1871 / 31 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Jun 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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VI. Die Handelsfammer zu Osnabrück betreffend.

1) Der Bezirk der Handelskammer umfaßt vom 1. Oktober 1871 ab den Landdrostrei - Bezirk Osnabrück mit Aus\{luß der Stadt Papenburg und den Kreis Teklenburg (Regierungébezirk Münster), welcher leßtere von demselben Zeitpunkt ab aus dem Beurke der

Die Handelskammer 3) Die Zahl der Mit- 4) Die im Bezirke der Handelskammer den Bergbau treibenden AlUlein-Eigenthümer oder Pächter cines Bergwerks, Bewerkichaften und in anderer erorm orgas- nisirten Gesellshaften-(§ 4 des Gesehes vom 21. Februar 1870) find zur Theilnahme an der Wahl der Mitglieder berechtigt, insoweit die Jab resprodufiion einen Umfang von funfzig Tausend Centnern errcickcht. 9) Der Bezirk der Handelskammer bildet zum Zwecke der Wahl der Mitglieder sieben engere Bezirke in der Art, daß die Betheiligten a) des Kreises Meppen mit Aus\{luß der Stadt Papenburg

Handelskammer zu Münster auzshidet. 2) behält ihren Siß in der Stadt Osnabrück. glieder beträgt vom 1. Oktober 1871 ad? vierundzwanzig.

in Meppen zwei, þb) dec Aemter Bentheim und Neuenhaus in Bent-

heim 3, c) der Aemter Lingen und Freren und der Stadt Lingen, in *

leßterer zwei, d) des Kreises Bersenbrück in Bcrsenbrück drei , e) des Kreises Osnabrück in der Stadt Osnabrück at, f) des Kreises Melle in der Stadt Melle drei, g) des ZFreises Teflenburg in der Stadt Teklenbucg drei Mitglieder wählen.

VII. Die Handelskammer zu Emden betreffend.

1) Der Bezirk der Handelskammer umfaßt vom 1. Oktober 1871 ab den Landdrosteibezirk Aurich und die Stadt Papenburg. 2) Die Handelskammer behält ihren Sib in der Stodt Emden, 3) Die Zahl der Mitglieder beträgt vom 1. Oktober 1871 ab ein und zwanzig. 4) Der Bazirk der Handeléfkammer bildet zum Zwecke der Wohl der Mitglieder vier engere Bezirke in der Art, daß die Betheiligten a) des Kreises Aurich in der Stadt Aurich fünf, Þ) des Kreises Emden in der Stadt Emden acht, c) der Aemter Leer und Stickhausen uad der Stadt Leer in leßterer fünf, d) des Amtes Weener und der Stadt Papenburg in leßterer drei Mitglieder wählen, |

VIII, Die Handelskammer zu Hannover betreffend.

1) Der Bezirk der Handelskammer umfoßt vom 1 Oftobex 1871 ab den Land- und den Stadtkreis Hannover, die Kreise Wennigsen, Fam:in, Celle, den Krets GBifborn mit Auss{luß des Amtes Jsen- hagen und“ den Kreis Rinteln (Regierungsbezirk Cassel). 2) Die Han- delsfkammer behält ihren Siß in der Statt Hannover. 3) Die Zahl! der Mitglieder beträgt vom 1. Oktober 1871 ab vier und zwanzig. 4) Die im Bezirke der Handelskammer den Bergbau treibenden Allein- Eigenthümer oder Pächter eines Bergwerks, Gewerkschaften und in anderer Form organisicten Gesellschaften (F. 4 des Geseßes vom 24. Februar 1870) find zur Theilnahme an der Wabl der Mitglieder berechtigt, insoweit die Jahresproduftion einen Umfang von füufzig Tausend Centnern erreit. 5) Bezirk der Handelskammer bildet zum Zwecke der Wahl der Mitglieder sechs engere Bezirke in der Art, daß die Betheiligten a) ds Land- und Stadtkceises Hannover in der Stadt Hannover eilf, þ) des Kreises Wennigsen in Springe zwei, c) des Kreises Hameln in der Stadt Hameln drei, d) des Kreises Celle in der Stadt Celle vier, e) des Kreises Gifhorn mit Aus- {luß des Amts Jsenhagen in Gifhorn zwei, f) des Kreises Rin- teln in Rinteln zwei Mitglieder wählen.

. Die Handelskammer zu Verden betreffend.

1) Der Bezirk der Handelskammer umfaßt vom 1. Oktober 1871 ab die Kreise Verden, Diepholz, Hoya und Nienburg und die Aemter Rotenburg, Fallingbostel und Ablden. 2) Die Handelskammer bchált ihren S'ß in der Stadt Verden. 3) Die Zahl der Mitglieder beträgt vom 1. Oftover 1871 ab zwsôlf. 4) Der Bezirk der Handelskammer bildet zum Qwecke der Wahl der Mitglieder fünf engere Bezirke in der Art, daß die Betheiligtcn a) des Kreises Verden und des Amtes Rotenburg in der Stadt Verden vier, Þ) des Kreises Diepholz in Diepholz zwei, c) des Kreises Hoya in Hoya zwei, d) des Kreises Nienburg in der Stadt Nienburg zwei, e) der Aemter Fallingbostel und Ahlden in Walsrode zwei Mitglieder wählen.

, Die Handelsfammer zu Geestemünde betreffend.

1) Der Bezirk der Handelskammer umfaßt vom 1. Oktober 1871 ab die Kceise Lehe und Osterholz. 2) Die Handelskammer bedält ihren Siß in der Stadt Geestemünde. 3) Die Zahl der Mitglieder beträgt vom 1. Oftober 1871 ab zehn. 4) Der Bezirk der Handels- kammer bildet zum Qwee der Wahl der Mitglieder zwei engere Be- zirke in der Art, daß die Betheiligten a) des Kreises Lehe in Geeste- münde sieben, b) des Kreises Osterholz in Osterholz drei Mitglieder

wählen. XI. Die Handelskammern zu Osterode, Celle, Uelzen,

Lingen, Norden, Leer, Papenburg, Hameln, Stade und Buxtehude betreffend.

Dieselben werden vom 1. Oktober 1871 ab aufgehoben.

AIIL, Sämmtliche unter 1. bis X. genannten Handels- fammern betreffend.

1) In der Zeit vom 1. Juli bis zum 1 Oktober 1871 erfolgt eine Neuwahl sämmtlicher Mitglieder nach Maßgabe des Gesehes vom 24. Februar 1870. 2) Die neu Gewählten treten vom 1. Oftober 1871 ab an Stelle der früher gewählten , mit diesem Termine aus- scheidenden Mitglieder und Stellvertreter in Funktion. 3) Tm Uebri- gen treten von demselben Zeitpunkte ab die über die Verfassungen und Einrichtungen der Handelskammern früher ergangenen Bestim- mungen mit der Maßgabe außer Kraft, daß die im §. 3 der Be- fanntmahung vom 4. August 1866 (Samml. d. Geseße 2c. f. d. König-

ih Hannover 1866 S. 248) bestimmte Theilnahme an der Verwal- tung der Emsloots-Gesellshaft und an der Beaufsichtigung und Unter-

suhung der Emsbetonnung und Bebaakung der Handelskammer zu Emden verbleibt.

Berlin, den 3. Juni 1871. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Ministerium der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Königlichen Negierung erwiedere ich auf den Bericht

vom 24. v. M. (A. I]. þ. 763), daß über die Menge der, in den meisten Abschriften der zur Superrevision eingehenden Obduftions - Verhandlungen vorkommenden sinnentstellenden Schreibfehler von der Königlichen wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen wiederholt Klage geführt worden ist. So viel als mögli wird auf diese Fehler bei der Beurtheilung der Arbeiten Rücksicht genommen, da cs häufig aber zweifelhaft bleibt, ob es sih in solchen Vâllen um einen Schreibfehler oder um einen von den Obduzenten unrichtig gewählten Ausdru handelt, so kann bin und twieder auch wohl ein die Obduzenten irrtbümlich gravirendes Urtheil ausgesprochen werden.

Diesem Uebelstande würde nur dadurch abzuhelfen sein, daß die Obduzenten sclbst dafür Sorge irgen , fich von den Gericht8behörden resv. den Kanzleien derselben die Borlage der Abschriften ihrer Obduktions-Verhandlungen Behufs Kollationi- rung vor deren Absendung an die Königlichen Regierungen in Jedem einzelnen Fall zu erwirken. Obwohl ein derartiges Ver- fahren fi allerdings nit Überall ausführbar erweisen wird,

Berwaltungsbezirks auf diesen Weg zur Vermeidung des le- regten !Ulebelstandes , welcher mindestens der wissenschaftlichen Deputation nit zur Last gelegt werden fann, um so mehr aufmerîsam machen, als die Befolgung desselben dem Ver- nehmen nach für einzelne Kreis-Bhysiker sich in der That de- reits bewährt hat. Berlih, den 17. Mai 1871. Der Minister der geistlichen 2. Angelegenheiten.

An die Königliche Regierung zu N,

_ Abschrift vorstehenden Erlasscs vom 17. d. M. erhält die Königliche Regierung 2c. zur Kenntnißnahme und Nachachtung. Berlin, den 30. Mai 1871. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegenheiten. : In Vertretung! Lehnert. An sämmtliche Königliche Regierungen, Landdrofteien und das Königliche Polizei - Präsidium hier.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Kraft zu Hohenlobe-Ingelfingen, General - Major, Gencral à 1a suite Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Commandeur der Garde-Artillerie-Brigade, Se. Excellenz der General-Lieute- nant, General-Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Commandeur der Garde-Kavallerie-Division, Graf von der Golß, Se. Excellenz der Gencral - Lieutenant und Com- mandeur der 1. Garde - Infantecie - Division von Pape, Se. Excellenz der General © Lieutenant und Commandeur der 2. Garde-Jnfanterie-Division von Budrißgki, sämmtlich aus Frankreich.

Im Auftrage: Moser.

„a Abgereist: Der General - Major und Commandeur der 90. Division, von Sandrart, nach Meg.

Nichtamtliches.

Deutsches N e i ckch.

Preußen. Berlin, 9. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König wohnten gestern Abend, in Beglei- tung Sr. Kaiserlihen und Königlichen Hoheit des Kron- prinzen, mit Ihren hohen Gästen, Sr. Majestät ]dem Kaiser und "Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Großfürsten Alexis von Rußland, der Baälletvorstellung »Sardanapal « im Königlichen Opernhause in der großen Prosceniumsloge bei. Im ersten Range hatte das zahlreiche Gefolge Sr. Majestät des Kaisers von Rußland Plaß genommen.

n Ie Peutligs (52) Plenar -Sißung des Deutschen Reich8tages wurde um {1 Uhr durch den Präsidenten Dr, Simson eröffnct.

_Am Tische des Bundesrathes befanden sich die Staats- Minister v. Roon, Delbrück, v. Pfrebschner, v. Schlör und as Bundesbevollmächtigte , sowie mehrere Bundeskom- missare.

Auf der Tagesordnung standen zunächst die Geseßentwürfe betr. die Entschädigung und Beihülfe aus den Mittel A Kriegs8fontribution. : seßentwurf, betr. den Ersaß von Kriegsschäden und Kriegsleistungen, wurde in zweiter Berathung

mit folgenden zwei vom Staats-Minister Delbrück genehmigten Aenderungen angenommen:

Art. 4 des §, 1 erhielt, Dr, Lamey und von Benda,

gungs- Ent-

jo wolle die Königliche Regierung doch die Kreis-Pbysiker ihres |

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ädigung für Mobilien wird nur solchen Beschädigten , welche zur Di E Verkündigung dicses Geseßes in Dcutschland ihren Wohnsiß haben und sofern sie niht deutsGe Angehörige sind, dann gewährt, wenn die Regierung ihres Heimathslandes für den gleichen Fall die Ge enscitiafiit zusagt. s 7s fa U E In YŸ. 3, der von den Kommissionen handelt, weiche über die Vergütungen zu entscheiden haben, wurde auf den Antrag der Abgg. Dr. Bamberger und v. Benda folgender Sag ein- eschaltet: Ï S N L gel Die Kommissionen sind bei ibren Sutscheidungen an die Fest- seßungen gevunden, weilchx der Bundesrath zur Wahrung einer an- gemessenen und gleihmäßigen Handhabung der Vorschriften im Art. 1 treffen roird. j j N i In Bezug auf den Au®druck »zur Zeit der Verkündigung

dieses Geseße8« wurde durch den Staats-Minister Delbrü er-

klärt, daß darunter der Tag der Publikation verstanden werde, nicht der auf die Publikation folgende vierzehnte Tag , an welchem das Geseß in Wirksamkeit tritt, Es bedurfte dieser Erklärung , wie der Abg. v. Bernuth ausführte, im vorliegenden Fall, weil die Zwischenzeit von 14 Tagen, zur Uebersiedelung auf deutsches Gebiet benußt, die Ansprüche der Ausländer auf Entschädigung in bedenklicher Weise vermehren fönnte.

Im Uebrigen wurde der Gesehentwurf ohne Diskussion ge- nehmigt, desgleichen der folgende, betreffend die Gewährung von Beihülfen an die aus Frankreicz ausgewicsenen Deutschen, dessen §§. 2 und Z in folgender, durch den Abg, Dr. Bam- berger vorgeschlagenen, vom Staats-Minister Delbrück gebillig- ten Redaktion genehmigt wurden: 2 egt

Bd R ALE Bundesrath ordnet die Vertheilung der im Artikel 1 bestimmten Mittel durch die einzelnen deutschen Regierungen an. Die leßteren sind berechtigt, die von ihnen etwa geleisteten Vorschüsse in Nbdzuz ¿u bringen « s 2A 7 “ube dritte Vorlage , betreffend die Entschädigung der Rhederei, wurde in zweiter Berathung genehmigt, einschließlich des folgenden vom Abg. Dr. Wolffson beantragten Sagyes: d O0

Die nach Maßgade dieses G:\eßes zu leistende Entschädigung für Schiff, Fracht oder Ladung tritt für die Schiffs8gläubiger an Sielle desfenigen, zu deren Ersaß sie bestimmt ift. Gel Die weiter gèhenden Anträge der Ubgg. Büsing und von Freeden, welche au die sog. Stilllieger während des Krie- ges entschädigen wollen, wurden von dem Bundeskommissar Wirkl. Geh. Ober-Reg.-Rath Eck als unannehmbar bezeichnet

nd vom Hause abgelehnt. i

E Beim Schlaf des Blattes wurde die Vorlage , betreffend die Bestellung des Leipziger Oder-Handel8gerichtes als höchste Instanz für Elsaß und Lothringen , in zweiter Berathung diskutirt.

Durch Allerhöchste Kabinets - Ordre vom 27. Mai ift der Verband der I. Armee aufgelö| worden, Die Ober-Kom- mandos der Il1. und TI. Armee führen ihre bisherigen Bes- ziehungen bis auf Weiteres fort; die bisher zur I. Armce gchöri- gen Truppen treten unter das Ober-Kommando der IIL. Armee.

Nachdem das Hauptquartier der 1Il. Armee wieder von Margency nach Compièêgne zurückgelegt ist, verließ Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Sachsen gestern mit dem Stabe Margency , dejeunirte bei dem Kriegs-Minister von Fabrice auf Schloß Soisy und begab sich darauf nach St. Denis, wo die Weiterreise nah Compiègne mit Extrazug fortgeseßt wurde,

In der gestrigen Sißung der biesigen S tadtverord- neten sollte u. A. eine Vorlage des Magistrats zur Berathung kommen, nah welcher Sr. Majestät dem Kaiser und Könige, den Führern des Heeres und Deputationen der einziehenden Truppen in den Festräumen des Rathhauses bei Gelegenheit der Einzugsfeierlichkeiten ein «Festmahl gegeben werden sollte. Che in die Berathung dieser Borlage eingetreten wurde, brachte der Borsihende jedoch ein Schreiben des Ministers des Innern, Grafen zu Eulenburg zur Kenntniß der Versammlung, in welchem derselben angezeigt wird, Se. Majestät wünsche, daß das Anerbieten zu einem Festmahle an Ihn nicht gerichtet wer- den möge, weil die für den Monat Juni getroffenen Dispo- sitionen eine Theilnahme Seinerseits nicht ermöglichen. Jn Volge dessen wurde die Vorlage zurückgezogen.

Die Minister des Innern und der Finanzen haben unterm 9, Mai eine Cirkular-Verfügung an sämmtliche Königliche Regierungen der Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen erlassen, des Inhalts, daß die Bestimmung unter Nr. 8 der Anweisung vom 4. ZUU 1854 zur Ausführung des §. 53 der Städte-Ordnung für die sechs östlihen Provinzen vom 30. Mai 1553, wonach die Be- zirks-Regierungen auch im Falle des Einverständnisses der Ab- theilungen für die Verwaltung des Jnnern, resp. der direkten Steuern 2c. gehalten sind, die ministerielle Genehmigung einzuholen, wenn von einer Stadtgemeinde mehr als 75 pCt. an JZuschlägen zu den direkten Staatssteuern erhoben werden sollen, aufgehoben

wird. Statt dessen werden die Königlichen Regierungen veranlaßt, fortan alljährlich bis zum 1. Juli eine ailgemeine Anzeige darüber zu erstatten, daß für das be- treffende Jahr den besonders zu bezeihnenden Gemeinden die Erhebung eines, den Betrag von 150 pCt. übersteigenden, und dem Prozentsaße nach speziell anzugebenden Zuschlages zu den direkten Staatssteuern, resp. zu den Einheitsfteuersäßen des Normal-Regulativs vom 31. Mai 1864 gestattet is 5

Jür die Fälle des Nichteinverständnisses der beiden Regie- rungs-Abthbeilungen verbleibt es bei den betreffenden Bestim- mungen.

Die Poft aus London vom 8. d. M. früh ist aus- geblieben.

Stettin, 8. Juni. Einem gestern in Bromberg aus Dijon eingetroffenen, der »Bromberger ZJig.« mitgetheilten Telegramm des General-Lieutenants Hann- von Weyhern zu- folge hat die Hälfte des Il. Armee - Corps, und zwar die 3. Division und das General-Kommando, Marschordre erhalten und wird zwischen dem 18. und 27, Juni per Eisenbahn na der Heimath befördert werden. i

Sachsen. Dresden, 8. Juni. Die Landes8- \ynode hat heute ihre Schlußsizung gehalten. Der offizielle Abschied der Synode erklärt das Einversiändniß des Kirchen- regiments mit sämmtlichen Beschlüssen derselben und sagt deren Ausführung vorbebaltlich der zu einigen Punkten erforderlichen Genehmigung der Ständeversammlung zu. / 2

Württemberg. Stuttgart, 7. Juni. Se. Könialiche Hoheit der Großherzog von Baden ist zum Besuche der König- lien Familie gestern hier angekommen und im Königlichen Residenzschlosse abgestiegen. : i

Se. Königliche Hoheit ist heute Mittag wieder von hier

bgereist, M (W. T. B.) Ein Königliches Dekret beruft den

—— B. Juni. Landtag auf den 21. d. ein. |

Sessen. Darmstadt, 8. Juni... Prinz Ludwig trifft am 13, d. Mts. hier ein und begiebt sih am folgen- den Tage nach Berlin, um an dem Einzuge der Truppen Theil zu nehmen. Der Einzug der hessishen Division hierselbst sol am 21. d. stattfinden.

Anhalt. Dessau, 6, Juni. Am gestrigen Tage ist der anhaltishe Landtag hier wieder zusammengetreten. Vor Wiederaufnahme der e ie f waren die Mitglieder des Landtages in das Herzogliche * alais beschieden worden, wo Se. Hoheit der Herzog dieselben mit folgenden Worten be-

rüßte : M : G Welaneit Landtage is bereits durch Mein Patent vom 22. v. M. fundgegeben, daß es Gott dem Allmächtigen gefallen hat, Meincs Herrn Vaters Gnaden weiland Se. Hoheit den Herzog Leopold ¿Friedri aus dieser Welt abzufordern und daß Tch demzufolge auf Grund des in Meinem Herzoglichen Hause geltenden Ersigeburtsreckts die Regierung des Landes angetreten habe. 1Ueberzeugt, daß Sie, chrenwertbe Mitglieder des Landtags, mit Mir den gerechten Schmerz Über den {weren Verlust, welchen Ich und Mein Haus, sowie das ganze Land erlitten haven, in voller Stärke theilen, drängt es Mi, Sie bei Jhrem esten Wiederzusammentritt persönlih zu begrüßen und Jhnen die Versicherung zu wiederholen, wie es nah dem Vorbild Meines nun in Gott ruhenden Hercn Vaters Mein eifrigstes Be- sirebea sein wird, des Landes Woblfahrt auf der festen Grundlage deutscher, in ächter Neligiosität wurzelnder Sitte und unter dem shirmenden Dache der Reichsverfassung nah Kräften zu fördern, in- fonderheit, so viel an Mir is, für Kirhé und Schule zu sorgen, das wichiige W-:rk der Domania!-Auseinanderseßung zu einem baldigen Abschluß zu führen, die Landesfinanzen mit tbunlihster Schonung der Steucrkcaft des Landes verwalten zu lassen und auf eine geitgemäße, dem praktischen Bedürfniß entsprechende Fortentwickelung der Landeê- geseßgebung hinzuwirken. Jch versche Mich hierzu mit voller Zuver- siht Ihres loyalen Beistandes. i U

Nachdem der Landschafts-Unterdirektor von Trotha hierauf Namens der Landschaft geantwortet und Treue gelobt hatte, begaben sich die Abgeordneten nach dem Sißungssaale und traten zu einer vorbereitenden Sißung zusammen.

Aeuß. Gera, 6. Juni, Heute Vormittag 10 Uhr wurde der Sruteia für eut 7 L. DIEL CLONUET, Die Session wird nur von kurzer Dauer sein und der Landtag, dessen Zjährige Periode hiermit zu Ende geht, dann aufgelöst werden. Haupts- gegenstand der Berathung bildet die Ausführungsverordnung des Bunde8Sgeseßes über den Unterstübung8wohnfig. In heu- tiger Sißung wurde beschlossen, diese Vorlage gleich im Plenum mit zweimaliger Lesung zu berathen. :

Lübeck, 8. Juni. Jn Uebereinstimmung mit der von Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser und Könige von Preußen für leßteres getroffenen Verfügung hat der Senat unterm 5. d. M. angeordnet, daß in. allen Kirchen des Lübekischen &reistaats am 18, Juni Morgens von 9 bis 10 Ubr ein all- gemeines Friedens-Dankfest abgehalten und am Tage zuvor feierlich eingeläutet werde.