhaltung im

nteresse beider Nationen liege. Das amtliche Blatt ver- öffentlicht ferner ein Gutachten der Gesundheitskommisfion des

Î Shine-Departements, welches konstatirt, daß keine Epidemie be-

che. Es seien Vorkehrungen getroffen, um alle faulenden

Gegenstände zu beseitigen. Der öffentlihe Gesundheitszustand

E in Paris sei daher vollkommen zufriedenstellend und man habe # allen Gcund, anzunehmen, daß derselbe von Bestand sein werde,

Rußland und Polen. St. Petersburg, 6. Juni. Der Großfürst Thronfolger hat eine Summe zur Herausgabe einer »Militär-Bibliotheke gespendet, welche in der Form eines Magazins erscheinen und die besten russischen Originalarbeiten, die Uebersezungen der bemerken8werthesten ausländischen Werke enthalten und den Offizieren der russishen Armee bei ihrer Dislozirung über weite Räume die Möglichkeit gewähren soll, den Fortschritten der Krieg98wissenschaft zu folgen. Die für diese Summe herausgegebenen 4500 Exemplare der »Militär- Bibliothek« sollen nach der Bestimmung Sr. Kaiserlichen Hoheit unverzüglich an die Truppentheile gesendet werden, und um den Offizieren die Anschaffung derselben zu erleichtern, wird

F Se. Hoheit auch die Kosten für diè Herausgabe von noch

r Exemplaren übernehmen, damit dieselben den Offizieren n dem billigsten Preise verabfolgt werden können.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 3. Juni, Unter den verschiedenen Hauptposten des Budgets für 1872 sind folgende Nusgabe-Summen: Der Hof 1,417,000 Rdl., die Justiz 2,032,500, das Departement des Auswärtigen 603,800, die Lande8vertheidigung 9,934,500, die Seevertheidigung 4,068,500, dasCivildepartement 7,704, 100,das Finanzdepartement7,329,700, das Kirchendepartement 5,665,700, das Pension8wesen 1,530,200 Rdl., oder zusammen 40,845,000 Ndl. Die unter den ver- schiedenen Hauptposten beschlossenen Extrabewilligungen betragen zur Justiz 100,000, zur Landesdvertheidigung 4,123,636, Seeverthei- digung 920,000, Civildepartement 4,480,700, davon 4,200,000 zu Eisenbahnanlagen und Material, Finanzdepartement 143,000, Kir- chendepartement 439,400 und für das Pensionêwesen 428,000, oder zusammen 10,624,839 Rdl. Als Ausgaben des Reichs-Schulden- comtoirs für 1872 sind angewiesen: zu Wegeverbesserungen 310,000, zur Eisenbahnanlage zwishen Wexiö und Carlsfrona 366,666, zu Privatbahnen 2,000,000 und zu Entwässerungen 100,000, oder im Ganzen 2,776,666 Rdl. Die Ausgabe- summen für 1872 betragen somit 54,246,506 Ndl,

zu 16,855,000, die Zollintraden zu 2,230,000, die Stempel- abgabe 1,350,000 und Branntwein®Labgabe zu 10,800,000 Nd[l. Qur Deckung der Ausgaben wird somit eine Ausgleichungs®- summe von 8,021,506 Rdl. erforderlich.

Reichstags - Angelegenheiten.

Berlin, 8. Juni. Jn der gestrigen Sißung des Reichs- tags nahm in der Diskussion über §. 95 des Militär - Pen- sionsgesches der Bundes8bevollmächtigte, Staats - Minister von Roon das Wort: ' :

Meine Herren! Jn Parenthesi will ich, in Bezug auf die Vor- würfe, die dem Geseßentwutfe gemaht worden sind, weil er die Offiziere, und daß er die Jnvaliden des jeßigen Krieges nicht von den Jnvaliden überhaupt gesondert habe, nur bemerken, daß die Re- gierungen mit ihrem Geseßentwurfe einem Beschlusse des Norddeut-

L hen Reichstages zu entsprechen geglaubt haben. Der Herc Präsident

des Norddeutschen Reichstages hat dem Bundeskanzler unter dem 10, Dezember mitgetheilt : : : : Der Reichstag des Norddeutschen Bundes“ hat in seiner heutigen Sigßung auf die Petitionen nun werden sie aufgezählt Fünstens vom Landrath des untern Taunuskreises wegen »Er- böhung des Unterstüßungsbetrages , welcher durch das Geseß vom 9. Februar 1867 für die Hinterbliebenen gefallener Krieger« festgestellt is den Beschluß gefaßt , die gedachte Petition dem Herrn Bundes- kanzler zur Erwägung und mit dem Ersuchen zu überweisen, dem nächsten Reichstage ein allgemeines Geseß über eine ander- weitige Regulirung dec Pension der invaliden Offiziere und Sol- daten, sowie der Unterstüßung der Wittwen und Waisen der ge- fallenen Krieger des gesammten Deutschen Heeres vorzulegen. O _ITch kann nicht die Absicht haben, durch diese Mittheilung eine Diskussion hervorzurufen Über die Zweckmäßigkeit oder Unzwemäßig-

Ü keit der Vorlage. Sie hat nur den Zwef, zu erklären, wie man dar- auf gekommen is, ein solches allgemeines Geseß zu entwerfen. Man

hat damit geglaubt, dem Beschlusse des Reichstages des Norddeutschen Bundes zu entsprechen.

Zu F. 114 des Militär-Pensions8geseßes, welcher lautet:

»Die Entscheidungen der Militärbehörden darüber: a) ob und“

in welchem Grade eine Dienstunfähigkeit eingetreten is, ob Þ) im einzelnen Falle das Kriegs- oder Friedensverhältniß als vorhanden anzunehmen is, ob c) eine Beschädigung als eine Dienstbeschädi- gung anzusehen if, ob 4) einex der im §. 44, Alinea 1 und 2 ge-

Die Ein- nahmen in 1872 find berehnet zu 46,225,000, wovon die festen

dachten Fälle vorhanden is, und ob e) sich der Jnvalide gut ge-

führt hat, sind für die Beurtheilung der vor dem Gericht geltend

gemachten E maßgebend. « lagen Tee mendements vor: /

1) v. Bonin dem §. 114 folgende Litt. f. hinzuzufügen: »Welch@er Pensionsklasse der Jnvalide nah §. 65—69 zu überweisen ist«

2) v. Ze dlig in Litt. a. des §. 114 hinter dem Worte »Dienst- unfähßigkeit« einzuschalten: »oder Erwerbsunfähigkeit. « :

Ueber diese erklärte der Bundeskommissar , Geheimer Re- gierung8-Rath von Puttkamer, nah dem Abg. Wagner (Allenburg):

__Die verbündeten Regierungen haben bei der Stellung, die fie dieser Gruppe von Amendements geg?:nüber cinzunehmen haben, von dcr Auffassung auszugehen, daß die eigenthümliche Natur der dur dieses Geseß geschaffenen vermögensrechtlichen Ansprüche cs bedingt, sie der Regel des gemeinen Rechts gegenüber, daß jeder vermögens- rechtlihe Anspruch im Rechtswege verfolgbar sei, einigermaßen in cine Ausnahme-Stellung zu bringen. Es sind deshalb in der Vorlaze in einer Reihe von Paragraphen Vorschriften, durch welche der RechtE- weg für einzelne Fälle ausgeschlosscn is, vorgeschen.

Die verbündeten Regierungen haben anzuerkennen, daß die Herren Antragsteller in vielen wesentlihen Beziehungen auf demselben prin- zipiellen Standpunfïte mit ihnen sich befinden, und wenn allerdings durch die Amendements der Rechtsweg formell eröffnet wird, wäh- rend er durch die Vorlage in einzelnen Fällen formell ausgeschlossen würde, und wenn auch die Negierungen gewünscht hätten, daß es auc in dieser Beziehung bei der Vorlage bleibe, so würden sie si doch dahin resigniren können, daß der Recht8weg formell eröffnet werde, wenn die materiellen Garantieen, welche der F 114 der Herren Antragsteller enthält, in einen Punkt noch vervollständigt werden. Es enthält der §. 114 unter a. die Bestimmung:

»Für die Entscheidungen der Militärbehörden darüber, ob und in welhem Grade eine Dienstunfähigkeit eingetreten ist, soll das Gutachten der Militärbehörde für den Richter maßgebend sein.«

Hier i eine Lücke enthalten, welche nah Ansicht der verbündeten Regierungen im hohen Grade wesentlich ist, und durch das Amendement von Zedliß in einer für die Regierungen annehmbaren Weise ausge- füllt wird. Jh kann mich im Wesentlichen zur Begründung der Bitte, dieses Amendement arzunehmen, auf dasjenige beziehen; was der Herr Antragsteller selbst bereits ausgeführt hat. Es is durchaus nöthig, nah Ansicht der verbündeten Regierungen, daß das Urtheil derjenigen Behörde, weiche Über die Dienstunfähigkeit und über den Eintritt und dea Grad der Dienstunfähigkeit entscheidet; auch maß- gebend ist für die Frage, ob und in welchem Grade die Ecwerhb®- unfähigkeit eingetreten ist. Die verbündeten Regierungen müssen daran festhalten, daß auch diese Frage in eigentlihem Sinne eine militärisch-technische ist. Die Frage, in welche Klasse der einzelne Jn- valide zu rangiren ist, muß endgültig durch die Militärverwaltung entschieden werden aus zwei Gründen Sie muß es erstens mit RNück- siht auf die Stellung, welche die Militärverwaltung für sich in An- spruch zu nehmen hat; es ist nicht zulässig, daß eine Entscheidung, welche von der vorgeseßten Militärbehörde, wie der Herr Amendement§s- steller selbs \{hon hervorgehoben hat, in der allerliberalsten Weise und unter Anwendung aller objektiven Garantien getroffen wird, nachträglich der rickterlihen Kritik unterzogen werden soll. Die zweite Rücksicht, die bei dem hohen Hause vielleiht ins Gewicht fallen würde, ist die finanzielle. Es ist von dem Vertreter der verbündeten Regierungen in der freien Kommission darauf aufmerksam gemaht wor- den, daß die Anzahl derjenigen Jnuvaliden, welche dieser glorreiche Krieg uns leider bieten wird, vielleicht 30,000 sein werde ; ih kann jeßt hinzu- fügen, daß auch diese Angabe leider bedeutend hinter der Wirklichkeit, zurüdbleibt, wir werden es mit einer Anzahl von weit über 50,000 Inyaliditätsgesuchen aus dem Kriege von 1870 zu thun haben. Nun haben Sie die Güte, meine Herren, zu erwägen, in welche Lage bringen Sie die Militärverwaltung und auch die Finanzen des Reiches, wenn Sie die Möglichkeit eröffnen über alle diese Ansprüche zu prozessiren. Es ift, glaube ich, mit Sicherheit anzunehmen und es liegt das in der menschlihen Natur selbst, daß jeder Jnvalide die möglichst höchste Klasse der Pension wird erreichen wollen. Wir werden also mit Sicherheit annehmen können, daß eine große Anzabl von Leuten, die mit den Entscheidungen der Militärverwaltung nicht zufrieden find, Prozesse anfangen und die Mögli@kcit liegt doch sehr nabe, daß, wenn der Richter keine bestimmte Direktive als Grundlage für seine Entscheidungen durch das Geseß befommt, eine große Anzahl von wenig sachgemäßen und finanziell dem Reiche nachtheiligen Entschei- dungen nicht ausbleiben wird. Dezhalb können die verbündeten Re- gierungen nur wiederholt dringend den Wunsch aussprechen, den §. 114 dadurch annehmbar zu machen, daß das Amendement des Herrn Abg. Freiherrn v. Zedliß die Billigung des Hohen Hauses findet.

Nach dem Abg. Grafen v. Eulenburg nahm der Bunde®-

bevollmächtigte, Staats-Minister v. Roon, das Wort:

Meine Herren! Der Begriff der Erwerbsfähigkeit ist von Seiten der Militärbehörden zu jeder Zeit als ein durchaus relativer betrachtet worden; gäbe es einen andern Maßstab für die Klassifizirung, \o würde man ihn wählen. Wenn die F. 65 bis 69 einmal von der Dienstzeit sprehen und dann von der Erwerbsfähigkeit bei der voran- gegangenen mehr oder minderen Dienstunfähigkeit, so ist man eben zu diesem Nothbehelf gekommen, weil man in der That kein andeces Kriterium hatte, als den Begriff der Ecwverbsfähigkeit. Die Klassifizirunz aber in die verschiedenen Klassen der Tnvalidität ift damit keineswegs in das Arbitrium irgend eines einzelnen Menschen gestellt wordcn, so dern es is in dieser Beziehung ein Jnstanzenzug in Ausübung y der die Rechte der Betreffenden nah besten Kräften und nach bester Einsicht zu wahren trachtet; und wenn